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‚Inklusiv leben‘ heißt, selbstverständlich Teil einer Gesellschaft sein und bedeutet, sich einbringen und gut aufgehoben fühlen in einem Netzwerk von gewünschten Beziehungen. Danach strebt der Mensch, das ist Teil seines persönlichen Glücks. Menschen mit Behinderungen erfahren auch heute noch trotz grundsätzlicher rechtlicher Gleichstellung Stigmatisierungen und strukturelle Diskriminierung. Ziel der Studie ist es Gelingensbedingungen von inklusiven Lebensräumen zu untersuchen. Es wird davon ausgegangen, dass sich Menschen durch die direkte Begegnung mit anderen als Teil der Gemeinschaft fühlen. Das Stadion des Fußballvereins 1. FSV Mainz 05 erfüllt die strukturellen Voraussetzungen der barrierefreien Zugänglichkeit und bietet damit Fans mit und ohne Behinderungen die Möglichkeit zur Begegnung. Ob diese Begegnungen auch den qualitativen Anforderungen des persönlichen Wohlbefindens gerecht werden, wurde mittels der Grounded Theory Methode überprüft. Im Ergebnis bestätigen sich im Stadion des 1. FSV Mainz 05 die barrierefreie und sozialräumliche Ausgestaltung des Umfelds sowie der wertegetragene Umgang in den Begegnungen der Fans untereinander und des Vereins. Die Studie zeigt auf, dass Menschen mit und ohne Behinderungen die gleichen Interessen hinsichtlich des eigenen guten Lebens verfolgen. Wesentlich sind, auf Moral und Anstand gegründete Anerkennungsbeziehungen. Dort, wo solche Anerkennungsbeziehungen nicht stattfinden, erfolgt Ausgrenzung. Das Zusammensein mit anderen, die Erfahrung der Anerkennung und das daraus resultierende Selbstbewusstsein sind Auslöser für persönliches Glücksempfinden. Für die Gesellschaft, die Soziale Arbeit und die Politik bedeutet dies, dass inklusive Lebensverhältnisse dann erreicht werden, wenn die Umfeldbedingungen für Begegnungen auf Augenhöhe geschaffen werden und der Austausch mittels geteilter kultureller Werte in reziproken Anerkennungsbeziehungen stattfindet. Inklusion lässt sich durch wertschätzendes persönliches Handeln der Akteure in alle gesellschaftliche Teilbereiche hineintragen.
Hintergrund: Da in Deutschland „Gewalt in der Geburtshilfe“ nicht einheitlich definiert ist, wird in der Arbeit darunter die Gewalt gegen Frauen/Familien und/oder gegen geburtshilfliches Personal verstanden. Bislang ist dies kein Pflichtthema in der primären Hebammenqualifizierung, obwohl eine Prävalenz bis zu 78% geschätzt wird. Folgen und Auswirkungen von „Gewalt in der Geburtshilfe“ können allerdings schon während der Studienzeit gravierend sein. Die neue HebStPrV vom 10.01.2020 stellt dahingehend eine erste gesetzliche Verankerung dar, indem Kompetenzen gefordert werden, die auch für „Gewalt in der Geburtshilfe“ essenziell sind.
Fragestellungen: Es wird untersucht, wie Hebammenstudierende derzeit mit „Gewalt in der Geburtshilfe“ konfrontiert werden und welche Aspekte für eine optimale Qualifizierung zu diesem Thema relevant sind.
Methodik: Die Autorin führte eine deskriptive Querschnittsanalyse mittels schriftlicher Online-Befragung über Google-Forms bei 70 Hebammenstudierenden der Hochschulen Fulda und Jena durch. Insgesamt wurden 179 Studierende angeschrieben, so dass es einer Rücklaufquote von 39,1% entspricht. Die Datenanalyse erfolgte mit IBM SPSS Statistics 25.
Ergebnisse: 77,1% aller befragten Studierenden gaben an, „Gewalt in der Geburtshilfe“ erlebt zu haben. Am belastendsten sind dabei: Situationen, in denen geburtshilfliches Personal Gewalt gegen Frauen/Familien ausübt (98,1% aller Teilnehmenden), Hierarchien unter geburtshilflichem Personal (79,6%) und Diskrepanz zwischen Gelerntem und Praktiziertem (74,1%). Derzeit haben sich die Teilnehmenden am längsten in ihrer Freizeit mit der Thematik beschäftigt (Median: 10h) und jede Zweite (50%) gab an, die Auseinandersetzung im Studium in gewissem Maße unzureichend zu finden. Die Studierenden wünschen sich theoretischen Input vor dem ersten Praxiseinsatz, Informationen zum hausinternen Umgang mit „Gewalt in der Geburtshilfe“ bei der Einarbeitung sowie Reflexion und Austausch nach jedem gewaltvollen Ereignis und nach jedem Einsatz. Laut ihnen sollte sich das Thema modularisiert durch den seminaristischen und fachpraktischen Unterricht zu Geburtshilfe, Schwangerschaft, Wochenbett und Ethik ziehen. Die inhaltlichen Schwerpunkte einer Sensibilisierung sollten laut Datenanalyse bei beiden Lehr-/Lernorten auf dem Erlangen individueller Umgangs- und Bewältigungsstrategien, Möglichkeiten der Prävention und Wissen über Hilfsangebote liegen.
Fazit: Eine im deutschen Sprachgebrauch gültige Definition von „Gewalt in der Geburtshilfe“ ist zwingend erforderlich, bei der auch werdende Hebammen als direkt Betroffene erwähnt werden. Das bisherige Hebammenstudium beinhaltet noch zu wenig Auseinandersetzung mit der Problematik, so dass die neue HebStPrV dahingehend eine erste Verbesserung sein könne. Pflichtthematisierungen im Hebammenstudium sind sowohl bei der ausbildenden Hochschule als auch in der Praxis für eine ausreichende, eher praktisch orientierte Sensibilisierung nötig.
Erfolg, Dankbarkeit und Anerkennung : zur Verstetigung ehrenamtlichen Engagements für Geflüchtete
(2020)
Ehrenamtliches Engagement für Geflüchtete nahm im Spätsommer 2015 erheblich zu, hat inzwischen abgenommen und ist dennoch verbreiteter als zuvor. Gefragt wird, welche Faktoren eine Verstetigung des Engagements begünstigen. Die Darstellung basiert auf 25 narrativ orientierten Leifadeninterviews und einer an der grounded theory orientierten Auswertung. Die Ergebnisse der Studie sind für ehrenamtliches Engagemnt im Allgemeinen relevant.