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Was wir erreichen wollen, die wir diesen Kompromiss von nur 3 Jahren mittragen, ist eine Ausweitung auf den gesamten Flächenlandkreis Fulda und darüber hinaus Richtung Vogelsberg („kreisübergreifende gentechnikfreie Bewirtschaftung“). Des Weiteren sollen Engagierte (Anbauverbände, Naturschutz und Verbraucherschutz, Imker und Weiterverarbeiter, Lebensmittelhandel/Tegut) stärker bzw. neu eingebunden werden. Entsprechende Gespräche haben begonnen. Allerdings ist in Zukunft der Anbau transgener Bäume ein über die landwirtschaftlichen Anbaugebiete hinaus notwendiges Aktionsfeld. Hier müssen Waldbesitzer und staatliche Forstwirtschaft mit einbezogen werden.
Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) gaben am 15.06.2007 eine Empfehlung zur „Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Schule“ heraus. Sie sehen in BNE eine „ganzheitliche, interdisziplinäre Vision von Bildung und Erziehung, die dazu dient, Wissen und Handlungsmöglichkeiten zu vermitteln, die für eine nachhaltige Zukunft unserer Erde wichtig sind.“ Sie ermuntern die Schulen, BNE zu implementieren, geben Hinweise zur Umsetzung und sichern die Unterstützung dafür zu. Das Land Hessen hat in Gießen ein Projektbüro „Ökologische Bildung und Globales Lernen Transfer 21“ eingerichtet, dessen Hilfe eingeholt werden kann.
Die zunehmenden Verluste an Realitäts- und Praxisbezug und die einseitige Betonung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse sind Kernprobleme im Kontext der Bildung in der Schule (Sauerborn/Brühne 2007, S. 9). Um dem Defizit von Primärerfahrungen in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken, haben sich moderne methodisch-didaktische Konzepte in der Schulpraxis etabliert. So werden Stichwörter wie „Handlungsorientierung“, „Offener Unterricht“, „Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler“, „fächerübergreifendes und problemorientiertes Lernen“ und „Ganzheitlichkeit“ in der fachdidaktischen Diskussion schon seit längerem erörtert und fließen als unerlässliche Unterrichtsprinzipien in die tägliche Unterrichtsplanung von Lehrerinnen und Lehrern ein. Dabei wird das aus Zeiten des pädagogischen Realismus (17. Jahrhundert), der Pädagogen der Aufklärung (18. Jahrhundert) und der des Anschauungsunterrichts im 19. Jahrhundert sowie der Zeit der Reformpädagogik des frühen 20. Jahrhunderts stammende außerschulische Lernen wieder entdeckt und findet seine Berechtigung in der aktuellen schulischen Bildung.
Das Jahr 2030 und die mit ihm einhergehenden soziostrukturellen und demographischen Wandlungsprozesse sind der Rhöner Regionalinitiative für die SeniorInnen von morgen nicht fern. Unter der Leitfrage „Wie werden wir im Jahr 2030 als ältere Menschen in der Rhön leben“ sucht die SeniorInneninitiative nach neuen Strukturen für ein altersangemessenes Leben im ländlichen Raum. Hier ist in der Rhön ein Forum entstanden mit dem Ziel eines tragfähigen und zukunftsweisenden Netzwerks für neue und altersgerechte Lebensformen. Modellhafte Lebenspraxen für eine hohe Lebensqualität im Alter sollen hier erprobt und institutionalisiert werden.
Im Rahmen dieses Projekts wird untersucht, ob sich mit der Einrichtung und der inzwischen fast 17-jährigen Existenz und Entwicklung des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön relevante Veränderungsprozesse in der Lebensweise ausgewählter Personengruppen vollzogen haben, die mittelbar oder unmittelbar auf Wirkungen des Biosphärenreservats zurückgeführt werden können. Es wird die Fragestellung untersucht: Gibt es bei diesen Personengruppen signifikante Elemente in Bewusstsein und Verhalten, die – aus dem Nachhaltigkeitsansatz der Entwicklung des Biosphärenreservats abgeleitet – die Lebensweise direkt oder indirekt im Sinne nachhaltigen Verhaltens belegbar verändert haben bzw. sind solche Wirkungen nur sehr undeutlich oder gar nicht erkennbar? Die alltägliche Lebensweise wird hier begrifflich so gefasst, dass darin private, persönliche, familiäre und individuelle Verhaltensweisen, Entscheidungen und Prioritäten in der Lebenswelt spezifischer Personengruppen ebenso eingeschlossen sind wie deren berufliche Tätigkeit und deren berufliches Entscheidungsverhalten.
Gewalt kann zu Verletzungen führen, die akut versorgt werden müssen. Das Notaufnahmepersonal kommt deshalb in Kontakt mit Personen, denen Gewalt widerfahren ist und wird mit deren spezifischen Versorgungsanforderungen konfrontiert. In welchem Umfang dies erfolgt, ist in Deutschland weitgehend unbekannt. Es interessierte, wie häufig Gewaltfolgen in Notaufnahmen behandelt werden und wie hoch die Zwölf-Monatsprävalenz der Patientinnen und Patienten ist. Handlungsunsicherheiten der Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte sollten ermittelt werden. Das Personal aus drei hessischen Notaufnahmen wurde dazu angeleitet, einen Monat lang eine standardisierte Befragung nach Gewalt mit einer modifizierten Version des Partner Violence Screen (PVS)durchzuführen und wurde im Umgang mit gewaltbetroffenen Patientinnen und Patienten geschult. Die Rate der ermittelten Akutbehandlungen von Gewaltfolgen lag bei 4,3 % bis 18,5 %. Die routinemäßige Befragung der Patientinnen und Patienten nach Gewalt konnte nicht durchgängig realisiert werden. Die gewonnenen Daten können deshalb nur für eine der drei Kliniken auf einen Zwölf-Monatszeitraum übertragen werden. Im Rahmen der Schulungen konnten Handlungsunsicherheiten identifiziert und thematisiert werden. Notaufnahmen versorgen Gewaltopfer. Vor allem in der Versorgung chirurgischer Fälle ist dies alltäglich. Ein Gewaltscreening durchzuführen, scheint derzeit für Notaufnahmen nur schwierig realisierbar zu sein. Verbindliche Versorgungsstandards fehlen. Die Bereitschaft an Schulungen zum Umgang mit gewaltbetroffenen Patientinnen und Patienten teilzunehmen, ist vor allem bei Pflegekräften gegeben.
Die UNESCO-Biosphärenreservate sollen Modellregionen für nachhaltige Entwicklung sein. Nachhaltige Entwicklung umfasst ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz stehen in einem engen Verhältnis zueinander. So kann Verbraucherschutz als Mittel zur Schaffung von Nachhaltigkeit in vielen Bereichen der Gesellschaft betrachtet werden. Dabei kommt insbesondere den Verbraucherrechten und deren tatsächlicher Durchsetzung eine elementare Funktion für den Verbraucherschutz zu. Im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön wurde seit dessen Einrichtung im Jahre 1991 eine Vielzahl an beispielhaften Projekten der nachhaltigen Regionalentwicklung angestoßen und durchgeführt, so etwa in Hessen die Qualifizierungsinitiative „Frauen im Landtourismus“. Im Rahmen dieses Projekts sollte vor allem Frauen aus dem landwirtschaftlichen Bereich die Möglichkeit eröffnet werden, durch den Erwerb entsprechender Zusatzqualifikationen Zusatzeinkommen etwa im Hoftourismus oder der Direktvermarktung zu generieren. Aus diesem Projekt ist der Verein Rhöner Durchblick hervorgegangen. Einige dieser beispielhaften Projekte wurden nicht nur bis in die Gegenwart fortgeführt, sondern auch entsprechend weiterentwickelt. Dies trifft zum Beispiel auf das Partnerbetriebssystem des Vereins Natur- und Lebensraum Rhön (VNLR) zu, das als Ausgangspunkt für die Entwicklung der Dachmarke Rhön gesehen werden kann.
Die Frage des Erfolges (Zielerreichung) gewinnen bei der Pflege von Kulturlandschaften durch die anwendbaren Programme (Vertragsnaturschutz usw.) immer mehr an Bedeutung. Erfolgs- und Effizienzkontrollen werden in Zukunft die Ausgaben innerhalg der Landschaftspflege lenken müssen. Einen Beitrag hierzu soll dieser Bericht leisten.
Die frühzeitige und fundierte Regelung der Unternehmensnachfolge stellt eine zentrale Herausforderung zur nachhaltigen Sicherung des Unternehmenswertes mittelständischer Unternehmen dar. Angesichts der konstatierten hohen wirtschaftlichen Relevanz des Mittelstandes gibt es gute Gründe, sich der Nachfolgethematik explizit auch in der Region Fulda zu widmen, um einen der maßgeblichen Bausteine zur Sicherung der regionalen Wirtschaftskraft zu analysieren. Die vorliegende Publikation ist ein Ergebnis des Forschungsprojektes „Unternehmensnachfolge im Mittelstand“, welches durch Frau Prof. Dr. Irina Kohler, Professorin für controllingorientierte Unternehmensführung am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Fulda durchgeführt wurde.
Abstract
Forest-based carbon credits are crucial in most Emissions Trading Schemes as they offer a cost-efficient means of offsetting hard-to-abate emissions. To date, this has not been the case in the European Union Emissions Trading Scheme (EU ETS). However with the Paris Agreement rulebook now finalized, there could be an opportunity to revive this flexibility mechanism in European climate policy. Based on 24 expert interviews, we examined the forest potential within the EU ETS across short, medium, and long-term time frames. We found that the compliance system will remain blocked until 2030, but there is a greater likelihood of transitioning towards the inclusion of forest-based removals and reductions in the long term. Although forestry projects have faced significant reluctance in the EU, there is unanimous agreement on the importance of both technological solutions and such initiatives for climate protection. To fully leverage the potential of forest activity in the future, it will be necessary to adopt different methods and tools (e.g., liability regimes), stricter legislation on socio-economic factors (e.g., land use rights), overcoming implementation hurdles (e.g., do not compromise deterrence through mitigation), and maintaining an open political stance. This study provides a comprehensive perspective on the barriers and potentials of forestry projects within the compliance system of the EU which is essential to be addressed when re-opening the discussion on future eligibility. The implication of the findings suggest an immediate start to adopt to the barriers for carbon credit readiness in the next phase of the EU ETS beginning of 2030.