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Hintergrund
In den letzten Jahren hat die Anzahl der Patient*innen in Notaufnahmen aufgrund unterschiedlicher Einflussfaktoren deutlich zugenommen (Dodt, C. 2018). Das hat zu einer steigenden Arbeitsbelastung für die Beschäftigten geführt. Darüber hinaus haben es die Mitarbeiter*innen vielfach mit aggressivem Verhalten der Patient*innen und Begleitpersonen zu tun. In dieser Studie wird das Ausmaß der Belastung durch Gewalt gegenüber Beschäftigten unter Berücksichtigung geschlechterspezifischer Aspekte in hessischen Notaufnahmen untersucht. Es werden die möglichen gesundheitlichen Folgen und der Handlungsbedarf aufgezeigt.
Methodik
Grundlage der Untersuchung ist eine Online-Befragung der Mitarbeiter*innen in hessischen Notaufnahmen. Hierzu wurde ein Fragebogen entwickelt, mit welchem u.a. die Mitarbeiter*innen zu Gewalterfahrungen, Maßnahmen und Empfindungen gefragt wurde.
Ergebnisse
Aus 51 hessischen Notaufnahmen konnten 354 ausgefüllte Fragebögen ausgewertet werden. Über dreiviertel der Teilnehmenden (76,6%) finden Gewalt in der Notaufnahme normal. 97% der Befragten haben in den letzten 12 Monaten mindestens eine Form verbaler Gewalt und 76% mindestens eine Form körperlicher Gewalt erlebt. Nur 49,6% haben keine Form sexualisierter Gewalt erlebt. Die Folge der Erlebnisse ist, dass sich nachts viele Mitarbeiter*innen an ihrem Arbeitsplatz nicht sicher fühlen (39,2%). Männliche Personen sind nach Aussage der Befragten häufig die Tatpersonen (79,8%). Dabei spielen Alkohol und Drogen eine große Rolle (85,5%), bzw. sind der Unmut über Wartezeiten (83,8%) verantwortlich. Beendet werden die Vorfälle durch eine klare Aufforderung, das Verhalten zu ändern (74%), mit Hilfe der Polizei (70,8%) oder durch Unterstützung der Kollegen (69,3%). Viele der Mitarbeiter*innen ärgern sich nach Gewaltvorfällen (80,5%) oder sind wütend (58,1%). Aber auch Gefühle der Hilflosigkeit (42%), der Angst (36,3%) und Enttäuschung (36%) treten auf. Langfristig sind 43,7% der Studienteilnehmer*innen durch diese Erlebnisse gereizt, haben eine gedrückte Stimmung (36,2%), sind abgestumpft (34,4%), verlieren die Freude am Beruf (32,1%) oder wollen sogar den Beruf wechseln (26,5%).
Schlussfolgerung
Das Ausmaß von Gewaltvorkommnissen und deren gesundheitlichen Auswirkungen zeigen die Notwendigkeit eines umfassenden gendersensiblen Gewaltmanagements in der Notaufnahme. Hierzu gehören die Erfassung und Beurteilung von Gewaltereignissen, präventive Maßnahmen, unterstützende Maßnahmen zur Beendigung von Vorfällen, Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter*innen sowie Nachsorgemaßnahmen.
Der vorliegende Bericht stellt erstmals ausgewählte Ergebnisse der „COVID-19 Health Literacy“ (COVID-HL) Studie bei Studierenden an Hochschulen in Deutschland vor. Im Fokus stehen Ergebnisse zur Informationssuche von und zur Zufriedenheit mit Online-Gesundheitsinformationen, zur digitalen Gesundheitskompetenz und zur psychischen Gesundheit von Studierenden während der Corona-Pandemie. Die Befragung erfolgte in Form eines Online-Surveys in der Zeit vom 25. März bis 17. April 2020. Insgesamt haben 14.895 Studierende aus 130 Hochschulen an der Studie teilgenommen. Die Ergebnisse zeigen, dass das Internet als Informationsquelle zum Thema Coronavirus bei Studierenden eine besondere Bedeutung einnimmt. Primäre Quellen der onlinebasierten Informationsrecherche zum Thema Coronavirus sind Suchmaschinen, Nachrichtenportale und Internetseiten öffentlicher Einrichtungen. Die häufigsten Suchanfragen betreffen dabei Informationen zur Ausbreitung des Coronavirus, zu Einschränkungen des Lebensalltags durch die Corona-Pandemie sowie zu aktuellen Situationseinschätzungen und handlungsleitenden Verhaltensempfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus. Jeder fünfte Studierende gab an, schon einmal nach Informationen zum Umgang mit psychischen Belastungen gesucht zu haben. Mehr als die Hälfte der Studierenden sind mit der Informationslage zufrieden, wobei sich für weibliche Studierende eine geringere Zufriedenheit feststellen lässt. Der Großteil der Studierenden weist eine ausreichende digitale Gesundheitskompetenz auf, d. h. ihnen fällt der Umgang mit Online-Gesundheitsinformationen zum Thema Coronavirus leicht. Am häufigsten berichten Studierende über Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit von Online-Gesundheitsinformationen sowie bei der Bewertung möglicher kommerzieller Interessen der recherchierten Informationen. Zudem weist ein Teil der Studierenden Probleme auf, die gesuchten Informationen im Internet zu finden, eigene Anliegen passgenau und verständlich zu formulieren und zu beurteilen, welche Personen die eigenen in sozialen Netzwerken oder Foren geposteten Nachrichten mitlesen können. Studierende mit einer hohen digitalen Gesundheitskompetenz weisen auch ein höheres psychisches Wohlbefinden auf. Eine hohe digitale Gesundheitskompetenz unterstützt Studierende dabei, proaktiv im Umgang mit gesundheitsrelevanten Informationen während der Corona-Pandemie umzugehen und informierte Entscheidungen zu treffen. Die vorliegende Studie zeigt die Selbsteinschätzung der Studierenden und deutet auf ihre selbst wahrgenommenen Herausforderungen und Belastungen hin. Für Studierende mit Einschränkungen, z. B. des psychischen Wohlbefindens, sollten zielgerichtete Informations- und Unterstützungsangebote aufgezeigt werden, um mit den Herausforderungen der Pandemie und insbesondere der Infodemie besser umgehen zu können.
Es ist grundsätzlich sachgerecht, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss die Berechnung des kalkulatorischen Arztlohns aus pragmatischen Gründen am Prinzip der Opportunitätskosten orientiert hat. Es ist allerdings nicht zwingend, dass das Oberarztgehalt im Krankenhaus als Referenzmaßstab dient. Für einen erheblichen Teil der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dürfte – insbesondere wegen der im Vergleich zur oberärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus geringen Leitungs- und Personalverantwortung – eher das Facharztgehalt der geeignete Referenzmaßstab sein.
Aus gutachterlicher Sicht sind Forderungen kritisch zu bewerten, die grundsätzlich vom bisher angewandten Modell zur Berechnung des kalkulatorischen Arztlohns abweichen. Einer dieser Ansätze sieht die Berechnung eines konkurrenzfähigen Arzthonorars auf der Basis des Einkommens von Angehörigen vergleichbarer freier Berufe vor. Die dazu vorgelegten Vergleichseinkommen sind jedoch höchst selektiv. Als wenig sachgerecht sind zudem Vorschläge zu bewerten, die zusätzlich zum kalkulierten Arztlohn einen Risikoaufschlag für die unternehmerische Tätigkeit vorsehen. Das unternehmerische Risiko der Niederlassung ist schließlich durch eine Vielzahl von Regelungen sehr gering. Ähnliches gilt für Forderungen, die Aufschläge auf den kalkulierten Arztlohn in Regionen mit überdurchschnittlich hoher Produktivität bzw. Kaufkraft vorsehen. Solche Zuschläge wären nur zu rechtfertigen, wenn es in Regionen mit hoher Kaufkraft bzw. Produktivität keine hinreichenden finanziellen Anreize zur Niederlassung gäbe. Dies ist jedoch keinesfalls zu erkennen.
Ausgesprochen kritisch sind zudem Forderungen nach einer Berücksichtigung des kalkulatorischen Arztlohns bei der Weiterentwicklung der Gesamtvergütung zu bewerten. Erstens gibt es keinerlei gesetzliche oder untergesetzliche Vorgaben, wonach Veränderungen beim kalkulatorischen Arztlohn bei der Festsetzung der Gesamtvergütung berücksichtigt werden müssen. Zweitens ist der bereinigte Überschuss ohne jede Anpassung des kalkulatorischen Arztlohns zwischen 2007 und 2011 um rund 13.000 Euro oder etwa elf Prozent angestiegen. Im Jahr 2014 dürfte der bereinigte Überschuss nach Schätzungen des Gutachters zwischen 127.000 und 140.000 Euro gelegen haben. Drittens würde eine gesetzlich nicht normierte Berücksichtigung des kalkulatorischen Arztlohns bei der Weiterentwicklung der Gesamtvergütung zu einer für die Versichertengemeinschaft problematischen Ausgabendynamik führen – insbesondere durch eine sich gegenseitig verstärkende Mehrfachdynamisierung zwischen den Tarifverhandlungen im stationären Bereich und den Honorarverhandlungen in der ambulanten ärztlichen Versorgung.
Vor der Implementierung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sind kurzfristige Maßnahmen notwendig, um die Belastung von Beschäftigten in der Langzeitpflege zu verringern und Gefahren für die Pflegequalität zu vermeiden. Kurzfristig notwendig ist insbesondere die bundesweite Festlegung einer durchschnittlichen Relation aus Pflegekräften und Pflegebedürftigen von 1:2 im Tagdienst und 1:20 im Nachtdienst bei einer Fachkraftquote von 50 Prozent.
Zwar sind die Gehälter in der Langzeitpflege in den letzten Jahren auch aufgrund der hohen Nachfrage nach Pflegekräften gestiegen. Die Lücke zum Vergütungsniveau in der Krankenpflege konnte jedoch nicht geschlossen werden. Eine Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist unter den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Scheitern verurteilt. Bessere Umsetzungschancen hat die Erstreckung von Tarifverträgen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
Die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen ist nicht gleichbedeutend mit dessen Implementierung und Finanzierung. Ohne begleitende Maßnahmen des Gesetzgebers besteht die Gefahr, dass die wissenschaftlich abgeleiteten Betreuungsrelationen in der Praxis aus finanziellen Gründen unterlaufen werden und damit wirkungslos bleiben. Diese Entwicklung kann durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 83 SGB XI vermieden werden. Eine solche Verordnung ersetzt landesspezifische Vereinbarungen durch eine bundeseinheitliche Anwendung des wissenschaftlich abgeleiteten Standards.
Im derzeitigen System sind die Rahmenvertragspartner dafür zuständig, die Einhaltung von vertraglich vereinbarten oder von der Bundesregierung verordneten Personalstandards zu überwachen und zu sanktionieren. Dies ist keine tragfähige Lösung, weil weder Kostenträger noch Einrichtungsträger ein nachhaltiges Interesse an einer adäquaten Personalausstattung haben. Das Monitoring von Personalstandards mit einer entsprechenden Sanktionierung bei Abweichungen ist daher als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu begreifen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass Einrichtungen mit dauerhaft niedrigen Personalschlüsseln von Sanktionierungen bedroht sind, die von einer Kürzung der Vergütung bis hin zur vorübergehenden oder auch dauerhaften Schließung reichen.
In der derzeitigen Finanzierungslogik der Pflegeversicherung führen steigende Personalkosten durch eine adäquate Personalausstattung und eine leistungsgerechte Bezahlung zu steigenden Eigenanteilen der Pflegebedürftigen. Vor diesem Hintergrund ist eine Umkehrung der Finanzierungslogik zu fordern. Eine Festschreibung der Eigenanteile auf niedrigem Niveau stellt sicher, dass steigende Personalkosten nicht zu steigenden finanziellen Belastungen für die Pflegebedürftigen führen.
In der internationalen Literatur ist ein enger Zusammenhang zwischen einer guten Personalausstattung in der stationären Krankenhauspflege und einer qualitativ hochwertigen Versorgung gut dokumentiert. Die Sterblichkeit von Patientinnen und Patienten in Kliniken mit einer besseren Ausstattung an qualifizierten Pflegekräften ist niedriger als in Kliniken mit einer geringeren Personalausstattung in der Pflege. Außerdem kann eine gute Personalausstattung in der Pflege entscheidend zur Vermeidung von Stürzen beitragen. Umgekehrt gibt es starke Anzeichen dafür, dass eine niedrige Personalausstattung Fehler bei der Medikation begünstigt und die Gefahr von Infektionen im Krankenhaus erhöht. Zudem sinkt bei einer guten Personalausstattung die vom Pflegpersonal subjektiv empfundene Unterversorgung. Die Situation in der stationären Versorgung in Deutschland ist seit 1996 jedoch davon gekennzeichnet, dass sich die Personalausstattung in der Pflege bei deutlich steigenden Anforderungen kontinuierlich verschlechtert hat. Vor dem Hintergrund der internationalen Evidenz gefährden dieser anhaltende Trend und die daraus resultierende Arbeitsverdichtung für die Pflegenden die Qualität der Versorgung und die Gesundheit der Patientinnen und Patienten.
Es besteht akuter Handlungsbedarf, damit eine verbesserte Personalausstattung in den Krankenhäusern, Abteilungen und Stationen schnell wirksam werden kann. Die Gutachter schlagen daher folgendes Maßnahmenpaket vor – den „Pakt für gute Pflege“. Erstens erklären die Bundesländer die ehemals an allen Akutkliniken geltende Pflegepersonal-Regelung (PPR) als Instrument zur Berechnung der Personalmindestausstattung mit Wirkung vom 1. Januar 2015 für verbindlich. Die Bundesländer überwachen außerdem die Einhaltung der auf der Grundlage der PPR errechneten Personalmindestausstattung in den Krankenhäusern des jeweiligen Landes und veröffentlichen sowohl die IST- als auch die SOLL-Personalausstattung an den jeweiligen Kliniken. Die Bundesländer tragen zweitens ein Drittel des notwendigen Finanzbedarfs, indem sie sich verpflichten, die Finanzierung der Investitionen in den Jahren 2015 bis 2017 zu erhöhen. Die Kostenträger finanzieren ein weiteres Drittel des notwendigen Finanzbedarfs über eine Erhöhung der jeweiligen Landesbasisfallwerte. Durch die Überwachungsfunktion der Bundesländer muss sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Mittel auch für die Einhaltung der Personalmindeststandards in der Pflege verwendet werden. Die Kliniken finanzieren das verbleibende Drittel des notwendigen Finanzbedarfs durch interne Umschichtungen bzw. Effizienzsteigerungen. Kliniken, die schon heute quer zum landesweiten Trend eine hinreichende Personalausstattung in der Pflege aufgebaut haben, müssen so einen geringeren Finanzierungsanteil tragen als solche Kliniken, die einen unterdurchschnittlichen Personalbestand vorhalten. Während eines Übergangszeitraums von drei Jahren muss ein optimiertes Instrument zur objektiven Ermittlung des Pflege- und Personalbedarfs entwickelt werden, mit dessen Hilfe die Personalausstattung in der Pflege dauerhaft verbessert wird.
Die Anforderungen an die stationäre Pflege in Pflegeheimen haben sich in der jüngeren Vergangenheit massiv verschärft. Zudem wird die Zahl der Pflegebedürftigen mit stationärem Versorgungbedarf in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch weiter deutlich zunehmen. In der Vergangenheit konnte ein bescheidener Personalaufwuchs den gestiegenen Pflegebedarf nur teilweise kompensieren. Die verschlechterten Betreuungsrelationen und die moderat gesunkene Fachkraftquote weisen auf steigende Belastungen für die Beschäftigten und Gefahren für die Pflegequalität in Pflegeheimen hin.
Die Empirie aus den USA zu den Auswirkungen gesetzlicher Personalbemessung zeigt, dass positive Effekte auf die Pflegequalität vor allem durch die Neueinstellung von Pflegefachkräften entstehen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass Einrichtungen zur Erfüllung der Mindeststandards in die Neueinstellung von Pflegehilfskräften investieren. Die Entwicklung der Mindeststandards zur Personalbemessung in den USA ist aus deutscher Sicht insofern vorbildhaft, als dass zumindest die Empfehlungen auf der vorliegenden Evidenz und auf der Basis umfangreichen Datenmaterials zum Zusammenhang von Personalausstattung und Pflegequalität beruhen. Die Mindeststandards in den einzelnen Bundesstaaten liegen teilweise deutlich unter diesen Empfehlungen – was durch politische und finanzielle Restriktionen erklärbar sein dürfte.
Grundsätzlich es zu begrüßen, dass mit dem PSG II der Gesetzgeber in Deutschland erstmals die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen normiert. Die derzeitigen Reglungen sind in diesem Zusammenhang völlig ungenügend. Alleine die Entwicklung eines wissenschaftlich validierten Verfahrens zur Personalbemessung wird jedoch weder die Personalausstattung in den Einrichtungen erhöhen noch die Pflegequalität verbessern. Dazu müssten erstens die zuständigen Behörden in den Bundesländern dazu verpflichtet werden, die Einhaltung des postulierten Personalbedarfs zu überprüfen und ggf. auch zu sanktionieren. Zweitens müssten verschärfte Standards in der Personalbemessung daher hinreichend Berücksichtigung in den Pflegesatzverhandlungen zwischen Einrichtungen und Kostenträgern finden. Drittens ist die Einheitlichkeit der Umsetzung in den Bundesländern eine wichtige Voraussetzung für die Festlegung von Mindeststandards zur Personalbemessung, um einen sachlich nicht zu rechtfertigenden „Flickenteppich“ von landesgesetzlichen Reglungen zu verhindern.
Ausgesprochen problematisch ist aus gutachterlicher Sicht jedoch, dass selbst bei einem fristgerechten Abschluss des Verfahrens ein System zur Personalbemessung erst am 30. Juni 2020 vorliegen wird. Dieser lange Übergangszeitraum ist vor dem Hintergrund der Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen, der damit verbundenen Belastungen für die Pflegekräfte und der resultierenden Gefährdung der Pflegequalität nicht akzeptabel. Daher wird vorgeschlagen, dass der mit dem Pflegestärkungsgesetz I eingerichtete Pflegevorsorgefonds in einen Pflegepersonalfonds umgewidmet wird.
Der Pflegepersonalfonds übernimmt im Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2020 die Finanzierung für nachweisbar nach dem 1. Januar 2016 neu eingestelltes Personal in der direkten Pflege in stationären Pflegeeinrichtungen. Die Einrichtung des Pflegepersonalfonds würde ein deutliches Signal senden, dass der Finanzierung einer hinreichenden Personalausstattung in Pflegeheimen eine hohe gesellschaftliche Priorität zukommt, was wiederum einen positiven Effekt auf die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe mit sich bringen dürfte. Zudem würden die Träger von Pflegeeinrichtungen finanziellen Spielraum gewinnen, um eine ohnehin dringend notwendige Verbesserung der Gehälter in der stationären Pflege finanzieren zu können.
Hintergrund: Begegnungen mit Angst sind dem Berufsalltag einer geburtshilflich arbeitenden Hebamme nicht fern. Die aktuelle Literatur zu „Auswirkungen der Angst von Hebammen auf die Geburtsbetreuung“ ist rar. Es ist wenig darüber bekannt was Angst in Hebammen verursacht, wie sich diese auswirkt und wie Hebammen damit umgehen. Diese Aspekte sind relevant, da Angst von Hebammen in der Geburtsbetreuung Einfluss auf mehrere Menschen und das Geburtsgeschehen nimmt.
Fragestellung und Ziel: Diese Arbeit verfolgt die Fragestellung, welche Ängste Hebammen im Geburtsgeschehen erleben und wie sich diese auf die Geburtsbegleitung auswirken. Außerdem will sie beantworten, wie sich der Umgang der Hebammen mit diesen Ängsten gestaltet. Ziel ist es, dieses kaum behandelte Thema zu ergründen, und Wege aufzuzeigen, wie Angstverarbeitung in der Praxis umgesetzt werden kann.
Methodik: Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde eine qualitative Befragung mit vier Hebammen durchgeführt. Mit Hilfe problemzentrierter Leitfadeninterviews wurden Hebammen zu ihren Ängsten im Geburtsgeschehen, den Auswirkungen der Angst und ihrem Umgang mit Angst befragt. Die erhobenen Daten wurden nach Mayrings qualitativer Inhaltsanalyse ausgewertet.
Ergebnisse: Die Ergebnisse sind in drei Kategorien gegliedert. In der Kategorie „Ursachen für Angst“ werden geburtshilfliche Notfälle und Angst aufgrund des Arbeitsumfelds als Hauptverursacher für Angst von Hebammen festgestellt. Die nächste Kategorie „Auswirkungen von Angst“ beschreibt sowohl negative Auswirkungen, z.B. chaotisches Vorgehen oder verminderte Wahrnehmung, als auch positive Auswirkungen, z.B. erhöhte Wachsamkeit oder Fokussierung. Die dritte Kategorie „Umgang mit Angst“ zeigt Supervision und die Möglichkeit des Gesprächs als maßgebende Bewältigungsstrategie von Angst auf.
Fazit: Hebammen erleben regelmäßig Angst im Berufsalltag und dies beeinflusst ihre Geburtsbetreuung sowohl negativ als auch positiv. Strukturen für Bewältigungsmöglichkeiten von Angst sind nur rudimentär angelegt. Es besteht ein großer Forschungsbedarf für die Erkundung weiterer Bewältigungsstrategien von Angst bei Hebammen.
Mit dem Modellprojekt SOwieDAheim wird im hessischen Main-Kinzig-Kreis seit dem Jahr 2006 das innovative Konzept der häuslichen Tagespflege erprobt. Im Gegensatz zur professionellen Tagespflege werden ältere hilfsbedürftige Menschen nicht in einer Einrichtung, sondern in Privathaushalten betreut. Ehrenamtlich Engagierte sind als Betreuungspersonen eingesetzt. Sie werden von hauptamtlichen Fachkräften punktuell unterstützt. Besonders geeignet ist das Angebot für Demenzerkrankte, die von der Betreuung in kleinen Gruppen mit vier bis fünf Gästen in der alltagsorientierten Atmosphäre der Gastfamilien profitieren. Das Projekt begegnet einer bestehenden Unterversorgung von Tagespflegeangeboten und hat das Ziel, pflegende Angehörige bei der häuslichen Betreuung demenzerkrankter Menschen zu entlasten.
Ziel der ethnographischen Untersuchung war es, aus Perspektive der Ehrenamtlichen Strategien und Kompetenzen zu analysieren, die sie zur Betreuung der demenziell veränderten Gäste einsetzen. Die Methodik der teilnehmenden Beobachtung ermöglichte einen Einblick in die Lebenswelt von vier Gasthaushalten. Die Datenanalyse erfolgte angelehnt an die Grounded Theory. Die zentrale Kategorie „Alltäglichkeit herstellen“ spiegelt dabei eine Ambivalenz des Projektes wider. Das Ziel eines alltagsorientierten Gast-Gastgeber-Kontextes ist durch die zum Teil erheblichen körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen der Gäste nur eingeschränkt gegeben. Um deren besondere Bedürfnisse zu erfüllen, setzen die ehrenamtlichen Betreuungspersonen professionelle Kompetenzen ein. Motiviert für ihre anspruchsvolle Tätigkeit werden sie insbesondere durch die positiven Rückmeldungen der Gäste.
In der Reflexion der Ergebnisse wird betrachtet, dass subjektiv belastende Aspekte der ehrenamtlichen Tätigkeit vom Anspruch der Betreuungspersonen an die Professionalität ihrer Betreuung beeinflusst sein können. Als bedeutend ist daher die unterstützende Begleitung der Fachkräfte einzuschätzen. Die eingesetzten sozialen und personalen Kompetenzen der Ehrenamtlichen scheinen eher im Lebensverlauf erworben zu sein und weniger durch Schulungen vermittelbar, was auf die Relevanz des Auswahlprozesses angehender Betreuungspersonen verweist. In den untersuchten Gasthaushalten gelingt es, durch die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen demenzerkrankte Menschen bedürfnisorientiert zu betreuen, sodass aus gesundheitspolitischer Perspektive im Modellprojekt SOwieDAheim Empfehlungen nach innovativen Betreuungsangeboten verwirklicht werden.
Gesundheitskompetenz, verstanden als die Fähigkeit des Findens und angemessenen Umgangs mit gesundheitsbezogenen Informationen, kann als Schlüsselkompetenz des 21. Jahrhunderts verstanden werden. Angesichts der Informationsvielfalt und ihrer Bedeutung für die Erhaltung und Förderung von Gesundheit, sollte Gesundheitskompetenz möglichst früh im Lebenslauf und bereits in der Schule entwickelt und gefördert werden. Auf Basis eines nationalen Workshops mit Akteuren aus Wissenschaft, Praxis und Politik wird in dem vorliegenden Papier eine Vision zur Entwicklung von 100 Leuchtturmschulen bis zum Jahr 2025 entworfen. Diese Vision stellt der Ausgangspunkt einer neu gegründeten nationalen Allianz Gesundheitskompetenz und Schule dar.
Ausgangslage
Hebammen können mit ihrem Expertenwissen und ihrem praktischen Erfahrungshintergrund unterrichtsergänzende Einsätze im Rahmen der Sexualerziehung an Grundschulen anbieten. Dabei erfahren die Kinder, dass Schwangerschaft, Geburt, Wochenbettphase und Stillzeit primär gesunde, vitale Lebensprozessen sind, können diese mit dem Berufsbild der Hebamme verknüpfen und möglicherweise im späteren Leben auf dieses Wissen zurückgreifen. Das Kasseler Modellprojekt „Hebammen in der Schule“ des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) bot Kasseler Grundschulen über den Zeitraum von einem Jahr Hebammenunterricht an (je zwei Einheiten à zwei Stunden) und führte in diesem Rahmen eine Schülerinnen- und Schülerbefragung durch.
Fragestellung
Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der Frage, welche Wirkungen der Hebammenunterricht auf die Schülerinnen und Schüler zeigte. Die Veränderungen sowohl in der emotionalen Einstellung der Kinder zu Schwangerschaft als auch deren kognitiver Wissensstand zu Aufgaben, Arbeitsweise und Tätigkeitsbereich einer Hebamme wurden ebenso wie die subjektive Bewertung des Hebammenunterrichts durch die Kinder erfasst.
Methodik
Anhand eines standardisierten Fragebogens wurden im Schuljahr 2006/2007 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen drei und vier (N=1.105) vor und am Tag nach dem Hebammeneinsatz befragt.
Ergebnisse
Nach der Hebammenstunde zeigten die befragten Kinder eine Verbesserung ihres Wissenstandes zu Aufgaben, Arbeitsweise und Tätigkeitsbereich des Hebammenberufes. Verbanden außerdem zuvor 36,3 Prozent der Befragten Schwangerschaft mit Angst und Gefahr, tat dies im Nachhinein nur noch jedes vierte Kind (25,7 Prozent). Der Großteil der Kinder bewertete den Unterricht durch die Hebamme zudem als sehr interessant (81 Prozent) und gut verständlich (83,4 Prozent).
Schlussfolgerung
Die Untersuchung dokumentiert sowohl die Qualität als auch den positiven Einfluss des Hebammenunterrichts auf die Einstellung und den themenbezogenen Wissensstand der befragten Kinder. Hebammen können mit ihrem Unterrichtsangebot einen wichtigen Beitrag in der gesundheitlichen und sexuellen Bildung von Kindern leisten. Die Ergebnisse regen eine Weiterentwicklung sowohl des Konzeptes als auch der Evaluation des Projektes an.