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Betrachtet man die Kernzonenproblematik im Biosphärenreservat Rhön in ihrer Gesamtheit, also sowohl die bisherige konstante Defizitstruktur in Bayern und Thüringen, die neuere in Hessen sowie die Problematik der zu diesem Ausgleich notwendigen Flächenausweisung für Kernzonen, einschließlich der großen Schwierigkeiten dabei, so ist in den nächsten Jahren noch eine gewaltige Anstrengung erforderlich. Deutliche und großzügige Unterstützung seitens der verantwortlichen Bundesländer, beispielsweise durch Bereitstellung geeigneter naturnaher Waldflächen mit Aufgabe ihrer wirtschaftlichen Nutzung, sind derzeit nicht erkennbar. Wie auf diesem Hintergrund eine den geplanten Dimensionen entsprechende großräumige Gebietserweiterung mit Kernzonenanteilen realisiert werden sollte, ist schwer vorstellbar. Eine gewisse Gewähr dafür, dass es nicht zu einer schnellen Erweiterung kommt, über deren Sinn für das Biosphärenreservat Rhön bisher wenig Nachvollziehbares und Überzeugendes vorgetragen wurde, bietet das in einem solchen Fall notwendige neue Verfahren zur Anerkennung der neuen Gebietskulisse als Biosphärenreservat seitens der UNESCO. Dieses müsste von allen Beteiligten gewollt sein. Die geforderten Kernzonenflächen wären ebenfalls unverzichtbar einzubringen. Ein zweites Mal wird sich die UNESCO wohl kaum auf eine spätere Erfüllung dieser Anforderungen vertrösten lassen.
Die Problemsituation der Zuständigkeitsregelung ist strukturell bedingt und auch letztlich nur strukturell lösbar. Sie ist auch offenkundig, sowohl im regionalen Raum als auch in überregionalen Zusammenhängen und Beziehungen. Im Kontext nationaler oder internationaler Gespräche, Tagungen etc. trifft diese strukturelle Zuordnung der hessischen Verwaltungsstelle BR Rhön auf völliges Unverständnis. Soweit ich dies im Moment überschaue, gibt es weder in Deutschland noch weltweit in den mehr als 440 Biosphärenreservate des UNESCO-Programms kein vergleichbares Beispiel. Es ist weder regional noch in überregionalen und internationalen Kontexten erklärbar, wie sich eine derartige Struktur im Rahmen des internationalen Forschungsnetzes des MAB-Programms und anderer Aufgaben in diesem umfassenden Konzept Nachhaltiger Entwicklung angemessen einbringen und bewähren kann. 3. In der neueren regionalen Diskussion um eine erhebliche Gebietserweiterung des BR Rhön wird in Hessen eine Ausweitung diskutiert, die größere Anteile des Landkreises Hersfeld-Rotenburg umfassen könnte. Dadurch würde sich der bisher minimale Anteil dieses Landkreises am BR Rhön deutlich erhöhen. Auch dies spricht in der Konsequenz dagegen, die Verwaltung einem beteiligten und zugleich größendominanten Landkreis zuzuordnen. Vielmehr unterstreicht dies eine sinnvolle Zuordnung zum Regierungspräsidium oder dem zuständigen Ministerium in Hessen. Es lassen sich zahlreiche weitere Gründe für eine Strukturrevision und eine Streichung der beabsichtigen Regelung im HENatG anführen, die ich auf Wunsch präzisieren könnte. Ich bitte Sie, diese Argumente in Ihre Debatten, Überlegungen und Entscheidungen einzubeziehen.
Die Attraktivität des Kostenerstattungsprinzips in der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt auf den ersten Blick darin, dass gleichzeitig die Transparenz für die Versicherten erhöht, Abrechnungsbetrug verhindert, das Inanspruchnahmeverhalten der Versicherten reduziert und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch die gestärkte Rolle des Patienten verbessert werden sollen. Diese Erwartungen an die Wirksamkeit des Kostenerstattungsprinzips sind jedoch nur dann realisierbar, wenn Versicherte bzw. Patienten ein hohes Ausmaß an Altruismus im Sinne von hoch motivierter Verantwortlichkeit gegenüber der Versichertengemeinschaft an den Tag legen würden. Wird in Übereinstimmung mit der gesundheitsökonomischen Theorie von einem Nutzen maximierenden Patienten bzw. Versicherten ausgegangen, ist die Validität der Argumentationskette „mehr Transparenz – mehr Kostenbewusstsein – weniger Inanspruchnahme“ brüchig. Allein mit der Einführung des Kostenerstattungsprinzips ist eine Zunahme der Steuerungskompetenz des Patienten nicht zu erwarten. Empirisch ist ein verändertes Verhalten der Leistungserbringer ebenso wenig nachgewiesen wie die erwarteten Veränderungen im Versichertenverhalten. Es gibt sogar empirische Anzeichen dafür, dass ein steigendes Kostenbewusstsein im Rahmen eines ökonomisch rationalen Verhaltens zu steigender Inanspruchnahme gesundheitlicher Leistungen führen kann. Aus einem internationalen Vergleich (Australien, Niederlande) lassen sich drei Schlussfolgerungen ableiten: Erstens kann es für die Patienten erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn dem Leistungserbringer die Wahl zwischen Kostenerstattung und Sachleistung überlassen wird. Die freie Arztwahl löst dieses Problem nicht, weil Leistungsanbieter nur in Ausnahmefällen freiwillig nach dem Sachleistungsprinzip abrechnen. Um Kostenerstattung für die Versicherten attraktiver zu machen, müssten zweitens gleiche Abrechnungssätze für Kostenerstattung und Sachleistung gelten. Dies würde das finanzielle Risiko für die Versicherten einschränken. Eine solche Regelung würde aber gleichzeitig das Interesse der Leistungsanbieter an der Kostenerstattung deutlich senken, weil zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten entfallen. Drittens besteht die Gefahr, dass sich Krankenversicherer bei einem steigenden Anteil von Kostenerstattungstarifen ihrer Steuerungs- und vor allem Sicherstellungsverantwortung entziehen. Dies gilt vor allem dann, wenn sich die Versicherten des Unterschieds zwischen Sachleistung und Kostenerstattung nicht bewusst sind. Im Rahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) hat der Gesetzgeber nur vorsichtige Änderungen an der Option zur Kostenerstattung vorgenommen. Ein Anspruch auf Erstattung für die Versicherten besteht weiterhin höchstens in der Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu erstatten hätte. Diese Beschränkung des Erstattungsanspruchs ist jedoch das zentrale Element, das die Attraktivität der Kostenerstattungsoption für die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig begrenzt. Daher werden die Änderungen im GKV-FinG die Attraktivität der Kostenerstattungsoption - wie auch die Attraktivität eines Wahltarifs Kostenerstattung - nicht wesentlich erhöhen können. Entlang von Szenarien werden die Auswirkungen obligatorischer Kostenerstattung und unveränderten bzw. veränderten Abrechnungsmodalitäten diskutiert. So würde ein Szenario mit einem einheitlichen Abrechnungssystem und Wahlrecht für die Versicherten eine zentrale Barriere zur Inanspruchnahme des Kostenerstattungsprinzips beseitigen. Auch würden Anreize zur angebotsinduzierten Nachfrage weitgehend beseitigt. Die Effekte auf die Inanspruchnahme der Versicherten wären dennoch ungewiss. Letztlich ist zu fragen, ob eine erhöhte Kostentransparenz nicht auch mit geringerem administrativem Aufwand durch eine für die Patienten kostenfreie Patientenquittung erreicht werden könnte.
Das Leitbild für diese Region, deren Landschaft mit Alleinstellungscharakter Grundlage für Leben und Arbeiten ist, müsse den Menschen in seinem Umgang sowohl mit der Naturlandschaft als auch mit der Kulturlandschaft und damit den entsprechenden Wirtschafts- und Siedlungsformen berücksichtigen. Als Handlungsfeld werden die Erstellung von Kulturlandschaftspflege- und Entwicklungsplänen, raumangemessenen Konzepten für die Nutzung von Biorohstoffen, Aufwertung des Wohnumfelds und der Ortskerne, Förderung der Innenentwicklung und die Förderung des regionaltypischen Bauens genannt. Für alle Aspekte und die spezifische Standortwahl ist eine umfassende Bestandsanalyse der Kulturlandschaft und entsprechende Zielableitung unumgänglich.
Hintergrund: Das niederländische Krankenversicherungsgesetz hat die bisher parallel existierenden gesetzlichen und privaten Krankenversicherer seit dem Jahr 2006 in ein stark reguliertes, gemeinsames Krankenversicherungssystem zusammengeführt. Regulierter Wettbewerb (Managed Competition) soll die Effizienz des Krankenversicherungssystems und des Versorgungssystems insgesamt erhöhen. Ziel: Wir untersuchen das Vorliegen dreier zentraler Voraussetzungen für einen gelungenen regulierten Wettbewerb: Risikoadjustierung, Wahlfreiheit der Versicherten und Instrumente für Versorgungsmanagement. Methode: Wir haben von September bis Oktober 2009 Experteninterviews mit zwölf Stakeholdern durchgeführt, transkribiert und analysiert. Ergebnisse: Das niederländische System der Risikoadjustierung ist zwar sehr weit, aber noch nicht perfekt entwickelt. Es gibt weiterhin Anreize für Krankenversicherer zur Risikoselektion, wenngleich dies offensichtlich nur selten geschieht. Der Wettbewerb zwischen Krankenversicherern hat bisher zu keinem ausgeprägten Wechselverhalten der Versicherten geführt. Das Krankenversicherungsgesetz gibt Krankenversicherern neue Anreize, die Wünsche der Versicherten stärker zu berücksichtigen. Die Anwendung von Instrumenten zur Versorgungssteuerung entwickelt sich aber nur langsam. Schlussfolgerung: Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen regulierten Wettbewerb in den Niederlanden sind noch nicht vollständig geschaffen: Risikoadjustierung kann noch nicht allen Anreizen zur Risikoselektion entgegenwirken. Versichertenpräferenzen werden erst jüngst zunehmend von Versicherern berücksichtigt und die Anwendung von Instrumenten zur Versorgungssteuerung befindet sich noch im Anfangsstadium.
Hintergrund: Bäuerinnen sind besonders gefährdet, sich mit der zeckenübertragenen Borreliose zu infizieren. Aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit im Freien ist das berufsgruppenspezifische Risikopotenzial höher als das Risiko der Allgemeinbevölkerung. Es ist anzunehmen, dass die Bedeutung der Borreliose aufgrund klimatischer Veränderungen in Zukunft zunehmen und dann ein noch größerer Bedarf an zielgruppenorientierter Prävention für diese Berufsgruppe entstehen wird. Fragestellung: Der vorliegende Beitrag untersucht, welche Muster der Risikowahrnehmung und der Bewältigung von Borreliose nordhessische Bäuerinnen entwickeln. Diese Erkenntnisse sind Grundlage für zielgruppenspezifische Präventionsmaßnahmen, die an den alltäglichen und berufsbiographischen Handlungsmustern der Bäuerinnen ansetzen. Methodisches Vorgehen: Aus dem empirischen Material einer Gruppendiskussion wurden geschlechtsspezifische Wahrnehmungsmuster der Borreliosegefahr durch die einzelnen Bäuerinnen herausgearbeitet und gleichzeitig kollektive berufsgruppenspezifische Orientierungen rekonstruiert. Dazu wurden sequenzielle Feinanalysen genutzt. Ergebnisse: Fallrekonstruktive Analysen ergaben, dass Frau Berger im Gegensatz zu der von Borreliose betroffenen Frau Altmann kein routiniertes Muster beim Umgang mit Zeckenstichen zur Verfügung hat. Beide Bäuerinnen realisieren das Risiko einer Borrelioseinfektion erst im Nachhinein. Frau Altmann nimmt die Gefährdung wahr, sobald Wanderröte auftritt; Frau Berger hat für sich noch keinen wirklichen "Indikator" der Risikowahrnehmung entwickelt. Die vorliegenden empirischen Befunde verweisen in beiden Fällen darauf, dass berufsbiographische und alltagspraktische Handlungsmuster zur Abwehr der Infektionsgefahr eng miteinander verwoben sind. Schlussfolgerungen: Die außerordentlich hohe Berufsidentifikation der Bäuerinnen eröffnet Chancen für zielgruppen- und geschlechtsspezifische Präventionsansätze, sie erschwert jedoch auch individuell (vor-)sorgendes gesundheitsbezogenes Handeln. Gespräche mit betroffenen Bäuerinnen, die Auseinandersetzung mit der Infektionsgefahr, die sorgfältige Dokumentation von Zeckenstichen und die breite Sensibilisierung besonders exponierter Berufsgruppen über verschiedene Kommunikationswege stellen den Befunden dieser Arbeit zufolge sinnvolle Maßnahmen der Primärprävention dar.
Gleich, ob wir bei dieser analytischen Arbeit Probleme oder Potenziale identifizieren, wir können nur Bewusstsein schaffen und Wege aufzeigen, von denen wir überzeugt sind, dass sie zum Erfolg führen können. Dabei versuchen wir möglichst wirksam den Katalysator zu geben, der Reaktionen beschleunigt, Prozesse in Gang bringt, aber selbst meist im Hintergrund wirkt. Im Idealfall schaffen wir es, Inhalt und Menschen zu verknüpfen, Netzwerke zu initiieren. In die möglichst reibungslose und erfolgsorientierte Arbeit solcher Netzwerke sind wir bereit sehr viel Zeit zu investieren. In diesem Sinne sind die Rhöner Apfelinitiative oder der Rhöner Wurstmarkt oder die ARGE Rhön klassische Netzwerke, die, wie man sieht, viel bewegen können. Die anstehenden radikalen Umwälzungen in der Landwirtschaft, die uns als Rahmenbedingungen ohne Rücksicht auf unsere aktuelle Situation in der Rhön vorgegeben sind, fordern unsere ganze Kraft und unseren ganzen Ehrgeiz, diesen Wandel positiv zu bestehen. Jeder Wandel beinhaltet auch neue Chancen. Ein fundamentaler Wandel enthält auch große Chancen, wir alle sind herausgefordert, diese Chancen für die Rhön zu identifizieren und entschlossen zu nutzen.
Mit dem Entwicklungsmotiv „Eine Region besinnt sich auf gemeinsame Stärken: Der Mittelrhein – Ein Stück Weltkultur“ und den in verschiedenen Handlungskonzepten dargelegten und abgestimmten Handlungszielen und Projekten sind wichtige Schritte zu einer gemeinsamen Regionalentwicklung getan, die im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit eine große Chance zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Tals bietet. Nachhaltigkeit bezieht sich in diesem Kontext auf die Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft einschließlich der Erhöhung der ökologischen Wertigkeit sowie der Steigerung der Attraktivität für Besucher und Bewohner. Mit der Förderung der regionalen Identität soll das Weltkulturerbe den Bekanntheitsgrad des Mittelrheintals in der Welt erhöhen und somit zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Tourismus beitragen. Im Bereich des Tourismus, der Landschaftspflege sowie in der gezielten Vermarktung regionaler Produkte sollen insbesondere für die Landwirtschaft bzw. den Weinbau zusätzliche Einkommensquellen erschlossen werden.
Wie lassen sich ökonomische Interessen mit dem Schutz der Natur sowie dem Streben nach sozialer Entwicklung in Einklang bringen? Diese Frage gewinnt in der heutigen Zeit angesichts vielfältiger ökologischer und sozialer Probleme zunehmend an Bedeutung. In diesem Kontext wird der Ruf nach einer nachhaltigen Wirtschaftsweise lauter. Aber was bedeutet Nachhaltigkeit in diesem Zusammenhang überhaupt? Grundsätzlich könnte man sagen, dass in einem nachhaltigen Wirtschaftssystem ökonomische, ökologische und soziale Interessen in Einklang gebracht werden sollen. Nicht der kurzfristige Gewinn soll im Vordergrund stehen, sondern der langfristige Erhalt der Umwelt als Lebens- und Produktionsgrundlage und der Erhalt bzw. die Schaffung von Arbeitsplätzen. Es geht also um die Stabilisierung und qualitative Entwicklung von Wirtschaft und Sozialverhalten (u.a. SCHULZ et al. 2001, S. 375 ff.). Heute erfreut sich der Begriff Nachhaltigkeit großer Beliebtheit und wird als „Modewort“ so häufig verwendet, dass eine Sinnentleerung des Begriffs droht (u.a. HEINTEL 2000, S. 7; DRL 2002, S. 5). Neben der Präzisierung der theoretischen Aspekte stellt sich damit verstärkt die Frage nach den praktischen Umsetzungsmöglichkeiten dieses Leitbilds. Hierzu können Biosphärenreservate einen Beitrag leisten. Deren erklärtes Ziel ist das Aufzeigen von Wegen, nachhaltige Entwicklung in die Praxis umzusetzen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die geplante Baumaßnahme eine sehr schwere Beeinträchtigung des dortigen Lebensraums zur Folge hätte. Auch andere Bauvorhaben jedweder Funktion, z.B. landwirtschaftliche oder gewerbliche (etwa Außenstellen, Scheunen, Silos, Lager- oder Maschinenhallen)hätten den gleichen Effekt. Solche Eingriffe sind hinsichtlich der Funktion dieses Lebensraums als Rast- und Brutgebiet – besonders für Offenlandvögel – auch nicht ausgleichbar. (Wo könnte man in der Umgebung solche fast ebenen, übersichtlichen, strukturarmen landwirtschaftlichen Flächen zusätzlich schaffen?) Deshalb sollte dieser Lebensraum unverändert erhalten und von jeder weiteren Bebauung verschont werden und andere Standorte für geplante Bauvorhaben gesucht werden.
Die seit 1990 von Hessen-Forst und dem Forschungsinstitut Senckenberg gemeinsam durchgeführten Langzeitstudien in hessischen Naturwaldreservaten (NWR) haben zum Ziel, einen Einblick in den Bestand und damit die Biodiversität der Pflanzen- und Tierwelt aller in Hessen vertretenen Waldgesellschaften zu bekommen und die Entwicklungen dieser Lebensgemeinschaften in bewirtschafteten sowie unbewirtschafteten Wäldern zu begleiten. Bei hessischen Naturwaldreservaten handelt es sich also vorrangig um Forschungsflächen, wenn auch um solche mit teilweise hohem Naturschutzpotenzial. Insgesamt gibt es in Hessen 31 solcher Flächen, zu einigen existieren bereits umfangreiche Ergebnisse (ALTHOFF et al. 1993, DOROW et al. 1992, 2001, 2004a,b, 2005, FLECHTNER et al. 1999, 2000, WILLIG 2002). Im Biosphärenreservat Rhön (Forstamt Hofbieber) liegen die beiden Naturwaldreservate „Langenstüttig“ und „Stirnberg“. Beide sind montane Waldgersten-Buchenwälder auf Basalt.
Mit der Grenzöffnung zwischen Thüringen und Hessen/Bayern und der deutschen Wiedervereinigung setzen in der Rhön vielfältige Aktivitäten ein. Die Ost-West-Teilung des Raumes war zu überwinden, und es waren Voraussetzungen für die Bewältigung der neuen Mobilitätsanforderungen – auch in Form von neuen Verkehrswegen und -strukturen – zu schaffen. Die zeitliche Parallelität der Geburtsstunde des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön als länderübergreifendes Vorhaben in diesem Raum ist ein förderndes Element dieses Zusammenwachsens und zugleich eine große Herausforderung an Schutz und Entwicklung einer prädikatisierten Natur und Landschaft, für die hohe Sensibilität angesagt ist.
Für alle diese Aspekte ist entscheidend, dass Naturschutz hierbei nicht verengt verstanden wird, sondern als eine vernetzende und umfassende Aufgabe, die mit dem gesamten Umweltaufgabenbereich durchdrungen ist und die notwendigen Bezüge insbesondere zur Landnutzung und der Land- und Forstwirtschaft und diesbezüglichen Kooperationen herstellt. Partizipationen sind also nicht bilateral oder einseitig auszugestalten. Sie müssen darauf gerichtet sein, zu tragfähigen und konsensualen Entscheidungen zwischen verschiedenen Akteuren im Raum zu kommen. Naturschutz ist verbunden mit dem Ressourcenschutz und einer nachhaltigen Wirtschaftsweise. Daher muss Naturschutz ökonomischen und sozialen Anforderungen gleichermaßen das Augenmerk schenken, um ihnen angemessen gerecht zu werden. Nur in diesem Dreiklang sind Erfolge dauerhaft erreichbar.
Naturschutzmanagement kann mit zwei gegensätzlichen Ansätzen verfolgt werden (STOLL-KLEEMANN 2002): Die „ecology-first“-Perspektive sieht ihre Prioritäten strikt in der Dominanz ökologischer Prinzipien. Dagegen stellt die „people-included“-Perspektive die Menschen vor Ort in das Zentrum eines nachhaltigen Ressourcenmanagements, sie geht von einer Wechselwirkung zwischen der Integrität von Ökosystemen und nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweisen der lokalen Bevölkerung aus. Ressourcenmanagement ist umfassend zu verstehen: Es schließt die biotischen Ressourcen (Biodiversität)ein. Der Begriff des Managements meint nicht allein die Steuerung der direkten wirtschaftlichen Nutzung von Ressourcen, sondern auch von Nichtnutzung, die erforderlich ist, um bestimmte Ressourcen zu erhalten – wie für den Erhalt natürlicher Prozesse und davon abhängiger Biodiversität (Wildnisschutz).
In der internationalen Literatur ist ein enger Zusammenhang zwischen einer guten Personalausstattung in der stationären Krankenhauspflege und einer qualitativ hochwertigen Versorgung gut dokumentiert. Die Sterblichkeit von Patientinnen und Patienten in Kliniken mit einer besseren Ausstattung an qualifizierten Pflegekräften ist niedriger als in Kliniken mit einer geringeren Personalausstattung in der Pflege. Außerdem kann eine gute Personalausstattung in der Pflege entscheidend zur Vermeidung von Stürzen beitragen. Umgekehrt gibt es starke Anzeichen dafür, dass eine niedrige Personalausstattung Fehler bei der Medikation begünstigt und die Gefahr von Infektionen im Krankenhaus erhöht. Zudem sinkt bei einer guten Personalausstattung die vom Pflegpersonal subjektiv empfundene Unterversorgung. Die Situation in der stationären Versorgung in Deutschland ist seit 1996 jedoch davon gekennzeichnet, dass sich die Personalausstattung in der Pflege bei deutlich steigenden Anforderungen kontinuierlich verschlechtert hat. Vor dem Hintergrund der internationalen Evidenz gefährden dieser anhaltende Trend und die daraus resultierende Arbeitsverdichtung für die Pflegenden die Qualität der Versorgung und die Gesundheit der Patientinnen und Patienten.
Es besteht akuter Handlungsbedarf, damit eine verbesserte Personalausstattung in den Krankenhäusern, Abteilungen und Stationen schnell wirksam werden kann. Die Gutachter schlagen daher folgendes Maßnahmenpaket vor – den „Pakt für gute Pflege“. Erstens erklären die Bundesländer die ehemals an allen Akutkliniken geltende Pflegepersonal-Regelung (PPR) als Instrument zur Berechnung der Personalmindestausstattung mit Wirkung vom 1. Januar 2015 für verbindlich. Die Bundesländer überwachen außerdem die Einhaltung der auf der Grundlage der PPR errechneten Personalmindestausstattung in den Krankenhäusern des jeweiligen Landes und veröffentlichen sowohl die IST- als auch die SOLL-Personalausstattung an den jeweiligen Kliniken. Die Bundesländer tragen zweitens ein Drittel des notwendigen Finanzbedarfs, indem sie sich verpflichten, die Finanzierung der Investitionen in den Jahren 2015 bis 2017 zu erhöhen. Die Kostenträger finanzieren ein weiteres Drittel des notwendigen Finanzbedarfs über eine Erhöhung der jeweiligen Landesbasisfallwerte. Durch die Überwachungsfunktion der Bundesländer muss sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Mittel auch für die Einhaltung der Personalmindeststandards in der Pflege verwendet werden. Die Kliniken finanzieren das verbleibende Drittel des notwendigen Finanzbedarfs durch interne Umschichtungen bzw. Effizienzsteigerungen. Kliniken, die schon heute quer zum landesweiten Trend eine hinreichende Personalausstattung in der Pflege aufgebaut haben, müssen so einen geringeren Finanzierungsanteil tragen als solche Kliniken, die einen unterdurchschnittlichen Personalbestand vorhalten. Während eines Übergangszeitraums von drei Jahren muss ein optimiertes Instrument zur objektiven Ermittlung des Pflege- und Personalbedarfs entwickelt werden, mit dessen Hilfe die Personalausstattung in der Pflege dauerhaft verbessert wird.
We explore whether the integration of carbon offsets into investment portfolios improves perfor-mance. Our results show that investment strategies that include such offsets achieve higher Sharpe Ratios than the diversified benchmark portfolios. The efficient frontier of optimal portfolio choices is shifted upwards as a result of including compliance and voluntary carbon offsets in the portfolio. Our results also show that while diversified portfolios may benefit from carbon offsets integration, voluntary carbon offsets are significantly more sensitive to exogenous shocks than compliance carbon allowances. All these results are novel and may encourage investors to invest in such sustainable asset classes.
Ersatzteillogistik sorgt dafür, dass die für die Instandhaltung und/oder Reparatur von Anlagen, Betriebsmitteln und Endprodukten benötigten Ersatzteile in der notwendigen Menge, Art und Qualität beim entsprechenden Bedarfsträger zur richtigen Zeit möglichst kostengünstig be-reitgestellt werden. Ihr kommt generell, insbesondere auch als Differenzierungsmerkmal in hart umkämpften Märkten, eine steigende Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund, die mit einer zunehmenden Verlagerung zu Logistikdienstleistern verbunden ist, stellt sich die Frage, welches Potenzial die Region Berlin/Brandenburg für die Abwicklung der Ersatzteillogistik bietet. Das Ziel der vorliegenden Studie ist daher, auf Basis einer empirischen Erhebung das Potenzial der der Region Berlin/Brandenburg für die Ab-wicklung ersatzteillogistischer Aktivitäten abzuschätzen. Dabei werden unterschiedliche Fra-gen geklärt: Welche Bedeutung weist die Ersatzteillogistik für den Unternehmenserfolg auf? Welches Outsourcingpotenzial bietet die Ersatzteillogistik? Nutzen produzierende Unterneh-men ein Ersatzteilzentrum in der Region Berlin/Brandenburg und wie zufrieden sind sie mit dieser Standortentscheidung? Welche Gründe sprechen aus Unternehmenssicht gegen ein Er-satzteilzentrum in Berlin/Brandenburg?
Based on a first video conference: small and middle sized companies in Russia and Germany: A comparative view organized by University "Interregional Institute of Economics and Law", Saint Petersburg/Russia and the University of Applied Sciences – Faculty of Business, Fulda/Germany held on 20th May 2010. Both institutes decided to organize a follow-up conference on January 27th 2011. Again the focus was to compare both markets for international operating companies in reasons for going abroad. The following papers are the outcome of this conference and were presented on the one hand by Fulda master students and on the other hand by Master Students from Saint Petersburg. The overall focus was again a comparative work from a company point of view. Hereby the main research question was to present different case studies based on a heterogeneous group of German-based companies in terms of size and branches. Success and failure in international management activities are discussed on an empirical and statistical basis. Furthermore the students from both institutes learnt also some practical matters like for example how can a foreign company establish its legal presence in Russia?
Biosphärenreservate wurden als Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung definiert. In diesen Regionen soll ein verändertes Mensch-Natur-Verhältnis erprobt, gelernt und weiterentwickelt werden. Ausgelöst wurde die Biosphärenreservats-Strategie durch die Erkenntnis eines gestörten Mensch-Natur-Verhältnisses in den 70er Jahren. Die Biosphärenreservats- Konzeption fügt sich ein in den modernen Fortschrittsglauben der Wissenschaften. Nach nun fast 35 Jahren Forschungsarbeiten im MAB-Programm und nach knapp 25 Jahren Biosphärenreservatsstrategie muss ein international vereinbartes Evaluierungskonzept erarbeitet und zur vergleichenden Bewertung von Biosphärenreservaten angewandt werden. Der Ansatz des „Biosphere Reserve Integrated Monitoring BRIM“ könnte die Basis für ein solches Evaluierungskonzept werden. Die Unterschiedlichkeit in den Ausgangsbedingungen einzelner Biosphärenreservate wurde an den Beispielen Biosphärenreservat Rhön und Biosphärenreservat Sierra del Rosario (Kuba) skizziert. Es wird angeregt, ausgehend von der BRIM-Konzeption, ein internationales Evaluierungsprojekt über den bisherigen Ansatz hinaus auszuarbeiten und durchzuführen.
Durch den Landesverband für Höhlen- und Karstforschung Hessen e.V. wurden im Biosphärenreservat Rhön insgesamt 1.021 Quellen mit faunistischem Schwerpunkt kartiert und untersucht. Die gute Qualität der unbeeinträchtigten Quellen lässt sich aufgrund verschiedener Leitarten hervorragend dokumentieren. So wurden beispielsweise zahlreiche grundwasserbesiedelnden Krebsarten, die endemisch nur in Rhön und Vogelsberg vorkommende Rhön-Quellschnecke, der als Glazialrelikt geltende Alpenstrudelwurm und quellbewohnende Wassermilben nachgewiesen. Das vorgefundene Artenspektrum spricht für ein weitgehend intaktes Ökosystem im Grundwasserkörper und in den unbeeinflussten Quellregionen des Biosphärenreservats. An einzelnen Quellstandorten wurden aber auch anthropogene Beeinflussungen festgestellt, die nachhaltig in den Lebensraum Quelle eingreifen. In mehreren Untersuchungsberichten, die im Auftrag der Verwaltungsstellen des Biosphärenreservats Rhön angefertigt wurden, konnten die Gefährdungen der einzelnen Quellen aufgezeigt und Maßnahmenvorschläge unterbreitet werden. Es wäre wichtig, die Kartierungsarbeiten im Biosphärenreservat Rhön auch in Zukunft fortzusetzen, da bisher nur ein kleiner Teil der Quellstandorte bekannt ist und hinsichtlich des Artenspektrums noch einige zoologische Überraschungen zu erwarten sind. Erstmals in Deutschland besteht hier die Möglichkeit, eine Mittelgebirgsregion flächendeckend und länderübergreifend zu untersuchen. Da alle Quellen nach den gleichen Untersuchungsmethoden erfasst werden, ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleistet.
Der außerordentlich exponierte Flächenverbrauch im BR Rhön wird inzwischen auch in der Region kritisch bewertet. Im „Regionalen Entwicklungskonzept Lebensraum Rhön 2007-2013 (REK)“ wird in zahlreichen Punkten an die erwähnte überregionale Debatte und deren Vorschläge zur Reduzierung des Flächenverbrauchs und der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ angeknüpft und der Forderungskatalog auf die Situation in der Rhön präzisiert. Im Kapitel „Dorferneuerung und -entwicklung“ wird dazu formuliert: „Durch konsequente Anwendung der Programmvorgaben (Verzicht auf Neubau-Gebiete, Primat der Innenentwicklung) muss in der Gebietskulisse dem übderdurchschnittlichen Wachstum der Siedlungsflächen entgegengewirkt werden. Trotz ausreichenden innerörtlichen Flächen- und Umnutzungspotenzials kommt es noch immer zur Ausweisung teilweise unmaßstäblicher Neubau-Gebiete im Außenbereich. Diese Entwicklung leistet der Tendenz zur Verödung von Dorfkernen Vorschub“.17 Dies wird dort im Weiteren präzisiert und mit Bezug zu einzelnen Gemeinden konkretisiert, ein hoffnungsvoller Ansatz.
Die traditionellen Planungs-, Problemlösungs- und Entwicklungsmechanismen in der staatlichen Aufgabenerfüllung, in der kommunalen und regionalen Planung sowie in der Wirtschafts- und Strukturpolitik konnten auf die gravierenden weltwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen der letzten 30 Jahre nicht mehr adäquat reagieren. Als neuer Steuerungsmechanismus haben sich vielmehr informelle Netzwerke sowie stärker handlungs- und umsetzungsorientierte Formen der Zusammenarbeit auf der regionalen Ebene herausgebildet und damit zu einem Bedeutungsgewinn der Region als Handlungsebene beigetragen. Den aktuellen theoretischen Bezugsrahmen für die Veränderungen genannter staatlicher und kommunaler Steuerungsmuster bildet das Konzept der Regional Governance. Unter Regional Governance werden hier alle Formen gesellschaftlicher Steuerung (auf regionaler Ebene) verstanden, die die institutionalisierten Formen der Steuerung in Form formaler Organisations- und Verfahrensregeln sowie der politischen Führung im Kern durch Kooperation öffentlicher und privater Akteure ergänzen (BENZ 2003, S. 505; EINIG/FÜRST/KNIELING 2003, S. I; FÜRST 2003). Mit dem Ansatz verbindet sich also eine vergleichsweise „weiche“ regionale „Steuerung“ und Entwicklung, die auf einer mehr oder weniger institutionalisierten Zusammenarbeit S. 334; FÜRST/SCHUBERT 1998, S. 354).
Dieser Beitrag knüpft an unseren Artikel in Heft 2/2005 (LAHNER/POLLERMANN 2005) an, der Zwischenergebnisse eines DFG-Forschungsprojekts am Institut für Umweltplanung1 der Leibniz Universität Hannover vorgestellt hat (FÜRST et al. 2006). Die „Fortsetzung“ basiert auf den Ergebnissen des Forschungsprojekts sowie der daran anknüpfenden Dissertation zum Thema „Regional Governance in Biosphärenreservaten“ (LAHNER 2009). „Regional Governance“ wird hier verstanden als netzwerkartige Kooperation zwischen Akteuren der staatlichen, marktwirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Teilsysteme, die dauerhaft das Ziel verfolgt, Gemeinschaftsaufgaben der regionalen Entwicklung zu bearbeiten. Bezüglich der so geleisteten Steuerung stehen Prozesse und Regelsysteme im Vordergrund, die kollektives Handeln unterschiedlicher Akteure ermöglichen und dadurch unterschiedliche Handlungslogiken verbinden können. Ziel der Arbeit war es, einen Beitrag zur Erforschung der Entwicklung solcher Regional Governance-Arrangements im Zusammenhang mit dem Schutz natürlicher Ressourcen zu leisten. Als Untersuchungsgegenstand wurde das Schutzgut „Natur und Landschaft“ in Biosphärenreservaten (BR) gewählt. Denn das Konzept der „Biosphärenreservate“ (§ 25 BNatSchG) verfolgt eine kooperative Naturschutzstrategie, die nachhaltige Regionalentwicklung mit Naturschutzzielen in Einklang bringen soll. Regional Governance scheint eine besonders geeignete Steuerungsform darzustellen. Denn die Anforderungen an die UNESCO-Biosphärenreservate, und damit auch an das BR Rhön, bedingen eine netzwerkartige, sektorübergreifende Koordinationsform. Zudem wird vermutet, dass Natur und Landschaft hier „place-Effekte“ ausüben, die katalysierend auf die Regional Governance-Prozesse wirken. Dabei geht der Begriff „place“ über ein rein territoriales Raumverständnis hinaus, indem „place“ auch als Raum sozialer Interaktionen verstanden wird.
Regionen – ob städtisch oder ländlich geprägt – stehen im Hinblick auf ihr kommuniziertes Profil vor einer besonderen Herausforderung. Wie soll der Unterschied zwischen Rhön und Vogelsberg oder zwischen Eifel und Hunsrück eindeutig und nachvollziehbar nach außen kommuniziert werden? Was macht diese Landschaften sowie ihre Produkte und Dienstleistungen einzigartig und damit unverwechselbar? Das Image einer Region wird immer aus sehr differenzierten Quellen gespeist. Dazu zählen unterschiedliche Branchen, Organisationen und Unternehmen, Teilregionen und Kommunen, Vereine und Verbände sowie die Bevölkerung und deren Mentalität selbst. Wenn Zielgruppen oder Kunden ein weitgehend eindeutiges Bild über eine Region, ihre Produkte und Dienstleistungen vermittelt bekommen sollen, benötigen sie unverwechselbare Orientierungshilfen.
Der Verein Natur und Lebensraum Rhön e. V. (VNLR) führt für sein Fachforum „Lebensgrundlagen, Lebensqualität, Identität“ neben a) Tourismuskonzept, b) „Wanderwelt Nr.1“, c) Ausbildung von Gästeführern, und d) Nachhaltiger Tourismus unter d) das Rhöner Brauchtum als Aufgabenfeld an (www.biosphaerenreservat-rhoen.de/wir/foren.html). Sichtbar wird hier besonders die Verbindung von Identität und heimatverbundenem Brauchtum. Die Regionale Arbeitsgemeinschaft der fünf Landkreise der Rhön (ARGE Rhön) präsentiert die „Dachmarke Rhön“ als erstes mit dem Ziel, die „gemeinsame Rhöner Identität zu fördern“ (www.rhoen.de/dachmarke/index.html). SCHLIEPHAKE/ORF und KÜHNE/BEHNEN betrachten in diesem Band Heimatbindung bzw. regionale Identität in der Rhön aus empirischer Sicht, während sich RAMMING hier diesen beiden Seiten eines Themas eher von der kulturwissenschaftlichen Seite und in Verbindung mit dem „Koffer-Projekt“ des Freilandmuseums Fladungen/Rhön nähert.
Climate change is a global challenge, with estimated mitigation costs ranging from $1.6 to $3.8 trillion per year. As a pioneer in climate action, the European Union has the most exten-sive emissions trading system worldwide (90% of the global value of $759 billion in 2021). In this paper, we review the European Union's climate strategy, emphasizing the EU Emissions Trading System (EU ETS) development, and the role of tropical forest carbon credits for off-setting. We argue that the European Union continues to leave a significant potential of trop-ical forests as natural carbon sinks unattended. In contrast, we reveal that the regulators can learn from the experiences made in the past and the finalization of the rulebook for Article 6 of the Paris Agreement. We present a proposal on changes to the EU ETS regulation by con-verting the European Commission's proposal to increase the linear reduction factor from 2.2% to 4.2% to the eligibility of forest carbon credits, resulting in additional funding poten-tial for forestry projects to increase necessary carbon sinks. Simultaneously, allowing flexibil-ity of investing to a limited extent in neutralization projects mitigates the risk of overstress-ing regulated companies to reach the emission reduction targets.
Für einen begradigten und ausgebauten Abschnitt der Ulster am „Ulstersack“ im Grenzgebiet Hessen/Thüringen sind im Rahmen des Projekts „Rhön im Fluss“ Maßnahmen zur Revitalisierung des Gewässers vorgesehen. Neben der Bestandsvermessung und einer Gewässerschau wurde nach dem LAWA-Vor-Ort-Verfahren eine Strukturgüterhebung durchgeführt. Durch ausgesuchte Maßnahmen zur Förderung der Eigenentwicklung soll das in der EU-Wasserrahmenrichtlinie postulierte Umweltqualitätsziel des guten ökologischen Zustands bis zum Jahr 2015 erreicht werden. Mit Blick auf das fließgewässertypische Leitbild werden Einzelmaßnahmen entwickelt und als Maßnahmenkombinationen in drei Varianten vorgestellt. Gleichzeitig wird zur Quantifizierung des Erfolgs die erwartete Strukturgüteverbesserung dargelegt. Neben der Berechnung der Wasserspiegellagen wurde eine Kosten-Wirksamkeitsanalyse zur Bewertung der Kosteneffizienz vorgenommen. Die Ausweisung eines ausreichend breiten Uferrandstreifens als Entwicklungs- und Sukzessionsfläche ist wesentliche Voraussetzung für den Umsetzungserfolg. Die für die Planungsphase gewählte Projektabwicklung ist auf ähnlich gelagerte Projekte übertragbar.
Abstract
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) publizierte Anfang 2015 die „Sicherheitsstrategie für die Güterverkehrs- und Logistikwirtschaft – Schutz kritischer Infrastrukturen und verkehrsträgerübergreifende Gefahrenabwehr“. Dieses Dokument offenbart erhebliche Erkenntnisdefizite hinsichtlich der Kritikalität logistischer Infrastrukturen durch potenzielle Bedrohungen wie Naturkatastrophen, Unfälle oder terroristische Angriffe. Damit wird deutlich: Deutschland ist auf Risiken, die nach Eintritt einen wesentlichen Einfluss auf die logistische Infrastruktur haben, nur bedingt vorbereitet.
Im Rahmen des Projektes RIMA-KIL „Risikomanagement für kritische Infrastrukturen in der Logistik“ wurden nun verschiedene Ansätze zur Identifizierung und Bewertung von Risiken für die kritische logistische Infrastruktur entwickelt, untersucht und katalogisiert. Das entstandene Methodenset, welches sich Methoden sowohl des Risikomanagements als auch des Operations Research bedient, gibt dem Anwender einen umfassenden Überblick über existierende und praxiserprobte Ansätze. Ferner gibt es in vielen Fällen eine Bewertung über die Anwendbarkeit im logistischen Kontext an.
Mit Hilfe der Methoden, die RIMA-KIL übersichtlich katalogisiert hat, kann ein Entscheider geeignete Tools zur Risikoidentifikation und Risikobewertung umsetzen und vorhandene Risiken so erkennen und proaktiv oder auch reaktiv managen. Auf Basis dieses Erkenntnisgewinns ist es anschließend einem Infrastrukturbetreiber erst möglich das Gesamtnetzwerk entsprechend auszubauen um auch beim Risikoeintritt adäquat vorbereitet zu sein.
Um sowohl praxisrelevante als auch wissenschaftlich innovative Ergebnisse zu erzielen, wurde das Projekt interdisziplinär mit Beteiligten aus Forschung und Praxis durchgeführt. Regelmäßige Koordinationstreffen mit Infrastrukturbetreiber und -nutzern, sowie zahlreiche Präsentationen auf wissenschaftlichen Fachkonferenzen stellten ein ständiges Feedback und somit mögliche Verbesserungen sicher.
Seit 2008 untersuchen die beiden Autoren regelmäßig den Stand des Risikomanagements in der Speditions- und Logistikbranche. Diese Untersuchungen werden mittels empirischer Erhebungen durchgeführt. Das vorliegende Discussion Paper dokumentiert die Ergebnisse der aktuellsten Erhebung aus dem Jahre 2015. Dabei weist die Studie unter anderem den Anwendungsgrad des Risikomanagements aus, die Verankerung in der Aufbauorganisation sowie die Nutzung von Methoden und IT-Anwendungen. Abschließend stellt sie den wahrgenommenen Nutzen des Risikomanagements für Logistikdienstleister dar.
2021 wurden in der Kernstadt Fulda 2000 Personen über 65 Jahren postalisch zu ihrem Alltag und ihrer Lebensgestaltung befragt. In einem Überblick über unterschiedliche Lebensbereiche wird das Bild der Alltagsversorgungsmöglichkeiten und -hindernisse älterer Menschen deutlich. Handlungsempfehlungen für soziale und kommunale Unterstützung ergänzen die Zahlen.
Hektik, Stress und Zeitknappheit scheinen die Zeit, in der wir leben, in hohem Maß zu prägen. Die Nahrungsaufnahme wird dementsprechend in Zusammenhang gebracht mit: Fast Food, Convenience-Produkten, keine Zeit zum Einkaufen, Zubereiten und Verspeisen der Lebensmittel, Verlust an Esskultur usw. Die internationale Bewegung Slow Food hat sich dagegen zum Ziel gesetzt, die genannten Merkmale derzeitiger Nahrungsaufnahme zurückzudrängen oder zum Verschwinden zu bringen. Essen soll wieder in Ruhe, in der Gemeinschaft, mit qualitativ hochwertigen und traditionellen Lebensmitteln stattfinden. Voraussetzung von Slow Food ist demnach Slow Life. Aber ist Slow Life in unserer Zeit überhaupt lebbar? Ist Slow Life realisierbar oder nur ein frommer Wunsch? In den folgenden Ausführungen soll diesen Fragen anhand der Problematisierung verschiedener Zeitmodelle nachgegangen werden.
Abstract
Over the course of the European Sovereign Debt Crisis members of the euro area have put up significant resources to stabilize the financial situation of a few fellow member states. In Germany, this support is subject to a controversial discussion. One aspect in that is the extent of support provided. Using the financial assistance provided to Greece as an example, this paper sheds some light on the financial burden for Germany in comparison to other member states of the euro area, especially Estonia, Latvia and Lithuania. This implies not only an interesting comparison of strains between large and small economies but also between original and later euro area members.
Keywords: euro area, debt crisis, exposure, Greece, Baltic states, Germany
Wie zahlreichen Veröffentlichungen der letzten Zeit zu entnehmen ist, stehen Unternehmen der Gütertransportlogistik u. a. vor der Herausforderung, Berufs-kraftfahrer_innen zu rekrutieren und an sich zu binden. Unter dem Dach "Sozial nachhaltiges Personalmanagement" wurde eine Befragung von Logistikunternehmen durchgeführt, deren Ergebnisse Aufschluss zur derzeitigen Handhabung der Gewinnung und Bindung von Fahrerpersonal sowie zur Verankerung von sozialer Nachhaltigkeit in ihren Organisationen geben. Die der Studie zugrunde gelegten Annahmen wurden z. T. bestätigt; abweichende Rückmeldungen wurden näher untersucht und hinterfragt. Die durch die Umfrage ermittelte Ausgangssituation in den teilnehmenden Logistik-unternehmen diente als Basis zur Eruierung von Optimierungsmaßnahmen, welche als Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden. Das vorliegende Diskussionspapier konzentriert sich auf ausgewählte Aspekte der gesamten Untersuchung, denen besondere Aufmerksamkeit beizumessen ist.
Das UNESCO-Biosphärenreservat Rhön und die Hochschule Fulda könnten – so die Vision – auf dem oben skizzierten Weg eine systematische Kooperation beginnen und damit national, ggf. sogar international eine gewisse Bedeutung erlangen. Dabei wäre unter anderem auch die Mitarbeit in bisher selbst in Wissenschaftskreisen offensichtlich weitgehend unbekannten oder unbeachteten Forschungsinitiativen – wie etwa der sozialwissenschaftlichen Initiative MOST (Management of Social Transformations Programme) der UNESCO – denkbar und wünschenswert. Allerdings gilt, dass es ohne Sozialwissenschaftler keine sozialwissenschaftliche und somit wirklich fächerübergreifende, den Anforderungen der Nachhaltigkeit entsprechende Biosphärenreservatsforschung geben wird, was auch durch die Forschungsarbeit sozial- und kulturwissenschaftlich orientierter Geographen nicht ausgeglichen werden kann.
Als im Frühjahr 2006 ein Wettbewerb zur Gestaltung der Grün- und Freiflächen im Planungsareal der Galerie ausgeschrieben wurde, saß ein (erwachsener) Bewohner mit am Tisch der Jury. Der Siegerbeitrag des Wettbewerbs sieht vor, zunächst nicht jede Freifläche bis zum letzten Grashalm zu durchplanen. Gut ein Jahr nach Abschluss des Lehrforschungsprojekts zur partizipativen Spielraumgestaltung sieht die Stadt Fulda für den Sommer 2007 eine Beteiligungsaktion vor, bei der die heranwachsenden BewohnerInnen die Gestaltung der verbleibenden Flächen mitbestimmen können. Inwieweit sich hier ein Prozess weiterentwickelt, der in Ablauf und Ergebnis zukunftsfähig ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.
Die Stadt Sontra stand bei der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans vor der Situation, die bisher praktizierte Ausweisung von Bauflächen zu überdenken, weil die Rahmenbedingen für das Bauen und die Bevölkerungsstruktur aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region sich sehr stark verändert hatten. Diese stetige Bevölkerungsveränderung und stark sinkende Grundstücks- und Immobilienpreise habe die Bautätigkeit für Ein- und Zweifamilienhäuser fast zum Erliegen gebracht. Deshalb konnte und musste das Ziel in einem neuen Flächennutzungsplan sein, die Ausweisung von Bauflächen deutlich zu verringern.
Die rechtlich anerkannten Naturschutzverbände der AGN sind gegen eine überregionale Straße, die den Naturraum Rhön und seine Menschen dauerhaft irreparabel ökologisch wie wirtschaftlich schädigt. Durch die überregionale Straße wird umfangreicher Transitverkehr erzeugt ohne eine Wertschöpfung für die Region zu schaffen. Eine neue Bundesfernstraßenverbindung durch die Hochrhön ist mit den Belangen des Naturschutzes, des Tourismus und einer nachhaltigen Landbewirtschaftung unvereinbar. Eine massive Verletzung der Einmaligkeit der Rhön – und eine unqualifizierte zentrale Verbindung könnte zu einer solchen Verletzung führen – darf nur unter schonender Streckenführung und unter guter glaubhafter Begründung und nicht aus kurzfristig wirtschaftlichem oder politischem Interesse stattfinden. Aufgabe der Politik ist es, das Biosphärenreservat Rhön in seinem Bestand für die Zukunft ökonomisch und ökologisch sicher zu machen und den Menschen ihre Heimat auf Dauer lebenswert zu erhalten.
Daten aus Hellfeld- und Dunkelfeld-Studien sprechen dafür, Stalking primär als eine Gewaltform zu begreifen, die Männer gegenüber Frauen ausüben. In Deutschland erfährt jede fünfte bis sechste Frau diese Gewalt. Stalking zielt auf Demoralisierung, vor allem die psychische Gesundheit und das soziale Wohlbefinden der gestalkten Personen können beeinträchtigt sein. Die Art der gesundheitlichen Folgen ist von Art, Ausmaß und Dauer des Stalkings und von der Wahl der Bewältigungsstrategien abhängig. Ziel des Forschungsprojekts Stopp Stalker war es, herauszufinden, inwieweit das professionelle Hilfesystem Empowerment-Prozesse bei von Stalking betroffenen Frauen unterstützt, um Demoralisierungsprozessen entgegen zu wirken. Es wurden 13 leitfadengestützte Interviews mit Akteuren aus dem Main-Kinzig-Kreis sowie Expertinnen und Experten aus dem regionalen und nationalem Umfeld geführt, um die Wissensbestände im Hilfesystem zu rekonstruieren. Die im Anschluss verfassten Erinnerungsprotokolle wurden in Anlehnung an das offene, selektive und axiale Kodieren der Grounded Theory ausgewertet. Aus der Perspektive des Hilfesystems folgt die Hilfesuche Betroffener keinem festen Muster. Professionelle Hilfe wird oft erst dann in Anspruch genommen, wenn eine massive Beeinträchtigung im Alltag vorliegt. Die Wahrnehmung der Betroffenen im Hilfesystem variiert von passiven und traumatisierten Personen zu sich aktiv wehrenden Persönlichkeiten. Aufgrund der regional unterschiedlichen Strukturen und nicht auf Stalking spezialisierten Beratungsstellen ist es nicht einfach, sich im Hilfesystem zu orientieren. Die Einrichtungen bieten unterschiedliche Schwerpunkte an. Sie begreifen sich auch als Vermittler innerhalb des Hilfesystems sowie zwischen Betroffenen und Gesellschaft. Psychosoziale Hilfe soll aus Sicht der Akteure dem individuellen Fall angepasst sein und enthält Elemente der Information über Handlungsoptionen, der Stabilisierung und der Aktivierung. Eine frühzeitige psychotherapeutische Versorgung zur Prävention und die Behandlung der gesundheitlichen Folgen scheinen nicht flächendeckend gewährleistet zu sein. Die Aufnahme von Stalking als Straftatbestand (§ 238 StGB) bietet verbesserte rechtliche Handlungsmöglichkeiten und hat zu einer Sensibilisierung in der Gesellschaft geführt. Dennoch wird der § 238 StGB in seinen Auswirkungen aufgrund von unpräzisen Rechtsbegriffen, der Verfahrensdauer und der rechtsstaatlichen Logik der Beweisführung kritisch gesehen. Die Kenntnis seiner Möglichkeiten bei den relevanten Akteuren scheint regional unterschiedlich zu sein. Frauen, denen Stalking widerfährt, haben dann eine Chance auf eine professionelle Unterstützung eines Empowerment-Prozesses, wenn sie Stalking als solches erkennen, aktiv Hilfe suchen, in der Suche an Personen bzw. Einrichtungen geraten, die sich die Idee des Empowerments intensiv zu eigen gemacht haben und darin eine kompetente Begleitung durch aktive Bewältigungsstrategien finden.
Als bedeutsamster regionalökonomischer Nachteil einer neuen Rhönquerung ist zweifellos die Schwächung des touristischen Potenzials durch Beeinträchtigung von Ruhe und Naturerleben im Trassennahbereich zu sehen. In regionalökonomischer Hinsicht sind diese Wirkungen angesichts der auch derzeit eher schwach ausgebildeten Tourismuswirtschaft der berührten Gemeinden sicherlich von keiner entscheidenden Bedeutung, doch werden durch neue Verkehrsinfrastrukturen Rahmenbedingungen geschaffen, die die künftigen Entwicklungslinien der begünstigten bzw. benachteiligten Orte wesentlich beeinflussen. Für diese Ortschaften ist es daher weniger eine wissenschaftliche Frage nach den Nutzen und Kosten als vielmehr eine politische Frage, in welchem Szenario die Orte ihre Zukunft sehen: als verkehrsaffine, überregional orientierte Gewerbestandorte mit entsprechender Verkehrsinfrastruktur oder als eher periphere, allenfalls in regionale Wirtschaftskreisläufe eingebundene Wohnstandorte?
Abstrakt
1. Für einstweilige Maßnahmen oder Sicherungsmaßnahmen im Sinne von Art. 36 Abs. 9 EuInsVO, die vor deutschen Gerichten beantragt werden, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet, wenn nach dem Recht des EU-Mitgliedstaates, in dem das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wurde, der „Verwalter“ im Sinne von Art. 2 Nr. 5 EuInsVO – wie nach deutschem Verständnis – Inhaber eines privaten Amtes ist. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist zudem selbst dann eröffnet, wenn der „Verwalter“ nach dem Recht eines Mitgliedstaats ein Träger öffentlicher Gewalt ist. Dieser Hoheitsträger handelt im Falle des Art. 36 Abs. 1 EuInsVO trotzdem in einer Zivilsache, da Ermächtigungsgrundlage für die EuInsVO Art. 81 AEUV ist (justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen). Schließlich ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet, wenn der „Verwalter“ im Sinne von Art. 2 Nr. 5 EuInsVO einen Justizverwaltungsakt im Sinne von § 23 EGGVG erlassen hat.
2. Statthafte Maßnahmen im Sinne von Art. 36 Abs. 9 EuInsVO sind im Zivilrechtsweg nicht die vorläufigen Maßnahmen nach § 21 InsO, sondern das Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren nach §§ 916 ff. ZPO. Obwohl die bloße Zusicherung im Sinne von Art. 36 Abs. 1 EuInsVO keinen Vollstreckungstitel darstellt und damit die lokalen Gläubiger – liegt auch sonst kein Vollstreckungstitel vor – nicht unmittelbar vor der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung stehen, ist das Arrestverfahren anwendbar. Es ist das in der Regel statthafte Verfahren, da der Gläubiger meist eine Geldforderung geltend macht und zudem der Anspruch aus der Zusicherung in eine Geldforderung übergehen kann. Will der lokale Gläubiger einen Unterlassungsanspruch gegen den Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens sichern lassen, ist dafür die einstweilige Verfügung nach § 935 ZPO statthaft.
3. Art. 36 Abs. 9 EuInsVO begründet für die deutschen Gerichte nur deren internationale Zuständigkeit. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich nicht schon aus § 19a ZPO, da dieser nur den allgemeinen Gerichtsstand des Insolvenzverwalters regelt. Der allgemeine Gerichtsstand wird jedoch vorliegend durch den ausschließlichen Gerichtsstand nach §§ 802, 919, 937 ZPO verdrängt. Danach ist sachlich (und örtlich) in Arrestverfahren ausschließlich dasjenige Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die zu verwertende Sache liegt. Im Übrigen und bei einstweiligen Verfügungsverfahren ist das ausschließlich zuständige „Gericht der Hauptsache“ im Anwendungsbereich des Art. 36 Abs. 9 EuInsVO so auszulegen, dass das sachnächste Gericht zuständig ist. Das ist dasjenige Gericht, das für die Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens zuständig gewesen wäre. Gehört die Sache dort aufgrund des Werts des Streitgegenstandes zu den Landgerichten, ist dieses zuständig, §§ 23, 71 GVG.
4. Prüfungsmaßstab für die Begründetheit des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens ist, dass der lokale Gläubiger Arrestanspruch und -grund bzw. Verfügungsanspruch und -grund glaubhaft gemacht hat, §§ 920 Abs. 2, 936 ZPO. Beide Voraussetzungen sind im Lichte von Art. 36 EuInsVO autonom auszulegen. Der Arrestanspruch ist dann begründet, wenn der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens von dem Inhalt der Zusicherung im Sinne von Art. 36 Abs. 9 EuInsVO abweicht. Eine solche Abweichung kann – bezogen auf den Antragsteller – in negativer als auch positiver Hinsicht möglich sein. Ein Arrestgrund ist insbesondere dann zu bejahen, wenn sich die lokalen Gläubiger nur noch in einem gerichtlichen Verfahren in dem Staat des Hauptinsolvenzverfahrens schadlos halten könnten. Die Glaubhaftmachung von Anspruch und Grund richtet sich nach dem Grundsatz der lex fori nach deutschem Zivilprozessrecht.
5. Die grammatische, systematische und teleologische Auslegung von Art. 36 Abs. 8 und 9 EuInsVO ergibt, dass auf Verfahren nach Art. 36 Abs. 9 EuInsVO das „Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache“ Anwendung findet.
6. Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen gegen den Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens werden nach deutschem Zwangsvollstreckungsrecht vollzogen. Für eine solche Vollziehung gibt es schon deshalb ein Bedürfnis, da die EuInsVO keine Vorschrift enthält, wonach der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens gerichtliche Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren aus anderen Mitgliedstaaten anerkennen muss. Betreffend bewegliche Sachen werden Arrestbefehle deshalb mit der Pfändung nach § 930 ZPO vollzogen, betreffend unbewegliche Sachen durch eine Zwangshypothek nach § 932 ZPO. Die Verhaftung des Verwalters des Hauptinsolvenzverfahrens zur Vollziehung des persönlichen Arrestes ist zumindest im Grundsatz denkbar, § 933 ZPO. Unterlassungsverfügungen gegen den Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens werden regelmäßig mit Ordnungsgeld und Ordnungshaft erzwungen, § 890 ZPO.
7. Der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens kann gegen Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen Rechtsschutz vor deutschen Gerichten suchen. Das folgt aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch und gilt selbst dann, wenn der Verwalter eine ausländische (juristische) Person sein sollte. Für den Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens kommt neben der Abwendung durch Hinterlegung eines Geldbetrages nach § 923 ZPO und der Sicherheitsleistung nach § 927 ZPO insbesondere der Widerspruch nach § 924 ZPO in Betracht (ggf. in Verbindung mit § 936 ZPO). Die Anordnung zur Erhebung einer Hauptsacheklage nach § 926 ZPO ist im Anwendungsbereich des Art. 36 Abs. 9 EuInsVO teleologisch zu reduzieren und daher nicht anwendbar.
8. Der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens kann bei deutschen Gerichten eine Schutzschrift hinterlegen. Damit kann er seine Rechtsposition darstellen, noch bevor lokale Gläubiger den Arrest bzw. die einstweilige Verfügung beantragen (Vorweg-Verteidigung).
9. Nach der grammatischen, systematischen und teleologischen Auslegung können sich auch lokale Gläubiger im Sinne von Art. 2 Nr. 11, 36 Abs. 9 EuInsVO nach § 945 ZPO (verschuldensunabhängig) schadensersatzpflichtig machen, wenn sich die Anordnung des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt erweist.
Unter Transitionen werden hier allgemein unstete, diskontinuierliche Übergangsprozesse verstanden. In der Selbstbeobachtung erscheinen sie z.B. als Brüche, überraschende Ereignisse, ungeahnte Chancen oder nie für möglich gehaltene Schocks. Retrospektiv jedenfalls – positiv wie negativ bewertet – als entscheidende Weichenstellungen, die später nachfolgende Entscheidungen in einschneidendem Umfang wenn schon nicht determinieren, so jedenfalls aber nachhaltig oder dauerhaft prägen. Als unstet werden sie deswegen eingeschätzt, weil Akteure heute davon zunehmend „unvorhergesehen“ und nicht planbar betroffen sind.
Das Angebot „Frühstückswochen“ stellt die gesunde Ernährung in den Mittelpunkt und wurde als offizielles Projekt der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausgezeichnet. Der Verein „Naturpark und Biosphärenreservat Bayerische Rhön“ wird sich um die Verlängerung der Anerkennung der „Frühstückswochen“ als ein UNESCO-Dekade Projekt „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ bemühen.
Die Ortschaften der Rhön waren bis Mitte des vergangenen Jahrhunderts flächendeckend über das Straßennetz erschlossen. Dieses wurde für den motorisierten Verkehr weiter ausgebaut. Bedingt durch die deutsche Teilung fehlen jedoch leistungsfähige Bundesfernstraßen durch das Zentrum der Rhön (Hohe Rhön und Umgebung). Überörtliche Verkehre werden bis heute über die B 27 und B 84 im nördlichen Bereich und die B 279 im südlichen Bereich gelenkt. Verkehre von überregionaler Bedeutung werden über die Autobahnen 7 und 4 im Westen und Norden und über die A 71 im Osten der Rhön geführt. Die Planung der B 87neu als möglichst direkte Linie zwischen den zentralen Orten Fulda und Meinigen mit Anbindung Zella-Mehlis/Suhl wird den regionalen Verkehr zwischen diesen Zentren begünstigen. Zugleich stellt diese Linie eine kurze Verbindung der Wirtschaftsräume Halle/Leipzig und Frankfurt/Rhein-Main über Erfurt her. Die von Thüringen ausdrücklich gewünschte Leistungsfähigkeit für überregionale Fernverkehre wird einen erhöhten Anteil Schwerverkehr auf die Achse A 71/B 87 und B87n, fortgeführt durch die A 66, ziehen. Die erhöhten Verkehrsbelastungen des Fernverkehrs werden tags und überproportional nachts Zusatzbelastungen in die Rhön tragen. Die Rhön wird auch nach Realisierung der B 87n in verkehrsarmen Räumen umweltverträglich zu erfahren sein. Entlang der Trasse wird ein wachsender Fernverkehr die Rhön durchfahren. Der Bedarf für diese Straße wurde gesetzlich bestimmt. Auch die Maßgaben für den Umweltschutz sind rechtlich normiert. Eine weitergehende Umweltvorsorge für das Biosphärenreservat Rhön bleibt allerdings entlang der geplanten Trasse auf der Strecke.
Abstract
Forest-based carbon credits are crucial in most Emissions Trading Schemes as they offer a cost-efficient means of offsetting hard-to-abate emissions. To date, this has not been the case in the European Union Emissions Trading Scheme (EU ETS). However with the Paris Agreement rulebook now finalized, there could be an opportunity to revive this flexibility mechanism in European climate policy. Based on 24 expert interviews, we examined the forest potential within the EU ETS across short, medium, and long-term time frames. We found that the compliance system will remain blocked until 2030, but there is a greater likelihood of transitioning towards the inclusion of forest-based removals and reductions in the long term. Although forestry projects have faced significant reluctance in the EU, there is unanimous agreement on the importance of both technological solutions and such initiatives for climate protection. To fully leverage the potential of forest activity in the future, it will be necessary to adopt different methods and tools (e.g., liability regimes), stricter legislation on socio-economic factors (e.g., land use rights), overcoming implementation hurdles (e.g., do not compromise deterrence through mitigation), and maintaining an open political stance. This study provides a comprehensive perspective on the barriers and potentials of forestry projects within the compliance system of the EU which is essential to be addressed when re-opening the discussion on future eligibility. The implication of the findings suggest an immediate start to adopt to the barriers for carbon credit readiness in the next phase of the EU ETS beginning of 2030.
Die frühzeitige und fundierte Regelung der Unternehmensnachfolge stellt eine zentrale Herausforderung zur nachhaltigen Sicherung des Unternehmenswertes mittelständischer Unternehmen dar. Angesichts der konstatierten hohen wirtschaftlichen Relevanz des Mittelstandes gibt es gute Gründe, sich der Nachfolgethematik explizit auch in der Region Fulda zu widmen, um einen der maßgeblichen Bausteine zur Sicherung der regionalen Wirtschaftskraft zu analysieren. Die vorliegende Publikation ist ein Ergebnis des Forschungsprojektes „Unternehmensnachfolge im Mittelstand“, welches durch Frau Prof. Dr. Irina Kohler, Professorin für controllingorientierte Unternehmensführung am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Fulda durchgeführt wurde.
Die Frage des Erfolges (Zielerreichung) gewinnen bei der Pflege von Kulturlandschaften durch die anwendbaren Programme (Vertragsnaturschutz usw.) immer mehr an Bedeutung. Erfolgs- und Effizienzkontrollen werden in Zukunft die Ausgaben innerhalg der Landschaftspflege lenken müssen. Einen Beitrag hierzu soll dieser Bericht leisten.
Die UNESCO-Biosphärenreservate sollen Modellregionen für nachhaltige Entwicklung sein. Nachhaltige Entwicklung umfasst ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz stehen in einem engen Verhältnis zueinander. So kann Verbraucherschutz als Mittel zur Schaffung von Nachhaltigkeit in vielen Bereichen der Gesellschaft betrachtet werden. Dabei kommt insbesondere den Verbraucherrechten und deren tatsächlicher Durchsetzung eine elementare Funktion für den Verbraucherschutz zu. Im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön wurde seit dessen Einrichtung im Jahre 1991 eine Vielzahl an beispielhaften Projekten der nachhaltigen Regionalentwicklung angestoßen und durchgeführt, so etwa in Hessen die Qualifizierungsinitiative „Frauen im Landtourismus“. Im Rahmen dieses Projekts sollte vor allem Frauen aus dem landwirtschaftlichen Bereich die Möglichkeit eröffnet werden, durch den Erwerb entsprechender Zusatzqualifikationen Zusatzeinkommen etwa im Hoftourismus oder der Direktvermarktung zu generieren. Aus diesem Projekt ist der Verein Rhöner Durchblick hervorgegangen. Einige dieser beispielhaften Projekte wurden nicht nur bis in die Gegenwart fortgeführt, sondern auch entsprechend weiterentwickelt. Dies trifft zum Beispiel auf das Partnerbetriebssystem des Vereins Natur- und Lebensraum Rhön (VNLR) zu, das als Ausgangspunkt für die Entwicklung der Dachmarke Rhön gesehen werden kann.
Gewalt kann zu Verletzungen führen, die akut versorgt werden müssen. Das Notaufnahmepersonal kommt deshalb in Kontakt mit Personen, denen Gewalt widerfahren ist und wird mit deren spezifischen Versorgungsanforderungen konfrontiert. In welchem Umfang dies erfolgt, ist in Deutschland weitgehend unbekannt. Es interessierte, wie häufig Gewaltfolgen in Notaufnahmen behandelt werden und wie hoch die Zwölf-Monatsprävalenz der Patientinnen und Patienten ist. Handlungsunsicherheiten der Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte sollten ermittelt werden. Das Personal aus drei hessischen Notaufnahmen wurde dazu angeleitet, einen Monat lang eine standardisierte Befragung nach Gewalt mit einer modifizierten Version des Partner Violence Screen (PVS)durchzuführen und wurde im Umgang mit gewaltbetroffenen Patientinnen und Patienten geschult. Die Rate der ermittelten Akutbehandlungen von Gewaltfolgen lag bei 4,3 % bis 18,5 %. Die routinemäßige Befragung der Patientinnen und Patienten nach Gewalt konnte nicht durchgängig realisiert werden. Die gewonnenen Daten können deshalb nur für eine der drei Kliniken auf einen Zwölf-Monatszeitraum übertragen werden. Im Rahmen der Schulungen konnten Handlungsunsicherheiten identifiziert und thematisiert werden. Notaufnahmen versorgen Gewaltopfer. Vor allem in der Versorgung chirurgischer Fälle ist dies alltäglich. Ein Gewaltscreening durchzuführen, scheint derzeit für Notaufnahmen nur schwierig realisierbar zu sein. Verbindliche Versorgungsstandards fehlen. Die Bereitschaft an Schulungen zum Umgang mit gewaltbetroffenen Patientinnen und Patienten teilzunehmen, ist vor allem bei Pflegekräften gegeben.