610 Medizin und Gesundheit
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Hintergrund: Die Corona-Pandemie hat für Menschen mit chronischer Erkrankung
und/oder Behinderung ein erhöhtes Risiko für ihre körperliche und psychische
Gesundheit dargestellt. Für diese Bevölkerungsgruppen ist ein kritischer
Umgang mit digitalen und coronaspezifischen Informationen von zentraler
Bedeutung. Bislang liegen wenig Studien vor, die die Ausprägung der
coronaspezifischen und digitalen Gesundheitskompetenz so-wie die psychische
Gesundheit während der Pandemie untersuchten. Die Studie „Gesundheit und
Gesundheitskompetenz von Menschen mit Beeinträchtigung in Deutschland in
Zeiten der Corona-Pandemie“ (kurz: HeHLDiCo - Health and Health Literacy of
People with Disabilities in Times of the Corona Pandemic) zielt darauf ab,
die digitale (dGK) und coronaspezifische (cGK) Gesundheitskompetenz, das
Suchverhalten nach Informationen sowie die psychische Gesundheit der
Zielgruppe zu analysieren.
Datenbasis und Methodik: Die Datenbasis bildete eine quantitative
Online-Erhebung, die vom 24.02.2021 bis zum 31.05.2021 deutschlandweit
durchgeführt wurde. Die Querschnittstudie richtete sich an Menschen mit
chronischer Erkrankung und/oder Behinderung. Der Feldzugang er-folgte über
die Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe (BAG),
Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) und die Nationale Kontakt- und
Informationsstelle zur Anregung und Unter-stützung von Selbsthilfegruppen
(NAKOS). Es beteiligten sich insgesamt N=1.076 Personen ab dem Alter von 18
Jahren an der Befragung. Der Fragebogen (in Leichter und Alltagssprache)
umfasste Indikatoren zur coronaspezifischen sowie digitalen
Gesundheits-kompetenz, dem Informationssuchverhalten und der psychischen
Gesundheit (coronabedingter Stress, Sorgen, Burnoutgefährdung, Einsamkeit,
Wohlbefinden). Neben soziodemo-grafischen und -ökonomischen Angaben wurden
Merkmale der Behinderung, chronischen Erkrankung und daraus resultierenden
Einschränkungen erfasst. Die statistische Auswertung erfolgte anhand von
deskriptiven und bivariaten Analysen.
Ergebnisse: Die Befragten gaben häufig Schwierigkeiten im Umgang mit
coronaspezifischen (41,3 %) und digitalen Informationen (26,1 %) an.
Insbesondere zeigten sich Schwierigkeiten bei Befragten mit niedrigem
Bildungshintergrund (cGK: 56,3 %; dGK: 32,2 %) und niedrigem subjektiven
Sozialstatus (SSS) (cGK: 54,3 %; dGK: 34,7 %). Die Ergebnisse zur
psychischen Gesundheit (coronabedingter Stress, Sorgen, Burnoutgefährdung,
Einsamkeit, Wohlbefinden) verweisen auf häufige Ausprägungen bei folgenden
Befragten-gruppen: hierzu zählen weibliche Befragte, 18-44jährige, Befragte
mit Einschränkungen durch ihre chronische Erkrankung, Befragte mit niedrigem
subjektiven Sozialstatus sowie Befragte, die kein Mitglied der Selbsthilfe
waren. Daneben zeigten sich deutliche Unter-schiede in der Ausprägung einer
überdurchschnittlich schlechten psychischen Gesundheit in Abhängigkeit von
dem Niveau der Gesundheitskompetenz. Befragte mit einer niedrigen
coronaspezifischen und digitalen Gesundheitskompetenz berichteten deutlich
häufiger von psychischen Gesundheitsproblemen während der Pandemie.
Diskussion: Die Studienergebnisse weisen darauf hin, dass die Förderung der
Gesundheitskompetenz und der psychischen Gesundheit von Menschen mit
chronischer Erkrankung und/oder Behinderung wichtig ist, in den Blick zu
nehmen. Die Selbsthilfe kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten, da die
Selbsthilfegruppenleitungen meist eine gute Kenntnis über die
(Lebens-)Situation ihrer Mitglieder haben und daher (individuelle)
Unterstützungs- und Beratungsangebote anbieten können.
The purpose of this report is to determine whether health maintenance organisations (HMOs) can provide a suitable and viable form of financial health protection and service provision in selected West African countries, supplementary to existing healthcare provision and coverage. Burkina Faso, Côte d’Ivoire, The Gambia, Guinea-Bissau, Liberia and Sierra Leone were chosen as country examples. Chapter 1 provides the context for the health and healthcare situation in West Africa as well as specific country profiles, whilst Chapter 2 describes factors to be considered when establishing an HMO. The range of technical di-mensions of an HMO introduced in this report includes: administration, human resources, financing, accreditation, service availability and readiness, the benefits catalogue, paying providers, drugs and quality management. Each of these dimensions is further discussed in Chapters 3 – 10.
The administration of an HMO consists of nine interconnected fields: management dash-board, quality management, IT department, purchasing and coordination, finance and ac-counting, health plan and benefit package, member management, human resources, and marketing. In Chapter 3, the authors give a more in-depth analysis of the fields of marketing and member management. Recommendations provided in this chapter include the use of different marketing approaches to bridge the gap between communities and the HMO by establishing informative advertising (e.g., via a mobile responsive website, social media, posters, flyers, radio, and recorded information).
Chapter 4 focuses on an HMO’s human resources, particularly in regard to staff recruiting, development and retention. Staff development expands staff competence by increasing employees’ motivation and job satisfaction, which leads to an increase in their performance and productivity, thereby improving staff retention. Furthermore, staff retention is important for ensuring a long-term commitment to the HMO. In conclusion, the success of an HMO is crucially dependent on motivating staff and enabling them to exercise, develop and share their skills.
Chapter 5 covers the financial aspects of an HMO, including dimensions related to its target population, financial barriers, funding resources, management of funds, and specific coun-try challenges. In order to calculate the necessary resources, this chapter make clear that an HMO must consider cost projections for the benefit package, infrastructure development, administration, expansion and a reserve.
To establish an accreditation system, HMOs can interact with stakeholders from different fields and levels of service delivery and administration, as examined in Chapter 6. The polit-ical and social conditions of a country must be considered by the HMO in order to effective-ly implement an accreditation system. Besides this, an HMO can seek to improve the per-formance quality of healthcare by supporting the establishment of an accreditation scheme.
Reliable information on service availability and readiness is necessary for successful health systems management as it allows health services to be tracked in terms of how they have responded to changed inputs and processes. In Chapter 7, the authors analyse the Service Availability and Readiness Assessment (SARA) tool, and recommend its application within the HMO, as it offers a standardised approach to monitoring the supply of services by providing a standard set of tracer indicators.
To implement a health benefit package (HBP), the authors assess existing models, such as the one introduced by Glassman et al. (2017) which specifies ten core elements of an HBP design and helps to enable discussions on the most relevant aspects in designing an HBP for an HMO. Chapter 8 presents a coinsurance scheme within the HBP design which will affect the service utilisation of members as well as utilisation management as one method for cost control. In addition, actuarial calculations are proposed using Sierra Leone as a case example.
Chapter 9 describes the pharmaceutical supply chain required by an HMO. Important steps of the HMO’s medicine supply chain include: selection, quantification and forecasting, pro-curement, storage, and distribution of medical products. Medicines provided by the HMO must be safe, available, accessible, and affordable at all times and for all members. Stock-outs must be avoided, and therefore this chapter recommends employing community-based health workers in order to ensure distribution to patients in rural areas.
Quality management is an important field in an HMO analysed in Chapter 10 of this report. It includes patient safety, efficiency, and patient satisfaction; all factors that must be con-sidered during the implementation of an HMO. The chapter concludes by noting that quality is highly subjective and must therefore be applied to the specific context of an HMO within a specific country.
Finally, Chapters 11 and 12 of the report include implementation challenges of an HMO in West Africa, as well next steps that should be followed. Although similar challenges con-cerning the social, political, or structural environment can be found in most West African countries, direct transfer of elaborated information to other countries and healthcare situa-tions is not always possible. As well as these situational challenges, HMOs encounter dif-ferent questions such as how to balance the scope of available services against the cover-age of diverse geographical areas, engagement of various stakeholders and reflection of respective values, interests and perspectives of local populations.
Limitations of the report include a lack of specificity in general, and the use of many specific country settings, as observations and examples for one HMO dimension may not always be transferable to other regions and healthcare situations. Therefore, this report is not meant to provide concrete conclusions or solutions in regard to the implementation of an HMO in a specific country setting.
In conclusion, this report states that HMOs have the potential to play a substantial role in healthcare system strengthening, provision of quality healthcare services and the preven-tion of financial burden due to ill-health. As a result, an HMO can support West African countries in their role to fulfil their obligation of protecting the health of their citizens. Addi-tionally, the authors strongly believe that an HMO must reflect the cultural, societal and political environment in which it is implemented. Therefore, it is essential that research be conducted prior to its implementation in addition to including the relevant local stakeholders as early as possible in the process.
Das Mammakarzinom ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen und betrifft vor allem Frauen zwischen 50 und 70 Jahren. Trotz steigender Zahl von Neuerkrankungen ist die Mortalitätsrate in den letzten Jahren gesunken, was auf verbesserte Früherkennungs- und Behandlungsmöglichkeiten zurückzuführen ist. Die interprofessionelle Zusammenarbeit von verschiedenen Professionen und (zertifizierten) Brustzentren hat ebenfalls einen positiven Einfluss auf die Gesundheitsversorgung von Frauen mit Mammakarzinom. Die Implementierung einer interprofessionellen Gesundheitsversorgung ist relevant, da der Krankheitsverlauf individuell verläuft und eine ganzheitliche Behandlung erfordert. Daher ist es aus Sicht der Versorgungsforschung von Bedeutung, die interprofessionelle Zusammenarbeit aus unterschiedlichen Perspektiven weiterzuentwickeln und zu optimieren.
Ziel ist es, Handlungsempfehlungen zur möglichen Optimierung der interprofessionellen Zusammenarbeit bei der Behandlung von Patientinnen mit Mammakarzinom zu geben.
Um die genannte Forschungsfrage zu beantworten, wurde eine qualitative Erhebung durchgeführt. Hierfür wurden verschiedene Professionen, die an der Behandlung von Patientinnen mit Mammakarzinom beteiligt sind und Patientinnen selbst befragt. Als theoretischer Hintergrund diente eine vorangegangene Literaturrecherche, auf welche aufbauend zwei verschiedene Fragebögen für Patientinnen und Professionen erstellt werden.
Durch die empirische Datenerhebung kann gezeigt werden, dass sich eine gute Vernetzung der Professionen untereinander positiv auf die interprofessionelle Zusammenarbeit auswirkt, da Informationslücken geschlossen und Behandlungsentscheidungen gemeinsam getroffen werden können. Dies wird als eine Voraussetzung für die interprofessionelle Zusammenarbeit definiert, neben der Standardisierung der Kommunikationswege, der Definition von klaren Verantwortungsbereichen und der Patientenzentrierung. Für den Behandlungserfolg und damit die interprofessionelle Zusammenarbeit ist es essentiell, dass die individuellen Patientenwünsche und -bedürfnisse berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Patientinnen neben der Eigenverantwortung für die Erkrankung weitere Rollen zu erfüllen haben, wie die Verantwortung für die Familie und die Informationsvermittlung, sodass sie auch in diesen Bereichen gefordert werden. Als Barrieren können neben der Professionsbezogenheit und den Sektorengrenzen fehlende Kapazitäten und Verantwortlichkeiten definiert werden. Diese fehlende Regelung der Verantwortlichkeiten begünstigt eine Verlagerung der Entscheidungsmacht zu den Ärzt*innen. Aufgrund einer fehlenden Implementierung der interprofessionellen Zusammenarbeit kommt es bei einem Personalwechsel zumeist zu einem Einbruch der erarbeiteten Strukturen und somit zu einem Verlust des Fortschritts.
Als Handlungsempfehlungen lassen sich aus der Forschung ableiten, dass die psychologische Betreuung über den gesamten Behandlungsverlauf ausgeweitet werden muss, digitale Plattformen zur Verbesserung der Kommunikation in der interprofessionellen Zusammenarbeit eingesetzt werden sollten und die Prozesse mit klaren Zuständigkeiten und Verantwortungsbereichen standardisiert werden müssen.
Intoxikationen erfolgen bekanntermaßen häufiger im Haushalt, am Arbeitsplatz, in Kindertagesstätten, in Schulen und in Krankenhäusern, sie kommen aber auch in besonderen Settings vor. Besonders Justizvollzugsanstalten sind diesbezüglich bisher nur unzureichend untersucht worden, auch da diese von der Bevölkerung immer noch mit zahlreichen Vorurteilen und Stigmatisierungen assoziiert werden. Die Analyse von Vergiftungen können gute Indikatoren für die sozialen Verhältnisse in den JVAs sein, deren Abgeschlossenheit per se wenig Informationsfluss in die Öffentlichkeit ermöglicht. Es soll nachfolgend untersucht werden, a) wie häufig Vergiftungen bei Insassen von JVAs vorkommen, b) welche Schweregrade der Intoxikationen vorliegen und c) auf welche Weise die Vergiftungen zugefügt wurden (akzidentell oder beabsichtigt durch Suizid, Abusus oder Fremdbeibringung). Methodisch wird zunächst in einer retrospektiven Analyse von deutschen und ausländischen Studien ein theoretischer Überblick über Vergiftungen in Gefängnissen geschaffen. Es folgen eine quantitative Auswertung von Vergiftungsfällen am Beispiel der telefonischen Beratungsprotokolle des Göttinger Giftinformationszentrums Nord und die Zusammenschau sämtlicher Befunde. Auf diese Weise soll es möglich werden, in der totalen Institution JVA zumindest Teilaspekte der Lebenswelt von Gefangenen zu rekonstruieren, indem die möglichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs im Kontext mit einer latenten gesellschaftlichen Ausgrenzung, mit Vereinsamung, mit einem hintergründig gewaltgeprägten Alltag und mit dem Zugang zu Drogen zu diskutieren sind.
Der vorliegende Kurzbericht stellt die ersten Ergebnisse der „Health Behaviour in School-aged Children (HBSC)-Studie“ 2021/2022 in Hessen vor. Der Fokus liegt hierbei auf der Kinder- und Jugendgesundheit während der Corona-Pandemie. Es werden die Einflüsse der Pandemie auf unterschiedliche Lebensbereiche aus Sicht der Schüler*innen und Schulleitungen abgebildet, ebenso wie die Einhaltung von (sozialen) Schutzmaßnahmen während der Pandemie und die bevorzugten Informationsquellen zum Infektionsgeschehen. Darüber hinaus werden die schulische Belastung und die psychosomatischen Beschwerden dargestellt.
Die Befragung erfolgte im Schuljahr 2021/2022 und zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 wahlweise per Paper-Pencil- oder Online-Fragebogen. In Hessen nahmen insgesamt 1.103 Schüler*innen und 24 Schulleitungen aller allgemeinbildenden Schulformen teil. Die befragten Schüler*innen besuchten die 5., 7. oder 9. Klasse.
Ein Drittel (32,6 %) der Schüler*innen gab an, negative Auswirkungen der Pandemie auf ihre mentale Gesundheit wahrgenommen zu haben. Im Vergleich zu der letzten HBSC-Erhebung im Schuljahr 2017/2018 ist der Anteil an Schüler*innen, der sich infolge schulischer Anforderungen stark belastet fühlte, gestiegen (2017/2018: 25,0 %; 2021/2022: 32,2 %). Ein ähnliches Muster zeichnete sich für die psychosomatische Beschwerdelast ab (2017/2018: 26,9 %, 2021/2022: 40,9 %). Allgemein waren Mädchen und ältere Schüler*innen in besonderem Maße durch die Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Zentrale Quellen zur Suche nach Informationen zur Corona-Pandemie waren die Familie (53,3 %), die sozialen Medien (50,1 %), aber auch klassische Anbieter wie Zeitung, Radio oder Fernsehen (45,5 %). Zudem zeigten die Antworten der Schüler*innen, dass ein Großteil der Befragten nach eigenen Angaben die (sozialen) Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie befolgt hat (47,0 % bis 75,9 %).
Es lassen sich eindeutig Bedarfe nach dem Ausbau und der Intensivierung der schulischen Förderungsangebote zur psychischen Gesundheit der Schüler*innen ableiten. Die Schule stellt eine zentrale Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen dar und eignet sich daher besonders für die Umsetzung gesundheitsbezogener Maßnahmen. Um eine Verstetigung des Angebots schulischer Gesundheitsförderung zu erlangen, ist die Etablierung eines systematischen Gesundheitsmonitorings für Schüler*innen in Hessen unumgänglich. Die Verantwortung für die Planung, Entwicklung und Implementierung von Angeboten sollte dabei nicht nur bei den schulischen Akteur*innen liegen, sondern v. a. durch kommunale und landespolitische Instanzen getragen werden.
Der vorliegende Kurzbericht stellt die ersten Ergebnisse der „Health Behaviour in School-aged Children (HBSC)-Studie“ 2021/2022 in Niedersachsen vor. Der Fokus liegt hierbei auf der Kinder- und Jugendgesundheit während der Corona-Pandemie. Es werden die Einflüsse der Pandemie auf unterschiedliche Lebensbereiche aus Sicht der Schüler*innen und Schulleitungen abgebildet, ebenso wie die Einhaltung von (sozialen) Schutzmaßnahmen während der Pandemie und die bevorzugten Informationsquellen zum Infektionsgeschehen. Darüber hinaus werden die schulische Belastung und die psychosomatischen Beschwerden dargestellt.
Die Befragung erfolgte im Schuljahr 2021/2022 und zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 wahlweise per Paper-Pencil- oder Online-Fragebogen. In Niedersachsen nahmen insgesamt 1.051 Schüler*innen und 25 Schulleitungen aller allgemeinbildenden Schulformen teil. Die befragten Schüler*innen besuchten die 5., 7. oder 9. Klasse.
Fast ein Drittel (31,5 %) der Schüler*innen gab an, negative Auswirkungen der Pandemie auf ihre mentale Gesundheit wahrgenommen zu haben. Im Vergleich zu der letzten HBSC-Erhebung im Schuljahr 2017/2018 ist der Anteil an Schüler*innen, der sich infolge schulischer Anforderungen stark belastet fühlte, gestiegen (2017/2018: 25,0 %; 2021/2022: 31,7 %). Ein ähnliches Muster zeichnete sich für die psychosomatische Beschwerdelast ab (2017/2018: 26,9 %, 2021/2022: 38,0 %). Allgemein waren Mädchen und ältere Schüler*innen in besonderem Maße durch die Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Zentrale Quellen zur Suche nach Informationen zur Corona-Pandemie waren die Familie (56,6 %), klassische Anbieter wie Zeitung, Radio oder Fernsehen (45,0 %), aber auch die sozialen Medien (43,1 %). Zudem zeigten die Antworten der Schüler*innen, dass ein Großteil der Befragten nach eigenen Angaben die (sozialen) Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie befolgt hat (50,5 % bis 79,5 %).
Es lassen sich eindeutig Bedarfe nach dem Ausbau und der Intensivierung der schulischen Förderungsangebote zur psychischen Gesundheit der Schüler*innen ableiten. Die Schule stellt eine zentrale Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen dar und eignet sich daher besonders für die Umsetzung gesundheitsbezogener Maßnahmen. Um eine Verstetigung des Angebots schulischer Gesundheitsförderung zu erlangen, ist die Etablierung eines systematischen Gesundheitsmonitorings für Schüler*innen in Niedersachsen unumgänglich. Die Verantwortung für die Planung, Entwicklung und Implementierung von Angeboten sollte dabei nicht nur bei den schulischen Akteur*innen liegen, sondern v. a. durch kommunale und landespolitische Instanzen getragen werden.
Hintergrund: Das niederländische Krankenversicherungsgesetz hat die bisher parallel existierenden gesetzlichen und privaten Krankenversicherer seit dem Jahr 2006 in ein stark reguliertes, gemeinsames Krankenversicherungssystem zusammengeführt. Regulierter Wettbewerb (Managed Competition) soll die Effizienz des Krankenversicherungssystems und des Versorgungssystems insgesamt erhöhen. Ziel: Wir untersuchen das Vorliegen dreier zentraler Voraussetzungen für einen gelungenen regulierten Wettbewerb: Risikoadjustierung, Wahlfreiheit der Versicherten und Instrumente für Versorgungsmanagement. Methode: Wir haben von September bis Oktober 2009 Experteninterviews mit zwölf Stakeholdern durchgeführt, transkribiert und analysiert. Ergebnisse: Das niederländische System der Risikoadjustierung ist zwar sehr weit, aber noch nicht perfekt entwickelt. Es gibt weiterhin Anreize für Krankenversicherer zur Risikoselektion, wenngleich dies offensichtlich nur selten geschieht. Der Wettbewerb zwischen Krankenversicherern hat bisher zu keinem ausgeprägten Wechselverhalten der Versicherten geführt. Das Krankenversicherungsgesetz gibt Krankenversicherern neue Anreize, die Wünsche der Versicherten stärker zu berücksichtigen. Die Anwendung von Instrumenten zur Versorgungssteuerung entwickelt sich aber nur langsam. Schlussfolgerung: Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen regulierten Wettbewerb in den Niederlanden sind noch nicht vollständig geschaffen: Risikoadjustierung kann noch nicht allen Anreizen zur Risikoselektion entgegenwirken. Versichertenpräferenzen werden erst jüngst zunehmend von Versicherern berücksichtigt und die Anwendung von Instrumenten zur Versorgungssteuerung befindet sich noch im Anfangsstadium.
Hintergrund: Bäuerinnen sind besonders gefährdet, sich mit der zeckenübertragenen Borreliose zu infizieren. Aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit im Freien ist das berufsgruppenspezifische Risikopotenzial höher als das Risiko der Allgemeinbevölkerung. Es ist anzunehmen, dass die Bedeutung der Borreliose aufgrund klimatischer Veränderungen in Zukunft zunehmen und dann ein noch größerer Bedarf an zielgruppenorientierter Prävention für diese Berufsgruppe entstehen wird. Fragestellung: Der vorliegende Beitrag untersucht, welche Muster der Risikowahrnehmung und der Bewältigung von Borreliose nordhessische Bäuerinnen entwickeln. Diese Erkenntnisse sind Grundlage für zielgruppenspezifische Präventionsmaßnahmen, die an den alltäglichen und berufsbiographischen Handlungsmustern der Bäuerinnen ansetzen. Methodisches Vorgehen: Aus dem empirischen Material einer Gruppendiskussion wurden geschlechtsspezifische Wahrnehmungsmuster der Borreliosegefahr durch die einzelnen Bäuerinnen herausgearbeitet und gleichzeitig kollektive berufsgruppenspezifische Orientierungen rekonstruiert. Dazu wurden sequenzielle Feinanalysen genutzt. Ergebnisse: Fallrekonstruktive Analysen ergaben, dass Frau Berger im Gegensatz zu der von Borreliose betroffenen Frau Altmann kein routiniertes Muster beim Umgang mit Zeckenstichen zur Verfügung hat. Beide Bäuerinnen realisieren das Risiko einer Borrelioseinfektion erst im Nachhinein. Frau Altmann nimmt die Gefährdung wahr, sobald Wanderröte auftritt; Frau Berger hat für sich noch keinen wirklichen "Indikator" der Risikowahrnehmung entwickelt. Die vorliegenden empirischen Befunde verweisen in beiden Fällen darauf, dass berufsbiographische und alltagspraktische Handlungsmuster zur Abwehr der Infektionsgefahr eng miteinander verwoben sind. Schlussfolgerungen: Die außerordentlich hohe Berufsidentifikation der Bäuerinnen eröffnet Chancen für zielgruppen- und geschlechtsspezifische Präventionsansätze, sie erschwert jedoch auch individuell (vor-)sorgendes gesundheitsbezogenes Handeln. Gespräche mit betroffenen Bäuerinnen, die Auseinandersetzung mit der Infektionsgefahr, die sorgfältige Dokumentation von Zeckenstichen und die breite Sensibilisierung besonders exponierter Berufsgruppen über verschiedene Kommunikationswege stellen den Befunden dieser Arbeit zufolge sinnvolle Maßnahmen der Primärprävention dar.
Hintergrund: Adipositas hat sich zu einem weltweiten Gesundheitsproblem entwickelt. Als innovativer Ansatz rückt Nudging vermehrt in den Fokus. Ohne Einschränkung der Wahlmöglichkeiten lassen sich Entscheidungen durch die gezielte Gestaltung der Umgebung unbemerkt lenken. In der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) könnten so Ernährungsentscheidungen positiv beeinflusst werden. Potenzial von Nudging zur Prävention der Adipositas ist denkbar. Zielsetzung: Ziel der Arbeit ist es, die Wirkung von Nudging in der AHV offenzulegen, um schlussfolgernd die Bedeutung für die Adipositasprävention einordnen zu können. Methodik: Eine systematische Literaturrecherche wurde via PubMed und Cochrane Library durchgeführt. Unter den 42 Treffern erfüllten sieben Publikationen die Einschlusskriterien. Ergebnisse: Nudging lenkt die Speisenauswahl zu kalorien- und fettärmeren Produkten. Gleichzeitig wird die Auswahl von Speisen reich an Vitamin C und Ballaststoffen sowie Obst und Gemüse erhöht und Speisen reich an Energie, Fett und gesättigten Fettsäuren reduziert. Schlussfolgerung: Deutlich wird, dass Nudging in der AHV die Speisenauswahl positiv beeinflussen kann, es werden gesündere Konsumentscheidungen bewirkt. Das könnte zur Umsetzung der Ernährungsempfehlungen zur Vorbeugung einer Gewichtszunahme beitragen. Nudging könnte somit bestehende adipositaspräventive Maßnahmen ergänzen. Künftige Studien könnten durch längere Interventionszeiträume und größere Stichproben aussagekräftigere Ergebnisse generieren.
Schlüsselwörter: Adipositas, Nudging, Prävention, Außer-Haus-Verpflegung
Hintergrund: Der Effekt einer Reduzierung der Salzaufnahme auf den Blutdruck wird gegenwärtig intensive diskutiert. Die aktuelle Ernährungsweise in industrialisierten Ländern ist gekennzeichnet durch einen sehr hohen Natriumgehalt. Gleichzeitig finden sich in vielen dieser Länder hohe Inzidenz- und Prävalenzraten für Hypertonie. Es be-steht daher die Frage, ob eine bevölkerungsbasierte Intervention zur Salzreduktion einen sinnvollen Ansatz zur Prävention von Hypertonie darstellt. Methoden: Im Rahmen dieser Arbeit wurde zur Bewertung der Effektivität und Sicher-heit einer bevölkerungsweiten Salzrestriktion in verarbeiteten Lebensmitteln eine um-fassende Analyse der verfügbaren Evidenz vorgenommen. Hierzu wurden die Ergeb-nisse einer Vielzahl unterschiedlicher Studientypen berücksichtigt, die die Beziehung zwischen Natriumaufnahme und Blutdruck untersuchen. Zudem wurden Ergebnisse und Erfahrungen aus Langzeitinterventionen zur Prävention von kardiovaskulären Er-krankungen hinzugezogen. Auf dieser Grundlage wurde anschließend mithilfe des Computersimulationsmodells PREVENT eine quantitative Schätzung des Effekts einer Senkung des mittleren Blutdrucks auf die Inzidenz und Prävalenz der Hypertonie in Deutschland durchgeführt. Ergebnisse: Eine moderate Reduzierung der Salzaufnahme würde einen geringen aber entscheidenden blutdrucksenkenden Effekt haben und zu einer Verschiebung der Blutdruckverteilungskurve der deutschen Bevölkerung in Richtung einer theoretisch minimalen Risikoexposition führen. Über einen Zeitraum von 50 Jahren würde es im Vergleich zu einem Referenzszenario ohne Veränderung des Blutdruckniveaus zu ei-ner entscheidenden Abnahme in den absoluten Inzidenz- und prävalenzraten der Hy-pertonie kommen. In Abhängigkeit von unterschiedlichen Interventionsszenarien be-trägt die Gesamtzahl vermeidbarer inzidenter Hypertoniefälle bis zum Jahr 2046 545.000, 830.000 bzw. 1.1 Millionen. Die Hypertonieprävalenz würde sich im Vergleich zum Referenzszenario entsprechend um bis zu 6.8 Millionen Personen reduzieren. Schlussfolgerungen: Eine Restriktion des Salzgehalts in verarbeiteten Lebensmitteln stellt einen effektiven und sicheren Ansatz für eine bevölkerungsbasierte Intervention zur Verringerung der Krankheitslast durch Hypertonie in Deutschland dar. Um eine rasche und umfassende Umsetzung zu gewährleisten, sollte die Politik legislative Maßnahmen intensiv überdenken, um sicherzustellen dass alle Menschen gleicherma-ßen von dieser Intervention profitieren und somit ein maximaler Nutzen erreicht wird.
Hintergrund und Zielsetzung: Studienergebnisse zeigen, dass sich ein geringes Ausmaß an Gesundheitskompetenz negativ auf die Gesundheit bzw. das Gesundheitsverhalten auswirken, zu häufigeren Krankenhauseinweisungen führen und Folgekosten für die Gesundheitsversorgung verursachen können. Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser, Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe) können durch gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz und zum kompetenten Umgang mit Gesundheitsinformationen ihrer Mitarbeitenden, Patient*innen bzw. Klient*innen beitragen. Dies wird als organisationale Gesundheitskompetenz verstanden und stellt einen wichtigen Bestandteil einer patient*innen-orientierten Versorgung in Gesundheitseinrichtungen dar.
Im Rahmen des Projekts "Entwicklung der Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung - ein Kooperationsprojekt zwischen der AOK PLUS und der Hochschule Fulda" (EwiKo) wurde eine "Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Entwicklung der organisationalen Gesundheitskompetenz" erstellt. Die "Schritt-für-Schritt-Anleitung" umfasst sieben Schritte, um Maßnahmen zur Stärkung der organisationalen Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung umzusetzen. Ziel dabei ist es, Strukturen zu einer nachhaltigen Etablierung der organisationalen Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung aufzubauen und die Gesundheitskompetenz von Leitungspersonen, Mitarbeitenden und Patient*innen bwz. Klient*innen zu verbessern.
Methodik: Im Projekt "EwiKo" erfolgte die (partizipative) Entwicklung, Erprobung und Evaluation von Maßnahmen zur Stärkung der organisationalen Gesundheitskompetenz in n=6 Einrichtungen der Gessundheitsversorung (n=2 Krankenhäuser, n=2 Einrichtungen der Pflege, n=2 Einrichtungen der Eingliederungshilfe). In Anlehnung an den "Plan-Do-Check-Act" (PDCA)-Zyklus, welcher die Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz bildete, ließen sich sieben Schritte ableiten, die auf dem Weg zur gesundheitskompetenten Einrichtung durchlaufen werden müssen.
Ergebnisse: Zu Beginn erfolgt die "Planung von Maßnahmen" ("Plan"), d.h. die Einrichtungen machen sich mit dem Thema Gesundheitskompetenz vertraut (Schritt 1), bilden eine multiprofessionelle "Arbeitsgruppe (AG) Gesundheitskompetenz" (Schritt 2), führen eine Bedarfserhebung mittels eines (digitalen) Selbstchecks zur Messung der Gesundheitskompetenz durch (Schritt 3) und legen anhand der Ergebnisse des Selbstchecks sog. Handlungsfelder und Ziele zur Stärkung der Gesundheitskompetenz fest (Schritt 4). Daraufhin folgt das "Durchführen von Maßnahmen" ("Do"), d.h. Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz werden in der Einrichtung mittels Praxisleitfäden umgesetzt (Schritt 5). Die umgesetzten Maßnahmen bzw. die Zielerreichung werden durch erneutes Durchführen der Bedarfsprüfung mittels Selbstchecks überprüft ("Check") (Schritt 6). Schließlich werden in Schritt 7 die Maßnahmen angepasst, verstetigt, verbessert oder ggf. wiederholt bzw. neue Maßnahmen umgesetzt ("Act").
Schlussfolgerung: Die "Sieben Schritte zur gesundheitskompetenten Einrichtung" ermöglichen eine bedarfsorientierte und benutzer*innen-freundliche Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung. Die "Schritt-für-Schritt-Anleitung" befähigt Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, sich strukturiert und schrittweise auf den Weg zur gesundheitskompetenten Einrichtung zu begeben, Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz strategisch zu planen, diese kontinuierlich durchzuführen, zu evaluieren und auf allen Ebenen der Einrichtung nachhaltig zu implementieren.
Daten aus Hellfeld- und Dunkelfeld-Studien sprechen dafür, Stalking primär als eine Gewaltform zu begreifen, die Männer gegenüber Frauen ausüben. In Deutschland erfährt jede fünfte bis sechste Frau diese Gewalt. Stalking zielt auf Demoralisierung, vor allem die psychische Gesundheit und das soziale Wohlbefinden der gestalkten Personen können beeinträchtigt sein. Die Art der gesundheitlichen Folgen ist von Art, Ausmaß und Dauer des Stalkings und von der Wahl der Bewältigungsstrategien abhängig. Ziel des Forschungsprojekts Stopp Stalker war es, herauszufinden, inwieweit das professionelle Hilfesystem Empowerment-Prozesse bei von Stalking betroffenen Frauen unterstützt, um Demoralisierungsprozessen entgegen zu wirken. Es wurden 13 leitfadengestützte Interviews mit Akteuren aus dem Main-Kinzig-Kreis sowie Expertinnen und Experten aus dem regionalen und nationalem Umfeld geführt, um die Wissensbestände im Hilfesystem zu rekonstruieren. Die im Anschluss verfassten Erinnerungsprotokolle wurden in Anlehnung an das offene, selektive und axiale Kodieren der Grounded Theory ausgewertet. Aus der Perspektive des Hilfesystems folgt die Hilfesuche Betroffener keinem festen Muster. Professionelle Hilfe wird oft erst dann in Anspruch genommen, wenn eine massive Beeinträchtigung im Alltag vorliegt. Die Wahrnehmung der Betroffenen im Hilfesystem variiert von passiven und traumatisierten Personen zu sich aktiv wehrenden Persönlichkeiten. Aufgrund der regional unterschiedlichen Strukturen und nicht auf Stalking spezialisierten Beratungsstellen ist es nicht einfach, sich im Hilfesystem zu orientieren. Die Einrichtungen bieten unterschiedliche Schwerpunkte an. Sie begreifen sich auch als Vermittler innerhalb des Hilfesystems sowie zwischen Betroffenen und Gesellschaft. Psychosoziale Hilfe soll aus Sicht der Akteure dem individuellen Fall angepasst sein und enthält Elemente der Information über Handlungsoptionen, der Stabilisierung und der Aktivierung. Eine frühzeitige psychotherapeutische Versorgung zur Prävention und die Behandlung der gesundheitlichen Folgen scheinen nicht flächendeckend gewährleistet zu sein. Die Aufnahme von Stalking als Straftatbestand (§ 238 StGB) bietet verbesserte rechtliche Handlungsmöglichkeiten und hat zu einer Sensibilisierung in der Gesellschaft geführt. Dennoch wird der § 238 StGB in seinen Auswirkungen aufgrund von unpräzisen Rechtsbegriffen, der Verfahrensdauer und der rechtsstaatlichen Logik der Beweisführung kritisch gesehen. Die Kenntnis seiner Möglichkeiten bei den relevanten Akteuren scheint regional unterschiedlich zu sein. Frauen, denen Stalking widerfährt, haben dann eine Chance auf eine professionelle Unterstützung eines Empowerment-Prozesses, wenn sie Stalking als solches erkennen, aktiv Hilfe suchen, in der Suche an Personen bzw. Einrichtungen geraten, die sich die Idee des Empowerments intensiv zu eigen gemacht haben und darin eine kompetente Begleitung durch aktive Bewältigungsstrategien finden.
Vor der Implementierung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sind kurzfristige Maßnahmen notwendig, um die Belastung von Beschäftigten in der Langzeitpflege zu verringern und Gefahren für die Pflegequalität zu vermeiden. Kurzfristig notwendig ist insbesondere die bundesweite Festlegung einer durchschnittlichen Relation aus Pflegekräften und Pflegebedürftigen von 1:2 im Tagdienst und 1:20 im Nachtdienst bei einer Fachkraftquote von 50 Prozent.
Zwar sind die Gehälter in der Langzeitpflege in den letzten Jahren auch aufgrund der hohen Nachfrage nach Pflegekräften gestiegen. Die Lücke zum Vergütungsniveau in der Krankenpflege konnte jedoch nicht geschlossen werden. Eine Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist unter den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Scheitern verurteilt. Bessere Umsetzungschancen hat die Erstreckung von Tarifverträgen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
Die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen ist nicht gleichbedeutend mit dessen Implementierung und Finanzierung. Ohne begleitende Maßnahmen des Gesetzgebers besteht die Gefahr, dass die wissenschaftlich abgeleiteten Betreuungsrelationen in der Praxis aus finanziellen Gründen unterlaufen werden und damit wirkungslos bleiben. Diese Entwicklung kann durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 83 SGB XI vermieden werden. Eine solche Verordnung ersetzt landesspezifische Vereinbarungen durch eine bundeseinheitliche Anwendung des wissenschaftlich abgeleiteten Standards.
Im derzeitigen System sind die Rahmenvertragspartner dafür zuständig, die Einhaltung von vertraglich vereinbarten oder von der Bundesregierung verordneten Personalstandards zu überwachen und zu sanktionieren. Dies ist keine tragfähige Lösung, weil weder Kostenträger noch Einrichtungsträger ein nachhaltiges Interesse an einer adäquaten Personalausstattung haben. Das Monitoring von Personalstandards mit einer entsprechenden Sanktionierung bei Abweichungen ist daher als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu begreifen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass Einrichtungen mit dauerhaft niedrigen Personalschlüsseln von Sanktionierungen bedroht sind, die von einer Kürzung der Vergütung bis hin zur vorübergehenden oder auch dauerhaften Schließung reichen.
In der derzeitigen Finanzierungslogik der Pflegeversicherung führen steigende Personalkosten durch eine adäquate Personalausstattung und eine leistungsgerechte Bezahlung zu steigenden Eigenanteilen der Pflegebedürftigen. Vor diesem Hintergrund ist eine Umkehrung der Finanzierungslogik zu fordern. Eine Festschreibung der Eigenanteile auf niedrigem Niveau stellt sicher, dass steigende Personalkosten nicht zu steigenden finanziellen Belastungen für die Pflegebedürftigen führen.
Gewalt kann zu Verletzungen führen, die akut versorgt werden müssen. Das Notaufnahmepersonal kommt deshalb in Kontakt mit Personen, denen Gewalt widerfahren ist und wird mit deren spezifischen Versorgungsanforderungen konfrontiert. In welchem Umfang dies erfolgt, ist in Deutschland weitgehend unbekannt. Es interessierte, wie häufig Gewaltfolgen in Notaufnahmen behandelt werden und wie hoch die Zwölf-Monatsprävalenz der Patientinnen und Patienten ist. Handlungsunsicherheiten der Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte sollten ermittelt werden. Das Personal aus drei hessischen Notaufnahmen wurde dazu angeleitet, einen Monat lang eine standardisierte Befragung nach Gewalt mit einer modifizierten Version des Partner Violence Screen (PVS)durchzuführen und wurde im Umgang mit gewaltbetroffenen Patientinnen und Patienten geschult. Die Rate der ermittelten Akutbehandlungen von Gewaltfolgen lag bei 4,3 % bis 18,5 %. Die routinemäßige Befragung der Patientinnen und Patienten nach Gewalt konnte nicht durchgängig realisiert werden. Die gewonnenen Daten können deshalb nur für eine der drei Kliniken auf einen Zwölf-Monatszeitraum übertragen werden. Im Rahmen der Schulungen konnten Handlungsunsicherheiten identifiziert und thematisiert werden. Notaufnahmen versorgen Gewaltopfer. Vor allem in der Versorgung chirurgischer Fälle ist dies alltäglich. Ein Gewaltscreening durchzuführen, scheint derzeit für Notaufnahmen nur schwierig realisierbar zu sein. Verbindliche Versorgungsstandards fehlen. Die Bereitschaft an Schulungen zum Umgang mit gewaltbetroffenen Patientinnen und Patienten teilzunehmen, ist vor allem bei Pflegekräften gegeben.
Wie belastet sind Hausärztinnen und Hausärzte in Deutschland? Ein Workload-Vergleich nach Praxislage
Hintergrund: Arbeitsbedingungen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Gebieten werden von Medizinstudierenden mit einem erhöhten Workload assoziiert. Dies könnte ein wesentlicher Grund für die rückläufigen Wiederbesetzungsraten frei werdender Arztsitze in ländlichen Regionen sein.
Fragestellung: Es wird der Frage nachgegangen, ob Disparitäten im hausärztlichen Workload in Abhängigkeit von der geografischen Praxislage vorliegen. Im Anschluss wird die Assoziation zwischen objektivem Workload und subjektiver Belastungsempfindung untersucht.
Material und Methoden: Als Datenbasis dient die schriftliche Befragung von 238 Hausärztinnen und Hausärzten im Rahmen der QUALICOPC-Studie. Der objektive Workload wird durch Bildung eines Index gemessen, der die Wochenarbeitszeit und den Umfang geleisteter Bereitschaftsdienste sowie von Haus- und Heimbesuchen einschließt. Der subjektive Workload wird durch ärztliche Bewertungen der individuellen Belastungen hinsichtlich des Verwaltungsaufwands, des Stresses und des Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung operationalisiert.
Ergebnisse: Der hausärztliche Workload steigt mit zunehmender Ländlichkeit der Praxislage. In der Stichprobe arbeiten Landärztinnen und -ärzte im Mittel länger als ihre städtischen Kolleginnen und Kollegen, haben mehr Patientinnen und Patienten durch Haus- und Heimbesuche zu versorgen und erbringen deutlich mehr Bereitschaftsdienste. Mit der Zunahme des objektiven Workloads steigt auch der subjektive Workload.
Diskussion: Ländlich praktizierende Hausärztinnen und Hausärzte weisen im Vergleich zu ihrem städtischen Kollegium sowohl einen höheren objektiven als auch subjektiven Workload auf. Maßnahmen zur Workload-Reduktion in ländlichen Regionen – wie etwa die Zentralisierung von Bereitschaftsdiensten – sollten daher stärker in den Fokus gesundheitspolitischer Bemühungen rücken.