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Hintergrund - Geburtseinleitungen werden aus medizinischer Perspektive als Strategie angesehen, das in Deutschland sehr niedrige Risiko für perinatale Todesfälle zu reduzieren. Das gilt auch für Geburtseinleitungen wegen ‚Terminüberschreitung‘ und Übertragung. Trotz steigender Zahlen von Geburtseinleitungen, steigen die Zahlen der totgeborenen Kinder seit 2007 wieder leicht an. Erfahrungen von Frauen mit Geburtseinleitungen mit physiologischen Geburtsverläufen sind bisher wenig erforscht, spielen aber eine große Rolle wegen langfristiger Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit von Frauen. Die vorliegende Arbeit beantwortet die Frage, welche Präferenzen Frauen mit physiologischen Schwangerschaftsverläufen bezüglich Geburtseinleitungen haben und welche Erfah-rungen Frauen mit Geburtseinleitungen wegen Terminüberschreitung machen.
Methodik -
Anhand eines narrativen Reviews werden qualitative Studien analysiert und in den Kontext der Betreuungskonzepte des bio-medizinischen Modells vs. dem Midwifery model of care gestellt.
Ergebnisse -
Frauen wollen Mitentscheidungsrechte bezüglich der Geburtseinleitung. Schwangere mit größeren Ressourcen würden sich eher für ein abwartendes Management, Frauen mit geringeren Ressourcen eher für eine Geburtseinleitung entscheiden. Schwangere, die keine Wahlmöglichkeiten bezüglich der Geburtseinleitung hatten, berichten von negativen Gefühlen gegenüber ihren Körpern, Kindern und dem betreuenden System. Schwangere, die sich aktiv für eine Geburtseinleitung (mit-)entscheiden und gut informiert werden, sind mit ihrem Geburtserleben zufrieden.
Fazit -
Evidenzbasierte Betreuung unter Beachtung aller drei Säulen der EBM sowie das Shared decision making sollten im Kliniksetting umgesetzt werden, um die Zufriedenheit des Geburtserlebens zu verbessern.
A framework for current signal based bearing fault detection of permanent magnet synchronous motors
(2023)
Permanently excited synchronous motors are the driving components in countless systems and applications. The most common cause of motor failures are the bearings. Data-driven approaches have been used for predictive defect detections since many years, to prevent motors from an unexpected breakdown. In this way, downtime costs can be reduced and maintenance intervals based on actual wear can be realized.
Existing approaches are usually based on structure-borne sound sensors that have to be attached externally to the motors. The resulting costs reduce the economic attractiveness and scalability of the solution. Therefore, the focus of this dissertation is on fault detection based on internal motor current signals. Hurdles, arising from the choice of this signal sources, are to be tackled by the developed fault detection framework. By this, an adequate alternative to the use of external sensors is achieved. The core of the framework is the development of a fault detection pipeline, which is to be applicable under expected conditions of real-world applications.
The main pillars are data transformation methods derived from expert knowledge of different domains. These are concatenated and parameterized in an automated manner to reduce the human induced bias on the solution generation process.
Starting with a review of the state of research, existing research gaps are identified. From this, the research hypothesis and concrete research questions are derived and the general relevance of research is motivated. Subsequently, a conceptual description of the developed framework is given. In contrast to related work, the proposed approach focuses on the abstraction of the motors operating parameters from the pipeline hyperparameters uniquely at training time. This makes reparameterizations in the course of varied motor parameters obsolete, which increases the robustness with respect to real-world use cases.
The data used for the validation of the framework was acquired under real-world operating conditions to enable extensive stress tests of the developed pipelines. The results confirm the suitability of the framework in terms of general current based bearing fault detection as well as the intended use cases, regarding the working condition transfers.
2010 riefen Mardorfer Bürgerinnen und Bürger einen niedrigschwelligen Betreuungsdienst ins Leben, dessen Ziel es ist, älteren Menschen in der Gemeinde den Verbleib in ihrer Häuslichkeit zu ermöglichen. Ihrem Engagement liegt die Überzeugung zugrunde, dass es den Staat insbesondere finanziell überfordere, den Auswirkungen des demografischen Wandels mit den klassischen Methoden des Sozialstaatzu begegnen: deshalb sei ein bürgerschaftliches Handeln dringend erforderlich. Von dieser programmatischen Annahmenverknüpfung geht, so meine zentrale These, eine bestimmte Anrufung der Bürger aus, sich als engagierte Subjekte zu konstituieren. Es ist Aufgabe dieser Arbeit, im Anschluss an das Forschungsprogramm der Gouvernementalitätsstudien nach Michel Foucault, die sich dabei herausbildende Subjektivierungsfigur darzustellen.
Ausgangspunkt hierfür ist die Analyse des lokalen Dispositivs des bürgerschaftlichen Engagements. Das Konzept des Dispositivs erlaubt es, die Verknüpfungen der in Mardorf relevanten Wissensordnungen, Institutionen und Objekte zu untersuchen und dadurch der Mehrdimensionalität des Subjektivierungsprozesses gerecht zu werden. Die Basis hierfür bildet ein Textkorpus aus vielfältigen Dokumenten zum lokalen Diskurs um die Bürgerhilfe. Seine Auswertung mit einem an die Grounded Theory angelehnten Verfahren macht es möglich, das Dispositiv mithilfe zweier story lines zu beschreiben – den Erzählungen von der Entdeckung des bürgerschaftlichen Potenzials einerseits und von Mardorf als Leuchtturm andererseits. Hiervon ausgehend können die dort ausgewiesenen Subjektpositionen zu der Subjektivierungsfigur des engagierten Selbst verdichtet werden.
Diesem engagierten Selbst liegt eine dreifache Rationalität zugrunde: Es vereint ein semiprofessionelles, ein verantwortungsvolles und ein unternehmerisches Selbst, die sich gegenseitig ergänzen. Wirksam wird das engagierte Selbst nicht durch die Repression der Subjekte, sondern indem es sie zu einer Selbststeuerung aktiviert. Dazu ist es verknüpft mit bestimmten Selbsttechnologien wie der Unterzeichnung der Helfervereinbarung, dem Besuch der Helferschulung oder dem Erhalt der Aufwandsentschädigung. Gleichzeitig ist es ein historisches Produkt seiner Zeit und damit Teil der neoliberalen Gouvernementalität: So weist es weitreichende Übereinstimmungen mit dem Geist der gegenwärtig hegemonialen Subjektivierungsfigur des unternehmerischen Selbst auf und buchstabiert die in diesem enthaltenen Subjektpositionen für den Bereich des bürgerschaftlichen Engagements aus. Insgesamt kann die Arbeit damit zeigen, dass sich bürgerschaftliches Engagement nicht im machtfreien Raum befindet, sondern dass die Mardorfer Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt eines vielseitigen, aus Wissensordnungen, Institutionen und Objekten gebildeten Kraftfeldes stehen.
Die Frage des Erfolges (Zielerreichung) gewinnen bei der Pflege von Kulturlandschaften durch die anwendbaren Programme (Vertragsnaturschutz usw.) immer mehr an Bedeutung. Erfolgs- und Effizienzkontrollen werden in Zukunft die Ausgaben innerhalg der Landschaftspflege lenken müssen. Einen Beitrag hierzu soll dieser Bericht leisten.
Einleitung
Der Nationalen Aktionsplan zur Gesundheitskompetenz (NAP GK, www.nap-gesundheitskompetenz.de) fordert eine nutzerfreundliche und gesundheitskompetente Entwicklung des Gesundheitswesens auf allen Ebenen. Für Krankenbehandlungsorganisationen werden 10 Merkmale einer gesundheitskompetenten Organisation beschrieben (bspw. Einrichtungen haben eine unterstützende Leitung, in ihnen findet man sich leicht zurecht, stellen an die Zielgruppen angepasste Informationen zur Gesundheit bereit und berücksichtigen die GK eines jeden Einzelnen [1]). Es existieren bereits zahlreiche Tools, zur Stärkung der organisationalen und individuellen GK in unterschiedlichen Settings. Jedoch sind diese nicht an Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe in Deutschland angepasst. Übergeordnetes Ziel des Projekts zur Entwicklung der GK, ist die Erfassung der Bedarfe zur Stärkung der organisationalen GK in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, die partizipative (Weiter-)Entwicklung von Tools zur Stärkung der organisationalen GK und schließlich die pilothafte Umsetzung in den Einrichtungen.
Ziele
Das Projekt verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, im Sinne des Intervention-Mapping-Ansatzes, zur Stärkung der organisationalen GK in Einrichtungen der (teil-)stationären Gesundheitsversorgung. Im Zentrum des Kongressbeitrages steht, wie die organisationale GK in Einrichtungen der (teil-)stationären Gesundheitsversorgung gestärkt werden kann und welche Maßnahmen (d. h. Tools) sich dafür eignen.
Methode
Um angepasst an die individuellen Bedarfe der Einrichtungen eine partizipativ entwickelte Intervention zur Stärkung der GK durchführen zu können, ist zuvor eine Systematisierung, Bewertung, Aufbereitung und eventuell Anpassung der Tools zur Stärkung der organisationalen und individuellen GK an die unterschiedlichen Settings der Gesundheitsversorgung notwendig. Auf Basis einer systematischen Literaturrecherche und Sichtung (internationaler) Literatur, wird eine Übersicht über Maßnahmen zur Stärkung der GK entlang der 10 Merkmale einer gesundheitskompetenten Organisation durchgeführt, die Maßnahmen einer Bewertung unterzogen und mögliche Anpassungen an die Einrichtungsarten der Gesundheitsversorgung vorgenommen.
Ergebnisse
Es wird eine systematische Übersicht ausgewählter Tools zur Stärkung der organisationalen und individuellen Gesundheitskompetenz angepasst an Krankenhäuser sowie Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe präsentiert.
Diskussion
Die Bündelung und partizipative Weiterentwicklung verschiedener Maßnahmen bzw. Tools zur Stärkung der organisationalen GK entlang der 10 Merkmale einer gesundheitskompetenten Organisation, ermöglicht einrichtungs- und bedarfsspezifisch die GK zu stärken. Durch die Implementierung der Maßnahmen bzw. den Ausbau von Strukturen und Prozessen zur Stärkung der organisationalen GK kann zu einer nachhaltigen Verbesserung der GK in (teil-)stationären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung beigetragen werden.
Literatur
1 Brach C et al. (2012). Ten attributes of Health Literate Health Care Organizations. Online: https://nam.edu/wp-content/uploads/2015/06/BPH_Ten_HLit_Attributes.pdf.
„Gute Gesundheit unterstützt erfolgreiches Lernen, erfolgreiches Lernen unterstützt die Gesundheit. Erziehung und Gesundheit sind untrennbar.“ Diese Aussage von Desmond O’Byrne, WHO Genf, setzte den Meilenstein der weltweiten Umorientierung der Gesundheitserziehung hin zu einer an der umfassenden Gesundheitsförderung orientierten Strategie der Weltgesundheitsorganisation. Dieser Prozess der Neuorientierung war von Anfang an verbunden mit dem Streben nach zukunftsfähigen und gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensbedingungen, die von den Vereinten Nationen mit der Strategie der nachhaltigen Entwicklung als Zukunftsaufgabe aller Mitglieder der Staatengemeinschaft auf diesem Planenten entwickelt und verfolgt wird. Den Grundsatz dieser Strategie beschreibt die Aussage der ehemaligen Vorsitzenden der Kommission der Vereinten Nationen, Gro Harlem Brundlandt: „Wir müssen zukünftig darauf achten, dass wir unsere Bedürfnisse so befriedigen, dass dies auch zukünftige Generationen tun können.“
Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) gaben am 15.06.2007 eine Empfehlung zur „Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Schule“ heraus. Sie sehen in BNE eine „ganzheitliche, interdisziplinäre Vision von Bildung und Erziehung, die dazu dient, Wissen und Handlungsmöglichkeiten zu vermitteln, die für eine nachhaltige Zukunft unserer Erde wichtig sind.“ Sie ermuntern die Schulen, BNE zu implementieren, geben Hinweise zur Umsetzung und sichern die Unterstützung dafür zu. Das Land Hessen hat in Gießen ein Projektbüro „Ökologische Bildung und Globales Lernen Transfer 21“ eingerichtet, dessen Hilfe eingeholt werden kann.
Wie zahlreichen Veröffentlichungen der letzten Zeit zu entnehmen ist, stehen Unternehmen der Gütertransportlogistik u. a. vor der Herausforderung, Berufs-kraftfahrer_innen zu rekrutieren und an sich zu binden. Unter dem Dach "Sozial nachhaltiges Personalmanagement" wurde eine Befragung von Logistikunternehmen durchgeführt, deren Ergebnisse Aufschluss zur derzeitigen Handhabung der Gewinnung und Bindung von Fahrerpersonal sowie zur Verankerung von sozialer Nachhaltigkeit in ihren Organisationen geben. Die der Studie zugrunde gelegten Annahmen wurden z. T. bestätigt; abweichende Rückmeldungen wurden näher untersucht und hinterfragt. Die durch die Umfrage ermittelte Ausgangssituation in den teilnehmenden Logistik-unternehmen diente als Basis zur Eruierung von Optimierungsmaßnahmen, welche als Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden. Das vorliegende Diskussionspapier konzentriert sich auf ausgewählte Aspekte der gesamten Untersuchung, denen besondere Aufmerksamkeit beizumessen ist.
Hintergrund: Ältere Menschen sind häufiger von psychischen Erkrankungen betroffen. Der Einfluss von Bewegung auf das psychosoziale Wohlbefinden ist derzeit noch unzureichend
erforscht.
Fragestellung: Welchen Einfluss haben sportliche Aktivitäten auf das psychosoziale Wohlbefinden von älteren Menschen?
Material und Methode: Auswertung und Analyse bisheriger Studien, Diskussion und Entwicklung von Handlungsempfehlungen sowie Ableitungen für die Praxis.
Ergebnisse. Körperliche Aktivität wirkt sich positiv auf depressive Symptome sowie auf die Lebensqualität älterer Menschen aus. Zudem kann die Einsamkeit verringert und die Lebenszufriedenheit erhöht werden.
Schlussfolgerungen: Regelmäßige körperliche Aktivität bei Älteren führt zu weniger depressiven Symptomen, einer besseren Lebensqualität und fördert die psychosoziale Entwicklung.
2009 wurde die sog. Modellklausel in die Berufsgesetze von u. a. Hebammen und der Physiotherapie implementiert. Damit wurde es den Ländern befristet bis 2017 ermöglicht, eine primärqualifizierende, hochschulische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen zu erproben, um deren Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen sowie moderner berufspädagogischer Erkenntnisse zu ermöglichen. Absolventinnen und Absolventen solcher Studiengänge erwerben neben dem Bachelorabschluss die Berufszulassung. Die Studiengänge unterliegen einer Pflicht zur wissenschaftlichen Begleitung nach den Evaluationsrichtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 16.11.2009.
Auf dieser Grundlage werden am Fachbereich Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda seit dem Wintersemester 2012/13 Hebammen sowie seit dem Wintersemester 2013/14 Physiotherapeutinnen und -therapeuten akademisch ausgebildet. Das Evaluationskonzept der Hochschule Fulda greift zur Beantwortung des Fragenkatalogs des BMGs auf eine Kombination von Dokumentenanalysen, Expertenbefragungen, Befragung der Studierenden, Befragung der Praxispartner, einen Workshop zur Evaluation des praktischen Examens, Recherchen nach einschlägigen Studien und einen eintägigen Validierungsworkshop mit rund 100 Teilnehmenden zurück, die kontrastierend analysiert wurden. Am 14.07.2015 wurde ein Zwischenbericht vorgelegt, der im vorliegenden Abschlussbericht u. a. in Fragen zur staatlichen Prüfung und Kostenerhebung ergänzt wird.
Die Ergebnisse bestätigen, dass eine akademische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen machbar ist und dass Studierende von dem Mehrwert eines Hochschulstudiums profitieren. Beispielhaft kann die wissenschaftliche Schwerpunktsetzung, die gute personelle und sachliche Ausstattung, eine zielführende Verzahnung von Theorie und Praxis sowie der Einsatz aktueller pädagogischer Konzepte genannt werden. Probleme entstehen aufgrund der mangelnden Passung des Ausbildungssystems zu hochschulischen Strukturen und durch veraltete Vorgaben und Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Studierende sind die Hauptleidtragenden dieser Mängel. Eine Verlängerung der Modellklausel ist ohne eine Anpassung der Regelungen an hochschulische Strukturen nicht zielführend.
Finanziell könnte es, ohne rechtliche Gegensteuerung, neben einer Umverteilung der Kosten zuungunsten der Länder zu einer leichten Erhöhung der Ausbildungskosten kommen. Dem sind allerdings Qualitätszugewinne sowie der Mehrwert einer hochschulischen Ausbildung entgegenzustellen, was wiederum Kosteneinsparungen erwarten lässt. Für diese Kosten-Nutzen-Zusammenhänge, den Mehrwert der akademischen Ausbildung sowie den Verbleib der Absolventinnen und Absolventen besteht weiterer Forschungsbedarf.
Mit den Erfahrungen aus den Modellstudiengängen stellt sich nicht mehr die Frage, ob eine akademische Ausbildung sinnvoll ist, sondern wie diese rechtlich umgesetzt werden soll.
Anhand der Destination Poppenhausen (Wasserkuppe) wurde der Versuch unternommen, auf Grundlage des Zielgruppenmodells „Urlaubs- und Reiseziele“ der Forschungsgemeinschaft INVENT-Tourismus, destinationsrelevante Zielgruppen zu extrahieren. Mit den abschließenden Handlungsempfehlungen sind Hinweise für die heutige und zukünftige touristische Arbeit gegeben worden, die eine weitere erfolgreiche tourismuswirtschaftliche Entwicklung im Zuge des demographischen Wandels ermöglichen sollen. Die Rhön dient heute schon als Erholungs- und Rückzugsgebiet für Einwohner der Ballungsräume Rhein-Main und des Ruhrgebiets. Durch den Prozess der Urbanisierung und der Globalisierung werden Naturräume wie die Rhön zunehmend bedeutender. Regionalität, Einzigartigkeit und Authentizität werden zu immer wichtigeren Urlaubsmotiven, eine professionellere Vermarktung der Destination im Wettbewerb mit anderen Mittelgebirgsdestinationen unerlässlich. Hier hat die (Hessische) Rhön - und mit ihr die Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) - noch erheblichen Nachholbedarf. Das touristische Potential der Hessischen Rhön ist - sofern es erhalten wird - noch lange nicht ausgeschöpft.
‚Inklusiv leben‘ heißt, selbstverständlich Teil einer Gesellschaft sein und bedeutet, sich einbringen und gut aufgehoben fühlen in einem Netzwerk von gewünschten Beziehungen. Danach strebt der Mensch, das ist Teil seines persönlichen Glücks. Menschen mit Behinderungen erfahren auch heute noch trotz grundsätzlicher rechtlicher Gleichstellung Stigmatisierungen und strukturelle Diskriminierung. Ziel der Studie ist es Gelingensbedingungen von inklusiven Lebensräumen zu untersuchen. Es wird davon ausgegangen, dass sich Menschen durch die direkte Begegnung mit anderen als Teil der Gemeinschaft fühlen. Das Stadion des Fußballvereins 1. FSV Mainz 05 erfüllt die strukturellen Voraussetzungen der barrierefreien Zugänglichkeit und bietet damit Fans mit und ohne Behinderungen die Möglichkeit zur Begegnung. Ob diese Begegnungen auch den qualitativen Anforderungen des persönlichen Wohlbefindens gerecht werden, wurde mittels der Grounded Theory Methode überprüft. Im Ergebnis bestätigen sich im Stadion des 1. FSV Mainz 05 die barrierefreie und sozialräumliche Ausgestaltung des Umfelds sowie der wertegetragene Umgang in den Begegnungen der Fans untereinander und des Vereins. Die Studie zeigt auf, dass Menschen mit und ohne Behinderungen die gleichen Interessen hinsichtlich des eigenen guten Lebens verfolgen. Wesentlich sind, auf Moral und Anstand gegründete Anerkennungsbeziehungen. Dort, wo solche Anerkennungsbeziehungen nicht stattfinden, erfolgt Ausgrenzung. Das Zusammensein mit anderen, die Erfahrung der Anerkennung und das daraus resultierende Selbstbewusstsein sind Auslöser für persönliches Glücksempfinden. Für die Gesellschaft, die Soziale Arbeit und die Politik bedeutet dies, dass inklusive Lebensverhältnisse dann erreicht werden, wenn die Umfeldbedingungen für Begegnungen auf Augenhöhe geschaffen werden und der Austausch mittels geteilter kultureller Werte in reziproken Anerkennungsbeziehungen stattfindet. Inklusion lässt sich durch wertschätzendes persönliches Handeln der Akteure in alle gesellschaftliche Teilbereiche hineintragen.
Background: In 2021, a significant proportion of adult deaths in Germany, comprising of 447,473 individuals, occurred within hospital settings, representing nearly half of the total deaths in the country, which numbered 1,023,687 (statistika 2021). Consequently, nurses play a pivotal role as primary caregivers for this patient group, necessitating comprehensive education to address their specific needs. Existing literature suggests that nursing students often lack the adequate preparation to provide care for this group, with factors such as insufficient theoretical knowledge and suboptimal mentoring during clinical placements (Bloomfield et al. 2015; Gillan et al. 2014; Leighton 2009, Leighton/Dubas 2009). The use of simulation has proven effective in bridging the theory-practice gap, particularly in the context of End-of-Life Care. The objective of this study was to assess nursing students' perceptions of the use of simulation in learning about End-of-Life Care (Gillan et al. 2014; Moreland et al. 2012).
Methods: Over a three-year period, three cohorts of third-year nursing students at Fulda University of Applied Sciences engaged in simulated experiences involving a dying patient and one or more family members. The authors created three different scenarios in which the students had to perform oral care, break bad news to family members and administer palliative pain medication. During the simulations, the family member(s) confronted the students with questions concerning spiritual care and improving the quality of life at this stage. This project utilized a qualitative design. After the simulation and debriefing sessions, semi-structured interviews and group discussion were conducted. After transcribing, the interviews were analyzed using open and axial coding, after the Glaser and Strauss approach to Grounded Theory.
Results: The process of theoretical coding yielded five results: Simulation revealed to be a good tool to learn about End-of-Life Care (1), simulation focused on communication (2), the importance of spiritual care (3), the aspect of realism (4) and a lack of theoretical knowledge (5).
Conclusion: Simulation-based learning seems to be a valuable tool in the teaching of End-of-Life-Care especially with a focus on communication.
Die Veröffentlichung enthält folgende Beiträge: Wirtschaft ohne Recht ist wie Europa ohne Bologna! Mit Wirtschaftsrecht juristische Ausbildung attraktiv bereichert - Protokollnotizen zu einer über 20jährigen akademischen Erfolgsgeschichte. Beschluss des Bundesgerichtshofs zum Rechtsweg einer Unterlassungsklage eines Rechtsanwalts gegen eine Hochschule wegen Verleihung eines möglicherweise irreführenden akademischen Grades „Diplom-Wirtschaftsjurist/in (FH)“ vom 05.06.1997 (I ZB 3/96). Beschluss des Oberlandesgerichts Köln zum Rechtsweg einer Unterlassungsklage eines Rechtsanwalts gegen eine Hochschule wegen Verleihung eines möglicherweise irreführenden akademischen Grades „Diplom-Wirtschaftsjurist/in (FH)“ vom 14.12.1995 (6 W 84/95). Das wirtschaftsrechtliche Studienangebot im Spiegel des Wissenschaftsratsgutachten von 2012: „Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland“.
Abstrakt
1. Für einstweilige Maßnahmen oder Sicherungsmaßnahmen im Sinne von Art. 36 Abs. 9 EuInsVO, die vor deutschen Gerichten beantragt werden, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet, wenn nach dem Recht des EU-Mitgliedstaates, in dem das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wurde, der „Verwalter“ im Sinne von Art. 2 Nr. 5 EuInsVO – wie nach deutschem Verständnis – Inhaber eines privaten Amtes ist. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist zudem selbst dann eröffnet, wenn der „Verwalter“ nach dem Recht eines Mitgliedstaats ein Träger öffentlicher Gewalt ist. Dieser Hoheitsträger handelt im Falle des Art. 36 Abs. 1 EuInsVO trotzdem in einer Zivilsache, da Ermächtigungsgrundlage für die EuInsVO Art. 81 AEUV ist (justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen). Schließlich ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet, wenn der „Verwalter“ im Sinne von Art. 2 Nr. 5 EuInsVO einen Justizverwaltungsakt im Sinne von § 23 EGGVG erlassen hat.
2. Statthafte Maßnahmen im Sinne von Art. 36 Abs. 9 EuInsVO sind im Zivilrechtsweg nicht die vorläufigen Maßnahmen nach § 21 InsO, sondern das Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren nach §§ 916 ff. ZPO. Obwohl die bloße Zusicherung im Sinne von Art. 36 Abs. 1 EuInsVO keinen Vollstreckungstitel darstellt und damit die lokalen Gläubiger – liegt auch sonst kein Vollstreckungstitel vor – nicht unmittelbar vor der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung stehen, ist das Arrestverfahren anwendbar. Es ist das in der Regel statthafte Verfahren, da der Gläubiger meist eine Geldforderung geltend macht und zudem der Anspruch aus der Zusicherung in eine Geldforderung übergehen kann. Will der lokale Gläubiger einen Unterlassungsanspruch gegen den Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens sichern lassen, ist dafür die einstweilige Verfügung nach § 935 ZPO statthaft.
3. Art. 36 Abs. 9 EuInsVO begründet für die deutschen Gerichte nur deren internationale Zuständigkeit. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich nicht schon aus § 19a ZPO, da dieser nur den allgemeinen Gerichtsstand des Insolvenzverwalters regelt. Der allgemeine Gerichtsstand wird jedoch vorliegend durch den ausschließlichen Gerichtsstand nach §§ 802, 919, 937 ZPO verdrängt. Danach ist sachlich (und örtlich) in Arrestverfahren ausschließlich dasjenige Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die zu verwertende Sache liegt. Im Übrigen und bei einstweiligen Verfügungsverfahren ist das ausschließlich zuständige „Gericht der Hauptsache“ im Anwendungsbereich des Art. 36 Abs. 9 EuInsVO so auszulegen, dass das sachnächste Gericht zuständig ist. Das ist dasjenige Gericht, das für die Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens zuständig gewesen wäre. Gehört die Sache dort aufgrund des Werts des Streitgegenstandes zu den Landgerichten, ist dieses zuständig, §§ 23, 71 GVG.
4. Prüfungsmaßstab für die Begründetheit des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens ist, dass der lokale Gläubiger Arrestanspruch und -grund bzw. Verfügungsanspruch und -grund glaubhaft gemacht hat, §§ 920 Abs. 2, 936 ZPO. Beide Voraussetzungen sind im Lichte von Art. 36 EuInsVO autonom auszulegen. Der Arrestanspruch ist dann begründet, wenn der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens von dem Inhalt der Zusicherung im Sinne von Art. 36 Abs. 9 EuInsVO abweicht. Eine solche Abweichung kann – bezogen auf den Antragsteller – in negativer als auch positiver Hinsicht möglich sein. Ein Arrestgrund ist insbesondere dann zu bejahen, wenn sich die lokalen Gläubiger nur noch in einem gerichtlichen Verfahren in dem Staat des Hauptinsolvenzverfahrens schadlos halten könnten. Die Glaubhaftmachung von Anspruch und Grund richtet sich nach dem Grundsatz der lex fori nach deutschem Zivilprozessrecht.
5. Die grammatische, systematische und teleologische Auslegung von Art. 36 Abs. 8 und 9 EuInsVO ergibt, dass auf Verfahren nach Art. 36 Abs. 9 EuInsVO das „Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache“ Anwendung findet.
6. Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen gegen den Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens werden nach deutschem Zwangsvollstreckungsrecht vollzogen. Für eine solche Vollziehung gibt es schon deshalb ein Bedürfnis, da die EuInsVO keine Vorschrift enthält, wonach der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens gerichtliche Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren aus anderen Mitgliedstaaten anerkennen muss. Betreffend bewegliche Sachen werden Arrestbefehle deshalb mit der Pfändung nach § 930 ZPO vollzogen, betreffend unbewegliche Sachen durch eine Zwangshypothek nach § 932 ZPO. Die Verhaftung des Verwalters des Hauptinsolvenzverfahrens zur Vollziehung des persönlichen Arrestes ist zumindest im Grundsatz denkbar, § 933 ZPO. Unterlassungsverfügungen gegen den Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens werden regelmäßig mit Ordnungsgeld und Ordnungshaft erzwungen, § 890 ZPO.
7. Der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens kann gegen Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen Rechtsschutz vor deutschen Gerichten suchen. Das folgt aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch und gilt selbst dann, wenn der Verwalter eine ausländische (juristische) Person sein sollte. Für den Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens kommt neben der Abwendung durch Hinterlegung eines Geldbetrages nach § 923 ZPO und der Sicherheitsleistung nach § 927 ZPO insbesondere der Widerspruch nach § 924 ZPO in Betracht (ggf. in Verbindung mit § 936 ZPO). Die Anordnung zur Erhebung einer Hauptsacheklage nach § 926 ZPO ist im Anwendungsbereich des Art. 36 Abs. 9 EuInsVO teleologisch zu reduzieren und daher nicht anwendbar.
8. Der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens kann bei deutschen Gerichten eine Schutzschrift hinterlegen. Damit kann er seine Rechtsposition darstellen, noch bevor lokale Gläubiger den Arrest bzw. die einstweilige Verfügung beantragen (Vorweg-Verteidigung).
9. Nach der grammatischen, systematischen und teleologischen Auslegung können sich auch lokale Gläubiger im Sinne von Art. 2 Nr. 11, 36 Abs. 9 EuInsVO nach § 945 ZPO (verschuldensunabhängig) schadensersatzpflichtig machen, wenn sich die Anordnung des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt erweist.
Seit Beginn der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ist ein Jahr vergangen. Wie weit sind die west- und osteuropäische Länder mit deren Umsetzung? An der Forschungsstelle „Region und Nachhaltigkeit“ wurde dazu im Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaft der Hochschule Fulda eine erste Voruntersuchung1 angestellt, die die Fortschritte von ausgewählten west- und osteuropäischen Ländern betrachtet. Der Vergleich bezieht sich auf zwei kleinere osteuropäische Länder – Tschechien und die Slowakei – sowie drei große osteuropäische Länder – Russland,Weißrussland, Ukraine – und dementsprechend zwei kleine westeuropäische Länder – Österreich und Dänemark sowie drei große – Spanien, Italien und Frankreich. Erkennbar ist, dass die untersuchten westeuropäischen Länder – vor allem Frankreich und Österreich – mit der Umsetzung bereits begonnen haben. In den untersuchten osteuropäischen Ländern ist man sich der UN-Dekade “Bildung für nachhaltige Entwicklung“ zwar bewusst, es scheinen aber noch konkrete Schritte der Umsetzung zu fehlen. Vermutlich setzten Schulen die UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ deshalb noch nicht ausreichend um, weil bisher kaum Impulse seitens der Bildungsministerien kamen. Statt Nachhaltigkeit dominiert das Thema Umweltbildung. Bemerkenswert ist, dass manche Schulen und auch Biosphärenreservate „Umweltbildung“ und „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ schwer voneinander abgrenzen können.
Hintergrund und Zielsetzung:
Die Corona-Pandemie ging mit umfangreichen Veränderungen des Alltages an Grund- und weiterführenden Schulen einher und stellte an Menschen deutschlandweit hohe Anforderungen an den Umgang mit Gesundheitsinformationen. Aktuelle Studien deuteten auf ein hohes Belastungserleben und eine psychische Beanspruchung von Schüler*innen, Schulleitungen und Lehrpersonen während der Corona-Pandemie hin. Vor diesem Hintergrund wurde am Fachbereich Gesundheitswissenschaften der Hochschule Fulda unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Rathmann die Studie zur „Gesundheit und Gesundheitskompetenz von Schüler*innen, Schulleitungs- und Lehrpersonal an hessischen Grund- und weiterführenden Schulen in Zeiten der Corona-Pandemie (GhoStiH)“ durchgeführt. Innerhalb der Studie wurde (1) das Belastungs- und Beanspruchungserleben sowie die Gesundheitskompetenz von Schulleitungen, Lehrpersonen und Schüler*innen an hessischen Grund- und weiterführenden Schulen erfasst. Daneben standen (2) wahrgenommene Veränderungsbedarfe im Hinblick auf Belastungen, Beanspruchungen und die Gesundheitskompetenz von Schulleitungen, Lehrpersonen und Schüler*innen während der Corona-Pandemie im Fokus. Schließlich sollten (3) Handlungsempfehlungen zur Minderung pandemiebedingter Belastungen und Beanspruchungen sowie zur Förderung der Gesundheitskompetenz bei den Zielgruppen formuliert werden.
Methodik:
Im Rahmen des qualitativen Anteils der Studie wurden im Zeitraum von März bis Mai 2021 n=8 Schüler*innen wie auch n=7 Schulleitungen und n=9 Lehrpersonen mithilfe von problemzentrierten Interviews telefonisch bzw. videogestützt befragt. Die Interviews wurden transkribiert und mithilfe der qualitativen Inhaltsanalyse unter Verwendung deduktiver und induktiver Kategorienbildung ausgewertet.
Ergebnisse:
Die Ergebnisse wiesen auf ein starkes Belastungs- und Beanspruchungserleben der Schüler*innen wie auch des Schulleitungs- und Lehrpersonals während der Corona-Pandemie hin. Fehlende soziale Beziehungen und fehlende Alltagsstrukturen stellten starke Belastungen der Schüler*innen dar und wirkten sich negativ auf die psychische Gesundheit aus. Dabei waren Gefühle der Einsamkeit, Langeweile, Aggressivität und des "Genervtseins“ in allen Gruppen der Schüler*innen präsent. Das Gesundheitsverhalten, wie etwa das Bewegungs- und Ernährungsverhalten, war bei den Schüler*innen unterschiedlich stark ausgeprägt. Die kritische Beurteilung pandemiespezifischer Gesundheitsinformationen bereitete einem Teil der Schüler*innen Schwierigkeiten, wohingegen das Finden, Verstehen und Anwenden der Informationen weniger problematisch erschien.
Belastungen und Beanspruchungen des Schulleitungs- und Lehrpersonals bezogen sich überwiegend auf die Ebenen der Arbeitsaufgabe, -organisation, -umgebung und das soziale Umfeld während der Corona-Pandemie. Die Interviews deuteten auf eine psychisch-emotionale Beanspruchung des Schulleitungs- und Lehrpersonals während der Corona-Pandemie hin, wohingegen physische Beanspruchungen eine untergeordnete Rolle spielten. Die Mehrheit der Befragten berichtete von einem ausgeprägten Gesundheitsverhalten und einem hohen Gesundheitsbewusstsein. Anhand der Interviews zeigten sich nur wenige Schwierigkeiten des Schulleitungs- und Lehrpersonals im Umgang mit pandemiespezifischen Gesundheitsinformationen, welche überwiegend auf den Kompetenz-Ebenen der Beurteilung und Anwendung zu finden waren. Bedarfe wurden im Hinblick auf schulische Rahmenbedingungen, Kommunikations- und Kooperationsprozesse wie auch auf gesundheitsbezogene Angebote formuliert.
Schlussfolgerungen:
Um das Belastungserleben von Schüler*innen während der Corona-Pandemie und in vergleichbaren Situationen zu senken und einen Beitrag zur Stärkung von Gesundheit und Wohlbefinden zu leisten, wurden vier Handlungsfelder identifiziert. Das erste Handlungsfeld bezieht sich auf eine „Strukturierung des Alltages“, welche während der Corona-Pandemie im Falle vieler Schüler*innen abhandengekommen ist. Als zweites Handlungsfeld wurden “schulische Rahmenbedingungen” identifiziert. Demnach können u. a. einheitliche Regelungen im Distanz-Unterricht, übersichtlich gestaltete Lernplattformen und ein angemessener Workload zu einer Entlastung der Schüler*innen beitragen. Die Bereiche “Kommunikation und soziale Beziehungen” stellten ein drittes Handlungsfeld dar. Schüler*innen sollte trotz andemiebedingter Einschränkungen die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte erleichtert werden, wobei Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte eine unterstützende Funktion einnehmen. Das letzte Handlungsfeld weist auf die Notwendigkeit von Ansätzen zur Stärkung der “Gesundheitskompetenz und des Gesundheitsbewusstseins” bei Schüler*innen aller Altersgruppen hin.
Um zu einer Entlastung des Schulleitungs- und Lehrpersonals während der Corona-Pandemie und in künftigen Ausnahmesituationen beizutragen, wurden drei Handlungsfelder identifiziert. Das erste Handlungsfeld „schulische Rahmenbedingungen“ beinhaltet die Qualifikation von Lehrpersonen im Bereich des Distanzunterrichts, den Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen und deren technischer Ausstattung sowie die Aufstockung personeller Ressourcen. Das zweite Handlungsfeld „Kommunikation und Kooperation“ bezieht sich u. a. auf die Partizipation von Schulleitungen und Lehrpersonen an politischen Entscheiden, auf die Informationsweitergabe und -aufbereitung seitens politischer Akteur*innen sowie auf schulinterne und -externe Austauschmöglichkeiten. Schließlich betont das dritte Handlungsfeld „Prävention und Gesundheitsförderung“ die Relevanz von Aktivitäten zur Förderung der psychischen Gesundheit des Schulleitungs- und Lehrpersonals während der Corona-Pandemie.
„Keine Gentechnik im Biosphärenreservat – Bauern in der Rhön wollen auf Laborsaaten verzichten“ – mit diesem Aufmacher startete der Deutschlandfunk seine Berichterstattung über einen Festakt am Montag, den 27. Juni 2005: Mit der Errichtung eines sechs Meter hohen Dreibeins am Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen hatten die Kreisbauernverbände Rhön-Grabfeld, Fulda-Hünfeld e.V., Schmalkalden-Meiningen e.V. und Eisenach/Bad Salzungen e.V. der „Gentechnikfreien Anbauzone im Biosphärenreservat Rhön“ ihre Zusammenarbeit symbolisch verdeutlicht. Anschließend wurde die Öffentlichkeit über den derzeitigen Sachstand der Aktion in der Rhön unterrichtet: 1.135 Landwirte der sechs umliegenden Landkreise beteiligen sich inzwischen an dem Projekt. Durch diese Aktion werden rund 65.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche erfasst (entnommen der gemeinsamen Presseerklärung der beteiligten Verbände vom 27.6.2005). Damit reiht sich diese Initiative ein in eine Bewegung von Landwirten, die mittlerweile in ganz Deutschland und Europa aktiv ist (ausführliche Informationen unter www.gentechnikfreie-regionen.de und www.gmo-freeregions.de).
Was wir erreichen wollen, die wir diesen Kompromiss von nur 3 Jahren mittragen, ist eine Ausweitung auf den gesamten Flächenlandkreis Fulda und darüber hinaus Richtung Vogelsberg („kreisübergreifende gentechnikfreie Bewirtschaftung“). Des Weiteren sollen Engagierte (Anbauverbände, Naturschutz und Verbraucherschutz, Imker und Weiterverarbeiter, Lebensmittelhandel/Tegut) stärker bzw. neu eingebunden werden. Entsprechende Gespräche haben begonnen. Allerdings ist in Zukunft der Anbau transgener Bäume ein über die landwirtschaftlichen Anbaugebiete hinaus notwendiges Aktionsfeld. Hier müssen Waldbesitzer und staatliche Forstwirtschaft mit einbezogen werden.