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Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) entschädigt Opfer von Gewalt aus Mitteln des Staates für die ökonomischen Schäden, die aus den erlittenen gesundheitlichen Folgen resultieren. Nur ein kleiner Teil (ca. 4 %) der Personen, die wegen körperlicher oder sexualisierter Gewalt Anzeige erstatten, stellen einen Antrag auf Opferentschädigung. Das OEG und seine Regelungen scheinen sowohl unter Betroffenen als auch unter Menschen, die beruflich mit Gewaltgeschädigten zu tun haben, nicht hinreichend bekannt zu sein. Unter der Frage, welche Formen interpersoneller Gewalt sich in den Anträgen auf Opferentschädigung finden und inwieweit eine gerichtsverwertbare ärztliche Dokumentation die Bearbeitung erleichtern könnte, wurden 209 Anträge auf Opferentschädigung, die im Jahr 2008 im Versorgungsamt Fulda abschließend bearbeitet wurden, analysiert. Ergänzend wurden Experteninterviews durchgeführt. Etwa jeder dritte bis vierte der gestellten Anträge wurde bewilligt. Damit erhalten ca. 1 – 2 von 100 polizeilich registrierten Opfern eine soziale Entschädigung. Rentenansprüche bestehen in weniger als einem Drittel der bewilligten Anträge. Die Entschädigung von Therapiekosten wird im Regelfall durch eine Pauschale an die gesetzlichen Krankenversicherungen abgegolten, ohne spürbare Auswirkungen für Antragstellende, die krankenversichert sind. Strukturell scheint eine Benachteiligung in den Entschädigungschancen der Opfer von familiärer Gewalt bzw. Partnergewalt vorzuliegen und damit indirekt eine Benachteiligung von Frauen, vermutlich auch von Kindern und älteren Menschen. Zudem spiegelt der Tätlichkeitsbegriff des OEG nicht die Gesamtheit strafrechtlich relevanter Formen von Gewalt wider, die zu gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen führen können. Anerkennungsverfahren dauerten durchschnittlich 13 Monate; bei bewilligten Anträgen durchschnittlich 6 Monate länger als bei abgelehnten Anträgen. Eine zeitnahe Anerkennung und Entschädigung der Betroffenen konnte somit nicht gewährleistet werden. Zwischen der Akuthilfe durch die Polizei oder psychosozialen Hilfeeinrichtungen und den Entschädigungsleistungen durch das OEG zeigte sich dadurch eine Lücke in der Opferhilfe. Von dem Recht der Entscheidung nach einer freien Beweiswürdigung wurde in der Bearbeitung selten Gebrauch gemacht. Die ärztliche Dokumentation wird bisher nicht zur Beweiswürdigung genutzt, obwohl sie theoretisch eine Erleichterung für die antragstellende Person und die Sachbearbeitenden bei der Rekonstruktion des Tathergangs darstellen könnte. Veränderungspotentiale sind auf zwei Ebenen zu sehen: Eine Neuausrichtung des Opferrechts könnte die Anerkennung von Opfern ohne die automatische Verbindung mit Entschädigungsansprüchen beinhalten, Soforthilfe auf Basis einer glaubwürdigen Schilderung und Beweissicherung gewährleisten und Rentenzahlung im Falle langfristiger Folgen sicherstellen. Eine veränderte Verfahrenspraxis, auf Basis bestehender gesetzlicher Regelungen, könnte die Möglichkeit der freien Beweiswürdigung vermehrt anwenden und den systematischen Einbezug ärztlicher Dokumentation zur Beweiswürdigung vorsehen.
Bis in die Nachkriegszeit war das wesentliche Merkmal der Rhöner Dörfer die Überschaubarkeit, eine kompakte Struktur mit klarer innerer Gliederung. Und es waren bei allem Wandel die regionalen Faktoren, die das Gesicht der Dörfer prägten. Das raue Klima, die Topographie der Orte und die hauptsächlich kuppengeprägte Morphologie dieses Teils des Mittelgebirges Rhön und seine landwirtschaftlich und handwerklich geprägte Wirtschaftsweise bestimmten Form und Entwicklung von Siedlung, Haus und Hof ebenso wie die Herrschaftsverhältnisse, die Erbteilung und die überlieferten Traditionen.
Wie die Forschung zur Akzeptanz von Biosphärenreservaten anzulegen ist, hängt entscheidend von der konkreten Aufgabenstellung ab – sie ist nicht auf ein einziges Modell einzuengen. Will man vor allem die Bevölkerung im Biosphärenreservat selbst stärker für die Idee begeistern, so ist deren repräsentative Befragung unbedingt notwendig, um mögliche Hürden und Ansatzpunkte für mehr Engagement erkennen zu können. Geht es hingegen primär um eine bessere Außenwirkung, also um mehr Anziehungskraft auf Fremde, die dem Biosphärenreservat zugeneigt sind – vom Touristen bis zum Unternehmer –, so muss sich Forschung besonders auf diese Personenkreise konzentrieren, und zwar auch mit speziell auf sie zugeschnittenen empirischen Erhebungen.
Die Anregung für die hier vorgestellte kultur- und sozialgeographische Untersuchung, deren konkreter Anlass eine Diplomarbeit war (KÜHNE 2006), ging vom Regionalen Forschungsworkshop „Forschung in der Rhön – für die Rhön“ (4.11.2004) aus (POKORNY 2005, S. 65 ff.). Eine vorgegebene Projektskizze aus der Liste der zu bearbeitenden Forschungsthemen (www.biosphaerenreservat-rhoen. de/forschung/themenliste.html#_Toc466446032) diente als Ausgangsmaterial, das insbesondere in Kooperation mit der Bayerischen Verwaltungsstelle Biosphärenreservat Rhön (Dr. Doris POKORNY) und der Forschungsstelle Region und Nachhaltigkeit an der Hochschule Fulda (Dr. Dieter WITTMANN) weiterentwickelt wurde. Bei der Erforschung regionaler Identität bestehen grundsätzliche Probleme. Neben einer Vielzahl existierender Definitionen wirkt sich die Unklarheit von Begriffen negativ aus. Eine sinnvolle Definition liefert WOLF (1990, S. 109), der regionale Identität als den „auf die Region bezogene[n] subjektive[n] Wissens- und Erlebnisvorrat, der aus dem persönlichen Erleben bzw. Bewusstsein über die Region erwächst“ interpretiert und dabei die grundlegenden Elemente, • den Bezugsraum Region, • den subjektiven Aspekt regionaler Identität und • die vollständige Interaktion des Individuums mit seiner Umwelt berücksichtigt.
Wirkungsbeschreibung | Fallstudie Witzenhausen
Das partizipative Forschungsprojekt „Age4Health – Gesunde Stadtteile für Ältere“ war ein Teilprojekt des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsverbundes PartKommPlus. In zwei Forschungsförderphasen (02/2015–01/2018; 02/2018–01/2021) untersuchte und förderte das Projekt gemeinsam mit professionellen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie bürgerschaftlich Engagierten und (älteren) Bürger:innen kommunale Gestaltungsmöglichkeiten für die gelingende Beteiligung Älterer – insbesondere auch in schwierigen Lebenslagen – im Stadtteil (Fallstudie Kassel-Bettenhausen) sowie im ländlichen Raum (Fallstudie Witzenhausen) und damit die Entwicklung von inklusiven und gesundheitsförderlichen Nachbarschaften.
In der Prozess- und Wirkungsbeschreibung werden Projektentwicklungen und -prozesse der in Witzenhausen (Werra-Meißner-Kreis) durchgeführten Fallstudie anhand ausgewählter zentraler Projektbausteine (Steuerungsgruppe, Runder Tisch » Älterwerden in Witzenhausen«, Seniorentreff, „Begegnungswoche »Schlemmen & Schnuddeln«“) beschrieben und die (Aus-)Wirkungen dieser partizipativen Forschungs- und Handlungsprozesse reflektiert.
Prozess- und Wirkungsbeschreibung | Fallstudie Kassel-Bettenhausen
Das partizipative Forschungsprojekt „Age4Health – Gesunde Stadtteile für Ältere“ war ein Teilprojekt des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsverbundes PartKommPlus. In zwei Forschungsförderphasen (02/2015–01/2018; 02/2018–01/2021) untersuchte und förderte das Projekt gemeinsam mit professionellen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie bürgerschaftlich Engagierten und (älteren) Bürger:innen kommunale Gestaltungsmöglichkeiten für die gelingende Beteiligung Älterer – insbesondere auch in schwierigen Lebenslagen – im Stadtteil (Fallstudie Kassel-Bettenhausen) sowie im ländlichen Raum (Fallstudie Witzenhausen) und damit die Entwicklung von inklusiven und gesundheitsförderlichen Nachbarschaften.
In der Prozess- und Wirkungsbeschreibung werden Projektentwicklungen und -prozesse der in der Stadt Kassel im Stadtteil Bettenhausen durchgeführten Fallstudie anhand ausgewählter zentraler Projektbausteine (Runder Tisch »Gesund Älterwerden in Bettenhausen«, »Café Agathe«, Stadtteilspaziergänge, Pilotprojekt »Hausbesuch – Beratung und Information rund ums Älterwerden in Kassel-Bettenhausen«) beschrieben und die (Aus-)Wirkungen dieser partizipativen Forschungs- und Handlungsprozesse reflektiert.
Das UNESCO-Biosphärenreservat Rhön und die Hochschule Fulda könnten – so die Vision – auf dem oben skizzierten Weg eine systematische Kooperation beginnen und damit national, ggf. sogar international eine gewisse Bedeutung erlangen. Dabei wäre unter anderem auch die Mitarbeit in bisher selbst in Wissenschaftskreisen offensichtlich weitgehend unbekannten oder unbeachteten Forschungsinitiativen – wie etwa der sozialwissenschaftlichen Initiative MOST (Management of Social Transformations Programme) der UNESCO – denkbar und wünschenswert. Allerdings gilt, dass es ohne Sozialwissenschaftler keine sozialwissenschaftliche und somit wirklich fächerübergreifende, den Anforderungen der Nachhaltigkeit entsprechende Biosphärenreservatsforschung geben wird, was auch durch die Forschungsarbeit sozial- und kulturwissenschaftlich orientierter Geographen nicht ausgeglichen werden kann.
Es ließen sich zahlreiche weitere Vorgänge mit vergleichbaren und differenzierten Parallelen darstellen. An diesen vier Beispielen wird die Tragweite und Unverzichtbarkeit der zivilgesellschaftlichen Anstrengungen für eine erfolgreiche Entwicklung, für die Abwehr von zweckfernen, aber strukturell eingreifenden Begehrlichkeiten, für Schutz und Pflege wertvoller Naturpotenziale etc. im Biosphärenreservat Rhön deutlich. Auch die Notwendigkeit, ein zukunftsfähiges, erfolgversprechendes, regionales Nachhaltigkeitskonzept zu entwickeln, das sowohl im Bereich der menschlichen Lebensweise wirksam werden sollte als auch eine verantwortliche Strategie für den Umgang mit der Biodiversität im Biosphärenreservat Rhön aufzeigt, wird deutlich. Ein solches Konzept entspräche auch dem von der UNESCO für Biosphärenreservate angestrebten Modellcharakter – hier in Bezug auf Partizipation und Entwicklung. Dies kann nur gelingen, wenn Transparenz, Akzeptanz, Partizipation und Zivilcourage mehr Menschen inspirieren und aktivieren und damit erst wirklich die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gestaltung einer dauerhaft verträglichen Beziehung zwischen Mensch und Natur im Biosphärenreservat entstehen. Gelingen kann dies nur mit den wichtigen, ja entscheidenden zivilgesellschaftlichen Potenzialen der Region, die für eine solche Zukunftsentwicklung stehen, nicht ohne sie und schon gar nicht gegen sie.
Im Sommersemester 2006 wurde im Rahmen eines „interdisziplinären Forschungsseminars“ unter der Leitung des Verfassers eine Untersuchung zur Ausstattung und zu den Bildungsaktivitäten mit dem Schwerpunkt der Umsetzung der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung (2005-2014)“ in den deutschen UNESCO-Biosphärenreservaten durchgeführt1. Biosphärenreservate eignen sich aufgrund ihrer Zielsetzung, ihrer Entwicklungsdynamik und ihres Auftrages in besonderer Weise zur regionalbezogen Umsetzung dieser UN-Bildungsdekade. Die Hamburger Erklärung der Deutschen UNESCO-Kommission2 zur Dekade der Vereinten Nationen „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (2005-2014) benennt explizit „Biosphärenreservate als Lernorte“ für die Realisierung des Programms.
Die Folgen des Klimawandels bewirken massive Veränderungen der natürlichen Lebensgrundlagen auf der Erde. Die Zunahme der Anzahl und Intensität von Naturkatastrophen, gravierenden regionalen Temperaturanstiegen etc. sind bedrohliche Vorboten tiefgreifender globaler Veränderungen. Insbesondere aber sind sie verheerende regionale Katastrophen, die die Lebensbedingungen vieler Millionen Menschen substanziell bedrohen, vor allem in den ärmsten Regionen der Welt. Hier soll den Fragen nachgegangen werden, welche gesellschaftlichen und politischen Auswirkungen aus diesen Folgen des Klimawandels zu erwarten sind; wie die hochentwickelten Staaten, Bündnisse und die internationale Ökonomie auf den zunehmenden Migrations- und Forderungsdruck reagieren werden. Verkehren sich die Hoffnungen auf eine friedlichere Welt durch die Globalisierung ins Gegenteil?