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Fragt man nach einem charakteristischen Wirtschaftszweig der Rhön, dann wird fast ausnahmslos das Holzschnitzen genannt, obwohl es seit der Industrialisierung viele andere, wirtschaftlich bedeutendere Erwerbszweige für die Bevölkerung gibt. Der Grund liegt wohl darin, dass das Holzschnitzen nur in wenigen Räumen Deutschlands heimisch und damit für diese typisch ist und es auf einer Jahrhunderte alten Tradition aufbauen kann. In Zeiten wie diesen, in denen sich vermehrt auf regionalspezifische Erzeugnisse besinnt wird, gleicht das Holzschnitzen einer Visitenkarte der Rhön. Die Geschichte der Holzschnitzerei zeigt uns, dass einst das Fertigen von hölzernen Gebrauchsgegenständen für Haus und Hof im Vordergrund stand, die Produkte, in klassischer Heimarbeit entstanden und ihren Weg auch zu weiter entfernten Abnehmern fanden.
„Keine Gentechnik im Biosphärenreservat – Bauern in der Rhön wollen auf Laborsaaten verzichten“ – mit diesem Aufmacher startete der Deutschlandfunk seine Berichterstattung über einen Festakt am Montag, den 27. Juni 2005: Mit der Errichtung eines sechs Meter hohen Dreibeins am Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen hatten die Kreisbauernverbände Rhön-Grabfeld, Fulda-Hünfeld e.V., Schmalkalden-Meiningen e.V. und Eisenach/Bad Salzungen e.V. der „Gentechnikfreien Anbauzone im Biosphärenreservat Rhön“ ihre Zusammenarbeit symbolisch verdeutlicht. Anschließend wurde die Öffentlichkeit über den derzeitigen Sachstand der Aktion in der Rhön unterrichtet: 1.135 Landwirte der sechs umliegenden Landkreise beteiligen sich inzwischen an dem Projekt. Durch diese Aktion werden rund 65.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche erfasst (entnommen der gemeinsamen Presseerklärung der beteiligten Verbände vom 27.6.2005). Damit reiht sich diese Initiative ein in eine Bewegung von Landwirten, die mittlerweile in ganz Deutschland und Europa aktiv ist (ausführliche Informationen unter www.gentechnikfreie-regionen.de und www.gmo-freeregions.de).
Im Zentrum der ethnografischen Feldstudie steht die Lebenswelt der illegalen brothel-Prostitution in Mumbais red light area Grant Road. Damit verbunden stellt sich die Frage, wie die von mir beforschten Sexarbeiterinnen ihren Alltag in der brothel-Prostitution bewältigen und gestalten. Mit der vorliegenden Arbeit werden Sexarbeiterinnen in der brothel-Prostitution betrachtet. So wird auf dieses soziale Thema und die damit verbundene Soziale Arbeit über nationale Grenzen hinweg aufmerksam gemacht.
Weil die brothel-Prostitution in Indien im Gesetzbuch Immoral Traffic Prevention (Act) 1965 als kriminell deklariert ist, handeln die betreffenden Subjekte illegal und haben sich ein eigenständiges Netzwerk geschaffen, um trotzdem handlungsfähig zu sein.
Im Fokus dieser Studie stehen die Sexarbeiterinnen und die Frage, wie sie ihren Alltag in ihrer prekären Situation der brothel-Prostitution bewältigen und gestalten. Die von mir beforschten Sexarbeiterinnen haben soziale Ungleichheiten erfahren, die auf unterschiedliche Indikatoren zurückzuführen sind. In der Tätigkeit als Sexarbeiterinnen in der brothel-Prostitution sehen diese Frauen eine Hoffnung, die Lebensqualität für sich und ihre Herkunftsfamilie zu verbessern. So sind die Sexarbeiterinnen herausgefordert, ihre beruflichen und privaten Belange in der Vielschichtigkeit des Alltags miteinander zu vereinbaren.
Einerseits werden auf der mentalen Ebene die sozialen Räume des Berufes und des Privaten miteinander verwoben, andererseits wird versucht, beides voneinander zu trennen. In meiner Arbeit wird hinterfragt, mit welchen Ressourcen, Potenzialen und subjektiven Strategien Sexarbeiterinnen ihre prekäre Situation bewältigen und wie sie autonom handeln. Zugleich sind diese Frauen auch Momenten von ambivalenten Situationen ausgesetzt – zwischen Handlungsmacht und Handlungseinschränkung. Im Rückgriff auf entworfene Strategien und im ressourcenorientierten Handeln kann dieses Spannungsverhältnis zwischen Handlungsmacht und Handlungseinschränkung ertragen werden, die beide im Alltag miteinander verflochten sind.
Der paläarktische Gesamtbestand des Birkhuhns wird derzeit auf eine Größenordnung von 5-10 Millionen Tiere geschätzt (STORCH 2000). Der europäische Anteil daran beträgt etwa 1/5. In Deutschland und ganz Mitteleuropa stehen Birkhühner wie auch die anderen Raufußhühner auf den nationalen Roten Listen bedrohter Arten. Die Bestände sind seit Jahrzehnten rückläufig. Heute dürfte der Bestand für Birkhühner in Deutschland nur knapp über 1000 Individuen liegen. Die meisten davon, ca. 800-1000 Individuen (BEZZEL et al. 2005), leben in den Bayerischen Alpen. Hier profitieren die Bestände vom großflächigen Zusammenhang der Alpinen Populationen. Alle übrigen Populationen von Birkhühnern in Deutschland liegen unter 100 Vögeln und sind als hochgradig gefährdet einzustufen (STORCH 2008).
Jährlich sind es mehr als 880 Millionen Menschen, die national und international verreisen und dabei auf die unterschiedlichsten touristischen Produkte zurückgreifen. Eine besondere Form des Verreisens ist der solidarische Tourismus, der in der Literatur auch als Freiwilligen- oder Volunteertourismus beschrieben wird. Junge und alte Menschen reisen ins Ausland, um freiwillig in einem sozialen oder ökologischen Projekt zu arbeiten, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern, (globale) soziale Netzwerke auszubauen und um in intensiven Kontakt zur einheimischen Bevölkerung zu kommen. Staatliche und private Akteure fördern das (solidarische) freiwillige Engagement im Ausland, um die Teilnehmenden interkulturell zu sensibilisieren. Besonders Südamerika erfreut sich dabei immer grösserer Beliebtheit bei den Freiwilligen. In der vorliegenden Arbeit wird der solidarische Tourismus unter soziokulturellen Gesichtspunkten untersucht und seine Stärken und Schwächen im Vergleich zu anderen Tourismusformen werden herausgearbeitet, wobei auch ökonomische und ökologische Aspekte berücksichtigt werden.
Zur Bewältigung vieler gesellschaftlicher und kultureller Herausforderungen haben sich bereits in der Vergangenheit verschiedene Bewegungen in der Bundesrepublik Deutschland gebildet. Verschiedene Entwicklungen und Ereignisse haben bei den Bürgern Veränderungs- und Gestaltungswillen mobilisiert. Der erkannte Handlungsbedarf hat sich in der Verbandsarbeit und dem ehrenamtlichem Engagement konkretisiert. Oft waren diese Bewegungen Vorreiter bei gesellschaftlichen Prozessen zur Durchsetzung neuer Werte oder Strukturen, die Jahre später von der Mehrheit der Gesellschaft und der Politik als selbstverständlich akzeptiert wurden. Sowohl die sozialen Bewegungen als auch die Naturschutz- und Umweltbewegung hatten als inzwischen einflussreiche Organisationen ihre Anfänge in solchen Prozessen. Nun zeichnet sich eine Entwicklung ab, in deren Verlauf sich Akteursgruppen finden, die sich speziell denjenigen gesellschaftlichen Herausforderungen im ländlichen Raum stellen, die wegen der zunehmend alternden Gesellschaft absehbar sind. Ziel ist die Stabilisierung der sozialen Nachhaltigkeit durch Stärkung und Ergänzung der lokalen Sozialstrukturen. Weil der Ansatz und das Selbstverständnis der Akteure von vornherein auf zivilgesellschaftliche Mittel setzen, steht die Selbsthilfe und die Schaffung von lokalen Bündnissen im Vordergrund. Als Schlüssel zu stabilen und tragfähigen Sozialstrukturen in Nachbarschaften und Dorfgemeinden wird die weitgehende Integration der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen (Junge und Alte, Familien und Alleinlebende) angesehen und mithin das Zusammenfinden in lokalen Verantwortungsgemeinschaften, welche die Leitidee „Zukunft gestalten“ mit Kreativität und Engagement umsetzen.
Hintergrund: Begegnungen mit Angst sind dem Berufsalltag einer geburtshilflich arbeitenden Hebamme nicht fern. Die aktuelle Literatur zu „Auswirkungen der Angst von Hebammen auf die Geburtsbetreuung“ ist rar. Es ist wenig darüber bekannt was Angst in Hebammen verursacht, wie sich diese auswirkt und wie Hebammen damit umgehen. Diese Aspekte sind relevant, da Angst von Hebammen in der Geburtsbetreuung Einfluss auf mehrere Menschen und das Geburtsgeschehen nimmt.
Fragestellung und Ziel: Diese Arbeit verfolgt die Fragestellung, welche Ängste Hebammen im Geburtsgeschehen erleben und wie sich diese auf die Geburtsbegleitung auswirken. Außerdem will sie beantworten, wie sich der Umgang der Hebammen mit diesen Ängsten gestaltet. Ziel ist es, dieses kaum behandelte Thema zu ergründen, und Wege aufzuzeigen, wie Angstverarbeitung in der Praxis umgesetzt werden kann.
Methodik: Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde eine qualitative Befragung mit vier Hebammen durchgeführt. Mit Hilfe problemzentrierter Leitfadeninterviews wurden Hebammen zu ihren Ängsten im Geburtsgeschehen, den Auswirkungen der Angst und ihrem Umgang mit Angst befragt. Die erhobenen Daten wurden nach Mayrings qualitativer Inhaltsanalyse ausgewertet.
Ergebnisse: Die Ergebnisse sind in drei Kategorien gegliedert. In der Kategorie „Ursachen für Angst“ werden geburtshilfliche Notfälle und Angst aufgrund des Arbeitsumfelds als Hauptverursacher für Angst von Hebammen festgestellt. Die nächste Kategorie „Auswirkungen von Angst“ beschreibt sowohl negative Auswirkungen, z.B. chaotisches Vorgehen oder verminderte Wahrnehmung, als auch positive Auswirkungen, z.B. erhöhte Wachsamkeit oder Fokussierung. Die dritte Kategorie „Umgang mit Angst“ zeigt Supervision und die Möglichkeit des Gesprächs als maßgebende Bewältigungsstrategie von Angst auf.
Fazit: Hebammen erleben regelmäßig Angst im Berufsalltag und dies beeinflusst ihre Geburtsbetreuung sowohl negativ als auch positiv. Strukturen für Bewältigungsmöglichkeiten von Angst sind nur rudimentär angelegt. Es besteht ein großer Forschungsbedarf für die Erkundung weiterer Bewältigungsstrategien von Angst bei Hebammen.
Die Erwerbsbiografien vieler Gesellschaftsmitglieder in Deutschland zeigen Lücken auf, da diese Erwerbsbiografien zur Berechnung der zukünftigen Rentenleistung herangezogen werden, besteht die Gefahr, dass das bisher bestehende Vorsorgesystem Armut im Alter nicht verhindern kann. Zu diesen Personengruppen zählen vorallem Frauen, Arbeitslosengeld II-Empfänger, Niedriglohnbeschäftigte, Solo-Selbstständige und erwerbsgeminderte Personen. Die Personengruppen bauen in der gesetzlichen Rentenversicherung nur geringe Rentenanwartschaften auf und auch mit Hilfe der betrieblichen und privaten Altersvorsorge können sie nur begrenzt Rentenanwartschaften erreichen, die Armut im Alter vermeiden. Da die Armutsvermeidung im Alter dem Aufgabengebiet der gesetzlichen Rentenversicherung zugeschrieben wird, bedarf es entweder eines völligen Systemwechsels oder einer internen Systemänderung. Als Möglichkeit eines völligen Systemwechsels werden in dieser Arbeit die Grundrente und die Sockelrente diskutiert. Eine interne Systemänderung könnte durch die Einführung der flexiblen Anwartschaften, der Rente nach Mindesteinkommen und der Erwerbstätigenversicherung erfolgen. Nach einer ausführlichen Erörterung der Systeme auf ihre Umsetzbarkeit, spricht sich die Verfasserin schließlich für eine Kombination aus Sockelrente und Erwerbstätigenversicherung aus, da diese ihr am sinnvollsten erscheint, Armut im Alter zu vermeiden.
Als Reaktion auf die steigende Lebenserwartung und damit auch auf die Zunahme von Hilfs- und Pflegebedürftigkeit, wird im Projekt „Gesundheitstechnik zur Alltagsbewältigung (GetAll)“ des Innovationszentrums RIGL der HS Fulda ein technisches Baukastensystem entwickelt, welches Altersgerechte Assistenzsysteme und Smart Home-Produkte herstellerunabhängig integriert und steuerbar macht. Ein selbstbestimmtes Leben soll so mithilfe technischer Innovationen unterstützt werden.
In der vorliegenden Arbeit wird dazu ein einheitliches Designkonzept entwickelt, welches speziell auf die Bedürfnisse von Technikeinsteigern eingeht. Nicht die technische Machbarkeit, sondern der individuelle Nutzen steht im Mittelpunkt der Entwicklung. Neben der konsistenten Gestaltung, spielen die flexible Anpassbarkeit an die Nutzerbedürfnisse und die Akzeptanz der Lösung eine große Rolle.
Es ist grundsätzlich sachgerecht, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss die Berechnung des kalkulatorischen Arztlohns aus pragmatischen Gründen am Prinzip der Opportunitätskosten orientiert hat. Es ist allerdings nicht zwingend, dass das Oberarztgehalt im Krankenhaus als Referenzmaßstab dient. Für einen erheblichen Teil der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dürfte – insbesondere wegen der im Vergleich zur oberärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus geringen Leitungs- und Personalverantwortung – eher das Facharztgehalt der geeignete Referenzmaßstab sein.
Aus gutachterlicher Sicht sind Forderungen kritisch zu bewerten, die grundsätzlich vom bisher angewandten Modell zur Berechnung des kalkulatorischen Arztlohns abweichen. Einer dieser Ansätze sieht die Berechnung eines konkurrenzfähigen Arzthonorars auf der Basis des Einkommens von Angehörigen vergleichbarer freier Berufe vor. Die dazu vorgelegten Vergleichseinkommen sind jedoch höchst selektiv. Als wenig sachgerecht sind zudem Vorschläge zu bewerten, die zusätzlich zum kalkulierten Arztlohn einen Risikoaufschlag für die unternehmerische Tätigkeit vorsehen. Das unternehmerische Risiko der Niederlassung ist schließlich durch eine Vielzahl von Regelungen sehr gering. Ähnliches gilt für Forderungen, die Aufschläge auf den kalkulierten Arztlohn in Regionen mit überdurchschnittlich hoher Produktivität bzw. Kaufkraft vorsehen. Solche Zuschläge wären nur zu rechtfertigen, wenn es in Regionen mit hoher Kaufkraft bzw. Produktivität keine hinreichenden finanziellen Anreize zur Niederlassung gäbe. Dies ist jedoch keinesfalls zu erkennen.
Ausgesprochen kritisch sind zudem Forderungen nach einer Berücksichtigung des kalkulatorischen Arztlohns bei der Weiterentwicklung der Gesamtvergütung zu bewerten. Erstens gibt es keinerlei gesetzliche oder untergesetzliche Vorgaben, wonach Veränderungen beim kalkulatorischen Arztlohn bei der Festsetzung der Gesamtvergütung berücksichtigt werden müssen. Zweitens ist der bereinigte Überschuss ohne jede Anpassung des kalkulatorischen Arztlohns zwischen 2007 und 2011 um rund 13.000 Euro oder etwa elf Prozent angestiegen. Im Jahr 2014 dürfte der bereinigte Überschuss nach Schätzungen des Gutachters zwischen 127.000 und 140.000 Euro gelegen haben. Drittens würde eine gesetzlich nicht normierte Berücksichtigung des kalkulatorischen Arztlohns bei der Weiterentwicklung der Gesamtvergütung zu einer für die Versichertengemeinschaft problematischen Ausgabendynamik führen – insbesondere durch eine sich gegenseitig verstärkende Mehrfachdynamisierung zwischen den Tarifverhandlungen im stationären Bereich und den Honorarverhandlungen in der ambulanten ärztlichen Versorgung.