Die Wissenschaftliche Sammlung UNESCO-Biosphärenreservat Rhön wird auf der Grundlage eines detaillierten Förderantrags seit dem Jahr 2004 für einen Zeitraum von etwa drei Jahren aus dem Innovationsbudget des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst als Projekt gefördert. Ein im Projektantrag bereits formulierter wichtiger Aspekt in der Zielsetzung des Vorhabens ist es, am Ende der Projektlaufzeit die Erkenntnisse, Erfahrungen und Verläufe als modellhaft im Hinblick auf die Möglichkeiten einer Übertragbarkeit auf andere Biosphärenreservate zur Diskussion zu stellen. Mit diesem Beitrag wollen wir eine solche Debatte anregen und wünschen uns entsprechende Resonanz.
Unmittelbar nach Ende des Kalten Krieges ermutigte Federico Mayor, Generaldirektor der United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO), die Mitgliedsländer, sie sollten die unerwartete Chance nutzen, • die „Kultur des Krieges, welche die Zivilisation Europas und der ganzen Welt seit 1914 in einem industriellen Totentanz geprägt hat“, • durch eine „Kultur des Friedens“ zu überwinden. Vor dem „Hintergrund einer verblassenden Kriegskultur und einer heraufdämmernden Friedenskultur sind wir jetzt beim Überschreiten der kritischen Wegscheide auf dem Weg von der Kriegskultur zur Friedenskultur gefordert, der Bewahrung der Umwelt – unter Einschluss der Notwendigkeit eines auf Dauer tragbaren Wachstums – Vorrang zu geben.“3 In dieser Vision sollten Biosphärenreservate dazu beitragen, Voraussetzungen und Bedingungen einer nachhaltigen, friedensfähigen Entwicklung zu benennen.
Bei einer möglichen Erweiterung des Biosphärenreservats Rhön sind eine Vielzahl unterschiedlicher Kriterien heranzuziehen, die hinsichtlich Naturraum, Geologie und Kulturlandschaft keine eindeutigen und harten Außengrenzen erkennen lassen. Insbesondere wirtschaftsgeographische Verflechtungen reichen weit über den engeren Kernbereich der Rhön hinaus. Entscheidend für mögliche Erweiterungen sind deshalb eine klare Willensbildung der betroffenen Gebietseinheiten und die Erfüllung des Mindestanteils von 3% Kernzonen in einem erweiterten Biosphärenreservat Rhön. In Randgemeinden, die sich in Teilen nicht durch charakteristische Kulturlandschaften der Rhön auszeichnen und größere Anteile intensiv genutzter Fluren aufweisen, sollten gezielte Maßnahmen zur Gestaltung des Landschaftsbildes und zur Entwicklung der Kulturlandschaft eingeleitet werden. Denn „wo Rhön draufsteht, muss auch Rhön drin sein“.
Zwei Umwelterheblichkeitsuntersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass die geplante Bundesstraße durch die Rhön erhebliche, dauerhafte und nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen mit sich bringt. Weiträumige, naturnahe Waldhänge und artenreiche Bergwiesen, mehrere Flüsse und zahlreiche Bäche würden von der Trasse mit ihren Einschnitten, Dämmen, Großbrücken und Tunneln durchschnitten. Die Lebensräume und Rastgebiete sensibler Arten wie Schwarzstorch, Rotmilan, Uhu, Wachtelkönig und Raubwürger würden großräumig beeinträchtigt. Schließlich ist festzuhalten, dass für die Verbesserung der Verkehrsführung durch die Rhön (Verbindung der Bundesautobahnen A 7 und A 71) eine bei weitem naturverträglichere und erheblich kostengünstigere Alternative besteht. Hierzu wären lediglich einige bautechnische Verbesserungen an der vorhandenen Bundesstraße B 279 nötig.
Die Problemsituation der Zuständigkeitsregelung ist strukturell bedingt und auch letztlich nur strukturell lösbar. Sie ist auch offenkundig, sowohl im regionalen Raum als auch in überregionalen Zusammenhängen und Beziehungen. Im Kontext nationaler oder internationaler Gespräche, Tagungen etc. trifft diese strukturelle Zuordnung der hessischen Verwaltungsstelle BR Rhön auf völliges Unverständnis. Soweit ich dies im Moment überschaue, gibt es weder in Deutschland noch weltweit in den mehr als 440 Biosphärenreservate des UNESCO-Programms kein vergleichbares Beispiel. Es ist weder regional noch in überregionalen und internationalen Kontexten erklärbar, wie sich eine derartige Struktur im Rahmen des internationalen Forschungsnetzes des MAB-Programms und anderer Aufgaben in diesem umfassenden Konzept Nachhaltiger Entwicklung angemessen einbringen und bewähren kann. 3. In der neueren regionalen Diskussion um eine erhebliche Gebietserweiterung des BR Rhön wird in Hessen eine Ausweitung diskutiert, die größere Anteile des Landkreises Hersfeld-Rotenburg umfassen könnte. Dadurch würde sich der bisher minimale Anteil dieses Landkreises am BR Rhön deutlich erhöhen. Auch dies spricht in der Konsequenz dagegen, die Verwaltung einem beteiligten und zugleich größendominanten Landkreis zuzuordnen. Vielmehr unterstreicht dies eine sinnvolle Zuordnung zum Regierungspräsidium oder dem zuständigen Ministerium in Hessen. Es lassen sich zahlreiche weitere Gründe für eine Strukturrevision und eine Streichung der beabsichtigen Regelung im HENatG anführen, die ich auf Wunsch präzisieren könnte. Ich bitte Sie, diese Argumente in Ihre Debatten, Überlegungen und Entscheidungen einzubeziehen.
Die anstehenden demographischen Veränderungen, die den ländlichen Raum besonders stark betreffen werden, sind auch eine Spätfolge des Fordismus. Die reflexive Modernisierung konnte die Folgen des Fordismus bisher nur langsam und teilweise verarbeiten. Im Biosphärenreservat Rhön als Modellregion für nachhaltige Entwicklung besteht die Chance, durch die Weiterentwicklung des ländlichen Leitbilds ein neues nachhaltiges Modernisierungsleitbild zur ländlichen Regionalentwicklung zu entwerfen, wodurch das Biosphärenreservat mit seinen Projekten auch das Stadium des überwiegend Beispielhaften verlassen könnte. Die soziale Agenda des Biosphärenreservats Rhön sollte deshalb mit der Erarbeitung nachhaltiger Lösungen zu ländlichen Fragestellungen aus den Themenbereichen Arbeit und Bildung, Wirtschaft und Infrastruktur, Bevölkerungsentwicklung und Lebensqualität, Energie sowie mit effektiver Projektbegleitung und interdisziplinärer Forschung (BRIM) in der Zukunft gut gefüllt sein. Außerdem müssen die MAB-Leitlinien, das Rahmenkonzept und die Regionalen Entwicklungskonzepte fortgeschrieben werden. Bei der Bewältigung dieser Aufgaben sollten die modernen Sozialwissenschaften mehr als bisher einbezogen werden.
Mit der Grenzöffnung zwischen Thüringen und Hessen/Bayern und der deutschen Wiedervereinigung setzen in der Rhön vielfältige Aktivitäten ein. Die Ost-West-Teilung des Raumes war zu überwinden, und es waren Voraussetzungen für die Bewältigung der neuen Mobilitätsanforderungen – auch in Form von neuen Verkehrswegen und -strukturen – zu schaffen. Die zeitliche Parallelität der Geburtsstunde des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön als länderübergreifendes Vorhaben in diesem Raum ist ein förderndes Element dieses Zusammenwachsens und zugleich eine große Herausforderung an Schutz und Entwicklung einer prädikatisierten Natur und Landschaft, für die hohe Sensibilität angesagt ist.
Die rechtlich anerkannten Naturschutzverbände der AGN sind gegen eine überregionale Straße, die den Naturraum Rhön und seine Menschen dauerhaft irreparabel ökologisch wie wirtschaftlich schädigt. Durch die überregionale Straße wird umfangreicher Transitverkehr erzeugt ohne eine Wertschöpfung für die Region zu schaffen. Eine neue Bundesfernstraßenverbindung durch die Hochrhön ist mit den Belangen des Naturschutzes, des Tourismus und einer nachhaltigen Landbewirtschaftung unvereinbar. Eine massive Verletzung der Einmaligkeit der Rhön – und eine unqualifizierte zentrale Verbindung könnte zu einer solchen Verletzung führen – darf nur unter schonender Streckenführung und unter guter glaubhafter Begründung und nicht aus kurzfristig wirtschaftlichem oder politischem Interesse stattfinden. Aufgabe der Politik ist es, das Biosphärenreservat Rhön in seinem Bestand für die Zukunft ökonomisch und ökologisch sicher zu machen und den Menschen ihre Heimat auf Dauer lebenswert zu erhalten.
Naturschutzmanagement kann mit zwei gegensätzlichen Ansätzen verfolgt werden (STOLL-KLEEMANN 2002): Die „ecology-first“-Perspektive sieht ihre Prioritäten strikt in der Dominanz ökologischer Prinzipien. Dagegen stellt die „people-included“-Perspektive die Menschen vor Ort in das Zentrum eines nachhaltigen Ressourcenmanagements, sie geht von einer Wechselwirkung zwischen der Integrität von Ökosystemen und nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweisen der lokalen Bevölkerung aus. Ressourcenmanagement ist umfassend zu verstehen: Es schließt die biotischen Ressourcen (Biodiversität)ein. Der Begriff des Managements meint nicht allein die Steuerung der direkten wirtschaftlichen Nutzung von Ressourcen, sondern auch von Nichtnutzung, die erforderlich ist, um bestimmte Ressourcen zu erhalten – wie für den Erhalt natürlicher Prozesse und davon abhängiger Biodiversität (Wildnisschutz).