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Die Anforderungen an die stationäre Pflege in Pflegeheimen haben sich in der jüngeren Vergangenheit massiv verschärft. Zudem wird die Zahl der Pflegebedürftigen mit stationärem Versorgungbedarf in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch weiter deutlich zunehmen. In der Vergangenheit konnte ein bescheidener Personalaufwuchs den gestiegenen Pflegebedarf nur teilweise kompensieren. Die verschlechterten Betreuungsrelationen und die moderat gesunkene Fachkraftquote weisen auf steigende Belastungen für die Beschäftigten und Gefahren für die Pflegequalität in Pflegeheimen hin.
Die Empirie aus den USA zu den Auswirkungen gesetzlicher Personalbemessung zeigt, dass positive Effekte auf die Pflegequalität vor allem durch die Neueinstellung von Pflegefachkräften entstehen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass Einrichtungen zur Erfüllung der Mindeststandards in die Neueinstellung von Pflegehilfskräften investieren. Die Entwicklung der Mindeststandards zur Personalbemessung in den USA ist aus deutscher Sicht insofern vorbildhaft, als dass zumindest die Empfehlungen auf der vorliegenden Evidenz und auf der Basis umfangreichen Datenmaterials zum Zusammenhang von Personalausstattung und Pflegequalität beruhen. Die Mindeststandards in den einzelnen Bundesstaaten liegen teilweise deutlich unter diesen Empfehlungen – was durch politische und finanzielle Restriktionen erklärbar sein dürfte.
Grundsätzlich es zu begrüßen, dass mit dem PSG II der Gesetzgeber in Deutschland erstmals die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen normiert. Die derzeitigen Reglungen sind in diesem Zusammenhang völlig ungenügend. Alleine die Entwicklung eines wissenschaftlich validierten Verfahrens zur Personalbemessung wird jedoch weder die Personalausstattung in den Einrichtungen erhöhen noch die Pflegequalität verbessern. Dazu müssten erstens die zuständigen Behörden in den Bundesländern dazu verpflichtet werden, die Einhaltung des postulierten Personalbedarfs zu überprüfen und ggf. auch zu sanktionieren. Zweitens müssten verschärfte Standards in der Personalbemessung daher hinreichend Berücksichtigung in den Pflegesatzverhandlungen zwischen Einrichtungen und Kostenträgern finden. Drittens ist die Einheitlichkeit der Umsetzung in den Bundesländern eine wichtige Voraussetzung für die Festlegung von Mindeststandards zur Personalbemessung, um einen sachlich nicht zu rechtfertigenden „Flickenteppich“ von landesgesetzlichen Reglungen zu verhindern.
Ausgesprochen problematisch ist aus gutachterlicher Sicht jedoch, dass selbst bei einem fristgerechten Abschluss des Verfahrens ein System zur Personalbemessung erst am 30. Juni 2020 vorliegen wird. Dieser lange Übergangszeitraum ist vor dem Hintergrund der Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen, der damit verbundenen Belastungen für die Pflegekräfte und der resultierenden Gefährdung der Pflegequalität nicht akzeptabel. Daher wird vorgeschlagen, dass der mit dem Pflegestärkungsgesetz I eingerichtete Pflegevorsorgefonds in einen Pflegepersonalfonds umgewidmet wird.
Der Pflegepersonalfonds übernimmt im Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2020 die Finanzierung für nachweisbar nach dem 1. Januar 2016 neu eingestelltes Personal in der direkten Pflege in stationären Pflegeeinrichtungen. Die Einrichtung des Pflegepersonalfonds würde ein deutliches Signal senden, dass der Finanzierung einer hinreichenden Personalausstattung in Pflegeheimen eine hohe gesellschaftliche Priorität zukommt, was wiederum einen positiven Effekt auf die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe mit sich bringen dürfte. Zudem würden die Träger von Pflegeeinrichtungen finanziellen Spielraum gewinnen, um eine ohnehin dringend notwendige Verbesserung der Gehälter in der stationären Pflege finanzieren zu können.
Wie belastet sind Hausärztinnen und Hausärzte in Deutschland? Ein Workload-Vergleich nach Praxislage
Hintergrund: Arbeitsbedingungen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Gebieten werden von Medizinstudierenden mit einem erhöhten Workload assoziiert. Dies könnte ein wesentlicher Grund für die rückläufigen Wiederbesetzungsraten frei werdender Arztsitze in ländlichen Regionen sein.
Fragestellung: Es wird der Frage nachgegangen, ob Disparitäten im hausärztlichen Workload in Abhängigkeit von der geografischen Praxislage vorliegen. Im Anschluss wird die Assoziation zwischen objektivem Workload und subjektiver Belastungsempfindung untersucht.
Material und Methoden: Als Datenbasis dient die schriftliche Befragung von 238 Hausärztinnen und Hausärzten im Rahmen der QUALICOPC-Studie. Der objektive Workload wird durch Bildung eines Index gemessen, der die Wochenarbeitszeit und den Umfang geleisteter Bereitschaftsdienste sowie von Haus- und Heimbesuchen einschließt. Der subjektive Workload wird durch ärztliche Bewertungen der individuellen Belastungen hinsichtlich des Verwaltungsaufwands, des Stresses und des Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung operationalisiert.
Ergebnisse: Der hausärztliche Workload steigt mit zunehmender Ländlichkeit der Praxislage. In der Stichprobe arbeiten Landärztinnen und -ärzte im Mittel länger als ihre städtischen Kolleginnen und Kollegen, haben mehr Patientinnen und Patienten durch Haus- und Heimbesuche zu versorgen und erbringen deutlich mehr Bereitschaftsdienste. Mit der Zunahme des objektiven Workloads steigt auch der subjektive Workload.
Diskussion: Ländlich praktizierende Hausärztinnen und Hausärzte weisen im Vergleich zu ihrem städtischen Kollegium sowohl einen höheren objektiven als auch subjektiven Workload auf. Maßnahmen zur Workload-Reduktion in ländlichen Regionen – wie etwa die Zentralisierung von Bereitschaftsdiensten – sollten daher stärker in den Fokus gesundheitspolitischer Bemühungen rücken.
Mit dem Modellprojekt SOwieDAheim wird im hessischen Main-Kinzig-Kreis seit dem Jahr 2006 das innovative Konzept der häuslichen Tagespflege erprobt. Im Gegensatz zur professionellen Tagespflege werden ältere hilfsbedürftige Menschen nicht in einer Einrichtung, sondern in Privathaushalten betreut. Ehrenamtlich Engagierte sind als Betreuungspersonen eingesetzt. Sie werden von hauptamtlichen Fachkräften punktuell unterstützt. Besonders geeignet ist das Angebot für Demenzerkrankte, die von der Betreuung in kleinen Gruppen mit vier bis fünf Gästen in der alltagsorientierten Atmosphäre der Gastfamilien profitieren. Das Projekt begegnet einer bestehenden Unterversorgung von Tagespflegeangeboten und hat das Ziel, pflegende Angehörige bei der häuslichen Betreuung demenzerkrankter Menschen zu entlasten.
Ziel der ethnographischen Untersuchung war es, aus Perspektive der Ehrenamtlichen Strategien und Kompetenzen zu analysieren, die sie zur Betreuung der demenziell veränderten Gäste einsetzen. Die Methodik der teilnehmenden Beobachtung ermöglichte einen Einblick in die Lebenswelt von vier Gasthaushalten. Die Datenanalyse erfolgte angelehnt an die Grounded Theory. Die zentrale Kategorie „Alltäglichkeit herstellen“ spiegelt dabei eine Ambivalenz des Projektes wider. Das Ziel eines alltagsorientierten Gast-Gastgeber-Kontextes ist durch die zum Teil erheblichen körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen der Gäste nur eingeschränkt gegeben. Um deren besondere Bedürfnisse zu erfüllen, setzen die ehrenamtlichen Betreuungspersonen professionelle Kompetenzen ein. Motiviert für ihre anspruchsvolle Tätigkeit werden sie insbesondere durch die positiven Rückmeldungen der Gäste.
In der Reflexion der Ergebnisse wird betrachtet, dass subjektiv belastende Aspekte der ehrenamtlichen Tätigkeit vom Anspruch der Betreuungspersonen an die Professionalität ihrer Betreuung beeinflusst sein können. Als bedeutend ist daher die unterstützende Begleitung der Fachkräfte einzuschätzen. Die eingesetzten sozialen und personalen Kompetenzen der Ehrenamtlichen scheinen eher im Lebensverlauf erworben zu sein und weniger durch Schulungen vermittelbar, was auf die Relevanz des Auswahlprozesses angehender Betreuungspersonen verweist. In den untersuchten Gasthaushalten gelingt es, durch die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen demenzerkrankte Menschen bedürfnisorientiert zu betreuen, sodass aus gesundheitspolitischer Perspektive im Modellprojekt SOwieDAheim Empfehlungen nach innovativen Betreuungsangeboten verwirklicht werden.
Soziale Ungleichheit, deren Reproduktion und daraus resultierende negative Folgen für Betroffene sind in Deutschland nach wie vor ein hoch aktuelles Problem. Die Leistungen der Politik hinsichtlich einer Abmilderung der Ungleichheit in Deutschland in den letzten Jahren sind indes als eher marginal zu bezeichnen. Im Gegenteil, denn das Empfinden, in einer „Abstiegsgesellschaft“ zu leben, wird für viele Menschen immer präsenter. Entsolidarisierung gegenüber den „Schwächsten“ der Gesellschaft ist eine der Folgen und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Forschung zum Thema soziale Ungleichheit ist damit relevanter denn je. Um der intergenerationalen Reproduktion sozialer Ungleichheit entgegenzuwirken, wären u.a. wissenschaftliche Erkenntnisse über alltäglich ablaufende Stigmatisierungsprozesse und ihnen zugrundeliegende Vorstellungen von sozialer Respektabilität von immenser Bedeutung. Ziel dieser Analyse war es deshalb, Erkenntnisse darüber zu erlangen, welche Vorstellungen von gesellschaftlicher Achtbarkeit arme Familien konstruieren. Die Grundlage dafür bildet Datenmaterial aus dem Projekt „Lebenszusammenhänge in Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften“ (FAL€HA) der Hochschule Fulda und der Universität Augsburg.
Die Untersuchung basiert auf der Analyse biographischer Paarinterviews, die mit Familien im SGB-IIBezug geführt wurden. Da davon ausgegangen wird, dass sozial konstruierte Vorstellungen wie solche von gesellschaftlicher Respektabilität am ehesten durch empirisch-rekonstruktive Methoden eruiert werden können, wurde hierzu die Kritische Diskursanalyse nach Siegfried Jäger (2015) in Kombination mit der Objektiven Hermeneutik (Oevermann et al. 1979) angewandt. So konnten die Prozesse alltäglicher Stigmatisierung in und von armen Familien sowie die ihnen zugrundeliegenden Respektabilitätsvorstellungen untersucht werden.
Die Analysen ergaben, dass es armen Familien in unserer Gesellschaft nur teilweise gelingen kann, Alternativen zu gesellschaftlich dominanten Respektabilitätsvorstellungen zu konstruieren. Besonders dem diskursiv und institutionell verankerten Leistungsprinzip bleiben sie offenbar stärker verhaftet, als ihnen in der öffentlichen Debatte zugeschrieben wird. In alltäglichen Diskursen sehen sie sich einer Übermacht gegenüber und werden mit ihren eigenen Diskurs- und Handlungspositionen kaum gehört. Aus der Sicht der vorgelegten empirischen Analysen ist die in Deutschland vorherrschende Leistungsmethaphorik als kritisch zu bewerten, da sie soziale Ungleichheit legitimiert und/oder entpolitisiert und sowohl die Diskriminierung armer Familien als auch gesamtgesellschaftliche Entsolidarisierungstendenzen stark begünstigt. Politische Strategien sollten sich um alternative Deutungen zu diesem hegemonialen Leistungsgedanken bemühen und sozialpolitische Maßnahmen zur Armutsbekämpfung danach ausrichten.
2010 riefen Mardorfer Bürgerinnen und Bürger einen niedrigschwelligen Betreuungsdienst ins Leben, dessen Ziel es ist, älteren Menschen in der Gemeinde den Verbleib in ihrer Häuslichkeit zu ermöglichen. Ihrem Engagement liegt die Überzeugung zugrunde, dass es den Staat insbesondere finanziell überfordere, den Auswirkungen des demografischen Wandels mit den klassischen Methoden des Sozialstaatzu begegnen: deshalb sei ein bürgerschaftliches Handeln dringend erforderlich. Von dieser programmatischen Annahmenverknüpfung geht, so meine zentrale These, eine bestimmte Anrufung der Bürger aus, sich als engagierte Subjekte zu konstituieren. Es ist Aufgabe dieser Arbeit, im Anschluss an das Forschungsprogramm der Gouvernementalitätsstudien nach Michel Foucault, die sich dabei herausbildende Subjektivierungsfigur darzustellen.
Ausgangspunkt hierfür ist die Analyse des lokalen Dispositivs des bürgerschaftlichen Engagements. Das Konzept des Dispositivs erlaubt es, die Verknüpfungen der in Mardorf relevanten Wissensordnungen, Institutionen und Objekte zu untersuchen und dadurch der Mehrdimensionalität des Subjektivierungsprozesses gerecht zu werden. Die Basis hierfür bildet ein Textkorpus aus vielfältigen Dokumenten zum lokalen Diskurs um die Bürgerhilfe. Seine Auswertung mit einem an die Grounded Theory angelehnten Verfahren macht es möglich, das Dispositiv mithilfe zweier story lines zu beschreiben – den Erzählungen von der Entdeckung des bürgerschaftlichen Potenzials einerseits und von Mardorf als Leuchtturm andererseits. Hiervon ausgehend können die dort ausgewiesenen Subjektpositionen zu der Subjektivierungsfigur des engagierten Selbst verdichtet werden.
Diesem engagierten Selbst liegt eine dreifache Rationalität zugrunde: Es vereint ein semiprofessionelles, ein verantwortungsvolles und ein unternehmerisches Selbst, die sich gegenseitig ergänzen. Wirksam wird das engagierte Selbst nicht durch die Repression der Subjekte, sondern indem es sie zu einer Selbststeuerung aktiviert. Dazu ist es verknüpft mit bestimmten Selbsttechnologien wie der Unterzeichnung der Helfervereinbarung, dem Besuch der Helferschulung oder dem Erhalt der Aufwandsentschädigung. Gleichzeitig ist es ein historisches Produkt seiner Zeit und damit Teil der neoliberalen Gouvernementalität: So weist es weitreichende Übereinstimmungen mit dem Geist der gegenwärtig hegemonialen Subjektivierungsfigur des unternehmerischen Selbst auf und buchstabiert die in diesem enthaltenen Subjektpositionen für den Bereich des bürgerschaftlichen Engagements aus. Insgesamt kann die Arbeit damit zeigen, dass sich bürgerschaftliches Engagement nicht im machtfreien Raum befindet, sondern dass die Mardorfer Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt eines vielseitigen, aus Wissensordnungen, Institutionen und Objekten gebildeten Kraftfeldes stehen.
Intoxikationen erfolgen bekanntermaßen häufiger im Haushalt, am Arbeitsplatz, in Kindertagesstätten, in Schulen und in Krankenhäusern, sie kommen aber auch in besonderen Settings vor. Besonders Justizvollzugsanstalten sind diesbezüglich bisher nur unzureichend untersucht worden, auch da diese von der Bevölkerung immer noch mit zahlreichen Vorurteilen und Stigmatisierungen assoziiert werden. Die Analyse von Vergiftungen können gute Indikatoren für die sozialen Verhältnisse in den JVAs sein, deren Abgeschlossenheit per se wenig Informationsfluss in die Öffentlichkeit ermöglicht. Es soll nachfolgend untersucht werden, a) wie häufig Vergiftungen bei Insassen von JVAs vorkommen, b) welche Schweregrade der Intoxikationen vorliegen und c) auf welche Weise die Vergiftungen zugefügt wurden (akzidentell oder beabsichtigt durch Suizid, Abusus oder Fremdbeibringung). Methodisch wird zunächst in einer retrospektiven Analyse von deutschen und ausländischen Studien ein theoretischer Überblick über Vergiftungen in Gefängnissen geschaffen. Es folgen eine quantitative Auswertung von Vergiftungsfällen am Beispiel der telefonischen Beratungsprotokolle des Göttinger Giftinformationszentrums Nord und die Zusammenschau sämtlicher Befunde. Auf diese Weise soll es möglich werden, in der totalen Institution JVA zumindest Teilaspekte der Lebenswelt von Gefangenen zu rekonstruieren, indem die möglichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs im Kontext mit einer latenten gesellschaftlichen Ausgrenzung, mit Vereinsamung, mit einem hintergründig gewaltgeprägten Alltag und mit dem Zugang zu Drogen zu diskutieren sind.
Hintergrund: Da in Deutschland „Gewalt in der Geburtshilfe“ nicht einheitlich definiert ist, wird in der Arbeit darunter die Gewalt gegen Frauen/Familien und/oder gegen geburtshilfliches Personal verstanden. Bislang ist dies kein Pflichtthema in der primären Hebammenqualifizierung, obwohl eine Prävalenz bis zu 78% geschätzt wird. Folgen und Auswirkungen von „Gewalt in der Geburtshilfe“ können allerdings schon während der Studienzeit gravierend sein. Die neue HebStPrV vom 10.01.2020 stellt dahingehend eine erste gesetzliche Verankerung dar, indem Kompetenzen gefordert werden, die auch für „Gewalt in der Geburtshilfe“ essenziell sind.
Fragestellungen: Es wird untersucht, wie Hebammenstudierende derzeit mit „Gewalt in der Geburtshilfe“ konfrontiert werden und welche Aspekte für eine optimale Qualifizierung zu diesem Thema relevant sind.
Methodik: Die Autorin führte eine deskriptive Querschnittsanalyse mittels schriftlicher Online-Befragung über Google-Forms bei 70 Hebammenstudierenden der Hochschulen Fulda und Jena durch. Insgesamt wurden 179 Studierende angeschrieben, so dass es einer Rücklaufquote von 39,1% entspricht. Die Datenanalyse erfolgte mit IBM SPSS Statistics 25.
Ergebnisse: 77,1% aller befragten Studierenden gaben an, „Gewalt in der Geburtshilfe“ erlebt zu haben. Am belastendsten sind dabei: Situationen, in denen geburtshilfliches Personal Gewalt gegen Frauen/Familien ausübt (98,1% aller Teilnehmenden), Hierarchien unter geburtshilflichem Personal (79,6%) und Diskrepanz zwischen Gelerntem und Praktiziertem (74,1%). Derzeit haben sich die Teilnehmenden am längsten in ihrer Freizeit mit der Thematik beschäftigt (Median: 10h) und jede Zweite (50%) gab an, die Auseinandersetzung im Studium in gewissem Maße unzureichend zu finden. Die Studierenden wünschen sich theoretischen Input vor dem ersten Praxiseinsatz, Informationen zum hausinternen Umgang mit „Gewalt in der Geburtshilfe“ bei der Einarbeitung sowie Reflexion und Austausch nach jedem gewaltvollen Ereignis und nach jedem Einsatz. Laut ihnen sollte sich das Thema modularisiert durch den seminaristischen und fachpraktischen Unterricht zu Geburtshilfe, Schwangerschaft, Wochenbett und Ethik ziehen. Die inhaltlichen Schwerpunkte einer Sensibilisierung sollten laut Datenanalyse bei beiden Lehr-/Lernorten auf dem Erlangen individueller Umgangs- und Bewältigungsstrategien, Möglichkeiten der Prävention und Wissen über Hilfsangebote liegen.
Fazit: Eine im deutschen Sprachgebrauch gültige Definition von „Gewalt in der Geburtshilfe“ ist zwingend erforderlich, bei der auch werdende Hebammen als direkt Betroffene erwähnt werden. Das bisherige Hebammenstudium beinhaltet noch zu wenig Auseinandersetzung mit der Problematik, so dass die neue HebStPrV dahingehend eine erste Verbesserung sein könne. Pflichtthematisierungen im Hebammenstudium sind sowohl bei der ausbildenden Hochschule als auch in der Praxis für eine ausreichende, eher praktisch orientierte Sensibilisierung nötig.
Hintergrund: Begegnungen mit Angst sind dem Berufsalltag einer geburtshilflich arbeitenden Hebamme nicht fern. Die aktuelle Literatur zu „Auswirkungen der Angst von Hebammen auf die Geburtsbetreuung“ ist rar. Es ist wenig darüber bekannt was Angst in Hebammen verursacht, wie sich diese auswirkt und wie Hebammen damit umgehen. Diese Aspekte sind relevant, da Angst von Hebammen in der Geburtsbetreuung Einfluss auf mehrere Menschen und das Geburtsgeschehen nimmt.
Fragestellung und Ziel: Diese Arbeit verfolgt die Fragestellung, welche Ängste Hebammen im Geburtsgeschehen erleben und wie sich diese auf die Geburtsbegleitung auswirken. Außerdem will sie beantworten, wie sich der Umgang der Hebammen mit diesen Ängsten gestaltet. Ziel ist es, dieses kaum behandelte Thema zu ergründen, und Wege aufzuzeigen, wie Angstverarbeitung in der Praxis umgesetzt werden kann.
Methodik: Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde eine qualitative Befragung mit vier Hebammen durchgeführt. Mit Hilfe problemzentrierter Leitfadeninterviews wurden Hebammen zu ihren Ängsten im Geburtsgeschehen, den Auswirkungen der Angst und ihrem Umgang mit Angst befragt. Die erhobenen Daten wurden nach Mayrings qualitativer Inhaltsanalyse ausgewertet.
Ergebnisse: Die Ergebnisse sind in drei Kategorien gegliedert. In der Kategorie „Ursachen für Angst“ werden geburtshilfliche Notfälle und Angst aufgrund des Arbeitsumfelds als Hauptverursacher für Angst von Hebammen festgestellt. Die nächste Kategorie „Auswirkungen von Angst“ beschreibt sowohl negative Auswirkungen, z.B. chaotisches Vorgehen oder verminderte Wahrnehmung, als auch positive Auswirkungen, z.B. erhöhte Wachsamkeit oder Fokussierung. Die dritte Kategorie „Umgang mit Angst“ zeigt Supervision und die Möglichkeit des Gesprächs als maßgebende Bewältigungsstrategie von Angst auf.
Fazit: Hebammen erleben regelmäßig Angst im Berufsalltag und dies beeinflusst ihre Geburtsbetreuung sowohl negativ als auch positiv. Strukturen für Bewältigungsmöglichkeiten von Angst sind nur rudimentär angelegt. Es besteht ein großer Forschungsbedarf für die Erkundung weiterer Bewältigungsstrategien von Angst bei Hebammen.
Hintergrund: Ältere Menschen sind häufiger von psychischen Erkrankungen betroffen. Der Einfluss von Bewegung auf das psychosoziale Wohlbefinden ist derzeit noch unzureichend
erforscht.
Fragestellung: Welchen Einfluss haben sportliche Aktivitäten auf das psychosoziale Wohlbefinden von älteren Menschen?
Material und Methode: Auswertung und Analyse bisheriger Studien, Diskussion und Entwicklung von Handlungsempfehlungen sowie Ableitungen für die Praxis.
Ergebnisse. Körperliche Aktivität wirkt sich positiv auf depressive Symptome sowie auf die Lebensqualität älterer Menschen aus. Zudem kann die Einsamkeit verringert und die Lebenszufriedenheit erhöht werden.
Schlussfolgerungen: Regelmäßige körperliche Aktivität bei Älteren führt zu weniger depressiven Symptomen, einer besseren Lebensqualität und fördert die psychosoziale Entwicklung.