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Soziale Ungleichheit, deren Reproduktion und daraus resultierende negative Folgen für Betroffene sind in Deutschland nach wie vor ein hoch aktuelles Problem. Die Leistungen der Politik hinsichtlich einer Abmilderung der Ungleichheit in Deutschland in den letzten Jahren sind indes als eher marginal zu bezeichnen. Im Gegenteil, denn das Empfinden, in einer „Abstiegsgesellschaft“ zu leben, wird für viele Menschen immer präsenter. Entsolidarisierung gegenüber den „Schwächsten“ der Gesellschaft ist eine der Folgen und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Forschung zum Thema soziale Ungleichheit ist damit relevanter denn je. Um der intergenerationalen Reproduktion sozialer Ungleichheit entgegenzuwirken, wären u.a. wissenschaftliche Erkenntnisse über alltäglich ablaufende Stigmatisierungsprozesse und ihnen zugrundeliegende Vorstellungen von sozialer Respektabilität von immenser Bedeutung. Ziel dieser Analyse war es deshalb, Erkenntnisse darüber zu erlangen, welche Vorstellungen von gesellschaftlicher Achtbarkeit arme Familien konstruieren. Die Grundlage dafür bildet Datenmaterial aus dem Projekt „Lebenszusammenhänge in Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften“ (FAL€HA) der Hochschule Fulda und der Universität Augsburg.
Die Untersuchung basiert auf der Analyse biographischer Paarinterviews, die mit Familien im SGB-IIBezug geführt wurden. Da davon ausgegangen wird, dass sozial konstruierte Vorstellungen wie solche von gesellschaftlicher Respektabilität am ehesten durch empirisch-rekonstruktive Methoden eruiert werden können, wurde hierzu die Kritische Diskursanalyse nach Siegfried Jäger (2015) in Kombination mit der Objektiven Hermeneutik (Oevermann et al. 1979) angewandt. So konnten die Prozesse alltäglicher Stigmatisierung in und von armen Familien sowie die ihnen zugrundeliegenden Respektabilitätsvorstellungen untersucht werden.
Die Analysen ergaben, dass es armen Familien in unserer Gesellschaft nur teilweise gelingen kann, Alternativen zu gesellschaftlich dominanten Respektabilitätsvorstellungen zu konstruieren. Besonders dem diskursiv und institutionell verankerten Leistungsprinzip bleiben sie offenbar stärker verhaftet, als ihnen in der öffentlichen Debatte zugeschrieben wird. In alltäglichen Diskursen sehen sie sich einer Übermacht gegenüber und werden mit ihren eigenen Diskurs- und Handlungspositionen kaum gehört. Aus der Sicht der vorgelegten empirischen Analysen ist die in Deutschland vorherrschende Leistungsmethaphorik als kritisch zu bewerten, da sie soziale Ungleichheit legitimiert und/oder entpolitisiert und sowohl die Diskriminierung armer Familien als auch gesamtgesellschaftliche Entsolidarisierungstendenzen stark begünstigt. Politische Strategien sollten sich um alternative Deutungen zu diesem hegemonialen Leistungsgedanken bemühen und sozialpolitische Maßnahmen zur Armutsbekämpfung danach ausrichten.
2010 riefen Mardorfer Bürgerinnen und Bürger einen niedrigschwelligen Betreuungsdienst ins Leben, dessen Ziel es ist, älteren Menschen in der Gemeinde den Verbleib in ihrer Häuslichkeit zu ermöglichen. Ihrem Engagement liegt die Überzeugung zugrunde, dass es den Staat insbesondere finanziell überfordere, den Auswirkungen des demografischen Wandels mit den klassischen Methoden des Sozialstaatzu begegnen: deshalb sei ein bürgerschaftliches Handeln dringend erforderlich. Von dieser programmatischen Annahmenverknüpfung geht, so meine zentrale These, eine bestimmte Anrufung der Bürger aus, sich als engagierte Subjekte zu konstituieren. Es ist Aufgabe dieser Arbeit, im Anschluss an das Forschungsprogramm der Gouvernementalitätsstudien nach Michel Foucault, die sich dabei herausbildende Subjektivierungsfigur darzustellen.
Ausgangspunkt hierfür ist die Analyse des lokalen Dispositivs des bürgerschaftlichen Engagements. Das Konzept des Dispositivs erlaubt es, die Verknüpfungen der in Mardorf relevanten Wissensordnungen, Institutionen und Objekte zu untersuchen und dadurch der Mehrdimensionalität des Subjektivierungsprozesses gerecht zu werden. Die Basis hierfür bildet ein Textkorpus aus vielfältigen Dokumenten zum lokalen Diskurs um die Bürgerhilfe. Seine Auswertung mit einem an die Grounded Theory angelehnten Verfahren macht es möglich, das Dispositiv mithilfe zweier story lines zu beschreiben – den Erzählungen von der Entdeckung des bürgerschaftlichen Potenzials einerseits und von Mardorf als Leuchtturm andererseits. Hiervon ausgehend können die dort ausgewiesenen Subjektpositionen zu der Subjektivierungsfigur des engagierten Selbst verdichtet werden.
Diesem engagierten Selbst liegt eine dreifache Rationalität zugrunde: Es vereint ein semiprofessionelles, ein verantwortungsvolles und ein unternehmerisches Selbst, die sich gegenseitig ergänzen. Wirksam wird das engagierte Selbst nicht durch die Repression der Subjekte, sondern indem es sie zu einer Selbststeuerung aktiviert. Dazu ist es verknüpft mit bestimmten Selbsttechnologien wie der Unterzeichnung der Helfervereinbarung, dem Besuch der Helferschulung oder dem Erhalt der Aufwandsentschädigung. Gleichzeitig ist es ein historisches Produkt seiner Zeit und damit Teil der neoliberalen Gouvernementalität: So weist es weitreichende Übereinstimmungen mit dem Geist der gegenwärtig hegemonialen Subjektivierungsfigur des unternehmerischen Selbst auf und buchstabiert die in diesem enthaltenen Subjektpositionen für den Bereich des bürgerschaftlichen Engagements aus. Insgesamt kann die Arbeit damit zeigen, dass sich bürgerschaftliches Engagement nicht im machtfreien Raum befindet, sondern dass die Mardorfer Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt eines vielseitigen, aus Wissensordnungen, Institutionen und Objekten gebildeten Kraftfeldes stehen.
Good governance and redistribution in health financing : Pro-poor effects and general challenges
(2017)
Good governance has increasingly attained priority in international cooperation and health-system performance. Governance refers to all steering activities by public entities to influence the behaviour and activities of stakeholders involved. In the health sector, governance refers to a wide range of functions related to guidance and rule-making carried out by governments or other public decision-makers. More specifically, governance in the health-financing system applies to two different aspects: in addition to the approaches, strategies and policies determining how financial flows are implemented, managed and supervised according to rules- or outcome-based indicators, health-financing governance encompasses the question of how far resource generation, pooling and allocation are organised in an equitable, fair and sustainable manner. Individual and collective financial sustainability, burden sharing and social coherence or solidarity are essential parts of health-financing governance and depend deeply on societal priorities and values. Fairness of financing, transparent risk pooling and accountable purchasing of health services are intrinsic elements of governance in health financing and critical for achieving universal health coverage. The government is ultimately responsible for implementing an appropriate framework for a transparent, accountable and reliable health-financing system, for ensuring that the intermediate institutions can perform their functions, for executing effective and powerful supervision, and for providing civil society with the means to demand transparency and good financial governance.
Health-financing indicators show the system’s ability to effectively mobilise and allocate resources, implement social protection and pooling schemes, and distribute the financial burden of care equitably. Essentially two groups of indicators exist for assessing governance in the health financing system: rules-based approaches consider the existence of appropriate policies, strategies, and codified approaches for governance; outcome-based indicators measure whether rules and procedures are effectively implemented or enforced and health-financing targets achieved.
Die Dokumentation der im Werkvertrag durchgeführten Arbeiten besteht aus mehreren Bestandteilen. Eine Zusammenfassung aller Aktivitäten geben die beiden Dokumente „Zwischenbericht“ und „Schlußbericht“. Daneben sind alle im Rahmen des Werkvertrages durchgeführten Veranstaltungen (außer Stammtisch) durch Protokolle dokumentiert. Die weiteren durchgeführten Arbeiten werden kurz referiert, dazu die erhobenen und erfassten Daten erläutert. Der Werkvertrag umfasst fünf wesentliche Kerninhalte, die der nachfolgenden Gliederung zugrunde liegen. Verweise auf vertiefende Dokumente im Anhang sind durch Pfeile markiert. Noch offene Probleme werden angesprochen und das weitere Vorgehen skizziert, wobei in 2005 der Schwerpunkt auf der eigentlichen Datenerfassung im Freiland liegt.
Die Dokumentation der im Werkvertrag durchgeführten Arbeiten besteht aus mehreren Bestandteilen. Eine Zusammenfassung der meisten wichtigen Aktivitäten gibt das Dokument „Schlußbericht“. Daneben sind fast alle im Rahmen des Werkvertrages durchgeführten Veranstaltungen (außer Stammtisch) durch Protokolle dokumentiert. Die weiteren durchgeführten Arbeiten werden kurz referiert, dazu die erhobenen und erfassten Daten erläutert. Der Werkvertrag umfasst sieben wesentliche Kerninhalte, die der nachfolgenden Gliederung zugrunde liegen. Verweise auf vertiefende Dokumente im Anhang sind durch Pfeile markiert. Noch offene Probleme werden angesprochen und das weitere Vorgehen skizziert.
Hintergrund der vorliegenden Bearbeitung war die Überlegung, ob die seitdem durch den Naturschutzbund durchgeführte Pflege der „Naturschutzäcker“ sinnvoll sei oder nicht. Kritische Stimmen bezweifelten dies. Im Einzelnen sollten folgende Fragen geklärt werden: Welche bemerkenswerten Arten sind aktuell vorhanden? Welche Veränderungen des Pflanzenbestandes sind seit Mitte der 80er Jahre feststellbar? Wie kann für zukünftige Vergleichsuntersuchungen eine sinnvolle Datenbasis geschaffen werden? Wie sind die Bemühungen des Naturschutzbundes unter überregionalem Hintergrund zu bewerten? Soll die Pflege der Ackerflächen fortgeführt und vom Biosphärenreservat unterstützt werden?
Broschüre GeKoMB, schwere Sprache
Hintergrund der Studie: Menschen mit Beeinträchtigung stellen eine Bevölkerungsgruppe dar, die häufig von einer vulnerablen Lebenslage gekennzeichnet sind und insbesondere in der Forschung zur Gesundheitskompetenz bisher selten berücksichtigt wurden. Allgemein bezieht sich die Gesundheitskompetenz auf die Fähigkeit eines jeden Menschen, Informationen zur Gesundheit zu finden, zu verstehen, zu beurteilen sowie zur Bewältigung und Prävention von Krankheit oder zur Förderung von Gesundheit anzuwenden. Menschen fällt es häufig schwer, Gesundheitsinformationen wie bspw. Beipackzettel von Medikamenten, die Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen oder allgemeine Gesundheitsinformationen in den verschiedenen (auch digitalen) Medien zu verstehen.
Ziel der Studie „Gesundheitskompetenz von Menschen mit Behinderung (GeKoMB)“ ist daher, die Gesundheitskompetenz mittels persönlicher Befragungen von Menschen mit Beeinträchtigung in institutionalisierten Lebenswelten der Eingliederungshilfe (im Bereich Wohnen und Arbeit) in Deutschland mit einem zielgruppenadäquaten Instrument zu erfassen und konzeptionell aufzuarbeiten. Die ermittelten Ergebnisse werden für die Gesundheitsbildung und Gesundheitsforschung fruchtbar gemacht. Außerdem werden Bedarfe in den unterschiedlichen Bereichen der Gesundheitskompetenz (Krankheitsbewältigung, Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention) bei Menschen mit Behinderung ermittelt.
Datenbasis und Methodik: Die Erhebung erfolgte mit quantitativen und qualitativen Methoden (Mai-September 2019). Die quantitative Erhebung mittels Fragebogen in Leichter Sprache wurde in 19 Einrichtungen der Eingliederungs- und Behindertenhilfe bei Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischer, chronischer sowie körperlicher Behinderung in Hessen und ausgewählten Bundesländern Deutschlands erhoben (N=351). Im Rahmen der quantitativen Befragung wurden neben der Gesundheitskompetenz auch soziodemografische und sozioökonomische Merkmale der Befragten sowie Angaben zur Gesundheit, dem Gesundheitsbewusstsein und dem Gesundheitsverhalten erhoben. In den qualitativen Interviews (N=13 Teilnehmende) und Gruppendiskussionen (N=2 mit insgesamt 9 Teilneh-menden) mittels Leitfäden in Leichter Sprache wurden Herausforderungen beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden gesundheitsrelevanter Informationen in den Dimensionen Gesundheitsförderung, Krankheitsprävention und Gesundheitsversorgung thematisiert. Die Auswertung des qualitativen Materials erfolgte basierend auf der qualitativen strukturierenden Inhaltsanalyse nach Kuckartz mit der Software MAXQDA. Die Auswertung des quantitativen Datenmaterials wurde mit der Statistiksoftware SPSS vorgenommen.
Ergebnisse: 47,9 % der Teilnehmenden waren männlich und 52,1 % weiblich. Gut ein Drittel der Befragten lebte in Wohneinrichtungen, 21,9 % der Befragten lebten im elterlichen Zuhause und 19,6 % im am-bulant betreuten Wohnen. In Bezug zur Gesundheitskompetenz berichteten knapp 64 % der Befragten Schwierigkeiten im Umgang mit gesundheitsbezogenen Informationen. Am häufigsten fällt es den Befragten ziemlich bzw. sehr schwer, Gesundheitsinformationen zu finden (51,9 %) und zu beurteilen (51,4 %). Hingegen gibt die Mehrheit der Befragten an, dass sie es sehr bzw. ziemlich leicht findet, Gesundheitsinformationen zu verstehen (65,8 %) und anzuwenden (56,1 %).
Die Ergebnisse der qualitativen Interviews und Gruppendiskussionen verdeutlichen die zentrale Rolle von Bezugspersonen, z. B. Betreuungspersonen, Eltern und medizinisches Personal im Umgang mit Gesundheitsinformationen und um Ratschläge, Handlungsanweisungen und Informationen zum Thema Gesundheit zu geben. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, Prävention oder Krankheitsbewältigung werden von den Studienteilnehmenden insbesondere dann angewendet, wenn diese von Bezugs- und Betreuungspersonen sowie medizinischem Fachpersonal verständlich erklärt und empfohlen werden. Um das Verständnis und die Interaktion mit dem medizinischen Fachpersonal zu erleichtern, sind insbesondere Informationen und Empfehlungen in Leichter Sprache und bebildertes Material notwendig.
Schlussfolgerungen: Erstmals wurde die Gesundheitskompetenz bei Menschen mit Beeinträchtigungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe durch Selbstbeurteilung und persönliche Interviews in Leichter Sprache erfasst. Die Studienergebnisse verdeutlichen den Bedarf zur Förderung der Gesundheitskompetenz im Setting der Eingliederungshilfe. Hervorzuheben ist der Bedarf einer verständlichen Aufbereitung und Zugänglichkeit von gesundheitsbezogenen Informationen sowie die Verankerung von gesundheitsförderlichen Angeboten in Alltagsroutinen zur Stärkung der Handlungskompetenz. Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz sollten in Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen ansetzen und zielgruppenadäquat, unter Mitwirkung der Nutzer*innen (z. B. partizipative Entwicklung von Informationsmaterialien zu gesundheitsbezogenen Themen), erfolgen. Insgesamt leistet die Studie im Sinne des Aktionsplans der Weltgesundheitsorganisation (WHO) „Better Health for People with Disa-bilities (2014-2021)“ einen wichtigen Beitrag zur Erfassung gesundheitsbezogener Angaben von Menschen mit Beeinträchtigung und gibt zudem wichtige Hinweise zur Stärkung der Teilhabe an Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung.
Prozess- und Wirkungsbeschreibung | Fallstudie Kassel-Bettenhausen
Das partizipative Forschungsprojekt „Age4Health – Gesunde Stadtteile für Ältere“ war ein Teilprojekt des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsverbundes PartKommPlus. In zwei Forschungsförderphasen (02/2015–01/2018; 02/2018–01/2021) untersuchte und förderte das Projekt gemeinsam mit professionellen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie bürgerschaftlich Engagierten und (älteren) Bürger:innen kommunale Gestaltungsmöglichkeiten für die gelingende Beteiligung Älterer – insbesondere auch in schwierigen Lebenslagen – im Stadtteil (Fallstudie Kassel-Bettenhausen) sowie im ländlichen Raum (Fallstudie Witzenhausen) und damit die Entwicklung von inklusiven und gesundheitsförderlichen Nachbarschaften.
In der Prozess- und Wirkungsbeschreibung werden Projektentwicklungen und -prozesse der in der Stadt Kassel im Stadtteil Bettenhausen durchgeführten Fallstudie anhand ausgewählter zentraler Projektbausteine (Runder Tisch »Gesund Älterwerden in Bettenhausen«, »Café Agathe«, Stadtteilspaziergänge, Pilotprojekt »Hausbesuch – Beratung und Information rund ums Älterwerden in Kassel-Bettenhausen«) beschrieben und die (Aus-)Wirkungen dieser partizipativen Forschungs- und Handlungsprozesse reflektiert.
Hintergrund
In den letzten Jahren hat die Anzahl der Patient*innen in Notaufnahmen aufgrund unterschiedlicher Einflussfaktoren deutlich zugenommen (Dodt, C. 2018). Das hat zu einer steigenden Arbeitsbelastung für die Beschäftigten geführt. Darüber hinaus haben es die Mitarbeiter*innen vielfach mit aggressivem Verhalten der Patient*innen und Begleitpersonen zu tun. In dieser Studie wird das Ausmaß der Belastung durch Gewalt gegenüber Beschäftigten unter Berücksichtigung geschlechterspezifischer Aspekte in hessischen Notaufnahmen untersucht. Es werden die möglichen gesundheitlichen Folgen und der Handlungsbedarf aufgezeigt.
Methodik
Grundlage der Untersuchung ist eine Online-Befragung der Mitarbeiter*innen in hessischen Notaufnahmen. Hierzu wurde ein Fragebogen entwickelt, mit welchem u.a. die Mitarbeiter*innen zu Gewalterfahrungen, Maßnahmen und Empfindungen gefragt wurde.
Ergebnisse
Aus 51 hessischen Notaufnahmen konnten 354 ausgefüllte Fragebögen ausgewertet werden. Über dreiviertel der Teilnehmenden (76,6%) finden Gewalt in der Notaufnahme normal. 97% der Befragten haben in den letzten 12 Monaten mindestens eine Form verbaler Gewalt und 76% mindestens eine Form körperlicher Gewalt erlebt. Nur 49,6% haben keine Form sexualisierter Gewalt erlebt. Die Folge der Erlebnisse ist, dass sich nachts viele Mitarbeiter*innen an ihrem Arbeitsplatz nicht sicher fühlen (39,2%). Männliche Personen sind nach Aussage der Befragten häufig die Tatpersonen (79,8%). Dabei spielen Alkohol und Drogen eine große Rolle (85,5%), bzw. sind der Unmut über Wartezeiten (83,8%) verantwortlich. Beendet werden die Vorfälle durch eine klare Aufforderung, das Verhalten zu ändern (74%), mit Hilfe der Polizei (70,8%) oder durch Unterstützung der Kollegen (69,3%). Viele der Mitarbeiter*innen ärgern sich nach Gewaltvorfällen (80,5%) oder sind wütend (58,1%). Aber auch Gefühle der Hilflosigkeit (42%), der Angst (36,3%) und Enttäuschung (36%) treten auf. Langfristig sind 43,7% der Studienteilnehmer*innen durch diese Erlebnisse gereizt, haben eine gedrückte Stimmung (36,2%), sind abgestumpft (34,4%), verlieren die Freude am Beruf (32,1%) oder wollen sogar den Beruf wechseln (26,5%).
Schlussfolgerung
Das Ausmaß von Gewaltvorkommnissen und deren gesundheitlichen Auswirkungen zeigen die Notwendigkeit eines umfassenden gendersensiblen Gewaltmanagements in der Notaufnahme. Hierzu gehören die Erfassung und Beurteilung von Gewaltereignissen, präventive Maßnahmen, unterstützende Maßnahmen zur Beendigung von Vorfällen, Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter*innen sowie Nachsorgemaßnahmen.
Hintergrund
Die gegenwärtige Corona-Pandemie stellt Mitglieder von Selbsthilfegruppen vor Herausforderungen und zeigt, dass die Gesundheitskompetenz immer wichtiger wird, denn die Gesundheitskompetenz bezieht sich auf das Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Gesundheitsinformationen. Menschen mit Behinderungen gehören einer Bevölke-rungsgruppe an, die oftmals benachteiligt wird, auch hinsichtlich ihrer Gesundheit. Damit eine gleichberechtigte Gesundheitsversorgung gewährleistet werden kann, sollte ein Zugang zum Gesundheitswesen ohne Barrieren ermöglicht werden. Ziel der Studie „Gesund-heitskompetenz von Mitgliedern der Selbsthilfe (GeMSe)“ ist es, die individuelle Gesundheitskompetenz, das Suchverhalten nach Gesundheitsinformationen und wahrgenommene Barrieren im Gesundheitssystem abzubilden.
Methode
Die Datenbasis bildet eine Online-Befragung von 778 Mitgliedern von Selbsthilfegruppen, welche von Oktober 2019 bis Januar 2020 von der Technischen Universität Dortmund in Zusammenarbeit mit der Hochschule Fulda durchgeführt wurde. Die statistische Auswertung erfolgte mittels deskriptiver, uni- sowie bivariater Analysen durchgeführt mit SPSS Statistics (Version 25).
Ergebnisse
Ein Großteil der Befragten hat nach eigener Einschätzung Schwierigkeiten beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von gesundheitsspezifischen Informationen. Mitglieder der Selbsthilfe verwenden am häufigsten internetbasierten Quellen wie „Google“, um nach gesundheitsrelevanten Informationen zu recherchieren. Mehr als die Hälfte der Be-fragten gaben an, vor und/oder nach dem Besuch des/der Arztes/ Ärztin nach zusätzlichen Gesundheitsinformationen zu suchen. Bezüglich der Erfahrungen und Zufriedenheit mit der medizinischen Versorgung zeigen die Ergebnisse, dass mehr als die Hälfte der Befragten positive Erfahrungen im Gesundheitssystem, insbesondere mit der Zeitdauer im Arzt-Patienten-Gespräch gemacht haben. In Bezug auf die künftigen Entwicklungen im Gesundheitswesen gab über die Hälfte der Befragten an, Befürchtungen zur zukünftigen Entwicklung im Gesundheitswesen zu haben.
Schlussfolgerung
Der Zugang zur Gesundheitsversorgung und die angemessene Nutzung gesundheitsbezogener Informationen sind für Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, die täglich gesundheitliche Entscheidungen treffen müssen, von großer Bedeutung. Daher ist es für die Selbsthilfe erforderlich, die Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder zu stärken und sie bei der Suche nach Gesundheitsinformationen zu unterstützen. Die Selbsthilfe sollte auf die Befürchtungen ihrer Mitglieder eingehen und reagieren. Auf dieser Grundlage ist es empfehlenswert, weitere Forschungen hinsichtlich der Gesundheitskompetenz bei Mitgliedern von Selbsthilfegruppen, dem Informationssuchverhalten und den Barrieren in der Gesundheitsversorgung durchzuführen.
Vor der Implementierung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sind kurzfristige Maßnahmen notwendig, um die Belastung von Beschäftigten in der Langzeitpflege zu verringern und Gefahren für die Pflegequalität zu vermeiden. Kurzfristig notwendig ist insbesondere die bundesweite Festlegung einer durchschnittlichen Relation aus Pflegekräften und Pflegebedürftigen von 1:2 im Tagdienst und 1:20 im Nachtdienst bei einer Fachkraftquote von 50 Prozent.
Zwar sind die Gehälter in der Langzeitpflege in den letzten Jahren auch aufgrund der hohen Nachfrage nach Pflegekräften gestiegen. Die Lücke zum Vergütungsniveau in der Krankenpflege konnte jedoch nicht geschlossen werden. Eine Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist unter den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Scheitern verurteilt. Bessere Umsetzungschancen hat die Erstreckung von Tarifverträgen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
Die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen ist nicht gleichbedeutend mit dessen Implementierung und Finanzierung. Ohne begleitende Maßnahmen des Gesetzgebers besteht die Gefahr, dass die wissenschaftlich abgeleiteten Betreuungsrelationen in der Praxis aus finanziellen Gründen unterlaufen werden und damit wirkungslos bleiben. Diese Entwicklung kann durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 83 SGB XI vermieden werden. Eine solche Verordnung ersetzt landesspezifische Vereinbarungen durch eine bundeseinheitliche Anwendung des wissenschaftlich abgeleiteten Standards.
Im derzeitigen System sind die Rahmenvertragspartner dafür zuständig, die Einhaltung von vertraglich vereinbarten oder von der Bundesregierung verordneten Personalstandards zu überwachen und zu sanktionieren. Dies ist keine tragfähige Lösung, weil weder Kostenträger noch Einrichtungsträger ein nachhaltiges Interesse an einer adäquaten Personalausstattung haben. Das Monitoring von Personalstandards mit einer entsprechenden Sanktionierung bei Abweichungen ist daher als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu begreifen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass Einrichtungen mit dauerhaft niedrigen Personalschlüsseln von Sanktionierungen bedroht sind, die von einer Kürzung der Vergütung bis hin zur vorübergehenden oder auch dauerhaften Schließung reichen.
In der derzeitigen Finanzierungslogik der Pflegeversicherung führen steigende Personalkosten durch eine adäquate Personalausstattung und eine leistungsgerechte Bezahlung zu steigenden Eigenanteilen der Pflegebedürftigen. Vor diesem Hintergrund ist eine Umkehrung der Finanzierungslogik zu fordern. Eine Festschreibung der Eigenanteile auf niedrigem Niveau stellt sicher, dass steigende Personalkosten nicht zu steigenden finanziellen Belastungen für die Pflegebedürftigen führen.
Es ist grundsätzlich sachgerecht, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss die Berechnung des kalkulatorischen Arztlohns aus pragmatischen Gründen am Prinzip der Opportunitätskosten orientiert hat. Es ist allerdings nicht zwingend, dass das Oberarztgehalt im Krankenhaus als Referenzmaßstab dient. Für einen erheblichen Teil der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dürfte – insbesondere wegen der im Vergleich zur oberärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus geringen Leitungs- und Personalverantwortung – eher das Facharztgehalt der geeignete Referenzmaßstab sein.
Aus gutachterlicher Sicht sind Forderungen kritisch zu bewerten, die grundsätzlich vom bisher angewandten Modell zur Berechnung des kalkulatorischen Arztlohns abweichen. Einer dieser Ansätze sieht die Berechnung eines konkurrenzfähigen Arzthonorars auf der Basis des Einkommens von Angehörigen vergleichbarer freier Berufe vor. Die dazu vorgelegten Vergleichseinkommen sind jedoch höchst selektiv. Als wenig sachgerecht sind zudem Vorschläge zu bewerten, die zusätzlich zum kalkulierten Arztlohn einen Risikoaufschlag für die unternehmerische Tätigkeit vorsehen. Das unternehmerische Risiko der Niederlassung ist schließlich durch eine Vielzahl von Regelungen sehr gering. Ähnliches gilt für Forderungen, die Aufschläge auf den kalkulierten Arztlohn in Regionen mit überdurchschnittlich hoher Produktivität bzw. Kaufkraft vorsehen. Solche Zuschläge wären nur zu rechtfertigen, wenn es in Regionen mit hoher Kaufkraft bzw. Produktivität keine hinreichenden finanziellen Anreize zur Niederlassung gäbe. Dies ist jedoch keinesfalls zu erkennen.
Ausgesprochen kritisch sind zudem Forderungen nach einer Berücksichtigung des kalkulatorischen Arztlohns bei der Weiterentwicklung der Gesamtvergütung zu bewerten. Erstens gibt es keinerlei gesetzliche oder untergesetzliche Vorgaben, wonach Veränderungen beim kalkulatorischen Arztlohn bei der Festsetzung der Gesamtvergütung berücksichtigt werden müssen. Zweitens ist der bereinigte Überschuss ohne jede Anpassung des kalkulatorischen Arztlohns zwischen 2007 und 2011 um rund 13.000 Euro oder etwa elf Prozent angestiegen. Im Jahr 2014 dürfte der bereinigte Überschuss nach Schätzungen des Gutachters zwischen 127.000 und 140.000 Euro gelegen haben. Drittens würde eine gesetzlich nicht normierte Berücksichtigung des kalkulatorischen Arztlohns bei der Weiterentwicklung der Gesamtvergütung zu einer für die Versichertengemeinschaft problematischen Ausgabendynamik führen – insbesondere durch eine sich gegenseitig verstärkende Mehrfachdynamisierung zwischen den Tarifverhandlungen im stationären Bereich und den Honorarverhandlungen in der ambulanten ärztlichen Versorgung.