Partizipation und Beteiligungsrechte bei Vorhaben und Planungen des Naturschutzes und aufgrund von Entscheidungen nach dem Naturschutzrecht
- Für alle diese Aspekte ist entscheidend, dass Naturschutz hierbei nicht verengt verstanden wird, sondern als eine vernetzende und umfassende Aufgabe, die mit dem gesamten Umweltaufgabenbereich durchdrungen ist und die notwendigen Bezüge insbesondere zur Landnutzung und der Land- und Forstwirtschaft und diesbezüglichen Kooperationen herstellt. Partizipationen sind also nicht bilateral oder einseitig auszugestalten. Sie müssen darauf gerichtet sein, zu tragfähigen und konsensualen Entscheidungen zwischen verschiedenen Akteuren im Raum zu kommen. Naturschutz ist verbunden mit dem Ressourcenschutz und einer nachhaltigen Wirtschaftsweise. Daher muss Naturschutz ökonomischen und sozialen Anforderungen gleichermaßen das Augenmerk schenken, um ihnen angemessen gerecht zu werden. Nur in diesem Dreiklang sind Erfolge dauerhaft erreichbar.
Author: | Klaus Werk |
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URN: | urn:nbn:de:hebis:66-opus-1135 |
Document Type: | Working Paper |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2009/10/26 |
Publishing Institution: | Hochschule Fulda |
Release Date: | 2009/10/26 |
GND Keyword: | Naturschutzrecht; Partizipation |
Institutes: | Wissenschaftliche Sammlung Rhön / Wissenschaftliche Sammlung Rhön |
Dewey Decimal Classification: | 3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht |