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Mit der Einführung des Bürgergeldes im SGB II soll der Eingliederungsprozess von erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden weiterentwickelt werden. Hierzu wurde die bisher im SGB II bestehende Eingliederungsvereinbarung durch einen Plan zur Verbesserung der Teilhabe (Kooperationsplan) abgelöst. Ziel ist es, mit dem Kooperationsplan, den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den Jobcentern ein Instrument an die Hand zu geben, in dem sie in klarer und verständlicher Sprache die gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie dokumentieren. Hierzu wurde der Kooperationsplan in Form eines nicht rechtsverbindlichen Plans konzipiert und von möglichen Rechtsfolgen entkoppelt. In der Fachliteratur ist die Rechtsnatur des Kooperationsplans bereits wenige Monate nach seinem Inkrafttreten umstritten. Das Ziel, gemeinsam eine passende Eingliederungsstrategie zu entwickeln und diese in einer klaren und verständlichen Sprache im Kooperationsplan festzuhalten, wird hierbei aus den Augen verloren. Vielmehr besteht in den Jobcentern eine große Unsicherheit im Umgang mit dem Kooperationsplan.
Diese Bachelorarbeit gibt eine Antwort auf die Frage: Welche Kriterien sollte der Kooperationsplan erfüllen, damit die rechtlichen Voraussetzungen eines unverbindlichen Planungsinstruments vorliegen? Hierzu wird ein Überblick über die Aufgaben und das Ziel des SGB II gegeben. Es werden die Gründe herausgearbeitet, die den Gesetzgeber veranlasst haben, die Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan abzulösen. Im Weiteren werden die gesetzlichen Vorgaben des Kooperationsplans zusammengefasst und die in der Fachliteratur diskutierten Handlungsformen dargestellt und kritisch betrachtet. Anschließend wird der Kooperationsplan in den Kontext zu den Aufgaben und dem Ziel des Bürgergeldes gesetzt. Die in der Fachliteratur bestehenden Ausführungen für die Gestaltung und die Inhalte des Kooperationsplans als ein unverbindliches Planungsinstrument werden mit Blick auf die Forschungsfrage kritisch betrachtet und diskutiert. Abschießend wird auf die gerichtliche Überprüfbarkeit des Kooperationsplans eingegangen. Zusätzlich erfolgt ein Blick in die anderen im Sozialgesetzbuch besehenden Pläne. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen wird die Forschungsfrage beantwortet.
Einleitung:
Die betriebsärztliche Betreuung in Deutschland steht vor vielfältigen Heraus-forderungen. Diese umfassen eine steigende Nachfrage sowie einen Mangel an spezialisierten Arbeitsmediziner*innen (BÄK 2020). Insbesondere in den landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und grünen Sektoren ist die regelmäßige Betreuung kleinerer Betriebe erschwert (SVLFG 2014: 10 ff). Ein vielversprechender Ansatz zur Bewältigung dieser Problematik, ist die Nutzung von Telemedizin, die international für ihre Sektor übergreifen-de Erreichbarkeit, Prävention und Betreuung anerkannt ist (WHO 2022).
Daher sollte untersucht werden, inwieweit die Telearbeitsmedizin als unterstützendes Mittel im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung sowie der arbeitsmedizinischen Vorsorge aus Sicht der Arbeitgeber*innen von KMU-Betrieben in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und des Gartenbaus geeignet ist. Hierbei sollten neben den Rahmenbedingungen die Bedarfe, hemmende und fördernden Faktoren sowie die Chancen der Telearbeitsmedizin ermittelt werden.
Methoden:
Es wurden 8 leitfadengestützte Interviews mit Arbeitgeber*innen im Zeitraum Juli-August 2023 durchgeführt und anhand der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet (Mayring/Fenzl 2019: 637 f).
Ergebnisse:
Die Ergebnisse zeigen, dass eine Auseinandersetzung seitens der Arbeitge-ber*innen mit dem Thema der Telearbeitsmedizin bisher in nur geringem Maß erfolgt ist und es vor einer zukünftigen Einführung und Integration der Telearbeitsmedizin in den Betrieben Informationsbedarf, insbesondere zu Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen, technischer Unterstützungsbedarf für die Mitarbeitenden und Anpassungsbedarf der Räumlichkeiten zur Wahrung des Datenschutzes besteht. Chancen werden insbesondere in Tele-Konsultationen bei allgemeinen Fragen zum betrieblichen Gesundheitsschutz, aber auch bei Teilen der Vorsorge und speziellen Fragestellungen, wie chronischen Erkrankungen und insbesondere mit Blick auf die Einsparung von Zeit- und Personalressourcen gesehen.
Schlussfolgerung/Diskussion:
Aus den ermittelten Herausforderungen sowie der geringen Auseinandersetzung und geringen Kenntnis zu Einsatzmöglichkeiten der Telearbeitsmedizin, lassen sich Maßnahmen, wie die Information zu praxisbezogenen Umsetzungs- und Unterstützungsmöglichkeiten ableiten, um eine Grundlage für die Akzeptanz und Integration der Telearbeitsmedizin in den Betrieben der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Gartenbaus zu schaffen.
Die Dissertationsarbeit untersucht das Professionalisierungsverständnis Sozialer Arbeit verschiedener Akteur_innen der Praxis vor dem Hintergrund ihrer, sich zum Zeitpunkt der Erhebung transformierenden organisationalen Rahmenbedingungen. Theoretische Überlegungen führen zur Annahme, dass die Einschätzungen darüber, was unter Professionalisierung zu verstehen ist und was dafür getan werden muss, in Abhängigkeit von der jeweiligen organisationalen Sozialisation sowie der eingenommenen Perspektive divergieren. Divergierende Einschätzungen aufgrund unterschiedlicher organisational geprägter Erfahrungs- und Handlungsgrundlagen können deshalb als Herausforderung betrachtet werden, weil die Soziale Arbeit, will sie sich als Profession entwickeln, nicht ihr professionelles Selbstverständnis von den Organisationen abhängig machen darf. Klassische Professionalisierungstheorien beschreiben Professionen nämlich als autonome Berufsgruppen, die nicht dem Staat oder der Wirtschaft usw. unterliegen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Problem, dass eine Professionalisierung Sozialer Arbeit nur bedingt weiterverfolgt werden kann, wenn ihre in der Praxis arbeitenden Mitglieder ihre Professionalisierungseinschätzungen von den Organisationen prägen lassen.
Die Ergebnisse zeigen, dass auch im untersuchten Feld das Handeln der befragten Akteur_innen von den Organisationen geprägt wird, Einschätzungen zur Professionalisierung des Handlungsfeldes sogar mit organisationalen Rahmenbedingungen gleichgesetzt werden, jedoch alle Interviewten gewillt sind, soziale Hilfe je nach Situation und Anliegen zu kommunizieren. Ihre Vorstellungen davon, insbesondere wie sich Soziale Arbeit entwickeln soll, unterscheiden sich dabei allerdings.
Für das prozessgeleitete Arbeiten in der Ernährungsberatung und -therapie wurden von europäischen Hochschulen in Zusammenarbeit mit Berufsverbänden wissenschaftlich fundierte und unabhängige Empfehlungen erarbeitet. Mit der Frage, wie ihr Transfer in die Praxis gelingen kann, beschäftigte sich das „Modellprojekt für die diätetische Versorgung im Raum Fulda“ (MoDiVe) in seiner Laufzeit von 2018-2022 intensiv. Die gezielte, partizipativ angelegte Transferforschung lieferte tiefe Einblicke in Strukturen, Abläufe und Herausforderungen der Ernährungsberatung und -therapie. Begleitend wurden Feedbackschleifen mit Ernährungsfachkräften und Reflexionen im Diätetikforum Fulda, Fortbildungsveranstaltungen für Ernährungsfachkräfte in Osthessen, initiiert. Die daraus entstandenen Qualitätsstandards wurden nun in eine Praxisanleitung mit dem Titel „Prozessgeleitet Arbeiten in der Ernährungsberatung und -therapie – Anleitung und Übungen“ überführt. Die Praxisanleitung enthält differenzierte Ergebnisse der umfassenden Transferforschung, die die einzelnen Beratungsschritte transparent darstellen. Sie beginnt mit einer allgemeinen Übersicht zum prozessgeleiteten Arbeiten in der Diätetik. In den nachfolgenden Kapiteln werden das Diätetische Assessment, die Diätetische Diagnosestellung, die Planung und die Umsetzung der diätetischen Intervention und abschließend die Diätetische Outcome Evaluation behandelt. Vertieft wird die konkrete Umsetzung durch ein praktisches Fallbeispiel und Fragen, die zur Reflexion des eigenen beruflichen Handelns anregen.