300 Sozialwissenschaften
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Can Buddhism be called a stronghold of free thinking? What relevance might Buddhism have for social developments in the twenty-first century, and where will it position itself in these processes? Free thinking has been emphasized and celebrated as an outstanding accomplishment of the human mind. This anthology might inspire the reader to look at some questions of global concern from a new angle and provide a stimulus for developing a freethinking attitude. It is the outcome of international and even transcontinental cooperation involving expert authors from Asia, Australia, Europe and the U.S.A. Contributions have been made by Bhikkhu Anâlayo, Karl-Heinz Brodbeck, Ashby Butnor, Silja Graupe, Guang Xing, Barbara Kameniar, Sallie B. King, and Charles S. Prebish.
Es ließen sich zahlreiche weitere Vorgänge mit vergleichbaren und differenzierten Parallelen darstellen. An diesen vier Beispielen wird die Tragweite und Unverzichtbarkeit der zivilgesellschaftlichen Anstrengungen für eine erfolgreiche Entwicklung, für die Abwehr von zweckfernen, aber strukturell eingreifenden Begehrlichkeiten, für Schutz und Pflege wertvoller Naturpotenziale etc. im Biosphärenreservat Rhön deutlich. Auch die Notwendigkeit, ein zukunftsfähiges, erfolgversprechendes, regionales Nachhaltigkeitskonzept zu entwickeln, das sowohl im Bereich der menschlichen Lebensweise wirksam werden sollte als auch eine verantwortliche Strategie für den Umgang mit der Biodiversität im Biosphärenreservat Rhön aufzeigt, wird deutlich. Ein solches Konzept entspräche auch dem von der UNESCO für Biosphärenreservate angestrebten Modellcharakter – hier in Bezug auf Partizipation und Entwicklung. Dies kann nur gelingen, wenn Transparenz, Akzeptanz, Partizipation und Zivilcourage mehr Menschen inspirieren und aktivieren und damit erst wirklich die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gestaltung einer dauerhaft verträglichen Beziehung zwischen Mensch und Natur im Biosphärenreservat entstehen. Gelingen kann dies nur mit den wichtigen, ja entscheidenden zivilgesellschaftlichen Potenzialen der Region, die für eine solche Zukunftsentwicklung stehen, nicht ohne sie und schon gar nicht gegen sie.
In our paper we investigate the role of civil society organisations (CSOs) in the provision of services and in forming advocacy coalitions for illegalized migrants in Bern and Vienna. We analyse the variety of CSOs which actively challenge policies of exclusion at the urban level. We examine the political and social practices of CSOs in local welfare arrangements and their organizational structures, the way they build up solidarity relations, networks and alliances, and their relations to municipality and urban authorities. By focusing on varieties of practices and strategies of CSOs, we shed light on civil society’s crucial role concerning the construction of urban infrastructure of solidarity and aim to show how local arrangements for illegalized migrants are co-produced and negotiated by a variety of actors within urban settings.
CHANCE is a project funded by the EU-programme GRUNDTVIG/ “Lifelong Learning Programme” conducted from December 2007 to November 2009. Partners from the participating countries presented their individual project results at the 2nd international meeting on June 12th 2009, in Fulda, Germany. CHANCE describes new pathways to enhance and support people in the long term to be well-informed and to take responsibility for their own health. The focus of the project was based on the following questions: - What resources are offered by the community to live healthy or healthier and what are the barriers that need to be resolved? - Are there cultural differences in health behaviours and in the perception of health information? - What health information is perceived in general and by whom? - What information and health interventions are required? CHANCE shows how people in different European cities and communities live, perceive information with regard to health and process it. The inhabitants of the communities were motivated to participate actively in the improvement of local interventions with regard to consumer education in health. The community approach aims to reach socially, culturally or economically disadvantaged groups such as elderly people, migrants and single parents.
‚Inklusiv leben‘ heißt, selbstverständlich Teil einer Gesellschaft sein und bedeutet, sich einbringen und gut aufgehoben fühlen in einem Netzwerk von gewünschten Beziehungen. Danach strebt der Mensch, das ist Teil seines persönlichen Glücks. Menschen mit Behinderungen erfahren auch heute noch trotz grundsätzlicher rechtlicher Gleichstellung Stigmatisierungen und strukturelle Diskriminierung. Ziel der Studie ist es Gelingensbedingungen von inklusiven Lebensräumen zu untersuchen. Es wird davon ausgegangen, dass sich Menschen durch die direkte Begegnung mit anderen als Teil der Gemeinschaft fühlen. Das Stadion des Fußballvereins 1. FSV Mainz 05 erfüllt die strukturellen Voraussetzungen der barrierefreien Zugänglichkeit und bietet damit Fans mit und ohne Behinderungen die Möglichkeit zur Begegnung. Ob diese Begegnungen auch den qualitativen Anforderungen des persönlichen Wohlbefindens gerecht werden, wurde mittels der Grounded Theory Methode überprüft. Im Ergebnis bestätigen sich im Stadion des 1. FSV Mainz 05 die barrierefreie und sozialräumliche Ausgestaltung des Umfelds sowie der wertegetragene Umgang in den Begegnungen der Fans untereinander und des Vereins. Die Studie zeigt auf, dass Menschen mit und ohne Behinderungen die gleichen Interessen hinsichtlich des eigenen guten Lebens verfolgen. Wesentlich sind, auf Moral und Anstand gegründete Anerkennungsbeziehungen. Dort, wo solche Anerkennungsbeziehungen nicht stattfinden, erfolgt Ausgrenzung. Das Zusammensein mit anderen, die Erfahrung der Anerkennung und das daraus resultierende Selbstbewusstsein sind Auslöser für persönliches Glücksempfinden. Für die Gesellschaft, die Soziale Arbeit und die Politik bedeutet dies, dass inklusive Lebensverhältnisse dann erreicht werden, wenn die Umfeldbedingungen für Begegnungen auf Augenhöhe geschaffen werden und der Austausch mittels geteilter kultureller Werte in reziproken Anerkennungsbeziehungen stattfindet. Inklusion lässt sich durch wertschätzendes persönliches Handeln der Akteure in alle gesellschaftliche Teilbereiche hineintragen.
Die Erwerbsbiografien vieler Gesellschaftsmitglieder in Deutschland zeigen Lücken auf, da diese Erwerbsbiografien zur Berechnung der zukünftigen Rentenleistung herangezogen werden, besteht die Gefahr, dass das bisher bestehende Vorsorgesystem Armut im Alter nicht verhindern kann. Zu diesen Personengruppen zählen vorallem Frauen, Arbeitslosengeld II-Empfänger, Niedriglohnbeschäftigte, Solo-Selbstständige und erwerbsgeminderte Personen. Die Personengruppen bauen in der gesetzlichen Rentenversicherung nur geringe Rentenanwartschaften auf und auch mit Hilfe der betrieblichen und privaten Altersvorsorge können sie nur begrenzt Rentenanwartschaften erreichen, die Armut im Alter vermeiden. Da die Armutsvermeidung im Alter dem Aufgabengebiet der gesetzlichen Rentenversicherung zugeschrieben wird, bedarf es entweder eines völligen Systemwechsels oder einer internen Systemänderung. Als Möglichkeit eines völligen Systemwechsels werden in dieser Arbeit die Grundrente und die Sockelrente diskutiert. Eine interne Systemänderung könnte durch die Einführung der flexiblen Anwartschaften, der Rente nach Mindesteinkommen und der Erwerbstätigenversicherung erfolgen. Nach einer ausführlichen Erörterung der Systeme auf ihre Umsetzbarkeit, spricht sich die Verfasserin schließlich für eine Kombination aus Sockelrente und Erwerbstätigenversicherung aus, da diese ihr am sinnvollsten erscheint, Armut im Alter zu vermeiden.
Zur Bewältigung vieler gesellschaftlicher und kultureller Herausforderungen haben sich bereits in der Vergangenheit verschiedene Bewegungen in der Bundesrepublik Deutschland gebildet. Verschiedene Entwicklungen und Ereignisse haben bei den Bürgern Veränderungs- und Gestaltungswillen mobilisiert. Der erkannte Handlungsbedarf hat sich in der Verbandsarbeit und dem ehrenamtlichem Engagement konkretisiert. Oft waren diese Bewegungen Vorreiter bei gesellschaftlichen Prozessen zur Durchsetzung neuer Werte oder Strukturen, die Jahre später von der Mehrheit der Gesellschaft und der Politik als selbstverständlich akzeptiert wurden. Sowohl die sozialen Bewegungen als auch die Naturschutz- und Umweltbewegung hatten als inzwischen einflussreiche Organisationen ihre Anfänge in solchen Prozessen. Nun zeichnet sich eine Entwicklung ab, in deren Verlauf sich Akteursgruppen finden, die sich speziell denjenigen gesellschaftlichen Herausforderungen im ländlichen Raum stellen, die wegen der zunehmend alternden Gesellschaft absehbar sind. Ziel ist die Stabilisierung der sozialen Nachhaltigkeit durch Stärkung und Ergänzung der lokalen Sozialstrukturen. Weil der Ansatz und das Selbstverständnis der Akteure von vornherein auf zivilgesellschaftliche Mittel setzen, steht die Selbsthilfe und die Schaffung von lokalen Bündnissen im Vordergrund. Als Schlüssel zu stabilen und tragfähigen Sozialstrukturen in Nachbarschaften und Dorfgemeinden wird die weitgehende Integration der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen (Junge und Alte, Familien und Alleinlebende) angesehen und mithin das Zusammenfinden in lokalen Verantwortungsgemeinschaften, welche die Leitidee „Zukunft gestalten“ mit Kreativität und Engagement umsetzen.
Jährlich sind es mehr als 880 Millionen Menschen, die national und international verreisen und dabei auf die unterschiedlichsten touristischen Produkte zurückgreifen. Eine besondere Form des Verreisens ist der solidarische Tourismus, der in der Literatur auch als Freiwilligen- oder Volunteertourismus beschrieben wird. Junge und alte Menschen reisen ins Ausland, um freiwillig in einem sozialen oder ökologischen Projekt zu arbeiten, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern, (globale) soziale Netzwerke auszubauen und um in intensiven Kontakt zur einheimischen Bevölkerung zu kommen. Staatliche und private Akteure fördern das (solidarische) freiwillige Engagement im Ausland, um die Teilnehmenden interkulturell zu sensibilisieren. Besonders Südamerika erfreut sich dabei immer grösserer Beliebtheit bei den Freiwilligen. In der vorliegenden Arbeit wird der solidarische Tourismus unter soziokulturellen Gesichtspunkten untersucht und seine Stärken und Schwächen im Vergleich zu anderen Tourismusformen werden herausgearbeitet, wobei auch ökonomische und ökologische Aspekte berücksichtigt werden.
Im Sommersemester 2006 wurde im Rahmen eines „interdisziplinären Forschungsseminars“ unter der Leitung des Verfassers eine Untersuchung zur Ausstattung und zu den Bildungsaktivitäten mit dem Schwerpunkt der Umsetzung der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung (2005-2014)“ in den deutschen UNESCO-Biosphärenreservaten durchgeführt1. Biosphärenreservate eignen sich aufgrund ihrer Zielsetzung, ihrer Entwicklungsdynamik und ihres Auftrages in besonderer Weise zur regionalbezogen Umsetzung dieser UN-Bildungsdekade. Die Hamburger Erklärung der Deutschen UNESCO-Kommission2 zur Dekade der Vereinten Nationen „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (2005-2014) benennt explizit „Biosphärenreservate als Lernorte“ für die Realisierung des Programms.
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) entschädigt Opfer von Gewalt aus Mitteln des Staates für die ökonomischen Schäden, die aus den erlittenen gesundheitlichen Folgen resultieren. Nur ein kleiner Teil (ca. 4 %) der Personen, die wegen körperlicher oder sexualisierter Gewalt Anzeige erstatten, stellen einen Antrag auf Opferentschädigung. Das OEG und seine Regelungen scheinen sowohl unter Betroffenen als auch unter Menschen, die beruflich mit Gewaltgeschädigten zu tun haben, nicht hinreichend bekannt zu sein. Unter der Frage, welche Formen interpersoneller Gewalt sich in den Anträgen auf Opferentschädigung finden und inwieweit eine gerichtsverwertbare ärztliche Dokumentation die Bearbeitung erleichtern könnte, wurden 209 Anträge auf Opferentschädigung, die im Jahr 2008 im Versorgungsamt Fulda abschließend bearbeitet wurden, analysiert. Ergänzend wurden Experteninterviews durchgeführt. Etwa jeder dritte bis vierte der gestellten Anträge wurde bewilligt. Damit erhalten ca. 1 – 2 von 100 polizeilich registrierten Opfern eine soziale Entschädigung. Rentenansprüche bestehen in weniger als einem Drittel der bewilligten Anträge. Die Entschädigung von Therapiekosten wird im Regelfall durch eine Pauschale an die gesetzlichen Krankenversicherungen abgegolten, ohne spürbare Auswirkungen für Antragstellende, die krankenversichert sind. Strukturell scheint eine Benachteiligung in den Entschädigungschancen der Opfer von familiärer Gewalt bzw. Partnergewalt vorzuliegen und damit indirekt eine Benachteiligung von Frauen, vermutlich auch von Kindern und älteren Menschen. Zudem spiegelt der Tätlichkeitsbegriff des OEG nicht die Gesamtheit strafrechtlich relevanter Formen von Gewalt wider, die zu gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen führen können. Anerkennungsverfahren dauerten durchschnittlich 13 Monate; bei bewilligten Anträgen durchschnittlich 6 Monate länger als bei abgelehnten Anträgen. Eine zeitnahe Anerkennung und Entschädigung der Betroffenen konnte somit nicht gewährleistet werden. Zwischen der Akuthilfe durch die Polizei oder psychosozialen Hilfeeinrichtungen und den Entschädigungsleistungen durch das OEG zeigte sich dadurch eine Lücke in der Opferhilfe. Von dem Recht der Entscheidung nach einer freien Beweiswürdigung wurde in der Bearbeitung selten Gebrauch gemacht. Die ärztliche Dokumentation wird bisher nicht zur Beweiswürdigung genutzt, obwohl sie theoretisch eine Erleichterung für die antragstellende Person und die Sachbearbeitenden bei der Rekonstruktion des Tathergangs darstellen könnte. Veränderungspotentiale sind auf zwei Ebenen zu sehen: Eine Neuausrichtung des Opferrechts könnte die Anerkennung von Opfern ohne die automatische Verbindung mit Entschädigungsansprüchen beinhalten, Soforthilfe auf Basis einer glaubwürdigen Schilderung und Beweissicherung gewährleisten und Rentenzahlung im Falle langfristiger Folgen sicherstellen. Eine veränderte Verfahrenspraxis, auf Basis bestehender gesetzlicher Regelungen, könnte die Möglichkeit der freien Beweiswürdigung vermehrt anwenden und den systematischen Einbezug ärztlicher Dokumentation zur Beweiswürdigung vorsehen.
Erfolg, Dankbarkeit und Anerkennung : zur Verstetigung ehrenamtlichen Engagements für Geflüchtete
(2020)
Ehrenamtliches Engagement für Geflüchtete nahm im Spätsommer 2015 erheblich zu, hat inzwischen abgenommen und ist dennoch verbreiteter als zuvor. Gefragt wird, welche Faktoren eine Verstetigung des Engagements begünstigen. Die Darstellung basiert auf 25 narrativ orientierten Leifadeninterviews und einer an der grounded theory orientierten Auswertung. Die Ergebnisse der Studie sind für ehrenamtliches Engagemnt im Allgemeinen relevant.
Hintergrund
Die gegenwärtige Corona-Pandemie stellt Mitglieder von Selbsthilfegruppen vor Herausforderungen und zeigt, dass die Gesundheitskompetenz immer wichtiger wird, denn die Gesundheitskompetenz bezieht sich auf das Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Gesundheitsinformationen. Menschen mit Behinderungen gehören einer Bevölke-rungsgruppe an, die oftmals benachteiligt wird, auch hinsichtlich ihrer Gesundheit. Damit eine gleichberechtigte Gesundheitsversorgung gewährleistet werden kann, sollte ein Zugang zum Gesundheitswesen ohne Barrieren ermöglicht werden. Ziel der Studie „Gesund-heitskompetenz von Mitgliedern der Selbsthilfe (GeMSe)“ ist es, die individuelle Gesundheitskompetenz, das Suchverhalten nach Gesundheitsinformationen und wahrgenommene Barrieren im Gesundheitssystem abzubilden.
Methode
Die Datenbasis bildet eine Online-Befragung von 778 Mitgliedern von Selbsthilfegruppen, welche von Oktober 2019 bis Januar 2020 von der Technischen Universität Dortmund in Zusammenarbeit mit der Hochschule Fulda durchgeführt wurde. Die statistische Auswertung erfolgte mittels deskriptiver, uni- sowie bivariater Analysen durchgeführt mit SPSS Statistics (Version 25).
Ergebnisse
Ein Großteil der Befragten hat nach eigener Einschätzung Schwierigkeiten beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von gesundheitsspezifischen Informationen. Mitglieder der Selbsthilfe verwenden am häufigsten internetbasierten Quellen wie „Google“, um nach gesundheitsrelevanten Informationen zu recherchieren. Mehr als die Hälfte der Be-fragten gaben an, vor und/oder nach dem Besuch des/der Arztes/ Ärztin nach zusätzlichen Gesundheitsinformationen zu suchen. Bezüglich der Erfahrungen und Zufriedenheit mit der medizinischen Versorgung zeigen die Ergebnisse, dass mehr als die Hälfte der Befragten positive Erfahrungen im Gesundheitssystem, insbesondere mit der Zeitdauer im Arzt-Patienten-Gespräch gemacht haben. In Bezug auf die künftigen Entwicklungen im Gesundheitswesen gab über die Hälfte der Befragten an, Befürchtungen zur zukünftigen Entwicklung im Gesundheitswesen zu haben.
Schlussfolgerung
Der Zugang zur Gesundheitsversorgung und die angemessene Nutzung gesundheitsbezogener Informationen sind für Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, die täglich gesundheitliche Entscheidungen treffen müssen, von großer Bedeutung. Daher ist es für die Selbsthilfe erforderlich, die Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder zu stärken und sie bei der Suche nach Gesundheitsinformationen zu unterstützen. Die Selbsthilfe sollte auf die Befürchtungen ihrer Mitglieder eingehen und reagieren. Auf dieser Grundlage ist es empfehlenswert, weitere Forschungen hinsichtlich der Gesundheitskompetenz bei Mitgliedern von Selbsthilfegruppen, dem Informationssuchverhalten und den Barrieren in der Gesundheitsversorgung durchzuführen.
In diesem Bericht werden die repräsentativen Umfrageergebnisse einer Befragung zum Wandel des Ernährungsalltags vorgestellt. Die Erhebung wurde im Zeitraum vom 29.10.2020 bis 18.11.2020 online durchgeführt. Im Fokus standen mögliche Veränderungen des Ernährungsalltags durch die Corona-Pandemie, Wandelprozesse in der ernährungsbezogenen Wertorientierung der Befragten sowie deren Zukunftserwartungen im Kontext Ernähren und Versorgen.
Eines der wesentlichen Ergebnisse der Studie ist die Erkenntnis, dass jegliche Art von Flächenmanagement für einen Ort ohne Einbindung in eine kommunale Gesamtstrategie wenig Aussicht auf Erfolg verspricht. Die Studie schließt auf der Grundlage der in der Literatur zurzeit verfügbaren Definitionen über Art und Umfang von Flächenmanagement. Diese Begriffsbestimmung führt dazu, dass Flächenmanagement als ein Instrument verstanden wird, das drei wesentliche Komponenten hat: 1. Ein bau- und planungsrechtliches Umsetzungsszenario 2. Eine bürgerorientierte konzeptionelle Vorleistung der Kommune 3. Ein nicht unerheblich erscheinender Finanzmitteleinsatz durch die Kommune
In diesem Beitrag werden einige Überlegungen vorgetragen, die anknüpfend an die UNESCO-Konzeptionen und Programme für die Biosphärenreservate ein Spektrum von wissenschaftsbezogenen Aufgaben und Problemen skizzieren, die auch für den regionalen Raum des Biosphärenreservats Rhön als Forschungsthema relevant erscheinen.
Einleitung
Der Nationalen Aktionsplan zur Gesundheitskompetenz (NAP GK, www.nap-gesundheitskompetenz.de) fordert eine nutzerfreundliche und gesundheitskompetente Entwicklung des Gesundheitswesens auf allen Ebenen. Für Krankenbehandlungsorganisationen werden 10 Merkmale einer gesundheitskompetenten Organisation beschrieben (bspw. Einrichtungen haben eine unterstützende Leitung, in ihnen findet man sich leicht zurecht, stellen an die Zielgruppen angepasste Informationen zur Gesundheit bereit und berücksichtigen die GK eines jeden Einzelnen [1]). Es existieren bereits zahlreiche Tools, zur Stärkung der organisationalen und individuellen GK in unterschiedlichen Settings. Jedoch sind diese nicht an Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe in Deutschland angepasst. Übergeordnetes Ziel des Projekts zur Entwicklung der GK, ist die Erfassung der Bedarfe zur Stärkung der organisationalen GK in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, die partizipative (Weiter-)Entwicklung von Tools zur Stärkung der organisationalen GK und schließlich die pilothafte Umsetzung in den Einrichtungen.
Ziele
Das Projekt verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, im Sinne des Intervention-Mapping-Ansatzes, zur Stärkung der organisationalen GK in Einrichtungen der (teil-)stationären Gesundheitsversorgung. Im Zentrum des Kongressbeitrages steht, wie die organisationale GK in Einrichtungen der (teil-)stationären Gesundheitsversorgung gestärkt werden kann und welche Maßnahmen (d. h. Tools) sich dafür eignen.
Methode
Um angepasst an die individuellen Bedarfe der Einrichtungen eine partizipativ entwickelte Intervention zur Stärkung der GK durchführen zu können, ist zuvor eine Systematisierung, Bewertung, Aufbereitung und eventuell Anpassung der Tools zur Stärkung der organisationalen und individuellen GK an die unterschiedlichen Settings der Gesundheitsversorgung notwendig. Auf Basis einer systematischen Literaturrecherche und Sichtung (internationaler) Literatur, wird eine Übersicht über Maßnahmen zur Stärkung der GK entlang der 10 Merkmale einer gesundheitskompetenten Organisation durchgeführt, die Maßnahmen einer Bewertung unterzogen und mögliche Anpassungen an die Einrichtungsarten der Gesundheitsversorgung vorgenommen.
Ergebnisse
Es wird eine systematische Übersicht ausgewählter Tools zur Stärkung der organisationalen und individuellen Gesundheitskompetenz angepasst an Krankenhäuser sowie Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe präsentiert.
Diskussion
Die Bündelung und partizipative Weiterentwicklung verschiedener Maßnahmen bzw. Tools zur Stärkung der organisationalen GK entlang der 10 Merkmale einer gesundheitskompetenten Organisation, ermöglicht einrichtungs- und bedarfsspezifisch die GK zu stärken. Durch die Implementierung der Maßnahmen bzw. den Ausbau von Strukturen und Prozessen zur Stärkung der organisationalen GK kann zu einer nachhaltigen Verbesserung der GK in (teil-)stationären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung beigetragen werden.
Literatur
1 Brach C et al. (2012). Ten attributes of Health Literate Health Care Organizations. Online: https://nam.edu/wp-content/uploads/2015/06/BPH_Ten_HLit_Attributes.pdf.
Die Anregung für die hier vorgestellte kultur- und sozialgeographische Untersuchung, deren konkreter Anlass eine Diplomarbeit war (KÜHNE 2006), ging vom Regionalen Forschungsworkshop „Forschung in der Rhön – für die Rhön“ (4.11.2004) aus (POKORNY 2005, S. 65 ff.). Eine vorgegebene Projektskizze aus der Liste der zu bearbeitenden Forschungsthemen (www.biosphaerenreservat-rhoen. de/forschung/themenliste.html#_Toc466446032) diente als Ausgangsmaterial, das insbesondere in Kooperation mit der Bayerischen Verwaltungsstelle Biosphärenreservat Rhön (Dr. Doris POKORNY) und der Forschungsstelle Region und Nachhaltigkeit an der Hochschule Fulda (Dr. Dieter WITTMANN) weiterentwickelt wurde. Bei der Erforschung regionaler Identität bestehen grundsätzliche Probleme. Neben einer Vielzahl existierender Definitionen wirkt sich die Unklarheit von Begriffen negativ aus. Eine sinnvolle Definition liefert WOLF (1990, S. 109), der regionale Identität als den „auf die Region bezogene[n] subjektive[n] Wissens- und Erlebnisvorrat, der aus dem persönlichen Erleben bzw. Bewusstsein über die Region erwächst“ interpretiert und dabei die grundlegenden Elemente, • den Bezugsraum Region, • den subjektiven Aspekt regionaler Identität und • die vollständige Interaktion des Individuums mit seiner Umwelt berücksichtigt.
Seit der Gründung der Nationalstaaten diskutieren Bürger, Politiker und Wissenschaftler zu Fragen des regionalen Bewusstseins, der Definition, Verortung und Anwendung des Heimatbegriffs. Er beinhaltete eher Sehnsüchte als Realitäten, bedeutet Suche nach kleinen, überschaubaren Einheiten, nach Geborgenheit, Wurzeln und Traditionen. Dies impliziert wohl oft nostalgische Rückblicke Ewig-Gestriger auf die „guten alten Zeiten“ mit ihren knappen ökonomischen und energetischer Ressourcen. Ein „Kirchturmdenken“ verbindet sich nicht nur mit räumlicher Begrenzung, sondern auch mit dem Willen zur Gestaltung und dem Zwang zur Verteidigung des eigenen Aktionsraums. Dazu gehört ein nach Sicherheit suchendes ökonomisches Verhalten mit bewusstem Erkennen und bewusster Inwertsetzung der natürlichen Umwelt, eine Standortgebundenheit des Lebens, des Handelns und der sozio-kulturellen Ausdrucksformen. Doch hat unsere Gesellschaft nicht ihren Weg gefunden vom konfessionellen und dialektalen „Flickerlteppich“ vergangener Reiche, und gerade der fränkischen Fürstentümer, hin zu raumübergreifender Mobilität von Menschen, Gedanken und Innovationen in einer Welt, in der Trendsetter und Marketingmanager Einheitskulturen für den mündigen Verbraucher propagieren (s. auch GERSTNER 1992) ?
Die Folgen des Klimawandels bewirken massive Veränderungen der natürlichen Lebensgrundlagen auf der Erde. Die Zunahme der Anzahl und Intensität von Naturkatastrophen, gravierenden regionalen Temperaturanstiegen etc. sind bedrohliche Vorboten tiefgreifender globaler Veränderungen. Insbesondere aber sind sie verheerende regionale Katastrophen, die die Lebensbedingungen vieler Millionen Menschen substanziell bedrohen, vor allem in den ärmsten Regionen der Welt. Hier soll den Fragen nachgegangen werden, welche gesellschaftlichen und politischen Auswirkungen aus diesen Folgen des Klimawandels zu erwarten sind; wie die hochentwickelten Staaten, Bündnisse und die internationale Ökonomie auf den zunehmenden Migrations- und Forderungsdruck reagieren werden. Verkehren sich die Hoffnungen auf eine friedlichere Welt durch die Globalisierung ins Gegenteil?
Die Attraktivität des Kostenerstattungsprinzips in der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt auf den ersten Blick darin, dass gleichzeitig die Transparenz für die Versicherten erhöht, Abrechnungsbetrug verhindert, das Inanspruchnahmeverhalten der Versicherten reduziert und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch die gestärkte Rolle des Patienten verbessert werden sollen. Diese Erwartungen an die Wirksamkeit des Kostenerstattungsprinzips sind jedoch nur dann realisierbar, wenn Versicherte bzw. Patienten ein hohes Ausmaß an Altruismus im Sinne von hoch motivierter Verantwortlichkeit gegenüber der Versichertengemeinschaft an den Tag legen würden. Wird in Übereinstimmung mit der gesundheitsökonomischen Theorie von einem Nutzen maximierenden Patienten bzw. Versicherten ausgegangen, ist die Validität der Argumentationskette „mehr Transparenz – mehr Kostenbewusstsein – weniger Inanspruchnahme“ brüchig. Allein mit der Einführung des Kostenerstattungsprinzips ist eine Zunahme der Steuerungskompetenz des Patienten nicht zu erwarten. Empirisch ist ein verändertes Verhalten der Leistungserbringer ebenso wenig nachgewiesen wie die erwarteten Veränderungen im Versichertenverhalten. Es gibt sogar empirische Anzeichen dafür, dass ein steigendes Kostenbewusstsein im Rahmen eines ökonomisch rationalen Verhaltens zu steigender Inanspruchnahme gesundheitlicher Leistungen führen kann. Aus einem internationalen Vergleich (Australien, Niederlande) lassen sich drei Schlussfolgerungen ableiten: Erstens kann es für die Patienten erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn dem Leistungserbringer die Wahl zwischen Kostenerstattung und Sachleistung überlassen wird. Die freie Arztwahl löst dieses Problem nicht, weil Leistungsanbieter nur in Ausnahmefällen freiwillig nach dem Sachleistungsprinzip abrechnen. Um Kostenerstattung für die Versicherten attraktiver zu machen, müssten zweitens gleiche Abrechnungssätze für Kostenerstattung und Sachleistung gelten. Dies würde das finanzielle Risiko für die Versicherten einschränken. Eine solche Regelung würde aber gleichzeitig das Interesse der Leistungsanbieter an der Kostenerstattung deutlich senken, weil zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten entfallen. Drittens besteht die Gefahr, dass sich Krankenversicherer bei einem steigenden Anteil von Kostenerstattungstarifen ihrer Steuerungs- und vor allem Sicherstellungsverantwortung entziehen. Dies gilt vor allem dann, wenn sich die Versicherten des Unterschieds zwischen Sachleistung und Kostenerstattung nicht bewusst sind. Im Rahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) hat der Gesetzgeber nur vorsichtige Änderungen an der Option zur Kostenerstattung vorgenommen. Ein Anspruch auf Erstattung für die Versicherten besteht weiterhin höchstens in der Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu erstatten hätte. Diese Beschränkung des Erstattungsanspruchs ist jedoch das zentrale Element, das die Attraktivität der Kostenerstattungsoption für die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig begrenzt. Daher werden die Änderungen im GKV-FinG die Attraktivität der Kostenerstattungsoption - wie auch die Attraktivität eines Wahltarifs Kostenerstattung - nicht wesentlich erhöhen können. Entlang von Szenarien werden die Auswirkungen obligatorischer Kostenerstattung und unveränderten bzw. veränderten Abrechnungsmodalitäten diskutiert. So würde ein Szenario mit einem einheitlichen Abrechnungssystem und Wahlrecht für die Versicherten eine zentrale Barriere zur Inanspruchnahme des Kostenerstattungsprinzips beseitigen. Auch würden Anreize zur angebotsinduzierten Nachfrage weitgehend beseitigt. Die Effekte auf die Inanspruchnahme der Versicherten wären dennoch ungewiss. Letztlich ist zu fragen, ob eine erhöhte Kostentransparenz nicht auch mit geringerem administrativem Aufwand durch eine für die Patienten kostenfreie Patientenquittung erreicht werden könnte.