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Hintergrund: Begegnungen mit Angst sind dem Berufsalltag einer geburtshilflich arbeitenden Hebamme nicht fern. Die aktuelle Literatur zu „Auswirkungen der Angst von Hebammen auf die Geburtsbetreuung“ ist rar. Es ist wenig darüber bekannt was Angst in Hebammen verursacht, wie sich diese auswirkt und wie Hebammen damit umgehen. Diese Aspekte sind relevant, da Angst von Hebammen in der Geburtsbetreuung Einfluss auf mehrere Menschen und das Geburtsgeschehen nimmt.
Fragestellung und Ziel: Diese Arbeit verfolgt die Fragestellung, welche Ängste Hebammen im Geburtsgeschehen erleben und wie sich diese auf die Geburtsbegleitung auswirken. Außerdem will sie beantworten, wie sich der Umgang der Hebammen mit diesen Ängsten gestaltet. Ziel ist es, dieses kaum behandelte Thema zu ergründen, und Wege aufzuzeigen, wie Angstverarbeitung in der Praxis umgesetzt werden kann.
Methodik: Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde eine qualitative Befragung mit vier Hebammen durchgeführt. Mit Hilfe problemzentrierter Leitfadeninterviews wurden Hebammen zu ihren Ängsten im Geburtsgeschehen, den Auswirkungen der Angst und ihrem Umgang mit Angst befragt. Die erhobenen Daten wurden nach Mayrings qualitativer Inhaltsanalyse ausgewertet.
Ergebnisse: Die Ergebnisse sind in drei Kategorien gegliedert. In der Kategorie „Ursachen für Angst“ werden geburtshilfliche Notfälle und Angst aufgrund des Arbeitsumfelds als Hauptverursacher für Angst von Hebammen festgestellt. Die nächste Kategorie „Auswirkungen von Angst“ beschreibt sowohl negative Auswirkungen, z.B. chaotisches Vorgehen oder verminderte Wahrnehmung, als auch positive Auswirkungen, z.B. erhöhte Wachsamkeit oder Fokussierung. Die dritte Kategorie „Umgang mit Angst“ zeigt Supervision und die Möglichkeit des Gesprächs als maßgebende Bewältigungsstrategie von Angst auf.
Fazit: Hebammen erleben regelmäßig Angst im Berufsalltag und dies beeinflusst ihre Geburtsbetreuung sowohl negativ als auch positiv. Strukturen für Bewältigungsmöglichkeiten von Angst sind nur rudimentär angelegt. Es besteht ein großer Forschungsbedarf für die Erkundung weiterer Bewältigungsstrategien von Angst bei Hebammen.
Hintergrund: Ältere Menschen sind häufiger von psychischen Erkrankungen betroffen. Der Einfluss von Bewegung auf das psychosoziale Wohlbefinden ist derzeit noch unzureichend
erforscht.
Fragestellung: Welchen Einfluss haben sportliche Aktivitäten auf das psychosoziale Wohlbefinden von älteren Menschen?
Material und Methode: Auswertung und Analyse bisheriger Studien, Diskussion und Entwicklung von Handlungsempfehlungen sowie Ableitungen für die Praxis.
Ergebnisse. Körperliche Aktivität wirkt sich positiv auf depressive Symptome sowie auf die Lebensqualität älterer Menschen aus. Zudem kann die Einsamkeit verringert und die Lebenszufriedenheit erhöht werden.
Schlussfolgerungen: Regelmäßige körperliche Aktivität bei Älteren führt zu weniger depressiven Symptomen, einer besseren Lebensqualität und fördert die psychosoziale Entwicklung.
Hintergrund: Da in Deutschland „Gewalt in der Geburtshilfe“ nicht einheitlich definiert ist, wird in der Arbeit darunter die Gewalt gegen Frauen/Familien und/oder gegen geburtshilfliches Personal verstanden. Bislang ist dies kein Pflichtthema in der primären Hebammenqualifizierung, obwohl eine Prävalenz bis zu 78% geschätzt wird. Folgen und Auswirkungen von „Gewalt in der Geburtshilfe“ können allerdings schon während der Studienzeit gravierend sein. Die neue HebStPrV vom 10.01.2020 stellt dahingehend eine erste gesetzliche Verankerung dar, indem Kompetenzen gefordert werden, die auch für „Gewalt in der Geburtshilfe“ essenziell sind.
Fragestellungen: Es wird untersucht, wie Hebammenstudierende derzeit mit „Gewalt in der Geburtshilfe“ konfrontiert werden und welche Aspekte für eine optimale Qualifizierung zu diesem Thema relevant sind.
Methodik: Die Autorin führte eine deskriptive Querschnittsanalyse mittels schriftlicher Online-Befragung über Google-Forms bei 70 Hebammenstudierenden der Hochschulen Fulda und Jena durch. Insgesamt wurden 179 Studierende angeschrieben, so dass es einer Rücklaufquote von 39,1% entspricht. Die Datenanalyse erfolgte mit IBM SPSS Statistics 25.
Ergebnisse: 77,1% aller befragten Studierenden gaben an, „Gewalt in der Geburtshilfe“ erlebt zu haben. Am belastendsten sind dabei: Situationen, in denen geburtshilfliches Personal Gewalt gegen Frauen/Familien ausübt (98,1% aller Teilnehmenden), Hierarchien unter geburtshilflichem Personal (79,6%) und Diskrepanz zwischen Gelerntem und Praktiziertem (74,1%). Derzeit haben sich die Teilnehmenden am längsten in ihrer Freizeit mit der Thematik beschäftigt (Median: 10h) und jede Zweite (50%) gab an, die Auseinandersetzung im Studium in gewissem Maße unzureichend zu finden. Die Studierenden wünschen sich theoretischen Input vor dem ersten Praxiseinsatz, Informationen zum hausinternen Umgang mit „Gewalt in der Geburtshilfe“ bei der Einarbeitung sowie Reflexion und Austausch nach jedem gewaltvollen Ereignis und nach jedem Einsatz. Laut ihnen sollte sich das Thema modularisiert durch den seminaristischen und fachpraktischen Unterricht zu Geburtshilfe, Schwangerschaft, Wochenbett und Ethik ziehen. Die inhaltlichen Schwerpunkte einer Sensibilisierung sollten laut Datenanalyse bei beiden Lehr-/Lernorten auf dem Erlangen individueller Umgangs- und Bewältigungsstrategien, Möglichkeiten der Prävention und Wissen über Hilfsangebote liegen.
Fazit: Eine im deutschen Sprachgebrauch gültige Definition von „Gewalt in der Geburtshilfe“ ist zwingend erforderlich, bei der auch werdende Hebammen als direkt Betroffene erwähnt werden. Das bisherige Hebammenstudium beinhaltet noch zu wenig Auseinandersetzung mit der Problematik, so dass die neue HebStPrV dahingehend eine erste Verbesserung sein könne. Pflichtthematisierungen im Hebammenstudium sind sowohl bei der ausbildenden Hochschule als auch in der Praxis für eine ausreichende, eher praktisch orientierte Sensibilisierung nötig.
Intoxikationen erfolgen bekanntermaßen häufiger im Haushalt, am Arbeitsplatz, in Kindertagesstätten, in Schulen und in Krankenhäusern, sie kommen aber auch in besonderen Settings vor. Besonders Justizvollzugsanstalten sind diesbezüglich bisher nur unzureichend untersucht worden, auch da diese von der Bevölkerung immer noch mit zahlreichen Vorurteilen und Stigmatisierungen assoziiert werden. Die Analyse von Vergiftungen können gute Indikatoren für die sozialen Verhältnisse in den JVAs sein, deren Abgeschlossenheit per se wenig Informationsfluss in die Öffentlichkeit ermöglicht. Es soll nachfolgend untersucht werden, a) wie häufig Vergiftungen bei Insassen von JVAs vorkommen, b) welche Schweregrade der Intoxikationen vorliegen und c) auf welche Weise die Vergiftungen zugefügt wurden (akzidentell oder beabsichtigt durch Suizid, Abusus oder Fremdbeibringung). Methodisch wird zunächst in einer retrospektiven Analyse von deutschen und ausländischen Studien ein theoretischer Überblick über Vergiftungen in Gefängnissen geschaffen. Es folgen eine quantitative Auswertung von Vergiftungsfällen am Beispiel der telefonischen Beratungsprotokolle des Göttinger Giftinformationszentrums Nord und die Zusammenschau sämtlicher Befunde. Auf diese Weise soll es möglich werden, in der totalen Institution JVA zumindest Teilaspekte der Lebenswelt von Gefangenen zu rekonstruieren, indem die möglichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs im Kontext mit einer latenten gesellschaftlichen Ausgrenzung, mit Vereinsamung, mit einem hintergründig gewaltgeprägten Alltag und mit dem Zugang zu Drogen zu diskutieren sind.
Soziale Ungleichheit, deren Reproduktion und daraus resultierende negative Folgen für Betroffene sind in Deutschland nach wie vor ein hoch aktuelles Problem. Die Leistungen der Politik hinsichtlich einer Abmilderung der Ungleichheit in Deutschland in den letzten Jahren sind indes als eher marginal zu bezeichnen. Im Gegenteil, denn das Empfinden, in einer „Abstiegsgesellschaft“ zu leben, wird für viele Menschen immer präsenter. Entsolidarisierung gegenüber den „Schwächsten“ der Gesellschaft ist eine der Folgen und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Forschung zum Thema soziale Ungleichheit ist damit relevanter denn je. Um der intergenerationalen Reproduktion sozialer Ungleichheit entgegenzuwirken, wären u.a. wissenschaftliche Erkenntnisse über alltäglich ablaufende Stigmatisierungsprozesse und ihnen zugrundeliegende Vorstellungen von sozialer Respektabilität von immenser Bedeutung. Ziel dieser Analyse war es deshalb, Erkenntnisse darüber zu erlangen, welche Vorstellungen von gesellschaftlicher Achtbarkeit arme Familien konstruieren. Die Grundlage dafür bildet Datenmaterial aus dem Projekt „Lebenszusammenhänge in Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften“ (FAL€HA) der Hochschule Fulda und der Universität Augsburg.
Die Untersuchung basiert auf der Analyse biographischer Paarinterviews, die mit Familien im SGB-IIBezug geführt wurden. Da davon ausgegangen wird, dass sozial konstruierte Vorstellungen wie solche von gesellschaftlicher Respektabilität am ehesten durch empirisch-rekonstruktive Methoden eruiert werden können, wurde hierzu die Kritische Diskursanalyse nach Siegfried Jäger (2015) in Kombination mit der Objektiven Hermeneutik (Oevermann et al. 1979) angewandt. So konnten die Prozesse alltäglicher Stigmatisierung in und von armen Familien sowie die ihnen zugrundeliegenden Respektabilitätsvorstellungen untersucht werden.
Die Analysen ergaben, dass es armen Familien in unserer Gesellschaft nur teilweise gelingen kann, Alternativen zu gesellschaftlich dominanten Respektabilitätsvorstellungen zu konstruieren. Besonders dem diskursiv und institutionell verankerten Leistungsprinzip bleiben sie offenbar stärker verhaftet, als ihnen in der öffentlichen Debatte zugeschrieben wird. In alltäglichen Diskursen sehen sie sich einer Übermacht gegenüber und werden mit ihren eigenen Diskurs- und Handlungspositionen kaum gehört. Aus der Sicht der vorgelegten empirischen Analysen ist die in Deutschland vorherrschende Leistungsmethaphorik als kritisch zu bewerten, da sie soziale Ungleichheit legitimiert und/oder entpolitisiert und sowohl die Diskriminierung armer Familien als auch gesamtgesellschaftliche Entsolidarisierungstendenzen stark begünstigt. Politische Strategien sollten sich um alternative Deutungen zu diesem hegemonialen Leistungsgedanken bemühen und sozialpolitische Maßnahmen zur Armutsbekämpfung danach ausrichten.
2010 riefen Mardorfer Bürgerinnen und Bürger einen niedrigschwelligen Betreuungsdienst ins Leben, dessen Ziel es ist, älteren Menschen in der Gemeinde den Verbleib in ihrer Häuslichkeit zu ermöglichen. Ihrem Engagement liegt die Überzeugung zugrunde, dass es den Staat insbesondere finanziell überfordere, den Auswirkungen des demografischen Wandels mit den klassischen Methoden des Sozialstaatzu begegnen: deshalb sei ein bürgerschaftliches Handeln dringend erforderlich. Von dieser programmatischen Annahmenverknüpfung geht, so meine zentrale These, eine bestimmte Anrufung der Bürger aus, sich als engagierte Subjekte zu konstituieren. Es ist Aufgabe dieser Arbeit, im Anschluss an das Forschungsprogramm der Gouvernementalitätsstudien nach Michel Foucault, die sich dabei herausbildende Subjektivierungsfigur darzustellen.
Ausgangspunkt hierfür ist die Analyse des lokalen Dispositivs des bürgerschaftlichen Engagements. Das Konzept des Dispositivs erlaubt es, die Verknüpfungen der in Mardorf relevanten Wissensordnungen, Institutionen und Objekte zu untersuchen und dadurch der Mehrdimensionalität des Subjektivierungsprozesses gerecht zu werden. Die Basis hierfür bildet ein Textkorpus aus vielfältigen Dokumenten zum lokalen Diskurs um die Bürgerhilfe. Seine Auswertung mit einem an die Grounded Theory angelehnten Verfahren macht es möglich, das Dispositiv mithilfe zweier story lines zu beschreiben – den Erzählungen von der Entdeckung des bürgerschaftlichen Potenzials einerseits und von Mardorf als Leuchtturm andererseits. Hiervon ausgehend können die dort ausgewiesenen Subjektpositionen zu der Subjektivierungsfigur des engagierten Selbst verdichtet werden.
Diesem engagierten Selbst liegt eine dreifache Rationalität zugrunde: Es vereint ein semiprofessionelles, ein verantwortungsvolles und ein unternehmerisches Selbst, die sich gegenseitig ergänzen. Wirksam wird das engagierte Selbst nicht durch die Repression der Subjekte, sondern indem es sie zu einer Selbststeuerung aktiviert. Dazu ist es verknüpft mit bestimmten Selbsttechnologien wie der Unterzeichnung der Helfervereinbarung, dem Besuch der Helferschulung oder dem Erhalt der Aufwandsentschädigung. Gleichzeitig ist es ein historisches Produkt seiner Zeit und damit Teil der neoliberalen Gouvernementalität: So weist es weitreichende Übereinstimmungen mit dem Geist der gegenwärtig hegemonialen Subjektivierungsfigur des unternehmerischen Selbst auf und buchstabiert die in diesem enthaltenen Subjektpositionen für den Bereich des bürgerschaftlichen Engagements aus. Insgesamt kann die Arbeit damit zeigen, dass sich bürgerschaftliches Engagement nicht im machtfreien Raum befindet, sondern dass die Mardorfer Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt eines vielseitigen, aus Wissensordnungen, Institutionen und Objekten gebildeten Kraftfeldes stehen.
Good governance and redistribution in health financing : Pro-poor effects and general challenges
(2017)
Good governance has increasingly attained priority in international cooperation and health-system performance. Governance refers to all steering activities by public entities to influence the behaviour and activities of stakeholders involved. In the health sector, governance refers to a wide range of functions related to guidance and rule-making carried out by governments or other public decision-makers. More specifically, governance in the health-financing system applies to two different aspects: in addition to the approaches, strategies and policies determining how financial flows are implemented, managed and supervised according to rules- or outcome-based indicators, health-financing governance encompasses the question of how far resource generation, pooling and allocation are organised in an equitable, fair and sustainable manner. Individual and collective financial sustainability, burden sharing and social coherence or solidarity are essential parts of health-financing governance and depend deeply on societal priorities and values. Fairness of financing, transparent risk pooling and accountable purchasing of health services are intrinsic elements of governance in health financing and critical for achieving universal health coverage. The government is ultimately responsible for implementing an appropriate framework for a transparent, accountable and reliable health-financing system, for ensuring that the intermediate institutions can perform their functions, for executing effective and powerful supervision, and for providing civil society with the means to demand transparency and good financial governance.
Health-financing indicators show the system’s ability to effectively mobilise and allocate resources, implement social protection and pooling schemes, and distribute the financial burden of care equitably. Essentially two groups of indicators exist for assessing governance in the health financing system: rules-based approaches consider the existence of appropriate policies, strategies, and codified approaches for governance; outcome-based indicators measure whether rules and procedures are effectively implemented or enforced and health-financing targets achieved.
Hintergrund
In den letzten Jahren hat die Anzahl der Patient*innen in Notaufnahmen aufgrund unterschiedlicher Einflussfaktoren deutlich zugenommen (Dodt, C. 2018). Das hat zu einer steigenden Arbeitsbelastung für die Beschäftigten geführt. Darüber hinaus haben es die Mitarbeiter*innen vielfach mit aggressivem Verhalten der Patient*innen und Begleitpersonen zu tun. In dieser Studie wird das Ausmaß der Belastung durch Gewalt gegenüber Beschäftigten unter Berücksichtigung geschlechterspezifischer Aspekte in hessischen Notaufnahmen untersucht. Es werden die möglichen gesundheitlichen Folgen und der Handlungsbedarf aufgezeigt.
Methodik
Grundlage der Untersuchung ist eine Online-Befragung der Mitarbeiter*innen in hessischen Notaufnahmen. Hierzu wurde ein Fragebogen entwickelt, mit welchem u.a. die Mitarbeiter*innen zu Gewalterfahrungen, Maßnahmen und Empfindungen gefragt wurde.
Ergebnisse
Aus 51 hessischen Notaufnahmen konnten 354 ausgefüllte Fragebögen ausgewertet werden. Über dreiviertel der Teilnehmenden (76,6%) finden Gewalt in der Notaufnahme normal. 97% der Befragten haben in den letzten 12 Monaten mindestens eine Form verbaler Gewalt und 76% mindestens eine Form körperlicher Gewalt erlebt. Nur 49,6% haben keine Form sexualisierter Gewalt erlebt. Die Folge der Erlebnisse ist, dass sich nachts viele Mitarbeiter*innen an ihrem Arbeitsplatz nicht sicher fühlen (39,2%). Männliche Personen sind nach Aussage der Befragten häufig die Tatpersonen (79,8%). Dabei spielen Alkohol und Drogen eine große Rolle (85,5%), bzw. sind der Unmut über Wartezeiten (83,8%) verantwortlich. Beendet werden die Vorfälle durch eine klare Aufforderung, das Verhalten zu ändern (74%), mit Hilfe der Polizei (70,8%) oder durch Unterstützung der Kollegen (69,3%). Viele der Mitarbeiter*innen ärgern sich nach Gewaltvorfällen (80,5%) oder sind wütend (58,1%). Aber auch Gefühle der Hilflosigkeit (42%), der Angst (36,3%) und Enttäuschung (36%) treten auf. Langfristig sind 43,7% der Studienteilnehmer*innen durch diese Erlebnisse gereizt, haben eine gedrückte Stimmung (36,2%), sind abgestumpft (34,4%), verlieren die Freude am Beruf (32,1%) oder wollen sogar den Beruf wechseln (26,5%).
Schlussfolgerung
Das Ausmaß von Gewaltvorkommnissen und deren gesundheitlichen Auswirkungen zeigen die Notwendigkeit eines umfassenden gendersensiblen Gewaltmanagements in der Notaufnahme. Hierzu gehören die Erfassung und Beurteilung von Gewaltereignissen, präventive Maßnahmen, unterstützende Maßnahmen zur Beendigung von Vorfällen, Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter*innen sowie Nachsorgemaßnahmen.
Hintergrund
Die gegenwärtige Corona-Pandemie stellt Mitglieder von Selbsthilfegruppen vor Herausforderungen und zeigt, dass die Gesundheitskompetenz immer wichtiger wird, denn die Gesundheitskompetenz bezieht sich auf das Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Gesundheitsinformationen. Menschen mit Behinderungen gehören einer Bevölke-rungsgruppe an, die oftmals benachteiligt wird, auch hinsichtlich ihrer Gesundheit. Damit eine gleichberechtigte Gesundheitsversorgung gewährleistet werden kann, sollte ein Zugang zum Gesundheitswesen ohne Barrieren ermöglicht werden. Ziel der Studie „Gesund-heitskompetenz von Mitgliedern der Selbsthilfe (GeMSe)“ ist es, die individuelle Gesundheitskompetenz, das Suchverhalten nach Gesundheitsinformationen und wahrgenommene Barrieren im Gesundheitssystem abzubilden.
Methode
Die Datenbasis bildet eine Online-Befragung von 778 Mitgliedern von Selbsthilfegruppen, welche von Oktober 2019 bis Januar 2020 von der Technischen Universität Dortmund in Zusammenarbeit mit der Hochschule Fulda durchgeführt wurde. Die statistische Auswertung erfolgte mittels deskriptiver, uni- sowie bivariater Analysen durchgeführt mit SPSS Statistics (Version 25).
Ergebnisse
Ein Großteil der Befragten hat nach eigener Einschätzung Schwierigkeiten beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von gesundheitsspezifischen Informationen. Mitglieder der Selbsthilfe verwenden am häufigsten internetbasierten Quellen wie „Google“, um nach gesundheitsrelevanten Informationen zu recherchieren. Mehr als die Hälfte der Be-fragten gaben an, vor und/oder nach dem Besuch des/der Arztes/ Ärztin nach zusätzlichen Gesundheitsinformationen zu suchen. Bezüglich der Erfahrungen und Zufriedenheit mit der medizinischen Versorgung zeigen die Ergebnisse, dass mehr als die Hälfte der Befragten positive Erfahrungen im Gesundheitssystem, insbesondere mit der Zeitdauer im Arzt-Patienten-Gespräch gemacht haben. In Bezug auf die künftigen Entwicklungen im Gesundheitswesen gab über die Hälfte der Befragten an, Befürchtungen zur zukünftigen Entwicklung im Gesundheitswesen zu haben.
Schlussfolgerung
Der Zugang zur Gesundheitsversorgung und die angemessene Nutzung gesundheitsbezogener Informationen sind für Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, die täglich gesundheitliche Entscheidungen treffen müssen, von großer Bedeutung. Daher ist es für die Selbsthilfe erforderlich, die Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder zu stärken und sie bei der Suche nach Gesundheitsinformationen zu unterstützen. Die Selbsthilfe sollte auf die Befürchtungen ihrer Mitglieder eingehen und reagieren. Auf dieser Grundlage ist es empfehlenswert, weitere Forschungen hinsichtlich der Gesundheitskompetenz bei Mitgliedern von Selbsthilfegruppen, dem Informationssuchverhalten und den Barrieren in der Gesundheitsversorgung durchzuführen.
Vor der Implementierung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sind kurzfristige Maßnahmen notwendig, um die Belastung von Beschäftigten in der Langzeitpflege zu verringern und Gefahren für die Pflegequalität zu vermeiden. Kurzfristig notwendig ist insbesondere die bundesweite Festlegung einer durchschnittlichen Relation aus Pflegekräften und Pflegebedürftigen von 1:2 im Tagdienst und 1:20 im Nachtdienst bei einer Fachkraftquote von 50 Prozent.
Zwar sind die Gehälter in der Langzeitpflege in den letzten Jahren auch aufgrund der hohen Nachfrage nach Pflegekräften gestiegen. Die Lücke zum Vergütungsniveau in der Krankenpflege konnte jedoch nicht geschlossen werden. Eine Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist unter den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Scheitern verurteilt. Bessere Umsetzungschancen hat die Erstreckung von Tarifverträgen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
Die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen ist nicht gleichbedeutend mit dessen Implementierung und Finanzierung. Ohne begleitende Maßnahmen des Gesetzgebers besteht die Gefahr, dass die wissenschaftlich abgeleiteten Betreuungsrelationen in der Praxis aus finanziellen Gründen unterlaufen werden und damit wirkungslos bleiben. Diese Entwicklung kann durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 83 SGB XI vermieden werden. Eine solche Verordnung ersetzt landesspezifische Vereinbarungen durch eine bundeseinheitliche Anwendung des wissenschaftlich abgeleiteten Standards.
Im derzeitigen System sind die Rahmenvertragspartner dafür zuständig, die Einhaltung von vertraglich vereinbarten oder von der Bundesregierung verordneten Personalstandards zu überwachen und zu sanktionieren. Dies ist keine tragfähige Lösung, weil weder Kostenträger noch Einrichtungsträger ein nachhaltiges Interesse an einer adäquaten Personalausstattung haben. Das Monitoring von Personalstandards mit einer entsprechenden Sanktionierung bei Abweichungen ist daher als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu begreifen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass Einrichtungen mit dauerhaft niedrigen Personalschlüsseln von Sanktionierungen bedroht sind, die von einer Kürzung der Vergütung bis hin zur vorübergehenden oder auch dauerhaften Schließung reichen.
In der derzeitigen Finanzierungslogik der Pflegeversicherung führen steigende Personalkosten durch eine adäquate Personalausstattung und eine leistungsgerechte Bezahlung zu steigenden Eigenanteilen der Pflegebedürftigen. Vor diesem Hintergrund ist eine Umkehrung der Finanzierungslogik zu fordern. Eine Festschreibung der Eigenanteile auf niedrigem Niveau stellt sicher, dass steigende Personalkosten nicht zu steigenden finanziellen Belastungen für die Pflegebedürftigen führen.