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Hintergrund: Begegnungen mit Angst sind dem Berufsalltag einer geburtshilflich arbeitenden Hebamme nicht fern. Die aktuelle Literatur zu „Auswirkungen der Angst von Hebammen auf die Geburtsbetreuung“ ist rar. Es ist wenig darüber bekannt was Angst in Hebammen verursacht, wie sich diese auswirkt und wie Hebammen damit umgehen. Diese Aspekte sind relevant, da Angst von Hebammen in der Geburtsbetreuung Einfluss auf mehrere Menschen und das Geburtsgeschehen nimmt.
Fragestellung und Ziel: Diese Arbeit verfolgt die Fragestellung, welche Ängste Hebammen im Geburtsgeschehen erleben und wie sich diese auf die Geburtsbegleitung auswirken. Außerdem will sie beantworten, wie sich der Umgang der Hebammen mit diesen Ängsten gestaltet. Ziel ist es, dieses kaum behandelte Thema zu ergründen, und Wege aufzuzeigen, wie Angstverarbeitung in der Praxis umgesetzt werden kann.
Methodik: Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde eine qualitative Befragung mit vier Hebammen durchgeführt. Mit Hilfe problemzentrierter Leitfadeninterviews wurden Hebammen zu ihren Ängsten im Geburtsgeschehen, den Auswirkungen der Angst und ihrem Umgang mit Angst befragt. Die erhobenen Daten wurden nach Mayrings qualitativer Inhaltsanalyse ausgewertet.
Ergebnisse: Die Ergebnisse sind in drei Kategorien gegliedert. In der Kategorie „Ursachen für Angst“ werden geburtshilfliche Notfälle und Angst aufgrund des Arbeitsumfelds als Hauptverursacher für Angst von Hebammen festgestellt. Die nächste Kategorie „Auswirkungen von Angst“ beschreibt sowohl negative Auswirkungen, z.B. chaotisches Vorgehen oder verminderte Wahrnehmung, als auch positive Auswirkungen, z.B. erhöhte Wachsamkeit oder Fokussierung. Die dritte Kategorie „Umgang mit Angst“ zeigt Supervision und die Möglichkeit des Gesprächs als maßgebende Bewältigungsstrategie von Angst auf.
Fazit: Hebammen erleben regelmäßig Angst im Berufsalltag und dies beeinflusst ihre Geburtsbetreuung sowohl negativ als auch positiv. Strukturen für Bewältigungsmöglichkeiten von Angst sind nur rudimentär angelegt. Es besteht ein großer Forschungsbedarf für die Erkundung weiterer Bewältigungsstrategien von Angst bei Hebammen.
Mit der Einführung des Bürgergeldes im SGB II soll der Eingliederungsprozess von erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden weiterentwickelt werden. Hierzu wurde die bisher im SGB II bestehende Eingliederungsvereinbarung durch einen Plan zur Verbesserung der Teilhabe (Kooperationsplan) abgelöst. Ziel ist es, mit dem Kooperationsplan, den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den Jobcentern ein Instrument an die Hand zu geben, in dem sie in klarer und verständlicher Sprache die gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie dokumentieren. Hierzu wurde der Kooperationsplan in Form eines nicht rechtsverbindlichen Plans konzipiert und von möglichen Rechtsfolgen entkoppelt. In der Fachliteratur ist die Rechtsnatur des Kooperationsplans bereits wenige Monate nach seinem Inkrafttreten umstritten. Das Ziel, gemeinsam eine passende Eingliederungsstrategie zu entwickeln und diese in einer klaren und verständlichen Sprache im Kooperationsplan festzuhalten, wird hierbei aus den Augen verloren. Vielmehr besteht in den Jobcentern eine große Unsicherheit im Umgang mit dem Kooperationsplan.
Diese Bachelorarbeit gibt eine Antwort auf die Frage: Welche Kriterien sollte der Kooperationsplan erfüllen, damit die rechtlichen Voraussetzungen eines unverbindlichen Planungsinstruments vorliegen? Hierzu wird ein Überblick über die Aufgaben und das Ziel des SGB II gegeben. Es werden die Gründe herausgearbeitet, die den Gesetzgeber veranlasst haben, die Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan abzulösen. Im Weiteren werden die gesetzlichen Vorgaben des Kooperationsplans zusammengefasst und die in der Fachliteratur diskutierten Handlungsformen dargestellt und kritisch betrachtet. Anschließend wird der Kooperationsplan in den Kontext zu den Aufgaben und dem Ziel des Bürgergeldes gesetzt. Die in der Fachliteratur bestehenden Ausführungen für die Gestaltung und die Inhalte des Kooperationsplans als ein unverbindliches Planungsinstrument werden mit Blick auf die Forschungsfrage kritisch betrachtet und diskutiert. Abschießend wird auf die gerichtliche Überprüfbarkeit des Kooperationsplans eingegangen. Zusätzlich erfolgt ein Blick in die anderen im Sozialgesetzbuch besehenden Pläne. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen wird die Forschungsfrage beantwortet.
Diese Bachelorarbeit behandelt die Fragestellung "Wie muss ein Accessibility Analysewerkzeug aufgebaut sein, dass es eine*n Webentwickler*innen darin unterstützt, Webseiten für Menschen mit Legasthenie zu entwickeln?". Dabei wird geklärt was Legasthenie ausmacht und welche Barrieren für Menschen mit Legasthenie auf Webseiten entstehen. Barrierefreiheit (Accessibility) kann durch den Einsatz von assistiver Technologie für einzeln Nutzer*innen gefördert werden. Der Fokus dieser Arbeit liegt bei den Analysewerkzeugen, welche die Barrierefreiheit einer Webseite für alle Nutzer*innen erhöhen könne, wenn Webentwickler*innen sie korrekt einsetzen. Die Hauptzielgruppe für dieses Analysewerkzeug sind Webentwickler*innen. Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll die Barrierefreiheit auf deutschen Webseiten in Zukunft gestärkt werden. Das BFSG basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), welche in dieser Arbeit ebenfalls vorgestellt wurden.
Anhand von bestehenden Arbeiten, Leitfäden für die Gestaltung von Webseiten für Menschen mit Legasthenie sowie von vorhandenen Analysewerkzeugen wurde die bestehende Forschungslücke herausgearbeitet. Daraus ergaben sich die Anforderungen für einen Prototypen. Dieser Prototyp erhielt ein Konzept, welches den grafischen wie technologischen Aufbau aus der Fragestellung beantworten soll. In mehreren Spikes wurde herausgefunden welche Technologien für die Implementierung in Frage kommen. Anschließend fand die Implementierung einer Google Chrome Erweiterung statt, welche das Konzept umsetzte und die Anforderungen größtenteils befriedigte.