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Die Anregung für die hier vorgestellte kultur- und sozialgeographische Untersuchung, deren konkreter Anlass eine Diplomarbeit war (KÜHNE 2006), ging vom Regionalen Forschungsworkshop „Forschung in der Rhön – für die Rhön“ (4.11.2004) aus (POKORNY 2005, S. 65 ff.). Eine vorgegebene Projektskizze aus der Liste der zu bearbeitenden Forschungsthemen (www.biosphaerenreservat-rhoen. de/forschung/themenliste.html#_Toc466446032) diente als Ausgangsmaterial, das insbesondere in Kooperation mit der Bayerischen Verwaltungsstelle Biosphärenreservat Rhön (Dr. Doris POKORNY) und der Forschungsstelle Region und Nachhaltigkeit an der Hochschule Fulda (Dr. Dieter WITTMANN) weiterentwickelt wurde. Bei der Erforschung regionaler Identität bestehen grundsätzliche Probleme. Neben einer Vielzahl existierender Definitionen wirkt sich die Unklarheit von Begriffen negativ aus. Eine sinnvolle Definition liefert WOLF (1990, S. 109), der regionale Identität als den „auf die Region bezogene[n] subjektive[n] Wissens- und Erlebnisvorrat, der aus dem persönlichen Erleben bzw. Bewusstsein über die Region erwächst“ interpretiert und dabei die grundlegenden Elemente, • den Bezugsraum Region, • den subjektiven Aspekt regionaler Identität und • die vollständige Interaktion des Individuums mit seiner Umwelt berücksichtigt.
Seit der Gründung der Nationalstaaten diskutieren Bürger, Politiker und Wissenschaftler zu Fragen des regionalen Bewusstseins, der Definition, Verortung und Anwendung des Heimatbegriffs. Er beinhaltete eher Sehnsüchte als Realitäten, bedeutet Suche nach kleinen, überschaubaren Einheiten, nach Geborgenheit, Wurzeln und Traditionen. Dies impliziert wohl oft nostalgische Rückblicke Ewig-Gestriger auf die „guten alten Zeiten“ mit ihren knappen ökonomischen und energetischer Ressourcen. Ein „Kirchturmdenken“ verbindet sich nicht nur mit räumlicher Begrenzung, sondern auch mit dem Willen zur Gestaltung und dem Zwang zur Verteidigung des eigenen Aktionsraums. Dazu gehört ein nach Sicherheit suchendes ökonomisches Verhalten mit bewusstem Erkennen und bewusster Inwertsetzung der natürlichen Umwelt, eine Standortgebundenheit des Lebens, des Handelns und der sozio-kulturellen Ausdrucksformen. Doch hat unsere Gesellschaft nicht ihren Weg gefunden vom konfessionellen und dialektalen „Flickerlteppich“ vergangener Reiche, und gerade der fränkischen Fürstentümer, hin zu raumübergreifender Mobilität von Menschen, Gedanken und Innovationen in einer Welt, in der Trendsetter und Marketingmanager Einheitskulturen für den mündigen Verbraucher propagieren (s. auch GERSTNER 1992) ?
Zu Beginn des Jahres 2005 forderte das Fränkische Freilandmuseum Fladungen alle Schülerinnen und Schüler an den Schulen der Landkreise Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld zur Teilnahme an einem SchülerInnenwettbewerb auf. Rund 30 Schulklassen verschiedenster Altersstufen und Schultypen bekundeten ihr Interesse an der Teilnahme und erhielten Anfang April vom Museum einen historischen Koffer. „Was macht unsere Heimatregion aus? Packe sie in einen Koffer!“ lautete die Aufgabe für die Schülerinnen und Schüler. Zum Abgabetermin am 31. Mai erreichten 22 gefüllte Koffer das Freilandmuseum. Nach ihrer Auswertung und Begutachtung kam es am 14. Juni zur feierlichen Preisverleihung. Die von den Schülerinnen und Schülern bearbeiteten Koffer wurden dann vom 15. September bis zum Saisonende am 1. November 2005 im Rahmen einer „Werkschau“ im Sonderausstellungsraum des Freilandmuseums der Öffentlichkeit präsentiert (Abb. 1).
Die Besiedlung der Rhön wird in vielen wissenschaftlichen Untersuchungen, aber auch in Projekten und Vorhaben im Biosphärenreservat Rhön thematisiert. Eine nachhaltige Entwicklung der Region muss auch das Wissen um frühere Kulturen als Grundlage regionalen Bewusstseins umfassen. Den Spuren der Besiedlung in der Eisenzeit und dem Thema keltische Kultur nachzugehen ist Ziel der Aktivitäten des Fördervereins „Eisenzeitlich-keltische Geschichte in der Rhön e.V.“ mit Sitz in Sünna1. Viele Fähigkeiten und Kenntnisse aus und über diese Zeit sind verlorengegangen. Dies betrifft nicht nur religiöse oder astronomische Gesichtspunkte, sondern besonders die keltische Handwerkskunst, z. B. Hohlgusstechniken mit Bronze oder die Schmiedekunst mit Eisen. Diese waren erst 1000 Jahre später wieder verfügbar und konnten bis heute noch nicht vollständig nachvollzogen werden (BIEL 1996 „Experiment Hochdorf“). Besiedlungszeichen und Funde an verschiedenen Stellen in der Rhön deuten aber auf den Einfluss und die Lebensweise der damaligen hohen Kultur vor ca. 2.500 Jahren hin. Der Förderverein bemüht sich, Funde und gesicherte Erkenntnisse zusammenzutragen, die eisenzeitlichen Erforschung, insbesondere der Thüringischen Rhön voranzubringen und durch die Nachbildung eines „Keltendorfes“ (Näheres zu Vorbereitung und Recherche s.u.) sowohl die einheimische Bevölkerung als auch Touristen mit der keltischen Kultur bekannt zu machen. Weiterhin bemüht sich der Verein damit eine Inwertsetzung dieser regionalen Besonderheit zu erreichen.
Mit der Grenzöffnung zwischen Thüringen und Hessen/Bayern und der deutschen Wiedervereinigung setzen in der Rhön vielfältige Aktivitäten ein. Die Ost-West-Teilung des Raumes war zu überwinden, und es waren Voraussetzungen für die Bewältigung der neuen Mobilitätsanforderungen – auch in Form von neuen Verkehrswegen und -strukturen – zu schaffen. Die zeitliche Parallelität der Geburtsstunde des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön als länderübergreifendes Vorhaben in diesem Raum ist ein förderndes Element dieses Zusammenwachsens und zugleich eine große Herausforderung an Schutz und Entwicklung einer prädikatisierten Natur und Landschaft, für die hohe Sensibilität angesagt ist.
Die rechtlich anerkannten Naturschutzverbände der AGN sind gegen eine überregionale Straße, die den Naturraum Rhön und seine Menschen dauerhaft irreparabel ökologisch wie wirtschaftlich schädigt. Durch die überregionale Straße wird umfangreicher Transitverkehr erzeugt ohne eine Wertschöpfung für die Region zu schaffen. Eine neue Bundesfernstraßenverbindung durch die Hochrhön ist mit den Belangen des Naturschutzes, des Tourismus und einer nachhaltigen Landbewirtschaftung unvereinbar. Eine massive Verletzung der Einmaligkeit der Rhön – und eine unqualifizierte zentrale Verbindung könnte zu einer solchen Verletzung führen – darf nur unter schonender Streckenführung und unter guter glaubhafter Begründung und nicht aus kurzfristig wirtschaftlichem oder politischem Interesse stattfinden. Aufgabe der Politik ist es, das Biosphärenreservat Rhön in seinem Bestand für die Zukunft ökonomisch und ökologisch sicher zu machen und den Menschen ihre Heimat auf Dauer lebenswert zu erhalten.
„Keine Gentechnik im Biosphärenreservat – Bauern in der Rhön wollen auf Laborsaaten verzichten“ – mit diesem Aufmacher startete der Deutschlandfunk seine Berichterstattung über einen Festakt am Montag, den 27. Juni 2005: Mit der Errichtung eines sechs Meter hohen Dreibeins am Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen hatten die Kreisbauernverbände Rhön-Grabfeld, Fulda-Hünfeld e.V., Schmalkalden-Meiningen e.V. und Eisenach/Bad Salzungen e.V. der „Gentechnikfreien Anbauzone im Biosphärenreservat Rhön“ ihre Zusammenarbeit symbolisch verdeutlicht. Anschließend wurde die Öffentlichkeit über den derzeitigen Sachstand der Aktion in der Rhön unterrichtet: 1.135 Landwirte der sechs umliegenden Landkreise beteiligen sich inzwischen an dem Projekt. Durch diese Aktion werden rund 65.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche erfasst (entnommen der gemeinsamen Presseerklärung der beteiligten Verbände vom 27.6.2005). Damit reiht sich diese Initiative ein in eine Bewegung von Landwirten, die mittlerweile in ganz Deutschland und Europa aktiv ist (ausführliche Informationen unter www.gentechnikfreie-regionen.de und www.gmo-freeregions.de).
Die Frage des Erfolges (Zielerreichung) gewinnen bei der Pflege von Kulturlandschaften durch die anwendbaren Programme (Vertragsnaturschutz usw.) immer mehr an Bedeutung. Erfolgs- und Effizienzkontrollen werden in Zukunft die Ausgaben innerhalg der Landschaftspflege lenken müssen. Einen Beitrag hierzu soll dieser Bericht leisten.
Die Bemühungen zur Reform öffentlicher Verwaltungen von bürokratischen Institutionen hin zu modernen Dienstleistungsorganisationen, die eigenständig bürgerfreundlich und wirtschaftlich agieren, prägen die politische Diskussion seit geraumer Zeit. Die Konzeption dieser Reformbemühungen wird unter den Begriff des „Neuen Steuerungsmodells“ zusammengefasst. Die Veröffentlichungen zum Neuen Steuerungsmodell gehen einheitlich davon aus, dass zur Realisierung der Reformen ein Verwaltungscontrolling benötigt wird, welches die Verwaltungsleitung bei der Erreichung der oben genannten Ziele unterstützen soll. Im vorliegenden Diskussionsbeitrag sollen zunächst die Aufgaben, die organisatorische Struktur sowie die Abläufe und Instrumente dargelegt werden, die das Verwaltungscontrolling zur Erfüllung seiner Unterstützungsaufgaben einsetzen kann. Weiterhin sollen der aktuelle Stand der Einführung des Verwaltungscontrollings sowie Probleme und Erfolgsfaktoren diskutiert werden, die bei der Einführung und der Praktizierung dieser Managementfunktion von Bedeutung sind.
Based on a first video conference: small and middle sized companies in Russia and Germany: A comparative view organized by University "Interregional Institute of Economics and Law", Saint Petersburg/Russia and the University of Applied Sciences – Faculty of Business, Fulda/Germany held on 20th May 2010. Both institutes decided to organize a follow-up conference on January 27th 2011. Again the focus was to compare both markets for international operating companies in reasons for going abroad. The following papers are the outcome of this conference and were presented on the one hand by Fulda master students and on the other hand by Master Students from Saint Petersburg. The overall focus was again a comparative work from a company point of view. Hereby the main research question was to present different case studies based on a heterogeneous group of German-based companies in terms of size and branches. Success and failure in international management activities are discussed on an empirical and statistical basis. Furthermore the students from both institutes learnt also some practical matters like for example how can a foreign company establish its legal presence in Russia?
Naturschutzmanagement kann mit zwei gegensätzlichen Ansätzen verfolgt werden (STOLL-KLEEMANN 2002): Die „ecology-first“-Perspektive sieht ihre Prioritäten strikt in der Dominanz ökologischer Prinzipien. Dagegen stellt die „people-included“-Perspektive die Menschen vor Ort in das Zentrum eines nachhaltigen Ressourcenmanagements, sie geht von einer Wechselwirkung zwischen der Integrität von Ökosystemen und nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweisen der lokalen Bevölkerung aus. Ressourcenmanagement ist umfassend zu verstehen: Es schließt die biotischen Ressourcen (Biodiversität)ein. Der Begriff des Managements meint nicht allein die Steuerung der direkten wirtschaftlichen Nutzung von Ressourcen, sondern auch von Nichtnutzung, die erforderlich ist, um bestimmte Ressourcen zu erhalten – wie für den Erhalt natürlicher Prozesse und davon abhängiger Biodiversität (Wildnisschutz).
Wie lassen sich ökonomische Interessen mit dem Schutz der Natur sowie dem Streben nach sozialer Entwicklung in Einklang bringen? Diese Frage gewinnt in der heutigen Zeit angesichts vielfältiger ökologischer und sozialer Probleme zunehmend an Bedeutung. In diesem Kontext wird der Ruf nach einer nachhaltigen Wirtschaftsweise lauter. Aber was bedeutet Nachhaltigkeit in diesem Zusammenhang überhaupt? Grundsätzlich könnte man sagen, dass in einem nachhaltigen Wirtschaftssystem ökonomische, ökologische und soziale Interessen in Einklang gebracht werden sollen. Nicht der kurzfristige Gewinn soll im Vordergrund stehen, sondern der langfristige Erhalt der Umwelt als Lebens- und Produktionsgrundlage und der Erhalt bzw. die Schaffung von Arbeitsplätzen. Es geht also um die Stabilisierung und qualitative Entwicklung von Wirtschaft und Sozialverhalten (u.a. SCHULZ et al. 2001, S. 375 ff.). Heute erfreut sich der Begriff Nachhaltigkeit großer Beliebtheit und wird als „Modewort“ so häufig verwendet, dass eine Sinnentleerung des Begriffs droht (u.a. HEINTEL 2000, S. 7; DRL 2002, S. 5). Neben der Präzisierung der theoretischen Aspekte stellt sich damit verstärkt die Frage nach den praktischen Umsetzungsmöglichkeiten dieses Leitbilds. Hierzu können Biosphärenreservate einen Beitrag leisten. Deren erklärtes Ziel ist das Aufzeigen von Wegen, nachhaltige Entwicklung in die Praxis umzusetzen.
Regionen – ob städtisch oder ländlich geprägt – stehen im Hinblick auf ihr kommuniziertes Profil vor einer besonderen Herausforderung. Wie soll der Unterschied zwischen Rhön und Vogelsberg oder zwischen Eifel und Hunsrück eindeutig und nachvollziehbar nach außen kommuniziert werden? Was macht diese Landschaften sowie ihre Produkte und Dienstleistungen einzigartig und damit unverwechselbar? Das Image einer Region wird immer aus sehr differenzierten Quellen gespeist. Dazu zählen unterschiedliche Branchen, Organisationen und Unternehmen, Teilregionen und Kommunen, Vereine und Verbände sowie die Bevölkerung und deren Mentalität selbst. Wenn Zielgruppen oder Kunden ein weitgehend eindeutiges Bild über eine Region, ihre Produkte und Dienstleistungen vermittelt bekommen sollen, benötigen sie unverwechselbare Orientierungshilfen.
Im Herbst 2004 und Sommer 2005 waren im Biosphärenreservat Rhön Interviewer der Universitäten Freiburg und Kaiserslautern unterwegs und befragten Experten in den Biosphärenreservats-Verwaltungsstellen, Forstämtern, Tourismus-, Naturschutz- und Jagdverbänden sowie weitere Akteure. Dies geschah im Rahmen eines Forschungsvorhabens im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), welches der Frage nachging, wie sich die Vorgaben des „Ökosystemaren Ansatzes der CBD“, in drei Biosphärenreservaten, darunter die Rhön, widerspiegeln.2 Der Ökosystemare Ansatz ist ein internationales Grundsatzpapier, das Leitlinien vorgibt, an denen sich wirtschaftlich Handelnde beim Eingriff in Ökosysteme orientieren sollen. Er ist Teil des „Übereinkommen über die Biologische Vielfalt“ oder Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity, CBD), mit der weltweit der Verlust der biologischen Vielfalt bekämpft werden soll. Die grundlegende Idee der Konvention, dass hierbei Gesellschaft und Umwelt gleichrangig behandelt werden sollen, führte zu ihren drei Haupt-Zielen: Schutz der biologischen Vielfalt – Nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt – Gerechte Verteilung der Gewinne, die aus der Nutzung der biologischen Vielfalt entstehen. Ein Instrument, um dies zu erreichen, soll der Ökosystemare Ansatz sein.
Durch den Landesverband für Höhlen- und Karstforschung Hessen e.V. wurden im Biosphärenreservat Rhön insgesamt 1.021 Quellen mit faunistischem Schwerpunkt kartiert und untersucht. Die gute Qualität der unbeeinträchtigten Quellen lässt sich aufgrund verschiedener Leitarten hervorragend dokumentieren. So wurden beispielsweise zahlreiche grundwasserbesiedelnden Krebsarten, die endemisch nur in Rhön und Vogelsberg vorkommende Rhön-Quellschnecke, der als Glazialrelikt geltende Alpenstrudelwurm und quellbewohnende Wassermilben nachgewiesen. Das vorgefundene Artenspektrum spricht für ein weitgehend intaktes Ökosystem im Grundwasserkörper und in den unbeeinflussten Quellregionen des Biosphärenreservats. An einzelnen Quellstandorten wurden aber auch anthropogene Beeinflussungen festgestellt, die nachhaltig in den Lebensraum Quelle eingreifen. In mehreren Untersuchungsberichten, die im Auftrag der Verwaltungsstellen des Biosphärenreservats Rhön angefertigt wurden, konnten die Gefährdungen der einzelnen Quellen aufgezeigt und Maßnahmenvorschläge unterbreitet werden. Es wäre wichtig, die Kartierungsarbeiten im Biosphärenreservat Rhön auch in Zukunft fortzusetzen, da bisher nur ein kleiner Teil der Quellstandorte bekannt ist und hinsichtlich des Artenspektrums noch einige zoologische Überraschungen zu erwarten sind. Erstmals in Deutschland besteht hier die Möglichkeit, eine Mittelgebirgsregion flächendeckend und länderübergreifend zu untersuchen. Da alle Quellen nach den gleichen Untersuchungsmethoden erfasst werden, ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleistet.
Fragt man nach einem charakteristischen Wirtschaftszweig der Rhön, dann wird fast ausnahmslos das Holzschnitzen genannt, obwohl es seit der Industrialisierung viele andere, wirtschaftlich bedeutendere Erwerbszweige für die Bevölkerung gibt. Der Grund liegt wohl darin, dass das Holzschnitzen nur in wenigen Räumen Deutschlands heimisch und damit für diese typisch ist und es auf einer Jahrhunderte alten Tradition aufbauen kann. In Zeiten wie diesen, in denen sich vermehrt auf regionalspezifische Erzeugnisse besinnt wird, gleicht das Holzschnitzen einer Visitenkarte der Rhön. Die Geschichte der Holzschnitzerei zeigt uns, dass einst das Fertigen von hölzernen Gebrauchsgegenständen für Haus und Hof im Vordergrund stand, die Produkte, in klassischer Heimarbeit entstanden und ihren Weg auch zu weiter entfernten Abnehmern fanden.
Die Stadt Sontra stand bei der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans vor der Situation, die bisher praktizierte Ausweisung von Bauflächen zu überdenken, weil die Rahmenbedingen für das Bauen und die Bevölkerungsstruktur aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region sich sehr stark verändert hatten. Diese stetige Bevölkerungsveränderung und stark sinkende Grundstücks- und Immobilienpreise habe die Bautätigkeit für Ein- und Zweifamilienhäuser fast zum Erliegen gebracht. Deshalb konnte und musste das Ziel in einem neuen Flächennutzungsplan sein, die Ausweisung von Bauflächen deutlich zu verringern.
Mit dem Entwicklungsmotiv „Eine Region besinnt sich auf gemeinsame Stärken: Der Mittelrhein – Ein Stück Weltkultur“ und den in verschiedenen Handlungskonzepten dargelegten und abgestimmten Handlungszielen und Projekten sind wichtige Schritte zu einer gemeinsamen Regionalentwicklung getan, die im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit eine große Chance zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Tals bietet. Nachhaltigkeit bezieht sich in diesem Kontext auf die Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft einschließlich der Erhöhung der ökologischen Wertigkeit sowie der Steigerung der Attraktivität für Besucher und Bewohner. Mit der Förderung der regionalen Identität soll das Weltkulturerbe den Bekanntheitsgrad des Mittelrheintals in der Welt erhöhen und somit zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Tourismus beitragen. Im Bereich des Tourismus, der Landschaftspflege sowie in der gezielten Vermarktung regionaler Produkte sollen insbesondere für die Landwirtschaft bzw. den Weinbau zusätzliche Einkommensquellen erschlossen werden.
Betrachtet man die Kernzonenproblematik im Biosphärenreservat Rhön in ihrer Gesamtheit, also sowohl die bisherige konstante Defizitstruktur in Bayern und Thüringen, die neuere in Hessen sowie die Problematik der zu diesem Ausgleich notwendigen Flächenausweisung für Kernzonen, einschließlich der großen Schwierigkeiten dabei, so ist in den nächsten Jahren noch eine gewaltige Anstrengung erforderlich. Deutliche und großzügige Unterstützung seitens der verantwortlichen Bundesländer, beispielsweise durch Bereitstellung geeigneter naturnaher Waldflächen mit Aufgabe ihrer wirtschaftlichen Nutzung, sind derzeit nicht erkennbar. Wie auf diesem Hintergrund eine den geplanten Dimensionen entsprechende großräumige Gebietserweiterung mit Kernzonenanteilen realisiert werden sollte, ist schwer vorstellbar. Eine gewisse Gewähr dafür, dass es nicht zu einer schnellen Erweiterung kommt, über deren Sinn für das Biosphärenreservat Rhön bisher wenig Nachvollziehbares und Überzeugendes vorgetragen wurde, bietet das in einem solchen Fall notwendige neue Verfahren zur Anerkennung der neuen Gebietskulisse als Biosphärenreservat seitens der UNESCO. Dieses müsste von allen Beteiligten gewollt sein. Die geforderten Kernzonenflächen wären ebenfalls unverzichtbar einzubringen. Ein zweites Mal wird sich die UNESCO wohl kaum auf eine spätere Erfüllung dieser Anforderungen vertrösten lassen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die geplante Baumaßnahme eine sehr schwere Beeinträchtigung des dortigen Lebensraums zur Folge hätte. Auch andere Bauvorhaben jedweder Funktion, z.B. landwirtschaftliche oder gewerbliche (etwa Außenstellen, Scheunen, Silos, Lager- oder Maschinenhallen)hätten den gleichen Effekt. Solche Eingriffe sind hinsichtlich der Funktion dieses Lebensraums als Rast- und Brutgebiet – besonders für Offenlandvögel – auch nicht ausgleichbar. (Wo könnte man in der Umgebung solche fast ebenen, übersichtlichen, strukturarmen landwirtschaftlichen Flächen zusätzlich schaffen?) Deshalb sollte dieser Lebensraum unverändert erhalten und von jeder weiteren Bebauung verschont werden und andere Standorte für geplante Bauvorhaben gesucht werden.
Der paläarktische Gesamtbestand des Birkhuhns wird derzeit auf eine Größenordnung von 5-10 Millionen Tiere geschätzt (STORCH 2000). Der europäische Anteil daran beträgt etwa 1/5. In Deutschland und ganz Mitteleuropa stehen Birkhühner wie auch die anderen Raufußhühner auf den nationalen Roten Listen bedrohter Arten. Die Bestände sind seit Jahrzehnten rückläufig. Heute dürfte der Bestand für Birkhühner in Deutschland nur knapp über 1000 Individuen liegen. Die meisten davon, ca. 800-1000 Individuen (BEZZEL et al. 2005), leben in den Bayerischen Alpen. Hier profitieren die Bestände vom großflächigen Zusammenhang der Alpinen Populationen. Alle übrigen Populationen von Birkhühnern in Deutschland liegen unter 100 Vögeln und sind als hochgradig gefährdet einzustufen (STORCH 2008).
Die UNESCO-Biosphärenreservate sollen Modellregionen für nachhaltige Entwicklung sein. Nachhaltige Entwicklung umfasst ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz stehen in einem engen Verhältnis zueinander. So kann Verbraucherschutz als Mittel zur Schaffung von Nachhaltigkeit in vielen Bereichen der Gesellschaft betrachtet werden. Dabei kommt insbesondere den Verbraucherrechten und deren tatsächlicher Durchsetzung eine elementare Funktion für den Verbraucherschutz zu. Im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön wurde seit dessen Einrichtung im Jahre 1991 eine Vielzahl an beispielhaften Projekten der nachhaltigen Regionalentwicklung angestoßen und durchgeführt, so etwa in Hessen die Qualifizierungsinitiative „Frauen im Landtourismus“. Im Rahmen dieses Projekts sollte vor allem Frauen aus dem landwirtschaftlichen Bereich die Möglichkeit eröffnet werden, durch den Erwerb entsprechender Zusatzqualifikationen Zusatzeinkommen etwa im Hoftourismus oder der Direktvermarktung zu generieren. Aus diesem Projekt ist der Verein Rhöner Durchblick hervorgegangen. Einige dieser beispielhaften Projekte wurden nicht nur bis in die Gegenwart fortgeführt, sondern auch entsprechend weiterentwickelt. Dies trifft zum Beispiel auf das Partnerbetriebssystem des Vereins Natur- und Lebensraum Rhön (VNLR) zu, das als Ausgangspunkt für die Entwicklung der Dachmarke Rhön gesehen werden kann.
Aktueller Anlass, sich mit den Kernzonen im Biosphärenreservat Rhön zu befassen, ist das Flächendefizit bezüglich des obligatorischen 3 %-Anteils an der Gesamtfläche seit der Prädikats-Verleihung durch die UNESCO 1991. Weil 2011 die zweite Evaluierungsperiode zu Ende geht, drängt das DEUTSCHE NATIONALKOMITEE FÜR DAS UNESCO-PROGRAMM „Der Mensch und die Biosphäre (MAB) verständlicherweise, dieses Defizit bis dahin zu beheben, weil sonst die Aberkennung des Prädikats droht. Dieses Defizit ist in den drei beteiligten Bundesländern zu unterschiedlich. Am größten ist es in Bayern und Thüringen, während Hessen mit derzeit 2,4 % Kernzonenanteil dem Ziel 3 % schon recht nahekommt (fehlende Fläche derzeit ca. 370 ha). Trotzdem werden sich die folgenden Betrachtungen auf den hessischen Teil des Biosphärenreservats konzentrieren, da hier die inakzeptable Vorstellung einiger politisch Verantwortlicher im Raum steht, man könne dieses Defizit mit „kleinteiligen Lösungen“ ausgleichen (Fuldaer Zeitung 08.08.2008).
Gleich, ob wir bei dieser analytischen Arbeit Probleme oder Potenziale identifizieren, wir können nur Bewusstsein schaffen und Wege aufzeigen, von denen wir überzeugt sind, dass sie zum Erfolg führen können. Dabei versuchen wir möglichst wirksam den Katalysator zu geben, der Reaktionen beschleunigt, Prozesse in Gang bringt, aber selbst meist im Hintergrund wirkt. Im Idealfall schaffen wir es, Inhalt und Menschen zu verknüpfen, Netzwerke zu initiieren. In die möglichst reibungslose und erfolgsorientierte Arbeit solcher Netzwerke sind wir bereit sehr viel Zeit zu investieren. In diesem Sinne sind die Rhöner Apfelinitiative oder der Rhöner Wurstmarkt oder die ARGE Rhön klassische Netzwerke, die, wie man sieht, viel bewegen können. Die anstehenden radikalen Umwälzungen in der Landwirtschaft, die uns als Rahmenbedingungen ohne Rücksicht auf unsere aktuelle Situation in der Rhön vorgegeben sind, fordern unsere ganze Kraft und unseren ganzen Ehrgeiz, diesen Wandel positiv zu bestehen. Jeder Wandel beinhaltet auch neue Chancen. Ein fundamentaler Wandel enthält auch große Chancen, wir alle sind herausgefordert, diese Chancen für die Rhön zu identifizieren und entschlossen zu nutzen.
Dieser Beitrag knüpft an unseren Artikel in Heft 2/2005 (LAHNER/POLLERMANN 2005) an, der Zwischenergebnisse eines DFG-Forschungsprojekts am Institut für Umweltplanung1 der Leibniz Universität Hannover vorgestellt hat (FÜRST et al. 2006). Die „Fortsetzung“ basiert auf den Ergebnissen des Forschungsprojekts sowie der daran anknüpfenden Dissertation zum Thema „Regional Governance in Biosphärenreservaten“ (LAHNER 2009). „Regional Governance“ wird hier verstanden als netzwerkartige Kooperation zwischen Akteuren der staatlichen, marktwirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Teilsysteme, die dauerhaft das Ziel verfolgt, Gemeinschaftsaufgaben der regionalen Entwicklung zu bearbeiten. Bezüglich der so geleisteten Steuerung stehen Prozesse und Regelsysteme im Vordergrund, die kollektives Handeln unterschiedlicher Akteure ermöglichen und dadurch unterschiedliche Handlungslogiken verbinden können. Ziel der Arbeit war es, einen Beitrag zur Erforschung der Entwicklung solcher Regional Governance-Arrangements im Zusammenhang mit dem Schutz natürlicher Ressourcen zu leisten. Als Untersuchungsgegenstand wurde das Schutzgut „Natur und Landschaft“ in Biosphärenreservaten (BR) gewählt. Denn das Konzept der „Biosphärenreservate“ (§ 25 BNatSchG) verfolgt eine kooperative Naturschutzstrategie, die nachhaltige Regionalentwicklung mit Naturschutzzielen in Einklang bringen soll. Regional Governance scheint eine besonders geeignete Steuerungsform darzustellen. Denn die Anforderungen an die UNESCO-Biosphärenreservate, und damit auch an das BR Rhön, bedingen eine netzwerkartige, sektorübergreifende Koordinationsform. Zudem wird vermutet, dass Natur und Landschaft hier „place-Effekte“ ausüben, die katalysierend auf die Regional Governance-Prozesse wirken. Dabei geht der Begriff „place“ über ein rein territoriales Raumverständnis hinaus, indem „place“ auch als Raum sozialer Interaktionen verstanden wird.
Der außerordentlich exponierte Flächenverbrauch im BR Rhön wird inzwischen auch in der Region kritisch bewertet. Im „Regionalen Entwicklungskonzept Lebensraum Rhön 2007-2013 (REK)“ wird in zahlreichen Punkten an die erwähnte überregionale Debatte und deren Vorschläge zur Reduzierung des Flächenverbrauchs und der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ angeknüpft und der Forderungskatalog auf die Situation in der Rhön präzisiert. Im Kapitel „Dorferneuerung und -entwicklung“ wird dazu formuliert: „Durch konsequente Anwendung der Programmvorgaben (Verzicht auf Neubau-Gebiete, Primat der Innenentwicklung) muss in der Gebietskulisse dem übderdurchschnittlichen Wachstum der Siedlungsflächen entgegengewirkt werden. Trotz ausreichenden innerörtlichen Flächen- und Umnutzungspotenzials kommt es noch immer zur Ausweisung teilweise unmaßstäblicher Neubau-Gebiete im Außenbereich. Diese Entwicklung leistet der Tendenz zur Verödung von Dorfkernen Vorschub“.17 Dies wird dort im Weiteren präzisiert und mit Bezug zu einzelnen Gemeinden konkretisiert, ein hoffnungsvoller Ansatz.
Der Begriff der Nachhaltigkeit ist in aller Munde und hat vielleicht gerade deswegen mittlerweile einen faden Beigeschmack. Entstanden ist er im Kontext der sogenannten „Ökokrise“, die als Sammlung mannigfaltiger Problemlagen die Gefährdung der menschlichen Re-Produktionsgrundlage in das Bewusstsein der gesellschaftspolitischen Öffentlichkeit der westlichen Industrienationen rückte. Angesichts der globalen menschlichen Notlagen hat die UNO die Jahre 2005 bis 2014 dann auch zur Dekade „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ ausgerufen, in der es um individuelles wie gesamtgesellschaftliches Umdenken gehen soll. Forciert und gefördert werden Bildungsprozesse und -aufgaben, die es sich zum Ziel setzen, die nachfolgenden Generationen auf die von ihnen zu lösenden Aufgaben vorzubereiten, wobei im Nachhaltigkeitsdiskurs erstmals explizit Umwelt- und Entwicklungsfragen verbunden werden. Dies sind also nicht nur Fragen nach umweltpolitischen Entwicklungen, sondern auch Fragen nach einer global gerechten Verteilung der Ressourcen, sowohl in inter- als auch in intragenerativer Hinsicht.
Die zunehmenden Verluste an Realitäts- und Praxisbezug und die einseitige Betonung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse sind Kernprobleme im Kontext der Bildung in der Schule (Sauerborn/Brühne 2007, S. 9). Um dem Defizit von Primärerfahrungen in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken, haben sich moderne methodisch-didaktische Konzepte in der Schulpraxis etabliert. So werden Stichwörter wie „Handlungsorientierung“, „Offener Unterricht“, „Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler“, „fächerübergreifendes und problemorientiertes Lernen“ und „Ganzheitlichkeit“ in der fachdidaktischen Diskussion schon seit längerem erörtert und fließen als unerlässliche Unterrichtsprinzipien in die tägliche Unterrichtsplanung von Lehrerinnen und Lehrern ein. Dabei wird das aus Zeiten des pädagogischen Realismus (17. Jahrhundert), der Pädagogen der Aufklärung (18. Jahrhundert) und der des Anschauungsunterrichts im 19. Jahrhundert sowie der Zeit der Reformpädagogik des frühen 20. Jahrhunderts stammende außerschulische Lernen wieder entdeckt und findet seine Berechtigung in der aktuellen schulischen Bildung.
„Gute Gesundheit unterstützt erfolgreiches Lernen, erfolgreiches Lernen unterstützt die Gesundheit. Erziehung und Gesundheit sind untrennbar.“ Diese Aussage von Desmond O’Byrne, WHO Genf, setzte den Meilenstein der weltweiten Umorientierung der Gesundheitserziehung hin zu einer an der umfassenden Gesundheitsförderung orientierten Strategie der Weltgesundheitsorganisation. Dieser Prozess der Neuorientierung war von Anfang an verbunden mit dem Streben nach zukunftsfähigen und gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensbedingungen, die von den Vereinten Nationen mit der Strategie der nachhaltigen Entwicklung als Zukunftsaufgabe aller Mitglieder der Staatengemeinschaft auf diesem Planenten entwickelt und verfolgt wird. Den Grundsatz dieser Strategie beschreibt die Aussage der ehemaligen Vorsitzenden der Kommission der Vereinten Nationen, Gro Harlem Brundlandt: „Wir müssen zukünftig darauf achten, dass wir unsere Bedürfnisse so befriedigen, dass dies auch zukünftige Generationen tun können.“
„Woher kommen Eier? Was frisst eine Ziege? Wie entsteht unsere Milch?“ Das sind nur einige Fragen, die Grundschüler immer häufiger stellen, wenn es um unsere Nahrungsmittel und die Landwirtschaft geht. Einem großen Teil unserer Bevölkerung sind viele Arbeitsabläufe in landwirtschaftlichen Betrieben nicht mehr bekannt, und das Wissen um den Ursprung der Nahrungsmittel und deren Weiterverarbeitung geht immer mehr verloren. Zudem wird in Kinderbüchern und Fernsehsendungen oft ein idyllisches und verfälschtes Bild von Landwirtschaft vermittelt, das mit dem Alltag auf dem Bauernhof kaum noch etwas zu tun hat. Um diese Wissensdefizite auszugleichen, wurde im Jahr 2000 die Initiative Bauernhof als Klassenzimmer vom Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Hessischen Bauernverband und dem Hessischen Kultusministerium ins Leben gerufen. Mittlerweile stehen für alle Interessierten in einem eigenen Internetportal (www.bauernhof-als-klassenzimmer-hessen.de) zahlreiche Informationen zum Herunterladen bereit. Auch Lehrerfortbildungen werden dokumentiert und die Suche nach landwirtschaftlichen Partnerbetrieben – vor allem in der eigenen Region – durch eine Adressenliste erleichtert.
Als bedeutsamster regionalökonomischer Nachteil einer neuen Rhönquerung ist zweifellos die Schwächung des touristischen Potenzials durch Beeinträchtigung von Ruhe und Naturerleben im Trassennahbereich zu sehen. In regionalökonomischer Hinsicht sind diese Wirkungen angesichts der auch derzeit eher schwach ausgebildeten Tourismuswirtschaft der berührten Gemeinden sicherlich von keiner entscheidenden Bedeutung, doch werden durch neue Verkehrsinfrastrukturen Rahmenbedingungen geschaffen, die die künftigen Entwicklungslinien der begünstigten bzw. benachteiligten Orte wesentlich beeinflussen. Für diese Ortschaften ist es daher weniger eine wissenschaftliche Frage nach den Nutzen und Kosten als vielmehr eine politische Frage, in welchem Szenario die Orte ihre Zukunft sehen: als verkehrsaffine, überregional orientierte Gewerbestandorte mit entsprechender Verkehrsinfrastruktur oder als eher periphere, allenfalls in regionale Wirtschaftskreisläufe eingebundene Wohnstandorte?
Der partizipative Ansatz der frühzeitigen Beteiligung aller relevanten Akteure wird verstärkt auf dem Gebiet des Naturschutzes verfolgt, da es die Komplexität der Probleme schlichtweg erfordert: „Viele Probleme im Naturschutz sind sozialen Ursprungs, so dass der ‚Faktor Mensch’ bewusst in das Naturschutzgeschehen eingeplant werden sollte“ (STOLL 1999). Eine professionelle Planung, Durchführung und Nachbereitung sind von großer Bedeutung bei den modernen Beteiligungsverfahren, daher sollten solche diskursiven und partizipativen Prozesse im Naturschutz von Beteiligungs-Fachleuten wie Moderatoren, Mediatoren oder Organisationsentwicklern durchgeführt werden. Unerlässlich für den Erfolg von Beteiligungsverfahren sind offizielle und verbindliche Rahmenbedingungen. Dazu zählen Transparenz, Legitimation der Akteure und Neutralität der zwischen den Akteuren vermittelnden Personen. Auch inoffizielle Rahmenbedingungen wie Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit und Vertrauen spielen eine große Rolle. Darüber hinaus müssen ausreichende Finanzmittel für Beteiligungsverfahren zur Verfügung stehen. Werden diese Punkte nicht beachtet, ist die Gefahr groß, dass ein Beteiligungsverfahren nicht zu dem gewünschten Erfolg führt. Unzufriedenheit und ein allgemeines Infragestellen bis hin zur Ablehnung von Beteiligungsverfahren kann die Reaktion der Akteure sein (VIETH 2000).
The research papers published in this reader were presented to an audience of academicians and practitioners at the 2011 Global Business Management Research Conference at Fulda University. The conference was conducted under the topic “Recent Developments in Business Management Research in an International and Regional Context”.
Ersatzteillogistik sorgt dafür, dass die für die Instandhaltung und/oder Reparatur von Anlagen, Betriebsmitteln und Endprodukten benötigten Ersatzteile in der notwendigen Menge, Art und Qualität beim entsprechenden Bedarfsträger zur richtigen Zeit möglichst kostengünstig be-reitgestellt werden. Ihr kommt generell, insbesondere auch als Differenzierungsmerkmal in hart umkämpften Märkten, eine steigende Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund, die mit einer zunehmenden Verlagerung zu Logistikdienstleistern verbunden ist, stellt sich die Frage, welches Potenzial die Region Berlin/Brandenburg für die Abwicklung der Ersatzteillogistik bietet. Das Ziel der vorliegenden Studie ist daher, auf Basis einer empirischen Erhebung das Potenzial der der Region Berlin/Brandenburg für die Ab-wicklung ersatzteillogistischer Aktivitäten abzuschätzen. Dabei werden unterschiedliche Fra-gen geklärt: Welche Bedeutung weist die Ersatzteillogistik für den Unternehmenserfolg auf? Welches Outsourcingpotenzial bietet die Ersatzteillogistik? Nutzen produzierende Unterneh-men ein Ersatzteilzentrum in der Region Berlin/Brandenburg und wie zufrieden sind sie mit dieser Standortentscheidung? Welche Gründe sprechen aus Unternehmenssicht gegen ein Er-satzteilzentrum in Berlin/Brandenburg?
The research papers published in this reader were presented to an audience of academicians and practitioners at several international business research conferences. All of the submitted articles and presentations abstracts were subject to a review by the Editorial Board of the conference, comprised of the following persons: Prof. Dr. Klaus Kellner (Universitiy of Applied Science Augsburg, Germany), Prof. em. Dr. Johannes Lachhammer (Augsburg University, Germany) and Prof. Guenther Kress, PhD, California State University. The Editorial Board also reviewed and approved the submitted full papers for publication in this reader. This reader intends to sustainably stimulate the discussion concerning recent developments in Business Management Research among scholars and practitioners. Each and every feedback, also and particularly from students, is most welcome.
This article looks critically at the explanation provided by the so‐called ‘normalisation’
literature for Germany’s apparent reluctance and closefisted approach to the Eurozone crisis.
In contrast to the ‘normalisation’ argument which attributes the handling of the crisis to a more self‐interested and assertive stance in Germany’s European policy, this paper emphasizes the role of economic ideas as an explanatory factor. Based on the economic school of ordoliberalism in Germany, the crisis is perceived of as a debt and institutional crisis rather than a financial crisis, as suggested by ‘normalisation’ proponents. Consequently, a profound long‐term solution is thought to require policies of debt reduction and supply‐side reform as well as amendments to Eurozone institutions. In addition, unconditional financial bail‐outs are deemed inadequate to fight the source of the crisis. While the ‘normalisation’ literature stresses change in Germany’s approach to European integration relative to the early 1990s, the view outlined here suggests that there is a significant degree of continuity with the founding period of the European Economic and Monetary Union. Both then and now, Germany is primarily concerned with sound money, fiscal discipline and the institutional set‐up of the Eurozone, all based on principles derived from ordoliberal economic thinking.
Unter Transitionen werden hier allgemein unstete, diskontinuierliche Übergangsprozesse verstanden. In der Selbstbeobachtung erscheinen sie z.B. als Brüche, überraschende Ereignisse, ungeahnte Chancen oder nie für möglich gehaltene Schocks. Retrospektiv jedenfalls – positiv wie negativ bewertet – als entscheidende Weichenstellungen, die später nachfolgende Entscheidungen in einschneidendem Umfang wenn schon nicht determinieren, so jedenfalls aber nachhaltig oder dauerhaft prägen. Als unstet werden sie deswegen eingeschätzt, weil Akteure heute davon zunehmend „unvorhergesehen“ und nicht planbar betroffen sind.
The two Bretton Woods Sisters – International Monetary Fund (IMF) and World Bank – have been key actors in the international political economy since their inception in 1944. While the IMF was established to support national economies during rather short-term, macroeconomic crises, the World Bank has had a more long-term focus on development and economic growth. In pursuit of their goals, both institutions’ instrumental repertoire includes the provision of information, surveillance, technical assistance and training, policy advice, and – arguably most importantly – lending to those countries that have limited or no access to private capital markets. In this paper, I critically analyse the Bretton Woods sisters’ institutional set-up, their objectives and instruments. Further, various criticisms and challenges of the multilateral system are discussed, including the economic policy conditions imposed on borrowing countries, the Western-dominated governance structure and the under-representation of major emerging economies such as China and India.
Die aktuelle Corporate Governance-Debatte prägt seit einigen Jahren die wirtschaftswissenschaftliche Fachliteratur sowie die Unternehmenspraxis mit unveränderter Dynamik. Es existieren inzwischen zahlreiche Standards auf nationaler und internationaler Ebene, die dazu dienen, Unternehmen mit Hilfe von gesetzlichen Regelungen oder Empfehlungen aufzuzeigen, wie sich gute Corporate Governance gestalten lässt.
Ziel des vorliegenden Discussion Papers ist es, auf Basis theoretischer Grundlagen und empirischer Erkenntnisse die Wechselwirkungen zwischen Corporate Governance und Controlling in Unternehmen, insbesondere in Familienunternehmen, aufzuzeigen und auf Basis eines spezifischen Funktionsmodells eine Gestaltungsempfehlung für die Unternehmensleitung auszusprechen, die den zielführenden Beitrag des Controllings zur Umsetzung einer Corporate Governance unterstützen kann.
Die Unternehmenskommunikation stellt längst keine reine Marketingfunktion mehr dar, sondern hat sich als strategischer Erfolgsfaktor im unternehmerischen Wertschöpfungsprozess bestätigt und folglich als Kernaufgabe der Unternehmensführung etabliert. Die vorliegende Ausarbeitung beleuchtet die zunehmende Bedeutung der Unternehmenskommunikation in der Unternehmenspraxis sowie ihren Beitrag zum Unternehmenserfolg und zeichnet nach, welchen hohen Stellenwert die interne und externe Unternehmenskommunikation inzwischen europaweit gewonnen hat. Angesichts der zunehmenden strategischen Bedeutung von Unternehmenskommunikation ist eine adäquate Evaluation ihrer Maßnahmen unerlässlich, um eine effiziente und effektive Planung, Steuerung und Kontrolle sämtlicher kommunikativer Anstrengungen im Unternehmen gewährleisten zu können. Diese Unterstützungs- und Steuerungsfunktion kommt der noch jungen Disziplin des Kommunikations-Controllings zu, das in seinen Grundzügen in der vorliegenden Publikation dargestellt wird. Um den Erfolg der Kommunikationsmaßnahmen diagnostizieren zu können und zu verstehen, wie die Unternehmenskommunikation wirkt, wird hierbei das sogenannte Wirkungsstufenmodell angewandt, das im engen fachlichen Austausch zwischen Wissenschaftsvertretern und Praxisexperten entwickelt wurde.
Die frühzeitige und fundierte Regelung der Unternehmensnachfolge stellt eine zentrale Herausforderung zur nachhaltigen Sicherung des Unternehmenswertes mittelständischer Unternehmen dar. Angesichts der konstatierten hohen wirtschaftlichen Relevanz des Mittelstandes gibt es gute Gründe, sich der Nachfolgethematik explizit auch in der Region Fulda zu widmen, um einen der maßgeblichen Bausteine zur Sicherung der regionalen Wirtschaftskraft zu analysieren. Die vorliegende Publikation ist ein Ergebnis des Forschungsprojektes „Unternehmensnachfolge im Mittelstand“, welches durch Frau Prof. Dr. Irina Kohler, Professorin für controllingorientierte Unternehmensführung am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Fulda durchgeführt wurde.
Seit 2008 untersuchen die beiden Autoren regelmäßig den Stand des Risikomanagements in der Speditions- und Logistikbranche. Diese Untersuchungen werden mittels empirischer Erhebungen durchgeführt. Das vorliegende Discussion Paper dokumentiert die Ergebnisse der aktuellsten Erhebung aus dem Jahre 2015. Dabei weist die Studie unter anderem den Anwendungsgrad des Risikomanagements aus, die Verankerung in der Aufbauorganisation sowie die Nutzung von Methoden und IT-Anwendungen. Abschließend stellt sie den wahrgenommenen Nutzen des Risikomanagements für Logistikdienstleister dar.
Die Veröffentlichung enthält folgende Beiträge: Wirtschaft ohne Recht ist wie Europa ohne Bologna! Mit Wirtschaftsrecht juristische Ausbildung attraktiv bereichert - Protokollnotizen zu einer über 20jährigen akademischen Erfolgsgeschichte. Beschluss des Bundesgerichtshofs zum Rechtsweg einer Unterlassungsklage eines Rechtsanwalts gegen eine Hochschule wegen Verleihung eines möglicherweise irreführenden akademischen Grades „Diplom-Wirtschaftsjurist/in (FH)“ vom 05.06.1997 (I ZB 3/96). Beschluss des Oberlandesgerichts Köln zum Rechtsweg einer Unterlassungsklage eines Rechtsanwalts gegen eine Hochschule wegen Verleihung eines möglicherweise irreführenden akademischen Grades „Diplom-Wirtschaftsjurist/in (FH)“ vom 14.12.1995 (6 W 84/95). Das wirtschaftsrechtliche Studienangebot im Spiegel des Wissenschaftsratsgutachten von 2012: „Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland“.
Abstrakt
1. Für einstweilige Maßnahmen oder Sicherungsmaßnahmen im Sinne von Art. 36 Abs. 9 EuInsVO, die vor deutschen Gerichten beantragt werden, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet, wenn nach dem Recht des EU-Mitgliedstaates, in dem das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wurde, der „Verwalter“ im Sinne von Art. 2 Nr. 5 EuInsVO – wie nach deutschem Verständnis – Inhaber eines privaten Amtes ist. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist zudem selbst dann eröffnet, wenn der „Verwalter“ nach dem Recht eines Mitgliedstaats ein Träger öffentlicher Gewalt ist. Dieser Hoheitsträger handelt im Falle des Art. 36 Abs. 1 EuInsVO trotzdem in einer Zivilsache, da Ermächtigungsgrundlage für die EuInsVO Art. 81 AEUV ist (justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen). Schließlich ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet, wenn der „Verwalter“ im Sinne von Art. 2 Nr. 5 EuInsVO einen Justizverwaltungsakt im Sinne von § 23 EGGVG erlassen hat.
2. Statthafte Maßnahmen im Sinne von Art. 36 Abs. 9 EuInsVO sind im Zivilrechtsweg nicht die vorläufigen Maßnahmen nach § 21 InsO, sondern das Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren nach §§ 916 ff. ZPO. Obwohl die bloße Zusicherung im Sinne von Art. 36 Abs. 1 EuInsVO keinen Vollstreckungstitel darstellt und damit die lokalen Gläubiger – liegt auch sonst kein Vollstreckungstitel vor – nicht unmittelbar vor der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung stehen, ist das Arrestverfahren anwendbar. Es ist das in der Regel statthafte Verfahren, da der Gläubiger meist eine Geldforderung geltend macht und zudem der Anspruch aus der Zusicherung in eine Geldforderung übergehen kann. Will der lokale Gläubiger einen Unterlassungsanspruch gegen den Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens sichern lassen, ist dafür die einstweilige Verfügung nach § 935 ZPO statthaft.
3. Art. 36 Abs. 9 EuInsVO begründet für die deutschen Gerichte nur deren internationale Zuständigkeit. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich nicht schon aus § 19a ZPO, da dieser nur den allgemeinen Gerichtsstand des Insolvenzverwalters regelt. Der allgemeine Gerichtsstand wird jedoch vorliegend durch den ausschließlichen Gerichtsstand nach §§ 802, 919, 937 ZPO verdrängt. Danach ist sachlich (und örtlich) in Arrestverfahren ausschließlich dasjenige Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die zu verwertende Sache liegt. Im Übrigen und bei einstweiligen Verfügungsverfahren ist das ausschließlich zuständige „Gericht der Hauptsache“ im Anwendungsbereich des Art. 36 Abs. 9 EuInsVO so auszulegen, dass das sachnächste Gericht zuständig ist. Das ist dasjenige Gericht, das für die Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens zuständig gewesen wäre. Gehört die Sache dort aufgrund des Werts des Streitgegenstandes zu den Landgerichten, ist dieses zuständig, §§ 23, 71 GVG.
4. Prüfungsmaßstab für die Begründetheit des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens ist, dass der lokale Gläubiger Arrestanspruch und -grund bzw. Verfügungsanspruch und -grund glaubhaft gemacht hat, §§ 920 Abs. 2, 936 ZPO. Beide Voraussetzungen sind im Lichte von Art. 36 EuInsVO autonom auszulegen. Der Arrestanspruch ist dann begründet, wenn der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens von dem Inhalt der Zusicherung im Sinne von Art. 36 Abs. 9 EuInsVO abweicht. Eine solche Abweichung kann – bezogen auf den Antragsteller – in negativer als auch positiver Hinsicht möglich sein. Ein Arrestgrund ist insbesondere dann zu bejahen, wenn sich die lokalen Gläubiger nur noch in einem gerichtlichen Verfahren in dem Staat des Hauptinsolvenzverfahrens schadlos halten könnten. Die Glaubhaftmachung von Anspruch und Grund richtet sich nach dem Grundsatz der lex fori nach deutschem Zivilprozessrecht.
5. Die grammatische, systematische und teleologische Auslegung von Art. 36 Abs. 8 und 9 EuInsVO ergibt, dass auf Verfahren nach Art. 36 Abs. 9 EuInsVO das „Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache“ Anwendung findet.
6. Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen gegen den Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens werden nach deutschem Zwangsvollstreckungsrecht vollzogen. Für eine solche Vollziehung gibt es schon deshalb ein Bedürfnis, da die EuInsVO keine Vorschrift enthält, wonach der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens gerichtliche Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren aus anderen Mitgliedstaaten anerkennen muss. Betreffend bewegliche Sachen werden Arrestbefehle deshalb mit der Pfändung nach § 930 ZPO vollzogen, betreffend unbewegliche Sachen durch eine Zwangshypothek nach § 932 ZPO. Die Verhaftung des Verwalters des Hauptinsolvenzverfahrens zur Vollziehung des persönlichen Arrestes ist zumindest im Grundsatz denkbar, § 933 ZPO. Unterlassungsverfügungen gegen den Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens werden regelmäßig mit Ordnungsgeld und Ordnungshaft erzwungen, § 890 ZPO.
7. Der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens kann gegen Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen Rechtsschutz vor deutschen Gerichten suchen. Das folgt aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch und gilt selbst dann, wenn der Verwalter eine ausländische (juristische) Person sein sollte. Für den Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens kommt neben der Abwendung durch Hinterlegung eines Geldbetrages nach § 923 ZPO und der Sicherheitsleistung nach § 927 ZPO insbesondere der Widerspruch nach § 924 ZPO in Betracht (ggf. in Verbindung mit § 936 ZPO). Die Anordnung zur Erhebung einer Hauptsacheklage nach § 926 ZPO ist im Anwendungsbereich des Art. 36 Abs. 9 EuInsVO teleologisch zu reduzieren und daher nicht anwendbar.
8. Der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens kann bei deutschen Gerichten eine Schutzschrift hinterlegen. Damit kann er seine Rechtsposition darstellen, noch bevor lokale Gläubiger den Arrest bzw. die einstweilige Verfügung beantragen (Vorweg-Verteidigung).
9. Nach der grammatischen, systematischen und teleologischen Auslegung können sich auch lokale Gläubiger im Sinne von Art. 2 Nr. 11, 36 Abs. 9 EuInsVO nach § 945 ZPO (verschuldensunabhängig) schadensersatzpflichtig machen, wenn sich die Anordnung des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt erweist.
Kurzfassung
Fehlverhalten in Unternehmen bzw. durch deren Mitarbeiter kann in der Praxis zu Verlusten durch Umsatzeinbußen, Geldstrafen oder gar zu Haftstrafen führen. Ein Imageschaden kann zudem die Abwanderung von Kunden und Mitarbeitern zur Folge haben und somit wirtschaftliche Schäden vergrößern. Dies gilt für Großunternehmen ebenso wie für kleine und mittelständische Unternehmen, wenngleich KMUs dieser Problematik bislang eine geringere Bedeutung beigemessen haben.
Compliance Management als Ansatz zur Bewältigung dieser Herausforderungen wird daher in KUMs in geringerem Maße als in den Konzernen umgesetzt, zumal keine explizite rechtliche Verpflichtung besteht. Eine Auseinandersetzung mit dem Konzept empfiehlt sich dennoch, um dessen Erfolgspotenzial ausschöpfen zu können. Zudem sollten sich KMUs als Marktpartner der Großen auf die Erwartungen der Konzerne vorbereiten.
Unter Berücksichtigung der begrenzten finanziellen, personellen und zeitlichen Kapazitäten kleiner und mittelständischer Unternehmen werden hier die Anforderungen an ein erfolgsträchtiges Implementieren von Compliance Management aufgezeigt. Konkret werden das Aufbauen einer Compliance-Struktur sowie das Schaffen einer Compliance-Kultur beschrieben. Damit haben KMUs die Gelegenheit, Compliance Management zum Erfolgsfaktor zu entwickeln und sich zudem als integrer Marktpartner zu profilieren.
Abstract
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) publizierte Anfang 2015 die „Sicherheitsstrategie für die Güterverkehrs- und Logistikwirtschaft – Schutz kritischer Infrastrukturen und verkehrsträgerübergreifende Gefahrenabwehr“. Dieses Dokument offenbart erhebliche Erkenntnisdefizite hinsichtlich der Kritikalität logistischer Infrastrukturen durch potenzielle Bedrohungen wie Naturkatastrophen, Unfälle oder terroristische Angriffe. Damit wird deutlich: Deutschland ist auf Risiken, die nach Eintritt einen wesentlichen Einfluss auf die logistische Infrastruktur haben, nur bedingt vorbereitet.
Im Rahmen des Projektes RIMA-KIL „Risikomanagement für kritische Infrastrukturen in der Logistik“ wurden nun verschiedene Ansätze zur Identifizierung und Bewertung von Risiken für die kritische logistische Infrastruktur entwickelt, untersucht und katalogisiert. Das entstandene Methodenset, welches sich Methoden sowohl des Risikomanagements als auch des Operations Research bedient, gibt dem Anwender einen umfassenden Überblick über existierende und praxiserprobte Ansätze. Ferner gibt es in vielen Fällen eine Bewertung über die Anwendbarkeit im logistischen Kontext an.
Mit Hilfe der Methoden, die RIMA-KIL übersichtlich katalogisiert hat, kann ein Entscheider geeignete Tools zur Risikoidentifikation und Risikobewertung umsetzen und vorhandene Risiken so erkennen und proaktiv oder auch reaktiv managen. Auf Basis dieses Erkenntnisgewinns ist es anschließend einem Infrastrukturbetreiber erst möglich das Gesamtnetzwerk entsprechend auszubauen um auch beim Risikoeintritt adäquat vorbereitet zu sein.
Um sowohl praxisrelevante als auch wissenschaftlich innovative Ergebnisse zu erzielen, wurde das Projekt interdisziplinär mit Beteiligten aus Forschung und Praxis durchgeführt. Regelmäßige Koordinationstreffen mit Infrastrukturbetreiber und -nutzern, sowie zahlreiche Präsentationen auf wissenschaftlichen Fachkonferenzen stellten ein ständiges Feedback und somit mögliche Verbesserungen sicher.
Wie zahlreichen Veröffentlichungen der letzten Zeit zu entnehmen ist, stehen Unternehmen der Gütertransportlogistik u. a. vor der Herausforderung, Berufs-kraftfahrer_innen zu rekrutieren und an sich zu binden. Unter dem Dach "Sozial nachhaltiges Personalmanagement" wurde eine Befragung von Logistikunternehmen durchgeführt, deren Ergebnisse Aufschluss zur derzeitigen Handhabung der Gewinnung und Bindung von Fahrerpersonal sowie zur Verankerung von sozialer Nachhaltigkeit in ihren Organisationen geben. Die der Studie zugrunde gelegten Annahmen wurden z. T. bestätigt; abweichende Rückmeldungen wurden näher untersucht und hinterfragt. Die durch die Umfrage ermittelte Ausgangssituation in den teilnehmenden Logistik-unternehmen diente als Basis zur Eruierung von Optimierungsmaßnahmen, welche als Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden. Das vorliegende Diskussionspapier konzentriert sich auf ausgewählte Aspekte der gesamten Untersuchung, denen besondere Aufmerksamkeit beizumessen ist.
Als Reaktion auf die steigende Lebenserwartung und damit auch auf die Zunahme von Hilfs- und Pflegebedürftigkeit, wird im Projekt „Gesundheitstechnik zur Alltagsbewältigung (GetAll)“ des Innovationszentrums RIGL der HS Fulda ein technisches Baukastensystem entwickelt, welches Altersgerechte Assistenzsysteme und Smart Home-Produkte herstellerunabhängig integriert und steuerbar macht. Ein selbstbestimmtes Leben soll so mithilfe technischer Innovationen unterstützt werden.
In der vorliegenden Arbeit wird dazu ein einheitliches Designkonzept entwickelt, welches speziell auf die Bedürfnisse von Technikeinsteigern eingeht. Nicht die technische Machbarkeit, sondern der individuelle Nutzen steht im Mittelpunkt der Entwicklung. Neben der konsistenten Gestaltung, spielen die flexible Anpassbarkeit an die Nutzerbedürfnisse und die Akzeptanz der Lösung eine große Rolle.