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Der außerordentlich exponierte Flächenverbrauch im BR Rhön wird inzwischen auch in der Region kritisch bewertet. Im „Regionalen Entwicklungskonzept Lebensraum Rhön 2007-2013 (REK)“ wird in zahlreichen Punkten an die erwähnte überregionale Debatte und deren Vorschläge zur Reduzierung des Flächenverbrauchs und der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ angeknüpft und der Forderungskatalog auf die Situation in der Rhön präzisiert. Im Kapitel „Dorferneuerung und -entwicklung“ wird dazu formuliert: „Durch konsequente Anwendung der Programmvorgaben (Verzicht auf Neubau-Gebiete, Primat der Innenentwicklung) muss in der Gebietskulisse dem übderdurchschnittlichen Wachstum der Siedlungsflächen entgegengewirkt werden. Trotz ausreichenden innerörtlichen Flächen- und Umnutzungspotenzials kommt es noch immer zur Ausweisung teilweise unmaßstäblicher Neubau-Gebiete im Außenbereich. Diese Entwicklung leistet der Tendenz zur Verödung von Dorfkernen Vorschub“.17 Dies wird dort im Weiteren präzisiert und mit Bezug zu einzelnen Gemeinden konkretisiert, ein hoffnungsvoller Ansatz.
Durch den Landesverband für Höhlen- und Karstforschung Hessen e.V. wurden im Biosphärenreservat Rhön insgesamt 1.021 Quellen mit faunistischem Schwerpunkt kartiert und untersucht. Die gute Qualität der unbeeinträchtigten Quellen lässt sich aufgrund verschiedener Leitarten hervorragend dokumentieren. So wurden beispielsweise zahlreiche grundwasserbesiedelnden Krebsarten, die endemisch nur in Rhön und Vogelsberg vorkommende Rhön-Quellschnecke, der als Glazialrelikt geltende Alpenstrudelwurm und quellbewohnende Wassermilben nachgewiesen. Das vorgefundene Artenspektrum spricht für ein weitgehend intaktes Ökosystem im Grundwasserkörper und in den unbeeinflussten Quellregionen des Biosphärenreservats. An einzelnen Quellstandorten wurden aber auch anthropogene Beeinflussungen festgestellt, die nachhaltig in den Lebensraum Quelle eingreifen. In mehreren Untersuchungsberichten, die im Auftrag der Verwaltungsstellen des Biosphärenreservats Rhön angefertigt wurden, konnten die Gefährdungen der einzelnen Quellen aufgezeigt und Maßnahmenvorschläge unterbreitet werden. Es wäre wichtig, die Kartierungsarbeiten im Biosphärenreservat Rhön auch in Zukunft fortzusetzen, da bisher nur ein kleiner Teil der Quellstandorte bekannt ist und hinsichtlich des Artenspektrums noch einige zoologische Überraschungen zu erwarten sind. Erstmals in Deutschland besteht hier die Möglichkeit, eine Mittelgebirgsregion flächendeckend und länderübergreifend zu untersuchen. Da alle Quellen nach den gleichen Untersuchungsmethoden erfasst werden, ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleistet.
Biosphärenreservate wurden als Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung definiert. In diesen Regionen soll ein verändertes Mensch-Natur-Verhältnis erprobt, gelernt und weiterentwickelt werden. Ausgelöst wurde die Biosphärenreservats-Strategie durch die Erkenntnis eines gestörten Mensch-Natur-Verhältnisses in den 70er Jahren. Die Biosphärenreservats- Konzeption fügt sich ein in den modernen Fortschrittsglauben der Wissenschaften. Nach nun fast 35 Jahren Forschungsarbeiten im MAB-Programm und nach knapp 25 Jahren Biosphärenreservatsstrategie muss ein international vereinbartes Evaluierungskonzept erarbeitet und zur vergleichenden Bewertung von Biosphärenreservaten angewandt werden. Der Ansatz des „Biosphere Reserve Integrated Monitoring BRIM“ könnte die Basis für ein solches Evaluierungskonzept werden. Die Unterschiedlichkeit in den Ausgangsbedingungen einzelner Biosphärenreservate wurde an den Beispielen Biosphärenreservat Rhön und Biosphärenreservat Sierra del Rosario (Kuba) skizziert. Es wird angeregt, ausgehend von der BRIM-Konzeption, ein internationales Evaluierungsprojekt über den bisherigen Ansatz hinaus auszuarbeiten und durchzuführen.
Based on a first video conference: small and middle sized companies in Russia and Germany: A comparative view organized by University "Interregional Institute of Economics and Law", Saint Petersburg/Russia and the University of Applied Sciences – Faculty of Business, Fulda/Germany held on 20th May 2010. Both institutes decided to organize a follow-up conference on January 27th 2011. Again the focus was to compare both markets for international operating companies in reasons for going abroad. The following papers are the outcome of this conference and were presented on the one hand by Fulda master students and on the other hand by Master Students from Saint Petersburg. The overall focus was again a comparative work from a company point of view. Hereby the main research question was to present different case studies based on a heterogeneous group of German-based companies in terms of size and branches. Success and failure in international management activities are discussed on an empirical and statistical basis. Furthermore the students from both institutes learnt also some practical matters like for example how can a foreign company establish its legal presence in Russia?
Ersatzteillogistik sorgt dafür, dass die für die Instandhaltung und/oder Reparatur von Anlagen, Betriebsmitteln und Endprodukten benötigten Ersatzteile in der notwendigen Menge, Art und Qualität beim entsprechenden Bedarfsträger zur richtigen Zeit möglichst kostengünstig be-reitgestellt werden. Ihr kommt generell, insbesondere auch als Differenzierungsmerkmal in hart umkämpften Märkten, eine steigende Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund, die mit einer zunehmenden Verlagerung zu Logistikdienstleistern verbunden ist, stellt sich die Frage, welches Potenzial die Region Berlin/Brandenburg für die Abwicklung der Ersatzteillogistik bietet. Das Ziel der vorliegenden Studie ist daher, auf Basis einer empirischen Erhebung das Potenzial der der Region Berlin/Brandenburg für die Ab-wicklung ersatzteillogistischer Aktivitäten abzuschätzen. Dabei werden unterschiedliche Fra-gen geklärt: Welche Bedeutung weist die Ersatzteillogistik für den Unternehmenserfolg auf? Welches Outsourcingpotenzial bietet die Ersatzteillogistik? Nutzen produzierende Unterneh-men ein Ersatzteilzentrum in der Region Berlin/Brandenburg und wie zufrieden sind sie mit dieser Standortentscheidung? Welche Gründe sprechen aus Unternehmenssicht gegen ein Er-satzteilzentrum in Berlin/Brandenburg?
We explore whether the integration of carbon offsets into investment portfolios improves perfor-mance. Our results show that investment strategies that include such offsets achieve higher Sharpe Ratios than the diversified benchmark portfolios. The efficient frontier of optimal portfolio choices is shifted upwards as a result of including compliance and voluntary carbon offsets in the portfolio. Our results also show that while diversified portfolios may benefit from carbon offsets integration, voluntary carbon offsets are significantly more sensitive to exogenous shocks than compliance carbon allowances. All these results are novel and may encourage investors to invest in such sustainable asset classes.
In der internationalen Literatur ist ein enger Zusammenhang zwischen einer guten Personalausstattung in der stationären Krankenhauspflege und einer qualitativ hochwertigen Versorgung gut dokumentiert. Die Sterblichkeit von Patientinnen und Patienten in Kliniken mit einer besseren Ausstattung an qualifizierten Pflegekräften ist niedriger als in Kliniken mit einer geringeren Personalausstattung in der Pflege. Außerdem kann eine gute Personalausstattung in der Pflege entscheidend zur Vermeidung von Stürzen beitragen. Umgekehrt gibt es starke Anzeichen dafür, dass eine niedrige Personalausstattung Fehler bei der Medikation begünstigt und die Gefahr von Infektionen im Krankenhaus erhöht. Zudem sinkt bei einer guten Personalausstattung die vom Pflegpersonal subjektiv empfundene Unterversorgung. Die Situation in der stationären Versorgung in Deutschland ist seit 1996 jedoch davon gekennzeichnet, dass sich die Personalausstattung in der Pflege bei deutlich steigenden Anforderungen kontinuierlich verschlechtert hat. Vor dem Hintergrund der internationalen Evidenz gefährden dieser anhaltende Trend und die daraus resultierende Arbeitsverdichtung für die Pflegenden die Qualität der Versorgung und die Gesundheit der Patientinnen und Patienten.
Es besteht akuter Handlungsbedarf, damit eine verbesserte Personalausstattung in den Krankenhäusern, Abteilungen und Stationen schnell wirksam werden kann. Die Gutachter schlagen daher folgendes Maßnahmenpaket vor – den „Pakt für gute Pflege“. Erstens erklären die Bundesländer die ehemals an allen Akutkliniken geltende Pflegepersonal-Regelung (PPR) als Instrument zur Berechnung der Personalmindestausstattung mit Wirkung vom 1. Januar 2015 für verbindlich. Die Bundesländer überwachen außerdem die Einhaltung der auf der Grundlage der PPR errechneten Personalmindestausstattung in den Krankenhäusern des jeweiligen Landes und veröffentlichen sowohl die IST- als auch die SOLL-Personalausstattung an den jeweiligen Kliniken. Die Bundesländer tragen zweitens ein Drittel des notwendigen Finanzbedarfs, indem sie sich verpflichten, die Finanzierung der Investitionen in den Jahren 2015 bis 2017 zu erhöhen. Die Kostenträger finanzieren ein weiteres Drittel des notwendigen Finanzbedarfs über eine Erhöhung der jeweiligen Landesbasisfallwerte. Durch die Überwachungsfunktion der Bundesländer muss sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Mittel auch für die Einhaltung der Personalmindeststandards in der Pflege verwendet werden. Die Kliniken finanzieren das verbleibende Drittel des notwendigen Finanzbedarfs durch interne Umschichtungen bzw. Effizienzsteigerungen. Kliniken, die schon heute quer zum landesweiten Trend eine hinreichende Personalausstattung in der Pflege aufgebaut haben, müssen so einen geringeren Finanzierungsanteil tragen als solche Kliniken, die einen unterdurchschnittlichen Personalbestand vorhalten. Während eines Übergangszeitraums von drei Jahren muss ein optimiertes Instrument zur objektiven Ermittlung des Pflege- und Personalbedarfs entwickelt werden, mit dessen Hilfe die Personalausstattung in der Pflege dauerhaft verbessert wird.
Naturschutzmanagement kann mit zwei gegensätzlichen Ansätzen verfolgt werden (STOLL-KLEEMANN 2002): Die „ecology-first“-Perspektive sieht ihre Prioritäten strikt in der Dominanz ökologischer Prinzipien. Dagegen stellt die „people-included“-Perspektive die Menschen vor Ort in das Zentrum eines nachhaltigen Ressourcenmanagements, sie geht von einer Wechselwirkung zwischen der Integrität von Ökosystemen und nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweisen der lokalen Bevölkerung aus. Ressourcenmanagement ist umfassend zu verstehen: Es schließt die biotischen Ressourcen (Biodiversität)ein. Der Begriff des Managements meint nicht allein die Steuerung der direkten wirtschaftlichen Nutzung von Ressourcen, sondern auch von Nichtnutzung, die erforderlich ist, um bestimmte Ressourcen zu erhalten – wie für den Erhalt natürlicher Prozesse und davon abhängiger Biodiversität (Wildnisschutz).
Für alle diese Aspekte ist entscheidend, dass Naturschutz hierbei nicht verengt verstanden wird, sondern als eine vernetzende und umfassende Aufgabe, die mit dem gesamten Umweltaufgabenbereich durchdrungen ist und die notwendigen Bezüge insbesondere zur Landnutzung und der Land- und Forstwirtschaft und diesbezüglichen Kooperationen herstellt. Partizipationen sind also nicht bilateral oder einseitig auszugestalten. Sie müssen darauf gerichtet sein, zu tragfähigen und konsensualen Entscheidungen zwischen verschiedenen Akteuren im Raum zu kommen. Naturschutz ist verbunden mit dem Ressourcenschutz und einer nachhaltigen Wirtschaftsweise. Daher muss Naturschutz ökonomischen und sozialen Anforderungen gleichermaßen das Augenmerk schenken, um ihnen angemessen gerecht zu werden. Nur in diesem Dreiklang sind Erfolge dauerhaft erreichbar.
Mit der Grenzöffnung zwischen Thüringen und Hessen/Bayern und der deutschen Wiedervereinigung setzen in der Rhön vielfältige Aktivitäten ein. Die Ost-West-Teilung des Raumes war zu überwinden, und es waren Voraussetzungen für die Bewältigung der neuen Mobilitätsanforderungen – auch in Form von neuen Verkehrswegen und -strukturen – zu schaffen. Die zeitliche Parallelität der Geburtsstunde des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön als länderübergreifendes Vorhaben in diesem Raum ist ein förderndes Element dieses Zusammenwachsens und zugleich eine große Herausforderung an Schutz und Entwicklung einer prädikatisierten Natur und Landschaft, für die hohe Sensibilität angesagt ist.
Die seit 1990 von Hessen-Forst und dem Forschungsinstitut Senckenberg gemeinsam durchgeführten Langzeitstudien in hessischen Naturwaldreservaten (NWR) haben zum Ziel, einen Einblick in den Bestand und damit die Biodiversität der Pflanzen- und Tierwelt aller in Hessen vertretenen Waldgesellschaften zu bekommen und die Entwicklungen dieser Lebensgemeinschaften in bewirtschafteten sowie unbewirtschafteten Wäldern zu begleiten. Bei hessischen Naturwaldreservaten handelt es sich also vorrangig um Forschungsflächen, wenn auch um solche mit teilweise hohem Naturschutzpotenzial. Insgesamt gibt es in Hessen 31 solcher Flächen, zu einigen existieren bereits umfangreiche Ergebnisse (ALTHOFF et al. 1993, DOROW et al. 1992, 2001, 2004a,b, 2005, FLECHTNER et al. 1999, 2000, WILLIG 2002). Im Biosphärenreservat Rhön (Forstamt Hofbieber) liegen die beiden Naturwaldreservate „Langenstüttig“ und „Stirnberg“. Beide sind montane Waldgersten-Buchenwälder auf Basalt.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die geplante Baumaßnahme eine sehr schwere Beeinträchtigung des dortigen Lebensraums zur Folge hätte. Auch andere Bauvorhaben jedweder Funktion, z.B. landwirtschaftliche oder gewerbliche (etwa Außenstellen, Scheunen, Silos, Lager- oder Maschinenhallen)hätten den gleichen Effekt. Solche Eingriffe sind hinsichtlich der Funktion dieses Lebensraums als Rast- und Brutgebiet – besonders für Offenlandvögel – auch nicht ausgleichbar. (Wo könnte man in der Umgebung solche fast ebenen, übersichtlichen, strukturarmen landwirtschaftlichen Flächen zusätzlich schaffen?) Deshalb sollte dieser Lebensraum unverändert erhalten und von jeder weiteren Bebauung verschont werden und andere Standorte für geplante Bauvorhaben gesucht werden.
Wie lassen sich ökonomische Interessen mit dem Schutz der Natur sowie dem Streben nach sozialer Entwicklung in Einklang bringen? Diese Frage gewinnt in der heutigen Zeit angesichts vielfältiger ökologischer und sozialer Probleme zunehmend an Bedeutung. In diesem Kontext wird der Ruf nach einer nachhaltigen Wirtschaftsweise lauter. Aber was bedeutet Nachhaltigkeit in diesem Zusammenhang überhaupt? Grundsätzlich könnte man sagen, dass in einem nachhaltigen Wirtschaftssystem ökonomische, ökologische und soziale Interessen in Einklang gebracht werden sollen. Nicht der kurzfristige Gewinn soll im Vordergrund stehen, sondern der langfristige Erhalt der Umwelt als Lebens- und Produktionsgrundlage und der Erhalt bzw. die Schaffung von Arbeitsplätzen. Es geht also um die Stabilisierung und qualitative Entwicklung von Wirtschaft und Sozialverhalten (u.a. SCHULZ et al. 2001, S. 375 ff.). Heute erfreut sich der Begriff Nachhaltigkeit großer Beliebtheit und wird als „Modewort“ so häufig verwendet, dass eine Sinnentleerung des Begriffs droht (u.a. HEINTEL 2000, S. 7; DRL 2002, S. 5). Neben der Präzisierung der theoretischen Aspekte stellt sich damit verstärkt die Frage nach den praktischen Umsetzungsmöglichkeiten dieses Leitbilds. Hierzu können Biosphärenreservate einen Beitrag leisten. Deren erklärtes Ziel ist das Aufzeigen von Wegen, nachhaltige Entwicklung in die Praxis umzusetzen.
Mit dem Entwicklungsmotiv „Eine Region besinnt sich auf gemeinsame Stärken: Der Mittelrhein – Ein Stück Weltkultur“ und den in verschiedenen Handlungskonzepten dargelegten und abgestimmten Handlungszielen und Projekten sind wichtige Schritte zu einer gemeinsamen Regionalentwicklung getan, die im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit eine große Chance zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Tals bietet. Nachhaltigkeit bezieht sich in diesem Kontext auf die Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft einschließlich der Erhöhung der ökologischen Wertigkeit sowie der Steigerung der Attraktivität für Besucher und Bewohner. Mit der Förderung der regionalen Identität soll das Weltkulturerbe den Bekanntheitsgrad des Mittelrheintals in der Welt erhöhen und somit zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Tourismus beitragen. Im Bereich des Tourismus, der Landschaftspflege sowie in der gezielten Vermarktung regionaler Produkte sollen insbesondere für die Landwirtschaft bzw. den Weinbau zusätzliche Einkommensquellen erschlossen werden.
Gleich, ob wir bei dieser analytischen Arbeit Probleme oder Potenziale identifizieren, wir können nur Bewusstsein schaffen und Wege aufzeigen, von denen wir überzeugt sind, dass sie zum Erfolg führen können. Dabei versuchen wir möglichst wirksam den Katalysator zu geben, der Reaktionen beschleunigt, Prozesse in Gang bringt, aber selbst meist im Hintergrund wirkt. Im Idealfall schaffen wir es, Inhalt und Menschen zu verknüpfen, Netzwerke zu initiieren. In die möglichst reibungslose und erfolgsorientierte Arbeit solcher Netzwerke sind wir bereit sehr viel Zeit zu investieren. In diesem Sinne sind die Rhöner Apfelinitiative oder der Rhöner Wurstmarkt oder die ARGE Rhön klassische Netzwerke, die, wie man sieht, viel bewegen können. Die anstehenden radikalen Umwälzungen in der Landwirtschaft, die uns als Rahmenbedingungen ohne Rücksicht auf unsere aktuelle Situation in der Rhön vorgegeben sind, fordern unsere ganze Kraft und unseren ganzen Ehrgeiz, diesen Wandel positiv zu bestehen. Jeder Wandel beinhaltet auch neue Chancen. Ein fundamentaler Wandel enthält auch große Chancen, wir alle sind herausgefordert, diese Chancen für die Rhön zu identifizieren und entschlossen zu nutzen.
Hintergrund: Bäuerinnen sind besonders gefährdet, sich mit der zeckenübertragenen Borreliose zu infizieren. Aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit im Freien ist das berufsgruppenspezifische Risikopotenzial höher als das Risiko der Allgemeinbevölkerung. Es ist anzunehmen, dass die Bedeutung der Borreliose aufgrund klimatischer Veränderungen in Zukunft zunehmen und dann ein noch größerer Bedarf an zielgruppenorientierter Prävention für diese Berufsgruppe entstehen wird. Fragestellung: Der vorliegende Beitrag untersucht, welche Muster der Risikowahrnehmung und der Bewältigung von Borreliose nordhessische Bäuerinnen entwickeln. Diese Erkenntnisse sind Grundlage für zielgruppenspezifische Präventionsmaßnahmen, die an den alltäglichen und berufsbiographischen Handlungsmustern der Bäuerinnen ansetzen. Methodisches Vorgehen: Aus dem empirischen Material einer Gruppendiskussion wurden geschlechtsspezifische Wahrnehmungsmuster der Borreliosegefahr durch die einzelnen Bäuerinnen herausgearbeitet und gleichzeitig kollektive berufsgruppenspezifische Orientierungen rekonstruiert. Dazu wurden sequenzielle Feinanalysen genutzt. Ergebnisse: Fallrekonstruktive Analysen ergaben, dass Frau Berger im Gegensatz zu der von Borreliose betroffenen Frau Altmann kein routiniertes Muster beim Umgang mit Zeckenstichen zur Verfügung hat. Beide Bäuerinnen realisieren das Risiko einer Borrelioseinfektion erst im Nachhinein. Frau Altmann nimmt die Gefährdung wahr, sobald Wanderröte auftritt; Frau Berger hat für sich noch keinen wirklichen "Indikator" der Risikowahrnehmung entwickelt. Die vorliegenden empirischen Befunde verweisen in beiden Fällen darauf, dass berufsbiographische und alltagspraktische Handlungsmuster zur Abwehr der Infektionsgefahr eng miteinander verwoben sind. Schlussfolgerungen: Die außerordentlich hohe Berufsidentifikation der Bäuerinnen eröffnet Chancen für zielgruppen- und geschlechtsspezifische Präventionsansätze, sie erschwert jedoch auch individuell (vor-)sorgendes gesundheitsbezogenes Handeln. Gespräche mit betroffenen Bäuerinnen, die Auseinandersetzung mit der Infektionsgefahr, die sorgfältige Dokumentation von Zeckenstichen und die breite Sensibilisierung besonders exponierter Berufsgruppen über verschiedene Kommunikationswege stellen den Befunden dieser Arbeit zufolge sinnvolle Maßnahmen der Primärprävention dar.
Hintergrund: Das niederländische Krankenversicherungsgesetz hat die bisher parallel existierenden gesetzlichen und privaten Krankenversicherer seit dem Jahr 2006 in ein stark reguliertes, gemeinsames Krankenversicherungssystem zusammengeführt. Regulierter Wettbewerb (Managed Competition) soll die Effizienz des Krankenversicherungssystems und des Versorgungssystems insgesamt erhöhen. Ziel: Wir untersuchen das Vorliegen dreier zentraler Voraussetzungen für einen gelungenen regulierten Wettbewerb: Risikoadjustierung, Wahlfreiheit der Versicherten und Instrumente für Versorgungsmanagement. Methode: Wir haben von September bis Oktober 2009 Experteninterviews mit zwölf Stakeholdern durchgeführt, transkribiert und analysiert. Ergebnisse: Das niederländische System der Risikoadjustierung ist zwar sehr weit, aber noch nicht perfekt entwickelt. Es gibt weiterhin Anreize für Krankenversicherer zur Risikoselektion, wenngleich dies offensichtlich nur selten geschieht. Der Wettbewerb zwischen Krankenversicherern hat bisher zu keinem ausgeprägten Wechselverhalten der Versicherten geführt. Das Krankenversicherungsgesetz gibt Krankenversicherern neue Anreize, die Wünsche der Versicherten stärker zu berücksichtigen. Die Anwendung von Instrumenten zur Versorgungssteuerung entwickelt sich aber nur langsam. Schlussfolgerung: Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen regulierten Wettbewerb in den Niederlanden sind noch nicht vollständig geschaffen: Risikoadjustierung kann noch nicht allen Anreizen zur Risikoselektion entgegenwirken. Versichertenpräferenzen werden erst jüngst zunehmend von Versicherern berücksichtigt und die Anwendung von Instrumenten zur Versorgungssteuerung befindet sich noch im Anfangsstadium.
Das Leitbild für diese Region, deren Landschaft mit Alleinstellungscharakter Grundlage für Leben und Arbeiten ist, müsse den Menschen in seinem Umgang sowohl mit der Naturlandschaft als auch mit der Kulturlandschaft und damit den entsprechenden Wirtschafts- und Siedlungsformen berücksichtigen. Als Handlungsfeld werden die Erstellung von Kulturlandschaftspflege- und Entwicklungsplänen, raumangemessenen Konzepten für die Nutzung von Biorohstoffen, Aufwertung des Wohnumfelds und der Ortskerne, Förderung der Innenentwicklung und die Förderung des regionaltypischen Bauens genannt. Für alle Aspekte und die spezifische Standortwahl ist eine umfassende Bestandsanalyse der Kulturlandschaft und entsprechende Zielableitung unumgänglich.
Die Attraktivität des Kostenerstattungsprinzips in der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt auf den ersten Blick darin, dass gleichzeitig die Transparenz für die Versicherten erhöht, Abrechnungsbetrug verhindert, das Inanspruchnahmeverhalten der Versicherten reduziert und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch die gestärkte Rolle des Patienten verbessert werden sollen. Diese Erwartungen an die Wirksamkeit des Kostenerstattungsprinzips sind jedoch nur dann realisierbar, wenn Versicherte bzw. Patienten ein hohes Ausmaß an Altruismus im Sinne von hoch motivierter Verantwortlichkeit gegenüber der Versichertengemeinschaft an den Tag legen würden. Wird in Übereinstimmung mit der gesundheitsökonomischen Theorie von einem Nutzen maximierenden Patienten bzw. Versicherten ausgegangen, ist die Validität der Argumentationskette „mehr Transparenz – mehr Kostenbewusstsein – weniger Inanspruchnahme“ brüchig. Allein mit der Einführung des Kostenerstattungsprinzips ist eine Zunahme der Steuerungskompetenz des Patienten nicht zu erwarten. Empirisch ist ein verändertes Verhalten der Leistungserbringer ebenso wenig nachgewiesen wie die erwarteten Veränderungen im Versichertenverhalten. Es gibt sogar empirische Anzeichen dafür, dass ein steigendes Kostenbewusstsein im Rahmen eines ökonomisch rationalen Verhaltens zu steigender Inanspruchnahme gesundheitlicher Leistungen führen kann. Aus einem internationalen Vergleich (Australien, Niederlande) lassen sich drei Schlussfolgerungen ableiten: Erstens kann es für die Patienten erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn dem Leistungserbringer die Wahl zwischen Kostenerstattung und Sachleistung überlassen wird. Die freie Arztwahl löst dieses Problem nicht, weil Leistungsanbieter nur in Ausnahmefällen freiwillig nach dem Sachleistungsprinzip abrechnen. Um Kostenerstattung für die Versicherten attraktiver zu machen, müssten zweitens gleiche Abrechnungssätze für Kostenerstattung und Sachleistung gelten. Dies würde das finanzielle Risiko für die Versicherten einschränken. Eine solche Regelung würde aber gleichzeitig das Interesse der Leistungsanbieter an der Kostenerstattung deutlich senken, weil zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten entfallen. Drittens besteht die Gefahr, dass sich Krankenversicherer bei einem steigenden Anteil von Kostenerstattungstarifen ihrer Steuerungs- und vor allem Sicherstellungsverantwortung entziehen. Dies gilt vor allem dann, wenn sich die Versicherten des Unterschieds zwischen Sachleistung und Kostenerstattung nicht bewusst sind. Im Rahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) hat der Gesetzgeber nur vorsichtige Änderungen an der Option zur Kostenerstattung vorgenommen. Ein Anspruch auf Erstattung für die Versicherten besteht weiterhin höchstens in der Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu erstatten hätte. Diese Beschränkung des Erstattungsanspruchs ist jedoch das zentrale Element, das die Attraktivität der Kostenerstattungsoption für die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig begrenzt. Daher werden die Änderungen im GKV-FinG die Attraktivität der Kostenerstattungsoption - wie auch die Attraktivität eines Wahltarifs Kostenerstattung - nicht wesentlich erhöhen können. Entlang von Szenarien werden die Auswirkungen obligatorischer Kostenerstattung und unveränderten bzw. veränderten Abrechnungsmodalitäten diskutiert. So würde ein Szenario mit einem einheitlichen Abrechnungssystem und Wahlrecht für die Versicherten eine zentrale Barriere zur Inanspruchnahme des Kostenerstattungsprinzips beseitigen. Auch würden Anreize zur angebotsinduzierten Nachfrage weitgehend beseitigt. Die Effekte auf die Inanspruchnahme der Versicherten wären dennoch ungewiss. Letztlich ist zu fragen, ob eine erhöhte Kostentransparenz nicht auch mit geringerem administrativem Aufwand durch eine für die Patienten kostenfreie Patientenquittung erreicht werden könnte.
Die Problemsituation der Zuständigkeitsregelung ist strukturell bedingt und auch letztlich nur strukturell lösbar. Sie ist auch offenkundig, sowohl im regionalen Raum als auch in überregionalen Zusammenhängen und Beziehungen. Im Kontext nationaler oder internationaler Gespräche, Tagungen etc. trifft diese strukturelle Zuordnung der hessischen Verwaltungsstelle BR Rhön auf völliges Unverständnis. Soweit ich dies im Moment überschaue, gibt es weder in Deutschland noch weltweit in den mehr als 440 Biosphärenreservate des UNESCO-Programms kein vergleichbares Beispiel. Es ist weder regional noch in überregionalen und internationalen Kontexten erklärbar, wie sich eine derartige Struktur im Rahmen des internationalen Forschungsnetzes des MAB-Programms und anderer Aufgaben in diesem umfassenden Konzept Nachhaltiger Entwicklung angemessen einbringen und bewähren kann. 3. In der neueren regionalen Diskussion um eine erhebliche Gebietserweiterung des BR Rhön wird in Hessen eine Ausweitung diskutiert, die größere Anteile des Landkreises Hersfeld-Rotenburg umfassen könnte. Dadurch würde sich der bisher minimale Anteil dieses Landkreises am BR Rhön deutlich erhöhen. Auch dies spricht in der Konsequenz dagegen, die Verwaltung einem beteiligten und zugleich größendominanten Landkreis zuzuordnen. Vielmehr unterstreicht dies eine sinnvolle Zuordnung zum Regierungspräsidium oder dem zuständigen Ministerium in Hessen. Es lassen sich zahlreiche weitere Gründe für eine Strukturrevision und eine Streichung der beabsichtigen Regelung im HENatG anführen, die ich auf Wunsch präzisieren könnte. Ich bitte Sie, diese Argumente in Ihre Debatten, Überlegungen und Entscheidungen einzubeziehen.
Betrachtet man die Kernzonenproblematik im Biosphärenreservat Rhön in ihrer Gesamtheit, also sowohl die bisherige konstante Defizitstruktur in Bayern und Thüringen, die neuere in Hessen sowie die Problematik der zu diesem Ausgleich notwendigen Flächenausweisung für Kernzonen, einschließlich der großen Schwierigkeiten dabei, so ist in den nächsten Jahren noch eine gewaltige Anstrengung erforderlich. Deutliche und großzügige Unterstützung seitens der verantwortlichen Bundesländer, beispielsweise durch Bereitstellung geeigneter naturnaher Waldflächen mit Aufgabe ihrer wirtschaftlichen Nutzung, sind derzeit nicht erkennbar. Wie auf diesem Hintergrund eine den geplanten Dimensionen entsprechende großräumige Gebietserweiterung mit Kernzonenanteilen realisiert werden sollte, ist schwer vorstellbar. Eine gewisse Gewähr dafür, dass es nicht zu einer schnellen Erweiterung kommt, über deren Sinn für das Biosphärenreservat Rhön bisher wenig Nachvollziehbares und Überzeugendes vorgetragen wurde, bietet das in einem solchen Fall notwendige neue Verfahren zur Anerkennung der neuen Gebietskulisse als Biosphärenreservat seitens der UNESCO. Dieses müsste von allen Beteiligten gewollt sein. Die geforderten Kernzonenflächen wären ebenfalls unverzichtbar einzubringen. Ein zweites Mal wird sich die UNESCO wohl kaum auf eine spätere Erfüllung dieser Anforderungen vertrösten lassen.
Aktueller Anlass, sich mit den Kernzonen im Biosphärenreservat Rhön zu befassen, ist das Flächendefizit bezüglich des obligatorischen 3 %-Anteils an der Gesamtfläche seit der Prädikats-Verleihung durch die UNESCO 1991. Weil 2011 die zweite Evaluierungsperiode zu Ende geht, drängt das DEUTSCHE NATIONALKOMITEE FÜR DAS UNESCO-PROGRAMM „Der Mensch und die Biosphäre (MAB) verständlicherweise, dieses Defizit bis dahin zu beheben, weil sonst die Aberkennung des Prädikats droht. Dieses Defizit ist in den drei beteiligten Bundesländern zu unterschiedlich. Am größten ist es in Bayern und Thüringen, während Hessen mit derzeit 2,4 % Kernzonenanteil dem Ziel 3 % schon recht nahekommt (fehlende Fläche derzeit ca. 370 ha). Trotzdem werden sich die folgenden Betrachtungen auf den hessischen Teil des Biosphärenreservats konzentrieren, da hier die inakzeptable Vorstellung einiger politisch Verantwortlicher im Raum steht, man könne dieses Defizit mit „kleinteiligen Lösungen“ ausgleichen (Fuldaer Zeitung 08.08.2008).
The two Bretton Woods Sisters – International Monetary Fund (IMF) and World Bank – have been key actors in the international political economy since their inception in 1944. While the IMF was established to support national economies during rather short-term, macroeconomic crises, the World Bank has had a more long-term focus on development and economic growth. In pursuit of their goals, both institutions’ instrumental repertoire includes the provision of information, surveillance, technical assistance and training, policy advice, and – arguably most importantly – lending to those countries that have limited or no access to private capital markets. In this paper, I critically analyse the Bretton Woods sisters’ institutional set-up, their objectives and instruments. Further, various criticisms and challenges of the multilateral system are discussed, including the economic policy conditions imposed on borrowing countries, the Western-dominated governance structure and the under-representation of major emerging economies such as China and India.
Um den Zuschlag zum Naturschutzgroßprojekt bewirbt sich die Hessische Rhön. Die notwendigen Maßnahmen sind ohne Akzeptanz der Bevölkerung nicht realisierbar. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung im Informationszentrum des BRR, im geplanten Waldmuseum und dem Hochwildschutzpark sollen Waldbesitzer, Politik und breite Bevölkerung in den Prozess einbezogen w werden. Monitoring und Waldforschung sollen die nötigen Basisdaten liefern. Regionale Wertschöpfungsketten sollen gemeinsam mit den Waldbesitzern, den rd. 20 Zimmereien und Sägewerkern sowie über 120 Schreinereien aufgebaut und gestärkt werden. Eine bessere Vermarktung von Holzprodukten und Wildbret wird über die Einbindung in die Dachmarke Rhön (Kollektivmarke; Biosiegel sowie Qualitäts- und Herkunftszeichen) angestrebt. Einen wichtigen Beitrag kann das Projekt zur Sicherung des Clusters Holzwirtschaft in der Rhön leisten. Die Projektumsetzung soll über den Antragsteller „Verein Natur- und Lebensraum Rhön e. V.“ (VNLR) erfolgen, der seit 1991 Erfahrungen in der Regionalentwicklung hat, als Trägerverein des BRR, hessischer Teil, fungiert und alle für das Projekt wichtigen Partner der Region als Mitglieder vereint.
Seit der Gründung der Nationalstaaten diskutieren Bürger, Politiker und Wissenschaftler zu Fragen des regionalen Bewusstseins, der Definition, Verortung und Anwendung des Heimatbegriffs. Er beinhaltete eher Sehnsüchte als Realitäten, bedeutet Suche nach kleinen, überschaubaren Einheiten, nach Geborgenheit, Wurzeln und Traditionen. Dies impliziert wohl oft nostalgische Rückblicke Ewig-Gestriger auf die „guten alten Zeiten“ mit ihren knappen ökonomischen und energetischer Ressourcen. Ein „Kirchturmdenken“ verbindet sich nicht nur mit räumlicher Begrenzung, sondern auch mit dem Willen zur Gestaltung und dem Zwang zur Verteidigung des eigenen Aktionsraums. Dazu gehört ein nach Sicherheit suchendes ökonomisches Verhalten mit bewusstem Erkennen und bewusster Inwertsetzung der natürlichen Umwelt, eine Standortgebundenheit des Lebens, des Handelns und der sozio-kulturellen Ausdrucksformen. Doch hat unsere Gesellschaft nicht ihren Weg gefunden vom konfessionellen und dialektalen „Flickerlteppich“ vergangener Reiche, und gerade der fränkischen Fürstentümer, hin zu raumübergreifender Mobilität von Menschen, Gedanken und Innovationen in einer Welt, in der Trendsetter und Marketingmanager Einheitskulturen für den mündigen Verbraucher propagieren (s. auch GERSTNER 1992) ?
Die Anregung für die hier vorgestellte kultur- und sozialgeographische Untersuchung, deren konkreter Anlass eine Diplomarbeit war (KÜHNE 2006), ging vom Regionalen Forschungsworkshop „Forschung in der Rhön – für die Rhön“ (4.11.2004) aus (POKORNY 2005, S. 65 ff.). Eine vorgegebene Projektskizze aus der Liste der zu bearbeitenden Forschungsthemen (www.biosphaerenreservat-rhoen. de/forschung/themenliste.html#_Toc466446032) diente als Ausgangsmaterial, das insbesondere in Kooperation mit der Bayerischen Verwaltungsstelle Biosphärenreservat Rhön (Dr. Doris POKORNY) und der Forschungsstelle Region und Nachhaltigkeit an der Hochschule Fulda (Dr. Dieter WITTMANN) weiterentwickelt wurde. Bei der Erforschung regionaler Identität bestehen grundsätzliche Probleme. Neben einer Vielzahl existierender Definitionen wirkt sich die Unklarheit von Begriffen negativ aus. Eine sinnvolle Definition liefert WOLF (1990, S. 109), der regionale Identität als den „auf die Region bezogene[n] subjektive[n] Wissens- und Erlebnisvorrat, der aus dem persönlichen Erleben bzw. Bewusstsein über die Region erwächst“ interpretiert und dabei die grundlegenden Elemente, • den Bezugsraum Region, • den subjektiven Aspekt regionaler Identität und • die vollständige Interaktion des Individuums mit seiner Umwelt berücksichtigt.
Die Studie analysiert die gesundheitliche Versorgungssituation des Landkreises Fulda vor dem Hintergrund der demografischen Transition und des sich in ländlichen Regionen abzeichnenden Hausärztemangels. Kontrastiert wird die alle Leistungsanbieter umfassende kleinräumige Bestandsaufnahme der Versorgung mit Sichtweisen von relevanten regionalen Akteuren der Versorgung und politischen Entscheidungsträgern zur aktuellen und perspektivischen Versorgungssituation und deren Entwicklungsperspektiven. Der „Versorgungsatlas“ zeigt auf Basis der verfügbaren Regionaldaten aktuell ein starkes Stadt-Land-Gefälle, eine ausgeprägte Heterogenität bei den Angebotsdichten sowie eine sich im kommenden Jahrzehnt abzeichnende Versorgungslücke im (haus-)ärztlichen Bereich. Die interviewten Akteure und Stakeholder schätzen die gesundheitliche Versorgungssituation in Übereinstimmung mit den aktuellen Bedarfszahlen derzeit noch weitgehend gut ein, sehen jedoch die zukünftige Entwicklung deutlich skeptischer. Die künftig veränderte Nachfrage nach Gesundheitsleistungen, Probleme bei der Praxisnachfolgesuche bei Hausärzten, der Fachkräftemangel bei nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für andere Versorgungsteilnehmer werden von den Interviewpartnern als brisante Problemlagen genannt. Zur langfristigen Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung formulieren die Interviewpartner eine Vielzahl von teils übereinstimmenden, teils kontroversen Ansätzen und Maßnahmen. Im Zentrum stehen hier die Einrichtung kooperativer Versorgungsformen und -modelle, neue Formen der ärztlichen Berufsausübung, fachübergreifende Behandlungseinrichtungen, die Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen, Aspekte der Nachwuchsförderung von Ärztinnen und Ärzten, Unterstützungsangebote durch Kommunen und Landkreis sowie die Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Die Studie schließt mit zusammenfassenden Handlungsempfehlungen, die sich auf die in den Interviews formulierten Vorschlägen stützen. Dem erhöhten Koordinations-, Vernetzungs- und Moderationsbedarf wäre mit der Einrichtung eines „lokalen Gesundheits- und Versorgungsforums“ zu entsprechen. Mit Modellprojekten der „Delegation“ und „Substitution“ ärztlicher Tätigkeiten an „nicht-ärztliche“ Gesundheitsberufe wären künftige Versorgungsengpässe teilweise aufzufangen und der Landkreis als zukunftsweisende Modellregion berufsgruppen- und sektorübergreifender Versorgungskonzepte innovativ und attraktiv für jegliche Gesundheitsberufe. Ebenso vielversprechend wären lokale Initiativen zur Steigerung der Attraktivität der Gesundheitsberufe in der Region durch öffentliche Aufwertung und Wertschätzung der Gesundheitsberufe insgesamt wie Maßnahmen der Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen, beispielsweise in den Bereichen der Vergütung, der Dienstplangestaltung, der Qualifizierung und der Betreuungsangebote.
„Gute Gesundheit unterstützt erfolgreiches Lernen, erfolgreiches Lernen unterstützt die Gesundheit. Erziehung und Gesundheit sind untrennbar.“ Diese Aussage von Desmond O’Byrne, WHO Genf, setzte den Meilenstein der weltweiten Umorientierung der Gesundheitserziehung hin zu einer an der umfassenden Gesundheitsförderung orientierten Strategie der Weltgesundheitsorganisation. Dieser Prozess der Neuorientierung war von Anfang an verbunden mit dem Streben nach zukunftsfähigen und gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensbedingungen, die von den Vereinten Nationen mit der Strategie der nachhaltigen Entwicklung als Zukunftsaufgabe aller Mitglieder der Staatengemeinschaft auf diesem Planenten entwickelt und verfolgt wird. Den Grundsatz dieser Strategie beschreibt die Aussage der ehemaligen Vorsitzenden der Kommission der Vereinten Nationen, Gro Harlem Brundlandt: „Wir müssen zukünftig darauf achten, dass wir unsere Bedürfnisse so befriedigen, dass dies auch zukünftige Generationen tun können.“
Die Anforderungen an die stationäre Pflege in Pflegeheimen haben sich in der jüngeren Vergangenheit massiv verschärft. Zudem wird die Zahl der Pflegebedürftigen mit stationärem Versorgungbedarf in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch weiter deutlich zunehmen. In der Vergangenheit konnte ein bescheidener Personalaufwuchs den gestiegenen Pflegebedarf nur teilweise kompensieren. Die verschlechterten Betreuungsrelationen und die moderat gesunkene Fachkraftquote weisen auf steigende Belastungen für die Beschäftigten und Gefahren für die Pflegequalität in Pflegeheimen hin.
Die Empirie aus den USA zu den Auswirkungen gesetzlicher Personalbemessung zeigt, dass positive Effekte auf die Pflegequalität vor allem durch die Neueinstellung von Pflegefachkräften entstehen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass Einrichtungen zur Erfüllung der Mindeststandards in die Neueinstellung von Pflegehilfskräften investieren. Die Entwicklung der Mindeststandards zur Personalbemessung in den USA ist aus deutscher Sicht insofern vorbildhaft, als dass zumindest die Empfehlungen auf der vorliegenden Evidenz und auf der Basis umfangreichen Datenmaterials zum Zusammenhang von Personalausstattung und Pflegequalität beruhen. Die Mindeststandards in den einzelnen Bundesstaaten liegen teilweise deutlich unter diesen Empfehlungen – was durch politische und finanzielle Restriktionen erklärbar sein dürfte.
Grundsätzlich es zu begrüßen, dass mit dem PSG II der Gesetzgeber in Deutschland erstmals die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen normiert. Die derzeitigen Reglungen sind in diesem Zusammenhang völlig ungenügend. Alleine die Entwicklung eines wissenschaftlich validierten Verfahrens zur Personalbemessung wird jedoch weder die Personalausstattung in den Einrichtungen erhöhen noch die Pflegequalität verbessern. Dazu müssten erstens die zuständigen Behörden in den Bundesländern dazu verpflichtet werden, die Einhaltung des postulierten Personalbedarfs zu überprüfen und ggf. auch zu sanktionieren. Zweitens müssten verschärfte Standards in der Personalbemessung daher hinreichend Berücksichtigung in den Pflegesatzverhandlungen zwischen Einrichtungen und Kostenträgern finden. Drittens ist die Einheitlichkeit der Umsetzung in den Bundesländern eine wichtige Voraussetzung für die Festlegung von Mindeststandards zur Personalbemessung, um einen sachlich nicht zu rechtfertigenden „Flickenteppich“ von landesgesetzlichen Reglungen zu verhindern.
Ausgesprochen problematisch ist aus gutachterlicher Sicht jedoch, dass selbst bei einem fristgerechten Abschluss des Verfahrens ein System zur Personalbemessung erst am 30. Juni 2020 vorliegen wird. Dieser lange Übergangszeitraum ist vor dem Hintergrund der Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen, der damit verbundenen Belastungen für die Pflegekräfte und der resultierenden Gefährdung der Pflegequalität nicht akzeptabel. Daher wird vorgeschlagen, dass der mit dem Pflegestärkungsgesetz I eingerichtete Pflegevorsorgefonds in einen Pflegepersonalfonds umgewidmet wird.
Der Pflegepersonalfonds übernimmt im Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2020 die Finanzierung für nachweisbar nach dem 1. Januar 2016 neu eingestelltes Personal in der direkten Pflege in stationären Pflegeeinrichtungen. Die Einrichtung des Pflegepersonalfonds würde ein deutliches Signal senden, dass der Finanzierung einer hinreichenden Personalausstattung in Pflegeheimen eine hohe gesellschaftliche Priorität zukommt, was wiederum einen positiven Effekt auf die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe mit sich bringen dürfte. Zudem würden die Träger von Pflegeeinrichtungen finanziellen Spielraum gewinnen, um eine ohnehin dringend notwendige Verbesserung der Gehälter in der stationären Pflege finanzieren zu können.
This article looks critically at the explanation provided by the so‐called ‘normalisation’
literature for Germany’s apparent reluctance and closefisted approach to the Eurozone crisis.
In contrast to the ‘normalisation’ argument which attributes the handling of the crisis to a more self‐interested and assertive stance in Germany’s European policy, this paper emphasizes the role of economic ideas as an explanatory factor. Based on the economic school of ordoliberalism in Germany, the crisis is perceived of as a debt and institutional crisis rather than a financial crisis, as suggested by ‘normalisation’ proponents. Consequently, a profound long‐term solution is thought to require policies of debt reduction and supply‐side reform as well as amendments to Eurozone institutions. In addition, unconditional financial bail‐outs are deemed inadequate to fight the source of the crisis. While the ‘normalisation’ literature stresses change in Germany’s approach to European integration relative to the early 1990s, the view outlined here suggests that there is a significant degree of continuity with the founding period of the European Economic and Monetary Union. Both then and now, Germany is primarily concerned with sound money, fiscal discipline and the institutional set‐up of the Eurozone, all based on principles derived from ordoliberal economic thinking.
Zwei Umwelterheblichkeitsuntersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass die geplante Bundesstraße durch die Rhön erhebliche, dauerhafte und nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen mit sich bringt. Weiträumige, naturnahe Waldhänge und artenreiche Bergwiesen, mehrere Flüsse und zahlreiche Bäche würden von der Trasse mit ihren Einschnitten, Dämmen, Großbrücken und Tunneln durchschnitten. Die Lebensräume und Rastgebiete sensibler Arten wie Schwarzstorch, Rotmilan, Uhu, Wachtelkönig und Raubwürger würden großräumig beeinträchtigt. Schließlich ist festzuhalten, dass für die Verbesserung der Verkehrsführung durch die Rhön (Verbindung der Bundesautobahnen A 7 und A 71) eine bei weitem naturverträglichere und erheblich kostengünstigere Alternative besteht. Hierzu wären lediglich einige bautechnische Verbesserungen an der vorhandenen Bundesstraße B 279 nötig.
Bei einer möglichen Erweiterung des Biosphärenreservats Rhön sind eine Vielzahl unterschiedlicher Kriterien heranzuziehen, die hinsichtlich Naturraum, Geologie und Kulturlandschaft keine eindeutigen und harten Außengrenzen erkennen lassen. Insbesondere wirtschaftsgeographische Verflechtungen reichen weit über den engeren Kernbereich der Rhön hinaus. Entscheidend für mögliche Erweiterungen sind deshalb eine klare Willensbildung der betroffenen Gebietseinheiten und die Erfüllung des Mindestanteils von 3% Kernzonen in einem erweiterten Biosphärenreservat Rhön. In Randgemeinden, die sich in Teilen nicht durch charakteristische Kulturlandschaften der Rhön auszeichnen und größere Anteile intensiv genutzter Fluren aufweisen, sollten gezielte Maßnahmen zur Gestaltung des Landschaftsbildes und zur Entwicklung der Kulturlandschaft eingeleitet werden. Denn „wo Rhön draufsteht, muss auch Rhön drin sein“.
Fuldaer Supply Chain Management-Dialog : Trends und Herausforderungen im Supply Chain Controlling
(2014)
Eine ganzheitlich ausgerichtete Sichtweise über die eigenen Unternehmensgrenzen hinaus, wie sie das Supply Chain Management für die unternehmensübergreifenden Wertschöpfungsketten postuliert, stellt hohe Anforderungen an eine optimale Steuerung der unternehmensindividuellen
und netzwerkkollektiven Aktivitäten. Zur adäquaten Zielerreichung von derartigen Netzwerkstrukturen bedarf es eines ausgereiften Supply Chain Controllings.
Die vorliegende Publikation setzt sich mit ausgewählten Trends und Herausforderungen im Supply Chain Controlling auseinander:
- ein Ansatz zur Begriffsbestimmung im Spiegel von Theorie und Unternehmenspraxis
- eine Analyse der Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Messbarkeit von Supply Chain Komplexität
- eine Untersuchung der Anreizproblematik in Supply Chains
- eine Analyse der Ansatzpunkte für ein Supply Chain Reputation Management
- eine Antwortsuche auf die Frage, ob die Berücksichtigung von Corporate Social Responsibility (CSR) im Supply Chain Controlling eher einem kurzfristigen Trend oder einer Notwendigkeit entspricht.
Die anstehenden demographischen Veränderungen, die den ländlichen Raum besonders stark betreffen werden, sind auch eine Spätfolge des Fordismus. Die reflexive Modernisierung konnte die Folgen des Fordismus bisher nur langsam und teilweise verarbeiten. Im Biosphärenreservat Rhön als Modellregion für nachhaltige Entwicklung besteht die Chance, durch die Weiterentwicklung des ländlichen Leitbilds ein neues nachhaltiges Modernisierungsleitbild zur ländlichen Regionalentwicklung zu entwerfen, wodurch das Biosphärenreservat mit seinen Projekten auch das Stadium des überwiegend Beispielhaften verlassen könnte. Die soziale Agenda des Biosphärenreservats Rhön sollte deshalb mit der Erarbeitung nachhaltiger Lösungen zu ländlichen Fragestellungen aus den Themenbereichen Arbeit und Bildung, Wirtschaft und Infrastruktur, Bevölkerungsentwicklung und Lebensqualität, Energie sowie mit effektiver Projektbegleitung und interdisziplinärer Forschung (BRIM) in der Zukunft gut gefüllt sein. Außerdem müssen die MAB-Leitlinien, das Rahmenkonzept und die Regionalen Entwicklungskonzepte fortgeschrieben werden. Bei der Bewältigung dieser Aufgaben sollten die modernen Sozialwissenschaften mehr als bisher einbezogen werden.
Eines der wesentlichen Ergebnisse der Studie ist die Erkenntnis, dass jegliche Art von Flächenmanagement für einen Ort ohne Einbindung in eine kommunale Gesamtstrategie wenig Aussicht auf Erfolg verspricht. Die Studie schließt auf der Grundlage der in der Literatur zurzeit verfügbaren Definitionen über Art und Umfang von Flächenmanagement. Diese Begriffsbestimmung führt dazu, dass Flächenmanagement als ein Instrument verstanden wird, das drei wesentliche Komponenten hat: 1. Ein bau- und planungsrechtliches Umsetzungsszenario 2. Eine bürgerorientierte konzeptionelle Vorleistung der Kommune 3. Ein nicht unerheblich erscheinender Finanzmitteleinsatz durch die Kommune
In diesem Bericht werden die repräsentativen Umfrageergebnisse einer Befragung zum Wandel des Ernährungsalltags vorgestellt. Die Erhebung wurde im Zeitraum vom 29.10.2020 bis 18.11.2020 online durchgeführt. Im Fokus standen mögliche Veränderungen des Ernährungsalltags durch die Corona-Pandemie, Wandelprozesse in der ernährungsbezogenen Wertorientierung der Befragten sowie deren Zukunftserwartungen im Kontext Ernähren und Versorgen.
Hintergrund und Zielsetzung: Die Forschung zur Gesundheitskompetenz bei Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Personen dieser vulnerablen Bevölkerungsgruppe gehören häufig einer Selbsthilfegruppe an. Die derzeitige Corona-Pandemie stellt große Herausforderungen an Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung insbesondere im Umgang mit gesundheitsbezogenen Informationen und im Zugang zum Gesundheitswesen. Ziel der GeMSeHeCo-Studie ist daher, Erfahrungen im Umgang mit analogen und digitalen Gesundheitsinformationen und das Informationssuchverhalten von Mitgliedern der Selbsthilfe zu erfassen. Auch stehen wahrgenommene Barrieren im Gesundheitswesen vor und während der Corona-Pandemie sowie die Rolle und Unterstützungsmöglichkeiten der Selbsthilfe bei der Suche nach Gesundheitsinformationen und Förderung der (digitalen) Gesundheitskompetenz der Mitglieder im Fokus.
Methodik: Im Rahmen einer qualitativen Primärerhebung wurden bundesweit zwischen Juli bis Oktober 2020 telefonisch leitfadengestützte Interviews mit n=12 Mitgliedern von Selbsthilfegruppen für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung sowie n=19 Vertreter*innen von Selbsthilfeorganisationen für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung geführt. Die Interviews wurden basierend auf der qualitativen strukturierenden Inhaltsanalyse nach Kuckartz mittels der Software MAXQDA ausgewertet.
Ergebnisse: Die Ergebnisse der Studie weisen auf heterogene Erfahrungen der Vertreter*innen der Selbsthilfe bezüglich der Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder hin. Langjährige Mitglieder weisen gute Kompetenzen im Umgang mit analogen und digitalen Gesundheitsinformationen auf. Wohingegen neue Mitglieder aus Sicht der Vertreter*innen der Selbsthilfe häufiger vor Herausforderungen beim Finden, Verstehen, Beurteilen und Anwenden von Informationen bezüglich der Corona-Pandemie stehen. Als Informationsquelle für Gesundheitsinformationen werden die Verwendung unterschiedlicher allgemeiner (bspw. Austausch mit Expert*innen unterschiedlicher Fach(arzt)disziplinen bei bspw. Kongressen, Vorträgen) und digitaler Quellen (bspw. Seminare im Onlineformat, Webseiten offizieller Stellen wie bspw. des Robert Koch-Instituts) angegeben. Die Suche nach gesundheitsbezogenen Informationen vor und nach dem Arztbesuch kann aus Sicht der Vertreter*innen der Selbsthilfe Auswirkungen auf den Besuch beim Arzt/bei der Ärztin haben. Als positive Auswirkung wird u. a. die Kommunikation auf Augenhöhe zwischen dem ärztlichen Personal und den Patienten*innen berichtet. Als negative Auswirkung wird die häufig fehlende Wertschätzung und Anerkennung der Informationssuche durch die Selbsthilfemitglieder von dem ärztlichen Personal genannt. Die Ergebnisse weisen auf strukturelle und finanzielle Barrieren im Gesundheitswesen sowie Zugangs- und Umweltbarrieren in der Gesundheitsversorgung vor und während der Corona-Pandemie hin. Die gegenseitige Unterstützung innerhalb der Selbsthilfegruppe und das Angebot von Hilfestellungen wurde als bedeutende Rolle der Selbsthilfe bei der Suche nach Gesundheitsinformationen genannt. Während der Corona-Pandemie wurden von den Vertreter*innen der Selbsthilfe Beratungen über Telefon oder Video sowie die digitale Bereitstellung und Diskussion von Gesundheitsinformationen als Alternative zu physischen Treffen und analogen Gesundheitsinformationen angeboten.
Schlussfolgerung: Die Ergebnisse der GeMSeHeCo-Studie heben die Relevanz der Selbsthilfe bei der Förderung der Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder hervor. Während der Corona-Pandemie gilt es besonders auf die individuellen Bedürfnisse, Probleme und Wünsche der Mitglieder einzugehen. Um Menschen mit Beeinträchtigung auch in der Pandemie ausreichend Hilfestellungen im Umgang mit Gesundheitsinformationen anbieten und die Teilhabe an Gesundheit ermöglichen zu können, sind vermehrt digitale Angebote erforderlich. Für Personen innerhalb der Selbsthilfe, die aufgrund ihres Alters, ihrer technischen Ausstattung oder Sprachbarrieren (digitale) Gesundheitsinformationen nur eingeschränkt verstehen und durch webbasierte Angebote nicht erreicht werden können, bedarf es der Unterstützung durch die Selbsthilfe bspw. durch telefonische Kontaktaufnahme und die Übersetzung der erforderlichen Gesundheitsinformationen in bspw. Leichte oder andere Landessprachen.
Die Wissenschaftliche Sammlung UNESCO-Biosphärenreservat Rhön zielt darauf ab, eine möglichst umfassende und vollständige Sammlung der verfügbaren Publikationen und Materialien zum Themenkomplex nachhaltiger Regionalentwicklung im Biosphärenreservat Rhön aufzubauen und v.a. der interessierten Fachöffentlichkeit zugänglich zu machen. Zur verbreiterten regionalen und auch überregionalen Bekanntmachung der Sammlung ist die Einbindung der WSR in bibliothekarische und fachwissenschaftliche Portale und Informationsmedien von Bedeutung, um neue Nutzerkreise zu erschließen und die Nutzung des Bestands weiterhin zu erhöhen.
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) entschädigt Opfer von Gewalt aus Mitteln des Staates für die ökonomischen Schäden, die aus den erlittenen gesundheitlichen Folgen resultieren. Nur ein kleiner Teil (ca. 4 %) der Personen, die wegen körperlicher oder sexualisierter Gewalt Anzeige erstatten, stellen einen Antrag auf Opferentschädigung. Das OEG und seine Regelungen scheinen sowohl unter Betroffenen als auch unter Menschen, die beruflich mit Gewaltgeschädigten zu tun haben, nicht hinreichend bekannt zu sein. Unter der Frage, welche Formen interpersoneller Gewalt sich in den Anträgen auf Opferentschädigung finden und inwieweit eine gerichtsverwertbare ärztliche Dokumentation die Bearbeitung erleichtern könnte, wurden 209 Anträge auf Opferentschädigung, die im Jahr 2008 im Versorgungsamt Fulda abschließend bearbeitet wurden, analysiert. Ergänzend wurden Experteninterviews durchgeführt. Etwa jeder dritte bis vierte der gestellten Anträge wurde bewilligt. Damit erhalten ca. 1 – 2 von 100 polizeilich registrierten Opfern eine soziale Entschädigung. Rentenansprüche bestehen in weniger als einem Drittel der bewilligten Anträge. Die Entschädigung von Therapiekosten wird im Regelfall durch eine Pauschale an die gesetzlichen Krankenversicherungen abgegolten, ohne spürbare Auswirkungen für Antragstellende, die krankenversichert sind. Strukturell scheint eine Benachteiligung in den Entschädigungschancen der Opfer von familiärer Gewalt bzw. Partnergewalt vorzuliegen und damit indirekt eine Benachteiligung von Frauen, vermutlich auch von Kindern und älteren Menschen. Zudem spiegelt der Tätlichkeitsbegriff des OEG nicht die Gesamtheit strafrechtlich relevanter Formen von Gewalt wider, die zu gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen führen können. Anerkennungsverfahren dauerten durchschnittlich 13 Monate; bei bewilligten Anträgen durchschnittlich 6 Monate länger als bei abgelehnten Anträgen. Eine zeitnahe Anerkennung und Entschädigung der Betroffenen konnte somit nicht gewährleistet werden. Zwischen der Akuthilfe durch die Polizei oder psychosozialen Hilfeeinrichtungen und den Entschädigungsleistungen durch das OEG zeigte sich dadurch eine Lücke in der Opferhilfe. Von dem Recht der Entscheidung nach einer freien Beweiswürdigung wurde in der Bearbeitung selten Gebrauch gemacht. Die ärztliche Dokumentation wird bisher nicht zur Beweiswürdigung genutzt, obwohl sie theoretisch eine Erleichterung für die antragstellende Person und die Sachbearbeitenden bei der Rekonstruktion des Tathergangs darstellen könnte. Veränderungspotentiale sind auf zwei Ebenen zu sehen: Eine Neuausrichtung des Opferrechts könnte die Anerkennung von Opfern ohne die automatische Verbindung mit Entschädigungsansprüchen beinhalten, Soforthilfe auf Basis einer glaubwürdigen Schilderung und Beweissicherung gewährleisten und Rentenzahlung im Falle langfristiger Folgen sicherstellen. Eine veränderte Verfahrenspraxis, auf Basis bestehender gesetzlicher Regelungen, könnte die Möglichkeit der freien Beweiswürdigung vermehrt anwenden und den systematischen Einbezug ärztlicher Dokumentation zur Beweiswürdigung vorsehen.
Die Schutzambulanz Fulda dokumentiert gerichtsverwertbar Verletzungen nach interpersoneller Gewalt und asserviert Beweismaterial, unabhängig von einer Strafanzeige. Das vom Land Hessen und dem Landkreis Fulda finanzierte Modellprojekt ist im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) angesiedelt. Zwischen dem 17.05.2010 und dem 06.06.2011 wurden 141 Verdachtsfälle bekannt. In einer Vollerhebung wurden Angaben zur betroffenen Person, zum Ort und zur Art des Ereignisses, zu den angreifenden Personen sowie den Gewaltfolgen statistisch erfasst und ausgewertet. Die Schutzambulanz erreichte überwiegend Opfer von Partnergewalt gegen Frauen und familiärer Gewalt gegen Kinder aus den städtischen Regionen des Landkreises Fulda. Mutmaßliche Angreifer waren überwiegend männlich. In 55 Fällen erfolgte eine gerichtsverwertbare Dokumentation. Verletzungen waren vor allem am Kopf und an den oberen Extremitäten erkennbar. In 35 Fällen erfolgte eine Vermittlung an die Polizei. Die Schutzambulanz scheint ihre Ziele erreichen zu können.
Das Biosphärenreservat Rhön kann in zweierlei Hinsicht als grundsätzliches Vorbild für den Biosphärenpark Neusiedler See dienen. Zum einen geht dort allen trennenden Faktoren zum Trotz vom Schutzgebiet eine starke Integrationskraft aus, die ein Nationalpark nie leisten könnte und die auch über die österreichisch-ungarische Grenze hinweg wirken dürfte und zum anderen wurde in der Rhön erfolgreich demonstriert, dass endogene und nachhaltige Regionalentwicklung das Produkt von ungezählten identitätsfördernden Projekten ist, wobei der Produktion und der Vermarktung von Lebensmitteln eine besondere Funktion zukommt. Eine Bemerkung sei noch zum Namen des Schutzgebietstyps erlaubt. Um Irritationen zu vermeiden, hätten sich die MAB-Nationalkomitees auf eine deutsche Übersetzung von „Biosphere Reserve“ einigen sollen. Nun gibt es mit „Biosphärenreservat“ (Deutschland), „Biosphärenpark“ (Österreich) und „Biosphere“ (Schweiz) drei Varianten.
Entwicklungsziel für die Gemeinde Sandberg sollte daher die Offenhaltung der Flur unter gleichzeitiger Bewahrung, Pflege und Entwicklung der ökologischen Vielfalt und des historischen Zeugniswerts der Landschaft sein. Die historische Aussagekraft der Landschaft sollte als identitätsstiftender Faktor und für die touristische Profilbildung der Gemeinde genutzt werden. Auch in Zukunft sollte die Kulturlandschaft durch ortsansässige bäuerliche Betriebe bewirtschaftet und gepflegt werden. Hier gilt es zu prüfen, ob kooperative extensive Weidesysteme Hier gilt es zu prüfen, ob kooperative extensive Weidesysteme eine Möglichkeit der landwirtschaftlichen Weiternutzung sein können. So könnte in gewissem Sinn an die einstige Tradition der Viehzucht und der Schafbeweidung angeknüpft werden. Als zusätzliche landwirtschaftliche Standbeine sollte auf einen qualitätsorientierten Natur- und Kulturlandschaftstourismus und auf die Herstellung und Vermarktung regionaler Produkte hingewirkt werden. Sehr anschaulich zeigt der Themenweg „Leubacher Hänge“ aus den „Kulturlandschaftsstationen – Ein Projekt zur Erfassung und Vermittlung kultureller Werte in der Landschaft der Fladunger Rhön“ (BÜTTNER/FECHTER/ GUNZELMANN/RÖHRER 2008), wie eine Karte einer historischen Kulturlandschaft mit touristischen Elementen aussehen kann. Ziel sollte aber auch sein, in der Dorfentwicklung bei der Ausweisung von Neubaugebieten die historische Struktur in der Bauleitplanung und Bauherrenberatung zu beachten. Mittel- und längerfristig kann so eine Lebensqualität erreicht werden, die die Defizite individualistisch geprägter Neubausiedlungen vermeidet.
Dokumentation auffälliger Befunde bei Pflegebedürftigen : Handlungsempfehlungen für Pflegefachkräfte
In alternden Gesellschaften wird das Thema Gewalt gegen ältere, pflegebedürftige Menschen an Bedeutung gewinnen. Unabhängig von der Absicht der handelnden Person, die möglicherweise aus mangelndem Fachwissen oder Überforderung heraus handelt, werden Handlungen oder das Unterlassen von notwendigen Handlungen, die Schaden oder Leid bei älteren Menschen verursachen, als Gewalt verstanden. Pflegefachkräfte sind grundsätzlich in der Lage, Gewalt zu erkennen und geeignete Interventionen einzuleiten. Diese Handlungsempfehlungen dienen dem Erkennen und Vermeiden von Gewalt gegen im häuslichen Umfeld gepflegten älteren Menschen und richten sich vornehmlich an das Pflegepersonal aus der ambulanten Versorgung, sind aber auch auf andere Pflegebereiche übertragbar. Sie sollen Handlungssicherheiten bieten und enthalten Informationen zu Häufigkeiten von Gewalthandlungen, Formen von Gewalt sowie zu Risikofaktoren für gewaltsame Handlungen und zu den gesundheitlichen Folgen von Gewalt, zu rechtlichen Fragen und geeigneten Ansprechpartnern. Auf Basis des aktuellen Erkenntnisstandes werden Empfehlungen für ein Vorgehen bei einem Verdacht auf Gewalt in der deutschen Versorgungsstruktur gegeben. Diese Handlungsempfehlungen sind das Ergebnis des Projektes Safer Care.
Im Sommersemester 2006 wurde im Rahmen eines „interdisziplinären Forschungsseminars“ unter der Leitung des Verfassers eine Untersuchung zur Ausstattung und zu den Bildungsaktivitäten mit dem Schwerpunkt der Umsetzung der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung (2005-2014)“ in den deutschen UNESCO-Biosphärenreservaten durchgeführt1. Biosphärenreservate eignen sich aufgrund ihrer Zielsetzung, ihrer Entwicklungsdynamik und ihres Auftrages in besonderer Weise zur regionalbezogen Umsetzung dieser UN-Bildungsdekade. Die Hamburger Erklärung der Deutschen UNESCO-Kommission2 zur Dekade der Vereinten Nationen „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (2005-2014) benennt explizit „Biosphärenreservate als Lernorte“ für die Realisierung des Programms.
Auf eine weiter zurückreichende Tradition verschiedener interkommunaler und regionaler Kooperationen beruhend, ist seit nunmehr acht Jahren in der südhessischen Region Starkenburg ein gezielter regionaler Entwicklungsprozess im Gange, dessen verschiedene Stadien Gegenstand dieses Artikels sind. Analog zur theoretischen Diskussion des Begriffs der Regional Governance (BENZ 2005, EINIG et al. 2003, FÜRST 2003, FÜRST 2001) als Terminus für eine neue Form regionaler Steuerung durch kooperative und partizipative Ansätze wird in Starkenburg in der Praxis versucht, mit Hilfe verschiedener formeller und informeller Elemente die Region zusammenzuführen und im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung voranzubringen. Der Prozess der regionalen Kooperation ist dabei zwar nicht in allen Aspekten als ein Regional Governance-Prozess zu deuten, die wesentlichen Merkmale erfüllt er jedoch (BENZ 2005, S. 406 f.). Interessant ist vor allem im Kontext der Governance-Diskussion die Frage nach den Erfolgsfaktoren und den Schwierigkeiten einer regionalen Kooperation. Die geschilderten Transformationsprozesse der Region Starkenburg dienen hier als ein Beispiel für eben diese Schwierigkeiten und – darüber hinaus – für die Grenzen von Regional Governance und freiwilliger regionaler Kooperation.
Der partizipative Ansatz der frühzeitigen Beteiligung aller relevanten Akteure wird verstärkt auf dem Gebiet des Naturschutzes verfolgt, da es die Komplexität der Probleme schlichtweg erfordert: „Viele Probleme im Naturschutz sind sozialen Ursprungs, so dass der ‚Faktor Mensch’ bewusst in das Naturschutzgeschehen eingeplant werden sollte“ (STOLL 1999). Eine professionelle Planung, Durchführung und Nachbereitung sind von großer Bedeutung bei den modernen Beteiligungsverfahren, daher sollten solche diskursiven und partizipativen Prozesse im Naturschutz von Beteiligungs-Fachleuten wie Moderatoren, Mediatoren oder Organisationsentwicklern durchgeführt werden. Unerlässlich für den Erfolg von Beteiligungsverfahren sind offizielle und verbindliche Rahmenbedingungen. Dazu zählen Transparenz, Legitimation der Akteure und Neutralität der zwischen den Akteuren vermittelnden Personen. Auch inoffizielle Rahmenbedingungen wie Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit und Vertrauen spielen eine große Rolle. Darüber hinaus müssen ausreichende Finanzmittel für Beteiligungsverfahren zur Verfügung stehen. Werden diese Punkte nicht beachtet, ist die Gefahr groß, dass ein Beteiligungsverfahren nicht zu dem gewünschten Erfolg führt. Unzufriedenheit und ein allgemeines Infragestellen bis hin zur Ablehnung von Beteiligungsverfahren kann die Reaktion der Akteure sein (VIETH 2000).
Fragt man nach einem charakteristischen Wirtschaftszweig der Rhön, dann wird fast ausnahmslos das Holzschnitzen genannt, obwohl es seit der Industrialisierung viele andere, wirtschaftlich bedeutendere Erwerbszweige für die Bevölkerung gibt. Der Grund liegt wohl darin, dass das Holzschnitzen nur in wenigen Räumen Deutschlands heimisch und damit für diese typisch ist und es auf einer Jahrhunderte alten Tradition aufbauen kann. In Zeiten wie diesen, in denen sich vermehrt auf regionalspezifische Erzeugnisse besinnt wird, gleicht das Holzschnitzen einer Visitenkarte der Rhön. Die Geschichte der Holzschnitzerei zeigt uns, dass einst das Fertigen von hölzernen Gebrauchsgegenständen für Haus und Hof im Vordergrund stand, die Produkte, in klassischer Heimarbeit entstanden und ihren Weg auch zu weiter entfernten Abnehmern fanden.
„Keine Gentechnik im Biosphärenreservat – Bauern in der Rhön wollen auf Laborsaaten verzichten“ – mit diesem Aufmacher startete der Deutschlandfunk seine Berichterstattung über einen Festakt am Montag, den 27. Juni 2005: Mit der Errichtung eines sechs Meter hohen Dreibeins am Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen hatten die Kreisbauernverbände Rhön-Grabfeld, Fulda-Hünfeld e.V., Schmalkalden-Meiningen e.V. und Eisenach/Bad Salzungen e.V. der „Gentechnikfreien Anbauzone im Biosphärenreservat Rhön“ ihre Zusammenarbeit symbolisch verdeutlicht. Anschließend wurde die Öffentlichkeit über den derzeitigen Sachstand der Aktion in der Rhön unterrichtet: 1.135 Landwirte der sechs umliegenden Landkreise beteiligen sich inzwischen an dem Projekt. Durch diese Aktion werden rund 65.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche erfasst (entnommen der gemeinsamen Presseerklärung der beteiligten Verbände vom 27.6.2005). Damit reiht sich diese Initiative ein in eine Bewegung von Landwirten, die mittlerweile in ganz Deutschland und Europa aktiv ist (ausführliche Informationen unter www.gentechnikfreie-regionen.de und www.gmo-freeregions.de).