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2009 wurde die sog. Modellklausel in die Berufsgesetze von u. a. Hebammen und der Physiotherapie implementiert. Damit wurde es den Ländern befristet bis 2017 ermöglicht, eine primärqualifizierende, hochschulische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen zu erproben, um deren Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen sowie moderner berufspädagogischer Erkenntnisse zu ermöglichen. Absolventinnen und Absolventen solcher Studiengänge erwerben neben dem Bachelorabschluss die Berufszulassung. Die Studiengänge unterliegen einer Pflicht zur wissenschaftlichen Begleitung nach den Evaluationsrichtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 16.11.2009.
Auf dieser Grundlage werden am Fachbereich Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda seit dem Wintersemester 2012/13 Hebammen sowie seit dem Wintersemester 2013/14 Physiotherapeutinnen und -therapeuten akademisch ausgebildet. Das Evaluationskonzept der Hochschule Fulda greift zur Beantwortung des Fragenkatalogs des BMGs auf eine Kombination von Dokumentenanalysen, Expertenbefragungen, Befragung der Studierenden, Befragung der Praxispartner, einen Workshop zur Evaluation des praktischen Examens, Recherchen nach einschlägigen Studien und einen eintägigen Validierungsworkshop mit rund 100 Teilnehmenden zurück, die kontrastierend analysiert wurden. Am 14.07.2015 wurde ein Zwischenbericht vorgelegt, der im vorliegenden Abschlussbericht u. a. in Fragen zur staatlichen Prüfung und Kostenerhebung ergänzt wird.
Die Ergebnisse bestätigen, dass eine akademische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen machbar ist und dass Studierende von dem Mehrwert eines Hochschulstudiums profitieren. Beispielhaft kann die wissenschaftliche Schwerpunktsetzung, die gute personelle und sachliche Ausstattung, eine zielführende Verzahnung von Theorie und Praxis sowie der Einsatz aktueller pädagogischer Konzepte genannt werden. Probleme entstehen aufgrund der mangelnden Passung des Ausbildungssystems zu hochschulischen Strukturen und durch veraltete Vorgaben und Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Studierende sind die Hauptleidtragenden dieser Mängel. Eine Verlängerung der Modellklausel ist ohne eine Anpassung der Regelungen an hochschulische Strukturen nicht zielführend.
Finanziell könnte es, ohne rechtliche Gegensteuerung, neben einer Umverteilung der Kosten zuungunsten der Länder zu einer leichten Erhöhung der Ausbildungskosten kommen. Dem sind allerdings Qualitätszugewinne sowie der Mehrwert einer hochschulischen Ausbildung entgegenzustellen, was wiederum Kosteneinsparungen erwarten lässt. Für diese Kosten-Nutzen-Zusammenhänge, den Mehrwert der akademischen Ausbildung sowie den Verbleib der Absolventinnen und Absolventen besteht weiterer Forschungsbedarf.
Mit den Erfahrungen aus den Modellstudiengängen stellt sich nicht mehr die Frage, ob eine akademische Ausbildung sinnvoll ist, sondern wie diese rechtlich umgesetzt werden soll.
Eines der wesentlichen Ergebnisse der Studie ist die Erkenntnis, dass jegliche Art von Flächenmanagement für einen Ort ohne Einbindung in eine kommunale Gesamtstrategie wenig Aussicht auf Erfolg verspricht. Die Studie schließt auf der Grundlage der in der Literatur zurzeit verfügbaren Definitionen über Art und Umfang von Flächenmanagement. Diese Begriffsbestimmung führt dazu, dass Flächenmanagement als ein Instrument verstanden wird, das drei wesentliche Komponenten hat: 1. Ein bau- und planungsrechtliches Umsetzungsszenario 2. Eine bürgerorientierte konzeptionelle Vorleistung der Kommune 3. Ein nicht unerheblich erscheinender Finanzmitteleinsatz durch die Kommune
In diesem Bericht werden die repräsentativen Umfrageergebnisse einer Befragung zum Wandel des Ernährungsalltags vorgestellt. Die Erhebung wurde im Zeitraum vom 29.10.2020 bis 18.11.2020 online durchgeführt. Im Fokus standen mögliche Veränderungen des Ernährungsalltags durch die Corona-Pandemie, Wandelprozesse in der ernährungsbezogenen Wertorientierung der Befragten sowie deren Zukunftserwartungen im Kontext Ernähren und Versorgen.
Hintergrund und Zielsetzung:
Die Corona-Pandemie ging mit umfangreichen Veränderungen des Alltages an Grund- und weiterführenden Schulen einher und stellte an Menschen deutschlandweit hohe Anforderungen an den Umgang mit Gesundheitsinformationen. Aktuelle Studien deuteten auf ein hohes Belastungserleben und eine psychische Beanspruchung von Schüler*innen, Schulleitungen und Lehrpersonen während der Corona-Pandemie hin. Vor diesem Hintergrund wurde am Fachbereich Gesundheitswissenschaften der Hochschule Fulda unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Rathmann die Studie zur „Gesundheit und Gesundheitskompetenz von Schüler*innen, Schulleitungs- und Lehrpersonal an hessischen Grund- und weiterführenden Schulen in Zeiten der Corona-Pandemie (GhoStiH)“ durchgeführt. Innerhalb der Studie wurde (1) das Belastungs- und Beanspruchungserleben sowie die Gesundheitskompetenz von Schulleitungen, Lehrpersonen und Schüler*innen an hessischen Grund- und weiterführenden Schulen erfasst. Daneben standen (2) wahrgenommene Veränderungsbedarfe im Hinblick auf Belastungen, Beanspruchungen und die Gesundheitskompetenz von Schulleitungen, Lehrpersonen und Schüler*innen während der Corona-Pandemie im Fokus. Schließlich sollten (3) Handlungsempfehlungen zur Minderung pandemiebedingter Belastungen und Beanspruchungen sowie zur Förderung der Gesundheitskompetenz bei den Zielgruppen formuliert werden.
Methodik:
Im Rahmen des qualitativen Anteils der Studie wurden im Zeitraum von März bis Mai 2021 n=8 Schüler*innen wie auch n=7 Schulleitungen und n=9 Lehrpersonen mithilfe von problemzentrierten Interviews telefonisch bzw. videogestützt befragt. Die Interviews wurden transkribiert und mithilfe der qualitativen Inhaltsanalyse unter Verwendung deduktiver und induktiver Kategorienbildung ausgewertet.
Ergebnisse:
Die Ergebnisse wiesen auf ein starkes Belastungs- und Beanspruchungserleben der Schüler*innen wie auch des Schulleitungs- und Lehrpersonals während der Corona-Pandemie hin. Fehlende soziale Beziehungen und fehlende Alltagsstrukturen stellten starke Belastungen der Schüler*innen dar und wirkten sich negativ auf die psychische Gesundheit aus. Dabei waren Gefühle der Einsamkeit, Langeweile, Aggressivität und des "Genervtseins“ in allen Gruppen der Schüler*innen präsent. Das Gesundheitsverhalten, wie etwa das Bewegungs- und Ernährungsverhalten, war bei den Schüler*innen unterschiedlich stark ausgeprägt. Die kritische Beurteilung pandemiespezifischer Gesundheitsinformationen bereitete einem Teil der Schüler*innen Schwierigkeiten, wohingegen das Finden, Verstehen und Anwenden der Informationen weniger problematisch erschien.
Belastungen und Beanspruchungen des Schulleitungs- und Lehrpersonals bezogen sich überwiegend auf die Ebenen der Arbeitsaufgabe, -organisation, -umgebung und das soziale Umfeld während der Corona-Pandemie. Die Interviews deuteten auf eine psychisch-emotionale Beanspruchung des Schulleitungs- und Lehrpersonals während der Corona-Pandemie hin, wohingegen physische Beanspruchungen eine untergeordnete Rolle spielten. Die Mehrheit der Befragten berichtete von einem ausgeprägten Gesundheitsverhalten und einem hohen Gesundheitsbewusstsein. Anhand der Interviews zeigten sich nur wenige Schwierigkeiten des Schulleitungs- und Lehrpersonals im Umgang mit pandemiespezifischen Gesundheitsinformationen, welche überwiegend auf den Kompetenz-Ebenen der Beurteilung und Anwendung zu finden waren. Bedarfe wurden im Hinblick auf schulische Rahmenbedingungen, Kommunikations- und Kooperationsprozesse wie auch auf gesundheitsbezogene Angebote formuliert.
Schlussfolgerungen:
Um das Belastungserleben von Schüler*innen während der Corona-Pandemie und in vergleichbaren Situationen zu senken und einen Beitrag zur Stärkung von Gesundheit und Wohlbefinden zu leisten, wurden vier Handlungsfelder identifiziert. Das erste Handlungsfeld bezieht sich auf eine „Strukturierung des Alltages“, welche während der Corona-Pandemie im Falle vieler Schüler*innen abhandengekommen ist. Als zweites Handlungsfeld wurden “schulische Rahmenbedingungen” identifiziert. Demnach können u. a. einheitliche Regelungen im Distanz-Unterricht, übersichtlich gestaltete Lernplattformen und ein angemessener Workload zu einer Entlastung der Schüler*innen beitragen. Die Bereiche “Kommunikation und soziale Beziehungen” stellten ein drittes Handlungsfeld dar. Schüler*innen sollte trotz andemiebedingter Einschränkungen die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte erleichtert werden, wobei Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte eine unterstützende Funktion einnehmen. Das letzte Handlungsfeld weist auf die Notwendigkeit von Ansätzen zur Stärkung der “Gesundheitskompetenz und des Gesundheitsbewusstseins” bei Schüler*innen aller Altersgruppen hin.
Um zu einer Entlastung des Schulleitungs- und Lehrpersonals während der Corona-Pandemie und in künftigen Ausnahmesituationen beizutragen, wurden drei Handlungsfelder identifiziert. Das erste Handlungsfeld „schulische Rahmenbedingungen“ beinhaltet die Qualifikation von Lehrpersonen im Bereich des Distanzunterrichts, den Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen und deren technischer Ausstattung sowie die Aufstockung personeller Ressourcen. Das zweite Handlungsfeld „Kommunikation und Kooperation“ bezieht sich u. a. auf die Partizipation von Schulleitungen und Lehrpersonen an politischen Entscheiden, auf die Informationsweitergabe und -aufbereitung seitens politischer Akteur*innen sowie auf schulinterne und -externe Austauschmöglichkeiten. Schließlich betont das dritte Handlungsfeld „Prävention und Gesundheitsförderung“ die Relevanz von Aktivitäten zur Förderung der psychischen Gesundheit des Schulleitungs- und Lehrpersonals während der Corona-Pandemie.
Einleitung:
Die betriebsärztliche Betreuung in Deutschland steht vor vielfältigen Heraus-forderungen. Diese umfassen eine steigende Nachfrage sowie einen Mangel an spezialisierten Arbeitsmediziner*innen (BÄK 2020). Insbesondere in den landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und grünen Sektoren ist die regelmäßige Betreuung kleinerer Betriebe erschwert (SVLFG 2014: 10 ff). Ein vielversprechender Ansatz zur Bewältigung dieser Problematik, ist die Nutzung von Telemedizin, die international für ihre Sektor übergreifen-de Erreichbarkeit, Prävention und Betreuung anerkannt ist (WHO 2022).
Daher sollte untersucht werden, inwieweit die Telearbeitsmedizin als unterstützendes Mittel im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung sowie der arbeitsmedizinischen Vorsorge aus Sicht der Arbeitgeber*innen von KMU-Betrieben in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und des Gartenbaus geeignet ist. Hierbei sollten neben den Rahmenbedingungen die Bedarfe, hemmende und fördernden Faktoren sowie die Chancen der Telearbeitsmedizin ermittelt werden.
Methoden:
Es wurden 8 leitfadengestützte Interviews mit Arbeitgeber*innen im Zeitraum Juli-August 2023 durchgeführt und anhand der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet (Mayring/Fenzl 2019: 637 f).
Ergebnisse:
Die Ergebnisse zeigen, dass eine Auseinandersetzung seitens der Arbeitge-ber*innen mit dem Thema der Telearbeitsmedizin bisher in nur geringem Maß erfolgt ist und es vor einer zukünftigen Einführung und Integration der Telearbeitsmedizin in den Betrieben Informationsbedarf, insbesondere zu Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen, technischer Unterstützungsbedarf für die Mitarbeitenden und Anpassungsbedarf der Räumlichkeiten zur Wahrung des Datenschutzes besteht. Chancen werden insbesondere in Tele-Konsultationen bei allgemeinen Fragen zum betrieblichen Gesundheitsschutz, aber auch bei Teilen der Vorsorge und speziellen Fragestellungen, wie chronischen Erkrankungen und insbesondere mit Blick auf die Einsparung von Zeit- und Personalressourcen gesehen.
Schlussfolgerung/Diskussion:
Aus den ermittelten Herausforderungen sowie der geringen Auseinandersetzung und geringen Kenntnis zu Einsatzmöglichkeiten der Telearbeitsmedizin, lassen sich Maßnahmen, wie die Information zu praxisbezogenen Umsetzungs- und Unterstützungsmöglichkeiten ableiten, um eine Grundlage für die Akzeptanz und Integration der Telearbeitsmedizin in den Betrieben der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Gartenbaus zu schaffen.
Hintergrund
In den letzten Jahren hat die Anzahl der Patient*innen in Notaufnahmen aufgrund unterschiedlicher Einflussfaktoren deutlich zugenommen (Dodt, C. 2018). Das hat zu einer steigenden Arbeitsbelastung für die Beschäftigten geführt. Darüber hinaus haben es die Mitarbeiter*innen vielfach mit aggressivem Verhalten der Patient*innen und Begleitpersonen zu tun. In dieser Studie wird das Ausmaß der Belastung durch Gewalt gegenüber Beschäftigten unter Berücksichtigung geschlechterspezifischer Aspekte in hessischen Notaufnahmen untersucht. Es werden die möglichen gesundheitlichen Folgen und der Handlungsbedarf aufgezeigt.
Methodik
Grundlage der Untersuchung ist eine Online-Befragung der Mitarbeiter*innen in hessischen Notaufnahmen. Hierzu wurde ein Fragebogen entwickelt, mit welchem u.a. die Mitarbeiter*innen zu Gewalterfahrungen, Maßnahmen und Empfindungen gefragt wurde.
Ergebnisse
Aus 51 hessischen Notaufnahmen konnten 354 ausgefüllte Fragebögen ausgewertet werden. Über dreiviertel der Teilnehmenden (76,6%) finden Gewalt in der Notaufnahme normal. 97% der Befragten haben in den letzten 12 Monaten mindestens eine Form verbaler Gewalt und 76% mindestens eine Form körperlicher Gewalt erlebt. Nur 49,6% haben keine Form sexualisierter Gewalt erlebt. Die Folge der Erlebnisse ist, dass sich nachts viele Mitarbeiter*innen an ihrem Arbeitsplatz nicht sicher fühlen (39,2%). Männliche Personen sind nach Aussage der Befragten häufig die Tatpersonen (79,8%). Dabei spielen Alkohol und Drogen eine große Rolle (85,5%), bzw. sind der Unmut über Wartezeiten (83,8%) verantwortlich. Beendet werden die Vorfälle durch eine klare Aufforderung, das Verhalten zu ändern (74%), mit Hilfe der Polizei (70,8%) oder durch Unterstützung der Kollegen (69,3%). Viele der Mitarbeiter*innen ärgern sich nach Gewaltvorfällen (80,5%) oder sind wütend (58,1%). Aber auch Gefühle der Hilflosigkeit (42%), der Angst (36,3%) und Enttäuschung (36%) treten auf. Langfristig sind 43,7% der Studienteilnehmer*innen durch diese Erlebnisse gereizt, haben eine gedrückte Stimmung (36,2%), sind abgestumpft (34,4%), verlieren die Freude am Beruf (32,1%) oder wollen sogar den Beruf wechseln (26,5%).
Schlussfolgerung
Das Ausmaß von Gewaltvorkommnissen und deren gesundheitlichen Auswirkungen zeigen die Notwendigkeit eines umfassenden gendersensiblen Gewaltmanagements in der Notaufnahme. Hierzu gehören die Erfassung und Beurteilung von Gewaltereignissen, präventive Maßnahmen, unterstützende Maßnahmen zur Beendigung von Vorfällen, Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter*innen sowie Nachsorgemaßnahmen.
Hintergrund
Die gegenwärtige Corona-Pandemie stellt Mitglieder von Selbsthilfegruppen vor Herausforderungen und zeigt, dass die Gesundheitskompetenz immer wichtiger wird, denn die Gesundheitskompetenz bezieht sich auf das Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Gesundheitsinformationen. Menschen mit Behinderungen gehören einer Bevölke-rungsgruppe an, die oftmals benachteiligt wird, auch hinsichtlich ihrer Gesundheit. Damit eine gleichberechtigte Gesundheitsversorgung gewährleistet werden kann, sollte ein Zugang zum Gesundheitswesen ohne Barrieren ermöglicht werden. Ziel der Studie „Gesund-heitskompetenz von Mitgliedern der Selbsthilfe (GeMSe)“ ist es, die individuelle Gesundheitskompetenz, das Suchverhalten nach Gesundheitsinformationen und wahrgenommene Barrieren im Gesundheitssystem abzubilden.
Methode
Die Datenbasis bildet eine Online-Befragung von 778 Mitgliedern von Selbsthilfegruppen, welche von Oktober 2019 bis Januar 2020 von der Technischen Universität Dortmund in Zusammenarbeit mit der Hochschule Fulda durchgeführt wurde. Die statistische Auswertung erfolgte mittels deskriptiver, uni- sowie bivariater Analysen durchgeführt mit SPSS Statistics (Version 25).
Ergebnisse
Ein Großteil der Befragten hat nach eigener Einschätzung Schwierigkeiten beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von gesundheitsspezifischen Informationen. Mitglieder der Selbsthilfe verwenden am häufigsten internetbasierten Quellen wie „Google“, um nach gesundheitsrelevanten Informationen zu recherchieren. Mehr als die Hälfte der Be-fragten gaben an, vor und/oder nach dem Besuch des/der Arztes/ Ärztin nach zusätzlichen Gesundheitsinformationen zu suchen. Bezüglich der Erfahrungen und Zufriedenheit mit der medizinischen Versorgung zeigen die Ergebnisse, dass mehr als die Hälfte der Befragten positive Erfahrungen im Gesundheitssystem, insbesondere mit der Zeitdauer im Arzt-Patienten-Gespräch gemacht haben. In Bezug auf die künftigen Entwicklungen im Gesundheitswesen gab über die Hälfte der Befragten an, Befürchtungen zur zukünftigen Entwicklung im Gesundheitswesen zu haben.
Schlussfolgerung
Der Zugang zur Gesundheitsversorgung und die angemessene Nutzung gesundheitsbezogener Informationen sind für Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, die täglich gesundheitliche Entscheidungen treffen müssen, von großer Bedeutung. Daher ist es für die Selbsthilfe erforderlich, die Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder zu stärken und sie bei der Suche nach Gesundheitsinformationen zu unterstützen. Die Selbsthilfe sollte auf die Befürchtungen ihrer Mitglieder eingehen und reagieren. Auf dieser Grundlage ist es empfehlenswert, weitere Forschungen hinsichtlich der Gesundheitskompetenz bei Mitgliedern von Selbsthilfegruppen, dem Informationssuchverhalten und den Barrieren in der Gesundheitsversorgung durchzuführen.
Hintergrund:
Die Studie „Gesundheitskompetenz bei Kindern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in der Grundschule (GeKoS)“ untersucht die Bedeutung der und Möglichkeiten zur Stärkung der Gesundheitskompetenz bei Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in inklusiven Regelschulen und Förderschulen. Ziele der GeKoS-Studie sind: (1) die Bedeutung der Gesundheitskompetenz in Schulen (inklusive Grundschule und Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) zu ermitteln und (2) Herausforderungen und Bedarfe zur Förderung der Gesundheitskompetenz von Kindern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in den Schulen zu erfassen. Schließlich stehen (3) Unterschiede zwischen den beiden Schularten bzgl. der Bedeutung und Förderung der Gesundheitskompetenz von Schulkindern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Fokus.
Material und Methoden:
Die Daten wurden in einer qualitativen Primärerhebung leitfadengestützt erhoben. Die Interviews wurden mit N=23 (unterrichtendem) Schulpersonal an N=12 Schulen durchgeführt. Dazu gehörten n=4 Gesundheitsbeauftragte, n=7 Schulleitungen und n=12 Lehrer*innen an n=3 inklusiven Grundschulen und n=9 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Die Auswertung erfolgte mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2015).
Ergebnisse:
Die Bedeutung der Gesundheitskompetenz gestaltet sich an den Schulen heterogen. Das Finden, Verstehen und Beurteilen von gesundheitsrelevanten Informationen ist an den Schulen weniger relevant. Das Anwenden von Gesundheitsinformationen sowie die funktionalen und interaktiven Kompetenzen haben dagegen einen hohen Stellenwert. Die häufigsten Herausforderungen und Unterstützungsbedarfe zur Förderung der Gesundheitskompetenz stellen die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, die wenig angepasste außerschulische Umwelt (z. B. keine barrierefreie Kommunikation im medizinischen Sektor und der Lebensmittelkennzeichnung), ungünstige Personalschlüssel und die geringe Verfügbarkeit von Sonderpädagog*innen insbesondere an den inklusiven Grundschulen dar. Zudem stellen das geringe Wissen um das Konzept der Gesundheitskompetenz und die geringe Verfügbarkeit von zielgruppenadäquaten Materialien zur Förderung der Gesundheitskompetenz Barrieren für die Förderung der Gesundheitskompetenz dar. Die strukturellen Bedingungen der Förderschulen (z. B. gebundener Ganztagsunterricht oder vergleichsweise hohe Personalschlüssel) und die inhaltliche Schwerpunktsetzung (z. B. gemeinsames Einkaufen und Kochen als Unterrichtsinhalt an den Förderschulen) tragen zur Förderung der Gesundheitskompetenz durch die Schulen bei.
Schlussfolgerungen:
Die Ergebnisse der GeKoS-Studie verdeutlichen die Relevanz des Themas und die Bedarfe zur Förderung der Gesundheitskompetenz an den Schulen, in denen Schüler*innen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung unterrichtet werden. Neben zielgruppenadäquaten Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sind zudem strukturelle Anpassungen der Rahmenbedingungen an den Schulen (z. B. durch höhere Personalschlüssel) und die Gestaltung der außerschulischen Umwelt (z. B. barrierefreie Kommunikation im medizinischen Sektor und der Lebensmittelkennzeichnung) notwendig.
Hintergrund und Zielsetzung: Die Forschung zur Gesundheitskompetenz bei Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Personen dieser vulnerablen Bevölkerungsgruppe gehören häufig einer Selbsthilfegruppe an. Die derzeitige Corona-Pandemie stellt große Herausforderungen an Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung insbesondere im Umgang mit gesundheitsbezogenen Informationen und im Zugang zum Gesundheitswesen. Ziel der GeMSeHeCo-Studie ist daher, Erfahrungen im Umgang mit analogen und digitalen Gesundheitsinformationen und das Informationssuchverhalten von Mitgliedern der Selbsthilfe zu erfassen. Auch stehen wahrgenommene Barrieren im Gesundheitswesen vor und während der Corona-Pandemie sowie die Rolle und Unterstützungsmöglichkeiten der Selbsthilfe bei der Suche nach Gesundheitsinformationen und Förderung der (digitalen) Gesundheitskompetenz der Mitglieder im Fokus.
Methodik: Im Rahmen einer qualitativen Primärerhebung wurden bundesweit zwischen Juli bis Oktober 2020 telefonisch leitfadengestützte Interviews mit n=12 Mitgliedern von Selbsthilfegruppen für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung sowie n=19 Vertreter*innen von Selbsthilfeorganisationen für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung geführt. Die Interviews wurden basierend auf der qualitativen strukturierenden Inhaltsanalyse nach Kuckartz mittels der Software MAXQDA ausgewertet.
Ergebnisse: Die Ergebnisse der Studie weisen auf heterogene Erfahrungen der Vertreter*innen der Selbsthilfe bezüglich der Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder hin. Langjährige Mitglieder weisen gute Kompetenzen im Umgang mit analogen und digitalen Gesundheitsinformationen auf. Wohingegen neue Mitglieder aus Sicht der Vertreter*innen der Selbsthilfe häufiger vor Herausforderungen beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Informationen bezüglich der Corona-Pandemie stehen. Als Informationsquelle für Gesundheitsinformationen werden die Verwendung unterschiedlicher allgemeiner (bspw. Austausch mit Expert*innen unterschiedlicher Fach(arzt)disziplinen bei bspw. Kongressen, Vorträgen) und digitaler Quellen (bspw. Seminare im Onlineformat, Webseiten offizieller Stellen wie bspw. des Robert Koch-Instituts) angegeben. Die Suche nach gesundheitsbezogenen Informationen vor und nach dem Arztbesuch kann aus Sicht der Vertreter*innen der Selbsthilfe Auswirkungen auf den Besuch beim Arzt/bei der Ärztin haben. Als positive Auswirkung wird u. a. die Kommunikation auf Augenhöhe zwischen dem ärztlichen Personal und den Patienten*innen berichtet. Als negative Auswirkung wird die häufig fehlende Wertschätzung und Anerkennung der Informationssuche durch die Selbsthilfemitglieder von dem ärztlichen Personal genannt. Die Ergebnisse weisen auf strukturelle und finanzielle Barrieren im Gesundheitswesen sowie Zugangs- und Umweltbarrieren in der Gesundheitsversorgung vor und während der Corona-Pandemie hin. Die gegenseitige Unterstützung innerhalb der Selbsthilfegruppe und das Angebot von Hilfestellungen wurde als bedeutende Rolle der Selbsthilfe bei der Suche nach Gesundheitsinformationen genannt. Während der Corona-Pandemie wurden von den Vertreter*innen der Selbsthilfe Beratungen über Telefon oder Video sowie die digitale Bereitstellung und Diskussion von Gesundheitsinformationen als Alternative zu physischen Treffen und analogen Gesundheitsinformationen angeboten.
Schlussfolgerung: Die Ergebnisse der GeMSeHeCo-Studie heben die Relevanz der Selbsthilfe bei der Förderung der Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder hervor. Während der Corona-Pandemie gilt es besonders auf die individuellen Bedürfnisse, Probleme und Wünsche der Mitglieder einzugehen. Um Menschen mit Beeinträchtigung auch in der Pandemie ausreichend Hilfestellungen im Umgang mit Gesundheitsinformationen anbieten und die Teilhabe an Gesundheit ermöglichen zu können, sind vermehrt digitale Angebote erforderlich. Für Personen innerhalb der Selbsthilfe, die aufgrund ihres Alters, ihrer technischen Ausstattung oder Sprachbarrieren (digitale) Gesundheitsinformationen nur eingeschränkt verstehen und durch webbasierte Angebote nicht erreicht werden können, bedarf es der Unterstützung durch die Selbsthilfe bspw. durch telefonische Kontaktaufnahme und die Übersetzung der erforderlichen Gesundheitsinformationen in bspw. Leichte oder andere Landessprachen.
Erfolg, Dankbarkeit und Anerkennung : zur Verstetigung ehrenamtlichen Engagements für Geflüchtete
(2020)
Ehrenamtliches Engagement für Geflüchtete nahm im Spätsommer 2015 erheblich zu, hat inzwischen abgenommen und ist dennoch verbreiteter als zuvor. Gefragt wird, welche Faktoren eine Verstetigung des Engagements begünstigen. Die Darstellung basiert auf 25 narrativ orientierten Leifadeninterviews und einer an der grounded theory orientierten Auswertung. Die Ergebnisse der Studie sind für ehrenamtliches Engagemnt im Allgemeinen relevant.
In dieser Arbeit soll im Rahmen der Entwicklung eines Managementkonzeptes für Biosphärenreservate zur Förderung nachhaltiger Innovationen im Wesentlichen analysiert werden, wie die vielfältigen Erfahrungen aus dem betrieblichen Innovationsmanagement zur Verbesserung der regional vorhandenen Innovationspotenziale in einem Biosphärenreservate (im folgenden meist BR abgekürzt) beitragen können. Dabei fußt die Arbeit zum einen auf der Recherche der einschlägigen Fachliteratur und veröffentlichten Erfahrungsberichten zum Thema Netzwerkarbeit sowie auf Ergebnissen eigener Untersuchungen. Hierzu zählen eine Umfrage bei allen BR-Verwaltungen im deutschsprachigen Raum mittels eines Fragebogens (siehe Anhang 14.1) sowie Interviews und Fachgespräche mit den Ansprechpartnern der Verwaltungen des Biosphärenreservats Rhön (Interviewleitfaden siehe Anhang 14.3).
Die Wissenschaftliche Sammlung UNESCO-Biosphärenreservat Rhön zielt darauf ab, eine möglichst umfassende und vollständige Sammlung der verfügbaren Publikationen und Materialien zum Themenkomplex nachhaltiger Regionalentwicklung im Biosphärenreservat Rhön aufzubauen und v.a. der interessierten Fachöffentlichkeit zugänglich zu machen. Zur verbreiterten regionalen und auch überregionalen Bekanntmachung der Sammlung ist die Einbindung der WSR in bibliothekarische und fachwissenschaftliche Portale und Informationsmedien von Bedeutung, um neue Nutzerkreise zu erschließen und die Nutzung des Bestands weiterhin zu erhöhen.
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) entschädigt Opfer von Gewalt aus Mitteln des Staates für die ökonomischen Schäden, die aus den erlittenen gesundheitlichen Folgen resultieren. Nur ein kleiner Teil (ca. 4 %) der Personen, die wegen körperlicher oder sexualisierter Gewalt Anzeige erstatten, stellen einen Antrag auf Opferentschädigung. Das OEG und seine Regelungen scheinen sowohl unter Betroffenen als auch unter Menschen, die beruflich mit Gewaltgeschädigten zu tun haben, nicht hinreichend bekannt zu sein. Unter der Frage, welche Formen interpersoneller Gewalt sich in den Anträgen auf Opferentschädigung finden und inwieweit eine gerichtsverwertbare ärztliche Dokumentation die Bearbeitung erleichtern könnte, wurden 209 Anträge auf Opferentschädigung, die im Jahr 2008 im Versorgungsamt Fulda abschließend bearbeitet wurden, analysiert. Ergänzend wurden Experteninterviews durchgeführt. Etwa jeder dritte bis vierte der gestellten Anträge wurde bewilligt. Damit erhalten ca. 1 – 2 von 100 polizeilich registrierten Opfern eine soziale Entschädigung. Rentenansprüche bestehen in weniger als einem Drittel der bewilligten Anträge. Die Entschädigung von Therapiekosten wird im Regelfall durch eine Pauschale an die gesetzlichen Krankenversicherungen abgegolten, ohne spürbare Auswirkungen für Antragstellende, die krankenversichert sind. Strukturell scheint eine Benachteiligung in den Entschädigungschancen der Opfer von familiärer Gewalt bzw. Partnergewalt vorzuliegen und damit indirekt eine Benachteiligung von Frauen, vermutlich auch von Kindern und älteren Menschen. Zudem spiegelt der Tätlichkeitsbegriff des OEG nicht die Gesamtheit strafrechtlich relevanter Formen von Gewalt wider, die zu gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen führen können. Anerkennungsverfahren dauerten durchschnittlich 13 Monate; bei bewilligten Anträgen durchschnittlich 6 Monate länger als bei abgelehnten Anträgen. Eine zeitnahe Anerkennung und Entschädigung der Betroffenen konnte somit nicht gewährleistet werden. Zwischen der Akuthilfe durch die Polizei oder psychosozialen Hilfeeinrichtungen und den Entschädigungsleistungen durch das OEG zeigte sich dadurch eine Lücke in der Opferhilfe. Von dem Recht der Entscheidung nach einer freien Beweiswürdigung wurde in der Bearbeitung selten Gebrauch gemacht. Die ärztliche Dokumentation wird bisher nicht zur Beweiswürdigung genutzt, obwohl sie theoretisch eine Erleichterung für die antragstellende Person und die Sachbearbeitenden bei der Rekonstruktion des Tathergangs darstellen könnte. Veränderungspotentiale sind auf zwei Ebenen zu sehen: Eine Neuausrichtung des Opferrechts könnte die Anerkennung von Opfern ohne die automatische Verbindung mit Entschädigungsansprüchen beinhalten, Soforthilfe auf Basis einer glaubwürdigen Schilderung und Beweissicherung gewährleisten und Rentenzahlung im Falle langfristiger Folgen sicherstellen. Eine veränderte Verfahrenspraxis, auf Basis bestehender gesetzlicher Regelungen, könnte die Möglichkeit der freien Beweiswürdigung vermehrt anwenden und den systematischen Einbezug ärztlicher Dokumentation zur Beweiswürdigung vorsehen.
In dem Vorhaben wird der Grundstein zur langfristigen Integration der Wissenschaftlichen Sammlung und der Forschungsstelle in die HLB Fulda gelegt. Dies ist die Voraussetzung, um die Bestände und die Forschungsergebnisse auch für die Nachwelt zu erhalten – eine Aufgabe, die Bibliotheken seit Jahrtausenden wahrnehmen und in der auch die Hochschul- und Landesbibliothek Fulda gerne ihren Beitrag zur regionalen Nachhaltigkeit leisten möchte.
Die Schutzambulanz Fulda dokumentiert gerichtsverwertbar Verletzungen nach interpersoneller Gewalt und asserviert Beweismaterial, unabhängig von einer Strafanzeige. Das vom Land Hessen und dem Landkreis Fulda finanzierte Modellprojekt ist im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) angesiedelt. Zwischen dem 17.05.2010 und dem 06.06.2011 wurden 141 Verdachtsfälle bekannt. In einer Vollerhebung wurden Angaben zur betroffenen Person, zum Ort und zur Art des Ereignisses, zu den angreifenden Personen sowie den Gewaltfolgen statistisch erfasst und ausgewertet. Die Schutzambulanz erreichte überwiegend Opfer von Partnergewalt gegen Frauen und familiärer Gewalt gegen Kinder aus den städtischen Regionen des Landkreises Fulda. Mutmaßliche Angreifer waren überwiegend männlich. In 55 Fällen erfolgte eine gerichtsverwertbare Dokumentation. Verletzungen waren vor allem am Kopf und an den oberen Extremitäten erkennbar. In 35 Fällen erfolgte eine Vermittlung an die Polizei. Die Schutzambulanz scheint ihre Ziele erreichen zu können.
Das Biosphärenreservat Rhön kann in zweierlei Hinsicht als grundsätzliches Vorbild für den Biosphärenpark Neusiedler See dienen. Zum einen geht dort allen trennenden Faktoren zum Trotz vom Schutzgebiet eine starke Integrationskraft aus, die ein Nationalpark nie leisten könnte und die auch über die österreichisch-ungarische Grenze hinweg wirken dürfte und zum anderen wurde in der Rhön erfolgreich demonstriert, dass endogene und nachhaltige Regionalentwicklung das Produkt von ungezählten identitätsfördernden Projekten ist, wobei der Produktion und der Vermarktung von Lebensmitteln eine besondere Funktion zukommt. Eine Bemerkung sei noch zum Namen des Schutzgebietstyps erlaubt. Um Irritationen zu vermeiden, hätten sich die MAB-Nationalkomitees auf eine deutsche Übersetzung von „Biosphere Reserve“ einigen sollen. Nun gibt es mit „Biosphärenreservat“ (Deutschland), „Biosphärenpark“ (Österreich) und „Biosphere“ (Schweiz) drei Varianten.
Entwicklungsziel für die Gemeinde Sandberg sollte daher die Offenhaltung der Flur unter gleichzeitiger Bewahrung, Pflege und Entwicklung der ökologischen Vielfalt und des historischen Zeugniswerts der Landschaft sein. Die historische Aussagekraft der Landschaft sollte als identitätsstiftender Faktor und für die touristische Profilbildung der Gemeinde genutzt werden. Auch in Zukunft sollte die Kulturlandschaft durch ortsansässige bäuerliche Betriebe bewirtschaftet und gepflegt werden. Hier gilt es zu prüfen, ob kooperative extensive Weidesysteme Hier gilt es zu prüfen, ob kooperative extensive Weidesysteme eine Möglichkeit der landwirtschaftlichen Weiternutzung sein können. So könnte in gewissem Sinn an die einstige Tradition der Viehzucht und der Schafbeweidung angeknüpft werden. Als zusätzliche landwirtschaftliche Standbeine sollte auf einen qualitätsorientierten Natur- und Kulturlandschaftstourismus und auf die Herstellung und Vermarktung regionaler Produkte hingewirkt werden. Sehr anschaulich zeigt der Themenweg „Leubacher Hänge“ aus den „Kulturlandschaftsstationen – Ein Projekt zur Erfassung und Vermittlung kultureller Werte in der Landschaft der Fladunger Rhön“ (BÜTTNER/FECHTER/ GUNZELMANN/RÖHRER 2008), wie eine Karte einer historischen Kulturlandschaft mit touristischen Elementen aussehen kann. Ziel sollte aber auch sein, in der Dorfentwicklung bei der Ausweisung von Neubaugebieten die historische Struktur in der Bauleitplanung und Bauherrenberatung zu beachten. Mittel- und längerfristig kann so eine Lebensqualität erreicht werden, die die Defizite individualistisch geprägter Neubausiedlungen vermeidet.