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Hintergrund - Geburtseinleitungen werden aus medizinischer Perspektive als Strategie angesehen, das in Deutschland sehr niedrige Risiko für perinatale Todesfälle zu reduzieren. Das gilt auch für Geburtseinleitungen wegen ‚Terminüberschreitung‘ und Übertragung. Trotz steigender Zahlen von Geburtseinleitungen, steigen die Zahlen der totgeborenen Kinder seit 2007 wieder leicht an. Erfahrungen von Frauen mit Geburtseinleitungen mit physiologischen Geburtsverläufen sind bisher wenig erforscht, spielen aber eine große Rolle wegen langfristiger Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit von Frauen. Die vorliegende Arbeit beantwortet die Frage, welche Präferenzen Frauen mit physiologischen Schwangerschaftsverläufen bezüglich Geburtseinleitungen haben und welche Erfah-rungen Frauen mit Geburtseinleitungen wegen Terminüberschreitung machen.
Methodik -
Anhand eines narrativen Reviews werden qualitative Studien analysiert und in den Kontext der Betreuungskonzepte des bio-medizinischen Modells vs. dem Midwifery model of care gestellt.
Ergebnisse -
Frauen wollen Mitentscheidungsrechte bezüglich der Geburtseinleitung. Schwangere mit größeren Ressourcen würden sich eher für ein abwartendes Management, Frauen mit geringeren Ressourcen eher für eine Geburtseinleitung entscheiden. Schwangere, die keine Wahlmöglichkeiten bezüglich der Geburtseinleitung hatten, berichten von negativen Gefühlen gegenüber ihren Körpern, Kindern und dem betreuenden System. Schwangere, die sich aktiv für eine Geburtseinleitung (mit-)entscheiden und gut informiert werden, sind mit ihrem Geburtserleben zufrieden.
Fazit -
Evidenzbasierte Betreuung unter Beachtung aller drei Säulen der EBM sowie das Shared decision making sollten im Kliniksetting umgesetzt werden, um die Zufriedenheit des Geburtserlebens zu verbessern.
Hintergrund
Die gegenwärtige Corona-Pandemie stellt Mitglieder von Selbsthilfegruppen vor Herausforderungen und zeigt, dass die Gesundheitskompetenz immer wichtiger wird, denn die Gesundheitskompetenz bezieht sich auf das Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Gesundheitsinformationen. Menschen mit Behinderungen gehören einer Bevölke-rungsgruppe an, die oftmals benachteiligt wird, auch hinsichtlich ihrer Gesundheit. Damit eine gleichberechtigte Gesundheitsversorgung gewährleistet werden kann, sollte ein Zugang zum Gesundheitswesen ohne Barrieren ermöglicht werden. Ziel der Studie „Gesund-heitskompetenz von Mitgliedern der Selbsthilfe (GeMSe)“ ist es, die individuelle Gesundheitskompetenz, das Suchverhalten nach Gesundheitsinformationen und wahrgenommene Barrieren im Gesundheitssystem abzubilden.
Methode
Die Datenbasis bildet eine Online-Befragung von 778 Mitgliedern von Selbsthilfegruppen, welche von Oktober 2019 bis Januar 2020 von der Technischen Universität Dortmund in Zusammenarbeit mit der Hochschule Fulda durchgeführt wurde. Die statistische Auswertung erfolgte mittels deskriptiver, uni- sowie bivariater Analysen durchgeführt mit SPSS Statistics (Version 25).
Ergebnisse
Ein Großteil der Befragten hat nach eigener Einschätzung Schwierigkeiten beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von gesundheitsspezifischen Informationen. Mitglieder der Selbsthilfe verwenden am häufigsten internetbasierten Quellen wie „Google“, um nach gesundheitsrelevanten Informationen zu recherchieren. Mehr als die Hälfte der Be-fragten gaben an, vor und/oder nach dem Besuch des/der Arztes/ Ärztin nach zusätzlichen Gesundheitsinformationen zu suchen. Bezüglich der Erfahrungen und Zufriedenheit mit der medizinischen Versorgung zeigen die Ergebnisse, dass mehr als die Hälfte der Befragten positive Erfahrungen im Gesundheitssystem, insbesondere mit der Zeitdauer im Arzt-Patienten-Gespräch gemacht haben. In Bezug auf die künftigen Entwicklungen im Gesundheitswesen gab über die Hälfte der Befragten an, Befürchtungen zur zukünftigen Entwicklung im Gesundheitswesen zu haben.
Schlussfolgerung
Der Zugang zur Gesundheitsversorgung und die angemessene Nutzung gesundheitsbezogener Informationen sind für Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, die täglich gesundheitliche Entscheidungen treffen müssen, von großer Bedeutung. Daher ist es für die Selbsthilfe erforderlich, die Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder zu stärken und sie bei der Suche nach Gesundheitsinformationen zu unterstützen. Die Selbsthilfe sollte auf die Befürchtungen ihrer Mitglieder eingehen und reagieren. Auf dieser Grundlage ist es empfehlenswert, weitere Forschungen hinsichtlich der Gesundheitskompetenz bei Mitgliedern von Selbsthilfegruppen, dem Informationssuchverhalten und den Barrieren in der Gesundheitsversorgung durchzuführen.
Vor der Implementierung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sind kurzfristige Maßnahmen notwendig, um die Belastung von Beschäftigten in der Langzeitpflege zu verringern und Gefahren für die Pflegequalität zu vermeiden. Kurzfristig notwendig ist insbesondere die bundesweite Festlegung einer durchschnittlichen Relation aus Pflegekräften und Pflegebedürftigen von 1:2 im Tagdienst und 1:20 im Nachtdienst bei einer Fachkraftquote von 50 Prozent.
Zwar sind die Gehälter in der Langzeitpflege in den letzten Jahren auch aufgrund der hohen Nachfrage nach Pflegekräften gestiegen. Die Lücke zum Vergütungsniveau in der Krankenpflege konnte jedoch nicht geschlossen werden. Eine Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist unter den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Scheitern verurteilt. Bessere Umsetzungschancen hat die Erstreckung von Tarifverträgen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
Die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen ist nicht gleichbedeutend mit dessen Implementierung und Finanzierung. Ohne begleitende Maßnahmen des Gesetzgebers besteht die Gefahr, dass die wissenschaftlich abgeleiteten Betreuungsrelationen in der Praxis aus finanziellen Gründen unterlaufen werden und damit wirkungslos bleiben. Diese Entwicklung kann durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 83 SGB XI vermieden werden. Eine solche Verordnung ersetzt landesspezifische Vereinbarungen durch eine bundeseinheitliche Anwendung des wissenschaftlich abgeleiteten Standards.
Im derzeitigen System sind die Rahmenvertragspartner dafür zuständig, die Einhaltung von vertraglich vereinbarten oder von der Bundesregierung verordneten Personalstandards zu überwachen und zu sanktionieren. Dies ist keine tragfähige Lösung, weil weder Kostenträger noch Einrichtungsträger ein nachhaltiges Interesse an einer adäquaten Personalausstattung haben. Das Monitoring von Personalstandards mit einer entsprechenden Sanktionierung bei Abweichungen ist daher als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu begreifen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass Einrichtungen mit dauerhaft niedrigen Personalschlüsseln von Sanktionierungen bedroht sind, die von einer Kürzung der Vergütung bis hin zur vorübergehenden oder auch dauerhaften Schließung reichen.
In der derzeitigen Finanzierungslogik der Pflegeversicherung führen steigende Personalkosten durch eine adäquate Personalausstattung und eine leistungsgerechte Bezahlung zu steigenden Eigenanteilen der Pflegebedürftigen. Vor diesem Hintergrund ist eine Umkehrung der Finanzierungslogik zu fordern. Eine Festschreibung der Eigenanteile auf niedrigem Niveau stellt sicher, dass steigende Personalkosten nicht zu steigenden finanziellen Belastungen für die Pflegebedürftigen führen.
Hintergrund und Zielsetzung: Die Forschung zur Gesundheitskompetenz bei Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Personen dieser vulnerablen Bevölkerungsgruppe gehören häufig einer Selbsthilfegruppe an. Die derzeitige Corona-Pandemie stellt große Herausforderungen an Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung insbesondere im Umgang mit gesundheitsbezogenen Informationen und im Zugang zum Gesundheitswesen. Ziel der GeMSeHeCo-Studie ist daher, Erfahrungen im Umgang mit analogen und digitalen Gesundheitsinformationen und das Informationssuchverhalten von Mitgliedern der Selbsthilfe zu erfassen. Auch stehen wahrgenommene Barrieren im Gesundheitswesen vor und während der Corona-Pandemie sowie die Rolle und Unterstützungsmöglichkeiten der Selbsthilfe bei der Suche nach Gesundheitsinformationen und Förderung der (digitalen) Gesundheitskompetenz der Mitglieder im Fokus.
Methodik: Im Rahmen einer qualitativen Primärerhebung wurden bundesweit zwischen Juli bis Oktober 2020 telefonisch leitfadengestützte Interviews mit n=12 Mitgliedern von Selbsthilfegruppen für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung sowie n=19 Vertreter*innen von Selbsthilfeorganisationen für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung geführt. Die Interviews wurden basierend auf der qualitativen strukturierenden Inhaltsanalyse nach Kuckartz mittels der Software MAXQDA ausgewertet.
Ergebnisse: Die Ergebnisse der Studie weisen auf heterogene Erfahrungen der Vertreter*innen der Selbsthilfe bezüglich der Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder hin. Langjährige Mitglieder weisen gute Kompetenzen im Umgang mit analogen und digitalen Gesundheitsinformationen auf. Wohingegen neue Mitglieder aus Sicht der Vertreter*innen der Selbsthilfe häufiger vor Herausforderungen beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Informationen bezüglich der Corona-Pandemie stehen. Als Informationsquelle für Gesundheitsinformationen werden die Verwendung unterschiedlicher allgemeiner (bspw. Austausch mit Expert*innen unterschiedlicher Fach(arzt)disziplinen bei bspw. Kongressen, Vorträgen) und digitaler Quellen (bspw. Seminare im Onlineformat, Webseiten offizieller Stellen wie bspw. des Robert Koch-Instituts) angegeben. Die Suche nach gesundheitsbezogenen Informationen vor und nach dem Arztbesuch kann aus Sicht der Vertreter*innen der Selbsthilfe Auswirkungen auf den Besuch beim Arzt/bei der Ärztin haben. Als positive Auswirkung wird u. a. die Kommunikation auf Augenhöhe zwischen dem ärztlichen Personal und den Patienten*innen berichtet. Als negative Auswirkung wird die häufig fehlende Wertschätzung und Anerkennung der Informationssuche durch die Selbsthilfemitglieder von dem ärztlichen Personal genannt. Die Ergebnisse weisen auf strukturelle und finanzielle Barrieren im Gesundheitswesen sowie Zugangs- und Umweltbarrieren in der Gesundheitsversorgung vor und während der Corona-Pandemie hin. Die gegenseitige Unterstützung innerhalb der Selbsthilfegruppe und das Angebot von Hilfestellungen wurde als bedeutende Rolle der Selbsthilfe bei der Suche nach Gesundheitsinformationen genannt. Während der Corona-Pandemie wurden von den Vertreter*innen der Selbsthilfe Beratungen über Telefon oder Video sowie die digitale Bereitstellung und Diskussion von Gesundheitsinformationen als Alternative zu physischen Treffen und analogen Gesundheitsinformationen angeboten.
Schlussfolgerung: Die Ergebnisse der GeMSeHeCo-Studie heben die Relevanz der Selbsthilfe bei der Förderung der Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder hervor. Während der Corona-Pandemie gilt es besonders auf die individuellen Bedürfnisse, Probleme und Wünsche der Mitglieder einzugehen. Um Menschen mit Beeinträchtigung auch in der Pandemie ausreichend Hilfestellungen im Umgang mit Gesundheitsinformationen anbieten und die Teilhabe an Gesundheit ermöglichen zu können, sind vermehrt digitale Angebote erforderlich. Für Personen innerhalb der Selbsthilfe, die aufgrund ihres Alters, ihrer technischen Ausstattung oder Sprachbarrieren (digitale) Gesundheitsinformationen nur eingeschränkt verstehen und durch webbasierte Angebote nicht erreicht werden können, bedarf es der Unterstützung durch die Selbsthilfe bspw. durch telefonische Kontaktaufnahme und die Übersetzung der erforderlichen Gesundheitsinformationen in bspw. Leichte oder andere Landessprachen.
Es ist grundsätzlich sachgerecht, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss die Berechnung des kalkulatorischen Arztlohns aus pragmatischen Gründen am Prinzip der Opportunitätskosten orientiert hat. Es ist allerdings nicht zwingend, dass das Oberarztgehalt im Krankenhaus als Referenzmaßstab dient. Für einen erheblichen Teil der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dürfte – insbesondere wegen der im Vergleich zur oberärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus geringen Leitungs- und Personalverantwortung – eher das Facharztgehalt der geeignete Referenzmaßstab sein.
Aus gutachterlicher Sicht sind Forderungen kritisch zu bewerten, die grundsätzlich vom bisher angewandten Modell zur Berechnung des kalkulatorischen Arztlohns abweichen. Einer dieser Ansätze sieht die Berechnung eines konkurrenzfähigen Arzthonorars auf der Basis des Einkommens von Angehörigen vergleichbarer freier Berufe vor. Die dazu vorgelegten Vergleichseinkommen sind jedoch höchst selektiv. Als wenig sachgerecht sind zudem Vorschläge zu bewerten, die zusätzlich zum kalkulierten Arztlohn einen Risikoaufschlag für die unternehmerische Tätigkeit vorsehen. Das unternehmerische Risiko der Niederlassung ist schließlich durch eine Vielzahl von Regelungen sehr gering. Ähnliches gilt für Forderungen, die Aufschläge auf den kalkulierten Arztlohn in Regionen mit überdurchschnittlich hoher Produktivität bzw. Kaufkraft vorsehen. Solche Zuschläge wären nur zu rechtfertigen, wenn es in Regionen mit hoher Kaufkraft bzw. Produktivität keine hinreichenden finanziellen Anreize zur Niederlassung gäbe. Dies ist jedoch keinesfalls zu erkennen.
Ausgesprochen kritisch sind zudem Forderungen nach einer Berücksichtigung des kalkulatorischen Arztlohns bei der Weiterentwicklung der Gesamtvergütung zu bewerten. Erstens gibt es keinerlei gesetzliche oder untergesetzliche Vorgaben, wonach Veränderungen beim kalkulatorischen Arztlohn bei der Festsetzung der Gesamtvergütung berücksichtigt werden müssen. Zweitens ist der bereinigte Überschuss ohne jede Anpassung des kalkulatorischen Arztlohns zwischen 2007 und 2011 um rund 13.000 Euro oder etwa elf Prozent angestiegen. Im Jahr 2014 dürfte der bereinigte Überschuss nach Schätzungen des Gutachters zwischen 127.000 und 140.000 Euro gelegen haben. Drittens würde eine gesetzlich nicht normierte Berücksichtigung des kalkulatorischen Arztlohns bei der Weiterentwicklung der Gesamtvergütung zu einer für die Versichertengemeinschaft problematischen Ausgabendynamik führen – insbesondere durch eine sich gegenseitig verstärkende Mehrfachdynamisierung zwischen den Tarifverhandlungen im stationären Bereich und den Honorarverhandlungen in der ambulanten ärztlichen Versorgung.
Der vorliegende Bericht stellt erstmals ausgewählte Ergebnisse der „COVID-19 Health Literacy“ (COVID-HL) Studie bei Studierenden an Hochschulen in Deutschland vor. Im Fokus stehen Ergebnisse zur Informationssuche von und zur Zufriedenheit mit Online-Gesundheitsinformationen, zur digitalen Gesundheitskompetenz und zur psychischen Gesundheit von Studierenden während der Corona-Pandemie. Die Befragung erfolgte in Form eines Online-Surveys in der Zeit vom 25. März bis 17. April 2020. Insgesamt haben 14.895 Studierende aus 130 Hochschulen an der Studie teilgenommen. Die Ergebnisse zeigen, dass das Internet als Informationsquelle zum Thema Coronavirus bei Studierenden eine besondere Bedeutung einnimmt. Primäre Quellen der onlinebasierten Informationsrecherche zum Thema Coronavirus sind Suchmaschinen, Nachrichtenportale und Internetseiten öffentlicher Einrichtungen. Die häufigsten Suchanfragen betreffen dabei Informationen zur Ausbreitung des Coronavirus, zu Einschränkungen des Lebensalltags durch die Corona-Pandemie sowie zu aktuellen Situationseinschätzungen und handlungsleitenden Verhaltensempfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus. Jeder fünfte Studierende gab an, schon einmal nach Informationen zum Umgang mit psychischen Belastungen gesucht zu haben. Mehr als die Hälfte der Studierenden sind mit der Informationslage zufrieden, wobei sich für weibliche Studierende eine geringere Zufriedenheit feststellen lässt. Der Großteil der Studierenden weist eine ausreichende digitale Gesundheitskompetenz auf, d. h. ihnen fällt der Umgang mit Online-Gesundheitsinformationen zum Thema Coronavirus leicht. Am häufigsten berichten Studierende über Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit von Online-Gesundheitsinformationen sowie bei der Bewertung möglicher kommerzieller Interessen der recherchierten Informationen. Zudem weist ein Teil der Studierenden Probleme auf, die gesuchten Informationen im Internet zu finden, eigene Anliegen passgenau und verständlich zu formulieren und zu beurteilen, welche Personen die eigenen in sozialen Netzwerken oder Foren geposteten Nachrichten mitlesen können. Studierende mit einer hohen digitalen Gesundheitskompetenz weisen auch ein höheres psychisches Wohlbefinden auf. Eine hohe digitale Gesundheitskompetenz unterstützt Studierende dabei, proaktiv im Umgang mit gesundheitsrelevanten Informationen während der Corona-Pandemie umzugehen und informierte Entscheidungen zu treffen. Die vorliegende Studie zeigt die Selbsteinschätzung der Studierenden und deutet auf ihre selbst wahrgenommenen Herausforderungen und Belastungen hin. Für Studierende mit Einschränkungen, z. B. des psychischen Wohlbefindens, sollten zielgerichtete Informations- und Unterstützungsangebote aufgezeigt werden, um mit den Herausforderungen der Pandemie und insbesondere der Infodemie besser umgehen zu können.
Gesundheitskompetenz, verstanden als die Fähigkeit des Findens und angemessenen Umgangs mit gesundheitsbezogenen Informationen, kann als Schlüsselkompetenz des 21. Jahrhunderts verstanden werden. Angesichts der Informationsvielfalt und ihrer Bedeutung für die Erhaltung und Förderung von Gesundheit, sollte Gesundheitskompetenz möglichst früh im Lebenslauf und bereits in der Schule entwickelt und gefördert werden. Auf Basis eines nationalen Workshops mit Akteuren aus Wissenschaft, Praxis und Politik wird in dem vorliegenden Papier eine Vision zur Entwicklung von 100 Leuchtturmschulen bis zum Jahr 2025 entworfen. Diese Vision stellt der Ausgangspunkt einer neu gegründeten nationalen Allianz Gesundheitskompetenz und Schule dar.
Wirkungsbeschreibung | Fallstudie Witzenhausen
Das partizipative Forschungsprojekt „Age4Health – Gesunde Stadtteile für Ältere“ war ein Teilprojekt des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsverbundes PartKommPlus. In zwei Forschungsförderphasen (02/2015–01/2018; 02/2018–01/2021) untersuchte und förderte das Projekt gemeinsam mit professionellen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie bürgerschaftlich Engagierten und (älteren) Bürger:innen kommunale Gestaltungsmöglichkeiten für die gelingende Beteiligung Älterer – insbesondere auch in schwierigen Lebenslagen – im Stadtteil (Fallstudie Kassel-Bettenhausen) sowie im ländlichen Raum (Fallstudie Witzenhausen) und damit die Entwicklung von inklusiven und gesundheitsförderlichen Nachbarschaften.
In der Prozess- und Wirkungsbeschreibung werden Projektentwicklungen und -prozesse der in Witzenhausen (Werra-Meißner-Kreis) durchgeführten Fallstudie anhand ausgewählter zentraler Projektbausteine (Steuerungsgruppe, Runder Tisch » Älterwerden in Witzenhausen«, Seniorentreff, „Begegnungswoche »Schlemmen & Schnuddeln«“) beschrieben und die (Aus-)Wirkungen dieser partizipativen Forschungs- und Handlungsprozesse reflektiert.
2009 wurde die sog. Modellklausel in die Berufsgesetze von u. a. Hebammen und der Physiotherapie implementiert. Damit wurde es den Ländern befristet bis 2017 ermöglicht, eine primärqualifizierende, hochschulische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen zu erproben, um deren Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen sowie moderner berufspädagogischer Erkenntnisse zu ermöglichen. Absolventinnen und Absolventen solcher Studiengänge erwerben neben dem Bachelorabschluss die Berufszulassung. Die Studiengänge unterliegen einer Pflicht zur wissenschaftlichen Begleitung nach den Evaluationsrichtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 16.11.2009.
Auf dieser Grundlage werden am Fachbereich Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda seit dem Wintersemester 2012/13 Hebammen sowie seit dem Wintersemester 2013/14 Physiotherapeutinnen und -therapeuten akademisch ausgebildet. Das Evaluationskonzept der Hochschule Fulda greift zur Beantwortung des Fragenkatalogs des BMGs auf eine Kombination von Dokumentenanalysen, Expertenbefragungen, Befragung der Studierenden, Befragung der Praxispartner, einen Workshop zur Evaluation des praktischen Examens, Recherchen nach einschlägigen Studien und einen eintägigen Validierungsworkshop mit rund 100 Teilnehmenden zurück, die kontrastierend analysiert wurden. Am 14.07.2015 wurde ein Zwischenbericht vorgelegt, der im vorliegenden Abschlussbericht u. a. in Fragen zur staatlichen Prüfung und Kostenerhebung ergänzt wird.
Die Ergebnisse bestätigen, dass eine akademische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen machbar ist und dass Studierende von dem Mehrwert eines Hochschulstudiums profitieren. Beispielhaft kann die wissenschaftliche Schwerpunktsetzung, die gute personelle und sachliche Ausstattung, eine zielführende Verzahnung von Theorie und Praxis sowie der Einsatz aktueller pädagogischer Konzepte genannt werden. Probleme entstehen aufgrund der mangelnden Passung des Ausbildungssystems zu hochschulischen Strukturen und durch veraltete Vorgaben und Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Studierende sind die Hauptleidtragenden dieser Mängel. Eine Verlängerung der Modellklausel ist ohne eine Anpassung der Regelungen an hochschulische Strukturen nicht zielführend.
Finanziell könnte es, ohne rechtliche Gegensteuerung, neben einer Umverteilung der Kosten zuungunsten der Länder zu einer leichten Erhöhung der Ausbildungskosten kommen. Dem sind allerdings Qualitätszugewinne sowie der Mehrwert einer hochschulischen Ausbildung entgegenzustellen, was wiederum Kosteneinsparungen erwarten lässt. Für diese Kosten-Nutzen-Zusammenhänge, den Mehrwert der akademischen Ausbildung sowie den Verbleib der Absolventinnen und Absolventen besteht weiterer Forschungsbedarf.
Mit den Erfahrungen aus den Modellstudiengängen stellt sich nicht mehr die Frage, ob eine akademische Ausbildung sinnvoll ist, sondern wie diese rechtlich umgesetzt werden soll.
In der internationalen Literatur ist ein enger Zusammenhang zwischen einer guten Personalausstattung in der stationären Krankenhauspflege und einer qualitativ hochwertigen Versorgung gut dokumentiert. Die Sterblichkeit von Patientinnen und Patienten in Kliniken mit einer besseren Ausstattung an qualifizierten Pflegekräften ist niedriger als in Kliniken mit einer geringeren Personalausstattung in der Pflege. Außerdem kann eine gute Personalausstattung in der Pflege entscheidend zur Vermeidung von Stürzen beitragen. Umgekehrt gibt es starke Anzeichen dafür, dass eine niedrige Personalausstattung Fehler bei der Medikation begünstigt und die Gefahr von Infektionen im Krankenhaus erhöht. Zudem sinkt bei einer guten Personalausstattung die vom Pflegpersonal subjektiv empfundene Unterversorgung. Die Situation in der stationären Versorgung in Deutschland ist seit 1996 jedoch davon gekennzeichnet, dass sich die Personalausstattung in der Pflege bei deutlich steigenden Anforderungen kontinuierlich verschlechtert hat. Vor dem Hintergrund der internationalen Evidenz gefährden dieser anhaltende Trend und die daraus resultierende Arbeitsverdichtung für die Pflegenden die Qualität der Versorgung und die Gesundheit der Patientinnen und Patienten.
Es besteht akuter Handlungsbedarf, damit eine verbesserte Personalausstattung in den Krankenhäusern, Abteilungen und Stationen schnell wirksam werden kann. Die Gutachter schlagen daher folgendes Maßnahmenpaket vor – den „Pakt für gute Pflege“. Erstens erklären die Bundesländer die ehemals an allen Akutkliniken geltende Pflegepersonal-Regelung (PPR) als Instrument zur Berechnung der Personalmindestausstattung mit Wirkung vom 1. Januar 2015 für verbindlich. Die Bundesländer überwachen außerdem die Einhaltung der auf der Grundlage der PPR errechneten Personalmindestausstattung in den Krankenhäusern des jeweiligen Landes und veröffentlichen sowohl die IST- als auch die SOLL-Personalausstattung an den jeweiligen Kliniken. Die Bundesländer tragen zweitens ein Drittel des notwendigen Finanzbedarfs, indem sie sich verpflichten, die Finanzierung der Investitionen in den Jahren 2015 bis 2017 zu erhöhen. Die Kostenträger finanzieren ein weiteres Drittel des notwendigen Finanzbedarfs über eine Erhöhung der jeweiligen Landesbasisfallwerte. Durch die Überwachungsfunktion der Bundesländer muss sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Mittel auch für die Einhaltung der Personalmindeststandards in der Pflege verwendet werden. Die Kliniken finanzieren das verbleibende Drittel des notwendigen Finanzbedarfs durch interne Umschichtungen bzw. Effizienzsteigerungen. Kliniken, die schon heute quer zum landesweiten Trend eine hinreichende Personalausstattung in der Pflege aufgebaut haben, müssen so einen geringeren Finanzierungsanteil tragen als solche Kliniken, die einen unterdurchschnittlichen Personalbestand vorhalten. Während eines Übergangszeitraums von drei Jahren muss ein optimiertes Instrument zur objektiven Ermittlung des Pflege- und Personalbedarfs entwickelt werden, mit dessen Hilfe die Personalausstattung in der Pflege dauerhaft verbessert wird.
Hintergrund
Die Pflicht eines jeden Arztes/einer jeden Ärztin zu allen Geburten eine Hebamme hinzuzuziehen ist in Deutschland einzigartig. Hebammen argumentieren für, die Ärzteschaft gegen die Beibehaltung dieser Hinzuziehungspflicht im deutschen Hebammengesetz. Es stellt sich also die Frage, ob eine hebammengeleitete Geburtshilfe besser als eine ärztlich geleitete Geburtshilfe hinsichtlich der Outcomes für Mutter und Kind ist, und ob sich davon ausgehend die Beibehaltung der Hinzuziehungspflicht der Hebammen in Deutschland als sinnvoll erweist. Besonderer Fokus in dieser Arbeit liegt auf dem historischen Hintergrund der Hinzuziehungspflicht.
Methodik
Durch eine Literaturrecherche und die narrative Darstellung der Ergebnisse sollen die Forschungsfragen beantwortet werden. Hierzu wird Fachliteratur bezüglich zwei relevanter Aspekte analysiert: „Hebammengeleitete versus ärztlich geleitete Betreuungsmodelle“ und „Elterliche Erfahrungswerte und Wünsche bezüglich Hebammenbetreuung“.
Ergebnisse
Die Ergebnisse zeigen, dass die intrapartale Betreuung durch eine Hebamme mit besseren Outcomes für Mutter und Kind assoziiert ist als die ärztliche Betreuung. Ebenfalls zeigt sich, dass durch ausreichende, kompetente und kontinuierliche Geburtsbegleitung durch eine Hebamme die Geburtserfahrung positiver bewertet wird.
Fazit
Die Beibehaltung der Hinzuziehungspflicht ist mit Blick auf die aktuellen Forschungsergebnisse sinnvoll. Die Argumente der Gegner können entkräftet werden. Weitere Forschung ist anzustreben.
Schlüsselwörter
Hinzuziehungspflicht, Hebammengesetz (HebG), hebammengeleitete Betreuung, ärztlich geleitete Betreuung, Geburtserfahrung, Geburt
Ausgangslage
Hebammen können mit ihrem Expertenwissen und ihrem praktischen Erfahrungshintergrund unterrichtsergänzende Einsätze im Rahmen der Sexualerziehung an Grundschulen anbieten. Dabei erfahren die Kinder, dass Schwangerschaft, Geburt, Wochenbettphase und Stillzeit primär gesunde, vitale Lebensprozessen sind, können diese mit dem Berufsbild der Hebamme verknüpfen und möglicherweise im späteren Leben auf dieses Wissen zurückgreifen. Das Kasseler Modellprojekt „Hebammen in der Schule“ des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) bot Kasseler Grundschulen über den Zeitraum von einem Jahr Hebammenunterricht an (je zwei Einheiten à zwei Stunden) und führte in diesem Rahmen eine Schülerinnen- und Schülerbefragung durch.
Fragestellung
Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der Frage, welche Wirkungen der Hebammenunterricht auf die Schülerinnen und Schüler zeigte. Die Veränderungen sowohl in der emotionalen Einstellung der Kinder zu Schwangerschaft als auch deren kognitiver Wissensstand zu Aufgaben, Arbeitsweise und Tätigkeitsbereich einer Hebamme wurden ebenso wie die subjektive Bewertung des Hebammenunterrichts durch die Kinder erfasst.
Methodik
Anhand eines standardisierten Fragebogens wurden im Schuljahr 2006/2007 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen drei und vier (N=1.105) vor und am Tag nach dem Hebammeneinsatz befragt.
Ergebnisse
Nach der Hebammenstunde zeigten die befragten Kinder eine Verbesserung ihres Wissenstandes zu Aufgaben, Arbeitsweise und Tätigkeitsbereich des Hebammenberufes. Verbanden außerdem zuvor 36,3 Prozent der Befragten Schwangerschaft mit Angst und Gefahr, tat dies im Nachhinein nur noch jedes vierte Kind (25,7 Prozent). Der Großteil der Kinder bewertete den Unterricht durch die Hebamme zudem als sehr interessant (81 Prozent) und gut verständlich (83,4 Prozent).
Schlussfolgerung
Die Untersuchung dokumentiert sowohl die Qualität als auch den positiven Einfluss des Hebammenunterrichts auf die Einstellung und den themenbezogenen Wissensstand der befragten Kinder. Hebammen können mit ihrem Unterrichtsangebot einen wichtigen Beitrag in der gesundheitlichen und sexuellen Bildung von Kindern leisten. Die Ergebnisse regen eine Weiterentwicklung sowohl des Konzeptes als auch der Evaluation des Projektes an.
Die Anforderungen an die stationäre Pflege in Pflegeheimen haben sich in der jüngeren Vergangenheit massiv verschärft. Zudem wird die Zahl der Pflegebedürftigen mit stationärem Versorgungbedarf in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch weiter deutlich zunehmen. In der Vergangenheit konnte ein bescheidener Personalaufwuchs den gestiegenen Pflegebedarf nur teilweise kompensieren. Die verschlechterten Betreuungsrelationen und die moderat gesunkene Fachkraftquote weisen auf steigende Belastungen für die Beschäftigten und Gefahren für die Pflegequalität in Pflegeheimen hin.
Die Empirie aus den USA zu den Auswirkungen gesetzlicher Personalbemessung zeigt, dass positive Effekte auf die Pflegequalität vor allem durch die Neueinstellung von Pflegefachkräften entstehen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass Einrichtungen zur Erfüllung der Mindeststandards in die Neueinstellung von Pflegehilfskräften investieren. Die Entwicklung der Mindeststandards zur Personalbemessung in den USA ist aus deutscher Sicht insofern vorbildhaft, als dass zumindest die Empfehlungen auf der vorliegenden Evidenz und auf der Basis umfangreichen Datenmaterials zum Zusammenhang von Personalausstattung und Pflegequalität beruhen. Die Mindeststandards in den einzelnen Bundesstaaten liegen teilweise deutlich unter diesen Empfehlungen – was durch politische und finanzielle Restriktionen erklärbar sein dürfte.
Grundsätzlich es zu begrüßen, dass mit dem PSG II der Gesetzgeber in Deutschland erstmals die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen normiert. Die derzeitigen Reglungen sind in diesem Zusammenhang völlig ungenügend. Alleine die Entwicklung eines wissenschaftlich validierten Verfahrens zur Personalbemessung wird jedoch weder die Personalausstattung in den Einrichtungen erhöhen noch die Pflegequalität verbessern. Dazu müssten erstens die zuständigen Behörden in den Bundesländern dazu verpflichtet werden, die Einhaltung des postulierten Personalbedarfs zu überprüfen und ggf. auch zu sanktionieren. Zweitens müssten verschärfte Standards in der Personalbemessung daher hinreichend Berücksichtigung in den Pflegesatzverhandlungen zwischen Einrichtungen und Kostenträgern finden. Drittens ist die Einheitlichkeit der Umsetzung in den Bundesländern eine wichtige Voraussetzung für die Festlegung von Mindeststandards zur Personalbemessung, um einen sachlich nicht zu rechtfertigenden „Flickenteppich“ von landesgesetzlichen Reglungen zu verhindern.
Ausgesprochen problematisch ist aus gutachterlicher Sicht jedoch, dass selbst bei einem fristgerechten Abschluss des Verfahrens ein System zur Personalbemessung erst am 30. Juni 2020 vorliegen wird. Dieser lange Übergangszeitraum ist vor dem Hintergrund der Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen, der damit verbundenen Belastungen für die Pflegekräfte und der resultierenden Gefährdung der Pflegequalität nicht akzeptabel. Daher wird vorgeschlagen, dass der mit dem Pflegestärkungsgesetz I eingerichtete Pflegevorsorgefonds in einen Pflegepersonalfonds umgewidmet wird.
Der Pflegepersonalfonds übernimmt im Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2020 die Finanzierung für nachweisbar nach dem 1. Januar 2016 neu eingestelltes Personal in der direkten Pflege in stationären Pflegeeinrichtungen. Die Einrichtung des Pflegepersonalfonds würde ein deutliches Signal senden, dass der Finanzierung einer hinreichenden Personalausstattung in Pflegeheimen eine hohe gesellschaftliche Priorität zukommt, was wiederum einen positiven Effekt auf die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe mit sich bringen dürfte. Zudem würden die Träger von Pflegeeinrichtungen finanziellen Spielraum gewinnen, um eine ohnehin dringend notwendige Verbesserung der Gehälter in der stationären Pflege finanzieren zu können.
Wie belastet sind Hausärztinnen und Hausärzte in Deutschland? Ein Workload-Vergleich nach Praxislage
Hintergrund: Arbeitsbedingungen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Gebieten werden von Medizinstudierenden mit einem erhöhten Workload assoziiert. Dies könnte ein wesentlicher Grund für die rückläufigen Wiederbesetzungsraten frei werdender Arztsitze in ländlichen Regionen sein.
Fragestellung: Es wird der Frage nachgegangen, ob Disparitäten im hausärztlichen Workload in Abhängigkeit von der geografischen Praxislage vorliegen. Im Anschluss wird die Assoziation zwischen objektivem Workload und subjektiver Belastungsempfindung untersucht.
Material und Methoden: Als Datenbasis dient die schriftliche Befragung von 238 Hausärztinnen und Hausärzten im Rahmen der QUALICOPC-Studie. Der objektive Workload wird durch Bildung eines Index gemessen, der die Wochenarbeitszeit und den Umfang geleisteter Bereitschaftsdienste sowie von Haus- und Heimbesuchen einschließt. Der subjektive Workload wird durch ärztliche Bewertungen der individuellen Belastungen hinsichtlich des Verwaltungsaufwands, des Stresses und des Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung operationalisiert.
Ergebnisse: Der hausärztliche Workload steigt mit zunehmender Ländlichkeit der Praxislage. In der Stichprobe arbeiten Landärztinnen und -ärzte im Mittel länger als ihre städtischen Kolleginnen und Kollegen, haben mehr Patientinnen und Patienten durch Haus- und Heimbesuche zu versorgen und erbringen deutlich mehr Bereitschaftsdienste. Mit der Zunahme des objektiven Workloads steigt auch der subjektive Workload.
Diskussion: Ländlich praktizierende Hausärztinnen und Hausärzte weisen im Vergleich zu ihrem städtischen Kollegium sowohl einen höheren objektiven als auch subjektiven Workload auf. Maßnahmen zur Workload-Reduktion in ländlichen Regionen – wie etwa die Zentralisierung von Bereitschaftsdiensten – sollten daher stärker in den Fokus gesundheitspolitischer Bemühungen rücken.
Mit dem Modellprojekt SOwieDAheim wird im hessischen Main-Kinzig-Kreis seit dem Jahr 2006 das innovative Konzept der häuslichen Tagespflege erprobt. Im Gegensatz zur professionellen Tagespflege werden ältere hilfsbedürftige Menschen nicht in einer Einrichtung, sondern in Privathaushalten betreut. Ehrenamtlich Engagierte sind als Betreuungspersonen eingesetzt. Sie werden von hauptamtlichen Fachkräften punktuell unterstützt. Besonders geeignet ist das Angebot für Demenzerkrankte, die von der Betreuung in kleinen Gruppen mit vier bis fünf Gästen in der alltagsorientierten Atmosphäre der Gastfamilien profitieren. Das Projekt begegnet einer bestehenden Unterversorgung von Tagespflegeangeboten und hat das Ziel, pflegende Angehörige bei der häuslichen Betreuung demenzerkrankter Menschen zu entlasten.
Ziel der ethnographischen Untersuchung war es, aus Perspektive der Ehrenamtlichen Strategien und Kompetenzen zu analysieren, die sie zur Betreuung der demenziell veränderten Gäste einsetzen. Die Methodik der teilnehmenden Beobachtung ermöglichte einen Einblick in die Lebenswelt von vier Gasthaushalten. Die Datenanalyse erfolgte angelehnt an die Grounded Theory. Die zentrale Kategorie „Alltäglichkeit herstellen“ spiegelt dabei eine Ambivalenz des Projektes wider. Das Ziel eines alltagsorientierten Gast-Gastgeber-Kontextes ist durch die zum Teil erheblichen körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen der Gäste nur eingeschränkt gegeben. Um deren besondere Bedürfnisse zu erfüllen, setzen die ehrenamtlichen Betreuungspersonen professionelle Kompetenzen ein. Motiviert für ihre anspruchsvolle Tätigkeit werden sie insbesondere durch die positiven Rückmeldungen der Gäste.
In der Reflexion der Ergebnisse wird betrachtet, dass subjektiv belastende Aspekte der ehrenamtlichen Tätigkeit vom Anspruch der Betreuungspersonen an die Professionalität ihrer Betreuung beeinflusst sein können. Als bedeutend ist daher die unterstützende Begleitung der Fachkräfte einzuschätzen. Die eingesetzten sozialen und personalen Kompetenzen der Ehrenamtlichen scheinen eher im Lebensverlauf erworben zu sein und weniger durch Schulungen vermittelbar, was auf die Relevanz des Auswahlprozesses angehender Betreuungspersonen verweist. In den untersuchten Gasthaushalten gelingt es, durch die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen demenzerkrankte Menschen bedürfnisorientiert zu betreuen, sodass aus gesundheitspolitischer Perspektive im Modellprojekt SOwieDAheim Empfehlungen nach innovativen Betreuungsangeboten verwirklicht werden.
In our paper we investigate the role of civil society organisations (CSOs) in the provision of services and in forming advocacy coalitions for illegalized migrants in Bern and Vienna. We analyse the variety of CSOs which actively challenge policies of exclusion at the urban level. We examine the political and social practices of CSOs in local welfare arrangements and their organizational structures, the way they build up solidarity relations, networks and alliances, and their relations to municipality and urban authorities. By focusing on varieties of practices and strategies of CSOs, we shed light on civil society’s crucial role concerning the construction of urban infrastructure of solidarity and aim to show how local arrangements for illegalized migrants are co-produced and negotiated by a variety of actors within urban settings.
Hintergrund und Zielsetzung:
Die Corona-Pandemie ging mit umfangreichen Veränderungen des Alltages an Grund- und weiterführenden Schulen einher und stellte an Menschen deutschlandweit hohe Anforderungen an den Umgang mit Gesundheitsinformationen. Aktuelle Studien deuteten auf ein hohes Belastungserleben und eine psychische Beanspruchung von Schüler*innen, Schulleitungen und Lehrpersonen während der Corona-Pandemie hin. Vor diesem Hintergrund wurde am Fachbereich Gesundheitswissenschaften der Hochschule Fulda unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Rathmann die Studie zur „Gesundheit und Gesundheitskompetenz von Schüler*innen, Schulleitungs- und Lehrpersonal an hessischen Grund- und weiterführenden Schulen in Zeiten der Corona-Pandemie (GhoStiH)“ durchgeführt. Innerhalb der Studie wurde (1) das Belastungs- und Beanspruchungserleben sowie die Gesundheitskompetenz von Schulleitungen, Lehrpersonen und Schüler*innen an hessischen Grund- und weiterführenden Schulen erfasst. Daneben standen (2) wahrgenommene Veränderungsbedarfe im Hinblick auf Belastungen, Beanspruchungen und die Gesundheitskompetenz von Schulleitungen, Lehrpersonen und Schüler*innen während der Corona-Pandemie im Fokus. Schließlich sollten (3) Handlungsempfehlungen zur Minderung pandemiebedingter Belastungen und Beanspruchungen sowie zur Förderung der Gesundheitskompetenz bei den Zielgruppen formuliert werden.
Methodik:
Im Rahmen des qualitativen Anteils der Studie wurden im Zeitraum von März bis Mai 2021 n=8 Schüler*innen wie auch n=7 Schulleitungen und n=9 Lehrpersonen mithilfe von problemzentrierten Interviews telefonisch bzw. videogestützt befragt. Die Interviews wurden transkribiert und mithilfe der qualitativen Inhaltsanalyse unter Verwendung deduktiver und induktiver Kategorienbildung ausgewertet.
Ergebnisse:
Die Ergebnisse wiesen auf ein starkes Belastungs- und Beanspruchungserleben der Schüler*innen wie auch des Schulleitungs- und Lehrpersonals während der Corona-Pandemie hin. Fehlende soziale Beziehungen und fehlende Alltagsstrukturen stellten starke Belastungen der Schüler*innen dar und wirkten sich negativ auf die psychische Gesundheit aus. Dabei waren Gefühle der Einsamkeit, Langeweile, Aggressivität und des "Genervtseins“ in allen Gruppen der Schüler*innen präsent. Das Gesundheitsverhalten, wie etwa das Bewegungs- und Ernährungsverhalten, war bei den Schüler*innen unterschiedlich stark ausgeprägt. Die kritische Beurteilung pandemiespezifischer Gesundheitsinformationen bereitete einem Teil der Schüler*innen Schwierigkeiten, wohingegen das Finden, Verstehen und Anwenden der Informationen weniger problematisch erschien.
Belastungen und Beanspruchungen des Schulleitungs- und Lehrpersonals bezogen sich überwiegend auf die Ebenen der Arbeitsaufgabe, -organisation, -umgebung und das soziale Umfeld während der Corona-Pandemie. Die Interviews deuteten auf eine psychisch-emotionale Beanspruchung des Schulleitungs- und Lehrpersonals während der Corona-Pandemie hin, wohingegen physische Beanspruchungen eine untergeordnete Rolle spielten. Die Mehrheit der Befragten berichtete von einem ausgeprägten Gesundheitsverhalten und einem hohen Gesundheitsbewusstsein. Anhand der Interviews zeigten sich nur wenige Schwierigkeiten des Schulleitungs- und Lehrpersonals im Umgang mit pandemiespezifischen Gesundheitsinformationen, welche überwiegend auf den Kompetenz-Ebenen der Beurteilung und Anwendung zu finden waren. Bedarfe wurden im Hinblick auf schulische Rahmenbedingungen, Kommunikations- und Kooperationsprozesse wie auch auf gesundheitsbezogene Angebote formuliert.
Schlussfolgerungen:
Um das Belastungserleben von Schüler*innen während der Corona-Pandemie und in vergleichbaren Situationen zu senken und einen Beitrag zur Stärkung von Gesundheit und Wohlbefinden zu leisten, wurden vier Handlungsfelder identifiziert. Das erste Handlungsfeld bezieht sich auf eine „Strukturierung des Alltages“, welche während der Corona-Pandemie im Falle vieler Schüler*innen abhandengekommen ist. Als zweites Handlungsfeld wurden “schulische Rahmenbedingungen” identifiziert. Demnach können u. a. einheitliche Regelungen im Distanz-Unterricht, übersichtlich gestaltete Lernplattformen und ein angemessener Workload zu einer Entlastung der Schüler*innen beitragen. Die Bereiche “Kommunikation und soziale Beziehungen” stellten ein drittes Handlungsfeld dar. Schüler*innen sollte trotz andemiebedingter Einschränkungen die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte erleichtert werden, wobei Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte eine unterstützende Funktion einnehmen. Das letzte Handlungsfeld weist auf die Notwendigkeit von Ansätzen zur Stärkung der “Gesundheitskompetenz und des Gesundheitsbewusstseins” bei Schüler*innen aller Altersgruppen hin.
Um zu einer Entlastung des Schulleitungs- und Lehrpersonals während der Corona-Pandemie und in künftigen Ausnahmesituationen beizutragen, wurden drei Handlungsfelder identifiziert. Das erste Handlungsfeld „schulische Rahmenbedingungen“ beinhaltet die Qualifikation von Lehrpersonen im Bereich des Distanzunterrichts, den Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen und deren technischer Ausstattung sowie die Aufstockung personeller Ressourcen. Das zweite Handlungsfeld „Kommunikation und Kooperation“ bezieht sich u. a. auf die Partizipation von Schulleitungen und Lehrpersonen an politischen Entscheiden, auf die Informationsweitergabe und -aufbereitung seitens politischer Akteur*innen sowie auf schulinterne und -externe Austauschmöglichkeiten. Schließlich betont das dritte Handlungsfeld „Prävention und Gesundheitsförderung“ die Relevanz von Aktivitäten zur Förderung der psychischen Gesundheit des Schulleitungs- und Lehrpersonals während der Corona-Pandemie.
Mit der Einführung des Bürgergeldes im SGB II soll der Eingliederungsprozess von erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden weiterentwickelt werden. Hierzu wurde die bisher im SGB II bestehende Eingliederungsvereinbarung durch einen Plan zur Verbesserung der Teilhabe (Kooperationsplan) abgelöst. Ziel ist es, mit dem Kooperationsplan, den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den Jobcentern ein Instrument an die Hand zu geben, in dem sie in klarer und verständlicher Sprache die gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie dokumentieren. Hierzu wurde der Kooperationsplan in Form eines nicht rechtsverbindlichen Plans konzipiert und von möglichen Rechtsfolgen entkoppelt. In der Fachliteratur ist die Rechtsnatur des Kooperationsplans bereits wenige Monate nach seinem Inkrafttreten umstritten. Das Ziel, gemeinsam eine passende Eingliederungsstrategie zu entwickeln und diese in einer klaren und verständlichen Sprache im Kooperationsplan festzuhalten, wird hierbei aus den Augen verloren. Vielmehr besteht in den Jobcentern eine große Unsicherheit im Umgang mit dem Kooperationsplan.
Diese Bachelorarbeit gibt eine Antwort auf die Frage: Welche Kriterien sollte der Kooperationsplan erfüllen, damit die rechtlichen Voraussetzungen eines unverbindlichen Planungsinstruments vorliegen? Hierzu wird ein Überblick über die Aufgaben und das Ziel des SGB II gegeben. Es werden die Gründe herausgearbeitet, die den Gesetzgeber veranlasst haben, die Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan abzulösen. Im Weiteren werden die gesetzlichen Vorgaben des Kooperationsplans zusammengefasst und die in der Fachliteratur diskutierten Handlungsformen dargestellt und kritisch betrachtet. Anschließend wird der Kooperationsplan in den Kontext zu den Aufgaben und dem Ziel des Bürgergeldes gesetzt. Die in der Fachliteratur bestehenden Ausführungen für die Gestaltung und die Inhalte des Kooperationsplans als ein unverbindliches Planungsinstrument werden mit Blick auf die Forschungsfrage kritisch betrachtet und diskutiert. Abschießend wird auf die gerichtliche Überprüfbarkeit des Kooperationsplans eingegangen. Zusätzlich erfolgt ein Blick in die anderen im Sozialgesetzbuch besehenden Pläne. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen wird die Forschungsfrage beantwortet.
Hintergrund: Das Konzept der organisationalen Gesundheitskompetenz (OGK) hat in den letzten Jahren in Forschung und Praxis großen Aufschwung im deutschsprachigen Raum bekommen. Lange Zeit lag der Fokus auf der „persönlichen Gesundheitskompetenz“ – also den individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten von Menschen beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Gesundheitsinformationen und -dienstleistungen.
Mittlerweile richtet sich der Blick zunehmend auf die Anforderungen, Komplexität und Rahmenbedingungen von Organisationen, Lebenswelten und Settings, in denen Menschen aufwachsen, leben und arbeiten. Die Rahmenbedingungen, Anforderungen und die Komplexität von Organisationen sollen möglichst so gestaltet werden, dass sich Nutzende (u. a. Patient*innen, Gesundheitsfachberufe bzw. Fachpersonen) gesundheitskompetent verhalten können. Damit wird die Verantwortung bei den Organisationen und Lebenswelten sowie den dort agierenden Akteuren gesehen.
Inwieweit sich Nutzende gesundheitskompetent verhalten können, ist maßgeblich von der jeweiligen Situation, dem Anwendungskontext, der Komplexität des jeweiligen Systems und dessen Rahmenbedingungen abhängig. Entscheidend ist auch die Bereitschaft und Fähigkeit der dort tätigen Akteure (z. B. Leitungspersonal, Gesundheitsfachberufe), Strukturen und Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie die GK ihrer Patient*innen und Bewohner*innen fördern können (Rathmann et al. 2024).
Ziel der vorliegenden Übersicht ist es, einen Überblick über Maßnahmen, Methoden und Techniken (d. h. „Tools“) zur Stärkung der OGK in verschiedenen Standards bzw. Handlungsfeldern der OGK bereitzustellen.
Methodik: Die vorliegende Übersicht zum Thema „Gesundheitskompetenz in und mit der Praxis entwickeln: Überblick über „Tools“ zur Stärkung der organisationalen Gesundheitskompetenz“ wurde im Anschluss an das Projekt „Entwicklung der Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (EwiKo)“ erstellt (Rathmann/László 2024a). Um Maßnahmen, Techniken und Methoden (sog. „Tools“) zur Stärkung der OGK zu ermitteln, wurde im Rahmen des Projekts „EwiKo“ auf bereits existierende Arbeiten zurückgegriffen, die Maßnahmen (d. h. Tools bzw. Methoden und Techniken) bereitstellen.
Die Tools wurden nach den acht Standards bzw. Handlungsfeldern der OGK aufgeführt, d. h. 1) Leitbild und Einrichtungskultur, 2) Gemeinsame Entwicklung von Materialien, 3) Schulung der Mitarbeitenden zur GK, 4) Orientierung, 5) Gesundheitskompetente Kommunikation, 6) GK der Klient*innen, 7) GK der Mitarbeitenden, 8) GK in der Bevölkerung (Rathmann et al .2021a, 2021b). Daneben wurden pro Standard bzw. Handlungsfeld auch Praxisleitfäden aufgeführt, die als handlungsleitende Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Piloteinrichtungen dienen, um Maßnahmen zur Entwicklung der OGK selbstständig umzusetzen. Die Praxisleitfäden bieten Anleitung und Hilfestellung zur Umsetzung von Tools zur Stärkung der GK in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung an. Ziel ist dabei, die Vorbereitung und Umsetzung der Tools in Form einer Schritt-für-Schritt-Anleitung darzustellen.
Ergebnisse: Basierend auf einer Recherche nach Tools zur Stärkung der OGK wurden im Projekt „EwiKo“ für die Handlungsfelder 1-6 und 8 Praxisleitfäden entwickelt. Dabei wurden Tools ausgewählt, die sich in der Praxis bewährt haben bzw. die insbesondere für den Versorgungssektor als relevant erachtet wurden.
• In Praxisleitfaden 1 zum Handlungsfeld 1 „Leitbild und Einrichtungskultur“ können Einrichtungen der Gesundheitsversorgung mit dem Tool „Die verdeckte Testperson“ („Mystery Patient“) durch eine sog. „verdeckte Testperson“ Hinweise zur Qualität von (Gesundheits-)Leistungen, Informationen und Materialien zur Gesundheit aufdecken und basierend darauf, Prozesse und Abläufe optimieren.
• In Praxisleitfaden 2 zum Handlungsfeld 2 „Gemeinsame Entwicklung von Materialien“ empfehlen die Tools zunächst die Etablierung einer Arbeitsgruppe zur partizipativen Entwicklung von Informationsmaterialien mit Patient*innen, Bewohner*innen, Klient*innen. Anschließend werden gemeinsam Schlüsselthemen identifiziert, Materialien entwickelt und durch Patient*innen, Bewohner*innen, Klient*innen angewendet und erprobt.
• In Praxisleitfaden 3 zum Handlungsfeld 3 „Schulung der Mitarbeitenden zur GK“ werden Tools zur Förderung der GK von Führungs- und Leitungspersonen bereitgestellt, wie u. a. „Red Flags“ („Warnsignale“), Präsentationsfolien zur GK, Wissensquiz über GK.
• Um die Erreichbarkeit von und Orientierung innerhalb von Einrichtungen der Gesundheitsversorgung zu erleichtern, erweist sich das „Walking Interview“ (dt. „Rundgang-Gespräch“) im Praxisleitfaden 4 zum Handlungsfeld 4 „Orientierung“ als hilfreich.
• In Praxisleitfaden 5 zum Handlungsfeld 5 „Gesundheitskompetente Kommunikation“ unterstützt u. a. das Tool „Teach back“ („Zurückerklären“) medizinische Fachpersonen bei der gesundheitskompetenten und verständlichen Gesprächsführung mit Patient*innen, Bewohner*innen und Klient*innen.
• Die gesundheitskompetente Kommunikation von Patient*innen sowie Bewohner*innen und deren Angehörigen wird in Praxisleitfaden 6 für das Handlungsfeld 6 „GK der Patient*innen bzw. Bewohner*innen“ adressiert. Darin stehen bewährte Tools wie „Ask Me Three“ (dt. „Zu drei Fragen ermutigen“) und „Questions are the Answer“ (dt. „Fragen sind die Antwort“) im Fokus.
• Für das Handlungsfeld 7 „GK der Mitarbeitenden“ wurde auf die Materialien zur Gesundheitserhaltung und -prävention des wissenschaftlich fundierten Projekts PENELOPE (AOK PLUS und TU Dresden) zurückgegriffen.
• Um zur GK der Bevölkerung beizutragen, eignen sich sog. „Patienten-Informations-Zentren (PIZ)“, die in Praxisleitfaden 8 zum Handlungsfeld 8 „GK in der Bevölkerung“ beschrieben werden.
Entlang der „Schritt-für-Schritt-Anleitung – in sieben Schritten zur gesundheitskompetenten Einrichtung“ (Rathmann et al. 2023) erfolgt die Umsetzung der Tools bedarfsspezifisch und handlungsleitend in den Einrichtungen aufgrund von „Checklisten“, „Handzetteln“, „Vorlagen“, Erklärvideos, Fallbeispielen und weiteren Unterstützungsmaterialien, die mit Einrichtungen der Gesundheitsversorgung erprobt und evaluiert wurden.
Schlussfolgerung: Im Rahmen des Projekts „EwiKo“ sind zahlreiche praxisanleitende Materialien – d. h. Toolboxen, eine digitale Tool-Datenbank, fünf Selbstchecks, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Übersichten und Praxisleitfäden – für die Entwicklung und Förderung der OGK in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung entstanden. Die Toolboxen und Selbstchecks zur Erfassung der OGK im Krankenhaus, Einrichtungen der (Alten-)Pflege und Eingliederungshilfe (im Bereich Wohnen und Arbeiten/Werkstätten für Menschen mit Behinderung/WfbM) sowie in Leichter Sprache sind nun verfügbar: https://fuldok.hs-fulda.de/1066. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung und Praxisleitfäden zur Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der OGK entlang der acht OGK-Standards sollen Gesundheitseinrichtungen und den dortigen Fach- und Leitungspersonen bei der leichten Anwendung behilflich sein.
Hintergrund: Das Konzept der organisationalen Gesundheitskompetenz (OGK) hat in den letzten Jahren in Forschung und Praxis großen Aufschwung im deutschsprachigen Raum bekommen. Lange Zeit lag der Fokus auf der „persönlichen Gesundheitskompetenz“ – also den individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten von Menschen beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Gesundheitsinformationen und -dienstleistungen.
Mittlerweile richtet sich der Blick zunehmend auf die Anforderungen, Komplexität und Rahmenbedingungen von Organisationen, Lebenswelten und Settings, in denen Menschen aufwachsen, leben und arbeiten. Die Rahmenbedingungen, Anforderungen und die Komplexität von Organisationen sollen möglichst so gestaltet werden, dass sich Nutzende (u. a. Patient*innen, Gesundheitsfachberufe bzw. Fachpersonen) gesundheitskompetent verhalten können. Damit wird die Verantwortung bei den Organisationen und Lebenswelten sowie den dort agierenden Akteuren gesehen.
Inwieweit sich Nutzende gesundheitskompetent verhalten können, ist maßgeblich von der jeweiligen Situation, dem Anwendungskontext, der Komplexität des jeweiligen Systems und dessen Rahmenbedingungen abhängig. Entscheidend ist auch die Bereitschaft und Fähigkeit der dort tätigen Akteure (z. B. Leitungspersonal, Gesundheitsfachberufe), Strukturen und Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie die GK ihrer Patient*innen und Bewohner*innen fördern können (Rathmann et al. 2024). Ziel der Übersicht ist es, die bislang vielfach verwendeten Definitionen der OGK aufzuführen, um Forscher*innen, Studierenden und Praktiker*innen einen Überblick zu geben.
Methodik: Die Übersicht „Definitionen der organisationalen Gesundheitskompetenz“ basiert auf einer Literaturrecherche (Zelf/Rathmann 2023, Rathmann et al. 2023b), die in elektronischen Datenbanken (CINAHL, EMBASE, PubMed, PsycInfo) sowie durch Handrecherche in thematisch relevanten deutsch- und englischsprachigen Zeitschriften durchgeführt wurde. Die vorliegende Übersicht dient als Orientierungshilfe, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
Ergebnisse: Die meisten Definitionen der OGK beziehen sich auf die Gesundheitsversorgung und hier insbesondere auf sog. „Krankenbehandlungsorganisationen“ (Dietscher et al. 2015, Dietscher/Pelikan 2023). Neuere Definitionen beziehen sich nicht mehr nur auf die (akut-)stationäre Versorgung (im Krankenhaus), sondern auch auf den ambulanten Bereich (Trezona et al. 2017). Zahlreiche neuere Definitionen erweitern ihre Perspektive durch die Berücksichtigung um das Sozial-, Erziehungs- und Bildungssystem (Rathmann et al. 2024, Rathmann/László 2024a, Schaefer et al. 2019).
In Anlehnung an die Ergebnisse der internationalen Arbeitsgruppe „Health Promoting Hospitals & Health Literate Healthcare Organizations“ (HPH & HLO) umfasst die OGK acht Standards (Working Group HPH & HLO 2019). Beginnend mit der Implementierung der GK über alle Strukturen der Einrichtung (u. a. im Leitbild) hinweg auch die Schulung der Mitarbeitenden zur GK sowie die GK der Patient*innen bzw. Bewohner*innen oder im Bereich der patient*innenzentrierten Kommunikation kann die OGK auf den Ebenen der Organisation, der (Gesundheits-)Fachpersonen oder der Patient*innen und Bewohner*innen adressiert werden.
Aufgrund der Erfahrungen mit Praxiseinrichtungen, insbesondere im Pflegebereich, sprechen Rathmann und Kolleg*innen (2021a, 2021b) nicht mehr von „Standards“, sondern von „Handlungsfeldern“ der OGK, um Verwechslungen mit den „Pflegestandards“ zu vermeiden (László/Spatzier/Rathmann 2024, Rathmann et al. 2023a, 2023b, Rathmann/László 2024b).
Die Definitionen – so vielfältig sie sein mögen – heben insbesondere hervor, dass Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, im Sinne des relationalen Ansatzes der OGK, Maßnahmen zur Stärkung der GK über alle Strukturen der Einrichtung hinweg umsetzen, um ihren Patient*innen, Bewohner*innen oder Angehörigen verlässliche und leicht verständliche gesundheitsbezogene Informationen verfügbar zu machen. Sie beziehen Patient*innen, Bewohner*innen oder Angehörige sowie Mitarbeitende (d. h. Leitungs- und Fachpersonen) in die Entwicklung von Dokumenten, Materialen und Dienstleistungen ein, schulen die Mitarbeitenden im Sinne der OGK im Bereich der GK, ermöglichen eine einfache Orientierung und leichten Zugang zu Angeboten, Dokumenten und Materialien, adressieren die gesundheitskompetente Kommunikation und fördern die GK von Patient*innen, Bewohner*innen oder Angehörigen, Mitarbeitende und der lokalen Bevölkerung (Brach et al. 2012, Rathmann/László 2024a, 2024b).
Schlussfolgerung: Der Überblick verweist darauf, wie vielfältig die Definitionen zur OGK sind. Insgesamt hebt die Mehrzahl der Definitionen zur OGK den situativen und relationalen Fokus hervor und damit die Bedeutung und Verantwortung von Organisationen bzw. Systemen, um die Anforderungen und Komplexität zu reduzieren und solche Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu einem höheren Maß an Gesundheitskompetenz bei allen Nutzenden und Akteuren beitragen.
Hintergrund: Das Konzept der organisationalen Gesundheitskompetenz (OGK) hat in den letzten Jahren in Forschung und Praxis großen Aufschwung im deutschsprachigen Raum bekommen. Lange Zeit lag der Fokus auf der „persönlichen Gesundheitskompetenz“ – also den individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten von Menschen beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Gesundheitsinformationen und -dienstleistungen.
Mittlerweile richtet sich der Blick zunehmend auf die Anforderungen, Komplexität und Rahmenbedingungen von Organisationen, Lebenswelten und Settings, in denen Menschen aufwachsen, leben und arbeiten. Die Rahmenbedingungen, Anforderungen und die Komplexität von Organisationen sollen möglichst so gestaltet werden, dass sich Nutzende (u. a. Patient*innen, Gesundheitsfachberufe bzw. Fachpersonen) gesundheitskompetent verhalten können. Damit wird die Verantwortung bei den Organisationen und Lebenswelten sowie den dort agierenden Akteuren gesehen.
Inwieweit sich Nutzende gesundheitskompetent verhalten können, ist maßgeblich von der jeweiligen Situation, dem Anwendungskontext, der Komplexität des jeweiligen Systems und dessen Rahmenbedingungen abhängig. Entscheidend ist auch die Bereitschaft und Fähigkeit der dort tätigen Akteure (z. B. Leitungspersonal, Gesundheitsfachberufe), Strukturen und Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie die GK ihrer Patient*innen und Bewohner*innen fördern können (Rathmann et al. 2024). Ziel der Übersicht ist es, Instrumente zur Messung der OGK aufzuführen, die international und national in verschiedenen Einrichtungsarten der Gesundheitsversorgung verwendet werden.
Methodik: Die „Übersicht über Instrumente zur Messung der organisationalen Gesundheitskompetenz“ basiert auf einer Literaturrecherche (Zelf/Rathmann 2023, Rathmann et al. 2023f), die in elektronischen Datenbanken (CINAHL, EMBASE, PubMed, PsycInfo) sowie durch Handrecherche in thematisch relevanten deutsch- und englischsprachigen Zeitschriften durchgeführt wurde. Die vorliegende Übersicht dient als Orientierungshilfe, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
Ergebnisse: In den letzten Jahren sind zahlreiche Messinstrumente, sog. Selbstbewertungsinstrumente, zur Erfassung der OGK entstanden (De Gani et al. 2020, Klockmann et al. 2023, Rathmann et al. 2020, 2023a-e, Trezona et al. 2017).
Die Studienlage verweist darauf, dass sich die meisten Instrumente auf bestimmte Einrichtungsarten der Gesundheitsversorgung, wie z. B. Krankenhaus (Dietscher et al. 2015, Kowalski et al. 2015, Working Group HPH & HLO 2019), Arztpraxen der Primärversorgung (Altin et al. 2015, De Gani et al. 2020), Apotheken (Jacobson et al. 2007) oder Einrichtungen des kommunalen Sektors (TasCOSS 2020) beziehen. Einige Instrumente fokussieren sich auf ausgewählte Bereiche der OGK, wie z. B. auf den Bereich Kommunikation (Ernstmann et al. 2017). Andere Instrumente sind in verschiedenen Einrichtungsarten einsetzbar, wie bspw. Krankenhäuser, Apotheken, Primärversorgungspraxen und Organisationen im kommunalen Sektor (De Gani et al. 2020, Jacobson et al. 2007, Klockmann et al. 2023, TasCOSS 2020). Außerdem wurden einrichtungsspezifische Selbstbewertungsinstrumente (sog. „Selbstchecks“) für den deutschsprachigen Raum entwickelt, die zur Messung der OGK in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (d. h. Krankenhaus, Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe im Bereich „Wohnen“ und „Arbeiten“) sowie in Leichter Sprache für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung dienen und sich auf acht Standards bzw. Handlungsfelder der OGK beziehen (Rathmann et al. 2023a, 2023b, 2023c, 2023d, 2023e).
Schlussfolgerung: Zur Messung der OGK in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung existieren für den internationalen und nationalen Raum zahlreiche Selbstbewertungsinstrumente. Dabei variiert die Bezeichnung der Instrumente stark und wird, abhängig von den Entwickler*innen, von Assessment-Tool, Instrument oder vom Selbstcheck gesprochen. Instrumente zur Messung der OGK adressieren verschiedene Sektoren (stationärer und ambulanter Sektor) und verschiedene Einrichtungsarten der Gesundheitsversorgung (u. a. Krankenhaus, Apotheke, Arztpraxen, Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe). Der Großteil der aufgeführten Instrumente kommt unter Einbezug von Gesundheitsexpert*innen (d. h. Leitungs- und Fachpersonen im Gesundheitswesen) sowie Patient*innen, Bewohner*innen oder deren Angehörigen abteilungs-, berufsgruppen- und hierarchieübergreifend zum Einsatz. Nur wenige dieser Instrumente wurden bisher allerdings validiert oder in Machbarkeitsstudien getestet (Zelfl/Rathmann 2023).
Das Konzept der organisationalen Gesundheitskompetenz (OGK) hat in den letzten Jahren in Forschung und Praxis großen Aufschwung im deutschsprachigen Raum bekommen. Lange Zeit lag der Fokus auf der „persönlichen Gesundheitskompetenz“ – also den individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten von Menschen beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Gesundheitsinformationen und -dienstleistungen.
Mittlerweile richtet sich der Blick zunehmend auf die Anforderungen, Komplexität und Rahmenbedingungen von Organisationen, Lebenswelten und Settings, in denen Menschen aufwachsen, leben und arbeiten. Die Rahmenbedingungen, Anforderungen und die Komplexität von Organisationen sollen möglichst so gestaltet werden, dass sich Nutzende (u. a. Patient*innen, Gesundheitsfachberufe bzw. Fachpersonen) gesundheitskompetent verhalten können. Damit wird die Verantwortung bei den Organisationen und Lebenswelten sowie den dort agierenden Akteuren gesehen.
Inwieweit sich Nutzende gesundheitskompetent verhalten können, ist maßgeblich von der jeweiligen Situation, dem Anwendungskontext, der Komplexität des jeweiligen Systems und dessen Rahmenbedingungen abhängig. Entscheidend ist auch die Bereitschaft und Fähigkeit der dort tätigen Akteure (z. B. Leitungspersonal, Gesundheitsfachberufe), Strukturen und Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie die GK ihrer Patient*innen und Bewohner*innen fördern können (Rathmann et al. 2024). Ziel der Übersicht ist es, die Merkmale von fünf ausgewählten Konzepten der OGK aufzuführen, um Forscher*innen, Studierenden und Praktiker*innen einen Anhaltspunkt zu liefern.
Die „Übersicht über Konzepte und Merkmale der organisationalen Gesundheitskompetenz“ basiert auf einer Literaturrecherche (Zelf/Rathmann 2023, Rathmann et al. 2023), die in elektronischen Datenbanken (CINAHL, EMBASE, PubMed, PsycInfo) sowie durch Handrecherche in thematisch relevanten deutsch- und englischsprachigen Zeitschriften durchgeführt wurde. Die vorliegende Übersicht dient als Orientierungshilfe, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
Insgesamt werden in dieser Übersicht fünf Konzepte der OGK vorgestellt (ohne Gewähr auf Vollständigkeit). Die Übersicht verdeutlicht, dass verschiedene Bezeichnungen für die Bereiche der OGK verwendet werden: „Merkmale“ (Brach et al. 2012), „Standards“ (Dietscher et al. 2015, Working Group HPH & HLO 2019), „Handlungsfelder“ (Rathmann et al. 2021a, 2021b). Auch die Anzahl der Standards der OGK variiert zwischen den Konzepten. Während Brach et al. (2012) zehn Merkmale gesundheitskompetenter Gesundheitsversorgungsorganisationen herausgearbeitet haben, haben Kowalski et al. (2015) ein Selbstbewertungsinstrument mit zehn Items entwickelt zur Messung der OGK in Krankenhäusern, basierend auf den zehn Merkmalen gesundheitskompetenter Krankenversorgungsorganisationen nach Brach et al. (2012). Dietscher et al. (2015) haben das „Wiener Konzept Gesundheitskompetenter Krankenbehandlungsorganisationen (WKGKKO-I)“ sowie ein Instrument mit neun Standards der OGK, 22 Substandards und 160 Items herausgearbeitet. In Anlehnung an das Konzept „WKGKKO-I“ hat die internationale Arbeitsgruppe „Health Promoting Hospitals & Health Literate Healthcare Organizations“ (Working Group HPH & HLO 2019) das Selbstbewertungsinstrument „Self-Assessment Tool for Organizational Health Literacy (SAT-OHL)“ für gesundheitskompetente Krankenhäuser mit acht Standards der OGK, 21 Substandards und 155 Items herausgearbeitet. Rathmann und Kolleg*innen erarbeiteten fünf Selbstbewertungsinstrumente (Selbstchecks) mit acht Standards bzw. Handlungsfeldern der OGK, 21 Substandards und 81-93 Items für verschiedene Einrichtungsarten der Gesundheitsversorgung (d. h. Krankenhäuser, Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie in Leichter Sprache) (László/Spatzier/Rathmann 2024, Rathmann et al. 2021a, 2021b). Aufgrund der Erfahrungen mit Praxiseinrichtungen, insbesondere in der Pflege, wurde die Bezeichnung „Standards“ durch „Handlungsfelder“ ersetzt, um Verwechslungen mit den „Pflegestandards“ zu vermeiden (Rathmann/László 2024).
In sieben Schritten zur gesundheitskompetenten Einrichtung: Projekt „EwiKo“ stellt Praxis-Materialien für Krankenhäuser, (Alten-)Pflege und Eingliederungshilfe zur Entwicklung der organisationalen Gesundheitskompetenz bereit!
Im Rahmen des Projekts „Entwicklung der Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (EwiKo) – ein Kooperationsprojekt der AOK PLUS und der Hochschule Fulda“ (Leitung: Prof. Dr. Katharina Rathmann, Laufzeit: 01.01.2020 – 30.06.2023) sind seit Anfang 2020 zahlreiche praxisanleitende Materialien – d. h. Toolboxen, Selbstchecks, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Übersichten und Praxisleitfäden – für die Entwicklung und Förderung der organisationalen Gesundheitskompetenz (OGK) in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung entstanden.
Die Toolboxen und Selbstchecks zur Erfassung der organisationalen Gesundheitskompetenz im Krankenhaus, Einrichtungen der (Alten-)Pflege und Eingliederungshilfe (im Bereich Wohnen und Arbeiten/Werkstätten für Menschen mit Behinderung/WfbM) sowie in Leichter Sprache dienen sind nun verfügbar.
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung und Praxisleitfäden zur Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der organisationalen Gesundheitskompetenz entlang der acht OGK-Standards sollen Nutzenden bei der leichten Anwendung unterstützen.
Abgerundet wird das Angebot durch zahlreiche Fallbeispiele (inkl. Videos), Checklisten, Vorlagen und Anleitungen sowie die digitale Tool-Datenbank (Link: Tool-Datenbank).
Alle Materialien und Handreichungen sind online abrufbar unter: Materialsammlungen und Veröffentlichungen „EwiKo“-Projekt
Internetseite: https://ewiko-gesundheitskompetenz.de/