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Can Buddhism be called a stronghold of free thinking? What relevance might Buddhism have for social developments in the twenty-first century, and where will it position itself in these processes? Free thinking has been emphasized and celebrated as an outstanding accomplishment of the human mind. This anthology might inspire the reader to look at some questions of global concern from a new angle and provide a stimulus for developing a freethinking attitude. It is the outcome of international and even transcontinental cooperation involving expert authors from Asia, Australia, Europe and the U.S.A. Contributions have been made by Bhikkhu Anâlayo, Karl-Heinz Brodbeck, Ashby Butnor, Silja Graupe, Guang Xing, Barbara Kameniar, Sallie B. King, and Charles S. Prebish.
Die Schutzambulanz Fulda dokumentiert gerichtsverwertbar Verletzungen nach interpersoneller Gewalt und asserviert Beweismaterial, unabhängig von einer Strafanzeige. Das vom Land Hessen und dem Landkreis Fulda finanzierte Modellprojekt ist im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) angesiedelt. Zwischen dem 17.05.2010 und dem 06.06.2011 wurden 141 Verdachtsfälle bekannt. In einer Vollerhebung wurden Angaben zur betroffenen Person, zum Ort und zur Art des Ereignisses, zu den angreifenden Personen sowie den Gewaltfolgen statistisch erfasst und ausgewertet. Die Schutzambulanz erreichte überwiegend Opfer von Partnergewalt gegen Frauen und familiärer Gewalt gegen Kinder aus den städtischen Regionen des Landkreises Fulda. Mutmaßliche Angreifer waren überwiegend männlich. In 55 Fällen erfolgte eine gerichtsverwertbare Dokumentation. Verletzungen waren vor allem am Kopf und an den oberen Extremitäten erkennbar. In 35 Fällen erfolgte eine Vermittlung an die Polizei. Die Schutzambulanz scheint ihre Ziele erreichen zu können.
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) entschädigt Opfer von Gewalt aus Mitteln des Staates für die ökonomischen Schäden, die aus den erlittenen gesundheitlichen Folgen resultieren. Nur ein kleiner Teil (ca. 4 %) der Personen, die wegen körperlicher oder sexualisierter Gewalt Anzeige erstatten, stellen einen Antrag auf Opferentschädigung. Das OEG und seine Regelungen scheinen sowohl unter Betroffenen als auch unter Menschen, die beruflich mit Gewaltgeschädigten zu tun haben, nicht hinreichend bekannt zu sein. Unter der Frage, welche Formen interpersoneller Gewalt sich in den Anträgen auf Opferentschädigung finden und inwieweit eine gerichtsverwertbare ärztliche Dokumentation die Bearbeitung erleichtern könnte, wurden 209 Anträge auf Opferentschädigung, die im Jahr 2008 im Versorgungsamt Fulda abschließend bearbeitet wurden, analysiert. Ergänzend wurden Experteninterviews durchgeführt. Etwa jeder dritte bis vierte der gestellten Anträge wurde bewilligt. Damit erhalten ca. 1 – 2 von 100 polizeilich registrierten Opfern eine soziale Entschädigung. Rentenansprüche bestehen in weniger als einem Drittel der bewilligten Anträge. Die Entschädigung von Therapiekosten wird im Regelfall durch eine Pauschale an die gesetzlichen Krankenversicherungen abgegolten, ohne spürbare Auswirkungen für Antragstellende, die krankenversichert sind. Strukturell scheint eine Benachteiligung in den Entschädigungschancen der Opfer von familiärer Gewalt bzw. Partnergewalt vorzuliegen und damit indirekt eine Benachteiligung von Frauen, vermutlich auch von Kindern und älteren Menschen. Zudem spiegelt der Tätlichkeitsbegriff des OEG nicht die Gesamtheit strafrechtlich relevanter Formen von Gewalt wider, die zu gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen führen können. Anerkennungsverfahren dauerten durchschnittlich 13 Monate; bei bewilligten Anträgen durchschnittlich 6 Monate länger als bei abgelehnten Anträgen. Eine zeitnahe Anerkennung und Entschädigung der Betroffenen konnte somit nicht gewährleistet werden. Zwischen der Akuthilfe durch die Polizei oder psychosozialen Hilfeeinrichtungen und den Entschädigungsleistungen durch das OEG zeigte sich dadurch eine Lücke in der Opferhilfe. Von dem Recht der Entscheidung nach einer freien Beweiswürdigung wurde in der Bearbeitung selten Gebrauch gemacht. Die ärztliche Dokumentation wird bisher nicht zur Beweiswürdigung genutzt, obwohl sie theoretisch eine Erleichterung für die antragstellende Person und die Sachbearbeitenden bei der Rekonstruktion des Tathergangs darstellen könnte. Veränderungspotentiale sind auf zwei Ebenen zu sehen: Eine Neuausrichtung des Opferrechts könnte die Anerkennung von Opfern ohne die automatische Verbindung mit Entschädigungsansprüchen beinhalten, Soforthilfe auf Basis einer glaubwürdigen Schilderung und Beweissicherung gewährleisten und Rentenzahlung im Falle langfristiger Folgen sicherstellen. Eine veränderte Verfahrenspraxis, auf Basis bestehender gesetzlicher Regelungen, könnte die Möglichkeit der freien Beweiswürdigung vermehrt anwenden und den systematischen Einbezug ärztlicher Dokumentation zur Beweiswürdigung vorsehen.
Die Attraktivität des Kostenerstattungsprinzips in der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt auf den ersten Blick darin, dass gleichzeitig die Transparenz für die Versicherten erhöht, Abrechnungsbetrug verhindert, das Inanspruchnahmeverhalten der Versicherten reduziert und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch die gestärkte Rolle des Patienten verbessert werden sollen. Diese Erwartungen an die Wirksamkeit des Kostenerstattungsprinzips sind jedoch nur dann realisierbar, wenn Versicherte bzw. Patienten ein hohes Ausmaß an Altruismus im Sinne von hoch motivierter Verantwortlichkeit gegenüber der Versichertengemeinschaft an den Tag legen würden. Wird in Übereinstimmung mit der gesundheitsökonomischen Theorie von einem Nutzen maximierenden Patienten bzw. Versicherten ausgegangen, ist die Validität der Argumentationskette „mehr Transparenz – mehr Kostenbewusstsein – weniger Inanspruchnahme“ brüchig. Allein mit der Einführung des Kostenerstattungsprinzips ist eine Zunahme der Steuerungskompetenz des Patienten nicht zu erwarten. Empirisch ist ein verändertes Verhalten der Leistungserbringer ebenso wenig nachgewiesen wie die erwarteten Veränderungen im Versichertenverhalten. Es gibt sogar empirische Anzeichen dafür, dass ein steigendes Kostenbewusstsein im Rahmen eines ökonomisch rationalen Verhaltens zu steigender Inanspruchnahme gesundheitlicher Leistungen führen kann. Aus einem internationalen Vergleich (Australien, Niederlande) lassen sich drei Schlussfolgerungen ableiten: Erstens kann es für die Patienten erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn dem Leistungserbringer die Wahl zwischen Kostenerstattung und Sachleistung überlassen wird. Die freie Arztwahl löst dieses Problem nicht, weil Leistungsanbieter nur in Ausnahmefällen freiwillig nach dem Sachleistungsprinzip abrechnen. Um Kostenerstattung für die Versicherten attraktiver zu machen, müssten zweitens gleiche Abrechnungssätze für Kostenerstattung und Sachleistung gelten. Dies würde das finanzielle Risiko für die Versicherten einschränken. Eine solche Regelung würde aber gleichzeitig das Interesse der Leistungsanbieter an der Kostenerstattung deutlich senken, weil zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten entfallen. Drittens besteht die Gefahr, dass sich Krankenversicherer bei einem steigenden Anteil von Kostenerstattungstarifen ihrer Steuerungs- und vor allem Sicherstellungsverantwortung entziehen. Dies gilt vor allem dann, wenn sich die Versicherten des Unterschieds zwischen Sachleistung und Kostenerstattung nicht bewusst sind. Im Rahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) hat der Gesetzgeber nur vorsichtige Änderungen an der Option zur Kostenerstattung vorgenommen. Ein Anspruch auf Erstattung für die Versicherten besteht weiterhin höchstens in der Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu erstatten hätte. Diese Beschränkung des Erstattungsanspruchs ist jedoch das zentrale Element, das die Attraktivität der Kostenerstattungsoption für die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig begrenzt. Daher werden die Änderungen im GKV-FinG die Attraktivität der Kostenerstattungsoption - wie auch die Attraktivität eines Wahltarifs Kostenerstattung - nicht wesentlich erhöhen können. Entlang von Szenarien werden die Auswirkungen obligatorischer Kostenerstattung und unveränderten bzw. veränderten Abrechnungsmodalitäten diskutiert. So würde ein Szenario mit einem einheitlichen Abrechnungssystem und Wahlrecht für die Versicherten eine zentrale Barriere zur Inanspruchnahme des Kostenerstattungsprinzips beseitigen. Auch würden Anreize zur angebotsinduzierten Nachfrage weitgehend beseitigt. Die Effekte auf die Inanspruchnahme der Versicherten wären dennoch ungewiss. Letztlich ist zu fragen, ob eine erhöhte Kostentransparenz nicht auch mit geringerem administrativem Aufwand durch eine für die Patienten kostenfreie Patientenquittung erreicht werden könnte.
Based on a first video conference: small and middle sized companies in Russia and Germany: A comparative view organized by University "Interregional Institute of Economics and Law", Saint Petersburg/Russia and the University of Applied Sciences – Faculty of Business, Fulda/Germany held on 20th May 2010. Both institutes decided to organize a follow-up conference on January 27th 2011. Again the focus was to compare both markets for international operating companies in reasons for going abroad. The following papers are the outcome of this conference and were presented on the one hand by Fulda master students and on the other hand by Master Students from Saint Petersburg. The overall focus was again a comparative work from a company point of view. Hereby the main research question was to present different case studies based on a heterogeneous group of German-based companies in terms of size and branches. Success and failure in international management activities are discussed on an empirical and statistical basis. Furthermore the students from both institutes learnt also some practical matters like for example how can a foreign company establish its legal presence in Russia?
Diese Bachelor-Thesis untersucht die Einflüsse der von Max Weber beschriebenen protestantischen Ethik auf Ernährung, Gesundheitsverhalten und Schlankheitsideal. Nach einer kurzen Einführung in den Protestantismus und seine asketischen Richtungen werden charakteristische Merkmale protestantischer Ethik aus Webers Abhandlung "Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus" herausgearbeitet. Es folgt zunächst eine Einordnung der protestantischen Ethik in einen historisch-philosophischen Kontext von Askese, bevor ihre Charakteristika dann in aktueller Literatur zu den Bereichen Ernährung, Gesundheitsverhalten und Schlankheitsideal aufgezeigt werden. Gegenläufige Tendenzen werden ebenfalls beschrieben, und am Ende wird erörtert, was die gewonnenen Erkenntnisse für die Gesundheitsförderung bedeuten können.
Die Bemühungen zur Reform öffentlicher Verwaltungen von bürokratischen Institutionen hin zu modernen Dienstleistungsorganisationen, die eigenständig bürgerfreundlich und wirtschaftlich agieren, prägen die politische Diskussion seit geraumer Zeit. Die Konzeption dieser Reformbemühungen wird unter den Begriff des „Neuen Steuerungsmodells“ zusammengefasst. Die Veröffentlichungen zum Neuen Steuerungsmodell gehen einheitlich davon aus, dass zur Realisierung der Reformen ein Verwaltungscontrolling benötigt wird, welches die Verwaltungsleitung bei der Erreichung der oben genannten Ziele unterstützen soll. Im vorliegenden Diskussionsbeitrag sollen zunächst die Aufgaben, die organisatorische Struktur sowie die Abläufe und Instrumente dargelegt werden, die das Verwaltungscontrolling zur Erfüllung seiner Unterstützungsaufgaben einsetzen kann. Weiterhin sollen der aktuelle Stand der Einführung des Verwaltungscontrollings sowie Probleme und Erfolgsfaktoren diskutiert werden, die bei der Einführung und der Praktizierung dieser Managementfunktion von Bedeutung sind.
Die Folgen des Klimawandels bewirken massive Veränderungen der natürlichen Lebensgrundlagen auf der Erde. Die Zunahme der Anzahl und Intensität von Naturkatastrophen, gravierenden regionalen Temperaturanstiegen etc. sind bedrohliche Vorboten tiefgreifender globaler Veränderungen. Insbesondere aber sind sie verheerende regionale Katastrophen, die die Lebensbedingungen vieler Millionen Menschen substanziell bedrohen, vor allem in den ärmsten Regionen der Welt. Hier soll den Fragen nachgegangen werden, welche gesellschaftlichen und politischen Auswirkungen aus diesen Folgen des Klimawandels zu erwarten sind; wie die hochentwickelten Staaten, Bündnisse und die internationale Ökonomie auf den zunehmenden Migrations- und Forderungsdruck reagieren werden. Verkehren sich die Hoffnungen auf eine friedlichere Welt durch die Globalisierung ins Gegenteil?
Regionale Kooperationen sind grundsätzlich nicht neu, sondern beschreiben vielmehr eine seit langem praktizierte und vielfach bewährte Form insbesondere der kommunalen Zusammenarbeit. Mittlerweile existieren eine Vielzahl unterschiedlicher Kooperationsansätze verschiedenster räumlicher Abgrenzung und inhaltlicher Ausrichtung innerhalb einer (abgegrenzten) Region, die sich zusätzlich zu den traditionellen Institutionen mit Fragen der Regionalentwicklung auseinandersetzen. Die Folge dieser "Flut an Kooperationen" ist ein unübersichtliches Geflecht an Institutionen, Initiativen, Kooperationen und Entwicklungskonzepten innerhalb eines abgegrenzten Raumes. Der Frage, wie sich diese Vielzahl der Kooperationen innerhalb einer Region räumlich, personell und inhaltlich überlagern und verknüpfen, wie sich also die "Flut an Kooperationen" in der Region auswirkt usw., soll in dieser Arbeit am Beispiel der Untersuchungsregion Main-Rhön (Bayern nachgegangen werden.
Jährlich sind es mehr als 880 Millionen Menschen, die national und international verreisen und dabei auf die unterschiedlichsten touristischen Produkte zurückgreifen. Eine besondere Form des Verreisens ist der solidarische Tourismus, der in der Literatur auch als Freiwilligen- oder Volunteertourismus beschrieben wird. Junge und alte Menschen reisen ins Ausland, um freiwillig in einem sozialen oder ökologischen Projekt zu arbeiten, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern, (globale) soziale Netzwerke auszubauen und um in intensiven Kontakt zur einheimischen Bevölkerung zu kommen. Staatliche und private Akteure fördern das (solidarische) freiwillige Engagement im Ausland, um die Teilnehmenden interkulturell zu sensibilisieren. Besonders Südamerika erfreut sich dabei immer grösserer Beliebtheit bei den Freiwilligen. In der vorliegenden Arbeit wird der solidarische Tourismus unter soziokulturellen Gesichtspunkten untersucht und seine Stärken und Schwächen im Vergleich zu anderen Tourismusformen werden herausgearbeitet, wobei auch ökonomische und ökologische Aspekte berücksichtigt werden.
In dieser Arbeit soll im Rahmen der Entwicklung eines Managementkonzeptes für Biosphärenreservate zur Förderung nachhaltiger Innovationen im Wesentlichen analysiert werden, wie die vielfältigen Erfahrungen aus dem betrieblichen Innovationsmanagement zur Verbesserung der regional vorhandenen Innovationspotenziale in einem Biosphärenreservate (im folgenden meist BR abgekürzt) beitragen können. Dabei fußt die Arbeit zum einen auf der Recherche der einschlägigen Fachliteratur und veröffentlichten Erfahrungsberichten zum Thema Netzwerkarbeit sowie auf Ergebnissen eigener Untersuchungen. Hierzu zählen eine Umfrage bei allen BR-Verwaltungen im deutschsprachigen Raum mittels eines Fragebogens (siehe Anhang 14.1) sowie Interviews und Fachgespräche mit den Ansprechpartnern der Verwaltungen des Biosphärenreservats Rhön (Interviewleitfaden siehe Anhang 14.3).
Die Erwerbsbiografien vieler Gesellschaftsmitglieder in Deutschland zeigen Lücken auf, da diese Erwerbsbiografien zur Berechnung der zukünftigen Rentenleistung herangezogen werden, besteht die Gefahr, dass das bisher bestehende Vorsorgesystem Armut im Alter nicht verhindern kann. Zu diesen Personengruppen zählen vorallem Frauen, Arbeitslosengeld II-Empfänger, Niedriglohnbeschäftigte, Solo-Selbstständige und erwerbsgeminderte Personen. Die Personengruppen bauen in der gesetzlichen Rentenversicherung nur geringe Rentenanwartschaften auf und auch mit Hilfe der betrieblichen und privaten Altersvorsorge können sie nur begrenzt Rentenanwartschaften erreichen, die Armut im Alter vermeiden. Da die Armutsvermeidung im Alter dem Aufgabengebiet der gesetzlichen Rentenversicherung zugeschrieben wird, bedarf es entweder eines völligen Systemwechsels oder einer internen Systemänderung. Als Möglichkeit eines völligen Systemwechsels werden in dieser Arbeit die Grundrente und die Sockelrente diskutiert. Eine interne Systemänderung könnte durch die Einführung der flexiblen Anwartschaften, der Rente nach Mindesteinkommen und der Erwerbstätigenversicherung erfolgen. Nach einer ausführlichen Erörterung der Systeme auf ihre Umsetzbarkeit, spricht sich die Verfasserin schließlich für eine Kombination aus Sockelrente und Erwerbstätigenversicherung aus, da diese ihr am sinnvollsten erscheint, Armut im Alter zu vermeiden.
The following article is targeted at both trainers and managers in educational organisations. It aims to provide support to those who would like to implement e-learning and new teaching methods in their organisations and who have a) already experienced resistance to such a change management process, or b)expect potential resistance. The article intends to help this target group by providing an understanding of the role of new media in the process of changing a “learning culture” in an educational organisation. Furthermore it introduces an approach to change management in educational settings which attempts to change resistance from a hindering to a productive element of change processes.