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Hintergrund: Das Konzept der organisationalen Gesundheitskompetenz (OGK) hat in den letzten Jahren in Forschung und Praxis großen Aufschwung im deutschsprachigen Raum bekommen. Lange Zeit lag der Fokus auf der „persönlichen Gesundheitskompetenz“ – also den individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten von Menschen beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Gesundheitsinformationen und -dienstleistungen.
Mittlerweile richtet sich der Blick zunehmend auf die Anforderungen, Komplexität und Rahmenbedingungen von Organisationen, Lebenswelten und Settings, in denen Menschen aufwachsen, leben und arbeiten. Die Rahmenbedingungen, Anforderungen und die Komplexität von Organisationen sollen möglichst so gestaltet werden, dass sich Nutzende (u. a. Patient*innen, Gesundheitsfachberufe bzw. Fachpersonen) gesundheitskompetent verhalten können. Damit wird die Verantwortung bei den Organisationen und Lebenswelten sowie den dort agierenden Akteuren gesehen.
Inwieweit sich Nutzende gesundheitskompetent verhalten können, ist maßgeblich von der jeweiligen Situation, dem Anwendungskontext, der Komplexität des jeweiligen Systems und dessen Rahmenbedingungen abhängig. Entscheidend ist auch die Bereitschaft und Fähigkeit der dort tätigen Akteure (z. B. Leitungspersonal, Gesundheitsfachberufe), Strukturen und Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie die GK ihrer Patient*innen und Bewohner*innen fördern können (Rathmann et al. 2024). Ziel der Übersicht ist es, die bislang vielfach verwendeten Definitionen der OGK aufzuführen, um Forscher*innen, Studierenden und Praktiker*innen einen Überblick zu geben.
Methodik: Die Übersicht „Definitionen der organisationalen Gesundheitskompetenz“ basiert auf einer Literaturrecherche (Zelf/Rathmann 2023, Rathmann et al. 2023b), die in elektronischen Datenbanken (CINAHL, EMBASE, PubMed, PsycInfo) sowie durch Handrecherche in thematisch relevanten deutsch- und englischsprachigen Zeitschriften durchgeführt wurde. Die vorliegende Übersicht dient als Orientierungshilfe, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
Ergebnisse: Die meisten Definitionen der OGK beziehen sich auf die Gesundheitsversorgung und hier insbesondere auf sog. „Krankenbehandlungsorganisationen“ (Dietscher et al. 2015, Dietscher/Pelikan 2023). Neuere Definitionen beziehen sich nicht mehr nur auf die (akut-)stationäre Versorgung (im Krankenhaus), sondern auch auf den ambulanten Bereich (Trezona et al. 2017). Zahlreiche neuere Definitionen erweitern ihre Perspektive durch die Berücksichtigung um das Sozial-, Erziehungs- und Bildungssystem (Rathmann et al. 2024, Rathmann/László 2024a, Schaefer et al. 2019).
In Anlehnung an die Ergebnisse der internationalen Arbeitsgruppe „Health Promoting Hospitals & Health Literate Healthcare Organizations“ (HPH & HLO) umfasst die OGK acht Standards (Working Group HPH & HLO 2019). Beginnend mit der Implementierung der GK über alle Strukturen der Einrichtung (u. a. im Leitbild) hinweg auch die Schulung der Mitarbeitenden zur GK sowie die GK der Patient*innen bzw. Bewohner*innen oder im Bereich der patient*innenzentrierten Kommunikation kann die OGK auf den Ebenen der Organisation, der (Gesundheits-)Fachpersonen oder der Patient*innen und Bewohner*innen adressiert werden.
Aufgrund der Erfahrungen mit Praxiseinrichtungen, insbesondere im Pflegebereich, sprechen Rathmann und Kolleg*innen (2021a, 2021b) nicht mehr von „Standards“, sondern von „Handlungsfeldern“ der OGK, um Verwechslungen mit den „Pflegestandards“ zu vermeiden (László/Spatzier/Rathmann 2024, Rathmann et al. 2023a, 2023b, Rathmann/László 2024b).
Die Definitionen – so vielfältig sie sein mögen – heben insbesondere hervor, dass Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, im Sinne des relationalen Ansatzes der OGK, Maßnahmen zur Stärkung der GK über alle Strukturen der Einrichtung hinweg umsetzen, um ihren Patient*innen, Bewohner*innen oder Angehörigen verlässliche und leicht verständliche gesundheitsbezogene Informationen verfügbar zu machen. Sie beziehen Patient*innen, Bewohner*innen oder Angehörige sowie Mitarbeitende (d. h. Leitungs- und Fachpersonen) in die Entwicklung von Dokumenten, Materialen und Dienstleistungen ein, schulen die Mitarbeitenden im Sinne der OGK im Bereich der GK, ermöglichen eine einfache Orientierung und leichten Zugang zu Angeboten, Dokumenten und Materialien, adressieren die gesundheitskompetente Kommunikation und fördern die GK von Patient*innen, Bewohner*innen oder Angehörigen, Mitarbeitende und der lokalen Bevölkerung (Brach et al. 2012, Rathmann/László 2024a, 2024b).
Schlussfolgerung: Der Überblick verweist darauf, wie vielfältig die Definitionen zur OGK sind. Insgesamt hebt die Mehrzahl der Definitionen zur OGK den situativen und relationalen Fokus hervor und damit die Bedeutung und Verantwortung von Organisationen bzw. Systemen, um die Anforderungen und Komplexität zu reduzieren und solche Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu einem höheren Maß an Gesundheitskompetenz bei allen Nutzenden und Akteuren beitragen.
In sieben Schritten zur gesundheitskompetenten Einrichtung: Projekt „EwiKo“ stellt Praxis-Materialien für Krankenhäuser, (Alten-)Pflege und Eingliederungshilfe zur Entwicklung der organisationalen Gesundheitskompetenz bereit!
Im Rahmen des Projekts „Entwicklung der Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (EwiKo) – ein Kooperationsprojekt der AOK PLUS und der Hochschule Fulda“ (Leitung: Prof. Dr. Katharina Rathmann, Laufzeit: 01.01.2020 – 30.06.2023) sind seit Anfang 2020 zahlreiche praxisanleitende Materialien – d. h. Toolboxen, Selbstchecks, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Übersichten und Praxisleitfäden – für die Entwicklung und Förderung der organisationalen Gesundheitskompetenz (OGK) in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung entstanden.
Die Toolboxen und Selbstchecks zur Erfassung der organisationalen Gesundheitskompetenz im Krankenhaus, Einrichtungen der (Alten-)Pflege und Eingliederungshilfe (im Bereich Wohnen und Arbeiten/Werkstätten für Menschen mit Behinderung/WfbM) sowie in Leichter Sprache dienen sind nun verfügbar.
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung und Praxisleitfäden zur Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der organisationalen Gesundheitskompetenz entlang der acht OGK-Standards sollen Nutzenden bei der leichten Anwendung unterstützen.
Abgerundet wird das Angebot durch zahlreiche Fallbeispiele (inkl. Videos), Checklisten, Vorlagen und Anleitungen sowie die digitale Tool-Datenbank (Link: Tool-Datenbank).
Alle Materialien und Handreichungen sind online abrufbar unter: Materialsammlungen und Veröffentlichungen „EwiKo“-Projekt
Internetseite: https://ewiko-gesundheitskompetenz.de/
Mit der Einführung des Bürgergeldes im SGB II soll der Eingliederungsprozess von erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden weiterentwickelt werden. Hierzu wurde die bisher im SGB II bestehende Eingliederungsvereinbarung durch einen Plan zur Verbesserung der Teilhabe (Kooperationsplan) abgelöst. Ziel ist es, mit dem Kooperationsplan, den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den Jobcentern ein Instrument an die Hand zu geben, in dem sie in klarer und verständlicher Sprache die gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie dokumentieren. Hierzu wurde der Kooperationsplan in Form eines nicht rechtsverbindlichen Plans konzipiert und von möglichen Rechtsfolgen entkoppelt. In der Fachliteratur ist die Rechtsnatur des Kooperationsplans bereits wenige Monate nach seinem Inkrafttreten umstritten. Das Ziel, gemeinsam eine passende Eingliederungsstrategie zu entwickeln und diese in einer klaren und verständlichen Sprache im Kooperationsplan festzuhalten, wird hierbei aus den Augen verloren. Vielmehr besteht in den Jobcentern eine große Unsicherheit im Umgang mit dem Kooperationsplan.
Diese Bachelorarbeit gibt eine Antwort auf die Frage: Welche Kriterien sollte der Kooperationsplan erfüllen, damit die rechtlichen Voraussetzungen eines unverbindlichen Planungsinstruments vorliegen? Hierzu wird ein Überblick über die Aufgaben und das Ziel des SGB II gegeben. Es werden die Gründe herausgearbeitet, die den Gesetzgeber veranlasst haben, die Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan abzulösen. Im Weiteren werden die gesetzlichen Vorgaben des Kooperationsplans zusammengefasst und die in der Fachliteratur diskutierten Handlungsformen dargestellt und kritisch betrachtet. Anschließend wird der Kooperationsplan in den Kontext zu den Aufgaben und dem Ziel des Bürgergeldes gesetzt. Die in der Fachliteratur bestehenden Ausführungen für die Gestaltung und die Inhalte des Kooperationsplans als ein unverbindliches Planungsinstrument werden mit Blick auf die Forschungsfrage kritisch betrachtet und diskutiert. Abschießend wird auf die gerichtliche Überprüfbarkeit des Kooperationsplans eingegangen. Zusätzlich erfolgt ein Blick in die anderen im Sozialgesetzbuch besehenden Pläne. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen wird die Forschungsfrage beantwortet.
Einleitung:
Die betriebsärztliche Betreuung in Deutschland steht vor vielfältigen Heraus-forderungen. Diese umfassen eine steigende Nachfrage sowie einen Mangel an spezialisierten Arbeitsmediziner*innen (BÄK 2020). Insbesondere in den landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und grünen Sektoren ist die regelmäßige Betreuung kleinerer Betriebe erschwert (SVLFG 2014: 10 ff). Ein vielversprechender Ansatz zur Bewältigung dieser Problematik, ist die Nutzung von Telemedizin, die international für ihre Sektor übergreifen-de Erreichbarkeit, Prävention und Betreuung anerkannt ist (WHO 2022).
Daher sollte untersucht werden, inwieweit die Telearbeitsmedizin als unterstützendes Mittel im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung sowie der arbeitsmedizinischen Vorsorge aus Sicht der Arbeitgeber*innen von KMU-Betrieben in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und des Gartenbaus geeignet ist. Hierbei sollten neben den Rahmenbedingungen die Bedarfe, hemmende und fördernden Faktoren sowie die Chancen der Telearbeitsmedizin ermittelt werden.
Methoden:
Es wurden 8 leitfadengestützte Interviews mit Arbeitgeber*innen im Zeitraum Juli-August 2023 durchgeführt und anhand der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet (Mayring/Fenzl 2019: 637 f).
Ergebnisse:
Die Ergebnisse zeigen, dass eine Auseinandersetzung seitens der Arbeitge-ber*innen mit dem Thema der Telearbeitsmedizin bisher in nur geringem Maß erfolgt ist und es vor einer zukünftigen Einführung und Integration der Telearbeitsmedizin in den Betrieben Informationsbedarf, insbesondere zu Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen, technischer Unterstützungsbedarf für die Mitarbeitenden und Anpassungsbedarf der Räumlichkeiten zur Wahrung des Datenschutzes besteht. Chancen werden insbesondere in Tele-Konsultationen bei allgemeinen Fragen zum betrieblichen Gesundheitsschutz, aber auch bei Teilen der Vorsorge und speziellen Fragestellungen, wie chronischen Erkrankungen und insbesondere mit Blick auf die Einsparung von Zeit- und Personalressourcen gesehen.
Schlussfolgerung/Diskussion:
Aus den ermittelten Herausforderungen sowie der geringen Auseinandersetzung und geringen Kenntnis zu Einsatzmöglichkeiten der Telearbeitsmedizin, lassen sich Maßnahmen, wie die Information zu praxisbezogenen Umsetzungs- und Unterstützungsmöglichkeiten ableiten, um eine Grundlage für die Akzeptanz und Integration der Telearbeitsmedizin in den Betrieben der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Gartenbaus zu schaffen.
Die Dissertationsarbeit untersucht das Professionalisierungsverständnis Sozialer Arbeit verschiedener Akteur_innen der Praxis vor dem Hintergrund ihrer, sich zum Zeitpunkt der Erhebung transformierenden organisationalen Rahmenbedingungen. Theoretische Überlegungen führen zur Annahme, dass die Einschätzungen darüber, was unter Professionalisierung zu verstehen ist und was dafür getan werden muss, in Abhängigkeit von der jeweiligen organisationalen Sozialisation sowie der eingenommenen Perspektive divergieren. Divergierende Einschätzungen aufgrund unterschiedlicher organisational geprägter Erfahrungs- und Handlungsgrundlagen können deshalb als Herausforderung betrachtet werden, weil die Soziale Arbeit, will sie sich als Profession entwickeln, nicht ihr professionelles Selbstverständnis von den Organisationen abhängig machen darf. Klassische Professionalisierungstheorien beschreiben Professionen nämlich als autonome Berufsgruppen, die nicht dem Staat oder der Wirtschaft usw. unterliegen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Problem, dass eine Professionalisierung Sozialer Arbeit nur bedingt weiterverfolgt werden kann, wenn ihre in der Praxis arbeitenden Mitglieder ihre Professionalisierungseinschätzungen von den Organisationen prägen lassen.
Die Ergebnisse zeigen, dass auch im untersuchten Feld das Handeln der befragten Akteur_innen von den Organisationen geprägt wird, Einschätzungen zur Professionalisierung des Handlungsfeldes sogar mit organisationalen Rahmenbedingungen gleichgesetzt werden, jedoch alle Interviewten gewillt sind, soziale Hilfe je nach Situation und Anliegen zu kommunizieren. Ihre Vorstellungen davon, insbesondere wie sich Soziale Arbeit entwickeln soll, unterscheiden sich dabei allerdings.
Für das prozessgeleitete Arbeiten in der Ernährungsberatung und -therapie wurden von europäischen Hochschulen in Zusammenarbeit mit Berufsverbänden wissenschaftlich fundierte und unabhängige Empfehlungen erarbeitet. Mit der Frage, wie ihr Transfer in die Praxis gelingen kann, beschäftigte sich das „Modellprojekt für die diätetische Versorgung im Raum Fulda“ (MoDiVe) in seiner Laufzeit von 2018-2022 intensiv. Die gezielte, partizipativ angelegte Transferforschung lieferte tiefe Einblicke in Strukturen, Abläufe und Herausforderungen der Ernährungsberatung und -therapie. Begleitend wurden Feedbackschleifen mit Ernährungsfachkräften und Reflexionen im Diätetikforum Fulda, Fortbildungsveranstaltungen für Ernährungsfachkräfte in Osthessen, initiiert. Die daraus entstandenen Qualitätsstandards wurden nun in eine Praxisanleitung mit dem Titel „Prozessgeleitet Arbeiten in der Ernährungsberatung und -therapie – Anleitung und Übungen“ überführt. Die Praxisanleitung enthält differenzierte Ergebnisse der umfassenden Transferforschung, die die einzelnen Beratungsschritte transparent darstellen. Sie beginnt mit einer allgemeinen Übersicht zum prozessgeleiteten Arbeiten in der Diätetik. In den nachfolgenden Kapiteln werden das Diätetische Assessment, die Diätetische Diagnosestellung, die Planung und die Umsetzung der diätetischen Intervention und abschließend die Diätetische Outcome Evaluation behandelt. Vertieft wird die konkrete Umsetzung durch ein praktisches Fallbeispiel und Fragen, die zur Reflexion des eigenen beruflichen Handelns anregen.
Die vorgelegte Zwischenevaluation bezieht sich auf die Stadtteilentwicklung in Fulda Ostend/
Ziehers-Süd (2016-2021). 2014 wurde das Stadtgebiet Ostend/Ziehers-Süd neu in das
Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. 2016 erfolgte die Veröffentlichung des Integrierten Handlungskonzepts (IHK), das „für die Stadt Fulda die Grundlage für eine Stabilisierung und Aufwertung des Stadtgebiets Ostend/Ziehers-Süd bereitstellen“ soll (IHK 2016, S. 3). Die Zwischenevaluation, die darauf zielt, wissenschaftlich abgesicherte Daten zur Umsetzung des Programms und der im IHK ausgewiesenen Projekte zu erhalten, ist qualitativ angelegt. Sie umfasst eine summative Evaluation (Prof. Dr. habil. Jutta Buchner-Fuhs, unter Mitarbeit von Heike Krönung, Dipl. Sozialpädagogin) und eine formative Evaluation (Prof. Dr. Stefan Weidmann). Der Bericht endet mit einem gemeinsamen Ausblick auf Ergebnisse des Evaluations-Workshops „Zwischenbilanz: Sozialer Zusammenhalt Ostend/Ziehers-Süd“.
Hintergrund und Zielsetzung: Studienergebnisse zeigen, dass sich ein geringes Ausmaß an Gesundheitskompetenz negativ auf die Gesundheit bzw. das Gesundheitsverhalten auswirken, zu häufigeren Krankenhauseinweisungen führen und Folgekosten für die Gesundheitsversorgung verursachen können. Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser, Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe) können durch gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz und zum kompetenten Umgang mit Gesundheitsinformationen ihrer Mitarbeitenden, Patient*innen bzw. Klient*innen beitragen. Dies wird als organisationale Gesundheitskompetenz verstanden und stellt einen wichtigen Bestandteil einer patient*innen-orientierten Versorgung in Gesundheitseinrichtungen dar.
Im Rahmen des Projekts "Entwicklung der Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung - ein Kooperationsprojekt zwischen der AOK PLUS und der Hochschule Fulda" (EwiKo) wurde eine "Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Entwicklung der organisationalen Gesundheitskompetenz" erstellt. Die "Schritt-für-Schritt-Anleitung" umfasst sieben Schritte, um Maßnahmen zur Stärkung der organisationalen Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung umzusetzen. Ziel dabei ist es, Strukturen zu einer nachhaltigen Etablierung der organisationalen Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung aufzubauen und die Gesundheitskompetenz von Leitungspersonen, Mitarbeitenden und Patient*innen bwz. Klient*innen zu verbessern.
Methodik: Im Projekt "EwiKo" erfolgte die (partizipative) Entwicklung, Erprobung und Evaluation von Maßnahmen zur Stärkung der organisationalen Gesundheitskompetenz in n=6 Einrichtungen der Gessundheitsversorung (n=2 Krankenhäuser, n=2 Einrichtungen der Pflege, n=2 Einrichtungen der Eingliederungshilfe). In Anlehnung an den "Plan-Do-Check-Act" (PDCA)-Zyklus, welcher die Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz bildete, ließen sich sieben Schritte ableiten, die auf dem Weg zur gesundheitskompetenten Einrichtung durchlaufen werden müssen.
Ergebnisse: Zu Beginn erfolgt die "Planung von Maßnahmen" ("Plan"), d.h. die Einrichtungen machen sich mit dem Thema Gesundheitskompetenz vertraut (Schritt 1), bilden eine multiprofessionelle "Arbeitsgruppe (AG) Gesundheitskompetenz" (Schritt 2), führen eine Bedarfserhebung mittels eines (digitalen) Selbstchecks zur Messung der Gesundheitskompetenz durch (Schritt 3) und legen anhand der Ergebnisse des Selbstchecks sog. Handlungsfelder und Ziele zur Stärkung der Gesundheitskompetenz fest (Schritt 4). Daraufhin folgt das "Durchführen von Maßnahmen" ("Do"), d.h. Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz werden in der Einrichtung mittels Praxisleitfäden umgesetzt (Schritt 5). Die umgesetzten Maßnahmen bzw. die Zielerreichung werden durch erneutes Durchführen der Bedarfsprüfung mittels Selbstchecks überprüft ("Check") (Schritt 6). Schließlich werden in Schritt 7 die Maßnahmen angepasst, verstetigt, verbessert oder ggf. wiederholt bzw. neue Maßnahmen umgesetzt ("Act").
Schlussfolgerung: Die "Sieben Schritte zur gesundheitskompetenten Einrichtung" ermöglichen eine bedarfsorientierte und benutzer*innen-freundliche Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung. Die "Schritt-für-Schritt-Anleitung" befähigt Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, sich strukturiert und schrittweise auf den Weg zur gesundheitskompetenten Einrichtung zu begeben, Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz strategisch zu planen, diese kontinuierlich durchzuführen, zu evaluieren und auf allen Ebenen der Einrichtung nachhaltig zu implementieren.
Der vorliegende Kurzbericht stellt die ersten Ergebnisse der „Health Behaviour in School-aged Children (HBSC)-Studie“ 2021/2022 in Niedersachsen vor. Der Fokus liegt hierbei auf der Kinder- und Jugendgesundheit während der Corona-Pandemie. Es werden die Einflüsse der Pandemie auf unterschiedliche Lebensbereiche aus Sicht der Schüler*innen und Schulleitungen abgebildet, ebenso wie die Einhaltung von (sozialen) Schutzmaßnahmen während der Pandemie und die bevorzugten Informationsquellen zum Infektionsgeschehen. Darüber hinaus werden die schulische Belastung und die psychosomatischen Beschwerden dargestellt.
Die Befragung erfolgte im Schuljahr 2021/2022 und zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 wahlweise per Paper-Pencil- oder Online-Fragebogen. In Niedersachsen nahmen insgesamt 1.051 Schüler*innen und 25 Schulleitungen aller allgemeinbildenden Schulformen teil. Die befragten Schüler*innen besuchten die 5., 7. oder 9. Klasse.
Fast ein Drittel (31,5 %) der Schüler*innen gab an, negative Auswirkungen der Pandemie auf ihre mentale Gesundheit wahrgenommen zu haben. Im Vergleich zu der letzten HBSC-Erhebung im Schuljahr 2017/2018 ist der Anteil an Schüler*innen, der sich infolge schulischer Anforderungen stark belastet fühlte, gestiegen (2017/2018: 25,0 %; 2021/2022: 31,7 %). Ein ähnliches Muster zeichnete sich für die psychosomatische Beschwerdelast ab (2017/2018: 26,9 %, 2021/2022: 38,0 %). Allgemein waren Mädchen und ältere Schüler*innen in besonderem Maße durch die Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Zentrale Quellen zur Suche nach Informationen zur Corona-Pandemie waren die Familie (56,6 %), klassische Anbieter wie Zeitung, Radio oder Fernsehen (45,0 %), aber auch die sozialen Medien (43,1 %). Zudem zeigten die Antworten der Schüler*innen, dass ein Großteil der Befragten nach eigenen Angaben die (sozialen) Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie befolgt hat (50,5 % bis 79,5 %).
Es lassen sich eindeutig Bedarfe nach dem Ausbau und der Intensivierung der schulischen Förderungsangebote zur psychischen Gesundheit der Schüler*innen ableiten. Die Schule stellt eine zentrale Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen dar und eignet sich daher besonders für die Umsetzung gesundheitsbezogener Maßnahmen. Um eine Verstetigung des Angebots schulischer Gesundheitsförderung zu erlangen, ist die Etablierung eines systematischen Gesundheitsmonitorings für Schüler*innen in Niedersachsen unumgänglich. Die Verantwortung für die Planung, Entwicklung und Implementierung von Angeboten sollte dabei nicht nur bei den schulischen Akteur*innen liegen, sondern v. a. durch kommunale und landespolitische Instanzen getragen werden.