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Im Zentrum der ethnografischen Feldstudie steht die Lebenswelt der illegalen brothel-Prostitution in Mumbais red light area Grant Road. Damit verbunden stellt sich die Frage, wie die von mir beforschten Sexarbeiterinnen ihren Alltag in der brothel-Prostitution bewältigen und gestalten. Mit der vorliegenden Arbeit werden Sexarbeiterinnen in der brothel-Prostitution betrachtet. So wird auf dieses soziale Thema und die damit verbundene Soziale Arbeit über nationale Grenzen hinweg aufmerksam gemacht.
Weil die brothel-Prostitution in Indien im Gesetzbuch Immoral Traffic Prevention (Act) 1965 als kriminell deklariert ist, handeln die betreffenden Subjekte illegal und haben sich ein eigenständiges Netzwerk geschaffen, um trotzdem handlungsfähig zu sein.
Im Fokus dieser Studie stehen die Sexarbeiterinnen und die Frage, wie sie ihren Alltag in ihrer prekären Situation der brothel-Prostitution bewältigen und gestalten. Die von mir beforschten Sexarbeiterinnen haben soziale Ungleichheiten erfahren, die auf unterschiedliche Indikatoren zurückzuführen sind. In der Tätigkeit als Sexarbeiterinnen in der brothel-Prostitution sehen diese Frauen eine Hoffnung, die Lebensqualität für sich und ihre Herkunftsfamilie zu verbessern. So sind die Sexarbeiterinnen herausgefordert, ihre beruflichen und privaten Belange in der Vielschichtigkeit des Alltags miteinander zu vereinbaren.
Einerseits werden auf der mentalen Ebene die sozialen Räume des Berufes und des Privaten miteinander verwoben, andererseits wird versucht, beides voneinander zu trennen. In meiner Arbeit wird hinterfragt, mit welchen Ressourcen, Potenzialen und subjektiven Strategien Sexarbeiterinnen ihre prekäre Situation bewältigen und wie sie autonom handeln. Zugleich sind diese Frauen auch Momenten von ambivalenten Situationen ausgesetzt – zwischen Handlungsmacht und Handlungseinschränkung. Im Rückgriff auf entworfene Strategien und im ressourcenorientierten Handeln kann dieses Spannungsverhältnis zwischen Handlungsmacht und Handlungseinschränkung ertragen werden, die beide im Alltag miteinander verflochten sind.
Broschüre GeKoMB, schwere Sprache
Hintergrund der Studie: Menschen mit Beeinträchtigung stellen eine Bevölkerungsgruppe dar, die häufig von einer vulnerablen Lebenslage gekennzeichnet sind und insbesondere in der Forschung zur Gesundheitskompetenz bisher selten berücksichtigt wurden. Allgemein bezieht sich die Gesundheitskompetenz auf die Fähigkeit eines jeden Menschen, Informationen zur Gesundheit zu finden, zu verstehen, zu beurteilen sowie zur Bewältigung und Prävention von Krankheit oder zur Förderung von Gesundheit anzuwenden. Menschen fällt es häufig schwer, Gesundheitsinformationen wie bspw. Beipackzettel von Medikamenten, die Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen oder allgemeine Gesundheitsinformationen in den verschiedenen (auch digitalen) Medien zu verstehen.
Ziel der Studie „Gesundheitskompetenz von Menschen mit Behinderung (GeKoMB)“ ist daher, die Gesundheitskompetenz mittels persönlicher Befragungen von Menschen mit Beeinträchtigung in institutionalisierten Lebenswelten der Eingliederungshilfe (im Bereich Wohnen und Arbeit) in Deutschland mit einem zielgruppenadäquaten Instrument zu erfassen und konzeptionell aufzuarbeiten. Die ermittelten Ergebnisse werden für die Gesundheitsbildung und Gesundheitsforschung fruchtbar gemacht. Außerdem werden Bedarfe in den unterschiedlichen Bereichen der Gesundheitskompetenz (Krankheitsbewältigung, Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention) bei Menschen mit Behinderung ermittelt.
Datenbasis und Methodik: Die Erhebung erfolgte mit quantitativen und qualitativen Methoden (Mai-September 2019). Die quantitative Erhebung mittels Fragebogen in Leichter Sprache wurde in 19 Einrichtungen der Eingliederungs- und Behindertenhilfe bei Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischer, chronischer sowie körperlicher Behinderung in Hessen und ausgewählten Bundesländern Deutschlands erhoben (N=351). Im Rahmen der quantitativen Befragung wurden neben der Gesundheitskompetenz auch soziodemografische und sozioökonomische Merkmale der Befragten sowie Angaben zur Gesundheit, dem Gesundheitsbewusstsein und dem Gesundheitsverhalten erhoben. In den qualitativen Interviews (N=13 Teilnehmende) und Gruppendiskussionen (N=2 mit insgesamt 9 Teilneh-menden) mittels Leitfäden in Leichter Sprache wurden Herausforderungen beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden gesundheitsrelevanter Informationen in den Dimensionen Gesundheitsförderung, Krankheitsprävention und Gesundheitsversorgung thematisiert. Die Auswertung des qualitativen Materials erfolgte basierend auf der qualitativen strukturierenden Inhaltsanalyse nach Kuckartz mit der Software MAXQDA. Die Auswertung des quantitativen Datenmaterials wurde mit der Statistiksoftware SPSS vorgenommen.
Ergebnisse: 47,9 % der Teilnehmenden waren männlich und 52,1 % weiblich. Gut ein Drittel der Befragten lebte in Wohneinrichtungen, 21,9 % der Befragten lebten im elterlichen Zuhause und 19,6 % im am-bulant betreuten Wohnen. In Bezug zur Gesundheitskompetenz berichteten knapp 64 % der Befragten Schwierigkeiten im Umgang mit gesundheitsbezogenen Informationen. Am häufigsten fällt es den Befragten ziemlich bzw. sehr schwer, Gesundheitsinformationen zu finden (51,9 %) und zu beurteilen (51,4 %). Hingegen gibt die Mehrheit der Befragten an, dass sie es sehr bzw. ziemlich leicht findet, Gesundheitsinformationen zu verstehen (65,8 %) und anzuwenden (56,1 %).
Die Ergebnisse der qualitativen Interviews und Gruppendiskussionen verdeutlichen die zentrale Rolle von Bezugspersonen, z. B. Betreuungspersonen, Eltern und medizinisches Personal im Umgang mit Gesundheitsinformationen und um Ratschläge, Handlungsanweisungen und Informationen zum Thema Gesundheit zu geben. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, Prävention oder Krankheitsbewältigung werden von den Studienteilnehmenden insbesondere dann angewendet, wenn diese von Bezugs- und Betreuungspersonen sowie medizinischem Fachpersonal verständlich erklärt und empfohlen werden. Um das Verständnis und die Interaktion mit dem medizinischen Fachpersonal zu erleichtern, sind insbesondere Informationen und Empfehlungen in Leichter Sprache und bebildertes Material notwendig.
Schlussfolgerungen: Erstmals wurde die Gesundheitskompetenz bei Menschen mit Beeinträchtigungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe durch Selbstbeurteilung und persönliche Interviews in Leichter Sprache erfasst. Die Studienergebnisse verdeutlichen den Bedarf zur Förderung der Gesundheitskompetenz im Setting der Eingliederungshilfe. Hervorzuheben ist der Bedarf einer verständlichen Aufbereitung und Zugänglichkeit von gesundheitsbezogenen Informationen sowie die Verankerung von gesundheitsförderlichen Angeboten in Alltagsroutinen zur Stärkung der Handlungskompetenz. Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz sollten in Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen ansetzen und zielgruppenadäquat, unter Mitwirkung der Nutzer*innen (z. B. partizipative Entwicklung von Informationsmaterialien zu gesundheitsbezogenen Themen), erfolgen. Insgesamt leistet die Studie im Sinne des Aktionsplans der Weltgesundheitsorganisation (WHO) „Better Health for People with Disa-bilities (2014-2021)“ einen wichtigen Beitrag zur Erfassung gesundheitsbezogener Angaben von Menschen mit Beeinträchtigung und gibt zudem wichtige Hinweise zur Stärkung der Teilhabe an Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung.
Einleitung
Der Nationalen Aktionsplan zur Gesundheitskompetenz (NAP GK, www.nap-gesundheitskompetenz.de) fordert eine nutzerfreundliche und gesundheitskompetente Entwicklung des Gesundheitswesens auf allen Ebenen. Für Krankenbehandlungsorganisationen werden 10 Merkmale einer gesundheitskompetenten Organisation beschrieben (bspw. Einrichtungen haben eine unterstützende Leitung, in ihnen findet man sich leicht zurecht, stellen an die Zielgruppen angepasste Informationen zur Gesundheit bereit und berücksichtigen die GK eines jeden Einzelnen [1]). Es existieren bereits zahlreiche Tools, zur Stärkung der organisationalen und individuellen GK in unterschiedlichen Settings. Jedoch sind diese nicht an Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe in Deutschland angepasst. Übergeordnetes Ziel des Projekts zur Entwicklung der GK, ist die Erfassung der Bedarfe zur Stärkung der organisationalen GK in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, die partizipative (Weiter-)Entwicklung von Tools zur Stärkung der organisationalen GK und schließlich die pilothafte Umsetzung in den Einrichtungen.
Ziele
Das Projekt verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, im Sinne des Intervention-Mapping-Ansatzes, zur Stärkung der organisationalen GK in Einrichtungen der (teil-)stationären Gesundheitsversorgung. Im Zentrum des Kongressbeitrages steht, wie die organisationale GK in Einrichtungen der (teil-)stationären Gesundheitsversorgung gestärkt werden kann und welche Maßnahmen (d. h. Tools) sich dafür eignen.
Methode
Um angepasst an die individuellen Bedarfe der Einrichtungen eine partizipativ entwickelte Intervention zur Stärkung der GK durchführen zu können, ist zuvor eine Systematisierung, Bewertung, Aufbereitung und eventuell Anpassung der Tools zur Stärkung der organisationalen und individuellen GK an die unterschiedlichen Settings der Gesundheitsversorgung notwendig. Auf Basis einer systematischen Literaturrecherche und Sichtung (internationaler) Literatur, wird eine Übersicht über Maßnahmen zur Stärkung der GK entlang der 10 Merkmale einer gesundheitskompetenten Organisation durchgeführt, die Maßnahmen einer Bewertung unterzogen und mögliche Anpassungen an die Einrichtungsarten der Gesundheitsversorgung vorgenommen.
Ergebnisse
Es wird eine systematische Übersicht ausgewählter Tools zur Stärkung der organisationalen und individuellen Gesundheitskompetenz angepasst an Krankenhäuser sowie Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe präsentiert.
Diskussion
Die Bündelung und partizipative Weiterentwicklung verschiedener Maßnahmen bzw. Tools zur Stärkung der organisationalen GK entlang der 10 Merkmale einer gesundheitskompetenten Organisation, ermöglicht einrichtungs- und bedarfsspezifisch die GK zu stärken. Durch die Implementierung der Maßnahmen bzw. den Ausbau von Strukturen und Prozessen zur Stärkung der organisationalen GK kann zu einer nachhaltigen Verbesserung der GK in (teil-)stationären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung beigetragen werden.
Literatur
1 Brach C et al. (2012). Ten attributes of Health Literate Health Care Organizations. Online: https://nam.edu/wp-content/uploads/2015/06/BPH_Ten_HLit_Attributes.pdf.
Gewalt kann zu Verletzungen führen, die akut versorgt werden müssen. Das Notaufnahmepersonal kommt deshalb in Kontakt mit Personen, denen Gewalt widerfahren ist und wird mit deren spezifischen Versorgungsanforderungen konfrontiert. In welchem Umfang dies erfolgt, ist in Deutschland weitgehend unbekannt. Es interessierte, wie häufig Gewaltfolgen in Notaufnahmen behandelt werden und wie hoch die Zwölf-Monatsprävalenz der Patientinnen und Patienten ist. Handlungsunsicherheiten der Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte sollten ermittelt werden. Das Personal aus drei hessischen Notaufnahmen wurde dazu angeleitet, einen Monat lang eine standardisierte Befragung nach Gewalt mit einer modifizierten Version des Partner Violence Screen (PVS)durchzuführen und wurde im Umgang mit gewaltbetroffenen Patientinnen und Patienten geschult. Die Rate der ermittelten Akutbehandlungen von Gewaltfolgen lag bei 4,3 % bis 18,5 %. Die routinemäßige Befragung der Patientinnen und Patienten nach Gewalt konnte nicht durchgängig realisiert werden. Die gewonnenen Daten können deshalb nur für eine der drei Kliniken auf einen Zwölf-Monatszeitraum übertragen werden. Im Rahmen der Schulungen konnten Handlungsunsicherheiten identifiziert und thematisiert werden. Notaufnahmen versorgen Gewaltopfer. Vor allem in der Versorgung chirurgischer Fälle ist dies alltäglich. Ein Gewaltscreening durchzuführen, scheint derzeit für Notaufnahmen nur schwierig realisierbar zu sein. Verbindliche Versorgungsstandards fehlen. Die Bereitschaft an Schulungen zum Umgang mit gewaltbetroffenen Patientinnen und Patienten teilzunehmen, ist vor allem bei Pflegekräften gegeben.
Die Schutzambulanz Fulda dokumentiert gerichtsverwertbar Verletzungen nach interpersoneller Gewalt und asserviert Beweismaterial, unabhängig von einer Strafanzeige. Das vom Land Hessen und dem Landkreis Fulda finanzierte Modellprojekt ist im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) angesiedelt. Zwischen dem 17.05.2010 und dem 06.06.2011 wurden 141 Verdachtsfälle bekannt. In einer Vollerhebung wurden Angaben zur betroffenen Person, zum Ort und zur Art des Ereignisses, zu den angreifenden Personen sowie den Gewaltfolgen statistisch erfasst und ausgewertet. Die Schutzambulanz erreichte überwiegend Opfer von Partnergewalt gegen Frauen und familiärer Gewalt gegen Kinder aus den städtischen Regionen des Landkreises Fulda. Mutmaßliche Angreifer waren überwiegend männlich. In 55 Fällen erfolgte eine gerichtsverwertbare Dokumentation. Verletzungen waren vor allem am Kopf und an den oberen Extremitäten erkennbar. In 35 Fällen erfolgte eine Vermittlung an die Polizei. Die Schutzambulanz scheint ihre Ziele erreichen zu können.
Hintergrund: Das niederländische Krankenversicherungsgesetz hat die bisher parallel existierenden gesetzlichen und privaten Krankenversicherer seit dem Jahr 2006 in ein stark reguliertes, gemeinsames Krankenversicherungssystem zusammengeführt. Regulierter Wettbewerb (Managed Competition) soll die Effizienz des Krankenversicherungssystems und des Versorgungssystems insgesamt erhöhen. Ziel: Wir untersuchen das Vorliegen dreier zentraler Voraussetzungen für einen gelungenen regulierten Wettbewerb: Risikoadjustierung, Wahlfreiheit der Versicherten und Instrumente für Versorgungsmanagement. Methode: Wir haben von September bis Oktober 2009 Experteninterviews mit zwölf Stakeholdern durchgeführt, transkribiert und analysiert. Ergebnisse: Das niederländische System der Risikoadjustierung ist zwar sehr weit, aber noch nicht perfekt entwickelt. Es gibt weiterhin Anreize für Krankenversicherer zur Risikoselektion, wenngleich dies offensichtlich nur selten geschieht. Der Wettbewerb zwischen Krankenversicherern hat bisher zu keinem ausgeprägten Wechselverhalten der Versicherten geführt. Das Krankenversicherungsgesetz gibt Krankenversicherern neue Anreize, die Wünsche der Versicherten stärker zu berücksichtigen. Die Anwendung von Instrumenten zur Versorgungssteuerung entwickelt sich aber nur langsam. Schlussfolgerung: Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen regulierten Wettbewerb in den Niederlanden sind noch nicht vollständig geschaffen: Risikoadjustierung kann noch nicht allen Anreizen zur Risikoselektion entgegenwirken. Versichertenpräferenzen werden erst jüngst zunehmend von Versicherern berücksichtigt und die Anwendung von Instrumenten zur Versorgungssteuerung befindet sich noch im Anfangsstadium.
Dokumentation auffälliger Befunde bei Pflegebedürftigen : Handlungsempfehlungen für Pflegefachkräfte
In alternden Gesellschaften wird das Thema Gewalt gegen ältere, pflegebedürftige Menschen an Bedeutung gewinnen. Unabhängig von der Absicht der handelnden Person, die möglicherweise aus mangelndem Fachwissen oder Überforderung heraus handelt, werden Handlungen oder das Unterlassen von notwendigen Handlungen, die Schaden oder Leid bei älteren Menschen verursachen, als Gewalt verstanden. Pflegefachkräfte sind grundsätzlich in der Lage, Gewalt zu erkennen und geeignete Interventionen einzuleiten. Diese Handlungsempfehlungen dienen dem Erkennen und Vermeiden von Gewalt gegen im häuslichen Umfeld gepflegten älteren Menschen und richten sich vornehmlich an das Pflegepersonal aus der ambulanten Versorgung, sind aber auch auf andere Pflegebereiche übertragbar. Sie sollen Handlungssicherheiten bieten und enthalten Informationen zu Häufigkeiten von Gewalthandlungen, Formen von Gewalt sowie zu Risikofaktoren für gewaltsame Handlungen und zu den gesundheitlichen Folgen von Gewalt, zu rechtlichen Fragen und geeigneten Ansprechpartnern. Auf Basis des aktuellen Erkenntnisstandes werden Empfehlungen für ein Vorgehen bei einem Verdacht auf Gewalt in der deutschen Versorgungsstruktur gegeben. Diese Handlungsempfehlungen sind das Ergebnis des Projektes Safer Care.
Die Studie analysiert die gesundheitliche Versorgungssituation des Landkreises Fulda vor dem Hintergrund der demografischen Transition und des sich in ländlichen Regionen abzeichnenden Hausärztemangels. Kontrastiert wird die alle Leistungsanbieter umfassende kleinräumige Bestandsaufnahme der Versorgung mit Sichtweisen von relevanten regionalen Akteuren der Versorgung und politischen Entscheidungsträgern zur aktuellen und perspektivischen Versorgungssituation und deren Entwicklungsperspektiven. Der „Versorgungsatlas“ zeigt auf Basis der verfügbaren Regionaldaten aktuell ein starkes Stadt-Land-Gefälle, eine ausgeprägte Heterogenität bei den Angebotsdichten sowie eine sich im kommenden Jahrzehnt abzeichnende Versorgungslücke im (haus-)ärztlichen Bereich. Die interviewten Akteure und Stakeholder schätzen die gesundheitliche Versorgungssituation in Übereinstimmung mit den aktuellen Bedarfszahlen derzeit noch weitgehend gut ein, sehen jedoch die zukünftige Entwicklung deutlich skeptischer. Die künftig veränderte Nachfrage nach Gesundheitsleistungen, Probleme bei der Praxisnachfolgesuche bei Hausärzten, der Fachkräftemangel bei nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für andere Versorgungsteilnehmer werden von den Interviewpartnern als brisante Problemlagen genannt. Zur langfristigen Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung formulieren die Interviewpartner eine Vielzahl von teils übereinstimmenden, teils kontroversen Ansätzen und Maßnahmen. Im Zentrum stehen hier die Einrichtung kooperativer Versorgungsformen und -modelle, neue Formen der ärztlichen Berufsausübung, fachübergreifende Behandlungseinrichtungen, die Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen, Aspekte der Nachwuchsförderung von Ärztinnen und Ärzten, Unterstützungsangebote durch Kommunen und Landkreis sowie die Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Die Studie schließt mit zusammenfassenden Handlungsempfehlungen, die sich auf die in den Interviews formulierten Vorschlägen stützen. Dem erhöhten Koordinations-, Vernetzungs- und Moderationsbedarf wäre mit der Einrichtung eines „lokalen Gesundheits- und Versorgungsforums“ zu entsprechen. Mit Modellprojekten der „Delegation“ und „Substitution“ ärztlicher Tätigkeiten an „nicht-ärztliche“ Gesundheitsberufe wären künftige Versorgungsengpässe teilweise aufzufangen und der Landkreis als zukunftsweisende Modellregion berufsgruppen- und sektorübergreifender Versorgungskonzepte innovativ und attraktiv für jegliche Gesundheitsberufe. Ebenso vielversprechend wären lokale Initiativen zur Steigerung der Attraktivität der Gesundheitsberufe in der Region durch öffentliche Aufwertung und Wertschätzung der Gesundheitsberufe insgesamt wie Maßnahmen der Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen, beispielsweise in den Bereichen der Vergütung, der Dienstplangestaltung, der Qualifizierung und der Betreuungsangebote.
Die Attraktivität des Kostenerstattungsprinzips in der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt auf den ersten Blick darin, dass gleichzeitig die Transparenz für die Versicherten erhöht, Abrechnungsbetrug verhindert, das Inanspruchnahmeverhalten der Versicherten reduziert und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch die gestärkte Rolle des Patienten verbessert werden sollen. Diese Erwartungen an die Wirksamkeit des Kostenerstattungsprinzips sind jedoch nur dann realisierbar, wenn Versicherte bzw. Patienten ein hohes Ausmaß an Altruismus im Sinne von hoch motivierter Verantwortlichkeit gegenüber der Versichertengemeinschaft an den Tag legen würden. Wird in Übereinstimmung mit der gesundheitsökonomischen Theorie von einem Nutzen maximierenden Patienten bzw. Versicherten ausgegangen, ist die Validität der Argumentationskette „mehr Transparenz – mehr Kostenbewusstsein – weniger Inanspruchnahme“ brüchig. Allein mit der Einführung des Kostenerstattungsprinzips ist eine Zunahme der Steuerungskompetenz des Patienten nicht zu erwarten. Empirisch ist ein verändertes Verhalten der Leistungserbringer ebenso wenig nachgewiesen wie die erwarteten Veränderungen im Versichertenverhalten. Es gibt sogar empirische Anzeichen dafür, dass ein steigendes Kostenbewusstsein im Rahmen eines ökonomisch rationalen Verhaltens zu steigender Inanspruchnahme gesundheitlicher Leistungen führen kann. Aus einem internationalen Vergleich (Australien, Niederlande) lassen sich drei Schlussfolgerungen ableiten: Erstens kann es für die Patienten erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn dem Leistungserbringer die Wahl zwischen Kostenerstattung und Sachleistung überlassen wird. Die freie Arztwahl löst dieses Problem nicht, weil Leistungsanbieter nur in Ausnahmefällen freiwillig nach dem Sachleistungsprinzip abrechnen. Um Kostenerstattung für die Versicherten attraktiver zu machen, müssten zweitens gleiche Abrechnungssätze für Kostenerstattung und Sachleistung gelten. Dies würde das finanzielle Risiko für die Versicherten einschränken. Eine solche Regelung würde aber gleichzeitig das Interesse der Leistungsanbieter an der Kostenerstattung deutlich senken, weil zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten entfallen. Drittens besteht die Gefahr, dass sich Krankenversicherer bei einem steigenden Anteil von Kostenerstattungstarifen ihrer Steuerungs- und vor allem Sicherstellungsverantwortung entziehen. Dies gilt vor allem dann, wenn sich die Versicherten des Unterschieds zwischen Sachleistung und Kostenerstattung nicht bewusst sind. Im Rahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) hat der Gesetzgeber nur vorsichtige Änderungen an der Option zur Kostenerstattung vorgenommen. Ein Anspruch auf Erstattung für die Versicherten besteht weiterhin höchstens in der Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu erstatten hätte. Diese Beschränkung des Erstattungsanspruchs ist jedoch das zentrale Element, das die Attraktivität der Kostenerstattungsoption für die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig begrenzt. Daher werden die Änderungen im GKV-FinG die Attraktivität der Kostenerstattungsoption - wie auch die Attraktivität eines Wahltarifs Kostenerstattung - nicht wesentlich erhöhen können. Entlang von Szenarien werden die Auswirkungen obligatorischer Kostenerstattung und unveränderten bzw. veränderten Abrechnungsmodalitäten diskutiert. So würde ein Szenario mit einem einheitlichen Abrechnungssystem und Wahlrecht für die Versicherten eine zentrale Barriere zur Inanspruchnahme des Kostenerstattungsprinzips beseitigen. Auch würden Anreize zur angebotsinduzierten Nachfrage weitgehend beseitigt. Die Effekte auf die Inanspruchnahme der Versicherten wären dennoch ungewiss. Letztlich ist zu fragen, ob eine erhöhte Kostentransparenz nicht auch mit geringerem administrativem Aufwand durch eine für die Patienten kostenfreie Patientenquittung erreicht werden könnte.
Hintergrund: Bäuerinnen sind besonders gefährdet, sich mit der zeckenübertragenen Borreliose zu infizieren. Aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit im Freien ist das berufsgruppenspezifische Risikopotenzial höher als das Risiko der Allgemeinbevölkerung. Es ist anzunehmen, dass die Bedeutung der Borreliose aufgrund klimatischer Veränderungen in Zukunft zunehmen und dann ein noch größerer Bedarf an zielgruppenorientierter Prävention für diese Berufsgruppe entstehen wird. Fragestellung: Der vorliegende Beitrag untersucht, welche Muster der Risikowahrnehmung und der Bewältigung von Borreliose nordhessische Bäuerinnen entwickeln. Diese Erkenntnisse sind Grundlage für zielgruppenspezifische Präventionsmaßnahmen, die an den alltäglichen und berufsbiographischen Handlungsmustern der Bäuerinnen ansetzen. Methodisches Vorgehen: Aus dem empirischen Material einer Gruppendiskussion wurden geschlechtsspezifische Wahrnehmungsmuster der Borreliosegefahr durch die einzelnen Bäuerinnen herausgearbeitet und gleichzeitig kollektive berufsgruppenspezifische Orientierungen rekonstruiert. Dazu wurden sequenzielle Feinanalysen genutzt. Ergebnisse: Fallrekonstruktive Analysen ergaben, dass Frau Berger im Gegensatz zu der von Borreliose betroffenen Frau Altmann kein routiniertes Muster beim Umgang mit Zeckenstichen zur Verfügung hat. Beide Bäuerinnen realisieren das Risiko einer Borrelioseinfektion erst im Nachhinein. Frau Altmann nimmt die Gefährdung wahr, sobald Wanderröte auftritt; Frau Berger hat für sich noch keinen wirklichen "Indikator" der Risikowahrnehmung entwickelt. Die vorliegenden empirischen Befunde verweisen in beiden Fällen darauf, dass berufsbiographische und alltagspraktische Handlungsmuster zur Abwehr der Infektionsgefahr eng miteinander verwoben sind. Schlussfolgerungen: Die außerordentlich hohe Berufsidentifikation der Bäuerinnen eröffnet Chancen für zielgruppen- und geschlechtsspezifische Präventionsansätze, sie erschwert jedoch auch individuell (vor-)sorgendes gesundheitsbezogenes Handeln. Gespräche mit betroffenen Bäuerinnen, die Auseinandersetzung mit der Infektionsgefahr, die sorgfältige Dokumentation von Zeckenstichen und die breite Sensibilisierung besonders exponierter Berufsgruppen über verschiedene Kommunikationswege stellen den Befunden dieser Arbeit zufolge sinnvolle Maßnahmen der Primärprävention dar.
Mit Einführung der Modellklausel in das Hebammengesetz ist es in Deutschland seit 2009 möglich, neue Ausbildungsformen für die Qualifikation zur Hebamme bzw. zum Entbindungspfleger zu erproben. Dies schließt die Möglichkeit einer akademischen Ausbildung in Kooperation mit Praxispartnern ein. In einem solchen dualen Studienangebot erwerben die Absolvierenden sowohl eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme als auch einen Bachelor of Science in Hebammenkunde. Im Rahmen des Projektes DuGes (Duale Studiengänge in geregelten Berufen des Gesundheitswesens) wurde die Machbarkeit eines solchen Studienprogrammes geprüft und eine Stakeholderanalyse durchgeführt. Dazu wurden zwischen August und November 2009 dreizehn Interviews mit für die Hebammenausbildung relevanten Interessensgruppen geführt. Entlang einer inhaltlichen Strukturanalyse der einzelnen Interviews wurden im nächsten Arbeitsschritt Kodes gebildet, welche im Weiteren unter Berücksichtigung der jeweiligen Hintergründe, Bedingungen und Strategien der Interviewten theoriegenerierend zusammengefasst und kategorisiert wurden. Von der verbandlichen Interessenvertretung der Hebammen in Deutschland seit gut zehn Jahren angestrebt, wirft die Akademisierung des Hebammenberufes sowohl in den eigenen Reihen als auch bei benachbarten Berufsgruppen Fragen auf. Bei den Berufsvertreterinnen scheint dabei weniger die Frage eine Rolle zu spielen, ob, sondern vielmehr die Frage, wie die Hebammenausbildung zeitgemäß gestaltet und möglicherweise auf Hochschulniveau angesiedelt werden kann, ohne dass sich dies negativ auf das Berufsprofil und seine praxisbezogenen Kernkompetenzen auswirken würde.
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) entschädigt Opfer von Gewalt aus Mitteln des Staates für die ökonomischen Schäden, die aus den erlittenen gesundheitlichen Folgen resultieren. Nur ein kleiner Teil (ca. 4 %) der Personen, die wegen körperlicher oder sexualisierter Gewalt Anzeige erstatten, stellen einen Antrag auf Opferentschädigung. Das OEG und seine Regelungen scheinen sowohl unter Betroffenen als auch unter Menschen, die beruflich mit Gewaltgeschädigten zu tun haben, nicht hinreichend bekannt zu sein. Unter der Frage, welche Formen interpersoneller Gewalt sich in den Anträgen auf Opferentschädigung finden und inwieweit eine gerichtsverwertbare ärztliche Dokumentation die Bearbeitung erleichtern könnte, wurden 209 Anträge auf Opferentschädigung, die im Jahr 2008 im Versorgungsamt Fulda abschließend bearbeitet wurden, analysiert. Ergänzend wurden Experteninterviews durchgeführt. Etwa jeder dritte bis vierte der gestellten Anträge wurde bewilligt. Damit erhalten ca. 1 – 2 von 100 polizeilich registrierten Opfern eine soziale Entschädigung. Rentenansprüche bestehen in weniger als einem Drittel der bewilligten Anträge. Die Entschädigung von Therapiekosten wird im Regelfall durch eine Pauschale an die gesetzlichen Krankenversicherungen abgegolten, ohne spürbare Auswirkungen für Antragstellende, die krankenversichert sind. Strukturell scheint eine Benachteiligung in den Entschädigungschancen der Opfer von familiärer Gewalt bzw. Partnergewalt vorzuliegen und damit indirekt eine Benachteiligung von Frauen, vermutlich auch von Kindern und älteren Menschen. Zudem spiegelt der Tätlichkeitsbegriff des OEG nicht die Gesamtheit strafrechtlich relevanter Formen von Gewalt wider, die zu gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen führen können. Anerkennungsverfahren dauerten durchschnittlich 13 Monate; bei bewilligten Anträgen durchschnittlich 6 Monate länger als bei abgelehnten Anträgen. Eine zeitnahe Anerkennung und Entschädigung der Betroffenen konnte somit nicht gewährleistet werden. Zwischen der Akuthilfe durch die Polizei oder psychosozialen Hilfeeinrichtungen und den Entschädigungsleistungen durch das OEG zeigte sich dadurch eine Lücke in der Opferhilfe. Von dem Recht der Entscheidung nach einer freien Beweiswürdigung wurde in der Bearbeitung selten Gebrauch gemacht. Die ärztliche Dokumentation wird bisher nicht zur Beweiswürdigung genutzt, obwohl sie theoretisch eine Erleichterung für die antragstellende Person und die Sachbearbeitenden bei der Rekonstruktion des Tathergangs darstellen könnte. Veränderungspotentiale sind auf zwei Ebenen zu sehen: Eine Neuausrichtung des Opferrechts könnte die Anerkennung von Opfern ohne die automatische Verbindung mit Entschädigungsansprüchen beinhalten, Soforthilfe auf Basis einer glaubwürdigen Schilderung und Beweissicherung gewährleisten und Rentenzahlung im Falle langfristiger Folgen sicherstellen. Eine veränderte Verfahrenspraxis, auf Basis bestehender gesetzlicher Regelungen, könnte die Möglichkeit der freien Beweiswürdigung vermehrt anwenden und den systematischen Einbezug ärztlicher Dokumentation zur Beweiswürdigung vorsehen.
Daten aus Hellfeld- und Dunkelfeld-Studien sprechen dafür, Stalking primär als eine Gewaltform zu begreifen, die Männer gegenüber Frauen ausüben. In Deutschland erfährt jede fünfte bis sechste Frau diese Gewalt. Stalking zielt auf Demoralisierung, vor allem die psychische Gesundheit und das soziale Wohlbefinden der gestalkten Personen können beeinträchtigt sein. Die Art der gesundheitlichen Folgen ist von Art, Ausmaß und Dauer des Stalkings und von der Wahl der Bewältigungsstrategien abhängig. Ziel des Forschungsprojekts Stopp Stalker war es, herauszufinden, inwieweit das professionelle Hilfesystem Empowerment-Prozesse bei von Stalking betroffenen Frauen unterstützt, um Demoralisierungsprozessen entgegen zu wirken. Es wurden 13 leitfadengestützte Interviews mit Akteuren aus dem Main-Kinzig-Kreis sowie Expertinnen und Experten aus dem regionalen und nationalem Umfeld geführt, um die Wissensbestände im Hilfesystem zu rekonstruieren. Die im Anschluss verfassten Erinnerungsprotokolle wurden in Anlehnung an das offene, selektive und axiale Kodieren der Grounded Theory ausgewertet. Aus der Perspektive des Hilfesystems folgt die Hilfesuche Betroffener keinem festen Muster. Professionelle Hilfe wird oft erst dann in Anspruch genommen, wenn eine massive Beeinträchtigung im Alltag vorliegt. Die Wahrnehmung der Betroffenen im Hilfesystem variiert von passiven und traumatisierten Personen zu sich aktiv wehrenden Persönlichkeiten. Aufgrund der regional unterschiedlichen Strukturen und nicht auf Stalking spezialisierten Beratungsstellen ist es nicht einfach, sich im Hilfesystem zu orientieren. Die Einrichtungen bieten unterschiedliche Schwerpunkte an. Sie begreifen sich auch als Vermittler innerhalb des Hilfesystems sowie zwischen Betroffenen und Gesellschaft. Psychosoziale Hilfe soll aus Sicht der Akteure dem individuellen Fall angepasst sein und enthält Elemente der Information über Handlungsoptionen, der Stabilisierung und der Aktivierung. Eine frühzeitige psychotherapeutische Versorgung zur Prävention und die Behandlung der gesundheitlichen Folgen scheinen nicht flächendeckend gewährleistet zu sein. Die Aufnahme von Stalking als Straftatbestand (§ 238 StGB) bietet verbesserte rechtliche Handlungsmöglichkeiten und hat zu einer Sensibilisierung in der Gesellschaft geführt. Dennoch wird der § 238 StGB in seinen Auswirkungen aufgrund von unpräzisen Rechtsbegriffen, der Verfahrensdauer und der rechtsstaatlichen Logik der Beweisführung kritisch gesehen. Die Kenntnis seiner Möglichkeiten bei den relevanten Akteuren scheint regional unterschiedlich zu sein. Frauen, denen Stalking widerfährt, haben dann eine Chance auf eine professionelle Unterstützung eines Empowerment-Prozesses, wenn sie Stalking als solches erkennen, aktiv Hilfe suchen, in der Suche an Personen bzw. Einrichtungen geraten, die sich die Idee des Empowerments intensiv zu eigen gemacht haben und darin eine kompetente Begleitung durch aktive Bewältigungsstrategien finden.
In diesem Bericht werden die repräsentativen Umfrageergebnisse einer Befragung zum Wandel des Ernährungsalltags vorgestellt. Die Erhebung wurde im Zeitraum vom 29.10.2020 bis 18.11.2020 online durchgeführt. Im Fokus standen mögliche Veränderungen des Ernährungsalltags durch die Corona-Pandemie, Wandelprozesse in der ernährungsbezogenen Wertorientierung der Befragten sowie deren Zukunftserwartungen im Kontext Ernähren und Versorgen.
Hintergrund: Adipositas hat sich zu einem weltweiten Gesundheitsproblem entwickelt. Als innovativer Ansatz rückt Nudging vermehrt in den Fokus. Ohne Einschränkung der Wahlmöglichkeiten lassen sich Entscheidungen durch die gezielte Gestaltung der Umgebung unbemerkt lenken. In der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) könnten so Ernährungsentscheidungen positiv beeinflusst werden. Potenzial von Nudging zur Prävention der Adipositas ist denkbar. Zielsetzung: Ziel der Arbeit ist es, die Wirkung von Nudging in der AHV offenzulegen, um schlussfolgernd die Bedeutung für die Adipositasprävention einordnen zu können. Methodik: Eine systematische Literaturrecherche wurde via PubMed und Cochrane Library durchgeführt. Unter den 42 Treffern erfüllten sieben Publikationen die Einschlusskriterien. Ergebnisse: Nudging lenkt die Speisenauswahl zu kalorien- und fettärmeren Produkten. Gleichzeitig wird die Auswahl von Speisen reich an Vitamin C und Ballaststoffen sowie Obst und Gemüse erhöht und Speisen reich an Energie, Fett und gesättigten Fettsäuren reduziert. Schlussfolgerung: Deutlich wird, dass Nudging in der AHV die Speisenauswahl positiv beeinflussen kann, es werden gesündere Konsumentscheidungen bewirkt. Das könnte zur Umsetzung der Ernährungsempfehlungen zur Vorbeugung einer Gewichtszunahme beitragen. Nudging könnte somit bestehende adipositaspräventive Maßnahmen ergänzen. Künftige Studien könnten durch längere Interventionszeiträume und größere Stichproben aussagekräftigere Ergebnisse generieren.
Schlüsselwörter: Adipositas, Nudging, Prävention, Außer-Haus-Verpflegung
Prozess- und Wirkungsbeschreibung | Fallstudie Kassel-Bettenhausen
Das partizipative Forschungsprojekt „Age4Health – Gesunde Stadtteile für Ältere“ war ein Teilprojekt des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsverbundes PartKommPlus. In zwei Forschungsförderphasen (02/2015–01/2018; 02/2018–01/2021) untersuchte und förderte das Projekt gemeinsam mit professionellen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie bürgerschaftlich Engagierten und (älteren) Bürger:innen kommunale Gestaltungsmöglichkeiten für die gelingende Beteiligung Älterer – insbesondere auch in schwierigen Lebenslagen – im Stadtteil (Fallstudie Kassel-Bettenhausen) sowie im ländlichen Raum (Fallstudie Witzenhausen) und damit die Entwicklung von inklusiven und gesundheitsförderlichen Nachbarschaften.
In der Prozess- und Wirkungsbeschreibung werden Projektentwicklungen und -prozesse der in der Stadt Kassel im Stadtteil Bettenhausen durchgeführten Fallstudie anhand ausgewählter zentraler Projektbausteine (Runder Tisch »Gesund Älterwerden in Bettenhausen«, »Café Agathe«, Stadtteilspaziergänge, Pilotprojekt »Hausbesuch – Beratung und Information rund ums Älterwerden in Kassel-Bettenhausen«) beschrieben und die (Aus-)Wirkungen dieser partizipativen Forschungs- und Handlungsprozesse reflektiert.
Hintergrund
In den letzten Jahren hat die Anzahl der Patient*innen in Notaufnahmen aufgrund unterschiedlicher Einflussfaktoren deutlich zugenommen (Dodt, C. 2018). Das hat zu einer steigenden Arbeitsbelastung für die Beschäftigten geführt. Darüber hinaus haben es die Mitarbeiter*innen vielfach mit aggressivem Verhalten der Patient*innen und Begleitpersonen zu tun. In dieser Studie wird das Ausmaß der Belastung durch Gewalt gegenüber Beschäftigten unter Berücksichtigung geschlechterspezifischer Aspekte in hessischen Notaufnahmen untersucht. Es werden die möglichen gesundheitlichen Folgen und der Handlungsbedarf aufgezeigt.
Methodik
Grundlage der Untersuchung ist eine Online-Befragung der Mitarbeiter*innen in hessischen Notaufnahmen. Hierzu wurde ein Fragebogen entwickelt, mit welchem u.a. die Mitarbeiter*innen zu Gewalterfahrungen, Maßnahmen und Empfindungen gefragt wurde.
Ergebnisse
Aus 51 hessischen Notaufnahmen konnten 354 ausgefüllte Fragebögen ausgewertet werden. Über dreiviertel der Teilnehmenden (76,6%) finden Gewalt in der Notaufnahme normal. 97% der Befragten haben in den letzten 12 Monaten mindestens eine Form verbaler Gewalt und 76% mindestens eine Form körperlicher Gewalt erlebt. Nur 49,6% haben keine Form sexualisierter Gewalt erlebt. Die Folge der Erlebnisse ist, dass sich nachts viele Mitarbeiter*innen an ihrem Arbeitsplatz nicht sicher fühlen (39,2%). Männliche Personen sind nach Aussage der Befragten häufig die Tatpersonen (79,8%). Dabei spielen Alkohol und Drogen eine große Rolle (85,5%), bzw. sind der Unmut über Wartezeiten (83,8%) verantwortlich. Beendet werden die Vorfälle durch eine klare Aufforderung, das Verhalten zu ändern (74%), mit Hilfe der Polizei (70,8%) oder durch Unterstützung der Kollegen (69,3%). Viele der Mitarbeiter*innen ärgern sich nach Gewaltvorfällen (80,5%) oder sind wütend (58,1%). Aber auch Gefühle der Hilflosigkeit (42%), der Angst (36,3%) und Enttäuschung (36%) treten auf. Langfristig sind 43,7% der Studienteilnehmer*innen durch diese Erlebnisse gereizt, haben eine gedrückte Stimmung (36,2%), sind abgestumpft (34,4%), verlieren die Freude am Beruf (32,1%) oder wollen sogar den Beruf wechseln (26,5%).
Schlussfolgerung
Das Ausmaß von Gewaltvorkommnissen und deren gesundheitlichen Auswirkungen zeigen die Notwendigkeit eines umfassenden gendersensiblen Gewaltmanagements in der Notaufnahme. Hierzu gehören die Erfassung und Beurteilung von Gewaltereignissen, präventive Maßnahmen, unterstützende Maßnahmen zur Beendigung von Vorfällen, Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter*innen sowie Nachsorgemaßnahmen.
Hintergrund - Geburtseinleitungen werden aus medizinischer Perspektive als Strategie angesehen, das in Deutschland sehr niedrige Risiko für perinatale Todesfälle zu reduzieren. Das gilt auch für Geburtseinleitungen wegen ‚Terminüberschreitung‘ und Übertragung. Trotz steigender Zahlen von Geburtseinleitungen, steigen die Zahlen der totgeborenen Kinder seit 2007 wieder leicht an. Erfahrungen von Frauen mit Geburtseinleitungen mit physiologischen Geburtsverläufen sind bisher wenig erforscht, spielen aber eine große Rolle wegen langfristiger Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit von Frauen. Die vorliegende Arbeit beantwortet die Frage, welche Präferenzen Frauen mit physiologischen Schwangerschaftsverläufen bezüglich Geburtseinleitungen haben und welche Erfah-rungen Frauen mit Geburtseinleitungen wegen Terminüberschreitung machen.
Methodik -
Anhand eines narrativen Reviews werden qualitative Studien analysiert und in den Kontext der Betreuungskonzepte des bio-medizinischen Modells vs. dem Midwifery model of care gestellt.
Ergebnisse -
Frauen wollen Mitentscheidungsrechte bezüglich der Geburtseinleitung. Schwangere mit größeren Ressourcen würden sich eher für ein abwartendes Management, Frauen mit geringeren Ressourcen eher für eine Geburtseinleitung entscheiden. Schwangere, die keine Wahlmöglichkeiten bezüglich der Geburtseinleitung hatten, berichten von negativen Gefühlen gegenüber ihren Körpern, Kindern und dem betreuenden System. Schwangere, die sich aktiv für eine Geburtseinleitung (mit-)entscheiden und gut informiert werden, sind mit ihrem Geburtserleben zufrieden.
Fazit -
Evidenzbasierte Betreuung unter Beachtung aller drei Säulen der EBM sowie das Shared decision making sollten im Kliniksetting umgesetzt werden, um die Zufriedenheit des Geburtserlebens zu verbessern.
Hintergrund
Die gegenwärtige Corona-Pandemie stellt Mitglieder von Selbsthilfegruppen vor Herausforderungen und zeigt, dass die Gesundheitskompetenz immer wichtiger wird, denn die Gesundheitskompetenz bezieht sich auf das Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Gesundheitsinformationen. Menschen mit Behinderungen gehören einer Bevölke-rungsgruppe an, die oftmals benachteiligt wird, auch hinsichtlich ihrer Gesundheit. Damit eine gleichberechtigte Gesundheitsversorgung gewährleistet werden kann, sollte ein Zugang zum Gesundheitswesen ohne Barrieren ermöglicht werden. Ziel der Studie „Gesund-heitskompetenz von Mitgliedern der Selbsthilfe (GeMSe)“ ist es, die individuelle Gesundheitskompetenz, das Suchverhalten nach Gesundheitsinformationen und wahrgenommene Barrieren im Gesundheitssystem abzubilden.
Methode
Die Datenbasis bildet eine Online-Befragung von 778 Mitgliedern von Selbsthilfegruppen, welche von Oktober 2019 bis Januar 2020 von der Technischen Universität Dortmund in Zusammenarbeit mit der Hochschule Fulda durchgeführt wurde. Die statistische Auswertung erfolgte mittels deskriptiver, uni- sowie bivariater Analysen durchgeführt mit SPSS Statistics (Version 25).
Ergebnisse
Ein Großteil der Befragten hat nach eigener Einschätzung Schwierigkeiten beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von gesundheitsspezifischen Informationen. Mitglieder der Selbsthilfe verwenden am häufigsten internetbasierten Quellen wie „Google“, um nach gesundheitsrelevanten Informationen zu recherchieren. Mehr als die Hälfte der Be-fragten gaben an, vor und/oder nach dem Besuch des/der Arztes/ Ärztin nach zusätzlichen Gesundheitsinformationen zu suchen. Bezüglich der Erfahrungen und Zufriedenheit mit der medizinischen Versorgung zeigen die Ergebnisse, dass mehr als die Hälfte der Befragten positive Erfahrungen im Gesundheitssystem, insbesondere mit der Zeitdauer im Arzt-Patienten-Gespräch gemacht haben. In Bezug auf die künftigen Entwicklungen im Gesundheitswesen gab über die Hälfte der Befragten an, Befürchtungen zur zukünftigen Entwicklung im Gesundheitswesen zu haben.
Schlussfolgerung
Der Zugang zur Gesundheitsversorgung und die angemessene Nutzung gesundheitsbezogener Informationen sind für Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, die täglich gesundheitliche Entscheidungen treffen müssen, von großer Bedeutung. Daher ist es für die Selbsthilfe erforderlich, die Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder zu stärken und sie bei der Suche nach Gesundheitsinformationen zu unterstützen. Die Selbsthilfe sollte auf die Befürchtungen ihrer Mitglieder eingehen und reagieren. Auf dieser Grundlage ist es empfehlenswert, weitere Forschungen hinsichtlich der Gesundheitskompetenz bei Mitgliedern von Selbsthilfegruppen, dem Informationssuchverhalten und den Barrieren in der Gesundheitsversorgung durchzuführen.
Vor der Implementierung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sind kurzfristige Maßnahmen notwendig, um die Belastung von Beschäftigten in der Langzeitpflege zu verringern und Gefahren für die Pflegequalität zu vermeiden. Kurzfristig notwendig ist insbesondere die bundesweite Festlegung einer durchschnittlichen Relation aus Pflegekräften und Pflegebedürftigen von 1:2 im Tagdienst und 1:20 im Nachtdienst bei einer Fachkraftquote von 50 Prozent.
Zwar sind die Gehälter in der Langzeitpflege in den letzten Jahren auch aufgrund der hohen Nachfrage nach Pflegekräften gestiegen. Die Lücke zum Vergütungsniveau in der Krankenpflege konnte jedoch nicht geschlossen werden. Eine Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist unter den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Scheitern verurteilt. Bessere Umsetzungschancen hat die Erstreckung von Tarifverträgen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
Die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen ist nicht gleichbedeutend mit dessen Implementierung und Finanzierung. Ohne begleitende Maßnahmen des Gesetzgebers besteht die Gefahr, dass die wissenschaftlich abgeleiteten Betreuungsrelationen in der Praxis aus finanziellen Gründen unterlaufen werden und damit wirkungslos bleiben. Diese Entwicklung kann durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 83 SGB XI vermieden werden. Eine solche Verordnung ersetzt landesspezifische Vereinbarungen durch eine bundeseinheitliche Anwendung des wissenschaftlich abgeleiteten Standards.
Im derzeitigen System sind die Rahmenvertragspartner dafür zuständig, die Einhaltung von vertraglich vereinbarten oder von der Bundesregierung verordneten Personalstandards zu überwachen und zu sanktionieren. Dies ist keine tragfähige Lösung, weil weder Kostenträger noch Einrichtungsträger ein nachhaltiges Interesse an einer adäquaten Personalausstattung haben. Das Monitoring von Personalstandards mit einer entsprechenden Sanktionierung bei Abweichungen ist daher als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu begreifen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass Einrichtungen mit dauerhaft niedrigen Personalschlüsseln von Sanktionierungen bedroht sind, die von einer Kürzung der Vergütung bis hin zur vorübergehenden oder auch dauerhaften Schließung reichen.
In der derzeitigen Finanzierungslogik der Pflegeversicherung führen steigende Personalkosten durch eine adäquate Personalausstattung und eine leistungsgerechte Bezahlung zu steigenden Eigenanteilen der Pflegebedürftigen. Vor diesem Hintergrund ist eine Umkehrung der Finanzierungslogik zu fordern. Eine Festschreibung der Eigenanteile auf niedrigem Niveau stellt sicher, dass steigende Personalkosten nicht zu steigenden finanziellen Belastungen für die Pflegebedürftigen führen.
Hintergrund und Zielsetzung: Die Forschung zur Gesundheitskompetenz bei Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Personen dieser vulnerablen Bevölkerungsgruppe gehören häufig einer Selbsthilfegruppe an. Die derzeitige Corona-Pandemie stellt große Herausforderungen an Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung insbesondere im Umgang mit gesundheitsbezogenen Informationen und im Zugang zum Gesundheitswesen. Ziel der GeMSeHeCo-Studie ist daher, Erfahrungen im Umgang mit analogen und digitalen Gesundheitsinformationen und das Informationssuchverhalten von Mitgliedern der Selbsthilfe zu erfassen. Auch stehen wahrgenommene Barrieren im Gesundheitswesen vor und während der Corona-Pandemie sowie die Rolle und Unterstützungsmöglichkeiten der Selbsthilfe bei der Suche nach Gesundheitsinformationen und Förderung der (digitalen) Gesundheitskompetenz der Mitglieder im Fokus.
Methodik: Im Rahmen einer qualitativen Primärerhebung wurden bundesweit zwischen Juli bis Oktober 2020 telefonisch leitfadengestützte Interviews mit n=12 Mitgliedern von Selbsthilfegruppen für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung sowie n=19 Vertreter*innen von Selbsthilfeorganisationen für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung geführt. Die Interviews wurden basierend auf der qualitativen strukturierenden Inhaltsanalyse nach Kuckartz mittels der Software MAXQDA ausgewertet.
Ergebnisse: Die Ergebnisse der Studie weisen auf heterogene Erfahrungen der Vertreter*innen der Selbsthilfe bezüglich der Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder hin. Langjährige Mitglieder weisen gute Kompetenzen im Umgang mit analogen und digitalen Gesundheitsinformationen auf. Wohingegen neue Mitglieder aus Sicht der Vertreter*innen der Selbsthilfe häufiger vor Herausforderungen beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Informationen bezüglich der Corona-Pandemie stehen. Als Informationsquelle für Gesundheitsinformationen werden die Verwendung unterschiedlicher allgemeiner (bspw. Austausch mit Expert*innen unterschiedlicher Fach(arzt)disziplinen bei bspw. Kongressen, Vorträgen) und digitaler Quellen (bspw. Seminare im Onlineformat, Webseiten offizieller Stellen wie bspw. des Robert Koch-Instituts) angegeben. Die Suche nach gesundheitsbezogenen Informationen vor und nach dem Arztbesuch kann aus Sicht der Vertreter*innen der Selbsthilfe Auswirkungen auf den Besuch beim Arzt/bei der Ärztin haben. Als positive Auswirkung wird u. a. die Kommunikation auf Augenhöhe zwischen dem ärztlichen Personal und den Patienten*innen berichtet. Als negative Auswirkung wird die häufig fehlende Wertschätzung und Anerkennung der Informationssuche durch die Selbsthilfemitglieder von dem ärztlichen Personal genannt. Die Ergebnisse weisen auf strukturelle und finanzielle Barrieren im Gesundheitswesen sowie Zugangs- und Umweltbarrieren in der Gesundheitsversorgung vor und während der Corona-Pandemie hin. Die gegenseitige Unterstützung innerhalb der Selbsthilfegruppe und das Angebot von Hilfestellungen wurde als bedeutende Rolle der Selbsthilfe bei der Suche nach Gesundheitsinformationen genannt. Während der Corona-Pandemie wurden von den Vertreter*innen der Selbsthilfe Beratungen über Telefon oder Video sowie die digitale Bereitstellung und Diskussion von Gesundheitsinformationen als Alternative zu physischen Treffen und analogen Gesundheitsinformationen angeboten.
Schlussfolgerung: Die Ergebnisse der GeMSeHeCo-Studie heben die Relevanz der Selbsthilfe bei der Förderung der Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder hervor. Während der Corona-Pandemie gilt es besonders auf die individuellen Bedürfnisse, Probleme und Wünsche der Mitglieder einzugehen. Um Menschen mit Beeinträchtigung auch in der Pandemie ausreichend Hilfestellungen im Umgang mit Gesundheitsinformationen anbieten und die Teilhabe an Gesundheit ermöglichen zu können, sind vermehrt digitale Angebote erforderlich. Für Personen innerhalb der Selbsthilfe, die aufgrund ihres Alters, ihrer technischen Ausstattung oder Sprachbarrieren (digitale) Gesundheitsinformationen nur eingeschränkt verstehen und durch webbasierte Angebote nicht erreicht werden können, bedarf es der Unterstützung durch die Selbsthilfe bspw. durch telefonische Kontaktaufnahme und die Übersetzung der erforderlichen Gesundheitsinformationen in bspw. Leichte oder andere Landessprachen.
Es ist grundsätzlich sachgerecht, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss die Berechnung des kalkulatorischen Arztlohns aus pragmatischen Gründen am Prinzip der Opportunitätskosten orientiert hat. Es ist allerdings nicht zwingend, dass das Oberarztgehalt im Krankenhaus als Referenzmaßstab dient. Für einen erheblichen Teil der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dürfte – insbesondere wegen der im Vergleich zur oberärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus geringen Leitungs- und Personalverantwortung – eher das Facharztgehalt der geeignete Referenzmaßstab sein.
Aus gutachterlicher Sicht sind Forderungen kritisch zu bewerten, die grundsätzlich vom bisher angewandten Modell zur Berechnung des kalkulatorischen Arztlohns abweichen. Einer dieser Ansätze sieht die Berechnung eines konkurrenzfähigen Arzthonorars auf der Basis des Einkommens von Angehörigen vergleichbarer freier Berufe vor. Die dazu vorgelegten Vergleichseinkommen sind jedoch höchst selektiv. Als wenig sachgerecht sind zudem Vorschläge zu bewerten, die zusätzlich zum kalkulierten Arztlohn einen Risikoaufschlag für die unternehmerische Tätigkeit vorsehen. Das unternehmerische Risiko der Niederlassung ist schließlich durch eine Vielzahl von Regelungen sehr gering. Ähnliches gilt für Forderungen, die Aufschläge auf den kalkulierten Arztlohn in Regionen mit überdurchschnittlich hoher Produktivität bzw. Kaufkraft vorsehen. Solche Zuschläge wären nur zu rechtfertigen, wenn es in Regionen mit hoher Kaufkraft bzw. Produktivität keine hinreichenden finanziellen Anreize zur Niederlassung gäbe. Dies ist jedoch keinesfalls zu erkennen.
Ausgesprochen kritisch sind zudem Forderungen nach einer Berücksichtigung des kalkulatorischen Arztlohns bei der Weiterentwicklung der Gesamtvergütung zu bewerten. Erstens gibt es keinerlei gesetzliche oder untergesetzliche Vorgaben, wonach Veränderungen beim kalkulatorischen Arztlohn bei der Festsetzung der Gesamtvergütung berücksichtigt werden müssen. Zweitens ist der bereinigte Überschuss ohne jede Anpassung des kalkulatorischen Arztlohns zwischen 2007 und 2011 um rund 13.000 Euro oder etwa elf Prozent angestiegen. Im Jahr 2014 dürfte der bereinigte Überschuss nach Schätzungen des Gutachters zwischen 127.000 und 140.000 Euro gelegen haben. Drittens würde eine gesetzlich nicht normierte Berücksichtigung des kalkulatorischen Arztlohns bei der Weiterentwicklung der Gesamtvergütung zu einer für die Versichertengemeinschaft problematischen Ausgabendynamik führen – insbesondere durch eine sich gegenseitig verstärkende Mehrfachdynamisierung zwischen den Tarifverhandlungen im stationären Bereich und den Honorarverhandlungen in der ambulanten ärztlichen Versorgung.
Der vorliegende Bericht stellt erstmals ausgewählte Ergebnisse der „COVID-19 Health Literacy“ (COVID-HL) Studie bei Studierenden an Hochschulen in Deutschland vor. Im Fokus stehen Ergebnisse zur Informationssuche von und zur Zufriedenheit mit Online-Gesundheitsinformationen, zur digitalen Gesundheitskompetenz und zur psychischen Gesundheit von Studierenden während der Corona-Pandemie. Die Befragung erfolgte in Form eines Online-Surveys in der Zeit vom 25. März bis 17. April 2020. Insgesamt haben 14.895 Studierende aus 130 Hochschulen an der Studie teilgenommen. Die Ergebnisse zeigen, dass das Internet als Informationsquelle zum Thema Coronavirus bei Studierenden eine besondere Bedeutung einnimmt. Primäre Quellen der onlinebasierten Informationsrecherche zum Thema Coronavirus sind Suchmaschinen, Nachrichtenportale und Internetseiten öffentlicher Einrichtungen. Die häufigsten Suchanfragen betreffen dabei Informationen zur Ausbreitung des Coronavirus, zu Einschränkungen des Lebensalltags durch die Corona-Pandemie sowie zu aktuellen Situationseinschätzungen und handlungsleitenden Verhaltensempfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus. Jeder fünfte Studierende gab an, schon einmal nach Informationen zum Umgang mit psychischen Belastungen gesucht zu haben. Mehr als die Hälfte der Studierenden sind mit der Informationslage zufrieden, wobei sich für weibliche Studierende eine geringere Zufriedenheit feststellen lässt. Der Großteil der Studierenden weist eine ausreichende digitale Gesundheitskompetenz auf, d. h. ihnen fällt der Umgang mit Online-Gesundheitsinformationen zum Thema Coronavirus leicht. Am häufigsten berichten Studierende über Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit von Online-Gesundheitsinformationen sowie bei der Bewertung möglicher kommerzieller Interessen der recherchierten Informationen. Zudem weist ein Teil der Studierenden Probleme auf, die gesuchten Informationen im Internet zu finden, eigene Anliegen passgenau und verständlich zu formulieren und zu beurteilen, welche Personen die eigenen in sozialen Netzwerken oder Foren geposteten Nachrichten mitlesen können. Studierende mit einer hohen digitalen Gesundheitskompetenz weisen auch ein höheres psychisches Wohlbefinden auf. Eine hohe digitale Gesundheitskompetenz unterstützt Studierende dabei, proaktiv im Umgang mit gesundheitsrelevanten Informationen während der Corona-Pandemie umzugehen und informierte Entscheidungen zu treffen. Die vorliegende Studie zeigt die Selbsteinschätzung der Studierenden und deutet auf ihre selbst wahrgenommenen Herausforderungen und Belastungen hin. Für Studierende mit Einschränkungen, z. B. des psychischen Wohlbefindens, sollten zielgerichtete Informations- und Unterstützungsangebote aufgezeigt werden, um mit den Herausforderungen der Pandemie und insbesondere der Infodemie besser umgehen zu können.
Gesundheitskompetenz, verstanden als die Fähigkeit des Findens und angemessenen Umgangs mit gesundheitsbezogenen Informationen, kann als Schlüsselkompetenz des 21. Jahrhunderts verstanden werden. Angesichts der Informationsvielfalt und ihrer Bedeutung für die Erhaltung und Förderung von Gesundheit, sollte Gesundheitskompetenz möglichst früh im Lebenslauf und bereits in der Schule entwickelt und gefördert werden. Auf Basis eines nationalen Workshops mit Akteuren aus Wissenschaft, Praxis und Politik wird in dem vorliegenden Papier eine Vision zur Entwicklung von 100 Leuchtturmschulen bis zum Jahr 2025 entworfen. Diese Vision stellt der Ausgangspunkt einer neu gegründeten nationalen Allianz Gesundheitskompetenz und Schule dar.
Wirkungsbeschreibung | Fallstudie Witzenhausen
Das partizipative Forschungsprojekt „Age4Health – Gesunde Stadtteile für Ältere“ war ein Teilprojekt des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsverbundes PartKommPlus. In zwei Forschungsförderphasen (02/2015–01/2018; 02/2018–01/2021) untersuchte und förderte das Projekt gemeinsam mit professionellen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie bürgerschaftlich Engagierten und (älteren) Bürger:innen kommunale Gestaltungsmöglichkeiten für die gelingende Beteiligung Älterer – insbesondere auch in schwierigen Lebenslagen – im Stadtteil (Fallstudie Kassel-Bettenhausen) sowie im ländlichen Raum (Fallstudie Witzenhausen) und damit die Entwicklung von inklusiven und gesundheitsförderlichen Nachbarschaften.
In der Prozess- und Wirkungsbeschreibung werden Projektentwicklungen und -prozesse der in Witzenhausen (Werra-Meißner-Kreis) durchgeführten Fallstudie anhand ausgewählter zentraler Projektbausteine (Steuerungsgruppe, Runder Tisch » Älterwerden in Witzenhausen«, Seniorentreff, „Begegnungswoche »Schlemmen & Schnuddeln«“) beschrieben und die (Aus-)Wirkungen dieser partizipativen Forschungs- und Handlungsprozesse reflektiert.
2009 wurde die sog. Modellklausel in die Berufsgesetze von u. a. Hebammen und der Physiotherapie implementiert. Damit wurde es den Ländern befristet bis 2017 ermöglicht, eine primärqualifizierende, hochschulische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen zu erproben, um deren Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen sowie moderner berufspädagogischer Erkenntnisse zu ermöglichen. Absolventinnen und Absolventen solcher Studiengänge erwerben neben dem Bachelorabschluss die Berufszulassung. Die Studiengänge unterliegen einer Pflicht zur wissenschaftlichen Begleitung nach den Evaluationsrichtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 16.11.2009.
Auf dieser Grundlage werden am Fachbereich Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda seit dem Wintersemester 2012/13 Hebammen sowie seit dem Wintersemester 2013/14 Physiotherapeutinnen und -therapeuten akademisch ausgebildet. Das Evaluationskonzept der Hochschule Fulda greift zur Beantwortung des Fragenkatalogs des BMGs auf eine Kombination von Dokumentenanalysen, Expertenbefragungen, Befragung der Studierenden, Befragung der Praxispartner, einen Workshop zur Evaluation des praktischen Examens, Recherchen nach einschlägigen Studien und einen eintägigen Validierungsworkshop mit rund 100 Teilnehmenden zurück, die kontrastierend analysiert wurden. Am 14.07.2015 wurde ein Zwischenbericht vorgelegt, der im vorliegenden Abschlussbericht u. a. in Fragen zur staatlichen Prüfung und Kostenerhebung ergänzt wird.
Die Ergebnisse bestätigen, dass eine akademische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen machbar ist und dass Studierende von dem Mehrwert eines Hochschulstudiums profitieren. Beispielhaft kann die wissenschaftliche Schwerpunktsetzung, die gute personelle und sachliche Ausstattung, eine zielführende Verzahnung von Theorie und Praxis sowie der Einsatz aktueller pädagogischer Konzepte genannt werden. Probleme entstehen aufgrund der mangelnden Passung des Ausbildungssystems zu hochschulischen Strukturen und durch veraltete Vorgaben und Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Studierende sind die Hauptleidtragenden dieser Mängel. Eine Verlängerung der Modellklausel ist ohne eine Anpassung der Regelungen an hochschulische Strukturen nicht zielführend.
Finanziell könnte es, ohne rechtliche Gegensteuerung, neben einer Umverteilung der Kosten zuungunsten der Länder zu einer leichten Erhöhung der Ausbildungskosten kommen. Dem sind allerdings Qualitätszugewinne sowie der Mehrwert einer hochschulischen Ausbildung entgegenzustellen, was wiederum Kosteneinsparungen erwarten lässt. Für diese Kosten-Nutzen-Zusammenhänge, den Mehrwert der akademischen Ausbildung sowie den Verbleib der Absolventinnen und Absolventen besteht weiterer Forschungsbedarf.
Mit den Erfahrungen aus den Modellstudiengängen stellt sich nicht mehr die Frage, ob eine akademische Ausbildung sinnvoll ist, sondern wie diese rechtlich umgesetzt werden soll.
In der internationalen Literatur ist ein enger Zusammenhang zwischen einer guten Personalausstattung in der stationären Krankenhauspflege und einer qualitativ hochwertigen Versorgung gut dokumentiert. Die Sterblichkeit von Patientinnen und Patienten in Kliniken mit einer besseren Ausstattung an qualifizierten Pflegekräften ist niedriger als in Kliniken mit einer geringeren Personalausstattung in der Pflege. Außerdem kann eine gute Personalausstattung in der Pflege entscheidend zur Vermeidung von Stürzen beitragen. Umgekehrt gibt es starke Anzeichen dafür, dass eine niedrige Personalausstattung Fehler bei der Medikation begünstigt und die Gefahr von Infektionen im Krankenhaus erhöht. Zudem sinkt bei einer guten Personalausstattung die vom Pflegpersonal subjektiv empfundene Unterversorgung. Die Situation in der stationären Versorgung in Deutschland ist seit 1996 jedoch davon gekennzeichnet, dass sich die Personalausstattung in der Pflege bei deutlich steigenden Anforderungen kontinuierlich verschlechtert hat. Vor dem Hintergrund der internationalen Evidenz gefährden dieser anhaltende Trend und die daraus resultierende Arbeitsverdichtung für die Pflegenden die Qualität der Versorgung und die Gesundheit der Patientinnen und Patienten.
Es besteht akuter Handlungsbedarf, damit eine verbesserte Personalausstattung in den Krankenhäusern, Abteilungen und Stationen schnell wirksam werden kann. Die Gutachter schlagen daher folgendes Maßnahmenpaket vor – den „Pakt für gute Pflege“. Erstens erklären die Bundesländer die ehemals an allen Akutkliniken geltende Pflegepersonal-Regelung (PPR) als Instrument zur Berechnung der Personalmindestausstattung mit Wirkung vom 1. Januar 2015 für verbindlich. Die Bundesländer überwachen außerdem die Einhaltung der auf der Grundlage der PPR errechneten Personalmindestausstattung in den Krankenhäusern des jeweiligen Landes und veröffentlichen sowohl die IST- als auch die SOLL-Personalausstattung an den jeweiligen Kliniken. Die Bundesländer tragen zweitens ein Drittel des notwendigen Finanzbedarfs, indem sie sich verpflichten, die Finanzierung der Investitionen in den Jahren 2015 bis 2017 zu erhöhen. Die Kostenträger finanzieren ein weiteres Drittel des notwendigen Finanzbedarfs über eine Erhöhung der jeweiligen Landesbasisfallwerte. Durch die Überwachungsfunktion der Bundesländer muss sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Mittel auch für die Einhaltung der Personalmindeststandards in der Pflege verwendet werden. Die Kliniken finanzieren das verbleibende Drittel des notwendigen Finanzbedarfs durch interne Umschichtungen bzw. Effizienzsteigerungen. Kliniken, die schon heute quer zum landesweiten Trend eine hinreichende Personalausstattung in der Pflege aufgebaut haben, müssen so einen geringeren Finanzierungsanteil tragen als solche Kliniken, die einen unterdurchschnittlichen Personalbestand vorhalten. Während eines Übergangszeitraums von drei Jahren muss ein optimiertes Instrument zur objektiven Ermittlung des Pflege- und Personalbedarfs entwickelt werden, mit dessen Hilfe die Personalausstattung in der Pflege dauerhaft verbessert wird.
Hintergrund
Die Pflicht eines jeden Arztes/einer jeden Ärztin zu allen Geburten eine Hebamme hinzuzuziehen ist in Deutschland einzigartig. Hebammen argumentieren für, die Ärzteschaft gegen die Beibehaltung dieser Hinzuziehungspflicht im deutschen Hebammengesetz. Es stellt sich also die Frage, ob eine hebammengeleitete Geburtshilfe besser als eine ärztlich geleitete Geburtshilfe hinsichtlich der Outcomes für Mutter und Kind ist, und ob sich davon ausgehend die Beibehaltung der Hinzuziehungspflicht der Hebammen in Deutschland als sinnvoll erweist. Besonderer Fokus in dieser Arbeit liegt auf dem historischen Hintergrund der Hinzuziehungspflicht.
Methodik
Durch eine Literaturrecherche und die narrative Darstellung der Ergebnisse sollen die Forschungsfragen beantwortet werden. Hierzu wird Fachliteratur bezüglich zwei relevanter Aspekte analysiert: „Hebammengeleitete versus ärztlich geleitete Betreuungsmodelle“ und „Elterliche Erfahrungswerte und Wünsche bezüglich Hebammenbetreuung“.
Ergebnisse
Die Ergebnisse zeigen, dass die intrapartale Betreuung durch eine Hebamme mit besseren Outcomes für Mutter und Kind assoziiert ist als die ärztliche Betreuung. Ebenfalls zeigt sich, dass durch ausreichende, kompetente und kontinuierliche Geburtsbegleitung durch eine Hebamme die Geburtserfahrung positiver bewertet wird.
Fazit
Die Beibehaltung der Hinzuziehungspflicht ist mit Blick auf die aktuellen Forschungsergebnisse sinnvoll. Die Argumente der Gegner können entkräftet werden. Weitere Forschung ist anzustreben.
Schlüsselwörter
Hinzuziehungspflicht, Hebammengesetz (HebG), hebammengeleitete Betreuung, ärztlich geleitete Betreuung, Geburtserfahrung, Geburt
Ausgangslage
Hebammen können mit ihrem Expertenwissen und ihrem praktischen Erfahrungshintergrund unterrichtsergänzende Einsätze im Rahmen der Sexualerziehung an Grundschulen anbieten. Dabei erfahren die Kinder, dass Schwangerschaft, Geburt, Wochenbettphase und Stillzeit primär gesunde, vitale Lebensprozessen sind, können diese mit dem Berufsbild der Hebamme verknüpfen und möglicherweise im späteren Leben auf dieses Wissen zurückgreifen. Das Kasseler Modellprojekt „Hebammen in der Schule“ des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) bot Kasseler Grundschulen über den Zeitraum von einem Jahr Hebammenunterricht an (je zwei Einheiten à zwei Stunden) und führte in diesem Rahmen eine Schülerinnen- und Schülerbefragung durch.
Fragestellung
Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der Frage, welche Wirkungen der Hebammenunterricht auf die Schülerinnen und Schüler zeigte. Die Veränderungen sowohl in der emotionalen Einstellung der Kinder zu Schwangerschaft als auch deren kognitiver Wissensstand zu Aufgaben, Arbeitsweise und Tätigkeitsbereich einer Hebamme wurden ebenso wie die subjektive Bewertung des Hebammenunterrichts durch die Kinder erfasst.
Methodik
Anhand eines standardisierten Fragebogens wurden im Schuljahr 2006/2007 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen drei und vier (N=1.105) vor und am Tag nach dem Hebammeneinsatz befragt.
Ergebnisse
Nach der Hebammenstunde zeigten die befragten Kinder eine Verbesserung ihres Wissenstandes zu Aufgaben, Arbeitsweise und Tätigkeitsbereich des Hebammenberufes. Verbanden außerdem zuvor 36,3 Prozent der Befragten Schwangerschaft mit Angst und Gefahr, tat dies im Nachhinein nur noch jedes vierte Kind (25,7 Prozent). Der Großteil der Kinder bewertete den Unterricht durch die Hebamme zudem als sehr interessant (81 Prozent) und gut verständlich (83,4 Prozent).
Schlussfolgerung
Die Untersuchung dokumentiert sowohl die Qualität als auch den positiven Einfluss des Hebammenunterrichts auf die Einstellung und den themenbezogenen Wissensstand der befragten Kinder. Hebammen können mit ihrem Unterrichtsangebot einen wichtigen Beitrag in der gesundheitlichen und sexuellen Bildung von Kindern leisten. Die Ergebnisse regen eine Weiterentwicklung sowohl des Konzeptes als auch der Evaluation des Projektes an.
Die Anforderungen an die stationäre Pflege in Pflegeheimen haben sich in der jüngeren Vergangenheit massiv verschärft. Zudem wird die Zahl der Pflegebedürftigen mit stationärem Versorgungbedarf in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch weiter deutlich zunehmen. In der Vergangenheit konnte ein bescheidener Personalaufwuchs den gestiegenen Pflegebedarf nur teilweise kompensieren. Die verschlechterten Betreuungsrelationen und die moderat gesunkene Fachkraftquote weisen auf steigende Belastungen für die Beschäftigten und Gefahren für die Pflegequalität in Pflegeheimen hin.
Die Empirie aus den USA zu den Auswirkungen gesetzlicher Personalbemessung zeigt, dass positive Effekte auf die Pflegequalität vor allem durch die Neueinstellung von Pflegefachkräften entstehen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass Einrichtungen zur Erfüllung der Mindeststandards in die Neueinstellung von Pflegehilfskräften investieren. Die Entwicklung der Mindeststandards zur Personalbemessung in den USA ist aus deutscher Sicht insofern vorbildhaft, als dass zumindest die Empfehlungen auf der vorliegenden Evidenz und auf der Basis umfangreichen Datenmaterials zum Zusammenhang von Personalausstattung und Pflegequalität beruhen. Die Mindeststandards in den einzelnen Bundesstaaten liegen teilweise deutlich unter diesen Empfehlungen – was durch politische und finanzielle Restriktionen erklärbar sein dürfte.
Grundsätzlich es zu begrüßen, dass mit dem PSG II der Gesetzgeber in Deutschland erstmals die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen normiert. Die derzeitigen Reglungen sind in diesem Zusammenhang völlig ungenügend. Alleine die Entwicklung eines wissenschaftlich validierten Verfahrens zur Personalbemessung wird jedoch weder die Personalausstattung in den Einrichtungen erhöhen noch die Pflegequalität verbessern. Dazu müssten erstens die zuständigen Behörden in den Bundesländern dazu verpflichtet werden, die Einhaltung des postulierten Personalbedarfs zu überprüfen und ggf. auch zu sanktionieren. Zweitens müssten verschärfte Standards in der Personalbemessung daher hinreichend Berücksichtigung in den Pflegesatzverhandlungen zwischen Einrichtungen und Kostenträgern finden. Drittens ist die Einheitlichkeit der Umsetzung in den Bundesländern eine wichtige Voraussetzung für die Festlegung von Mindeststandards zur Personalbemessung, um einen sachlich nicht zu rechtfertigenden „Flickenteppich“ von landesgesetzlichen Reglungen zu verhindern.
Ausgesprochen problematisch ist aus gutachterlicher Sicht jedoch, dass selbst bei einem fristgerechten Abschluss des Verfahrens ein System zur Personalbemessung erst am 30. Juni 2020 vorliegen wird. Dieser lange Übergangszeitraum ist vor dem Hintergrund der Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen, der damit verbundenen Belastungen für die Pflegekräfte und der resultierenden Gefährdung der Pflegequalität nicht akzeptabel. Daher wird vorgeschlagen, dass der mit dem Pflegestärkungsgesetz I eingerichtete Pflegevorsorgefonds in einen Pflegepersonalfonds umgewidmet wird.
Der Pflegepersonalfonds übernimmt im Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2020 die Finanzierung für nachweisbar nach dem 1. Januar 2016 neu eingestelltes Personal in der direkten Pflege in stationären Pflegeeinrichtungen. Die Einrichtung des Pflegepersonalfonds würde ein deutliches Signal senden, dass der Finanzierung einer hinreichenden Personalausstattung in Pflegeheimen eine hohe gesellschaftliche Priorität zukommt, was wiederum einen positiven Effekt auf die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe mit sich bringen dürfte. Zudem würden die Träger von Pflegeeinrichtungen finanziellen Spielraum gewinnen, um eine ohnehin dringend notwendige Verbesserung der Gehälter in der stationären Pflege finanzieren zu können.
Wie belastet sind Hausärztinnen und Hausärzte in Deutschland? Ein Workload-Vergleich nach Praxislage
Hintergrund: Arbeitsbedingungen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Gebieten werden von Medizinstudierenden mit einem erhöhten Workload assoziiert. Dies könnte ein wesentlicher Grund für die rückläufigen Wiederbesetzungsraten frei werdender Arztsitze in ländlichen Regionen sein.
Fragestellung: Es wird der Frage nachgegangen, ob Disparitäten im hausärztlichen Workload in Abhängigkeit von der geografischen Praxislage vorliegen. Im Anschluss wird die Assoziation zwischen objektivem Workload und subjektiver Belastungsempfindung untersucht.
Material und Methoden: Als Datenbasis dient die schriftliche Befragung von 238 Hausärztinnen und Hausärzten im Rahmen der QUALICOPC-Studie. Der objektive Workload wird durch Bildung eines Index gemessen, der die Wochenarbeitszeit und den Umfang geleisteter Bereitschaftsdienste sowie von Haus- und Heimbesuchen einschließt. Der subjektive Workload wird durch ärztliche Bewertungen der individuellen Belastungen hinsichtlich des Verwaltungsaufwands, des Stresses und des Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung operationalisiert.
Ergebnisse: Der hausärztliche Workload steigt mit zunehmender Ländlichkeit der Praxislage. In der Stichprobe arbeiten Landärztinnen und -ärzte im Mittel länger als ihre städtischen Kolleginnen und Kollegen, haben mehr Patientinnen und Patienten durch Haus- und Heimbesuche zu versorgen und erbringen deutlich mehr Bereitschaftsdienste. Mit der Zunahme des objektiven Workloads steigt auch der subjektive Workload.
Diskussion: Ländlich praktizierende Hausärztinnen und Hausärzte weisen im Vergleich zu ihrem städtischen Kollegium sowohl einen höheren objektiven als auch subjektiven Workload auf. Maßnahmen zur Workload-Reduktion in ländlichen Regionen – wie etwa die Zentralisierung von Bereitschaftsdiensten – sollten daher stärker in den Fokus gesundheitspolitischer Bemühungen rücken.
Mit dem Modellprojekt SOwieDAheim wird im hessischen Main-Kinzig-Kreis seit dem Jahr 2006 das innovative Konzept der häuslichen Tagespflege erprobt. Im Gegensatz zur professionellen Tagespflege werden ältere hilfsbedürftige Menschen nicht in einer Einrichtung, sondern in Privathaushalten betreut. Ehrenamtlich Engagierte sind als Betreuungspersonen eingesetzt. Sie werden von hauptamtlichen Fachkräften punktuell unterstützt. Besonders geeignet ist das Angebot für Demenzerkrankte, die von der Betreuung in kleinen Gruppen mit vier bis fünf Gästen in der alltagsorientierten Atmosphäre der Gastfamilien profitieren. Das Projekt begegnet einer bestehenden Unterversorgung von Tagespflegeangeboten und hat das Ziel, pflegende Angehörige bei der häuslichen Betreuung demenzerkrankter Menschen zu entlasten.
Ziel der ethnographischen Untersuchung war es, aus Perspektive der Ehrenamtlichen Strategien und Kompetenzen zu analysieren, die sie zur Betreuung der demenziell veränderten Gäste einsetzen. Die Methodik der teilnehmenden Beobachtung ermöglichte einen Einblick in die Lebenswelt von vier Gasthaushalten. Die Datenanalyse erfolgte angelehnt an die Grounded Theory. Die zentrale Kategorie „Alltäglichkeit herstellen“ spiegelt dabei eine Ambivalenz des Projektes wider. Das Ziel eines alltagsorientierten Gast-Gastgeber-Kontextes ist durch die zum Teil erheblichen körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen der Gäste nur eingeschränkt gegeben. Um deren besondere Bedürfnisse zu erfüllen, setzen die ehrenamtlichen Betreuungspersonen professionelle Kompetenzen ein. Motiviert für ihre anspruchsvolle Tätigkeit werden sie insbesondere durch die positiven Rückmeldungen der Gäste.
In der Reflexion der Ergebnisse wird betrachtet, dass subjektiv belastende Aspekte der ehrenamtlichen Tätigkeit vom Anspruch der Betreuungspersonen an die Professionalität ihrer Betreuung beeinflusst sein können. Als bedeutend ist daher die unterstützende Begleitung der Fachkräfte einzuschätzen. Die eingesetzten sozialen und personalen Kompetenzen der Ehrenamtlichen scheinen eher im Lebensverlauf erworben zu sein und weniger durch Schulungen vermittelbar, was auf die Relevanz des Auswahlprozesses angehender Betreuungspersonen verweist. In den untersuchten Gasthaushalten gelingt es, durch die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen demenzerkrankte Menschen bedürfnisorientiert zu betreuen, sodass aus gesundheitspolitischer Perspektive im Modellprojekt SOwieDAheim Empfehlungen nach innovativen Betreuungsangeboten verwirklicht werden.
Hintergrund und Zielsetzung:
Die Corona-Pandemie ging mit umfangreichen Veränderungen des Alltages an Grund- und weiterführenden Schulen einher und stellte an Menschen deutschlandweit hohe Anforderungen an den Umgang mit Gesundheitsinformationen. Aktuelle Studien deuteten auf ein hohes Belastungserleben und eine psychische Beanspruchung von Schüler*innen, Schulleitungen und Lehrpersonen während der Corona-Pandemie hin. Vor diesem Hintergrund wurde am Fachbereich Gesundheitswissenschaften der Hochschule Fulda unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Rathmann die Studie zur „Gesundheit und Gesundheitskompetenz von Schüler*innen, Schulleitungs- und Lehrpersonal an hessischen Grund- und weiterführenden Schulen in Zeiten der Corona-Pandemie (GhoStiH)“ durchgeführt. Innerhalb der Studie wurde (1) das Belastungs- und Beanspruchungserleben sowie die Gesundheitskompetenz von Schulleitungen, Lehrpersonen und Schüler*innen an hessischen Grund- und weiterführenden Schulen erfasst. Daneben standen (2) wahrgenommene Veränderungsbedarfe im Hinblick auf Belastungen, Beanspruchungen und die Gesundheitskompetenz von Schulleitungen, Lehrpersonen und Schüler*innen während der Corona-Pandemie im Fokus. Schließlich sollten (3) Handlungsempfehlungen zur Minderung pandemiebedingter Belastungen und Beanspruchungen sowie zur Förderung der Gesundheitskompetenz bei den Zielgruppen formuliert werden.
Methodik:
Im Rahmen des qualitativen Anteils der Studie wurden im Zeitraum von März bis Mai 2021 n=8 Schüler*innen wie auch n=7 Schulleitungen und n=9 Lehrpersonen mithilfe von problemzentrierten Interviews telefonisch bzw. videogestützt befragt. Die Interviews wurden transkribiert und mithilfe der qualitativen Inhaltsanalyse unter Verwendung deduktiver und induktiver Kategorienbildung ausgewertet.
Ergebnisse:
Die Ergebnisse wiesen auf ein starkes Belastungs- und Beanspruchungserleben der Schüler*innen wie auch des Schulleitungs- und Lehrpersonals während der Corona-Pandemie hin. Fehlende soziale Beziehungen und fehlende Alltagsstrukturen stellten starke Belastungen der Schüler*innen dar und wirkten sich negativ auf die psychische Gesundheit aus. Dabei waren Gefühle der Einsamkeit, Langeweile, Aggressivität und des "Genervtseins“ in allen Gruppen der Schüler*innen präsent. Das Gesundheitsverhalten, wie etwa das Bewegungs- und Ernährungsverhalten, war bei den Schüler*innen unterschiedlich stark ausgeprägt. Die kritische Beurteilung pandemiespezifischer Gesundheitsinformationen bereitete einem Teil der Schüler*innen Schwierigkeiten, wohingegen das Finden, Verstehen und Anwenden der Informationen weniger problematisch erschien.
Belastungen und Beanspruchungen des Schulleitungs- und Lehrpersonals bezogen sich überwiegend auf die Ebenen der Arbeitsaufgabe, -organisation, -umgebung und das soziale Umfeld während der Corona-Pandemie. Die Interviews deuteten auf eine psychisch-emotionale Beanspruchung des Schulleitungs- und Lehrpersonals während der Corona-Pandemie hin, wohingegen physische Beanspruchungen eine untergeordnete Rolle spielten. Die Mehrheit der Befragten berichtete von einem ausgeprägten Gesundheitsverhalten und einem hohen Gesundheitsbewusstsein. Anhand der Interviews zeigten sich nur wenige Schwierigkeiten des Schulleitungs- und Lehrpersonals im Umgang mit pandemiespezifischen Gesundheitsinformationen, welche überwiegend auf den Kompetenz-Ebenen der Beurteilung und Anwendung zu finden waren. Bedarfe wurden im Hinblick auf schulische Rahmenbedingungen, Kommunikations- und Kooperationsprozesse wie auch auf gesundheitsbezogene Angebote formuliert.
Schlussfolgerungen:
Um das Belastungserleben von Schüler*innen während der Corona-Pandemie und in vergleichbaren Situationen zu senken und einen Beitrag zur Stärkung von Gesundheit und Wohlbefinden zu leisten, wurden vier Handlungsfelder identifiziert. Das erste Handlungsfeld bezieht sich auf eine „Strukturierung des Alltages“, welche während der Corona-Pandemie im Falle vieler Schüler*innen abhandengekommen ist. Als zweites Handlungsfeld wurden “schulische Rahmenbedingungen” identifiziert. Demnach können u. a. einheitliche Regelungen im Distanz-Unterricht, übersichtlich gestaltete Lernplattformen und ein angemessener Workload zu einer Entlastung der Schüler*innen beitragen. Die Bereiche “Kommunikation und soziale Beziehungen” stellten ein drittes Handlungsfeld dar. Schüler*innen sollte trotz andemiebedingter Einschränkungen die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte erleichtert werden, wobei Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte eine unterstützende Funktion einnehmen. Das letzte Handlungsfeld weist auf die Notwendigkeit von Ansätzen zur Stärkung der “Gesundheitskompetenz und des Gesundheitsbewusstseins” bei Schüler*innen aller Altersgruppen hin.
Um zu einer Entlastung des Schulleitungs- und Lehrpersonals während der Corona-Pandemie und in künftigen Ausnahmesituationen beizutragen, wurden drei Handlungsfelder identifiziert. Das erste Handlungsfeld „schulische Rahmenbedingungen“ beinhaltet die Qualifikation von Lehrpersonen im Bereich des Distanzunterrichts, den Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen und deren technischer Ausstattung sowie die Aufstockung personeller Ressourcen. Das zweite Handlungsfeld „Kommunikation und Kooperation“ bezieht sich u. a. auf die Partizipation von Schulleitungen und Lehrpersonen an politischen Entscheiden, auf die Informationsweitergabe und -aufbereitung seitens politischer Akteur*innen sowie auf schulinterne und -externe Austauschmöglichkeiten. Schließlich betont das dritte Handlungsfeld „Prävention und Gesundheitsförderung“ die Relevanz von Aktivitäten zur Förderung der psychischen Gesundheit des Schulleitungs- und Lehrpersonals während der Corona-Pandemie.
Mit der Einführung des Bürgergeldes im SGB II soll der Eingliederungsprozess von erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden weiterentwickelt werden. Hierzu wurde die bisher im SGB II bestehende Eingliederungsvereinbarung durch einen Plan zur Verbesserung der Teilhabe (Kooperationsplan) abgelöst. Ziel ist es, mit dem Kooperationsplan, den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den Jobcentern ein Instrument an die Hand zu geben, in dem sie in klarer und verständlicher Sprache die gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie dokumentieren. Hierzu wurde der Kooperationsplan in Form eines nicht rechtsverbindlichen Plans konzipiert und von möglichen Rechtsfolgen entkoppelt. In der Fachliteratur ist die Rechtsnatur des Kooperationsplans bereits wenige Monate nach seinem Inkrafttreten umstritten. Das Ziel, gemeinsam eine passende Eingliederungsstrategie zu entwickeln und diese in einer klaren und verständlichen Sprache im Kooperationsplan festzuhalten, wird hierbei aus den Augen verloren. Vielmehr besteht in den Jobcentern eine große Unsicherheit im Umgang mit dem Kooperationsplan.
Diese Bachelorarbeit gibt eine Antwort auf die Frage: Welche Kriterien sollte der Kooperationsplan erfüllen, damit die rechtlichen Voraussetzungen eines unverbindlichen Planungsinstruments vorliegen? Hierzu wird ein Überblick über die Aufgaben und das Ziel des SGB II gegeben. Es werden die Gründe herausgearbeitet, die den Gesetzgeber veranlasst haben, die Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan abzulösen. Im Weiteren werden die gesetzlichen Vorgaben des Kooperationsplans zusammengefasst und die in der Fachliteratur diskutierten Handlungsformen dargestellt und kritisch betrachtet. Anschließend wird der Kooperationsplan in den Kontext zu den Aufgaben und dem Ziel des Bürgergeldes gesetzt. Die in der Fachliteratur bestehenden Ausführungen für die Gestaltung und die Inhalte des Kooperationsplans als ein unverbindliches Planungsinstrument werden mit Blick auf die Forschungsfrage kritisch betrachtet und diskutiert. Abschießend wird auf die gerichtliche Überprüfbarkeit des Kooperationsplans eingegangen. Zusätzlich erfolgt ein Blick in die anderen im Sozialgesetzbuch besehenden Pläne. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen wird die Forschungsfrage beantwortet.
Hintergrund: Das Konzept der organisationalen Gesundheitskompetenz (OGK) hat in den letzten Jahren in Forschung und Praxis großen Aufschwung im deutschsprachigen Raum bekommen. Lange Zeit lag der Fokus auf der „persönlichen Gesundheitskompetenz“ – also den individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten von Menschen beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Gesundheitsinformationen und -dienstleistungen.
Mittlerweile richtet sich der Blick zunehmend auf die Anforderungen, Komplexität und Rahmenbedingungen von Organisationen, Lebenswelten und Settings, in denen Menschen aufwachsen, leben und arbeiten. Die Rahmenbedingungen, Anforderungen und die Komplexität von Organisationen sollen möglichst so gestaltet werden, dass sich Nutzende (u. a. Patient*innen, Gesundheitsfachberufe bzw. Fachpersonen) gesundheitskompetent verhalten können. Damit wird die Verantwortung bei den Organisationen und Lebenswelten sowie den dort agierenden Akteuren gesehen.
Inwieweit sich Nutzende gesundheitskompetent verhalten können, ist maßgeblich von der jeweiligen Situation, dem Anwendungskontext, der Komplexität des jeweiligen Systems und dessen Rahmenbedingungen abhängig. Entscheidend ist auch die Bereitschaft und Fähigkeit der dort tätigen Akteure (z. B. Leitungspersonal, Gesundheitsfachberufe), Strukturen und Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie die GK ihrer Patient*innen und Bewohner*innen fördern können (Rathmann et al. 2024).
Ziel der vorliegenden Übersicht ist es, einen Überblick über Maßnahmen, Methoden und Techniken (d. h. „Tools“) zur Stärkung der OGK in verschiedenen Standards bzw. Handlungsfeldern der OGK bereitzustellen.
Methodik: Die vorliegende Übersicht zum Thema „Gesundheitskompetenz in und mit der Praxis entwickeln: Überblick über „Tools“ zur Stärkung der organisationalen Gesundheitskompetenz“ wurde im Anschluss an das Projekt „Entwicklung der Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (EwiKo)“ erstellt (Rathmann/László 2024a). Um Maßnahmen, Techniken und Methoden (sog. „Tools“) zur Stärkung der OGK zu ermitteln, wurde im Rahmen des Projekts „EwiKo“ auf bereits existierende Arbeiten zurückgegriffen, die Maßnahmen (d. h. Tools bzw. Methoden und Techniken) bereitstellen.
Die Tools wurden nach den acht Standards bzw. Handlungsfeldern der OGK aufgeführt, d. h. 1) Leitbild und Einrichtungskultur, 2) Gemeinsame Entwicklung von Materialien, 3) Schulung der Mitarbeitenden zur GK, 4) Orientierung, 5) Gesundheitskompetente Kommunikation, 6) GK der Klient*innen, 7) GK der Mitarbeitenden, 8) GK in der Bevölkerung (Rathmann et al .2021a, 2021b). Daneben wurden pro Standard bzw. Handlungsfeld auch Praxisleitfäden aufgeführt, die als handlungsleitende Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Piloteinrichtungen dienen, um Maßnahmen zur Entwicklung der OGK selbstständig umzusetzen. Die Praxisleitfäden bieten Anleitung und Hilfestellung zur Umsetzung von Tools zur Stärkung der GK in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung an. Ziel ist dabei, die Vorbereitung und Umsetzung der Tools in Form einer Schritt-für-Schritt-Anleitung darzustellen.
Ergebnisse: Basierend auf einer Recherche nach Tools zur Stärkung der OGK wurden im Projekt „EwiKo“ für die Handlungsfelder 1-6 und 8 Praxisleitfäden entwickelt. Dabei wurden Tools ausgewählt, die sich in der Praxis bewährt haben bzw. die insbesondere für den Versorgungssektor als relevant erachtet wurden.
• In Praxisleitfaden 1 zum Handlungsfeld 1 „Leitbild und Einrichtungskultur“ können Einrichtungen der Gesundheitsversorgung mit dem Tool „Die verdeckte Testperson“ („Mystery Patient“) durch eine sog. „verdeckte Testperson“ Hinweise zur Qualität von (Gesundheits-)Leistungen, Informationen und Materialien zur Gesundheit aufdecken und basierend darauf, Prozesse und Abläufe optimieren.
• In Praxisleitfaden 2 zum Handlungsfeld 2 „Gemeinsame Entwicklung von Materialien“ empfehlen die Tools zunächst die Etablierung einer Arbeitsgruppe zur partizipativen Entwicklung von Informationsmaterialien mit Patient*innen, Bewohner*innen, Klient*innen. Anschließend werden gemeinsam Schlüsselthemen identifiziert, Materialien entwickelt und durch Patient*innen, Bewohner*innen, Klient*innen angewendet und erprobt.
• In Praxisleitfaden 3 zum Handlungsfeld 3 „Schulung der Mitarbeitenden zur GK“ werden Tools zur Förderung der GK von Führungs- und Leitungspersonen bereitgestellt, wie u. a. „Red Flags“ („Warnsignale“), Präsentationsfolien zur GK, Wissensquiz über GK.
• Um die Erreichbarkeit von und Orientierung innerhalb von Einrichtungen der Gesundheitsversorgung zu erleichtern, erweist sich das „Walking Interview“ (dt. „Rundgang-Gespräch“) im Praxisleitfaden 4 zum Handlungsfeld 4 „Orientierung“ als hilfreich.
• In Praxisleitfaden 5 zum Handlungsfeld 5 „Gesundheitskompetente Kommunikation“ unterstützt u. a. das Tool „Teach back“ („Zurückerklären“) medizinische Fachpersonen bei der gesundheitskompetenten und verständlichen Gesprächsführung mit Patient*innen, Bewohner*innen und Klient*innen.
• Die gesundheitskompetente Kommunikation von Patient*innen sowie Bewohner*innen und deren Angehörigen wird in Praxisleitfaden 6 für das Handlungsfeld 6 „GK der Patient*innen bzw. Bewohner*innen“ adressiert. Darin stehen bewährte Tools wie „Ask Me Three“ (dt. „Zu drei Fragen ermutigen“) und „Questions are the Answer“ (dt. „Fragen sind die Antwort“) im Fokus.
• Für das Handlungsfeld 7 „GK der Mitarbeitenden“ wurde auf die Materialien zur Gesundheitserhaltung und -prävention des wissenschaftlich fundierten Projekts PENELOPE (AOK PLUS und TU Dresden) zurückgegriffen.
• Um zur GK der Bevölkerung beizutragen, eignen sich sog. „Patienten-Informations-Zentren (PIZ)“, die in Praxisleitfaden 8 zum Handlungsfeld 8 „GK in der Bevölkerung“ beschrieben werden.
Entlang der „Schritt-für-Schritt-Anleitung – in sieben Schritten zur gesundheitskompetenten Einrichtung“ (Rathmann et al. 2023) erfolgt die Umsetzung der Tools bedarfsspezifisch und handlungsleitend in den Einrichtungen aufgrund von „Checklisten“, „Handzetteln“, „Vorlagen“, Erklärvideos, Fallbeispielen und weiteren Unterstützungsmaterialien, die mit Einrichtungen der Gesundheitsversorgung erprobt und evaluiert wurden.
Schlussfolgerung: Im Rahmen des Projekts „EwiKo“ sind zahlreiche praxisanleitende Materialien – d. h. Toolboxen, eine digitale Tool-Datenbank, fünf Selbstchecks, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Übersichten und Praxisleitfäden – für die Entwicklung und Förderung der OGK in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung entstanden. Die Toolboxen und Selbstchecks zur Erfassung der OGK im Krankenhaus, Einrichtungen der (Alten-)Pflege und Eingliederungshilfe (im Bereich Wohnen und Arbeiten/Werkstätten für Menschen mit Behinderung/WfbM) sowie in Leichter Sprache sind nun verfügbar: https://fuldok.hs-fulda.de/1066. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung und Praxisleitfäden zur Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der OGK entlang der acht OGK-Standards sollen Gesundheitseinrichtungen und den dortigen Fach- und Leitungspersonen bei der leichten Anwendung behilflich sein.
Hintergrund: Das Konzept der organisationalen Gesundheitskompetenz (OGK) hat in den letzten Jahren in Forschung und Praxis großen Aufschwung im deutschsprachigen Raum bekommen. Lange Zeit lag der Fokus auf der „persönlichen Gesundheitskompetenz“ – also den individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten von Menschen beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Gesundheitsinformationen und -dienstleistungen.
Mittlerweile richtet sich der Blick zunehmend auf die Anforderungen, Komplexität und Rahmenbedingungen von Organisationen, Lebenswelten und Settings, in denen Menschen aufwachsen, leben und arbeiten. Die Rahmenbedingungen, Anforderungen und die Komplexität von Organisationen sollen möglichst so gestaltet werden, dass sich Nutzende (u. a. Patient*innen, Gesundheitsfachberufe bzw. Fachpersonen) gesundheitskompetent verhalten können. Damit wird die Verantwortung bei den Organisationen und Lebenswelten sowie den dort agierenden Akteuren gesehen.
Inwieweit sich Nutzende gesundheitskompetent verhalten können, ist maßgeblich von der jeweiligen Situation, dem Anwendungskontext, der Komplexität des jeweiligen Systems und dessen Rahmenbedingungen abhängig. Entscheidend ist auch die Bereitschaft und Fähigkeit der dort tätigen Akteure (z. B. Leitungspersonal, Gesundheitsfachberufe), Strukturen und Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie die GK ihrer Patient*innen und Bewohner*innen fördern können (Rathmann et al. 2024). Ziel der Übersicht ist es, die bislang vielfach verwendeten Definitionen der OGK aufzuführen, um Forscher*innen, Studierenden und Praktiker*innen einen Überblick zu geben.
Methodik: Die Übersicht „Definitionen der organisationalen Gesundheitskompetenz“ basiert auf einer Literaturrecherche (Zelf/Rathmann 2023, Rathmann et al. 2023b), die in elektronischen Datenbanken (CINAHL, EMBASE, PubMed, PsycInfo) sowie durch Handrecherche in thematisch relevanten deutsch- und englischsprachigen Zeitschriften durchgeführt wurde. Die vorliegende Übersicht dient als Orientierungshilfe, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
Ergebnisse: Die meisten Definitionen der OGK beziehen sich auf die Gesundheitsversorgung und hier insbesondere auf sog. „Krankenbehandlungsorganisationen“ (Dietscher et al. 2015, Dietscher/Pelikan 2023). Neuere Definitionen beziehen sich nicht mehr nur auf die (akut-)stationäre Versorgung (im Krankenhaus), sondern auch auf den ambulanten Bereich (Trezona et al. 2017). Zahlreiche neuere Definitionen erweitern ihre Perspektive durch die Berücksichtigung um das Sozial-, Erziehungs- und Bildungssystem (Rathmann et al. 2024, Rathmann/László 2024a, Schaefer et al. 2019).
In Anlehnung an die Ergebnisse der internationalen Arbeitsgruppe „Health Promoting Hospitals & Health Literate Healthcare Organizations“ (HPH & HLO) umfasst die OGK acht Standards (Working Group HPH & HLO 2019). Beginnend mit der Implementierung der GK über alle Strukturen der Einrichtung (u. a. im Leitbild) hinweg auch die Schulung der Mitarbeitenden zur GK sowie die GK der Patient*innen bzw. Bewohner*innen oder im Bereich der patient*innenzentrierten Kommunikation kann die OGK auf den Ebenen der Organisation, der (Gesundheits-)Fachpersonen oder der Patient*innen und Bewohner*innen adressiert werden.
Aufgrund der Erfahrungen mit Praxiseinrichtungen, insbesondere im Pflegebereich, sprechen Rathmann und Kolleg*innen (2021a, 2021b) nicht mehr von „Standards“, sondern von „Handlungsfeldern“ der OGK, um Verwechslungen mit den „Pflegestandards“ zu vermeiden (László/Spatzier/Rathmann 2024, Rathmann et al. 2023a, 2023b, Rathmann/László 2024b).
Die Definitionen – so vielfältig sie sein mögen – heben insbesondere hervor, dass Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, im Sinne des relationalen Ansatzes der OGK, Maßnahmen zur Stärkung der GK über alle Strukturen der Einrichtung hinweg umsetzen, um ihren Patient*innen, Bewohner*innen oder Angehörigen verlässliche und leicht verständliche gesundheitsbezogene Informationen verfügbar zu machen. Sie beziehen Patient*innen, Bewohner*innen oder Angehörige sowie Mitarbeitende (d. h. Leitungs- und Fachpersonen) in die Entwicklung von Dokumenten, Materialen und Dienstleistungen ein, schulen die Mitarbeitenden im Sinne der OGK im Bereich der GK, ermöglichen eine einfache Orientierung und leichten Zugang zu Angeboten, Dokumenten und Materialien, adressieren die gesundheitskompetente Kommunikation und fördern die GK von Patient*innen, Bewohner*innen oder Angehörigen, Mitarbeitende und der lokalen Bevölkerung (Brach et al. 2012, Rathmann/László 2024a, 2024b).
Schlussfolgerung: Der Überblick verweist darauf, wie vielfältig die Definitionen zur OGK sind. Insgesamt hebt die Mehrzahl der Definitionen zur OGK den situativen und relationalen Fokus hervor und damit die Bedeutung und Verantwortung von Organisationen bzw. Systemen, um die Anforderungen und Komplexität zu reduzieren und solche Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu einem höheren Maß an Gesundheitskompetenz bei allen Nutzenden und Akteuren beitragen.
Hintergrund: Das Konzept der organisationalen Gesundheitskompetenz (OGK) hat in den letzten Jahren in Forschung und Praxis großen Aufschwung im deutschsprachigen Raum bekommen. Lange Zeit lag der Fokus auf der „persönlichen Gesundheitskompetenz“ – also den individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten von Menschen beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Gesundheitsinformationen und -dienstleistungen.
Mittlerweile richtet sich der Blick zunehmend auf die Anforderungen, Komplexität und Rahmenbedingungen von Organisationen, Lebenswelten und Settings, in denen Menschen aufwachsen, leben und arbeiten. Die Rahmenbedingungen, Anforderungen und die Komplexität von Organisationen sollen möglichst so gestaltet werden, dass sich Nutzende (u. a. Patient*innen, Gesundheitsfachberufe bzw. Fachpersonen) gesundheitskompetent verhalten können. Damit wird die Verantwortung bei den Organisationen und Lebenswelten sowie den dort agierenden Akteuren gesehen.
Inwieweit sich Nutzende gesundheitskompetent verhalten können, ist maßgeblich von der jeweiligen Situation, dem Anwendungskontext, der Komplexität des jeweiligen Systems und dessen Rahmenbedingungen abhängig. Entscheidend ist auch die Bereitschaft und Fähigkeit der dort tätigen Akteure (z. B. Leitungspersonal, Gesundheitsfachberufe), Strukturen und Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie die GK ihrer Patient*innen und Bewohner*innen fördern können (Rathmann et al. 2024). Ziel der Übersicht ist es, Instrumente zur Messung der OGK aufzuführen, die international und national in verschiedenen Einrichtungsarten der Gesundheitsversorgung verwendet werden.
Methodik: Die „Übersicht über Instrumente zur Messung der organisationalen Gesundheitskompetenz“ basiert auf einer Literaturrecherche (Zelf/Rathmann 2023, Rathmann et al. 2023f), die in elektronischen Datenbanken (CINAHL, EMBASE, PubMed, PsycInfo) sowie durch Handrecherche in thematisch relevanten deutsch- und englischsprachigen Zeitschriften durchgeführt wurde. Die vorliegende Übersicht dient als Orientierungshilfe, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
Ergebnisse: In den letzten Jahren sind zahlreiche Messinstrumente, sog. Selbstbewertungsinstrumente, zur Erfassung der OGK entstanden (De Gani et al. 2020, Klockmann et al. 2023, Rathmann et al. 2020, 2023a-e, Trezona et al. 2017).
Die Studienlage verweist darauf, dass sich die meisten Instrumente auf bestimmte Einrichtungsarten der Gesundheitsversorgung, wie z. B. Krankenhaus (Dietscher et al. 2015, Kowalski et al. 2015, Working Group HPH & HLO 2019), Arztpraxen der Primärversorgung (Altin et al. 2015, De Gani et al. 2020), Apotheken (Jacobson et al. 2007) oder Einrichtungen des kommunalen Sektors (TasCOSS 2020) beziehen. Einige Instrumente fokussieren sich auf ausgewählte Bereiche der OGK, wie z. B. auf den Bereich Kommunikation (Ernstmann et al. 2017). Andere Instrumente sind in verschiedenen Einrichtungsarten einsetzbar, wie bspw. Krankenhäuser, Apotheken, Primärversorgungspraxen und Organisationen im kommunalen Sektor (De Gani et al. 2020, Jacobson et al. 2007, Klockmann et al. 2023, TasCOSS 2020). Außerdem wurden einrichtungsspezifische Selbstbewertungsinstrumente (sog. „Selbstchecks“) für den deutschsprachigen Raum entwickelt, die zur Messung der OGK in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (d. h. Krankenhaus, Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe im Bereich „Wohnen“ und „Arbeiten“) sowie in Leichter Sprache für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung dienen und sich auf acht Standards bzw. Handlungsfelder der OGK beziehen (Rathmann et al. 2023a, 2023b, 2023c, 2023d, 2023e).
Schlussfolgerung: Zur Messung der OGK in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung existieren für den internationalen und nationalen Raum zahlreiche Selbstbewertungsinstrumente. Dabei variiert die Bezeichnung der Instrumente stark und wird, abhängig von den Entwickler*innen, von Assessment-Tool, Instrument oder vom Selbstcheck gesprochen. Instrumente zur Messung der OGK adressieren verschiedene Sektoren (stationärer und ambulanter Sektor) und verschiedene Einrichtungsarten der Gesundheitsversorgung (u. a. Krankenhaus, Apotheke, Arztpraxen, Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe). Der Großteil der aufgeführten Instrumente kommt unter Einbezug von Gesundheitsexpert*innen (d. h. Leitungs- und Fachpersonen im Gesundheitswesen) sowie Patient*innen, Bewohner*innen oder deren Angehörigen abteilungs-, berufsgruppen- und hierarchieübergreifend zum Einsatz. Nur wenige dieser Instrumente wurden bisher allerdings validiert oder in Machbarkeitsstudien getestet (Zelfl/Rathmann 2023).
Das Konzept der organisationalen Gesundheitskompetenz (OGK) hat in den letzten Jahren in Forschung und Praxis großen Aufschwung im deutschsprachigen Raum bekommen. Lange Zeit lag der Fokus auf der „persönlichen Gesundheitskompetenz“ – also den individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten von Menschen beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Gesundheitsinformationen und -dienstleistungen.
Mittlerweile richtet sich der Blick zunehmend auf die Anforderungen, Komplexität und Rahmenbedingungen von Organisationen, Lebenswelten und Settings, in denen Menschen aufwachsen, leben und arbeiten. Die Rahmenbedingungen, Anforderungen und die Komplexität von Organisationen sollen möglichst so gestaltet werden, dass sich Nutzende (u. a. Patient*innen, Gesundheitsfachberufe bzw. Fachpersonen) gesundheitskompetent verhalten können. Damit wird die Verantwortung bei den Organisationen und Lebenswelten sowie den dort agierenden Akteuren gesehen.
Inwieweit sich Nutzende gesundheitskompetent verhalten können, ist maßgeblich von der jeweiligen Situation, dem Anwendungskontext, der Komplexität des jeweiligen Systems und dessen Rahmenbedingungen abhängig. Entscheidend ist auch die Bereitschaft und Fähigkeit der dort tätigen Akteure (z. B. Leitungspersonal, Gesundheitsfachberufe), Strukturen und Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie die GK ihrer Patient*innen und Bewohner*innen fördern können (Rathmann et al. 2024). Ziel der Übersicht ist es, die Merkmale von fünf ausgewählten Konzepten der OGK aufzuführen, um Forscher*innen, Studierenden und Praktiker*innen einen Anhaltspunkt zu liefern.
Die „Übersicht über Konzepte und Merkmale der organisationalen Gesundheitskompetenz“ basiert auf einer Literaturrecherche (Zelf/Rathmann 2023, Rathmann et al. 2023), die in elektronischen Datenbanken (CINAHL, EMBASE, PubMed, PsycInfo) sowie durch Handrecherche in thematisch relevanten deutsch- und englischsprachigen Zeitschriften durchgeführt wurde. Die vorliegende Übersicht dient als Orientierungshilfe, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
Insgesamt werden in dieser Übersicht fünf Konzepte der OGK vorgestellt (ohne Gewähr auf Vollständigkeit). Die Übersicht verdeutlicht, dass verschiedene Bezeichnungen für die Bereiche der OGK verwendet werden: „Merkmale“ (Brach et al. 2012), „Standards“ (Dietscher et al. 2015, Working Group HPH & HLO 2019), „Handlungsfelder“ (Rathmann et al. 2021a, 2021b). Auch die Anzahl der Standards der OGK variiert zwischen den Konzepten. Während Brach et al. (2012) zehn Merkmale gesundheitskompetenter Gesundheitsversorgungsorganisationen herausgearbeitet haben, haben Kowalski et al. (2015) ein Selbstbewertungsinstrument mit zehn Items entwickelt zur Messung der OGK in Krankenhäusern, basierend auf den zehn Merkmalen gesundheitskompetenter Krankenversorgungsorganisationen nach Brach et al. (2012). Dietscher et al. (2015) haben das „Wiener Konzept Gesundheitskompetenter Krankenbehandlungsorganisationen (WKGKKO-I)“ sowie ein Instrument mit neun Standards der OGK, 22 Substandards und 160 Items herausgearbeitet. In Anlehnung an das Konzept „WKGKKO-I“ hat die internationale Arbeitsgruppe „Health Promoting Hospitals & Health Literate Healthcare Organizations“ (Working Group HPH & HLO 2019) das Selbstbewertungsinstrument „Self-Assessment Tool for Organizational Health Literacy (SAT-OHL)“ für gesundheitskompetente Krankenhäuser mit acht Standards der OGK, 21 Substandards und 155 Items herausgearbeitet. Rathmann und Kolleg*innen erarbeiteten fünf Selbstbewertungsinstrumente (Selbstchecks) mit acht Standards bzw. Handlungsfeldern der OGK, 21 Substandards und 81-93 Items für verschiedene Einrichtungsarten der Gesundheitsversorgung (d. h. Krankenhäuser, Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie in Leichter Sprache) (László/Spatzier/Rathmann 2024, Rathmann et al. 2021a, 2021b). Aufgrund der Erfahrungen mit Praxiseinrichtungen, insbesondere in der Pflege, wurde die Bezeichnung „Standards“ durch „Handlungsfelder“ ersetzt, um Verwechslungen mit den „Pflegestandards“ zu vermeiden (Rathmann/László 2024).
In sieben Schritten zur gesundheitskompetenten Einrichtung: Projekt „EwiKo“ stellt Praxis-Materialien für Krankenhäuser, (Alten-)Pflege und Eingliederungshilfe zur Entwicklung der organisationalen Gesundheitskompetenz bereit!
Im Rahmen des Projekts „Entwicklung der Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (EwiKo) – ein Kooperationsprojekt der AOK PLUS und der Hochschule Fulda“ (Leitung: Prof. Dr. Katharina Rathmann, Laufzeit: 01.01.2020 – 30.06.2023) sind seit Anfang 2020 zahlreiche praxisanleitende Materialien – d. h. Toolboxen, Selbstchecks, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Übersichten und Praxisleitfäden – für die Entwicklung und Förderung der organisationalen Gesundheitskompetenz (OGK) in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung entstanden.
Die Toolboxen und Selbstchecks zur Erfassung der organisationalen Gesundheitskompetenz im Krankenhaus, Einrichtungen der (Alten-)Pflege und Eingliederungshilfe (im Bereich Wohnen und Arbeiten/Werkstätten für Menschen mit Behinderung/WfbM) sowie in Leichter Sprache dienen sind nun verfügbar.
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung und Praxisleitfäden zur Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der organisationalen Gesundheitskompetenz entlang der acht OGK-Standards sollen Nutzenden bei der leichten Anwendung unterstützen.
Abgerundet wird das Angebot durch zahlreiche Fallbeispiele (inkl. Videos), Checklisten, Vorlagen und Anleitungen sowie die digitale Tool-Datenbank (Link: Tool-Datenbank).
Alle Materialien und Handreichungen sind online abrufbar unter: Materialsammlungen und Veröffentlichungen „EwiKo“-Projekt
Internetseite: https://ewiko-gesundheitskompetenz.de/