300 Sozialwissenschaften
Refine
Document Type
- Working Paper (16)
- Conference Proceeding (4)
- Doctoral Thesis (4)
- Report (4)
- Article (2)
- Bachelor Thesis (1)
- Part of a Book (1)
- Image (1)
- Lecture (1)
- Master's Thesis (1)
Language
- German (35) (remove)
Keywords
- Biosphärenreservat Rhön (5)
- Heimatgefühl (3)
- Bayerische Rhön (2)
- Biosphärenreservat (2)
- Eingliederungshilfe (2)
- Gesundheitskompetenz (2)
- Gesundheitsversorgung (2)
- Hessische Rhön (2)
- Krankenhaus (2)
- Partizipation (2)
Institute
Einleitung
Der Nationalen Aktionsplan zur Gesundheitskompetenz (NAP GK, www.nap-gesundheitskompetenz.de) fordert eine nutzerfreundliche und gesundheitskompetente Entwicklung des Gesundheitswesens auf allen Ebenen. Für Krankenbehandlungsorganisationen werden 10 Merkmale einer gesundheitskompetenten Organisation beschrieben (bspw. Einrichtungen haben eine unterstützende Leitung, in ihnen findet man sich leicht zurecht, stellen an die Zielgruppen angepasste Informationen zur Gesundheit bereit und berücksichtigen die GK eines jeden Einzelnen [1]). Es existieren bereits zahlreiche Tools, zur Stärkung der organisationalen und individuellen GK in unterschiedlichen Settings. Jedoch sind diese nicht an Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe in Deutschland angepasst. Übergeordnetes Ziel des Projekts zur Entwicklung der GK, ist die Erfassung der Bedarfe zur Stärkung der organisationalen GK in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, die partizipative (Weiter-)Entwicklung von Tools zur Stärkung der organisationalen GK und schließlich die pilothafte Umsetzung in den Einrichtungen.
Ziele
Das Projekt verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, im Sinne des Intervention-Mapping-Ansatzes, zur Stärkung der organisationalen GK in Einrichtungen der (teil-)stationären Gesundheitsversorgung. Im Zentrum des Kongressbeitrages steht, wie die organisationale GK in Einrichtungen der (teil-)stationären Gesundheitsversorgung gestärkt werden kann und welche Maßnahmen (d. h. Tools) sich dafür eignen.
Methode
Um angepasst an die individuellen Bedarfe der Einrichtungen eine partizipativ entwickelte Intervention zur Stärkung der GK durchführen zu können, ist zuvor eine Systematisierung, Bewertung, Aufbereitung und eventuell Anpassung der Tools zur Stärkung der organisationalen und individuellen GK an die unterschiedlichen Settings der Gesundheitsversorgung notwendig. Auf Basis einer systematischen Literaturrecherche und Sichtung (internationaler) Literatur, wird eine Übersicht über Maßnahmen zur Stärkung der GK entlang der 10 Merkmale einer gesundheitskompetenten Organisation durchgeführt, die Maßnahmen einer Bewertung unterzogen und mögliche Anpassungen an die Einrichtungsarten der Gesundheitsversorgung vorgenommen.
Ergebnisse
Es wird eine systematische Übersicht ausgewählter Tools zur Stärkung der organisationalen und individuellen Gesundheitskompetenz angepasst an Krankenhäuser sowie Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe präsentiert.
Diskussion
Die Bündelung und partizipative Weiterentwicklung verschiedener Maßnahmen bzw. Tools zur Stärkung der organisationalen GK entlang der 10 Merkmale einer gesundheitskompetenten Organisation, ermöglicht einrichtungs- und bedarfsspezifisch die GK zu stärken. Durch die Implementierung der Maßnahmen bzw. den Ausbau von Strukturen und Prozessen zur Stärkung der organisationalen GK kann zu einer nachhaltigen Verbesserung der GK in (teil-)stationären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung beigetragen werden.
Literatur
1 Brach C et al. (2012). Ten attributes of Health Literate Health Care Organizations. Online: https://nam.edu/wp-content/uploads/2015/06/BPH_Ten_HLit_Attributes.pdf.
‚Inklusiv leben‘ heißt, selbstverständlich Teil einer Gesellschaft sein und bedeutet, sich einbringen und gut aufgehoben fühlen in einem Netzwerk von gewünschten Beziehungen. Danach strebt der Mensch, das ist Teil seines persönlichen Glücks. Menschen mit Behinderungen erfahren auch heute noch trotz grundsätzlicher rechtlicher Gleichstellung Stigmatisierungen und strukturelle Diskriminierung. Ziel der Studie ist es Gelingensbedingungen von inklusiven Lebensräumen zu untersuchen. Es wird davon ausgegangen, dass sich Menschen durch die direkte Begegnung mit anderen als Teil der Gemeinschaft fühlen. Das Stadion des Fußballvereins 1. FSV Mainz 05 erfüllt die strukturellen Voraussetzungen der barrierefreien Zugänglichkeit und bietet damit Fans mit und ohne Behinderungen die Möglichkeit zur Begegnung. Ob diese Begegnungen auch den qualitativen Anforderungen des persönlichen Wohlbefindens gerecht werden, wurde mittels der Grounded Theory Methode überprüft. Im Ergebnis bestätigen sich im Stadion des 1. FSV Mainz 05 die barrierefreie und sozialräumliche Ausgestaltung des Umfelds sowie der wertegetragene Umgang in den Begegnungen der Fans untereinander und des Vereins. Die Studie zeigt auf, dass Menschen mit und ohne Behinderungen die gleichen Interessen hinsichtlich des eigenen guten Lebens verfolgen. Wesentlich sind, auf Moral und Anstand gegründete Anerkennungsbeziehungen. Dort, wo solche Anerkennungsbeziehungen nicht stattfinden, erfolgt Ausgrenzung. Das Zusammensein mit anderen, die Erfahrung der Anerkennung und das daraus resultierende Selbstbewusstsein sind Auslöser für persönliches Glücksempfinden. Für die Gesellschaft, die Soziale Arbeit und die Politik bedeutet dies, dass inklusive Lebensverhältnisse dann erreicht werden, wenn die Umfeldbedingungen für Begegnungen auf Augenhöhe geschaffen werden und der Austausch mittels geteilter kultureller Werte in reziproken Anerkennungsbeziehungen stattfindet. Inklusion lässt sich durch wertschätzendes persönliches Handeln der Akteure in alle gesellschaftliche Teilbereiche hineintragen.
Erfolg, Dankbarkeit und Anerkennung : zur Verstetigung ehrenamtlichen Engagements für Geflüchtete
(2020)
Ehrenamtliches Engagement für Geflüchtete nahm im Spätsommer 2015 erheblich zu, hat inzwischen abgenommen und ist dennoch verbreiteter als zuvor. Gefragt wird, welche Faktoren eine Verstetigung des Engagements begünstigen. Die Darstellung basiert auf 25 narrativ orientierten Leifadeninterviews und einer an der grounded theory orientierten Auswertung. Die Ergebnisse der Studie sind für ehrenamtliches Engagemnt im Allgemeinen relevant.
Vor der Implementierung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sind kurzfristige Maßnahmen notwendig, um die Belastung von Beschäftigten in der Langzeitpflege zu verringern und Gefahren für die Pflegequalität zu vermeiden. Kurzfristig notwendig ist insbesondere die bundesweite Festlegung einer durchschnittlichen Relation aus Pflegekräften und Pflegebedürftigen von 1:2 im Tagdienst und 1:20 im Nachtdienst bei einer Fachkraftquote von 50 Prozent.
Zwar sind die Gehälter in der Langzeitpflege in den letzten Jahren auch aufgrund der hohen Nachfrage nach Pflegekräften gestiegen. Die Lücke zum Vergütungsniveau in der Krankenpflege konnte jedoch nicht geschlossen werden. Eine Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist unter den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Scheitern verurteilt. Bessere Umsetzungschancen hat die Erstreckung von Tarifverträgen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
Die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen ist nicht gleichbedeutend mit dessen Implementierung und Finanzierung. Ohne begleitende Maßnahmen des Gesetzgebers besteht die Gefahr, dass die wissenschaftlich abgeleiteten Betreuungsrelationen in der Praxis aus finanziellen Gründen unterlaufen werden und damit wirkungslos bleiben. Diese Entwicklung kann durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 83 SGB XI vermieden werden. Eine solche Verordnung ersetzt landesspezifische Vereinbarungen durch eine bundeseinheitliche Anwendung des wissenschaftlich abgeleiteten Standards.
Im derzeitigen System sind die Rahmenvertragspartner dafür zuständig, die Einhaltung von vertraglich vereinbarten oder von der Bundesregierung verordneten Personalstandards zu überwachen und zu sanktionieren. Dies ist keine tragfähige Lösung, weil weder Kostenträger noch Einrichtungsträger ein nachhaltiges Interesse an einer adäquaten Personalausstattung haben. Das Monitoring von Personalstandards mit einer entsprechenden Sanktionierung bei Abweichungen ist daher als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu begreifen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass Einrichtungen mit dauerhaft niedrigen Personalschlüsseln von Sanktionierungen bedroht sind, die von einer Kürzung der Vergütung bis hin zur vorübergehenden oder auch dauerhaften Schließung reichen.
In der derzeitigen Finanzierungslogik der Pflegeversicherung führen steigende Personalkosten durch eine adäquate Personalausstattung und eine leistungsgerechte Bezahlung zu steigenden Eigenanteilen der Pflegebedürftigen. Vor diesem Hintergrund ist eine Umkehrung der Finanzierungslogik zu fordern. Eine Festschreibung der Eigenanteile auf niedrigem Niveau stellt sicher, dass steigende Personalkosten nicht zu steigenden finanziellen Belastungen für die Pflegebedürftigen führen.
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) entschädigt Opfer von Gewalt aus Mitteln des Staates für die ökonomischen Schäden, die aus den erlittenen gesundheitlichen Folgen resultieren. Nur ein kleiner Teil (ca. 4 %) der Personen, die wegen körperlicher oder sexualisierter Gewalt Anzeige erstatten, stellen einen Antrag auf Opferentschädigung. Das OEG und seine Regelungen scheinen sowohl unter Betroffenen als auch unter Menschen, die beruflich mit Gewaltgeschädigten zu tun haben, nicht hinreichend bekannt zu sein. Unter der Frage, welche Formen interpersoneller Gewalt sich in den Anträgen auf Opferentschädigung finden und inwieweit eine gerichtsverwertbare ärztliche Dokumentation die Bearbeitung erleichtern könnte, wurden 209 Anträge auf Opferentschädigung, die im Jahr 2008 im Versorgungsamt Fulda abschließend bearbeitet wurden, analysiert. Ergänzend wurden Experteninterviews durchgeführt. Etwa jeder dritte bis vierte der gestellten Anträge wurde bewilligt. Damit erhalten ca. 1 – 2 von 100 polizeilich registrierten Opfern eine soziale Entschädigung. Rentenansprüche bestehen in weniger als einem Drittel der bewilligten Anträge. Die Entschädigung von Therapiekosten wird im Regelfall durch eine Pauschale an die gesetzlichen Krankenversicherungen abgegolten, ohne spürbare Auswirkungen für Antragstellende, die krankenversichert sind. Strukturell scheint eine Benachteiligung in den Entschädigungschancen der Opfer von familiärer Gewalt bzw. Partnergewalt vorzuliegen und damit indirekt eine Benachteiligung von Frauen, vermutlich auch von Kindern und älteren Menschen. Zudem spiegelt der Tätlichkeitsbegriff des OEG nicht die Gesamtheit strafrechtlich relevanter Formen von Gewalt wider, die zu gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen führen können. Anerkennungsverfahren dauerten durchschnittlich 13 Monate; bei bewilligten Anträgen durchschnittlich 6 Monate länger als bei abgelehnten Anträgen. Eine zeitnahe Anerkennung und Entschädigung der Betroffenen konnte somit nicht gewährleistet werden. Zwischen der Akuthilfe durch die Polizei oder psychosozialen Hilfeeinrichtungen und den Entschädigungsleistungen durch das OEG zeigte sich dadurch eine Lücke in der Opferhilfe. Von dem Recht der Entscheidung nach einer freien Beweiswürdigung wurde in der Bearbeitung selten Gebrauch gemacht. Die ärztliche Dokumentation wird bisher nicht zur Beweiswürdigung genutzt, obwohl sie theoretisch eine Erleichterung für die antragstellende Person und die Sachbearbeitenden bei der Rekonstruktion des Tathergangs darstellen könnte. Veränderungspotentiale sind auf zwei Ebenen zu sehen: Eine Neuausrichtung des Opferrechts könnte die Anerkennung von Opfern ohne die automatische Verbindung mit Entschädigungsansprüchen beinhalten, Soforthilfe auf Basis einer glaubwürdigen Schilderung und Beweissicherung gewährleisten und Rentenzahlung im Falle langfristiger Folgen sicherstellen. Eine veränderte Verfahrenspraxis, auf Basis bestehender gesetzlicher Regelungen, könnte die Möglichkeit der freien Beweiswürdigung vermehrt anwenden und den systematischen Einbezug ärztlicher Dokumentation zur Beweiswürdigung vorsehen.
Die Attraktivität des Kostenerstattungsprinzips in der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt auf den ersten Blick darin, dass gleichzeitig die Transparenz für die Versicherten erhöht, Abrechnungsbetrug verhindert, das Inanspruchnahmeverhalten der Versicherten reduziert und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch die gestärkte Rolle des Patienten verbessert werden sollen. Diese Erwartungen an die Wirksamkeit des Kostenerstattungsprinzips sind jedoch nur dann realisierbar, wenn Versicherte bzw. Patienten ein hohes Ausmaß an Altruismus im Sinne von hoch motivierter Verantwortlichkeit gegenüber der Versichertengemeinschaft an den Tag legen würden. Wird in Übereinstimmung mit der gesundheitsökonomischen Theorie von einem Nutzen maximierenden Patienten bzw. Versicherten ausgegangen, ist die Validität der Argumentationskette „mehr Transparenz – mehr Kostenbewusstsein – weniger Inanspruchnahme“ brüchig. Allein mit der Einführung des Kostenerstattungsprinzips ist eine Zunahme der Steuerungskompetenz des Patienten nicht zu erwarten. Empirisch ist ein verändertes Verhalten der Leistungserbringer ebenso wenig nachgewiesen wie die erwarteten Veränderungen im Versichertenverhalten. Es gibt sogar empirische Anzeichen dafür, dass ein steigendes Kostenbewusstsein im Rahmen eines ökonomisch rationalen Verhaltens zu steigender Inanspruchnahme gesundheitlicher Leistungen führen kann. Aus einem internationalen Vergleich (Australien, Niederlande) lassen sich drei Schlussfolgerungen ableiten: Erstens kann es für die Patienten erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn dem Leistungserbringer die Wahl zwischen Kostenerstattung und Sachleistung überlassen wird. Die freie Arztwahl löst dieses Problem nicht, weil Leistungsanbieter nur in Ausnahmefällen freiwillig nach dem Sachleistungsprinzip abrechnen. Um Kostenerstattung für die Versicherten attraktiver zu machen, müssten zweitens gleiche Abrechnungssätze für Kostenerstattung und Sachleistung gelten. Dies würde das finanzielle Risiko für die Versicherten einschränken. Eine solche Regelung würde aber gleichzeitig das Interesse der Leistungsanbieter an der Kostenerstattung deutlich senken, weil zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten entfallen. Drittens besteht die Gefahr, dass sich Krankenversicherer bei einem steigenden Anteil von Kostenerstattungstarifen ihrer Steuerungs- und vor allem Sicherstellungsverantwortung entziehen. Dies gilt vor allem dann, wenn sich die Versicherten des Unterschieds zwischen Sachleistung und Kostenerstattung nicht bewusst sind. Im Rahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) hat der Gesetzgeber nur vorsichtige Änderungen an der Option zur Kostenerstattung vorgenommen. Ein Anspruch auf Erstattung für die Versicherten besteht weiterhin höchstens in der Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu erstatten hätte. Diese Beschränkung des Erstattungsanspruchs ist jedoch das zentrale Element, das die Attraktivität der Kostenerstattungsoption für die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig begrenzt. Daher werden die Änderungen im GKV-FinG die Attraktivität der Kostenerstattungsoption - wie auch die Attraktivität eines Wahltarifs Kostenerstattung - nicht wesentlich erhöhen können. Entlang von Szenarien werden die Auswirkungen obligatorischer Kostenerstattung und unveränderten bzw. veränderten Abrechnungsmodalitäten diskutiert. So würde ein Szenario mit einem einheitlichen Abrechnungssystem und Wahlrecht für die Versicherten eine zentrale Barriere zur Inanspruchnahme des Kostenerstattungsprinzips beseitigen. Auch würden Anreize zur angebotsinduzierten Nachfrage weitgehend beseitigt. Die Effekte auf die Inanspruchnahme der Versicherten wären dennoch ungewiss. Letztlich ist zu fragen, ob eine erhöhte Kostentransparenz nicht auch mit geringerem administrativem Aufwand durch eine für die Patienten kostenfreie Patientenquittung erreicht werden könnte.
Die Folgen des Klimawandels bewirken massive Veränderungen der natürlichen Lebensgrundlagen auf der Erde. Die Zunahme der Anzahl und Intensität von Naturkatastrophen, gravierenden regionalen Temperaturanstiegen etc. sind bedrohliche Vorboten tiefgreifender globaler Veränderungen. Insbesondere aber sind sie verheerende regionale Katastrophen, die die Lebensbedingungen vieler Millionen Menschen substanziell bedrohen, vor allem in den ärmsten Regionen der Welt. Hier soll den Fragen nachgegangen werden, welche gesellschaftlichen und politischen Auswirkungen aus diesen Folgen des Klimawandels zu erwarten sind; wie die hochentwickelten Staaten, Bündnisse und die internationale Ökonomie auf den zunehmenden Migrations- und Forderungsdruck reagieren werden. Verkehren sich die Hoffnungen auf eine friedlichere Welt durch die Globalisierung ins Gegenteil?
Jährlich sind es mehr als 880 Millionen Menschen, die national und international verreisen und dabei auf die unterschiedlichsten touristischen Produkte zurückgreifen. Eine besondere Form des Verreisens ist der solidarische Tourismus, der in der Literatur auch als Freiwilligen- oder Volunteertourismus beschrieben wird. Junge und alte Menschen reisen ins Ausland, um freiwillig in einem sozialen oder ökologischen Projekt zu arbeiten, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern, (globale) soziale Netzwerke auszubauen und um in intensiven Kontakt zur einheimischen Bevölkerung zu kommen. Staatliche und private Akteure fördern das (solidarische) freiwillige Engagement im Ausland, um die Teilnehmenden interkulturell zu sensibilisieren. Besonders Südamerika erfreut sich dabei immer grösserer Beliebtheit bei den Freiwilligen. In der vorliegenden Arbeit wird der solidarische Tourismus unter soziokulturellen Gesichtspunkten untersucht und seine Stärken und Schwächen im Vergleich zu anderen Tourismusformen werden herausgearbeitet, wobei auch ökonomische und ökologische Aspekte berücksichtigt werden.
Die Erwerbsbiografien vieler Gesellschaftsmitglieder in Deutschland zeigen Lücken auf, da diese Erwerbsbiografien zur Berechnung der zukünftigen Rentenleistung herangezogen werden, besteht die Gefahr, dass das bisher bestehende Vorsorgesystem Armut im Alter nicht verhindern kann. Zu diesen Personengruppen zählen vorallem Frauen, Arbeitslosengeld II-Empfänger, Niedriglohnbeschäftigte, Solo-Selbstständige und erwerbsgeminderte Personen. Die Personengruppen bauen in der gesetzlichen Rentenversicherung nur geringe Rentenanwartschaften auf und auch mit Hilfe der betrieblichen und privaten Altersvorsorge können sie nur begrenzt Rentenanwartschaften erreichen, die Armut im Alter vermeiden. Da die Armutsvermeidung im Alter dem Aufgabengebiet der gesetzlichen Rentenversicherung zugeschrieben wird, bedarf es entweder eines völligen Systemwechsels oder einer internen Systemänderung. Als Möglichkeit eines völligen Systemwechsels werden in dieser Arbeit die Grundrente und die Sockelrente diskutiert. Eine interne Systemänderung könnte durch die Einführung der flexiblen Anwartschaften, der Rente nach Mindesteinkommen und der Erwerbstätigenversicherung erfolgen. Nach einer ausführlichen Erörterung der Systeme auf ihre Umsetzbarkeit, spricht sich die Verfasserin schließlich für eine Kombination aus Sockelrente und Erwerbstätigenversicherung aus, da diese ihr am sinnvollsten erscheint, Armut im Alter zu vermeiden.
Als im Frühjahr 2006 ein Wettbewerb zur Gestaltung der Grün- und Freiflächen im Planungsareal der Galerie ausgeschrieben wurde, saß ein (erwachsener) Bewohner mit am Tisch der Jury. Der Siegerbeitrag des Wettbewerbs sieht vor, zunächst nicht jede Freifläche bis zum letzten Grashalm zu durchplanen. Gut ein Jahr nach Abschluss des Lehrforschungsprojekts zur partizipativen Spielraumgestaltung sieht die Stadt Fulda für den Sommer 2007 eine Beteiligungsaktion vor, bei der die heranwachsenden BewohnerInnen die Gestaltung der verbleibenden Flächen mitbestimmen können. Inwieweit sich hier ein Prozess weiterentwickelt, der in Ablauf und Ergebnis zukunftsfähig ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.