610 Medizin und Gesundheit
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Der vorliegende Kurzbericht stellt die ersten Ergebnisse der „Health Behaviour in School-aged Children (HBSC)-Studie“ 2021/2022 in Niedersachsen vor. Der Fokus liegt hierbei auf der Kinder- und Jugendgesundheit während der Corona-Pandemie. Es werden die Einflüsse der Pandemie auf unterschiedliche Lebensbereiche aus Sicht der Schüler*innen und Schulleitungen abgebildet, ebenso wie die Einhaltung von (sozialen) Schutzmaßnahmen während der Pandemie und die bevorzugten Informationsquellen zum Infektionsgeschehen. Darüber hinaus werden die schulische Belastung und die psychosomatischen Beschwerden dargestellt.
Die Befragung erfolgte im Schuljahr 2021/2022 und zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 wahlweise per Paper-Pencil- oder Online-Fragebogen. In Niedersachsen nahmen insgesamt 1.051 Schüler*innen und 25 Schulleitungen aller allgemeinbildenden Schulformen teil. Die befragten Schüler*innen besuchten die 5., 7. oder 9. Klasse.
Fast ein Drittel (31,5 %) der Schüler*innen gab an, negative Auswirkungen der Pandemie auf ihre mentale Gesundheit wahrgenommen zu haben. Im Vergleich zu der letzten HBSC-Erhebung im Schuljahr 2017/2018 ist der Anteil an Schüler*innen, der sich infolge schulischer Anforderungen stark belastet fühlte, gestiegen (2017/2018: 25,0 %; 2021/2022: 31,7 %). Ein ähnliches Muster zeichnete sich für die psychosomatische Beschwerdelast ab (2017/2018: 26,9 %, 2021/2022: 38,0 %). Allgemein waren Mädchen und ältere Schüler*innen in besonderem Maße durch die Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Zentrale Quellen zur Suche nach Informationen zur Corona-Pandemie waren die Familie (56,6 %), klassische Anbieter wie Zeitung, Radio oder Fernsehen (45,0 %), aber auch die sozialen Medien (43,1 %). Zudem zeigten die Antworten der Schüler*innen, dass ein Großteil der Befragten nach eigenen Angaben die (sozialen) Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie befolgt hat (50,5 % bis 79,5 %).
Es lassen sich eindeutig Bedarfe nach dem Ausbau und der Intensivierung der schulischen Förderungsangebote zur psychischen Gesundheit der Schüler*innen ableiten. Die Schule stellt eine zentrale Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen dar und eignet sich daher besonders für die Umsetzung gesundheitsbezogener Maßnahmen. Um eine Verstetigung des Angebots schulischer Gesundheitsförderung zu erlangen, ist die Etablierung eines systematischen Gesundheitsmonitorings für Schüler*innen in Niedersachsen unumgänglich. Die Verantwortung für die Planung, Entwicklung und Implementierung von Angeboten sollte dabei nicht nur bei den schulischen Akteur*innen liegen, sondern v. a. durch kommunale und landespolitische Instanzen getragen werden.
Mit Einführung der Modellklausel in das Hebammengesetz ist es in Deutschland seit 2009 möglich, neue Ausbildungsformen für die Qualifikation zur Hebamme bzw. zum Entbindungspfleger zu erproben. Dies schließt die Möglichkeit einer akademischen Ausbildung in Kooperation mit Praxispartnern ein. In einem solchen dualen Studienangebot erwerben die Absolvierenden sowohl eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme als auch einen Bachelor of Science in Hebammenkunde. Im Rahmen des Projektes DuGes (Duale Studiengänge in geregelten Berufen des Gesundheitswesens) wurde die Machbarkeit eines solchen Studienprogrammes geprüft und eine Stakeholderanalyse durchgeführt. Dazu wurden zwischen August und November 2009 dreizehn Interviews mit für die Hebammenausbildung relevanten Interessensgruppen geführt. Entlang einer inhaltlichen Strukturanalyse der einzelnen Interviews wurden im nächsten Arbeitsschritt Kodes gebildet, welche im Weiteren unter Berücksichtigung der jeweiligen Hintergründe, Bedingungen und Strategien der Interviewten theoriegenerierend zusammengefasst und kategorisiert wurden. Von der verbandlichen Interessenvertretung der Hebammen in Deutschland seit gut zehn Jahren angestrebt, wirft die Akademisierung des Hebammenberufes sowohl in den eigenen Reihen als auch bei benachbarten Berufsgruppen Fragen auf. Bei den Berufsvertreterinnen scheint dabei weniger die Frage eine Rolle zu spielen, ob, sondern vielmehr die Frage, wie die Hebammenausbildung zeitgemäß gestaltet und möglicherweise auf Hochschulniveau angesiedelt werden kann, ohne dass sich dies negativ auf das Berufsprofil und seine praxisbezogenen Kernkompetenzen auswirken würde.
Hintergrund: Der Effekt einer Reduzierung der Salzaufnahme auf den Blutdruck wird gegenwärtig intensive diskutiert. Die aktuelle Ernährungsweise in industrialisierten Ländern ist gekennzeichnet durch einen sehr hohen Natriumgehalt. Gleichzeitig finden sich in vielen dieser Länder hohe Inzidenz- und Prävalenzraten für Hypertonie. Es be-steht daher die Frage, ob eine bevölkerungsbasierte Intervention zur Salzreduktion einen sinnvollen Ansatz zur Prävention von Hypertonie darstellt. Methoden: Im Rahmen dieser Arbeit wurde zur Bewertung der Effektivität und Sicher-heit einer bevölkerungsweiten Salzrestriktion in verarbeiteten Lebensmitteln eine um-fassende Analyse der verfügbaren Evidenz vorgenommen. Hierzu wurden die Ergeb-nisse einer Vielzahl unterschiedlicher Studientypen berücksichtigt, die die Beziehung zwischen Natriumaufnahme und Blutdruck untersuchen. Zudem wurden Ergebnisse und Erfahrungen aus Langzeitinterventionen zur Prävention von kardiovaskulären Er-krankungen hinzugezogen. Auf dieser Grundlage wurde anschließend mithilfe des Computersimulationsmodells PREVENT eine quantitative Schätzung des Effekts einer Senkung des mittleren Blutdrucks auf die Inzidenz und Prävalenz der Hypertonie in Deutschland durchgeführt. Ergebnisse: Eine moderate Reduzierung der Salzaufnahme würde einen geringen aber entscheidenden blutdrucksenkenden Effekt haben und zu einer Verschiebung der Blutdruckverteilungskurve der deutschen Bevölkerung in Richtung einer theoretisch minimalen Risikoexposition führen. Über einen Zeitraum von 50 Jahren würde es im Vergleich zu einem Referenzszenario ohne Veränderung des Blutdruckniveaus zu ei-ner entscheidenden Abnahme in den absoluten Inzidenz- und prävalenzraten der Hy-pertonie kommen. In Abhängigkeit von unterschiedlichen Interventionsszenarien be-trägt die Gesamtzahl vermeidbarer inzidenter Hypertoniefälle bis zum Jahr 2046 545.000, 830.000 bzw. 1.1 Millionen. Die Hypertonieprävalenz würde sich im Vergleich zum Referenzszenario entsprechend um bis zu 6.8 Millionen Personen reduzieren. Schlussfolgerungen: Eine Restriktion des Salzgehalts in verarbeiteten Lebensmitteln stellt einen effektiven und sicheren Ansatz für eine bevölkerungsbasierte Intervention zur Verringerung der Krankheitslast durch Hypertonie in Deutschland dar. Um eine rasche und umfassende Umsetzung zu gewährleisten, sollte die Politik legislative Maßnahmen intensiv überdenken, um sicherzustellen dass alle Menschen gleicherma-ßen von dieser Intervention profitieren und somit ein maximaler Nutzen erreicht wird.
Daten aus Hellfeld- und Dunkelfeld-Studien sprechen dafür, Stalking primär als eine Gewaltform zu begreifen, die Männer gegenüber Frauen ausüben. In Deutschland erfährt jede fünfte bis sechste Frau diese Gewalt. Stalking zielt auf Demoralisierung, vor allem die psychische Gesundheit und das soziale Wohlbefinden der gestalkten Personen können beeinträchtigt sein. Die Art der gesundheitlichen Folgen ist von Art, Ausmaß und Dauer des Stalkings und von der Wahl der Bewältigungsstrategien abhängig. Ziel des Forschungsprojekts Stopp Stalker war es, herauszufinden, inwieweit das professionelle Hilfesystem Empowerment-Prozesse bei von Stalking betroffenen Frauen unterstützt, um Demoralisierungsprozessen entgegen zu wirken. Es wurden 13 leitfadengestützte Interviews mit Akteuren aus dem Main-Kinzig-Kreis sowie Expertinnen und Experten aus dem regionalen und nationalem Umfeld geführt, um die Wissensbestände im Hilfesystem zu rekonstruieren. Die im Anschluss verfassten Erinnerungsprotokolle wurden in Anlehnung an das offene, selektive und axiale Kodieren der Grounded Theory ausgewertet. Aus der Perspektive des Hilfesystems folgt die Hilfesuche Betroffener keinem festen Muster. Professionelle Hilfe wird oft erst dann in Anspruch genommen, wenn eine massive Beeinträchtigung im Alltag vorliegt. Die Wahrnehmung der Betroffenen im Hilfesystem variiert von passiven und traumatisierten Personen zu sich aktiv wehrenden Persönlichkeiten. Aufgrund der regional unterschiedlichen Strukturen und nicht auf Stalking spezialisierten Beratungsstellen ist es nicht einfach, sich im Hilfesystem zu orientieren. Die Einrichtungen bieten unterschiedliche Schwerpunkte an. Sie begreifen sich auch als Vermittler innerhalb des Hilfesystems sowie zwischen Betroffenen und Gesellschaft. Psychosoziale Hilfe soll aus Sicht der Akteure dem individuellen Fall angepasst sein und enthält Elemente der Information über Handlungsoptionen, der Stabilisierung und der Aktivierung. Eine frühzeitige psychotherapeutische Versorgung zur Prävention und die Behandlung der gesundheitlichen Folgen scheinen nicht flächendeckend gewährleistet zu sein. Die Aufnahme von Stalking als Straftatbestand (§ 238 StGB) bietet verbesserte rechtliche Handlungsmöglichkeiten und hat zu einer Sensibilisierung in der Gesellschaft geführt. Dennoch wird der § 238 StGB in seinen Auswirkungen aufgrund von unpräzisen Rechtsbegriffen, der Verfahrensdauer und der rechtsstaatlichen Logik der Beweisführung kritisch gesehen. Die Kenntnis seiner Möglichkeiten bei den relevanten Akteuren scheint regional unterschiedlich zu sein. Frauen, denen Stalking widerfährt, haben dann eine Chance auf eine professionelle Unterstützung eines Empowerment-Prozesses, wenn sie Stalking als solches erkennen, aktiv Hilfe suchen, in der Suche an Personen bzw. Einrichtungen geraten, die sich die Idee des Empowerments intensiv zu eigen gemacht haben und darin eine kompetente Begleitung durch aktive Bewältigungsstrategien finden.
Hintergrund: Das niederländische Krankenversicherungsgesetz hat die bisher parallel existierenden gesetzlichen und privaten Krankenversicherer seit dem Jahr 2006 in ein stark reguliertes, gemeinsames Krankenversicherungssystem zusammengeführt. Regulierter Wettbewerb (Managed Competition) soll die Effizienz des Krankenversicherungssystems und des Versorgungssystems insgesamt erhöhen. Ziel: Wir untersuchen das Vorliegen dreier zentraler Voraussetzungen für einen gelungenen regulierten Wettbewerb: Risikoadjustierung, Wahlfreiheit der Versicherten und Instrumente für Versorgungsmanagement. Methode: Wir haben von September bis Oktober 2009 Experteninterviews mit zwölf Stakeholdern durchgeführt, transkribiert und analysiert. Ergebnisse: Das niederländische System der Risikoadjustierung ist zwar sehr weit, aber noch nicht perfekt entwickelt. Es gibt weiterhin Anreize für Krankenversicherer zur Risikoselektion, wenngleich dies offensichtlich nur selten geschieht. Der Wettbewerb zwischen Krankenversicherern hat bisher zu keinem ausgeprägten Wechselverhalten der Versicherten geführt. Das Krankenversicherungsgesetz gibt Krankenversicherern neue Anreize, die Wünsche der Versicherten stärker zu berücksichtigen. Die Anwendung von Instrumenten zur Versorgungssteuerung entwickelt sich aber nur langsam. Schlussfolgerung: Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen regulierten Wettbewerb in den Niederlanden sind noch nicht vollständig geschaffen: Risikoadjustierung kann noch nicht allen Anreizen zur Risikoselektion entgegenwirken. Versichertenpräferenzen werden erst jüngst zunehmend von Versicherern berücksichtigt und die Anwendung von Instrumenten zur Versorgungssteuerung befindet sich noch im Anfangsstadium.
Einleitung:
Die betriebsärztliche Betreuung in Deutschland steht vor vielfältigen Heraus-forderungen. Diese umfassen eine steigende Nachfrage sowie einen Mangel an spezialisierten Arbeitsmediziner*innen (BÄK 2020). Insbesondere in den landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und grünen Sektoren ist die regelmäßige Betreuung kleinerer Betriebe erschwert (SVLFG 2014: 10 ff). Ein vielversprechender Ansatz zur Bewältigung dieser Problematik, ist die Nutzung von Telemedizin, die international für ihre Sektor übergreifen-de Erreichbarkeit, Prävention und Betreuung anerkannt ist (WHO 2022).
Daher sollte untersucht werden, inwieweit die Telearbeitsmedizin als unterstützendes Mittel im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung sowie der arbeitsmedizinischen Vorsorge aus Sicht der Arbeitgeber*innen von KMU-Betrieben in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und des Gartenbaus geeignet ist. Hierbei sollten neben den Rahmenbedingungen die Bedarfe, hemmende und fördernden Faktoren sowie die Chancen der Telearbeitsmedizin ermittelt werden.
Methoden:
Es wurden 8 leitfadengestützte Interviews mit Arbeitgeber*innen im Zeitraum Juli-August 2023 durchgeführt und anhand der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet (Mayring/Fenzl 2019: 637 f).
Ergebnisse:
Die Ergebnisse zeigen, dass eine Auseinandersetzung seitens der Arbeitge-ber*innen mit dem Thema der Telearbeitsmedizin bisher in nur geringem Maß erfolgt ist und es vor einer zukünftigen Einführung und Integration der Telearbeitsmedizin in den Betrieben Informationsbedarf, insbesondere zu Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen, technischer Unterstützungsbedarf für die Mitarbeitenden und Anpassungsbedarf der Räumlichkeiten zur Wahrung des Datenschutzes besteht. Chancen werden insbesondere in Tele-Konsultationen bei allgemeinen Fragen zum betrieblichen Gesundheitsschutz, aber auch bei Teilen der Vorsorge und speziellen Fragestellungen, wie chronischen Erkrankungen und insbesondere mit Blick auf die Einsparung von Zeit- und Personalressourcen gesehen.
Schlussfolgerung/Diskussion:
Aus den ermittelten Herausforderungen sowie der geringen Auseinandersetzung und geringen Kenntnis zu Einsatzmöglichkeiten der Telearbeitsmedizin, lassen sich Maßnahmen, wie die Information zu praxisbezogenen Umsetzungs- und Unterstützungsmöglichkeiten ableiten, um eine Grundlage für die Akzeptanz und Integration der Telearbeitsmedizin in den Betrieben der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Gartenbaus zu schaffen.
Dokumentation auffälliger Befunde bei Pflegebedürftigen : Handlungsempfehlungen für Pflegefachkräfte
In alternden Gesellschaften wird das Thema Gewalt gegen ältere, pflegebedürftige Menschen an Bedeutung gewinnen. Unabhängig von der Absicht der handelnden Person, die möglicherweise aus mangelndem Fachwissen oder Überforderung heraus handelt, werden Handlungen oder das Unterlassen von notwendigen Handlungen, die Schaden oder Leid bei älteren Menschen verursachen, als Gewalt verstanden. Pflegefachkräfte sind grundsätzlich in der Lage, Gewalt zu erkennen und geeignete Interventionen einzuleiten. Diese Handlungsempfehlungen dienen dem Erkennen und Vermeiden von Gewalt gegen im häuslichen Umfeld gepflegten älteren Menschen und richten sich vornehmlich an das Pflegepersonal aus der ambulanten Versorgung, sind aber auch auf andere Pflegebereiche übertragbar. Sie sollen Handlungssicherheiten bieten und enthalten Informationen zu Häufigkeiten von Gewalthandlungen, Formen von Gewalt sowie zu Risikofaktoren für gewaltsame Handlungen und zu den gesundheitlichen Folgen von Gewalt, zu rechtlichen Fragen und geeigneten Ansprechpartnern. Auf Basis des aktuellen Erkenntnisstandes werden Empfehlungen für ein Vorgehen bei einem Verdacht auf Gewalt in der deutschen Versorgungsstruktur gegeben. Diese Handlungsempfehlungen sind das Ergebnis des Projektes Safer Care.
Gewalt kann zu Verletzungen führen, die akut versorgt werden müssen. Das Notaufnahmepersonal kommt deshalb in Kontakt mit Personen, denen Gewalt widerfahren ist und wird mit deren spezifischen Versorgungsanforderungen konfrontiert. In welchem Umfang dies erfolgt, ist in Deutschland weitgehend unbekannt. Es interessierte, wie häufig Gewaltfolgen in Notaufnahmen behandelt werden und wie hoch die Zwölf-Monatsprävalenz der Patientinnen und Patienten ist. Handlungsunsicherheiten der Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte sollten ermittelt werden. Das Personal aus drei hessischen Notaufnahmen wurde dazu angeleitet, einen Monat lang eine standardisierte Befragung nach Gewalt mit einer modifizierten Version des Partner Violence Screen (PVS)durchzuführen und wurde im Umgang mit gewaltbetroffenen Patientinnen und Patienten geschult. Die Rate der ermittelten Akutbehandlungen von Gewaltfolgen lag bei 4,3 % bis 18,5 %. Die routinemäßige Befragung der Patientinnen und Patienten nach Gewalt konnte nicht durchgängig realisiert werden. Die gewonnenen Daten können deshalb nur für eine der drei Kliniken auf einen Zwölf-Monatszeitraum übertragen werden. Im Rahmen der Schulungen konnten Handlungsunsicherheiten identifiziert und thematisiert werden. Notaufnahmen versorgen Gewaltopfer. Vor allem in der Versorgung chirurgischer Fälle ist dies alltäglich. Ein Gewaltscreening durchzuführen, scheint derzeit für Notaufnahmen nur schwierig realisierbar zu sein. Verbindliche Versorgungsstandards fehlen. Die Bereitschaft an Schulungen zum Umgang mit gewaltbetroffenen Patientinnen und Patienten teilzunehmen, ist vor allem bei Pflegekräften gegeben.
Vor der Implementierung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sind kurzfristige Maßnahmen notwendig, um die Belastung von Beschäftigten in der Langzeitpflege zu verringern und Gefahren für die Pflegequalität zu vermeiden. Kurzfristig notwendig ist insbesondere die bundesweite Festlegung einer durchschnittlichen Relation aus Pflegekräften und Pflegebedürftigen von 1:2 im Tagdienst und 1:20 im Nachtdienst bei einer Fachkraftquote von 50 Prozent.
Zwar sind die Gehälter in der Langzeitpflege in den letzten Jahren auch aufgrund der hohen Nachfrage nach Pflegekräften gestiegen. Die Lücke zum Vergütungsniveau in der Krankenpflege konnte jedoch nicht geschlossen werden. Eine Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist unter den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Scheitern verurteilt. Bessere Umsetzungschancen hat die Erstreckung von Tarifverträgen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
Die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen ist nicht gleichbedeutend mit dessen Implementierung und Finanzierung. Ohne begleitende Maßnahmen des Gesetzgebers besteht die Gefahr, dass die wissenschaftlich abgeleiteten Betreuungsrelationen in der Praxis aus finanziellen Gründen unterlaufen werden und damit wirkungslos bleiben. Diese Entwicklung kann durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 83 SGB XI vermieden werden. Eine solche Verordnung ersetzt landesspezifische Vereinbarungen durch eine bundeseinheitliche Anwendung des wissenschaftlich abgeleiteten Standards.
Im derzeitigen System sind die Rahmenvertragspartner dafür zuständig, die Einhaltung von vertraglich vereinbarten oder von der Bundesregierung verordneten Personalstandards zu überwachen und zu sanktionieren. Dies ist keine tragfähige Lösung, weil weder Kostenträger noch Einrichtungsträger ein nachhaltiges Interesse an einer adäquaten Personalausstattung haben. Das Monitoring von Personalstandards mit einer entsprechenden Sanktionierung bei Abweichungen ist daher als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu begreifen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass Einrichtungen mit dauerhaft niedrigen Personalschlüsseln von Sanktionierungen bedroht sind, die von einer Kürzung der Vergütung bis hin zur vorübergehenden oder auch dauerhaften Schließung reichen.
In der derzeitigen Finanzierungslogik der Pflegeversicherung führen steigende Personalkosten durch eine adäquate Personalausstattung und eine leistungsgerechte Bezahlung zu steigenden Eigenanteilen der Pflegebedürftigen. Vor diesem Hintergrund ist eine Umkehrung der Finanzierungslogik zu fordern. Eine Festschreibung der Eigenanteile auf niedrigem Niveau stellt sicher, dass steigende Personalkosten nicht zu steigenden finanziellen Belastungen für die Pflegebedürftigen führen.
Hintergrund
Die Pflicht eines jeden Arztes/einer jeden Ärztin zu allen Geburten eine Hebamme hinzuzuziehen ist in Deutschland einzigartig. Hebammen argumentieren für, die Ärzteschaft gegen die Beibehaltung dieser Hinzuziehungspflicht im deutschen Hebammengesetz. Es stellt sich also die Frage, ob eine hebammengeleitete Geburtshilfe besser als eine ärztlich geleitete Geburtshilfe hinsichtlich der Outcomes für Mutter und Kind ist, und ob sich davon ausgehend die Beibehaltung der Hinzuziehungspflicht der Hebammen in Deutschland als sinnvoll erweist. Besonderer Fokus in dieser Arbeit liegt auf dem historischen Hintergrund der Hinzuziehungspflicht.
Methodik
Durch eine Literaturrecherche und die narrative Darstellung der Ergebnisse sollen die Forschungsfragen beantwortet werden. Hierzu wird Fachliteratur bezüglich zwei relevanter Aspekte analysiert: „Hebammengeleitete versus ärztlich geleitete Betreuungsmodelle“ und „Elterliche Erfahrungswerte und Wünsche bezüglich Hebammenbetreuung“.
Ergebnisse
Die Ergebnisse zeigen, dass die intrapartale Betreuung durch eine Hebamme mit besseren Outcomes für Mutter und Kind assoziiert ist als die ärztliche Betreuung. Ebenfalls zeigt sich, dass durch ausreichende, kompetente und kontinuierliche Geburtsbegleitung durch eine Hebamme die Geburtserfahrung positiver bewertet wird.
Fazit
Die Beibehaltung der Hinzuziehungspflicht ist mit Blick auf die aktuellen Forschungsergebnisse sinnvoll. Die Argumente der Gegner können entkräftet werden. Weitere Forschung ist anzustreben.
Schlüsselwörter
Hinzuziehungspflicht, Hebammengesetz (HebG), hebammengeleitete Betreuung, ärztlich geleitete Betreuung, Geburtserfahrung, Geburt