710 Städtebau, Raumplanung, Landschaftsgestaltung
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Vor dem Hintergrund insbesondere solcher Rahmenbedingungen wie Globalisierung, EU-Regionalpolitik, dem „Wandel des Staates“ (vgl. FÜRST 1998) sowie der Rolle der Regionen beim wirtschaftlichen Strukturwandel ist eine Aufwertung der Region festzustellen (vgl. BENZ & FÜRST 2003, S. 18; BENZ ET AL. 1999). In diesem Zusammenhang ist der Governance-Begriff im wissenschaftlichen Diskurs in vielfältiger Verwendung in Mode gekommen (vgl. KOOIMAN 1993 und 1999; RHODES 1996). Im folgenden Beitrag werden mit Regional Governance netzwerkartige Politikkonventionen der Selbststeuerung, die staatliche, zivilgesellschaftliche und privatwirtschaftliche Akteure verbinden, bezeichnet.
Um den Zuschlag zum Naturschutzgroßprojekt bewirbt sich die Hessische Rhön. Die notwendigen Maßnahmen sind ohne Akzeptanz der Bevölkerung nicht realisierbar. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung im Informationszentrum des BRR, im geplanten Waldmuseum und dem Hochwildschutzpark sollen Waldbesitzer, Politik und breite Bevölkerung in den Prozess einbezogen w werden. Monitoring und Waldforschung sollen die nötigen Basisdaten liefern. Regionale Wertschöpfungsketten sollen gemeinsam mit den Waldbesitzern, den rd. 20 Zimmereien und Sägewerkern sowie über 120 Schreinereien aufgebaut und gestärkt werden. Eine bessere Vermarktung von Holzprodukten und Wildbret wird über die Einbindung in die Dachmarke Rhön (Kollektivmarke; Biosiegel sowie Qualitäts- und Herkunftszeichen) angestrebt. Einen wichtigen Beitrag kann das Projekt zur Sicherung des Clusters Holzwirtschaft in der Rhön leisten. Die Projektumsetzung soll über den Antragsteller „Verein Natur- und Lebensraum Rhön e. V.“ (VNLR) erfolgen, der seit 1991 Erfahrungen in der Regionalentwicklung hat, als Trägerverein des BRR, hessischer Teil, fungiert und alle für das Projekt wichtigen Partner der Region als Mitglieder vereint.
Die vorliegende Arbeit stellt die Grundlagen für die Projektumsetzung und soll als Hilfe zur weiteren Entscheidungsfindung dienen. Im Zuge der Bearbeitung wurde seitens der zuständigen thüringischen Wasserwirtschaftsverwaltung das Anliegen vorgetragen, eine in unmittelbarer Nachbarschaft gelegene Fläche in einer Größe von ca. 2 ha mit in die Planungsüberlegungen einzubeziehen.