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Die Dokumentation der im Werkvertrag durchgeführten Arbeiten besteht aus mehreren Bestandteilen. Eine Zusammenfassung der meisten wichtigen Aktivitäten gibt das Dokument „Schlußbericht“. Daneben sind fast alle im Rahmen des Werkvertrages durchgeführten Veranstaltungen (außer Stammtisch) durch Protokolle dokumentiert. Die weiteren durchgeführten Arbeiten werden kurz referiert, dazu die erhobenen und erfassten Daten erläutert. Der Werkvertrag umfasst sieben wesentliche Kerninhalte, die der nachfolgenden Gliederung zugrunde liegen. Verweise auf vertiefende Dokumente im Anhang sind durch Pfeile markiert. Noch offene Probleme werden angesprochen und das weitere Vorgehen skizziert.
Die Dokumentation der im Werkvertrag durchgeführten Arbeiten besteht aus mehreren Bestandteilen. Eine Zusammenfassung aller Aktivitäten geben die beiden Dokumente „Zwischenbericht“ und „Schlußbericht“. Daneben sind alle im Rahmen des Werkvertrages durchgeführten Veranstaltungen (außer Stammtisch) durch Protokolle dokumentiert. Die weiteren durchgeführten Arbeiten werden kurz referiert, dazu die erhobenen und erfassten Daten erläutert. Der Werkvertrag umfasst fünf wesentliche Kerninhalte, die der nachfolgenden Gliederung zugrunde liegen. Verweise auf vertiefende Dokumente im Anhang sind durch Pfeile markiert. Noch offene Probleme werden angesprochen und das weitere Vorgehen skizziert, wobei in 2005 der Schwerpunkt auf der eigentlichen Datenerfassung im Freiland liegt.
Wirkungsbeschreibung | Fallstudie Witzenhausen
Das partizipative Forschungsprojekt „Age4Health – Gesunde Stadtteile für Ältere“ war ein Teilprojekt des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsverbundes PartKommPlus. In zwei Forschungsförderphasen (02/2015–01/2018; 02/2018–01/2021) untersuchte und förderte das Projekt gemeinsam mit professionellen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie bürgerschaftlich Engagierten und (älteren) Bürger:innen kommunale Gestaltungsmöglichkeiten für die gelingende Beteiligung Älterer – insbesondere auch in schwierigen Lebenslagen – im Stadtteil (Fallstudie Kassel-Bettenhausen) sowie im ländlichen Raum (Fallstudie Witzenhausen) und damit die Entwicklung von inklusiven und gesundheitsförderlichen Nachbarschaften.
In der Prozess- und Wirkungsbeschreibung werden Projektentwicklungen und -prozesse der in Witzenhausen (Werra-Meißner-Kreis) durchgeführten Fallstudie anhand ausgewählter zentraler Projektbausteine (Steuerungsgruppe, Runder Tisch » Älterwerden in Witzenhausen«, Seniorentreff, „Begegnungswoche »Schlemmen & Schnuddeln«“) beschrieben und die (Aus-)Wirkungen dieser partizipativen Forschungs- und Handlungsprozesse reflektiert.
Prozess- und Wirkungsbeschreibung | Fallstudie Kassel-Bettenhausen
Das partizipative Forschungsprojekt „Age4Health – Gesunde Stadtteile für Ältere“ war ein Teilprojekt des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsverbundes PartKommPlus. In zwei Forschungsförderphasen (02/2015–01/2018; 02/2018–01/2021) untersuchte und förderte das Projekt gemeinsam mit professionellen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie bürgerschaftlich Engagierten und (älteren) Bürger:innen kommunale Gestaltungsmöglichkeiten für die gelingende Beteiligung Älterer – insbesondere auch in schwierigen Lebenslagen – im Stadtteil (Fallstudie Kassel-Bettenhausen) sowie im ländlichen Raum (Fallstudie Witzenhausen) und damit die Entwicklung von inklusiven und gesundheitsförderlichen Nachbarschaften.
In der Prozess- und Wirkungsbeschreibung werden Projektentwicklungen und -prozesse der in der Stadt Kassel im Stadtteil Bettenhausen durchgeführten Fallstudie anhand ausgewählter zentraler Projektbausteine (Runder Tisch »Gesund Älterwerden in Bettenhausen«, »Café Agathe«, Stadtteilspaziergänge, Pilotprojekt »Hausbesuch – Beratung und Information rund ums Älterwerden in Kassel-Bettenhausen«) beschrieben und die (Aus-)Wirkungen dieser partizipativen Forschungs- und Handlungsprozesse reflektiert.
Die vorgelegte Zwischenevaluation bezieht sich auf die Stadtteilentwicklung in Fulda Ostend/
Ziehers-Süd (2016-2021). 2014 wurde das Stadtgebiet Ostend/Ziehers-Süd neu in das
Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. 2016 erfolgte die Veröffentlichung des Integrierten Handlungskonzepts (IHK), das „für die Stadt Fulda die Grundlage für eine Stabilisierung und Aufwertung des Stadtgebiets Ostend/Ziehers-Süd bereitstellen“ soll (IHK 2016, S. 3). Die Zwischenevaluation, die darauf zielt, wissenschaftlich abgesicherte Daten zur Umsetzung des Programms und der im IHK ausgewiesenen Projekte zu erhalten, ist qualitativ angelegt. Sie umfasst eine summative Evaluation (Prof. Dr. habil. Jutta Buchner-Fuhs, unter Mitarbeit von Heike Krönung, Dipl. Sozialpädagogin) und eine formative Evaluation (Prof. Dr. Stefan Weidmann). Der Bericht endet mit einem gemeinsamen Ausblick auf Ergebnisse des Evaluations-Workshops „Zwischenbilanz: Sozialer Zusammenhalt Ostend/Ziehers-Süd“.
Hintergrund und Zielsetzung: Die derzeitige Corona-Pandemie bringt seit dem Frühjahr 2020 viele Veränderungen für Menschen weltweit mit sich. Menschen mit Beeinträchtigung, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben und arbeiten, weisen häufig ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf bei der Infektion mit Covid-19 auf und sind in besonderem Maß von den Vorgaben und Einschränkungen während der Corona-Pandemie betroffen. Auch das Fachpersonal in Einrichtungen der Eingliederungshilfe steht seit Beginn der Pandemie vor Herausforderungen. Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben Auswirkungen auf die Teilhabe an Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung. Ziel der TaG-Co-Studie ist es, die Teilhabe an Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung während der Corona-Pandemie zu untersuchen. Dabei stehen neben den Vorgaben zur Expositionsprophylaxe auch der Umgang mit Gesundheitsinformationen, der Zugang und die Inanspruchnahme des Gesundheitswesens, Präventions- und Gesundheitsangebote, das Ernährungsverhalten und der Substanzmittelkonsum sowie die Gestaltung von Kontakten zu Angehörigen und Bezugspersonen während der Pandemie im Zentrum der Studie. Darüber hinaus wird die Rolle der Fachverbände und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung währende der Corona-Pandemie bei der Teilhabe an Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung untersucht.
Methodik: Im Rahmen einer qualitativen Primärerhebung wurden bundesweit (außer Berlin, Bremen, Hamburg und Saarland) leitfadengestützte Telefoninterviews mit n=12 Leitungs- und Fachpersonen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen sowie n=4 Vertreter*innen von Bundes- und Fachverbänden für Menschen mit Beeinträchtigung von November bis Dezember 2020 geführt. Die Interviews wurden mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Kuckartz ausgewertet.
Ergebnisse: Verordnungen zur Expositionsprophylaxe und Kontaktbeschränkung wurden in den Einrichtungen meist gut umgesetzt; eine permanente Einhaltung der Hygienekonzepte stellte für das Fachpersonal aufgrund der schweren Vereinbarkeit mit den Abläufen der Pflege allerdings eine große Herausforderung dar. In vielen Einrichtungen wurden Gesundheitsinformationen in Bezug auf die Corona-Pandemie in „Krisenteams“ besprochen und in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt. Die meisten Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitsangebote wurden während der Corona-Pandemie nicht durchgeführt. Die Einrichtungen berichteten von positiven Veränderungen im Ernährungsverhalten bei den Bewohner*innen aufgrund der Besuchs- und Kontaktbeschränkungen. Es konnten keine Veränderungen des Alkohol- oder Tabakkonsums im stationären Bereich bepbachtet werden. Dagegen zeigte sich im ambulant betreuten Wohnbereich eine Zunahme des Alkohol- und Medikamentenkonsums, insbesondere bei Klient*innen mit psychischen Beeinträchtigungen. Zur Gewährleistung der sozialen Teilhabe ermöglichten die Einrichtungen Alternativen, bspw. Gespräche am offenen Fenster oder digitale Formate (z. B. Skype). Einschränkungen wie die Schließungen der Werkstätten, führten bei einigen Bewohner*innen zu Änderungen des Verhaltens, wie sozialer Rückzug oder unruhiges und aggressives Verhalten. Auf Ebene der Fachverbände wurden neue Formate (bspw. Newsletter oder Fachforen) zur Weiterleitung von Informationen während der Corona-Pandemie geschaffen. Als problematisch thematisierten die Fachverbände, dass die technische Ausstattung der Einrichtungen vielfach nicht ausreichend sei und digitale Angebote nicht genutzt werden können. Während der Pandemie steht der Infektionsschutz der Menschen mit Beeinträchtigung neben dem Austausch mit Bundes- und Landesbehörden im Vordergrund der Arbeit der Fachverbände, in dem u. a. Konzepte zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos entwickelt werden.
Schlussfolgerungen: Auch wenn die Einrichtungen der Eingliederungshilfe die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie auf vielfältige Weise bewältigen, besteht großer Bedarf um die Einrichtungen von Seiten der Fachverbände und der Politik zu unterstützen. Einrichtungsleitungen und Fachpersonal in Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung benötigen Konzepte, die aus der Praxiserfahrung heraus entwickelt werden, um die Klient*innen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Darüber hinaus dürfen die sozialen Aspekte der Teilhabe und die individuellen Besonderheiten der Menschen mit Beeinträchtigung nicht vernachlässigt werden. Nur so kann auch während der Corona-Pandemie die Teilhabe an Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung gewährleistet werden.
Vor der Implementierung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sind kurzfristige Maßnahmen notwendig, um die Belastung von Beschäftigten in der Langzeitpflege zu verringern und Gefahren für die Pflegequalität zu vermeiden. Kurzfristig notwendig ist insbesondere die bundesweite Festlegung einer durchschnittlichen Relation aus Pflegekräften und Pflegebedürftigen von 1:2 im Tagdienst und 1:20 im Nachtdienst bei einer Fachkraftquote von 50 Prozent.
Zwar sind die Gehälter in der Langzeitpflege in den letzten Jahren auch aufgrund der hohen Nachfrage nach Pflegekräften gestiegen. Die Lücke zum Vergütungsniveau in der Krankenpflege konnte jedoch nicht geschlossen werden. Eine Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist unter den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Scheitern verurteilt. Bessere Umsetzungschancen hat die Erstreckung von Tarifverträgen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
Die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen ist nicht gleichbedeutend mit dessen Implementierung und Finanzierung. Ohne begleitende Maßnahmen des Gesetzgebers besteht die Gefahr, dass die wissenschaftlich abgeleiteten Betreuungsrelationen in der Praxis aus finanziellen Gründen unterlaufen werden und damit wirkungslos bleiben. Diese Entwicklung kann durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 83 SGB XI vermieden werden. Eine solche Verordnung ersetzt landesspezifische Vereinbarungen durch eine bundeseinheitliche Anwendung des wissenschaftlich abgeleiteten Standards.
Im derzeitigen System sind die Rahmenvertragspartner dafür zuständig, die Einhaltung von vertraglich vereinbarten oder von der Bundesregierung verordneten Personalstandards zu überwachen und zu sanktionieren. Dies ist keine tragfähige Lösung, weil weder Kostenträger noch Einrichtungsträger ein nachhaltiges Interesse an einer adäquaten Personalausstattung haben. Das Monitoring von Personalstandards mit einer entsprechenden Sanktionierung bei Abweichungen ist daher als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu begreifen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass Einrichtungen mit dauerhaft niedrigen Personalschlüsseln von Sanktionierungen bedroht sind, die von einer Kürzung der Vergütung bis hin zur vorübergehenden oder auch dauerhaften Schließung reichen.
In der derzeitigen Finanzierungslogik der Pflegeversicherung führen steigende Personalkosten durch eine adäquate Personalausstattung und eine leistungsgerechte Bezahlung zu steigenden Eigenanteilen der Pflegebedürftigen. Vor diesem Hintergrund ist eine Umkehrung der Finanzierungslogik zu fordern. Eine Festschreibung der Eigenanteile auf niedrigem Niveau stellt sicher, dass steigende Personalkosten nicht zu steigenden finanziellen Belastungen für die Pflegebedürftigen führen.