TY - UNPD A1 - Werk, Klaus T1 - Partizipation und Beteiligungsrechte bei Vorhaben und Planungen des Naturschutzes und aufgrund von Entscheidungen nach dem Naturschutzrecht N2 - Für alle diese Aspekte ist entscheidend, dass Naturschutz hierbei nicht verengt verstanden wird, sondern als eine vernetzende und umfassende Aufgabe, die mit dem gesamten Umweltaufgabenbereich durchdrungen ist und die notwendigen Bezüge insbesondere zur Landnutzung und der Land- und Forstwirtschaft und diesbezüglichen Kooperationen herstellt. Partizipationen sind also nicht bilateral oder einseitig auszugestalten. Sie müssen darauf gerichtet sein, zu tragfähigen und konsensualen Entscheidungen zwischen verschiedenen Akteuren im Raum zu kommen. Naturschutz ist verbunden mit dem Ressourcenschutz und einer nachhaltigen Wirtschaftsweise. Daher muss Naturschutz ökonomischen und sozialen Anforderungen gleichermaßen das Augenmerk schenken, um ihnen angemessen gerecht zu werden. Nur in diesem Dreiklang sind Erfolge dauerhaft erreichbar. KW - Naturschutzrecht KW - Partizipation Y1 - 2008 UR - https://fuldok.hs-fulda.de/opus4/frontdoor/index/index/docId/90 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:66-opus-1135 ER -