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2010 riefen Mardorfer Bürgerinnen und Bürger einen niedrigschwelligen Betreuungsdienst ins Leben, dessen Ziel es ist, älteren Menschen in der Gemeinde den Verbleib in ihrer Häuslichkeit zu ermöglichen. Ihrem Engagement liegt die Überzeugung zugrunde, dass es den Staat insbesondere finanziell überfordere, den Auswirkungen des demografischen Wandels mit den klassischen Methoden des Sozialstaatzu begegnen: deshalb sei ein bürgerschaftliches Handeln dringend erforderlich. Von dieser programmatischen Annahmenverknüpfung geht, so meine zentrale These, eine bestimmte Anrufung der Bürger aus, sich als engagierte Subjekte zu konstituieren. Es ist Aufgabe dieser Arbeit, im Anschluss an das Forschungsprogramm der Gouvernementalitätsstudien nach Michel Foucault, die sich dabei herausbildende Subjektivierungsfigur darzustellen.
Ausgangspunkt hierfür ist die Analyse des lokalen Dispositivs des bürgerschaftlichen Engagements. Das Konzept des Dispositivs erlaubt es, die Verknüpfungen der in Mardorf relevanten Wissensordnungen, Institutionen und Objekte zu untersuchen und dadurch der Mehrdimensionalität des Subjektivierungsprozesses gerecht zu werden. Die Basis hierfür bildet ein Textkorpus aus vielfältigen Dokumenten zum lokalen Diskurs um die Bürgerhilfe. Seine Auswertung mit einem an die Grounded Theory angelehnten Verfahren macht es möglich, das Dispositiv mithilfe zweier story lines zu beschreiben – den Erzählungen von der Entdeckung des bürgerschaftlichen Potenzials einerseits und von Mardorf als Leuchtturm andererseits. Hiervon ausgehend können die dort ausgewiesenen Subjektpositionen zu der Subjektivierungsfigur des engagierten Selbst verdichtet werden.
Diesem engagierten Selbst liegt eine dreifache Rationalität zugrunde: Es vereint ein semiprofessionelles, ein verantwortungsvolles und ein unternehmerisches Selbst, die sich gegenseitig ergänzen. Wirksam wird das engagierte Selbst nicht durch die Repression der Subjekte, sondern indem es sie zu einer Selbststeuerung aktiviert. Dazu ist es verknüpft mit bestimmten Selbsttechnologien wie der Unterzeichnung der Helfervereinbarung, dem Besuch der Helferschulung oder dem Erhalt der Aufwandsentschädigung. Gleichzeitig ist es ein historisches Produkt seiner Zeit und damit Teil der neoliberalen Gouvernementalität: So weist es weitreichende Übereinstimmungen mit dem Geist der gegenwärtig hegemonialen Subjektivierungsfigur des unternehmerischen Selbst auf und buchstabiert die in diesem enthaltenen Subjektpositionen für den Bereich des bürgerschaftlichen Engagements aus. Insgesamt kann die Arbeit damit zeigen, dass sich bürgerschaftliches Engagement nicht im machtfreien Raum befindet, sondern dass die Mardorfer Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt eines vielseitigen, aus Wissensordnungen, Institutionen und Objekten gebildeten Kraftfeldes stehen.
Es ist grundsätzlich sachgerecht, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss die Berechnung des kalkulatorischen Arztlohns aus pragmatischen Gründen am Prinzip der Opportunitätskosten orientiert hat. Es ist allerdings nicht zwingend, dass das Oberarztgehalt im Krankenhaus als Referenzmaßstab dient. Für einen erheblichen Teil der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dürfte – insbesondere wegen der im Vergleich zur oberärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus geringen Leitungs- und Personalverantwortung – eher das Facharztgehalt der geeignete Referenzmaßstab sein.
Aus gutachterlicher Sicht sind Forderungen kritisch zu bewerten, die grundsätzlich vom bisher angewandten Modell zur Berechnung des kalkulatorischen Arztlohns abweichen. Einer dieser Ansätze sieht die Berechnung eines konkurrenzfähigen Arzthonorars auf der Basis des Einkommens von Angehörigen vergleichbarer freier Berufe vor. Die dazu vorgelegten Vergleichseinkommen sind jedoch höchst selektiv. Als wenig sachgerecht sind zudem Vorschläge zu bewerten, die zusätzlich zum kalkulierten Arztlohn einen Risikoaufschlag für die unternehmerische Tätigkeit vorsehen. Das unternehmerische Risiko der Niederlassung ist schließlich durch eine Vielzahl von Regelungen sehr gering. Ähnliches gilt für Forderungen, die Aufschläge auf den kalkulierten Arztlohn in Regionen mit überdurchschnittlich hoher Produktivität bzw. Kaufkraft vorsehen. Solche Zuschläge wären nur zu rechtfertigen, wenn es in Regionen mit hoher Kaufkraft bzw. Produktivität keine hinreichenden finanziellen Anreize zur Niederlassung gäbe. Dies ist jedoch keinesfalls zu erkennen.
Ausgesprochen kritisch sind zudem Forderungen nach einer Berücksichtigung des kalkulatorischen Arztlohns bei der Weiterentwicklung der Gesamtvergütung zu bewerten. Erstens gibt es keinerlei gesetzliche oder untergesetzliche Vorgaben, wonach Veränderungen beim kalkulatorischen Arztlohn bei der Festsetzung der Gesamtvergütung berücksichtigt werden müssen. Zweitens ist der bereinigte Überschuss ohne jede Anpassung des kalkulatorischen Arztlohns zwischen 2007 und 2011 um rund 13.000 Euro oder etwa elf Prozent angestiegen. Im Jahr 2014 dürfte der bereinigte Überschuss nach Schätzungen des Gutachters zwischen 127.000 und 140.000 Euro gelegen haben. Drittens würde eine gesetzlich nicht normierte Berücksichtigung des kalkulatorischen Arztlohns bei der Weiterentwicklung der Gesamtvergütung zu einer für die Versichertengemeinschaft problematischen Ausgabendynamik führen – insbesondere durch eine sich gegenseitig verstärkende Mehrfachdynamisierung zwischen den Tarifverhandlungen im stationären Bereich und den Honorarverhandlungen in der ambulanten ärztlichen Versorgung.
Der vorliegende Bericht stellt erstmals ausgewählte Ergebnisse der „COVID-19 Health Literacy“ (COVID-HL) Studie bei Studierenden an Hochschulen in Deutschland vor. Im Fokus stehen Ergebnisse zur Informationssuche von und zur Zufriedenheit mit Online-Gesundheitsinformationen, zur digitalen Gesundheitskompetenz und zur psychischen Gesundheit von Studierenden während der Corona-Pandemie. Die Befragung erfolgte in Form eines Online-Surveys in der Zeit vom 25. März bis 17. April 2020. Insgesamt haben 14.895 Studierende aus 130 Hochschulen an der Studie teilgenommen. Die Ergebnisse zeigen, dass das Internet als Informationsquelle zum Thema Coronavirus bei Studierenden eine besondere Bedeutung einnimmt. Primäre Quellen der onlinebasierten Informationsrecherche zum Thema Coronavirus sind Suchmaschinen, Nachrichtenportale und Internetseiten öffentlicher Einrichtungen. Die häufigsten Suchanfragen betreffen dabei Informationen zur Ausbreitung des Coronavirus, zu Einschränkungen des Lebensalltags durch die Corona-Pandemie sowie zu aktuellen Situationseinschätzungen und handlungsleitenden Verhaltensempfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus. Jeder fünfte Studierende gab an, schon einmal nach Informationen zum Umgang mit psychischen Belastungen gesucht zu haben. Mehr als die Hälfte der Studierenden sind mit der Informationslage zufrieden, wobei sich für weibliche Studierende eine geringere Zufriedenheit feststellen lässt. Der Großteil der Studierenden weist eine ausreichende digitale Gesundheitskompetenz auf, d. h. ihnen fällt der Umgang mit Online-Gesundheitsinformationen zum Thema Coronavirus leicht. Am häufigsten berichten Studierende über Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit von Online-Gesundheitsinformationen sowie bei der Bewertung möglicher kommerzieller Interessen der recherchierten Informationen. Zudem weist ein Teil der Studierenden Probleme auf, die gesuchten Informationen im Internet zu finden, eigene Anliegen passgenau und verständlich zu formulieren und zu beurteilen, welche Personen die eigenen in sozialen Netzwerken oder Foren geposteten Nachrichten mitlesen können. Studierende mit einer hohen digitalen Gesundheitskompetenz weisen auch ein höheres psychisches Wohlbefinden auf. Eine hohe digitale Gesundheitskompetenz unterstützt Studierende dabei, proaktiv im Umgang mit gesundheitsrelevanten Informationen während der Corona-Pandemie umzugehen und informierte Entscheidungen zu treffen. Die vorliegende Studie zeigt die Selbsteinschätzung der Studierenden und deutet auf ihre selbst wahrgenommenen Herausforderungen und Belastungen hin. Für Studierende mit Einschränkungen, z. B. des psychischen Wohlbefindens, sollten zielgerichtete Informations- und Unterstützungsangebote aufgezeigt werden, um mit den Herausforderungen der Pandemie und insbesondere der Infodemie besser umgehen zu können.
Hintergrund
Die gegenwärtige Corona-Pandemie stellt Mitglieder von Selbsthilfegruppen vor Herausforderungen und zeigt, dass die Gesundheitskompetenz immer wichtiger wird, denn die Gesundheitskompetenz bezieht sich auf das Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Gesundheitsinformationen. Menschen mit Behinderungen gehören einer Bevölke-rungsgruppe an, die oftmals benachteiligt wird, auch hinsichtlich ihrer Gesundheit. Damit eine gleichberechtigte Gesundheitsversorgung gewährleistet werden kann, sollte ein Zugang zum Gesundheitswesen ohne Barrieren ermöglicht werden. Ziel der Studie „Gesund-heitskompetenz von Mitgliedern der Selbsthilfe (GeMSe)“ ist es, die individuelle Gesundheitskompetenz, das Suchverhalten nach Gesundheitsinformationen und wahrgenommene Barrieren im Gesundheitssystem abzubilden.
Methode
Die Datenbasis bildet eine Online-Befragung von 778 Mitgliedern von Selbsthilfegruppen, welche von Oktober 2019 bis Januar 2020 von der Technischen Universität Dortmund in Zusammenarbeit mit der Hochschule Fulda durchgeführt wurde. Die statistische Auswertung erfolgte mittels deskriptiver, uni- sowie bivariater Analysen durchgeführt mit SPSS Statistics (Version 25).
Ergebnisse
Ein Großteil der Befragten hat nach eigener Einschätzung Schwierigkeiten beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von gesundheitsspezifischen Informationen. Mitglieder der Selbsthilfe verwenden am häufigsten internetbasierten Quellen wie „Google“, um nach gesundheitsrelevanten Informationen zu recherchieren. Mehr als die Hälfte der Be-fragten gaben an, vor und/oder nach dem Besuch des/der Arztes/ Ärztin nach zusätzlichen Gesundheitsinformationen zu suchen. Bezüglich der Erfahrungen und Zufriedenheit mit der medizinischen Versorgung zeigen die Ergebnisse, dass mehr als die Hälfte der Befragten positive Erfahrungen im Gesundheitssystem, insbesondere mit der Zeitdauer im Arzt-Patienten-Gespräch gemacht haben. In Bezug auf die künftigen Entwicklungen im Gesundheitswesen gab über die Hälfte der Befragten an, Befürchtungen zur zukünftigen Entwicklung im Gesundheitswesen zu haben.
Schlussfolgerung
Der Zugang zur Gesundheitsversorgung und die angemessene Nutzung gesundheitsbezogener Informationen sind für Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, die täglich gesundheitliche Entscheidungen treffen müssen, von großer Bedeutung. Daher ist es für die Selbsthilfe erforderlich, die Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder zu stärken und sie bei der Suche nach Gesundheitsinformationen zu unterstützen. Die Selbsthilfe sollte auf die Befürchtungen ihrer Mitglieder eingehen und reagieren. Auf dieser Grundlage ist es empfehlenswert, weitere Forschungen hinsichtlich der Gesundheitskompetenz bei Mitgliedern von Selbsthilfegruppen, dem Informationssuchverhalten und den Barrieren in der Gesundheitsversorgung durchzuführen.
Hintergrund
In den letzten Jahren hat die Anzahl der Patient*innen in Notaufnahmen aufgrund unterschiedlicher Einflussfaktoren deutlich zugenommen (Dodt, C. 2018). Das hat zu einer steigenden Arbeitsbelastung für die Beschäftigten geführt. Darüber hinaus haben es die Mitarbeiter*innen vielfach mit aggressivem Verhalten der Patient*innen und Begleitpersonen zu tun. In dieser Studie wird das Ausmaß der Belastung durch Gewalt gegenüber Beschäftigten unter Berücksichtigung geschlechterspezifischer Aspekte in hessischen Notaufnahmen untersucht. Es werden die möglichen gesundheitlichen Folgen und der Handlungsbedarf aufgezeigt.
Methodik
Grundlage der Untersuchung ist eine Online-Befragung der Mitarbeiter*innen in hessischen Notaufnahmen. Hierzu wurde ein Fragebogen entwickelt, mit welchem u.a. die Mitarbeiter*innen zu Gewalterfahrungen, Maßnahmen und Empfindungen gefragt wurde.
Ergebnisse
Aus 51 hessischen Notaufnahmen konnten 354 ausgefüllte Fragebögen ausgewertet werden. Über dreiviertel der Teilnehmenden (76,6%) finden Gewalt in der Notaufnahme normal. 97% der Befragten haben in den letzten 12 Monaten mindestens eine Form verbaler Gewalt und 76% mindestens eine Form körperlicher Gewalt erlebt. Nur 49,6% haben keine Form sexualisierter Gewalt erlebt. Die Folge der Erlebnisse ist, dass sich nachts viele Mitarbeiter*innen an ihrem Arbeitsplatz nicht sicher fühlen (39,2%). Männliche Personen sind nach Aussage der Befragten häufig die Tatpersonen (79,8%). Dabei spielen Alkohol und Drogen eine große Rolle (85,5%), bzw. sind der Unmut über Wartezeiten (83,8%) verantwortlich. Beendet werden die Vorfälle durch eine klare Aufforderung, das Verhalten zu ändern (74%), mit Hilfe der Polizei (70,8%) oder durch Unterstützung der Kollegen (69,3%). Viele der Mitarbeiter*innen ärgern sich nach Gewaltvorfällen (80,5%) oder sind wütend (58,1%). Aber auch Gefühle der Hilflosigkeit (42%), der Angst (36,3%) und Enttäuschung (36%) treten auf. Langfristig sind 43,7% der Studienteilnehmer*innen durch diese Erlebnisse gereizt, haben eine gedrückte Stimmung (36,2%), sind abgestumpft (34,4%), verlieren die Freude am Beruf (32,1%) oder wollen sogar den Beruf wechseln (26,5%).
Schlussfolgerung
Das Ausmaß von Gewaltvorkommnissen und deren gesundheitlichen Auswirkungen zeigen die Notwendigkeit eines umfassenden gendersensiblen Gewaltmanagements in der Notaufnahme. Hierzu gehören die Erfassung und Beurteilung von Gewaltereignissen, präventive Maßnahmen, unterstützende Maßnahmen zur Beendigung von Vorfällen, Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter*innen sowie Nachsorgemaßnahmen.
2009 wurde die sog. Modellklausel in die Berufsgesetze von u. a. Hebammen und der Physiotherapie implementiert. Damit wurde es den Ländern befristet bis 2017 ermöglicht, eine primärqualifizierende, hochschulische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen zu erproben, um deren Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen sowie moderner berufspädagogischer Erkenntnisse zu ermöglichen. Absolventinnen und Absolventen solcher Studiengänge erwerben neben dem Bachelorabschluss die Berufszulassung. Die Studiengänge unterliegen einer Pflicht zur wissenschaftlichen Begleitung nach den Evaluationsrichtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 16.11.2009.
Auf dieser Grundlage werden am Fachbereich Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda seit dem Wintersemester 2012/13 Hebammen sowie seit dem Wintersemester 2013/14 Physiotherapeutinnen und -therapeuten akademisch ausgebildet. Das Evaluationskonzept der Hochschule Fulda greift zur Beantwortung des Fragenkatalogs des BMGs auf eine Kombination von Dokumentenanalysen, Expertenbefragungen, Befragung der Studierenden, Befragung der Praxispartner, einen Workshop zur Evaluation des praktischen Examens, Recherchen nach einschlägigen Studien und einen eintägigen Validierungsworkshop mit rund 100 Teilnehmenden zurück, die kontrastierend analysiert wurden. Am 14.07.2015 wurde ein Zwischenbericht vorgelegt, der im vorliegenden Abschlussbericht u. a. in Fragen zur staatlichen Prüfung und Kostenerhebung ergänzt wird.
Die Ergebnisse bestätigen, dass eine akademische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen machbar ist und dass Studierende von dem Mehrwert eines Hochschulstudiums profitieren. Beispielhaft kann die wissenschaftliche Schwerpunktsetzung, die gute personelle und sachliche Ausstattung, eine zielführende Verzahnung von Theorie und Praxis sowie der Einsatz aktueller pädagogischer Konzepte genannt werden. Probleme entstehen aufgrund der mangelnden Passung des Ausbildungssystems zu hochschulischen Strukturen und durch veraltete Vorgaben und Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Studierende sind die Hauptleidtragenden dieser Mängel. Eine Verlängerung der Modellklausel ist ohne eine Anpassung der Regelungen an hochschulische Strukturen nicht zielführend.
Finanziell könnte es, ohne rechtliche Gegensteuerung, neben einer Umverteilung der Kosten zuungunsten der Länder zu einer leichten Erhöhung der Ausbildungskosten kommen. Dem sind allerdings Qualitätszugewinne sowie der Mehrwert einer hochschulischen Ausbildung entgegenzustellen, was wiederum Kosteneinsparungen erwarten lässt. Für diese Kosten-Nutzen-Zusammenhänge, den Mehrwert der akademischen Ausbildung sowie den Verbleib der Absolventinnen und Absolventen besteht weiterer Forschungsbedarf.
Mit den Erfahrungen aus den Modellstudiengängen stellt sich nicht mehr die Frage, ob eine akademische Ausbildung sinnvoll ist, sondern wie diese rechtlich umgesetzt werden soll.
Good governance and redistribution in health financing : Pro-poor effects and general challenges
(2017)
Good governance has increasingly attained priority in international cooperation and health-system performance. Governance refers to all steering activities by public entities to influence the behaviour and activities of stakeholders involved. In the health sector, governance refers to a wide range of functions related to guidance and rule-making carried out by governments or other public decision-makers. More specifically, governance in the health-financing system applies to two different aspects: in addition to the approaches, strategies and policies determining how financial flows are implemented, managed and supervised according to rules- or outcome-based indicators, health-financing governance encompasses the question of how far resource generation, pooling and allocation are organised in an equitable, fair and sustainable manner. Individual and collective financial sustainability, burden sharing and social coherence or solidarity are essential parts of health-financing governance and depend deeply on societal priorities and values. Fairness of financing, transparent risk pooling and accountable purchasing of health services are intrinsic elements of governance in health financing and critical for achieving universal health coverage. The government is ultimately responsible for implementing an appropriate framework for a transparent, accountable and reliable health-financing system, for ensuring that the intermediate institutions can perform their functions, for executing effective and powerful supervision, and for providing civil society with the means to demand transparency and good financial governance.
Health-financing indicators show the system’s ability to effectively mobilise and allocate resources, implement social protection and pooling schemes, and distribute the financial burden of care equitably. Essentially two groups of indicators exist for assessing governance in the health financing system: rules-based approaches consider the existence of appropriate policies, strategies, and codified approaches for governance; outcome-based indicators measure whether rules and procedures are effectively implemented or enforced and health-financing targets achieved.
Intoxikationen erfolgen bekanntermaßen häufiger im Haushalt, am Arbeitsplatz, in Kindertagesstätten, in Schulen und in Krankenhäusern, sie kommen aber auch in besonderen Settings vor. Besonders Justizvollzugsanstalten sind diesbezüglich bisher nur unzureichend untersucht worden, auch da diese von der Bevölkerung immer noch mit zahlreichen Vorurteilen und Stigmatisierungen assoziiert werden. Die Analyse von Vergiftungen können gute Indikatoren für die sozialen Verhältnisse in den JVAs sein, deren Abgeschlossenheit per se wenig Informationsfluss in die Öffentlichkeit ermöglicht. Es soll nachfolgend untersucht werden, a) wie häufig Vergiftungen bei Insassen von JVAs vorkommen, b) welche Schweregrade der Intoxikationen vorliegen und c) auf welche Weise die Vergiftungen zugefügt wurden (akzidentell oder beabsichtigt durch Suizid, Abusus oder Fremdbeibringung). Methodisch wird zunächst in einer retrospektiven Analyse von deutschen und ausländischen Studien ein theoretischer Überblick über Vergiftungen in Gefängnissen geschaffen. Es folgen eine quantitative Auswertung von Vergiftungsfällen am Beispiel der telefonischen Beratungsprotokolle des Göttinger Giftinformationszentrums Nord und die Zusammenschau sämtlicher Befunde. Auf diese Weise soll es möglich werden, in der totalen Institution JVA zumindest Teilaspekte der Lebenswelt von Gefangenen zu rekonstruieren, indem die möglichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs im Kontext mit einer latenten gesellschaftlichen Ausgrenzung, mit Vereinsamung, mit einem hintergründig gewaltgeprägten Alltag und mit dem Zugang zu Drogen zu diskutieren sind.
Vor der Implementierung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sind kurzfristige Maßnahmen notwendig, um die Belastung von Beschäftigten in der Langzeitpflege zu verringern und Gefahren für die Pflegequalität zu vermeiden. Kurzfristig notwendig ist insbesondere die bundesweite Festlegung einer durchschnittlichen Relation aus Pflegekräften und Pflegebedürftigen von 1:2 im Tagdienst und 1:20 im Nachtdienst bei einer Fachkraftquote von 50 Prozent.
Zwar sind die Gehälter in der Langzeitpflege in den letzten Jahren auch aufgrund der hohen Nachfrage nach Pflegekräften gestiegen. Die Lücke zum Vergütungsniveau in der Krankenpflege konnte jedoch nicht geschlossen werden. Eine Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist unter den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Scheitern verurteilt. Bessere Umsetzungschancen hat die Erstreckung von Tarifverträgen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
Die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen ist nicht gleichbedeutend mit dessen Implementierung und Finanzierung. Ohne begleitende Maßnahmen des Gesetzgebers besteht die Gefahr, dass die wissenschaftlich abgeleiteten Betreuungsrelationen in der Praxis aus finanziellen Gründen unterlaufen werden und damit wirkungslos bleiben. Diese Entwicklung kann durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 83 SGB XI vermieden werden. Eine solche Verordnung ersetzt landesspezifische Vereinbarungen durch eine bundeseinheitliche Anwendung des wissenschaftlich abgeleiteten Standards.
Im derzeitigen System sind die Rahmenvertragspartner dafür zuständig, die Einhaltung von vertraglich vereinbarten oder von der Bundesregierung verordneten Personalstandards zu überwachen und zu sanktionieren. Dies ist keine tragfähige Lösung, weil weder Kostenträger noch Einrichtungsträger ein nachhaltiges Interesse an einer adäquaten Personalausstattung haben. Das Monitoring von Personalstandards mit einer entsprechenden Sanktionierung bei Abweichungen ist daher als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu begreifen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass Einrichtungen mit dauerhaft niedrigen Personalschlüsseln von Sanktionierungen bedroht sind, die von einer Kürzung der Vergütung bis hin zur vorübergehenden oder auch dauerhaften Schließung reichen.
In der derzeitigen Finanzierungslogik der Pflegeversicherung führen steigende Personalkosten durch eine adäquate Personalausstattung und eine leistungsgerechte Bezahlung zu steigenden Eigenanteilen der Pflegebedürftigen. Vor diesem Hintergrund ist eine Umkehrung der Finanzierungslogik zu fordern. Eine Festschreibung der Eigenanteile auf niedrigem Niveau stellt sicher, dass steigende Personalkosten nicht zu steigenden finanziellen Belastungen für die Pflegebedürftigen führen.
Soziale Ungleichheit, deren Reproduktion und daraus resultierende negative Folgen für Betroffene sind in Deutschland nach wie vor ein hoch aktuelles Problem. Die Leistungen der Politik hinsichtlich einer Abmilderung der Ungleichheit in Deutschland in den letzten Jahren sind indes als eher marginal zu bezeichnen. Im Gegenteil, denn das Empfinden, in einer „Abstiegsgesellschaft“ zu leben, wird für viele Menschen immer präsenter. Entsolidarisierung gegenüber den „Schwächsten“ der Gesellschaft ist eine der Folgen und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Forschung zum Thema soziale Ungleichheit ist damit relevanter denn je. Um der intergenerationalen Reproduktion sozialer Ungleichheit entgegenzuwirken, wären u.a. wissenschaftliche Erkenntnisse über alltäglich ablaufende Stigmatisierungsprozesse und ihnen zugrundeliegende Vorstellungen von sozialer Respektabilität von immenser Bedeutung. Ziel dieser Analyse war es deshalb, Erkenntnisse darüber zu erlangen, welche Vorstellungen von gesellschaftlicher Achtbarkeit arme Familien konstruieren. Die Grundlage dafür bildet Datenmaterial aus dem Projekt „Lebenszusammenhänge in Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften“ (FAL€HA) der Hochschule Fulda und der Universität Augsburg.
Die Untersuchung basiert auf der Analyse biographischer Paarinterviews, die mit Familien im SGB-IIBezug geführt wurden. Da davon ausgegangen wird, dass sozial konstruierte Vorstellungen wie solche von gesellschaftlicher Respektabilität am ehesten durch empirisch-rekonstruktive Methoden eruiert werden können, wurde hierzu die Kritische Diskursanalyse nach Siegfried Jäger (2015) in Kombination mit der Objektiven Hermeneutik (Oevermann et al. 1979) angewandt. So konnten die Prozesse alltäglicher Stigmatisierung in und von armen Familien sowie die ihnen zugrundeliegenden Respektabilitätsvorstellungen untersucht werden.
Die Analysen ergaben, dass es armen Familien in unserer Gesellschaft nur teilweise gelingen kann, Alternativen zu gesellschaftlich dominanten Respektabilitätsvorstellungen zu konstruieren. Besonders dem diskursiv und institutionell verankerten Leistungsprinzip bleiben sie offenbar stärker verhaftet, als ihnen in der öffentlichen Debatte zugeschrieben wird. In alltäglichen Diskursen sehen sie sich einer Übermacht gegenüber und werden mit ihren eigenen Diskurs- und Handlungspositionen kaum gehört. Aus der Sicht der vorgelegten empirischen Analysen ist die in Deutschland vorherrschende Leistungsmethaphorik als kritisch zu bewerten, da sie soziale Ungleichheit legitimiert und/oder entpolitisiert und sowohl die Diskriminierung armer Familien als auch gesamtgesellschaftliche Entsolidarisierungstendenzen stark begünstigt. Politische Strategien sollten sich um alternative Deutungen zu diesem hegemonialen Leistungsgedanken bemühen und sozialpolitische Maßnahmen zur Armutsbekämpfung danach ausrichten.