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Die Dissertationsarbeit untersucht das Professionalisierungsverständnis Sozialer Arbeit verschiedener Akteur_innen der Praxis vor dem Hintergrund ihrer, sich zum Zeitpunkt der Erhebung transformierenden organisationalen Rahmenbedingungen. Theoretische Überlegungen führen zur Annahme, dass die Einschätzungen darüber, was unter Professionalisierung zu verstehen ist und was dafür getan werden muss, in Abhängigkeit von der jeweiligen organisationalen Sozialisation sowie der eingenommenen Perspektive divergieren. Divergierende Einschätzungen aufgrund unterschiedlicher organisational geprägter Erfahrungs- und Handlungsgrundlagen können deshalb als Herausforderung betrachtet werden, weil die Soziale Arbeit, will sie sich als Profession entwickeln, nicht ihr professionelles Selbstverständnis von den Organisationen abhängig machen darf. Klassische Professionalisierungstheorien beschreiben Professionen nämlich als autonome Berufsgruppen, die nicht dem Staat oder der Wirtschaft usw. unterliegen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Problem, dass eine Professionalisierung Sozialer Arbeit nur bedingt weiterverfolgt werden kann, wenn ihre in der Praxis arbeitenden Mitglieder ihre Professionalisierungseinschätzungen von den Organisationen prägen lassen.
Die Ergebnisse zeigen, dass auch im untersuchten Feld das Handeln der befragten Akteur_innen von den Organisationen geprägt wird, Einschätzungen zur Professionalisierung des Handlungsfeldes sogar mit organisationalen Rahmenbedingungen gleichgesetzt werden, jedoch alle Interviewten gewillt sind, soziale Hilfe je nach Situation und Anliegen zu kommunizieren. Ihre Vorstellungen davon, insbesondere wie sich Soziale Arbeit entwickeln soll, unterscheiden sich dabei allerdings.
Einleitung:
Die betriebsärztliche Betreuung in Deutschland steht vor vielfältigen Heraus-forderungen. Diese umfassen eine steigende Nachfrage sowie einen Mangel an spezialisierten Arbeitsmediziner*innen (BÄK 2020). Insbesondere in den landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und grünen Sektoren ist die regelmäßige Betreuung kleinerer Betriebe erschwert (SVLFG 2014: 10 ff). Ein vielversprechender Ansatz zur Bewältigung dieser Problematik, ist die Nutzung von Telemedizin, die international für ihre Sektor übergreifen-de Erreichbarkeit, Prävention und Betreuung anerkannt ist (WHO 2022).
Daher sollte untersucht werden, inwieweit die Telearbeitsmedizin als unterstützendes Mittel im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung sowie der arbeitsmedizinischen Vorsorge aus Sicht der Arbeitgeber*innen von KMU-Betrieben in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und des Gartenbaus geeignet ist. Hierbei sollten neben den Rahmenbedingungen die Bedarfe, hemmende und fördernden Faktoren sowie die Chancen der Telearbeitsmedizin ermittelt werden.
Methoden:
Es wurden 8 leitfadengestützte Interviews mit Arbeitgeber*innen im Zeitraum Juli-August 2023 durchgeführt und anhand der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet (Mayring/Fenzl 2019: 637 f).
Ergebnisse:
Die Ergebnisse zeigen, dass eine Auseinandersetzung seitens der Arbeitge-ber*innen mit dem Thema der Telearbeitsmedizin bisher in nur geringem Maß erfolgt ist und es vor einer zukünftigen Einführung und Integration der Telearbeitsmedizin in den Betrieben Informationsbedarf, insbesondere zu Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen, technischer Unterstützungsbedarf für die Mitarbeitenden und Anpassungsbedarf der Räumlichkeiten zur Wahrung des Datenschutzes besteht. Chancen werden insbesondere in Tele-Konsultationen bei allgemeinen Fragen zum betrieblichen Gesundheitsschutz, aber auch bei Teilen der Vorsorge und speziellen Fragestellungen, wie chronischen Erkrankungen und insbesondere mit Blick auf die Einsparung von Zeit- und Personalressourcen gesehen.
Schlussfolgerung/Diskussion:
Aus den ermittelten Herausforderungen sowie der geringen Auseinandersetzung und geringen Kenntnis zu Einsatzmöglichkeiten der Telearbeitsmedizin, lassen sich Maßnahmen, wie die Information zu praxisbezogenen Umsetzungs- und Unterstützungsmöglichkeiten ableiten, um eine Grundlage für die Akzeptanz und Integration der Telearbeitsmedizin in den Betrieben der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Gartenbaus zu schaffen.
Das Mammakarzinom ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen und betrifft vor allem Frauen zwischen 50 und 70 Jahren. Trotz steigender Zahl von Neuerkrankungen ist die Mortalitätsrate in den letzten Jahren gesunken, was auf verbesserte Früherkennungs- und Behandlungsmöglichkeiten zurückzuführen ist. Die interprofessionelle Zusammenarbeit von verschiedenen Professionen und (zertifizierten) Brustzentren hat ebenfalls einen positiven Einfluss auf die Gesundheitsversorgung von Frauen mit Mammakarzinom. Die Implementierung einer interprofessionellen Gesundheitsversorgung ist relevant, da der Krankheitsverlauf individuell verläuft und eine ganzheitliche Behandlung erfordert. Daher ist es aus Sicht der Versorgungsforschung von Bedeutung, die interprofessionelle Zusammenarbeit aus unterschiedlichen Perspektiven weiterzuentwickeln und zu optimieren.
Ziel ist es, Handlungsempfehlungen zur möglichen Optimierung der interprofessionellen Zusammenarbeit bei der Behandlung von Patientinnen mit Mammakarzinom zu geben.
Um die genannte Forschungsfrage zu beantworten, wurde eine qualitative Erhebung durchgeführt. Hierfür wurden verschiedene Professionen, die an der Behandlung von Patientinnen mit Mammakarzinom beteiligt sind und Patientinnen selbst befragt. Als theoretischer Hintergrund diente eine vorangegangene Literaturrecherche, auf welche aufbauend zwei verschiedene Fragebögen für Patientinnen und Professionen erstellt werden.
Durch die empirische Datenerhebung kann gezeigt werden, dass sich eine gute Vernetzung der Professionen untereinander positiv auf die interprofessionelle Zusammenarbeit auswirkt, da Informationslücken geschlossen und Behandlungsentscheidungen gemeinsam getroffen werden können. Dies wird als eine Voraussetzung für die interprofessionelle Zusammenarbeit definiert, neben der Standardisierung der Kommunikationswege, der Definition von klaren Verantwortungsbereichen und der Patientenzentrierung. Für den Behandlungserfolg und damit die interprofessionelle Zusammenarbeit ist es essentiell, dass die individuellen Patientenwünsche und -bedürfnisse berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Patientinnen neben der Eigenverantwortung für die Erkrankung weitere Rollen zu erfüllen haben, wie die Verantwortung für die Familie und die Informationsvermittlung, sodass sie auch in diesen Bereichen gefordert werden. Als Barrieren können neben der Professionsbezogenheit und den Sektorengrenzen fehlende Kapazitäten und Verantwortlichkeiten definiert werden. Diese fehlende Regelung der Verantwortlichkeiten begünstigt eine Verlagerung der Entscheidungsmacht zu den Ärzt*innen. Aufgrund einer fehlenden Implementierung der interprofessionellen Zusammenarbeit kommt es bei einem Personalwechsel zumeist zu einem Einbruch der erarbeiteten Strukturen und somit zu einem Verlust des Fortschritts.
Als Handlungsempfehlungen lassen sich aus der Forschung ableiten, dass die psychologische Betreuung über den gesamten Behandlungsverlauf ausgeweitet werden muss, digitale Plattformen zur Verbesserung der Kommunikation in der interprofessionellen Zusammenarbeit eingesetzt werden sollten und die Prozesse mit klaren Zuständigkeiten und Verantwortungsbereichen standardisiert werden müssen.
Hintergrund und Zielsetzung: Studienergebnisse zeigen, dass sich ein geringes Ausmaß an Gesundheitskompetenz negativ auf die Gesundheit bzw. das Gesundheitsverhalten auswirken, zu häufigeren Krankenhauseinweisungen führen und Folgekosten für die Gesundheitsversorgung verursachen können. Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser, Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe) können durch gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz und zum kompetenten Umgang mit Gesundheitsinformationen ihrer Mitarbeitenden, Patient*innen bzw. Klient*innen beitragen. Dies wird als organisationale Gesundheitskompetenz verstanden und stellt einen wichtigen Bestandteil einer patient*innen-orientierten Versorgung in Gesundheitseinrichtungen dar.
Im Rahmen des Projekts "Entwicklung der Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung - ein Kooperationsprojekt zwischen der AOK PLUS und der Hochschule Fulda" (EwiKo) wurde eine "Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Entwicklung der organisationalen Gesundheitskompetenz" erstellt. Die "Schritt-für-Schritt-Anleitung" umfasst sieben Schritte, um Maßnahmen zur Stärkung der organisationalen Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung umzusetzen. Ziel dabei ist es, Strukturen zu einer nachhaltigen Etablierung der organisationalen Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung aufzubauen und die Gesundheitskompetenz von Leitungspersonen, Mitarbeitenden und Patient*innen bwz. Klient*innen zu verbessern.
Methodik: Im Projekt "EwiKo" erfolgte die (partizipative) Entwicklung, Erprobung und Evaluation von Maßnahmen zur Stärkung der organisationalen Gesundheitskompetenz in n=6 Einrichtungen der Gessundheitsversorung (n=2 Krankenhäuser, n=2 Einrichtungen der Pflege, n=2 Einrichtungen der Eingliederungshilfe). In Anlehnung an den "Plan-Do-Check-Act" (PDCA)-Zyklus, welcher die Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz bildete, ließen sich sieben Schritte ableiten, die auf dem Weg zur gesundheitskompetenten Einrichtung durchlaufen werden müssen.
Ergebnisse: Zu Beginn erfolgt die "Planung von Maßnahmen" ("Plan"), d.h. die Einrichtungen machen sich mit dem Thema Gesundheitskompetenz vertraut (Schritt 1), bilden eine multiprofessionelle "Arbeitsgruppe (AG) Gesundheitskompetenz" (Schritt 2), führen eine Bedarfserhebung mittels eines (digitalen) Selbstchecks zur Messung der Gesundheitskompetenz durch (Schritt 3) und legen anhand der Ergebnisse des Selbstchecks sog. Handlungsfelder und Ziele zur Stärkung der Gesundheitskompetenz fest (Schritt 4). Daraufhin folgt das "Durchführen von Maßnahmen" ("Do"), d.h. Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz werden in der Einrichtung mittels Praxisleitfäden umgesetzt (Schritt 5). Die umgesetzten Maßnahmen bzw. die Zielerreichung werden durch erneutes Durchführen der Bedarfsprüfung mittels Selbstchecks überprüft ("Check") (Schritt 6). Schließlich werden in Schritt 7 die Maßnahmen angepasst, verstetigt, verbessert oder ggf. wiederholt bzw. neue Maßnahmen umgesetzt ("Act").
Schlussfolgerung: Die "Sieben Schritte zur gesundheitskompetenten Einrichtung" ermöglichen eine bedarfsorientierte und benutzer*innen-freundliche Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung. Die "Schritt-für-Schritt-Anleitung" befähigt Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, sich strukturiert und schrittweise auf den Weg zur gesundheitskompetenten Einrichtung zu begeben, Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz strategisch zu planen, diese kontinuierlich durchzuführen, zu evaluieren und auf allen Ebenen der Einrichtung nachhaltig zu implementieren.