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Fragt man nach einem charakteristischen Wirtschaftszweig der Rhön, dann wird fast ausnahmslos das Holzschnitzen genannt, obwohl es seit der Industrialisierung viele andere, wirtschaftlich bedeutendere Erwerbszweige für die Bevölkerung gibt. Der Grund liegt wohl darin, dass das Holzschnitzen nur in wenigen Räumen Deutschlands heimisch und damit für diese typisch ist und es auf einer Jahrhunderte alten Tradition aufbauen kann. In Zeiten wie diesen, in denen sich vermehrt auf regionalspezifische Erzeugnisse besinnt wird, gleicht das Holzschnitzen einer Visitenkarte der Rhön. Die Geschichte der Holzschnitzerei zeigt uns, dass einst das Fertigen von hölzernen Gebrauchsgegenständen für Haus und Hof im Vordergrund stand, die Produkte, in klassischer Heimarbeit entstanden und ihren Weg auch zu weiter entfernten Abnehmern fanden.
Zur Bewältigung vieler gesellschaftlicher und kultureller Herausforderungen haben sich bereits in der Vergangenheit verschiedene Bewegungen in der Bundesrepublik Deutschland gebildet. Verschiedene Entwicklungen und Ereignisse haben bei den Bürgern Veränderungs- und Gestaltungswillen mobilisiert. Der erkannte Handlungsbedarf hat sich in der Verbandsarbeit und dem ehrenamtlichem Engagement konkretisiert. Oft waren diese Bewegungen Vorreiter bei gesellschaftlichen Prozessen zur Durchsetzung neuer Werte oder Strukturen, die Jahre später von der Mehrheit der Gesellschaft und der Politik als selbstverständlich akzeptiert wurden. Sowohl die sozialen Bewegungen als auch die Naturschutz- und Umweltbewegung hatten als inzwischen einflussreiche Organisationen ihre Anfänge in solchen Prozessen. Nun zeichnet sich eine Entwicklung ab, in deren Verlauf sich Akteursgruppen finden, die sich speziell denjenigen gesellschaftlichen Herausforderungen im ländlichen Raum stellen, die wegen der zunehmend alternden Gesellschaft absehbar sind. Ziel ist die Stabilisierung der sozialen Nachhaltigkeit durch Stärkung und Ergänzung der lokalen Sozialstrukturen. Weil der Ansatz und das Selbstverständnis der Akteure von vornherein auf zivilgesellschaftliche Mittel setzen, steht die Selbsthilfe und die Schaffung von lokalen Bündnissen im Vordergrund. Als Schlüssel zu stabilen und tragfähigen Sozialstrukturen in Nachbarschaften und Dorfgemeinden wird die weitgehende Integration der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen (Junge und Alte, Familien und Alleinlebende) angesehen und mithin das Zusammenfinden in lokalen Verantwortungsgemeinschaften, welche die Leitidee „Zukunft gestalten“ mit Kreativität und Engagement umsetzen.
Als bedeutsamster regionalökonomischer Nachteil einer neuen Rhönquerung ist zweifellos die Schwächung des touristischen Potenzials durch Beeinträchtigung von Ruhe und Naturerleben im Trassennahbereich zu sehen. In regionalökonomischer Hinsicht sind diese Wirkungen angesichts der auch derzeit eher schwach ausgebildeten Tourismuswirtschaft der berührten Gemeinden sicherlich von keiner entscheidenden Bedeutung, doch werden durch neue Verkehrsinfrastrukturen Rahmenbedingungen geschaffen, die die künftigen Entwicklungslinien der begünstigten bzw. benachteiligten Orte wesentlich beeinflussen. Für diese Ortschaften ist es daher weniger eine wissenschaftliche Frage nach den Nutzen und Kosten als vielmehr eine politische Frage, in welchem Szenario die Orte ihre Zukunft sehen: als verkehrsaffine, überregional orientierte Gewerbestandorte mit entsprechender Verkehrsinfrastruktur oder als eher periphere, allenfalls in regionale Wirtschaftskreisläufe eingebundene Wohnstandorte?
Gleich, ob wir bei dieser analytischen Arbeit Probleme oder Potenziale identifizieren, wir können nur Bewusstsein schaffen und Wege aufzeigen, von denen wir überzeugt sind, dass sie zum Erfolg führen können. Dabei versuchen wir möglichst wirksam den Katalysator zu geben, der Reaktionen beschleunigt, Prozesse in Gang bringt, aber selbst meist im Hintergrund wirkt. Im Idealfall schaffen wir es, Inhalt und Menschen zu verknüpfen, Netzwerke zu initiieren. In die möglichst reibungslose und erfolgsorientierte Arbeit solcher Netzwerke sind wir bereit sehr viel Zeit zu investieren. In diesem Sinne sind die Rhöner Apfelinitiative oder der Rhöner Wurstmarkt oder die ARGE Rhön klassische Netzwerke, die, wie man sieht, viel bewegen können. Die anstehenden radikalen Umwälzungen in der Landwirtschaft, die uns als Rahmenbedingungen ohne Rücksicht auf unsere aktuelle Situation in der Rhön vorgegeben sind, fordern unsere ganze Kraft und unseren ganzen Ehrgeiz, diesen Wandel positiv zu bestehen. Jeder Wandel beinhaltet auch neue Chancen. Ein fundamentaler Wandel enthält auch große Chancen, wir alle sind herausgefordert, diese Chancen für die Rhön zu identifizieren und entschlossen zu nutzen.
Die Attraktivität des Kostenerstattungsprinzips in der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt auf den ersten Blick darin, dass gleichzeitig die Transparenz für die Versicherten erhöht, Abrechnungsbetrug verhindert, das Inanspruchnahmeverhalten der Versicherten reduziert und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch die gestärkte Rolle des Patienten verbessert werden sollen. Diese Erwartungen an die Wirksamkeit des Kostenerstattungsprinzips sind jedoch nur dann realisierbar, wenn Versicherte bzw. Patienten ein hohes Ausmaß an Altruismus im Sinne von hoch motivierter Verantwortlichkeit gegenüber der Versichertengemeinschaft an den Tag legen würden. Wird in Übereinstimmung mit der gesundheitsökonomischen Theorie von einem Nutzen maximierenden Patienten bzw. Versicherten ausgegangen, ist die Validität der Argumentationskette „mehr Transparenz – mehr Kostenbewusstsein – weniger Inanspruchnahme“ brüchig. Allein mit der Einführung des Kostenerstattungsprinzips ist eine Zunahme der Steuerungskompetenz des Patienten nicht zu erwarten. Empirisch ist ein verändertes Verhalten der Leistungserbringer ebenso wenig nachgewiesen wie die erwarteten Veränderungen im Versichertenverhalten. Es gibt sogar empirische Anzeichen dafür, dass ein steigendes Kostenbewusstsein im Rahmen eines ökonomisch rationalen Verhaltens zu steigender Inanspruchnahme gesundheitlicher Leistungen führen kann. Aus einem internationalen Vergleich (Australien, Niederlande) lassen sich drei Schlussfolgerungen ableiten: Erstens kann es für die Patienten erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn dem Leistungserbringer die Wahl zwischen Kostenerstattung und Sachleistung überlassen wird. Die freie Arztwahl löst dieses Problem nicht, weil Leistungsanbieter nur in Ausnahmefällen freiwillig nach dem Sachleistungsprinzip abrechnen. Um Kostenerstattung für die Versicherten attraktiver zu machen, müssten zweitens gleiche Abrechnungssätze für Kostenerstattung und Sachleistung gelten. Dies würde das finanzielle Risiko für die Versicherten einschränken. Eine solche Regelung würde aber gleichzeitig das Interesse der Leistungsanbieter an der Kostenerstattung deutlich senken, weil zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten entfallen. Drittens besteht die Gefahr, dass sich Krankenversicherer bei einem steigenden Anteil von Kostenerstattungstarifen ihrer Steuerungs- und vor allem Sicherstellungsverantwortung entziehen. Dies gilt vor allem dann, wenn sich die Versicherten des Unterschieds zwischen Sachleistung und Kostenerstattung nicht bewusst sind. Im Rahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) hat der Gesetzgeber nur vorsichtige Änderungen an der Option zur Kostenerstattung vorgenommen. Ein Anspruch auf Erstattung für die Versicherten besteht weiterhin höchstens in der Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu erstatten hätte. Diese Beschränkung des Erstattungsanspruchs ist jedoch das zentrale Element, das die Attraktivität der Kostenerstattungsoption für die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig begrenzt. Daher werden die Änderungen im GKV-FinG die Attraktivität der Kostenerstattungsoption - wie auch die Attraktivität eines Wahltarifs Kostenerstattung - nicht wesentlich erhöhen können. Entlang von Szenarien werden die Auswirkungen obligatorischer Kostenerstattung und unveränderten bzw. veränderten Abrechnungsmodalitäten diskutiert. So würde ein Szenario mit einem einheitlichen Abrechnungssystem und Wahlrecht für die Versicherten eine zentrale Barriere zur Inanspruchnahme des Kostenerstattungsprinzips beseitigen. Auch würden Anreize zur angebotsinduzierten Nachfrage weitgehend beseitigt. Die Effekte auf die Inanspruchnahme der Versicherten wären dennoch ungewiss. Letztlich ist zu fragen, ob eine erhöhte Kostentransparenz nicht auch mit geringerem administrativem Aufwand durch eine für die Patienten kostenfreie Patientenquittung erreicht werden könnte.
In der internationalen Literatur ist ein enger Zusammenhang zwischen einer guten Personalausstattung in der stationären Krankenhauspflege und einer qualitativ hochwertigen Versorgung gut dokumentiert. Die Sterblichkeit von Patientinnen und Patienten in Kliniken mit einer besseren Ausstattung an qualifizierten Pflegekräften ist niedriger als in Kliniken mit einer geringeren Personalausstattung in der Pflege. Außerdem kann eine gute Personalausstattung in der Pflege entscheidend zur Vermeidung von Stürzen beitragen. Umgekehrt gibt es starke Anzeichen dafür, dass eine niedrige Personalausstattung Fehler bei der Medikation begünstigt und die Gefahr von Infektionen im Krankenhaus erhöht. Zudem sinkt bei einer guten Personalausstattung die vom Pflegpersonal subjektiv empfundene Unterversorgung. Die Situation in der stationären Versorgung in Deutschland ist seit 1996 jedoch davon gekennzeichnet, dass sich die Personalausstattung in der Pflege bei deutlich steigenden Anforderungen kontinuierlich verschlechtert hat. Vor dem Hintergrund der internationalen Evidenz gefährden dieser anhaltende Trend und die daraus resultierende Arbeitsverdichtung für die Pflegenden die Qualität der Versorgung und die Gesundheit der Patientinnen und Patienten.
Es besteht akuter Handlungsbedarf, damit eine verbesserte Personalausstattung in den Krankenhäusern, Abteilungen und Stationen schnell wirksam werden kann. Die Gutachter schlagen daher folgendes Maßnahmenpaket vor – den „Pakt für gute Pflege“. Erstens erklären die Bundesländer die ehemals an allen Akutkliniken geltende Pflegepersonal-Regelung (PPR) als Instrument zur Berechnung der Personalmindestausstattung mit Wirkung vom 1. Januar 2015 für verbindlich. Die Bundesländer überwachen außerdem die Einhaltung der auf der Grundlage der PPR errechneten Personalmindestausstattung in den Krankenhäusern des jeweiligen Landes und veröffentlichen sowohl die IST- als auch die SOLL-Personalausstattung an den jeweiligen Kliniken. Die Bundesländer tragen zweitens ein Drittel des notwendigen Finanzbedarfs, indem sie sich verpflichten, die Finanzierung der Investitionen in den Jahren 2015 bis 2017 zu erhöhen. Die Kostenträger finanzieren ein weiteres Drittel des notwendigen Finanzbedarfs über eine Erhöhung der jeweiligen Landesbasisfallwerte. Durch die Überwachungsfunktion der Bundesländer muss sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Mittel auch für die Einhaltung der Personalmindeststandards in der Pflege verwendet werden. Die Kliniken finanzieren das verbleibende Drittel des notwendigen Finanzbedarfs durch interne Umschichtungen bzw. Effizienzsteigerungen. Kliniken, die schon heute quer zum landesweiten Trend eine hinreichende Personalausstattung in der Pflege aufgebaut haben, müssen so einen geringeren Finanzierungsanteil tragen als solche Kliniken, die einen unterdurchschnittlichen Personalbestand vorhalten. Während eines Übergangszeitraums von drei Jahren muss ein optimiertes Instrument zur objektiven Ermittlung des Pflege- und Personalbedarfs entwickelt werden, mit dessen Hilfe die Personalausstattung in der Pflege dauerhaft verbessert wird.
Die Anforderungen an die stationäre Pflege in Pflegeheimen haben sich in der jüngeren Vergangenheit massiv verschärft. Zudem wird die Zahl der Pflegebedürftigen mit stationärem Versorgungbedarf in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch weiter deutlich zunehmen. In der Vergangenheit konnte ein bescheidener Personalaufwuchs den gestiegenen Pflegebedarf nur teilweise kompensieren. Die verschlechterten Betreuungsrelationen und die moderat gesunkene Fachkraftquote weisen auf steigende Belastungen für die Beschäftigten und Gefahren für die Pflegequalität in Pflegeheimen hin.
Die Empirie aus den USA zu den Auswirkungen gesetzlicher Personalbemessung zeigt, dass positive Effekte auf die Pflegequalität vor allem durch die Neueinstellung von Pflegefachkräften entstehen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass Einrichtungen zur Erfüllung der Mindeststandards in die Neueinstellung von Pflegehilfskräften investieren. Die Entwicklung der Mindeststandards zur Personalbemessung in den USA ist aus deutscher Sicht insofern vorbildhaft, als dass zumindest die Empfehlungen auf der vorliegenden Evidenz und auf der Basis umfangreichen Datenmaterials zum Zusammenhang von Personalausstattung und Pflegequalität beruhen. Die Mindeststandards in den einzelnen Bundesstaaten liegen teilweise deutlich unter diesen Empfehlungen – was durch politische und finanzielle Restriktionen erklärbar sein dürfte.
Grundsätzlich es zu begrüßen, dass mit dem PSG II der Gesetzgeber in Deutschland erstmals die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen normiert. Die derzeitigen Reglungen sind in diesem Zusammenhang völlig ungenügend. Alleine die Entwicklung eines wissenschaftlich validierten Verfahrens zur Personalbemessung wird jedoch weder die Personalausstattung in den Einrichtungen erhöhen noch die Pflegequalität verbessern. Dazu müssten erstens die zuständigen Behörden in den Bundesländern dazu verpflichtet werden, die Einhaltung des postulierten Personalbedarfs zu überprüfen und ggf. auch zu sanktionieren. Zweitens müssten verschärfte Standards in der Personalbemessung daher hinreichend Berücksichtigung in den Pflegesatzverhandlungen zwischen Einrichtungen und Kostenträgern finden. Drittens ist die Einheitlichkeit der Umsetzung in den Bundesländern eine wichtige Voraussetzung für die Festlegung von Mindeststandards zur Personalbemessung, um einen sachlich nicht zu rechtfertigenden „Flickenteppich“ von landesgesetzlichen Reglungen zu verhindern.
Ausgesprochen problematisch ist aus gutachterlicher Sicht jedoch, dass selbst bei einem fristgerechten Abschluss des Verfahrens ein System zur Personalbemessung erst am 30. Juni 2020 vorliegen wird. Dieser lange Übergangszeitraum ist vor dem Hintergrund der Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen, der damit verbundenen Belastungen für die Pflegekräfte und der resultierenden Gefährdung der Pflegequalität nicht akzeptabel. Daher wird vorgeschlagen, dass der mit dem Pflegestärkungsgesetz I eingerichtete Pflegevorsorgefonds in einen Pflegepersonalfonds umgewidmet wird.
Der Pflegepersonalfonds übernimmt im Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2020 die Finanzierung für nachweisbar nach dem 1. Januar 2016 neu eingestelltes Personal in der direkten Pflege in stationären Pflegeeinrichtungen. Die Einrichtung des Pflegepersonalfonds würde ein deutliches Signal senden, dass der Finanzierung einer hinreichenden Personalausstattung in Pflegeheimen eine hohe gesellschaftliche Priorität zukommt, was wiederum einen positiven Effekt auf die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe mit sich bringen dürfte. Zudem würden die Träger von Pflegeeinrichtungen finanziellen Spielraum gewinnen, um eine ohnehin dringend notwendige Verbesserung der Gehälter in der stationären Pflege finanzieren zu können.
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) entschädigt Opfer von Gewalt aus Mitteln des Staates für die ökonomischen Schäden, die aus den erlittenen gesundheitlichen Folgen resultieren. Nur ein kleiner Teil (ca. 4 %) der Personen, die wegen körperlicher oder sexualisierter Gewalt Anzeige erstatten, stellen einen Antrag auf Opferentschädigung. Das OEG und seine Regelungen scheinen sowohl unter Betroffenen als auch unter Menschen, die beruflich mit Gewaltgeschädigten zu tun haben, nicht hinreichend bekannt zu sein. Unter der Frage, welche Formen interpersoneller Gewalt sich in den Anträgen auf Opferentschädigung finden und inwieweit eine gerichtsverwertbare ärztliche Dokumentation die Bearbeitung erleichtern könnte, wurden 209 Anträge auf Opferentschädigung, die im Jahr 2008 im Versorgungsamt Fulda abschließend bearbeitet wurden, analysiert. Ergänzend wurden Experteninterviews durchgeführt. Etwa jeder dritte bis vierte der gestellten Anträge wurde bewilligt. Damit erhalten ca. 1 – 2 von 100 polizeilich registrierten Opfern eine soziale Entschädigung. Rentenansprüche bestehen in weniger als einem Drittel der bewilligten Anträge. Die Entschädigung von Therapiekosten wird im Regelfall durch eine Pauschale an die gesetzlichen Krankenversicherungen abgegolten, ohne spürbare Auswirkungen für Antragstellende, die krankenversichert sind. Strukturell scheint eine Benachteiligung in den Entschädigungschancen der Opfer von familiärer Gewalt bzw. Partnergewalt vorzuliegen und damit indirekt eine Benachteiligung von Frauen, vermutlich auch von Kindern und älteren Menschen. Zudem spiegelt der Tätlichkeitsbegriff des OEG nicht die Gesamtheit strafrechtlich relevanter Formen von Gewalt wider, die zu gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen führen können. Anerkennungsverfahren dauerten durchschnittlich 13 Monate; bei bewilligten Anträgen durchschnittlich 6 Monate länger als bei abgelehnten Anträgen. Eine zeitnahe Anerkennung und Entschädigung der Betroffenen konnte somit nicht gewährleistet werden. Zwischen der Akuthilfe durch die Polizei oder psychosozialen Hilfeeinrichtungen und den Entschädigungsleistungen durch das OEG zeigte sich dadurch eine Lücke in der Opferhilfe. Von dem Recht der Entscheidung nach einer freien Beweiswürdigung wurde in der Bearbeitung selten Gebrauch gemacht. Die ärztliche Dokumentation wird bisher nicht zur Beweiswürdigung genutzt, obwohl sie theoretisch eine Erleichterung für die antragstellende Person und die Sachbearbeitenden bei der Rekonstruktion des Tathergangs darstellen könnte. Veränderungspotentiale sind auf zwei Ebenen zu sehen: Eine Neuausrichtung des Opferrechts könnte die Anerkennung von Opfern ohne die automatische Verbindung mit Entschädigungsansprüchen beinhalten, Soforthilfe auf Basis einer glaubwürdigen Schilderung und Beweissicherung gewährleisten und Rentenzahlung im Falle langfristiger Folgen sicherstellen. Eine veränderte Verfahrenspraxis, auf Basis bestehender gesetzlicher Regelungen, könnte die Möglichkeit der freien Beweiswürdigung vermehrt anwenden und den systematischen Einbezug ärztlicher Dokumentation zur Beweiswürdigung vorsehen.
Gewalt kann zu Verletzungen führen, die akut versorgt werden müssen. Das Notaufnahmepersonal kommt deshalb in Kontakt mit Personen, denen Gewalt widerfahren ist und wird mit deren spezifischen Versorgungsanforderungen konfrontiert. In welchem Umfang dies erfolgt, ist in Deutschland weitgehend unbekannt. Es interessierte, wie häufig Gewaltfolgen in Notaufnahmen behandelt werden und wie hoch die Zwölf-Monatsprävalenz der Patientinnen und Patienten ist. Handlungsunsicherheiten der Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte sollten ermittelt werden. Das Personal aus drei hessischen Notaufnahmen wurde dazu angeleitet, einen Monat lang eine standardisierte Befragung nach Gewalt mit einer modifizierten Version des Partner Violence Screen (PVS)durchzuführen und wurde im Umgang mit gewaltbetroffenen Patientinnen und Patienten geschult. Die Rate der ermittelten Akutbehandlungen von Gewaltfolgen lag bei 4,3 % bis 18,5 %. Die routinemäßige Befragung der Patientinnen und Patienten nach Gewalt konnte nicht durchgängig realisiert werden. Die gewonnenen Daten können deshalb nur für eine der drei Kliniken auf einen Zwölf-Monatszeitraum übertragen werden. Im Rahmen der Schulungen konnten Handlungsunsicherheiten identifiziert und thematisiert werden. Notaufnahmen versorgen Gewaltopfer. Vor allem in der Versorgung chirurgischer Fälle ist dies alltäglich. Ein Gewaltscreening durchzuführen, scheint derzeit für Notaufnahmen nur schwierig realisierbar zu sein. Verbindliche Versorgungsstandards fehlen. Die Bereitschaft an Schulungen zum Umgang mit gewaltbetroffenen Patientinnen und Patienten teilzunehmen, ist vor allem bei Pflegekräften gegeben.
Dokumentation auffälliger Befunde bei Pflegebedürftigen : Handlungsempfehlungen für Pflegefachkräfte
In alternden Gesellschaften wird das Thema Gewalt gegen ältere, pflegebedürftige Menschen an Bedeutung gewinnen. Unabhängig von der Absicht der handelnden Person, die möglicherweise aus mangelndem Fachwissen oder Überforderung heraus handelt, werden Handlungen oder das Unterlassen von notwendigen Handlungen, die Schaden oder Leid bei älteren Menschen verursachen, als Gewalt verstanden. Pflegefachkräfte sind grundsätzlich in der Lage, Gewalt zu erkennen und geeignete Interventionen einzuleiten. Diese Handlungsempfehlungen dienen dem Erkennen und Vermeiden von Gewalt gegen im häuslichen Umfeld gepflegten älteren Menschen und richten sich vornehmlich an das Pflegepersonal aus der ambulanten Versorgung, sind aber auch auf andere Pflegebereiche übertragbar. Sie sollen Handlungssicherheiten bieten und enthalten Informationen zu Häufigkeiten von Gewalthandlungen, Formen von Gewalt sowie zu Risikofaktoren für gewaltsame Handlungen und zu den gesundheitlichen Folgen von Gewalt, zu rechtlichen Fragen und geeigneten Ansprechpartnern. Auf Basis des aktuellen Erkenntnisstandes werden Empfehlungen für ein Vorgehen bei einem Verdacht auf Gewalt in der deutschen Versorgungsstruktur gegeben. Diese Handlungsempfehlungen sind das Ergebnis des Projektes Safer Care.
Biosphärenreservate wurden als Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung definiert. In diesen Regionen soll ein verändertes Mensch-Natur-Verhältnis erprobt, gelernt und weiterentwickelt werden. Ausgelöst wurde die Biosphärenreservats-Strategie durch die Erkenntnis eines gestörten Mensch-Natur-Verhältnisses in den 70er Jahren. Die Biosphärenreservats- Konzeption fügt sich ein in den modernen Fortschrittsglauben der Wissenschaften. Nach nun fast 35 Jahren Forschungsarbeiten im MAB-Programm und nach knapp 25 Jahren Biosphärenreservatsstrategie muss ein international vereinbartes Evaluierungskonzept erarbeitet und zur vergleichenden Bewertung von Biosphärenreservaten angewandt werden. Der Ansatz des „Biosphere Reserve Integrated Monitoring BRIM“ könnte die Basis für ein solches Evaluierungskonzept werden. Die Unterschiedlichkeit in den Ausgangsbedingungen einzelner Biosphärenreservate wurde an den Beispielen Biosphärenreservat Rhön und Biosphärenreservat Sierra del Rosario (Kuba) skizziert. Es wird angeregt, ausgehend von der BRIM-Konzeption, ein internationales Evaluierungsprojekt über den bisherigen Ansatz hinaus auszuarbeiten und durchzuführen.
Die Bemühungen zur Reform öffentlicher Verwaltungen von bürokratischen Institutionen hin zu modernen Dienstleistungsorganisationen, die eigenständig bürgerfreundlich und wirtschaftlich agieren, prägen die politische Diskussion seit geraumer Zeit. Die Konzeption dieser Reformbemühungen wird unter den Begriff des „Neuen Steuerungsmodells“ zusammengefasst. Die Veröffentlichungen zum Neuen Steuerungsmodell gehen einheitlich davon aus, dass zur Realisierung der Reformen ein Verwaltungscontrolling benötigt wird, welches die Verwaltungsleitung bei der Erreichung der oben genannten Ziele unterstützen soll. Im vorliegenden Diskussionsbeitrag sollen zunächst die Aufgaben, die organisatorische Struktur sowie die Abläufe und Instrumente dargelegt werden, die das Verwaltungscontrolling zur Erfüllung seiner Unterstützungsaufgaben einsetzen kann. Weiterhin sollen der aktuelle Stand der Einführung des Verwaltungscontrollings sowie Probleme und Erfolgsfaktoren diskutiert werden, die bei der Einführung und der Praktizierung dieser Managementfunktion von Bedeutung sind.
Die Besiedlung der Rhön wird in vielen wissenschaftlichen Untersuchungen, aber auch in Projekten und Vorhaben im Biosphärenreservat Rhön thematisiert. Eine nachhaltige Entwicklung der Region muss auch das Wissen um frühere Kulturen als Grundlage regionalen Bewusstseins umfassen. Den Spuren der Besiedlung in der Eisenzeit und dem Thema keltische Kultur nachzugehen ist Ziel der Aktivitäten des Fördervereins „Eisenzeitlich-keltische Geschichte in der Rhön e.V.“ mit Sitz in Sünna1. Viele Fähigkeiten und Kenntnisse aus und über diese Zeit sind verlorengegangen. Dies betrifft nicht nur religiöse oder astronomische Gesichtspunkte, sondern besonders die keltische Handwerkskunst, z. B. Hohlgusstechniken mit Bronze oder die Schmiedekunst mit Eisen. Diese waren erst 1000 Jahre später wieder verfügbar und konnten bis heute noch nicht vollständig nachvollzogen werden (BIEL 1996 „Experiment Hochdorf“). Besiedlungszeichen und Funde an verschiedenen Stellen in der Rhön deuten aber auf den Einfluss und die Lebensweise der damaligen hohen Kultur vor ca. 2.500 Jahren hin. Der Förderverein bemüht sich, Funde und gesicherte Erkenntnisse zusammenzutragen, die eisenzeitlichen Erforschung, insbesondere der Thüringischen Rhön voranzubringen und durch die Nachbildung eines „Keltendorfes“ (Näheres zu Vorbereitung und Recherche s.u.) sowohl die einheimische Bevölkerung als auch Touristen mit der keltischen Kultur bekannt zu machen. Weiterhin bemüht sich der Verein damit eine Inwertsetzung dieser regionalen Besonderheit zu erreichen.
Hintergrund: Das niederländische Krankenversicherungsgesetz hat die bisher parallel existierenden gesetzlichen und privaten Krankenversicherer seit dem Jahr 2006 in ein stark reguliertes, gemeinsames Krankenversicherungssystem zusammengeführt. Regulierter Wettbewerb (Managed Competition) soll die Effizienz des Krankenversicherungssystems und des Versorgungssystems insgesamt erhöhen. Ziel: Wir untersuchen das Vorliegen dreier zentraler Voraussetzungen für einen gelungenen regulierten Wettbewerb: Risikoadjustierung, Wahlfreiheit der Versicherten und Instrumente für Versorgungsmanagement. Methode: Wir haben von September bis Oktober 2009 Experteninterviews mit zwölf Stakeholdern durchgeführt, transkribiert und analysiert. Ergebnisse: Das niederländische System der Risikoadjustierung ist zwar sehr weit, aber noch nicht perfekt entwickelt. Es gibt weiterhin Anreize für Krankenversicherer zur Risikoselektion, wenngleich dies offensichtlich nur selten geschieht. Der Wettbewerb zwischen Krankenversicherern hat bisher zu keinem ausgeprägten Wechselverhalten der Versicherten geführt. Das Krankenversicherungsgesetz gibt Krankenversicherern neue Anreize, die Wünsche der Versicherten stärker zu berücksichtigen. Die Anwendung von Instrumenten zur Versorgungssteuerung entwickelt sich aber nur langsam. Schlussfolgerung: Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen regulierten Wettbewerb in den Niederlanden sind noch nicht vollständig geschaffen: Risikoadjustierung kann noch nicht allen Anreizen zur Risikoselektion entgegenwirken. Versichertenpräferenzen werden erst jüngst zunehmend von Versicherern berücksichtigt und die Anwendung von Instrumenten zur Versorgungssteuerung befindet sich noch im Anfangsstadium.
Daten aus Hellfeld- und Dunkelfeld-Studien sprechen dafür, Stalking primär als eine Gewaltform zu begreifen, die Männer gegenüber Frauen ausüben. In Deutschland erfährt jede fünfte bis sechste Frau diese Gewalt. Stalking zielt auf Demoralisierung, vor allem die psychische Gesundheit und das soziale Wohlbefinden der gestalkten Personen können beeinträchtigt sein. Die Art der gesundheitlichen Folgen ist von Art, Ausmaß und Dauer des Stalkings und von der Wahl der Bewältigungsstrategien abhängig. Ziel des Forschungsprojekts Stopp Stalker war es, herauszufinden, inwieweit das professionelle Hilfesystem Empowerment-Prozesse bei von Stalking betroffenen Frauen unterstützt, um Demoralisierungsprozessen entgegen zu wirken. Es wurden 13 leitfadengestützte Interviews mit Akteuren aus dem Main-Kinzig-Kreis sowie Expertinnen und Experten aus dem regionalen und nationalem Umfeld geführt, um die Wissensbestände im Hilfesystem zu rekonstruieren. Die im Anschluss verfassten Erinnerungsprotokolle wurden in Anlehnung an das offene, selektive und axiale Kodieren der Grounded Theory ausgewertet. Aus der Perspektive des Hilfesystems folgt die Hilfesuche Betroffener keinem festen Muster. Professionelle Hilfe wird oft erst dann in Anspruch genommen, wenn eine massive Beeinträchtigung im Alltag vorliegt. Die Wahrnehmung der Betroffenen im Hilfesystem variiert von passiven und traumatisierten Personen zu sich aktiv wehrenden Persönlichkeiten. Aufgrund der regional unterschiedlichen Strukturen und nicht auf Stalking spezialisierten Beratungsstellen ist es nicht einfach, sich im Hilfesystem zu orientieren. Die Einrichtungen bieten unterschiedliche Schwerpunkte an. Sie begreifen sich auch als Vermittler innerhalb des Hilfesystems sowie zwischen Betroffenen und Gesellschaft. Psychosoziale Hilfe soll aus Sicht der Akteure dem individuellen Fall angepasst sein und enthält Elemente der Information über Handlungsoptionen, der Stabilisierung und der Aktivierung. Eine frühzeitige psychotherapeutische Versorgung zur Prävention und die Behandlung der gesundheitlichen Folgen scheinen nicht flächendeckend gewährleistet zu sein. Die Aufnahme von Stalking als Straftatbestand (§ 238 StGB) bietet verbesserte rechtliche Handlungsmöglichkeiten und hat zu einer Sensibilisierung in der Gesellschaft geführt. Dennoch wird der § 238 StGB in seinen Auswirkungen aufgrund von unpräzisen Rechtsbegriffen, der Verfahrensdauer und der rechtsstaatlichen Logik der Beweisführung kritisch gesehen. Die Kenntnis seiner Möglichkeiten bei den relevanten Akteuren scheint regional unterschiedlich zu sein. Frauen, denen Stalking widerfährt, haben dann eine Chance auf eine professionelle Unterstützung eines Empowerment-Prozesses, wenn sie Stalking als solches erkennen, aktiv Hilfe suchen, in der Suche an Personen bzw. Einrichtungen geraten, die sich die Idee des Empowerments intensiv zu eigen gemacht haben und darin eine kompetente Begleitung durch aktive Bewältigungsstrategien finden.
Abstract
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) publizierte Anfang 2015 die „Sicherheitsstrategie für die Güterverkehrs- und Logistikwirtschaft – Schutz kritischer Infrastrukturen und verkehrsträgerübergreifende Gefahrenabwehr“. Dieses Dokument offenbart erhebliche Erkenntnisdefizite hinsichtlich der Kritikalität logistischer Infrastrukturen durch potenzielle Bedrohungen wie Naturkatastrophen, Unfälle oder terroristische Angriffe. Damit wird deutlich: Deutschland ist auf Risiken, die nach Eintritt einen wesentlichen Einfluss auf die logistische Infrastruktur haben, nur bedingt vorbereitet.
Im Rahmen des Projektes RIMA-KIL „Risikomanagement für kritische Infrastrukturen in der Logistik“ wurden nun verschiedene Ansätze zur Identifizierung und Bewertung von Risiken für die kritische logistische Infrastruktur entwickelt, untersucht und katalogisiert. Das entstandene Methodenset, welches sich Methoden sowohl des Risikomanagements als auch des Operations Research bedient, gibt dem Anwender einen umfassenden Überblick über existierende und praxiserprobte Ansätze. Ferner gibt es in vielen Fällen eine Bewertung über die Anwendbarkeit im logistischen Kontext an.
Mit Hilfe der Methoden, die RIMA-KIL übersichtlich katalogisiert hat, kann ein Entscheider geeignete Tools zur Risikoidentifikation und Risikobewertung umsetzen und vorhandene Risiken so erkennen und proaktiv oder auch reaktiv managen. Auf Basis dieses Erkenntnisgewinns ist es anschließend einem Infrastrukturbetreiber erst möglich das Gesamtnetzwerk entsprechend auszubauen um auch beim Risikoeintritt adäquat vorbereitet zu sein.
Um sowohl praxisrelevante als auch wissenschaftlich innovative Ergebnisse zu erzielen, wurde das Projekt interdisziplinär mit Beteiligten aus Forschung und Praxis durchgeführt. Regelmäßige Koordinationstreffen mit Infrastrukturbetreiber und -nutzern, sowie zahlreiche Präsentationen auf wissenschaftlichen Fachkonferenzen stellten ein ständiges Feedback und somit mögliche Verbesserungen sicher.
Ersatzteillogistik sorgt dafür, dass die für die Instandhaltung und/oder Reparatur von Anlagen, Betriebsmitteln und Endprodukten benötigten Ersatzteile in der notwendigen Menge, Art und Qualität beim entsprechenden Bedarfsträger zur richtigen Zeit möglichst kostengünstig be-reitgestellt werden. Ihr kommt generell, insbesondere auch als Differenzierungsmerkmal in hart umkämpften Märkten, eine steigende Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund, die mit einer zunehmenden Verlagerung zu Logistikdienstleistern verbunden ist, stellt sich die Frage, welches Potenzial die Region Berlin/Brandenburg für die Abwicklung der Ersatzteillogistik bietet. Das Ziel der vorliegenden Studie ist daher, auf Basis einer empirischen Erhebung das Potenzial der der Region Berlin/Brandenburg für die Ab-wicklung ersatzteillogistischer Aktivitäten abzuschätzen. Dabei werden unterschiedliche Fra-gen geklärt: Welche Bedeutung weist die Ersatzteillogistik für den Unternehmenserfolg auf? Welches Outsourcingpotenzial bietet die Ersatzteillogistik? Nutzen produzierende Unterneh-men ein Ersatzteilzentrum in der Region Berlin/Brandenburg und wie zufrieden sind sie mit dieser Standortentscheidung? Welche Gründe sprechen aus Unternehmenssicht gegen ein Er-satzteilzentrum in Berlin/Brandenburg?
Seit 2008 untersuchen die beiden Autoren regelmäßig den Stand des Risikomanagements in der Speditions- und Logistikbranche. Diese Untersuchungen werden mittels empirischer Erhebungen durchgeführt. Das vorliegende Discussion Paper dokumentiert die Ergebnisse der aktuellsten Erhebung aus dem Jahre 2015. Dabei weist die Studie unter anderem den Anwendungsgrad des Risikomanagements aus, die Verankerung in der Aufbauorganisation sowie die Nutzung von Methoden und IT-Anwendungen. Abschließend stellt sie den wahrgenommenen Nutzen des Risikomanagements für Logistikdienstleister dar.
Naturschutzmanagement kann mit zwei gegensätzlichen Ansätzen verfolgt werden (STOLL-KLEEMANN 2002): Die „ecology-first“-Perspektive sieht ihre Prioritäten strikt in der Dominanz ökologischer Prinzipien. Dagegen stellt die „people-included“-Perspektive die Menschen vor Ort in das Zentrum eines nachhaltigen Ressourcenmanagements, sie geht von einer Wechselwirkung zwischen der Integrität von Ökosystemen und nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweisen der lokalen Bevölkerung aus. Ressourcenmanagement ist umfassend zu verstehen: Es schließt die biotischen Ressourcen (Biodiversität)ein. Der Begriff des Managements meint nicht allein die Steuerung der direkten wirtschaftlichen Nutzung von Ressourcen, sondern auch von Nichtnutzung, die erforderlich ist, um bestimmte Ressourcen zu erhalten – wie für den Erhalt natürlicher Prozesse und davon abhängiger Biodiversität (Wildnisschutz).
Der Begriff der Nachhaltigkeit ist in aller Munde und hat vielleicht gerade deswegen mittlerweile einen faden Beigeschmack. Entstanden ist er im Kontext der sogenannten „Ökokrise“, die als Sammlung mannigfaltiger Problemlagen die Gefährdung der menschlichen Re-Produktionsgrundlage in das Bewusstsein der gesellschaftspolitischen Öffentlichkeit der westlichen Industrienationen rückte. Angesichts der globalen menschlichen Notlagen hat die UNO die Jahre 2005 bis 2014 dann auch zur Dekade „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ ausgerufen, in der es um individuelles wie gesamtgesellschaftliches Umdenken gehen soll. Forciert und gefördert werden Bildungsprozesse und -aufgaben, die es sich zum Ziel setzen, die nachfolgenden Generationen auf die von ihnen zu lösenden Aufgaben vorzubereiten, wobei im Nachhaltigkeitsdiskurs erstmals explizit Umwelt- und Entwicklungsfragen verbunden werden. Dies sind also nicht nur Fragen nach umweltpolitischen Entwicklungen, sondern auch Fragen nach einer global gerechten Verteilung der Ressourcen, sowohl in inter- als auch in intragenerativer Hinsicht.