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In dem Vorhaben wird der Grundstein zur langfristigen Integration der Wissenschaftlichen Sammlung und der Forschungsstelle in die HLB Fulda gelegt. Dies ist die Voraussetzung, um die Bestände und die Forschungsergebnisse auch für die Nachwelt zu erhalten – eine Aufgabe, die Bibliotheken seit Jahrtausenden wahrnehmen und in der auch die Hochschul- und Landesbibliothek Fulda gerne ihren Beitrag zur regionalen Nachhaltigkeit leisten möchte.
Die Funktion der Biosphärenreservatsverwaltungen ist das Makeln von Wissen einerseits und Forschungsfragen andererseits, also eine Vermittlung an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis und somit wesentlich für den Wissenstransfer in die Region. Es werden Partner gesucht: Akteure, die die „richtigen und brennenden“ Fragen stellen, als auch Forschungsnehmer, die diese Fragen durch innovative Forschungsansätze bearbeiten und beantworten können.
Als Biosphärenreservat ist die Rhön aufgefordert, zukunftsweisende Wege für eine naturfördernde Landnutzung zu finden. Dies kann sich nicht darin erschöpfen, mit herkömmlichen Produktions- und Pflegeverfahren an bestehenden Antrags-, Förder- und Vermarktungsbedingungen maximal zu profitieren. Nötig ist vielmehr die Entwicklung neuer Ideen und Techniken. Dass diese in vielen Fällen experimentellen, ungewohnten Charakter haben, ist zwangsläufig. Trotz aller wissenschaftlicher Daten sind unsere Kenntnisse über die Effekte von Nutztierbeweidung im einzelnen noch lückenhaft. Neben den hier dargestellten Varianten sind ebenso Mischbeweidung, Ganzjahreshaltung moderner Rassen und halbwilde Haltung robuster Rassen bzw. Wild-Rückzüchtungen im Gespräch. Weitere Erkenntnisse kann beim derzeitigen Wissensstand nur die praktische Erprobung bringen. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert deshalb in der Rhön ein mehrjähriges Erprobungsvorhaben zur Nutztierbeweidung mit dem Titel „Grünlandschutz und Landschaftsentwicklung durch großflächige Beweidung im Biosphärenreservat Rhön“, das im Jahr 2005 anlief.
Im Rahmen dieses Projekts wird untersucht, ob sich mit der Einrichtung und der inzwischen fast 17-jährigen Existenz und Entwicklung des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön relevante Veränderungsprozesse in der Lebensweise ausgewählter Personengruppen vollzogen haben, die mittelbar oder unmittelbar auf Wirkungen des Biosphärenreservats zurückgeführt werden können. Es wird die Fragestellung untersucht: Gibt es bei diesen Personengruppen signifikante Elemente in Bewusstsein und Verhalten, die – aus dem Nachhaltigkeitsansatz der Entwicklung des Biosphärenreservats abgeleitet – die Lebensweise direkt oder indirekt im Sinne nachhaltigen Verhaltens belegbar verändert haben bzw. sind solche Wirkungen nur sehr undeutlich oder gar nicht erkennbar? Die alltägliche Lebensweise wird hier begrifflich so gefasst, dass darin private, persönliche, familiäre und individuelle Verhaltensweisen, Entscheidungen und Prioritäten in der Lebenswelt spezifischer Personengruppen ebenso eingeschlossen sind wie deren berufliche Tätigkeit und deren berufliches Entscheidungsverhalten.
Die Wissenschaftliche Sammlung UNESCO-Biosphärenreservat Rhön wird auf der Grundlage eines detaillierten Förderantrags seit dem Jahr 2004 für einen Zeitraum von etwa drei Jahren aus dem Innovationsbudget des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst als Projekt gefördert. Ein im Projektantrag bereits formulierter wichtiger Aspekt in der Zielsetzung des Vorhabens ist es, am Ende der Projektlaufzeit die Erkenntnisse, Erfahrungen und Verläufe als modellhaft im Hinblick auf die Möglichkeiten einer Übertragbarkeit auf andere Biosphärenreservate zur Diskussion zu stellen. Mit diesem Beitrag wollen wir eine solche Debatte anregen und wünschen uns entsprechende Resonanz.
Es ließen sich zahlreiche weitere Vorgänge mit vergleichbaren und differenzierten Parallelen darstellen. An diesen vier Beispielen wird die Tragweite und Unverzichtbarkeit der zivilgesellschaftlichen Anstrengungen für eine erfolgreiche Entwicklung, für die Abwehr von zweckfernen, aber strukturell eingreifenden Begehrlichkeiten, für Schutz und Pflege wertvoller Naturpotenziale etc. im Biosphärenreservat Rhön deutlich. Auch die Notwendigkeit, ein zukunftsfähiges, erfolgversprechendes, regionales Nachhaltigkeitskonzept zu entwickeln, das sowohl im Bereich der menschlichen Lebensweise wirksam werden sollte als auch eine verantwortliche Strategie für den Umgang mit der Biodiversität im Biosphärenreservat Rhön aufzeigt, wird deutlich. Ein solches Konzept entspräche auch dem von der UNESCO für Biosphärenreservate angestrebten Modellcharakter – hier in Bezug auf Partizipation und Entwicklung. Dies kann nur gelingen, wenn Transparenz, Akzeptanz, Partizipation und Zivilcourage mehr Menschen inspirieren und aktivieren und damit erst wirklich die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gestaltung einer dauerhaft verträglichen Beziehung zwischen Mensch und Natur im Biosphärenreservat entstehen. Gelingen kann dies nur mit den wichtigen, ja entscheidenden zivilgesellschaftlichen Potenzialen der Region, die für eine solche Zukunftsentwicklung stehen, nicht ohne sie und schon gar nicht gegen sie.
Die Problemsituation der Zuständigkeitsregelung ist strukturell bedingt und auch letztlich nur strukturell lösbar. Sie ist auch offenkundig, sowohl im regionalen Raum als auch in überregionalen Zusammenhängen und Beziehungen. Im Kontext nationaler oder internationaler Gespräche, Tagungen etc. trifft diese strukturelle Zuordnung der hessischen Verwaltungsstelle BR Rhön auf völliges Unverständnis. Soweit ich dies im Moment überschaue, gibt es weder in Deutschland noch weltweit in den mehr als 440 Biosphärenreservate des UNESCO-Programms kein vergleichbares Beispiel. Es ist weder regional noch in überregionalen und internationalen Kontexten erklärbar, wie sich eine derartige Struktur im Rahmen des internationalen Forschungsnetzes des MAB-Programms und anderer Aufgaben in diesem umfassenden Konzept Nachhaltiger Entwicklung angemessen einbringen und bewähren kann. 3. In der neueren regionalen Diskussion um eine erhebliche Gebietserweiterung des BR Rhön wird in Hessen eine Ausweitung diskutiert, die größere Anteile des Landkreises Hersfeld-Rotenburg umfassen könnte. Dadurch würde sich der bisher minimale Anteil dieses Landkreises am BR Rhön deutlich erhöhen. Auch dies spricht in der Konsequenz dagegen, die Verwaltung einem beteiligten und zugleich größendominanten Landkreis zuzuordnen. Vielmehr unterstreicht dies eine sinnvolle Zuordnung zum Regierungspräsidium oder dem zuständigen Ministerium in Hessen. Es lassen sich zahlreiche weitere Gründe für eine Strukturrevision und eine Streichung der beabsichtigen Regelung im HENatG anführen, die ich auf Wunsch präzisieren könnte. Ich bitte Sie, diese Argumente in Ihre Debatten, Überlegungen und Entscheidungen einzubeziehen.
Mit der Grenzöffnung zwischen Thüringen und Hessen/Bayern und der deutschen Wiedervereinigung setzen in der Rhön vielfältige Aktivitäten ein. Die Ost-West-Teilung des Raumes war zu überwinden, und es waren Voraussetzungen für die Bewältigung der neuen Mobilitätsanforderungen – auch in Form von neuen Verkehrswegen und -strukturen – zu schaffen. Die zeitliche Parallelität der Geburtsstunde des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön als länderübergreifendes Vorhaben in diesem Raum ist ein förderndes Element dieses Zusammenwachsens und zugleich eine große Herausforderung an Schutz und Entwicklung einer prädikatisierten Natur und Landschaft, für die hohe Sensibilität angesagt ist.
Betrachtet man die Kernzonenproblematik im Biosphärenreservat Rhön in ihrer Gesamtheit, also sowohl die bisherige konstante Defizitstruktur in Bayern und Thüringen, die neuere in Hessen sowie die Problematik der zu diesem Ausgleich notwendigen Flächenausweisung für Kernzonen, einschließlich der großen Schwierigkeiten dabei, so ist in den nächsten Jahren noch eine gewaltige Anstrengung erforderlich. Deutliche und großzügige Unterstützung seitens der verantwortlichen Bundesländer, beispielsweise durch Bereitstellung geeigneter naturnaher Waldflächen mit Aufgabe ihrer wirtschaftlichen Nutzung, sind derzeit nicht erkennbar. Wie auf diesem Hintergrund eine den geplanten Dimensionen entsprechende großräumige Gebietserweiterung mit Kernzonenanteilen realisiert werden sollte, ist schwer vorstellbar. Eine gewisse Gewähr dafür, dass es nicht zu einer schnellen Erweiterung kommt, über deren Sinn für das Biosphärenreservat Rhön bisher wenig Nachvollziehbares und Überzeugendes vorgetragen wurde, bietet das in einem solchen Fall notwendige neue Verfahren zur Anerkennung der neuen Gebietskulisse als Biosphärenreservat seitens der UNESCO. Dieses müsste von allen Beteiligten gewollt sein. Die geforderten Kernzonenflächen wären ebenfalls unverzichtbar einzubringen. Ein zweites Mal wird sich die UNESCO wohl kaum auf eine spätere Erfüllung dieser Anforderungen vertrösten lassen.