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Keywords
Hintergrund
Die Pflicht eines jeden Arztes/einer jeden Ärztin zu allen Geburten eine Hebamme hinzuzuziehen ist in Deutschland einzigartig. Hebammen argumentieren für, die Ärzteschaft gegen die Beibehaltung dieser Hinzuziehungspflicht im deutschen Hebammengesetz. Es stellt sich also die Frage, ob eine hebammengeleitete Geburtshilfe besser als eine ärztlich geleitete Geburtshilfe hinsichtlich der Outcomes für Mutter und Kind ist, und ob sich davon ausgehend die Beibehaltung der Hinzuziehungspflicht der Hebammen in Deutschland als sinnvoll erweist. Besonderer Fokus in dieser Arbeit liegt auf dem historischen Hintergrund der Hinzuziehungspflicht.
Methodik
Durch eine Literaturrecherche und die narrative Darstellung der Ergebnisse sollen die Forschungsfragen beantwortet werden. Hierzu wird Fachliteratur bezüglich zwei relevanter Aspekte analysiert: „Hebammengeleitete versus ärztlich geleitete Betreuungsmodelle“ und „Elterliche Erfahrungswerte und Wünsche bezüglich Hebammenbetreuung“.
Ergebnisse
Die Ergebnisse zeigen, dass die intrapartale Betreuung durch eine Hebamme mit besseren Outcomes für Mutter und Kind assoziiert ist als die ärztliche Betreuung. Ebenfalls zeigt sich, dass durch ausreichende, kompetente und kontinuierliche Geburtsbegleitung durch eine Hebamme die Geburtserfahrung positiver bewertet wird.
Fazit
Die Beibehaltung der Hinzuziehungspflicht ist mit Blick auf die aktuellen Forschungsergebnisse sinnvoll. Die Argumente der Gegner können entkräftet werden. Weitere Forschung ist anzustreben.
Schlüsselwörter
Hinzuziehungspflicht, Hebammengesetz (HebG), hebammengeleitete Betreuung, ärztlich geleitete Betreuung, Geburtserfahrung, Geburt