300 Sozialwissenschaften
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Can Buddhism be called a stronghold of free thinking? What relevance might Buddhism have for social developments in the twenty-first century, and where will it position itself in these processes? Free thinking has been emphasized and celebrated as an outstanding accomplishment of the human mind. This anthology might inspire the reader to look at some questions of global concern from a new angle and provide a stimulus for developing a freethinking attitude. It is the outcome of international and even transcontinental cooperation involving expert authors from Asia, Australia, Europe and the U.S.A. Contributions have been made by Bhikkhu Anâlayo, Karl-Heinz Brodbeck, Ashby Butnor, Silja Graupe, Guang Xing, Barbara Kameniar, Sallie B. King, and Charles S. Prebish.
Es ließen sich zahlreiche weitere Vorgänge mit vergleichbaren und differenzierten Parallelen darstellen. An diesen vier Beispielen wird die Tragweite und Unverzichtbarkeit der zivilgesellschaftlichen Anstrengungen für eine erfolgreiche Entwicklung, für die Abwehr von zweckfernen, aber strukturell eingreifenden Begehrlichkeiten, für Schutz und Pflege wertvoller Naturpotenziale etc. im Biosphärenreservat Rhön deutlich. Auch die Notwendigkeit, ein zukunftsfähiges, erfolgversprechendes, regionales Nachhaltigkeitskonzept zu entwickeln, das sowohl im Bereich der menschlichen Lebensweise wirksam werden sollte als auch eine verantwortliche Strategie für den Umgang mit der Biodiversität im Biosphärenreservat Rhön aufzeigt, wird deutlich. Ein solches Konzept entspräche auch dem von der UNESCO für Biosphärenreservate angestrebten Modellcharakter – hier in Bezug auf Partizipation und Entwicklung. Dies kann nur gelingen, wenn Transparenz, Akzeptanz, Partizipation und Zivilcourage mehr Menschen inspirieren und aktivieren und damit erst wirklich die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gestaltung einer dauerhaft verträglichen Beziehung zwischen Mensch und Natur im Biosphärenreservat entstehen. Gelingen kann dies nur mit den wichtigen, ja entscheidenden zivilgesellschaftlichen Potenzialen der Region, die für eine solche Zukunftsentwicklung stehen, nicht ohne sie und schon gar nicht gegen sie.
In our paper we investigate the role of civil society organisations (CSOs) in the provision of services and in forming advocacy coalitions for illegalized migrants in Bern and Vienna. We analyse the variety of CSOs which actively challenge policies of exclusion at the urban level. We examine the political and social practices of CSOs in local welfare arrangements and their organizational structures, the way they build up solidarity relations, networks and alliances, and their relations to municipality and urban authorities. By focusing on varieties of practices and strategies of CSOs, we shed light on civil society’s crucial role concerning the construction of urban infrastructure of solidarity and aim to show how local arrangements for illegalized migrants are co-produced and negotiated by a variety of actors within urban settings.
CHANCE is a project funded by the EU-programme GRUNDTVIG/ “Lifelong Learning Programme” conducted from December 2007 to November 2009. Partners from the participating countries presented their individual project results at the 2nd international meeting on June 12th 2009, in Fulda, Germany. CHANCE describes new pathways to enhance and support people in the long term to be well-informed and to take responsibility for their own health. The focus of the project was based on the following questions: - What resources are offered by the community to live healthy or healthier and what are the barriers that need to be resolved? - Are there cultural differences in health behaviours and in the perception of health information? - What health information is perceived in general and by whom? - What information and health interventions are required? CHANCE shows how people in different European cities and communities live, perceive information with regard to health and process it. The inhabitants of the communities were motivated to participate actively in the improvement of local interventions with regard to consumer education in health. The community approach aims to reach socially, culturally or economically disadvantaged groups such as elderly people, migrants and single parents.
‚Inklusiv leben‘ heißt, selbstverständlich Teil einer Gesellschaft sein und bedeutet, sich einbringen und gut aufgehoben fühlen in einem Netzwerk von gewünschten Beziehungen. Danach strebt der Mensch, das ist Teil seines persönlichen Glücks. Menschen mit Behinderungen erfahren auch heute noch trotz grundsätzlicher rechtlicher Gleichstellung Stigmatisierungen und strukturelle Diskriminierung. Ziel der Studie ist es Gelingensbedingungen von inklusiven Lebensräumen zu untersuchen. Es wird davon ausgegangen, dass sich Menschen durch die direkte Begegnung mit anderen als Teil der Gemeinschaft fühlen. Das Stadion des Fußballvereins 1. FSV Mainz 05 erfüllt die strukturellen Voraussetzungen der barrierefreien Zugänglichkeit und bietet damit Fans mit und ohne Behinderungen die Möglichkeit zur Begegnung. Ob diese Begegnungen auch den qualitativen Anforderungen des persönlichen Wohlbefindens gerecht werden, wurde mittels der Grounded Theory Methode überprüft. Im Ergebnis bestätigen sich im Stadion des 1. FSV Mainz 05 die barrierefreie und sozialräumliche Ausgestaltung des Umfelds sowie der wertegetragene Umgang in den Begegnungen der Fans untereinander und des Vereins. Die Studie zeigt auf, dass Menschen mit und ohne Behinderungen die gleichen Interessen hinsichtlich des eigenen guten Lebens verfolgen. Wesentlich sind, auf Moral und Anstand gegründete Anerkennungsbeziehungen. Dort, wo solche Anerkennungsbeziehungen nicht stattfinden, erfolgt Ausgrenzung. Das Zusammensein mit anderen, die Erfahrung der Anerkennung und das daraus resultierende Selbstbewusstsein sind Auslöser für persönliches Glücksempfinden. Für die Gesellschaft, die Soziale Arbeit und die Politik bedeutet dies, dass inklusive Lebensverhältnisse dann erreicht werden, wenn die Umfeldbedingungen für Begegnungen auf Augenhöhe geschaffen werden und der Austausch mittels geteilter kultureller Werte in reziproken Anerkennungsbeziehungen stattfindet. Inklusion lässt sich durch wertschätzendes persönliches Handeln der Akteure in alle gesellschaftliche Teilbereiche hineintragen.
Die Erwerbsbiografien vieler Gesellschaftsmitglieder in Deutschland zeigen Lücken auf, da diese Erwerbsbiografien zur Berechnung der zukünftigen Rentenleistung herangezogen werden, besteht die Gefahr, dass das bisher bestehende Vorsorgesystem Armut im Alter nicht verhindern kann. Zu diesen Personengruppen zählen vorallem Frauen, Arbeitslosengeld II-Empfänger, Niedriglohnbeschäftigte, Solo-Selbstständige und erwerbsgeminderte Personen. Die Personengruppen bauen in der gesetzlichen Rentenversicherung nur geringe Rentenanwartschaften auf und auch mit Hilfe der betrieblichen und privaten Altersvorsorge können sie nur begrenzt Rentenanwartschaften erreichen, die Armut im Alter vermeiden. Da die Armutsvermeidung im Alter dem Aufgabengebiet der gesetzlichen Rentenversicherung zugeschrieben wird, bedarf es entweder eines völligen Systemwechsels oder einer internen Systemänderung. Als Möglichkeit eines völligen Systemwechsels werden in dieser Arbeit die Grundrente und die Sockelrente diskutiert. Eine interne Systemänderung könnte durch die Einführung der flexiblen Anwartschaften, der Rente nach Mindesteinkommen und der Erwerbstätigenversicherung erfolgen. Nach einer ausführlichen Erörterung der Systeme auf ihre Umsetzbarkeit, spricht sich die Verfasserin schließlich für eine Kombination aus Sockelrente und Erwerbstätigenversicherung aus, da diese ihr am sinnvollsten erscheint, Armut im Alter zu vermeiden.
Zur Bewältigung vieler gesellschaftlicher und kultureller Herausforderungen haben sich bereits in der Vergangenheit verschiedene Bewegungen in der Bundesrepublik Deutschland gebildet. Verschiedene Entwicklungen und Ereignisse haben bei den Bürgern Veränderungs- und Gestaltungswillen mobilisiert. Der erkannte Handlungsbedarf hat sich in der Verbandsarbeit und dem ehrenamtlichem Engagement konkretisiert. Oft waren diese Bewegungen Vorreiter bei gesellschaftlichen Prozessen zur Durchsetzung neuer Werte oder Strukturen, die Jahre später von der Mehrheit der Gesellschaft und der Politik als selbstverständlich akzeptiert wurden. Sowohl die sozialen Bewegungen als auch die Naturschutz- und Umweltbewegung hatten als inzwischen einflussreiche Organisationen ihre Anfänge in solchen Prozessen. Nun zeichnet sich eine Entwicklung ab, in deren Verlauf sich Akteursgruppen finden, die sich speziell denjenigen gesellschaftlichen Herausforderungen im ländlichen Raum stellen, die wegen der zunehmend alternden Gesellschaft absehbar sind. Ziel ist die Stabilisierung der sozialen Nachhaltigkeit durch Stärkung und Ergänzung der lokalen Sozialstrukturen. Weil der Ansatz und das Selbstverständnis der Akteure von vornherein auf zivilgesellschaftliche Mittel setzen, steht die Selbsthilfe und die Schaffung von lokalen Bündnissen im Vordergrund. Als Schlüssel zu stabilen und tragfähigen Sozialstrukturen in Nachbarschaften und Dorfgemeinden wird die weitgehende Integration der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen (Junge und Alte, Familien und Alleinlebende) angesehen und mithin das Zusammenfinden in lokalen Verantwortungsgemeinschaften, welche die Leitidee „Zukunft gestalten“ mit Kreativität und Engagement umsetzen.
Jährlich sind es mehr als 880 Millionen Menschen, die national und international verreisen und dabei auf die unterschiedlichsten touristischen Produkte zurückgreifen. Eine besondere Form des Verreisens ist der solidarische Tourismus, der in der Literatur auch als Freiwilligen- oder Volunteertourismus beschrieben wird. Junge und alte Menschen reisen ins Ausland, um freiwillig in einem sozialen oder ökologischen Projekt zu arbeiten, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern, (globale) soziale Netzwerke auszubauen und um in intensiven Kontakt zur einheimischen Bevölkerung zu kommen. Staatliche und private Akteure fördern das (solidarische) freiwillige Engagement im Ausland, um die Teilnehmenden interkulturell zu sensibilisieren. Besonders Südamerika erfreut sich dabei immer grösserer Beliebtheit bei den Freiwilligen. In der vorliegenden Arbeit wird der solidarische Tourismus unter soziokulturellen Gesichtspunkten untersucht und seine Stärken und Schwächen im Vergleich zu anderen Tourismusformen werden herausgearbeitet, wobei auch ökonomische und ökologische Aspekte berücksichtigt werden.
Im Sommersemester 2006 wurde im Rahmen eines „interdisziplinären Forschungsseminars“ unter der Leitung des Verfassers eine Untersuchung zur Ausstattung und zu den Bildungsaktivitäten mit dem Schwerpunkt der Umsetzung der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung (2005-2014)“ in den deutschen UNESCO-Biosphärenreservaten durchgeführt1. Biosphärenreservate eignen sich aufgrund ihrer Zielsetzung, ihrer Entwicklungsdynamik und ihres Auftrages in besonderer Weise zur regionalbezogen Umsetzung dieser UN-Bildungsdekade. Die Hamburger Erklärung der Deutschen UNESCO-Kommission2 zur Dekade der Vereinten Nationen „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (2005-2014) benennt explizit „Biosphärenreservate als Lernorte“ für die Realisierung des Programms.
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) entschädigt Opfer von Gewalt aus Mitteln des Staates für die ökonomischen Schäden, die aus den erlittenen gesundheitlichen Folgen resultieren. Nur ein kleiner Teil (ca. 4 %) der Personen, die wegen körperlicher oder sexualisierter Gewalt Anzeige erstatten, stellen einen Antrag auf Opferentschädigung. Das OEG und seine Regelungen scheinen sowohl unter Betroffenen als auch unter Menschen, die beruflich mit Gewaltgeschädigten zu tun haben, nicht hinreichend bekannt zu sein. Unter der Frage, welche Formen interpersoneller Gewalt sich in den Anträgen auf Opferentschädigung finden und inwieweit eine gerichtsverwertbare ärztliche Dokumentation die Bearbeitung erleichtern könnte, wurden 209 Anträge auf Opferentschädigung, die im Jahr 2008 im Versorgungsamt Fulda abschließend bearbeitet wurden, analysiert. Ergänzend wurden Experteninterviews durchgeführt. Etwa jeder dritte bis vierte der gestellten Anträge wurde bewilligt. Damit erhalten ca. 1 – 2 von 100 polizeilich registrierten Opfern eine soziale Entschädigung. Rentenansprüche bestehen in weniger als einem Drittel der bewilligten Anträge. Die Entschädigung von Therapiekosten wird im Regelfall durch eine Pauschale an die gesetzlichen Krankenversicherungen abgegolten, ohne spürbare Auswirkungen für Antragstellende, die krankenversichert sind. Strukturell scheint eine Benachteiligung in den Entschädigungschancen der Opfer von familiärer Gewalt bzw. Partnergewalt vorzuliegen und damit indirekt eine Benachteiligung von Frauen, vermutlich auch von Kindern und älteren Menschen. Zudem spiegelt der Tätlichkeitsbegriff des OEG nicht die Gesamtheit strafrechtlich relevanter Formen von Gewalt wider, die zu gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen führen können. Anerkennungsverfahren dauerten durchschnittlich 13 Monate; bei bewilligten Anträgen durchschnittlich 6 Monate länger als bei abgelehnten Anträgen. Eine zeitnahe Anerkennung und Entschädigung der Betroffenen konnte somit nicht gewährleistet werden. Zwischen der Akuthilfe durch die Polizei oder psychosozialen Hilfeeinrichtungen und den Entschädigungsleistungen durch das OEG zeigte sich dadurch eine Lücke in der Opferhilfe. Von dem Recht der Entscheidung nach einer freien Beweiswürdigung wurde in der Bearbeitung selten Gebrauch gemacht. Die ärztliche Dokumentation wird bisher nicht zur Beweiswürdigung genutzt, obwohl sie theoretisch eine Erleichterung für die antragstellende Person und die Sachbearbeitenden bei der Rekonstruktion des Tathergangs darstellen könnte. Veränderungspotentiale sind auf zwei Ebenen zu sehen: Eine Neuausrichtung des Opferrechts könnte die Anerkennung von Opfern ohne die automatische Verbindung mit Entschädigungsansprüchen beinhalten, Soforthilfe auf Basis einer glaubwürdigen Schilderung und Beweissicherung gewährleisten und Rentenzahlung im Falle langfristiger Folgen sicherstellen. Eine veränderte Verfahrenspraxis, auf Basis bestehender gesetzlicher Regelungen, könnte die Möglichkeit der freien Beweiswürdigung vermehrt anwenden und den systematischen Einbezug ärztlicher Dokumentation zur Beweiswürdigung vorsehen.