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Der vorliegende Kurzbericht stellt die ersten Ergebnisse der „Health Behaviour in School-aged Children (HBSC)-Studie“ 2021/2022 in Niedersachsen vor. Der Fokus liegt hierbei auf der Kinder- und Jugendgesundheit während der Corona-Pandemie. Es werden die Einflüsse der Pandemie auf unterschiedliche Lebensbereiche aus Sicht der Schüler*innen und Schulleitungen abgebildet, ebenso wie die Einhaltung von (sozialen) Schutzmaßnahmen während der Pandemie und die bevorzugten Informationsquellen zum Infektionsgeschehen. Darüber hinaus werden die schulische Belastung und die psychosomatischen Beschwerden dargestellt.
Die Befragung erfolgte im Schuljahr 2021/2022 und zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 wahlweise per Paper-Pencil- oder Online-Fragebogen. In Niedersachsen nahmen insgesamt 1.051 Schüler*innen und 25 Schulleitungen aller allgemeinbildenden Schulformen teil. Die befragten Schüler*innen besuchten die 5., 7. oder 9. Klasse.
Fast ein Drittel (31,5 %) der Schüler*innen gab an, negative Auswirkungen der Pandemie auf ihre mentale Gesundheit wahrgenommen zu haben. Im Vergleich zu der letzten HBSC-Erhebung im Schuljahr 2017/2018 ist der Anteil an Schüler*innen, der sich infolge schulischer Anforderungen stark belastet fühlte, gestiegen (2017/2018: 25,0 %; 2021/2022: 31,7 %). Ein ähnliches Muster zeichnete sich für die psychosomatische Beschwerdelast ab (2017/2018: 26,9 %, 2021/2022: 38,0 %). Allgemein waren Mädchen und ältere Schüler*innen in besonderem Maße durch die Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Zentrale Quellen zur Suche nach Informationen zur Corona-Pandemie waren die Familie (56,6 %), klassische Anbieter wie Zeitung, Radio oder Fernsehen (45,0 %), aber auch die sozialen Medien (43,1 %). Zudem zeigten die Antworten der Schüler*innen, dass ein Großteil der Befragten nach eigenen Angaben die (sozialen) Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie befolgt hat (50,5 % bis 79,5 %).
Es lassen sich eindeutig Bedarfe nach dem Ausbau und der Intensivierung der schulischen Förderungsangebote zur psychischen Gesundheit der Schüler*innen ableiten. Die Schule stellt eine zentrale Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen dar und eignet sich daher besonders für die Umsetzung gesundheitsbezogener Maßnahmen. Um eine Verstetigung des Angebots schulischer Gesundheitsförderung zu erlangen, ist die Etablierung eines systematischen Gesundheitsmonitorings für Schüler*innen in Niedersachsen unumgänglich. Die Verantwortung für die Planung, Entwicklung und Implementierung von Angeboten sollte dabei nicht nur bei den schulischen Akteur*innen liegen, sondern v. a. durch kommunale und landespolitische Instanzen getragen werden.
Hintergrund und Zielsetzung: Studienergebnisse zeigen, dass sich ein geringes Ausmaß an Gesundheitskompetenz negativ auf die Gesundheit bzw. das Gesundheitsverhalten auswirken, zu häufigeren Krankenhauseinweisungen führen und Folgekosten für die Gesundheitsversorgung verursachen können. Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser, Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe) können durch gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz und zum kompetenten Umgang mit Gesundheitsinformationen ihrer Mitarbeitenden, Patient*innen bzw. Klient*innen beitragen. Dies wird als organisationale Gesundheitskompetenz verstanden und stellt einen wichtigen Bestandteil einer patient*innen-orientierten Versorgung in Gesundheitseinrichtungen dar.
Im Rahmen des Projekts "Entwicklung der Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung - ein Kooperationsprojekt zwischen der AOK PLUS und der Hochschule Fulda" (EwiKo) wurde eine "Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Entwicklung der organisationalen Gesundheitskompetenz" erstellt. Die "Schritt-für-Schritt-Anleitung" umfasst sieben Schritte, um Maßnahmen zur Stärkung der organisationalen Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung umzusetzen. Ziel dabei ist es, Strukturen zu einer nachhaltigen Etablierung der organisationalen Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung aufzubauen und die Gesundheitskompetenz von Leitungspersonen, Mitarbeitenden und Patient*innen bwz. Klient*innen zu verbessern.
Methodik: Im Projekt "EwiKo" erfolgte die (partizipative) Entwicklung, Erprobung und Evaluation von Maßnahmen zur Stärkung der organisationalen Gesundheitskompetenz in n=6 Einrichtungen der Gessundheitsversorung (n=2 Krankenhäuser, n=2 Einrichtungen der Pflege, n=2 Einrichtungen der Eingliederungshilfe). In Anlehnung an den "Plan-Do-Check-Act" (PDCA)-Zyklus, welcher die Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz bildete, ließen sich sieben Schritte ableiten, die auf dem Weg zur gesundheitskompetenten Einrichtung durchlaufen werden müssen.
Ergebnisse: Zu Beginn erfolgt die "Planung von Maßnahmen" ("Plan"), d.h. die Einrichtungen machen sich mit dem Thema Gesundheitskompetenz vertraut (Schritt 1), bilden eine multiprofessionelle "Arbeitsgruppe (AG) Gesundheitskompetenz" (Schritt 2), führen eine Bedarfserhebung mittels eines (digitalen) Selbstchecks zur Messung der Gesundheitskompetenz durch (Schritt 3) und legen anhand der Ergebnisse des Selbstchecks sog. Handlungsfelder und Ziele zur Stärkung der Gesundheitskompetenz fest (Schritt 4). Daraufhin folgt das "Durchführen von Maßnahmen" ("Do"), d.h. Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz werden in der Einrichtung mittels Praxisleitfäden umgesetzt (Schritt 5). Die umgesetzten Maßnahmen bzw. die Zielerreichung werden durch erneutes Durchführen der Bedarfsprüfung mittels Selbstchecks überprüft ("Check") (Schritt 6). Schließlich werden in Schritt 7 die Maßnahmen angepasst, verstetigt, verbessert oder ggf. wiederholt bzw. neue Maßnahmen umgesetzt ("Act").
Schlussfolgerung: Die "Sieben Schritte zur gesundheitskompetenten Einrichtung" ermöglichen eine bedarfsorientierte und benutzer*innen-freundliche Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung. Die "Schritt-für-Schritt-Anleitung" befähigt Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, sich strukturiert und schrittweise auf den Weg zur gesundheitskompetenten Einrichtung zu begeben, Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz strategisch zu planen, diese kontinuierlich durchzuführen, zu evaluieren und auf allen Ebenen der Einrichtung nachhaltig zu implementieren.
Hintergrund und Zielsetzung: Die derzeitige Corona-Pandemie bringt seit dem Frühjahr 2020 viele Veränderungen für Menschen weltweit mit sich. Menschen mit Beeinträchtigung, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben und arbeiten, weisen häufig ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf bei der Infektion mit Covid-19 auf und sind in besonderem Maß von den Vorgaben und Einschränkungen während der Corona-Pandemie betroffen. Auch das Fachpersonal in Einrichtungen der Eingliederungshilfe steht seit Beginn der Pandemie vor Herausforderungen. Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben Auswirkungen auf die Teilhabe an Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung. Ziel der TaG-Co-Studie ist es, die Teilhabe an Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung während der Corona-Pandemie zu untersuchen. Dabei stehen neben den Vorgaben zur Expositionsprophylaxe auch der Umgang mit Gesundheitsinformationen, der Zugang und die Inanspruchnahme des Gesundheitswesens, Präventions- und Gesundheitsangebote, das Ernährungsverhalten und der Substanzmittelkonsum sowie die Gestaltung von Kontakten zu Angehörigen und Bezugspersonen während der Pandemie im Zentrum der Studie. Darüber hinaus wird die Rolle der Fachverbände und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung währende der Corona-Pandemie bei der Teilhabe an Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung untersucht.
Methodik: Im Rahmen einer qualitativen Primärerhebung wurden bundesweit (außer Berlin, Bremen, Hamburg und Saarland) leitfadengestützte Telefoninterviews mit n=12 Leitungs- und Fachpersonen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen sowie n=4 Vertreter*innen von Bundes- und Fachverbänden für Menschen mit Beeinträchtigung von November bis Dezember 2020 geführt. Die Interviews wurden mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Kuckartz ausgewertet.
Ergebnisse: Verordnungen zur Expositionsprophylaxe und Kontaktbeschränkung wurden in den Einrichtungen meist gut umgesetzt; eine permanente Einhaltung der Hygienekonzepte stellte für das Fachpersonal aufgrund der schweren Vereinbarkeit mit den Abläufen der Pflege allerdings eine große Herausforderung dar. In vielen Einrichtungen wurden Gesundheitsinformationen in Bezug auf die Corona-Pandemie in „Krisenteams“ besprochen und in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt. Die meisten Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitsangebote wurden während der Corona-Pandemie nicht durchgeführt. Die Einrichtungen berichteten von positiven Veränderungen im Ernährungsverhalten bei den Bewohner*innen aufgrund der Besuchs- und Kontaktbeschränkungen. Es konnten keine Veränderungen des Alkohol- oder Tabakkonsums im stationären Bereich bepbachtet werden. Dagegen zeigte sich im ambulant betreuten Wohnbereich eine Zunahme des Alkohol- und Medikamentenkonsums, insbesondere bei Klient*innen mit psychischen Beeinträchtigungen. Zur Gewährleistung der sozialen Teilhabe ermöglichten die Einrichtungen Alternativen, bspw. Gespräche am offenen Fenster oder digitale Formate (z. B. Skype). Einschränkungen wie die Schließungen der Werkstätten, führten bei einigen Bewohner*innen zu Änderungen des Verhaltens, wie sozialer Rückzug oder unruhiges und aggressives Verhalten. Auf Ebene der Fachverbände wurden neue Formate (bspw. Newsletter oder Fachforen) zur Weiterleitung von Informationen während der Corona-Pandemie geschaffen. Als problematisch thematisierten die Fachverbände, dass die technische Ausstattung der Einrichtungen vielfach nicht ausreichend sei und digitale Angebote nicht genutzt werden können. Während der Pandemie steht der Infektionsschutz der Menschen mit Beeinträchtigung neben dem Austausch mit Bundes- und Landesbehörden im Vordergrund der Arbeit der Fachverbände, in dem u. a. Konzepte zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos entwickelt werden.
Schlussfolgerungen: Auch wenn die Einrichtungen der Eingliederungshilfe die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie auf vielfältige Weise bewältigen, besteht großer Bedarf um die Einrichtungen von Seiten der Fachverbände und der Politik zu unterstützen. Einrichtungsleitungen und Fachpersonal in Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung benötigen Konzepte, die aus der Praxiserfahrung heraus entwickelt werden, um die Klient*innen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Darüber hinaus dürfen die sozialen Aspekte der Teilhabe und die individuellen Besonderheiten der Menschen mit Beeinträchtigung nicht vernachlässigt werden. Nur so kann auch während der Corona-Pandemie die Teilhabe an Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung gewährleistet werden.