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Der partizipative Ansatz der frühzeitigen Beteiligung aller relevanten Akteure wird verstärkt auf dem Gebiet des Naturschutzes verfolgt, da es die Komplexität der Probleme schlichtweg erfordert: „Viele Probleme im Naturschutz sind sozialen Ursprungs, so dass der ‚Faktor Mensch’ bewusst in das Naturschutzgeschehen eingeplant werden sollte“ (STOLL 1999). Eine professionelle Planung, Durchführung und Nachbereitung sind von großer Bedeutung bei den modernen Beteiligungsverfahren, daher sollten solche diskursiven und partizipativen Prozesse im Naturschutz von Beteiligungs-Fachleuten wie Moderatoren, Mediatoren oder Organisationsentwicklern durchgeführt werden. Unerlässlich für den Erfolg von Beteiligungsverfahren sind offizielle und verbindliche Rahmenbedingungen. Dazu zählen Transparenz, Legitimation der Akteure und Neutralität der zwischen den Akteuren vermittelnden Personen. Auch inoffizielle Rahmenbedingungen wie Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit und Vertrauen spielen eine große Rolle. Darüber hinaus müssen ausreichende Finanzmittel für Beteiligungsverfahren zur Verfügung stehen. Werden diese Punkte nicht beachtet, ist die Gefahr groß, dass ein Beteiligungsverfahren nicht zu dem gewünschten Erfolg führt. Unzufriedenheit und ein allgemeines Infragestellen bis hin zur Ablehnung von Beteiligungsverfahren kann die Reaktion der Akteure sein (VIETH 2000).
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die sich durch nachhaltiges Wirtschaften in Biosphärenreservaten ergebenden Effekte und Impulse zu analysieren und zu konkretisieren. Um dieses komplexe Problemfeld zu erschließen und einzugrenzen, wurde exemplarisch das Biosphärenreservat Rhön als Untersuchungsgebiet ausgewählt.
Wie lassen sich ökonomische Interessen mit dem Schutz der Natur sowie dem Streben nach sozialer Entwicklung in Einklang bringen? Diese Frage gewinnt in der heutigen Zeit angesichts vielfältiger ökologischer und sozialer Probleme zunehmend an Bedeutung. In diesem Kontext wird der Ruf nach einer nachhaltigen Wirtschaftsweise lauter. Aber was bedeutet Nachhaltigkeit in diesem Zusammenhang überhaupt? Grundsätzlich könnte man sagen, dass in einem nachhaltigen Wirtschaftssystem ökonomische, ökologische und soziale Interessen in Einklang gebracht werden sollen. Nicht der kurzfristige Gewinn soll im Vordergrund stehen, sondern der langfristige Erhalt der Umwelt als Lebens- und Produktionsgrundlage und der Erhalt bzw. die Schaffung von Arbeitsplätzen. Es geht also um die Stabilisierung und qualitative Entwicklung von Wirtschaft und Sozialverhalten (u.a. SCHULZ et al. 2001, S. 375 ff.). Heute erfreut sich der Begriff Nachhaltigkeit großer Beliebtheit und wird als „Modewort“ so häufig verwendet, dass eine Sinnentleerung des Begriffs droht (u.a. HEINTEL 2000, S. 7; DRL 2002, S. 5). Neben der Präzisierung der theoretischen Aspekte stellt sich damit verstärkt die Frage nach den praktischen Umsetzungsmöglichkeiten dieses Leitbilds. Hierzu können Biosphärenreservate einen Beitrag leisten. Deren erklärtes Ziel ist das Aufzeigen von Wegen, nachhaltige Entwicklung in die Praxis umzusetzen.
Folgerung: anhaltende, grundlegende Negativentwicklung im Arten- und Biotopschutz trotz Schutzprädikat. Zur Behebung der aufgezeigten Defizite ist offensichtlich die Personalausstattung der Verwaltungsstellen der am Biosphärenreservat Rhön beteiligten Länder zu verbessern. Dies wurde vom MAB-Komitee erkannt und bemängelt (Offenbach-Post vom 25.8.03 "UNESCO vergibt Bestnoten an Biosphärenreservat“).
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die geplante Baumaßnahme eine sehr schwere Beeinträchtigung des dortigen Lebensraums zur Folge hätte. Auch andere Bauvorhaben jedweder Funktion, z.B. landwirtschaftliche oder gewerbliche (etwa Außenstellen, Scheunen, Silos, Lager- oder Maschinenhallen)hätten den gleichen Effekt. Solche Eingriffe sind hinsichtlich der Funktion dieses Lebensraums als Rast- und Brutgebiet – besonders für Offenlandvögel – auch nicht ausgleichbar. (Wo könnte man in der Umgebung solche fast ebenen, übersichtlichen, strukturarmen landwirtschaftlichen Flächen zusätzlich schaffen?) Deshalb sollte dieser Lebensraum unverändert erhalten und von jeder weiteren Bebauung verschont werden und andere Standorte für geplante Bauvorhaben gesucht werden.
Aktueller Anlass, sich mit den Kernzonen im Biosphärenreservat Rhön zu befassen, ist das Flächendefizit bezüglich des obligatorischen 3 %-Anteils an der Gesamtfläche seit der Prädikats-Verleihung durch die UNESCO 1991. Weil 2011 die zweite Evaluierungsperiode zu Ende geht, drängt das DEUTSCHE NATIONALKOMITEE FÜR DAS UNESCO-PROGRAMM „Der Mensch und die Biosphäre (MAB) verständlicherweise, dieses Defizit bis dahin zu beheben, weil sonst die Aberkennung des Prädikats droht. Dieses Defizit ist in den drei beteiligten Bundesländern zu unterschiedlich. Am größten ist es in Bayern und Thüringen, während Hessen mit derzeit 2,4 % Kernzonenanteil dem Ziel 3 % schon recht nahekommt (fehlende Fläche derzeit ca. 370 ha). Trotzdem werden sich die folgenden Betrachtungen auf den hessischen Teil des Biosphärenreservats konzentrieren, da hier die inakzeptable Vorstellung einiger politisch Verantwortlicher im Raum steht, man könne dieses Defizit mit „kleinteiligen Lösungen“ ausgleichen (Fuldaer Zeitung 08.08.2008).
Im Herbst 2004 und Sommer 2005 waren im Biosphärenreservat Rhön Interviewer der Universitäten Freiburg und Kaiserslautern unterwegs und befragten Experten in den Biosphärenreservats-Verwaltungsstellen, Forstämtern, Tourismus-, Naturschutz- und Jagdverbänden sowie weitere Akteure. Dies geschah im Rahmen eines Forschungsvorhabens im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), welches der Frage nachging, wie sich die Vorgaben des „Ökosystemaren Ansatzes der CBD“, in drei Biosphärenreservaten, darunter die Rhön, widerspiegeln.2 Der Ökosystemare Ansatz ist ein internationales Grundsatzpapier, das Leitlinien vorgibt, an denen sich wirtschaftlich Handelnde beim Eingriff in Ökosysteme orientieren sollen. Er ist Teil des „Übereinkommen über die Biologische Vielfalt“ oder Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity, CBD), mit der weltweit der Verlust der biologischen Vielfalt bekämpft werden soll. Die grundlegende Idee der Konvention, dass hierbei Gesellschaft und Umwelt gleichrangig behandelt werden sollen, führte zu ihren drei Haupt-Zielen: Schutz der biologischen Vielfalt – Nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt – Gerechte Verteilung der Gewinne, die aus der Nutzung der biologischen Vielfalt entstehen. Ein Instrument, um dies zu erreichen, soll der Ökosystemare Ansatz sein.
Hintergrund:
Die Studie „Gesundheitskompetenz bei Kindern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in der Grundschule (GeKoS)“ untersucht die Bedeutung der und Möglichkeiten zur Stärkung der Gesundheitskompetenz bei Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in inklusiven Regelschulen und Förderschulen. Ziele der GeKoS-Studie sind: (1) die Bedeutung der Gesundheitskompetenz in Schulen (inklusive Grundschule und Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) zu ermitteln und (2) Herausforderungen und Bedarfe zur Förderung der Gesundheitskompetenz von Kindern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in den Schulen zu erfassen. Schließlich stehen (3) Unterschiede zwischen den beiden Schularten bzgl. der Bedeutung und Förderung der Gesundheitskompetenz von Schulkindern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Fokus.
Material und Methoden:
Die Daten wurden in einer qualitativen Primärerhebung leitfadengestützt erhoben. Die Interviews wurden mit N=23 (unterrichtendem) Schulpersonal an N=12 Schulen durchgeführt. Dazu gehörten n=4 Gesundheitsbeauftragte, n=7 Schulleitungen und n=12 Lehrer*innen an n=3 inklusiven Grundschulen und n=9 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Die Auswertung erfolgte mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2015).
Ergebnisse:
Die Bedeutung der Gesundheitskompetenz gestaltet sich an den Schulen heterogen. Das Finden, Verstehen und Beurteilen von gesundheitsrelevanten Informationen ist an den Schulen weniger relevant. Das Anwenden von Gesundheitsinformationen sowie die funktionalen und interaktiven Kompetenzen haben dagegen einen hohen Stellenwert. Die häufigsten Herausforderungen und Unterstützungsbedarfe zur Förderung der Gesundheitskompetenz stellen die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, die wenig angepasste außerschulische Umwelt (z. B. keine barrierefreie Kommunikation im medizinischen Sektor und der Lebensmittelkennzeichnung), ungünstige Personalschlüssel und die geringe Verfügbarkeit von Sonderpädagog*innen insbesondere an den inklusiven Grundschulen dar. Zudem stellen das geringe Wissen um das Konzept der Gesundheitskompetenz und die geringe Verfügbarkeit von zielgruppenadäquaten Materialien zur Förderung der Gesundheitskompetenz Barrieren für die Förderung der Gesundheitskompetenz dar. Die strukturellen Bedingungen der Förderschulen (z. B. gebundener Ganztagsunterricht oder vergleichsweise hohe Personalschlüssel) und die inhaltliche Schwerpunktsetzung (z. B. gemeinsames Einkaufen und Kochen als Unterrichtsinhalt an den Förderschulen) tragen zur Förderung der Gesundheitskompetenz durch die Schulen bei.
Schlussfolgerungen:
Die Ergebnisse der GeKoS-Studie verdeutlichen die Relevanz des Themas und die Bedarfe zur Förderung der Gesundheitskompetenz an den Schulen, in denen Schüler*innen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung unterrichtet werden. Neben zielgruppenadäquaten Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sind zudem strukturelle Anpassungen der Rahmenbedingungen an den Schulen (z. B. durch höhere Personalschlüssel) und die Gestaltung der außerschulischen Umwelt (z. B. barrierefreie Kommunikation im medizinischen Sektor und der Lebensmittelkennzeichnung) notwendig.
„Finde ich einen Ausbildungsplatz, der mir Freude macht und mir eine berufliche Perspektive eröffnet?“ Viele Hauptschülerinnen und Hauptschüler stellen sich besorgt diese Frage. Eine Initiative von Lebensmittelbetrieben im Biosphärenreservat Rhön, unterstützt von der Evangelischen Handwerkerarbeit in Kurhessen-Waldeck, möchte darauf eine positive Antwort geben. Hauptschule – Restschule? Ca. 20 % aller Jugendlichen seien angeblich nicht ausbildungsfähig? Bis 2020 wird die Zahl der über Sechzigjährigen um über 10 % steigen, von aktuell 44,5 % auf 55 %, schreibt Frank Schirrmacher in seinem Bestseller „Das Methusalem-Komplott.“ Können wir es uns da leisten, ein Fünftel der Generation, die 2020 auf dem Höhepunkt ihrer Schaffenskraft sein wird, als Versager abzuschreiben?