Im Zentrum der ethnografischen Feldstudie steht die Lebenswelt der illegalen brothel-Prostitution in Mumbais red light area Grant Road. Damit verbunden stellt sich die Frage, wie die von mir beforschten Sexarbeiterinnen ihren Alltag in der brothel-Prostitution bewältigen und gestalten. Mit der vorliegenden Arbeit werden Sexarbeiterinnen in der brothel-Prostitution betrachtet. So wird auf dieses soziale Thema und die damit verbundene Soziale Arbeit über nationale Grenzen hinweg aufmerksam gemacht.
Weil die brothel-Prostitution in Indien im Gesetzbuch Immoral Traffic Prevention (Act) 1965 als kriminell deklariert ist, handeln die betreffenden Subjekte illegal und haben sich ein eigenständiges Netzwerk geschaffen, um trotzdem handlungsfähig zu sein.
Im Fokus dieser Studie stehen die Sexarbeiterinnen und die Frage, wie sie ihren Alltag in ihrer prekären Situation der brothel-Prostitution bewältigen und gestalten. Die von mir beforschten Sexarbeiterinnen haben soziale Ungleichheiten erfahren, die auf unterschiedliche Indikatoren zurückzuführen sind. In der Tätigkeit als Sexarbeiterinnen in der brothel-Prostitution sehen diese Frauen eine Hoffnung, die Lebensqualität für sich und ihre Herkunftsfamilie zu verbessern. So sind die Sexarbeiterinnen herausgefordert, ihre beruflichen und privaten Belange in der Vielschichtigkeit des Alltags miteinander zu vereinbaren.
Einerseits werden auf der mentalen Ebene die sozialen Räume des Berufes und des Privaten miteinander verwoben, andererseits wird versucht, beides voneinander zu trennen. In meiner Arbeit wird hinterfragt, mit welchen Ressourcen, Potenzialen und subjektiven Strategien Sexarbeiterinnen ihre prekäre Situation bewältigen und wie sie autonom handeln. Zugleich sind diese Frauen auch Momenten von ambivalenten Situationen ausgesetzt – zwischen Handlungsmacht und Handlungseinschränkung. Im Rückgriff auf entworfene Strategien und im ressourcenorientierten Handeln kann dieses Spannungsverhältnis zwischen Handlungsmacht und Handlungseinschränkung ertragen werden, die beide im Alltag miteinander verflochten sind.
Daten aus Hellfeld- und Dunkelfeld-Studien sprechen dafür, Stalking primär als eine Gewaltform zu begreifen, die Männer gegenüber Frauen ausüben. In Deutschland erfährt jede fünfte bis sechste Frau diese Gewalt. Stalking zielt auf Demoralisierung, vor allem die psychische Gesundheit und das soziale Wohlbefinden der gestalkten Personen können beeinträchtigt sein. Die Art der gesundheitlichen Folgen ist von Art, Ausmaß und Dauer des Stalkings und von der Wahl der Bewältigungsstrategien abhängig. Ziel des Forschungsprojekts Stopp Stalker war es, herauszufinden, inwieweit das professionelle Hilfesystem Empowerment-Prozesse bei von Stalking betroffenen Frauen unterstützt, um Demoralisierungsprozessen entgegen zu wirken. Es wurden 13 leitfadengestützte Interviews mit Akteuren aus dem Main-Kinzig-Kreis sowie Expertinnen und Experten aus dem regionalen und nationalem Umfeld geführt, um die Wissensbestände im Hilfesystem zu rekonstruieren. Die im Anschluss verfassten Erinnerungsprotokolle wurden in Anlehnung an das offene, selektive und axiale Kodieren der Grounded Theory ausgewertet. Aus der Perspektive des Hilfesystems folgt die Hilfesuche Betroffener keinem festen Muster. Professionelle Hilfe wird oft erst dann in Anspruch genommen, wenn eine massive Beeinträchtigung im Alltag vorliegt. Die Wahrnehmung der Betroffenen im Hilfesystem variiert von passiven und traumatisierten Personen zu sich aktiv wehrenden Persönlichkeiten. Aufgrund der regional unterschiedlichen Strukturen und nicht auf Stalking spezialisierten Beratungsstellen ist es nicht einfach, sich im Hilfesystem zu orientieren. Die Einrichtungen bieten unterschiedliche Schwerpunkte an. Sie begreifen sich auch als Vermittler innerhalb des Hilfesystems sowie zwischen Betroffenen und Gesellschaft. Psychosoziale Hilfe soll aus Sicht der Akteure dem individuellen Fall angepasst sein und enthält Elemente der Information über Handlungsoptionen, der Stabilisierung und der Aktivierung. Eine frühzeitige psychotherapeutische Versorgung zur Prävention und die Behandlung der gesundheitlichen Folgen scheinen nicht flächendeckend gewährleistet zu sein. Die Aufnahme von Stalking als Straftatbestand (§ 238 StGB) bietet verbesserte rechtliche Handlungsmöglichkeiten und hat zu einer Sensibilisierung in der Gesellschaft geführt. Dennoch wird der § 238 StGB in seinen Auswirkungen aufgrund von unpräzisen Rechtsbegriffen, der Verfahrensdauer und der rechtsstaatlichen Logik der Beweisführung kritisch gesehen. Die Kenntnis seiner Möglichkeiten bei den relevanten Akteuren scheint regional unterschiedlich zu sein. Frauen, denen Stalking widerfährt, haben dann eine Chance auf eine professionelle Unterstützung eines Empowerment-Prozesses, wenn sie Stalking als solches erkennen, aktiv Hilfe suchen, in der Suche an Personen bzw. Einrichtungen geraten, die sich die Idee des Empowerments intensiv zu eigen gemacht haben und darin eine kompetente Begleitung durch aktive Bewältigungsstrategien finden.