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Unter Transitionen werden hier allgemein unstete, diskontinuierliche Übergangsprozesse verstanden. In der Selbstbeobachtung erscheinen sie z.B. als Brüche, überraschende Ereignisse, ungeahnte Chancen oder nie für möglich gehaltene Schocks. Retrospektiv jedenfalls – positiv wie negativ bewertet – als entscheidende Weichenstellungen, die später nachfolgende Entscheidungen in einschneidendem Umfang wenn schon nicht determinieren, so jedenfalls aber nachhaltig oder dauerhaft prägen. Als unstet werden sie deswegen eingeschätzt, weil Akteure heute davon zunehmend „unvorhergesehen“ und nicht planbar betroffen sind.
Zum dritten Mal erscheint das aktualisierte „Themenheft Abitur“, das Ihnen die Vorbereitungen auf das Abitur erleichtern soll. Es enthält eine Auswahl von Materialien, die sich im Bestand der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda befinden. Der Aufbau erfolgt nach dem Alphabet der prüfungsrelevanten Fächer.
Hintergrund und Zielsetzung: Die derzeitige Corona-Pandemie bringt seit dem Frühjahr 2020 viele Veränderungen für Menschen weltweit mit sich. Menschen mit Beeinträchtigung, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben und arbeiten, weisen häufig ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf bei der Infektion mit Covid-19 auf und sind in besonderem Maß von den Vorgaben und Einschränkungen während der Corona-Pandemie betroffen. Auch das Fachpersonal in Einrichtungen der Eingliederungshilfe steht seit Beginn der Pandemie vor Herausforderungen. Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben Auswirkungen auf die Teilhabe an Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung. Ziel der TaG-Co-Studie ist es, die Teilhabe an Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung während der Corona-Pandemie zu untersuchen. Dabei stehen neben den Vorgaben zur Expositionsprophylaxe auch der Umgang mit Gesundheitsinformationen, der Zugang und die Inanspruchnahme des Gesundheitswesens, Präventions- und Gesundheitsangebote, das Ernährungsverhalten und der Substanzmittelkonsum sowie die Gestaltung von Kontakten zu Angehörigen und Bezugspersonen während der Pandemie im Zentrum der Studie. Darüber hinaus wird die Rolle der Fachverbände und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung währende der Corona-Pandemie bei der Teilhabe an Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung untersucht.
Methodik: Im Rahmen einer qualitativen Primärerhebung wurden bundesweit (außer Berlin, Bremen, Hamburg und Saarland) leitfadengestützte Telefoninterviews mit n=12 Leitungs- und Fachpersonen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen sowie n=4 Vertreter*innen von Bundes- und Fachverbänden für Menschen mit Beeinträchtigung von November bis Dezember 2020 geführt. Die Interviews wurden mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Kuckartz ausgewertet.
Ergebnisse: Verordnungen zur Expositionsprophylaxe und Kontaktbeschränkung wurden in den Einrichtungen meist gut umgesetzt; eine permanente Einhaltung der Hygienekonzepte stellte für das Fachpersonal aufgrund der schweren Vereinbarkeit mit den Abläufen der Pflege allerdings eine große Herausforderung dar. In vielen Einrichtungen wurden Gesundheitsinformationen in Bezug auf die Corona-Pandemie in „Krisenteams“ besprochen und in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt. Die meisten Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitsangebote wurden während der Corona-Pandemie nicht durchgeführt. Die Einrichtungen berichteten von positiven Veränderungen im Ernährungsverhalten bei den Bewohner*innen aufgrund der Besuchs- und Kontaktbeschränkungen. Es konnten keine Veränderungen des Alkohol- oder Tabakkonsums im stationären Bereich bepbachtet werden. Dagegen zeigte sich im ambulant betreuten Wohnbereich eine Zunahme des Alkohol- und Medikamentenkonsums, insbesondere bei Klient*innen mit psychischen Beeinträchtigungen. Zur Gewährleistung der sozialen Teilhabe ermöglichten die Einrichtungen Alternativen, bspw. Gespräche am offenen Fenster oder digitale Formate (z. B. Skype). Einschränkungen wie die Schließungen der Werkstätten, führten bei einigen Bewohner*innen zu Änderungen des Verhaltens, wie sozialer Rückzug oder unruhiges und aggressives Verhalten. Auf Ebene der Fachverbände wurden neue Formate (bspw. Newsletter oder Fachforen) zur Weiterleitung von Informationen während der Corona-Pandemie geschaffen. Als problematisch thematisierten die Fachverbände, dass die technische Ausstattung der Einrichtungen vielfach nicht ausreichend sei und digitale Angebote nicht genutzt werden können. Während der Pandemie steht der Infektionsschutz der Menschen mit Beeinträchtigung neben dem Austausch mit Bundes- und Landesbehörden im Vordergrund der Arbeit der Fachverbände, in dem u. a. Konzepte zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos entwickelt werden.
Schlussfolgerungen: Auch wenn die Einrichtungen der Eingliederungshilfe die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie auf vielfältige Weise bewältigen, besteht großer Bedarf um die Einrichtungen von Seiten der Fachverbände und der Politik zu unterstützen. Einrichtungsleitungen und Fachpersonal in Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung benötigen Konzepte, die aus der Praxiserfahrung heraus entwickelt werden, um die Klient*innen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Darüber hinaus dürfen die sozialen Aspekte der Teilhabe und die individuellen Besonderheiten der Menschen mit Beeinträchtigung nicht vernachlässigt werden. Nur so kann auch während der Corona-Pandemie die Teilhabe an Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung gewährleistet werden.
Familientherapie ist ein relevanter Ansatz psychosozialer Versorgung in Ländern des globalen Südens. Für einen fairen globalen Wissenstransfer im Rahmen der Ausbildung sind implizite Werte westlicher Konzepte transparent zu machen und emergente Irritationen als Hinweise für kulturellen Adaptionsbedarf aufzunehmen. Für systemisch-familientherapeutische Arbeit in Kambodscha wurden Aspekte kultureller und kontextueller Passung erforscht, um damit die lokale Entwicklung einer entsprechenden Weiterbildung in dem südostasiatischen Land zu unterstützen. Dazu wurden Schlüsselkonzepte systemischer Familientherapie mit einem multidimensionalen, ökosystemischen Ansatz kulturvergleichend exploriert. Weiterführend wurden wesentliche Kompetenzen einer kambodschanischen Familientherapie spezifiziert, um Anschlussfähigkeit herzustellen zu den Werten soziozentrischer Familienorganisation sowie kulturell geprägter Vorstellungen von Hilfe, Rat und Heilung. Schließlich werden aus den empirischen Ergebnissen inhaltliche und didaktische Empfehlungen für die systemische Weiterbildung in Kambodscha sowie grundsätzliche Implikationen für eine transkulturelle familientherapeutische Arbeit abgeleitet.
Abstrakt
1. Für einstweilige Maßnahmen oder Sicherungsmaßnahmen im Sinne von Art. 36 Abs. 9 EuInsVO, die vor deutschen Gerichten beantragt werden, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet, wenn nach dem Recht des EU-Mitgliedstaates, in dem das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wurde, der „Verwalter“ im Sinne von Art. 2 Nr. 5 EuInsVO – wie nach deutschem Verständnis – Inhaber eines privaten Amtes ist. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist zudem selbst dann eröffnet, wenn der „Verwalter“ nach dem Recht eines Mitgliedstaats ein Träger öffentlicher Gewalt ist. Dieser Hoheitsträger handelt im Falle des Art. 36 Abs. 1 EuInsVO trotzdem in einer Zivilsache, da Ermächtigungsgrundlage für die EuInsVO Art. 81 AEUV ist (justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen). Schließlich ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet, wenn der „Verwalter“ im Sinne von Art. 2 Nr. 5 EuInsVO einen Justizverwaltungsakt im Sinne von § 23 EGGVG erlassen hat.
2. Statthafte Maßnahmen im Sinne von Art. 36 Abs. 9 EuInsVO sind im Zivilrechtsweg nicht die vorläufigen Maßnahmen nach § 21 InsO, sondern das Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren nach §§ 916 ff. ZPO. Obwohl die bloße Zusicherung im Sinne von Art. 36 Abs. 1 EuInsVO keinen Vollstreckungstitel darstellt und damit die lokalen Gläubiger – liegt auch sonst kein Vollstreckungstitel vor – nicht unmittelbar vor der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung stehen, ist das Arrestverfahren anwendbar. Es ist das in der Regel statthafte Verfahren, da der Gläubiger meist eine Geldforderung geltend macht und zudem der Anspruch aus der Zusicherung in eine Geldforderung übergehen kann. Will der lokale Gläubiger einen Unterlassungsanspruch gegen den Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens sichern lassen, ist dafür die einstweilige Verfügung nach § 935 ZPO statthaft.
3. Art. 36 Abs. 9 EuInsVO begründet für die deutschen Gerichte nur deren internationale Zuständigkeit. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich nicht schon aus § 19a ZPO, da dieser nur den allgemeinen Gerichtsstand des Insolvenzverwalters regelt. Der allgemeine Gerichtsstand wird jedoch vorliegend durch den ausschließlichen Gerichtsstand nach §§ 802, 919, 937 ZPO verdrängt. Danach ist sachlich (und örtlich) in Arrestverfahren ausschließlich dasjenige Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die zu verwertende Sache liegt. Im Übrigen und bei einstweiligen Verfügungsverfahren ist das ausschließlich zuständige „Gericht der Hauptsache“ im Anwendungsbereich des Art. 36 Abs. 9 EuInsVO so auszulegen, dass das sachnächste Gericht zuständig ist. Das ist dasjenige Gericht, das für die Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens zuständig gewesen wäre. Gehört die Sache dort aufgrund des Werts des Streitgegenstandes zu den Landgerichten, ist dieses zuständig, §§ 23, 71 GVG.
4. Prüfungsmaßstab für die Begründetheit des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens ist, dass der lokale Gläubiger Arrestanspruch und -grund bzw. Verfügungsanspruch und -grund glaubhaft gemacht hat, §§ 920 Abs. 2, 936 ZPO. Beide Voraussetzungen sind im Lichte von Art. 36 EuInsVO autonom auszulegen. Der Arrestanspruch ist dann begründet, wenn der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens von dem Inhalt der Zusicherung im Sinne von Art. 36 Abs. 9 EuInsVO abweicht. Eine solche Abweichung kann – bezogen auf den Antragsteller – in negativer als auch positiver Hinsicht möglich sein. Ein Arrestgrund ist insbesondere dann zu bejahen, wenn sich die lokalen Gläubiger nur noch in einem gerichtlichen Verfahren in dem Staat des Hauptinsolvenzverfahrens schadlos halten könnten. Die Glaubhaftmachung von Anspruch und Grund richtet sich nach dem Grundsatz der lex fori nach deutschem Zivilprozessrecht.
5. Die grammatische, systematische und teleologische Auslegung von Art. 36 Abs. 8 und 9 EuInsVO ergibt, dass auf Verfahren nach Art. 36 Abs. 9 EuInsVO das „Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache“ Anwendung findet.
6. Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen gegen den Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens werden nach deutschem Zwangsvollstreckungsrecht vollzogen. Für eine solche Vollziehung gibt es schon deshalb ein Bedürfnis, da die EuInsVO keine Vorschrift enthält, wonach der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens gerichtliche Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren aus anderen Mitgliedstaaten anerkennen muss. Betreffend bewegliche Sachen werden Arrestbefehle deshalb mit der Pfändung nach § 930 ZPO vollzogen, betreffend unbewegliche Sachen durch eine Zwangshypothek nach § 932 ZPO. Die Verhaftung des Verwalters des Hauptinsolvenzverfahrens zur Vollziehung des persönlichen Arrestes ist zumindest im Grundsatz denkbar, § 933 ZPO. Unterlassungsverfügungen gegen den Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens werden regelmäßig mit Ordnungsgeld und Ordnungshaft erzwungen, § 890 ZPO.
7. Der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens kann gegen Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen Rechtsschutz vor deutschen Gerichten suchen. Das folgt aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch und gilt selbst dann, wenn der Verwalter eine ausländische (juristische) Person sein sollte. Für den Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens kommt neben der Abwendung durch Hinterlegung eines Geldbetrages nach § 923 ZPO und der Sicherheitsleistung nach § 927 ZPO insbesondere der Widerspruch nach § 924 ZPO in Betracht (ggf. in Verbindung mit § 936 ZPO). Die Anordnung zur Erhebung einer Hauptsacheklage nach § 926 ZPO ist im Anwendungsbereich des Art. 36 Abs. 9 EuInsVO teleologisch zu reduzieren und daher nicht anwendbar.
8. Der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens kann bei deutschen Gerichten eine Schutzschrift hinterlegen. Damit kann er seine Rechtsposition darstellen, noch bevor lokale Gläubiger den Arrest bzw. die einstweilige Verfügung beantragen (Vorweg-Verteidigung).
9. Nach der grammatischen, systematischen und teleologischen Auslegung können sich auch lokale Gläubiger im Sinne von Art. 2 Nr. 11, 36 Abs. 9 EuInsVO nach § 945 ZPO (verschuldensunabhängig) schadensersatzpflichtig machen, wenn sich die Anordnung des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt erweist.
Als bedeutsamster regionalökonomischer Nachteil einer neuen Rhönquerung ist zweifellos die Schwächung des touristischen Potenzials durch Beeinträchtigung von Ruhe und Naturerleben im Trassennahbereich zu sehen. In regionalökonomischer Hinsicht sind diese Wirkungen angesichts der auch derzeit eher schwach ausgebildeten Tourismuswirtschaft der berührten Gemeinden sicherlich von keiner entscheidenden Bedeutung, doch werden durch neue Verkehrsinfrastrukturen Rahmenbedingungen geschaffen, die die künftigen Entwicklungslinien der begünstigten bzw. benachteiligten Orte wesentlich beeinflussen. Für diese Ortschaften ist es daher weniger eine wissenschaftliche Frage nach den Nutzen und Kosten als vielmehr eine politische Frage, in welchem Szenario die Orte ihre Zukunft sehen: als verkehrsaffine, überregional orientierte Gewerbestandorte mit entsprechender Verkehrsinfrastruktur oder als eher periphere, allenfalls in regionale Wirtschaftskreisläufe eingebundene Wohnstandorte?
Daten aus Hellfeld- und Dunkelfeld-Studien sprechen dafür, Stalking primär als eine Gewaltform zu begreifen, die Männer gegenüber Frauen ausüben. In Deutschland erfährt jede fünfte bis sechste Frau diese Gewalt. Stalking zielt auf Demoralisierung, vor allem die psychische Gesundheit und das soziale Wohlbefinden der gestalkten Personen können beeinträchtigt sein. Die Art der gesundheitlichen Folgen ist von Art, Ausmaß und Dauer des Stalkings und von der Wahl der Bewältigungsstrategien abhängig. Ziel des Forschungsprojekts Stopp Stalker war es, herauszufinden, inwieweit das professionelle Hilfesystem Empowerment-Prozesse bei von Stalking betroffenen Frauen unterstützt, um Demoralisierungsprozessen entgegen zu wirken. Es wurden 13 leitfadengestützte Interviews mit Akteuren aus dem Main-Kinzig-Kreis sowie Expertinnen und Experten aus dem regionalen und nationalem Umfeld geführt, um die Wissensbestände im Hilfesystem zu rekonstruieren. Die im Anschluss verfassten Erinnerungsprotokolle wurden in Anlehnung an das offene, selektive und axiale Kodieren der Grounded Theory ausgewertet. Aus der Perspektive des Hilfesystems folgt die Hilfesuche Betroffener keinem festen Muster. Professionelle Hilfe wird oft erst dann in Anspruch genommen, wenn eine massive Beeinträchtigung im Alltag vorliegt. Die Wahrnehmung der Betroffenen im Hilfesystem variiert von passiven und traumatisierten Personen zu sich aktiv wehrenden Persönlichkeiten. Aufgrund der regional unterschiedlichen Strukturen und nicht auf Stalking spezialisierten Beratungsstellen ist es nicht einfach, sich im Hilfesystem zu orientieren. Die Einrichtungen bieten unterschiedliche Schwerpunkte an. Sie begreifen sich auch als Vermittler innerhalb des Hilfesystems sowie zwischen Betroffenen und Gesellschaft. Psychosoziale Hilfe soll aus Sicht der Akteure dem individuellen Fall angepasst sein und enthält Elemente der Information über Handlungsoptionen, der Stabilisierung und der Aktivierung. Eine frühzeitige psychotherapeutische Versorgung zur Prävention und die Behandlung der gesundheitlichen Folgen scheinen nicht flächendeckend gewährleistet zu sein. Die Aufnahme von Stalking als Straftatbestand (§ 238 StGB) bietet verbesserte rechtliche Handlungsmöglichkeiten und hat zu einer Sensibilisierung in der Gesellschaft geführt. Dennoch wird der § 238 StGB in seinen Auswirkungen aufgrund von unpräzisen Rechtsbegriffen, der Verfahrensdauer und der rechtsstaatlichen Logik der Beweisführung kritisch gesehen. Die Kenntnis seiner Möglichkeiten bei den relevanten Akteuren scheint regional unterschiedlich zu sein. Frauen, denen Stalking widerfährt, haben dann eine Chance auf eine professionelle Unterstützung eines Empowerment-Prozesses, wenn sie Stalking als solches erkennen, aktiv Hilfe suchen, in der Suche an Personen bzw. Einrichtungen geraten, die sich die Idee des Empowerments intensiv zu eigen gemacht haben und darin eine kompetente Begleitung durch aktive Bewältigungsstrategien finden.
Die rechtlich anerkannten Naturschutzverbände der AGN sind gegen eine überregionale Straße, die den Naturraum Rhön und seine Menschen dauerhaft irreparabel ökologisch wie wirtschaftlich schädigt. Durch die überregionale Straße wird umfangreicher Transitverkehr erzeugt ohne eine Wertschöpfung für die Region zu schaffen. Eine neue Bundesfernstraßenverbindung durch die Hochrhön ist mit den Belangen des Naturschutzes, des Tourismus und einer nachhaltigen Landbewirtschaftung unvereinbar. Eine massive Verletzung der Einmaligkeit der Rhön – und eine unqualifizierte zentrale Verbindung könnte zu einer solchen Verletzung führen – darf nur unter schonender Streckenführung und unter guter glaubhafter Begründung und nicht aus kurzfristig wirtschaftlichem oder politischem Interesse stattfinden. Aufgabe der Politik ist es, das Biosphärenreservat Rhön in seinem Bestand für die Zukunft ökonomisch und ökologisch sicher zu machen und den Menschen ihre Heimat auf Dauer lebenswert zu erhalten.
Grundsätzlich begrüßen die Naturschutzverbände die Einrichtung des Biosphärenreservats und wissen die Impulse im Bereich der nachhaltigen Regionalentwicklung zu schätzen. Die Verbände stellen jedoch seit einigen Jahren sowohl im „engeren Naturschutz“ (Artenschutz, Biotopmanagement, Besucherlenkung)wie auch in der Regionalentwicklung (Landnutzung, Infrastruktur, Energie) eine Stagnation fest. Seit der Gründung des Biosphärenreservats wird seine Modellhaftigkeit kontinuierlich anhand nicht wechselnder Einzelprojekte (Rhönschaf-Projekt, Weideochsen) kommuniziert. Eine Breitenwirkung im Sinne einer umfassend nachhaltigen Entwicklung sieht die Arbeitsgemeinschaft bislang jedoch nicht.
Die Regionalvermarktung nachhaltig produzierter Agrarprodukte ist eine geeignete Strategie, nachhaltiges Wirtschaften als Ziel des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ im Rahmen der Biosphärenreservate umzusetzen. In einem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), wurde untersucht, welche Faktoren regionale Vermarktungsprojekte erfolgreich machen und wie der Status-Quo der Regionalvermarktung in den Biosphärenreservaten bisher zu bewerten ist.
Die Stadt Sontra stand bei der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans vor der Situation, die bisher praktizierte Ausweisung von Bauflächen zu überdenken, weil die Rahmenbedingen für das Bauen und die Bevölkerungsstruktur aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region sich sehr stark verändert hatten. Diese stetige Bevölkerungsveränderung und stark sinkende Grundstücks- und Immobilienpreise habe die Bautätigkeit für Ein- und Zweifamilienhäuser fast zum Erliegen gebracht. Deshalb konnte und musste das Ziel in einem neuen Flächennutzungsplan sein, die Ausweisung von Bauflächen deutlich zu verringern.
Als im Frühjahr 2006 ein Wettbewerb zur Gestaltung der Grün- und Freiflächen im Planungsareal der Galerie ausgeschrieben wurde, saß ein (erwachsener) Bewohner mit am Tisch der Jury. Der Siegerbeitrag des Wettbewerbs sieht vor, zunächst nicht jede Freifläche bis zum letzten Grashalm zu durchplanen. Gut ein Jahr nach Abschluss des Lehrforschungsprojekts zur partizipativen Spielraumgestaltung sieht die Stadt Fulda für den Sommer 2007 eine Beteiligungsaktion vor, bei der die heranwachsenden BewohnerInnen die Gestaltung der verbleibenden Flächen mitbestimmen können. Inwieweit sich hier ein Prozess weiterentwickelt, der in Ablauf und Ergebnis zukunftsfähig ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.
Die Chancen auf eine gleichwertige Teilhabe an Lebensqualität und Gesundheit sind in Deutschland nicht nur sozial, sondern auch territorial ungleich verteilt. Der Gradient dieser Ungleichheit verläuft zwischen Stadt und Land, Zentrum und Peripherie, Ost und West entlang des Maßes der regionalen Deprivation. Eine solche territoriale gesundheitliche Ungleichheit, die nicht durch regionale Kulturen, sondern durch eine strukturelle Benachteiligung bestimmt wird, fordert die Strategien der kommunalen Gesundheitsförderung in ländlich peripheren Gemeinden besonders heraus. Das gilt insbesondere für das ostdeutsche Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, welches in den letzten Jahrzehnten durch hohe Abwanderungsraten, Segregationen des Alters, des Geschlechts und der Bildung und vergleichsweise geringere Gesundheitschancen der Einwohnerinnen und Einwohner geprägt wurde.
In der vorliegenden Studie wurden daher die Lebensbedingungen und Gesundheitschancen älterer Bewohner in Dorfgemeinschaften in Nordostdeutschland auf zwei Ebenen untersucht. Zum einen wurden mit Hilfe biographisch-narrativer Interviews die erlebten und gelebten Entwicklungen des dörflichen Umfelds im Lebensverlauf nachgezeichnet. Zum anderen wurde die Geschichte des Dorfes als kollektive Erinnerungsarbeit in Geschichtswerkstätten mit einer gemeindebasierten partizipativen Strategie erarbeitet. Grundlage für die Ortsauswahl war eine ressourcenorientierte Mikrospatiale Typisierung (MispT) aller Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnerinnen und Einwohnern. Damit wurde eine Grundlage für die Abkehr von der oft vorherrschenden Defizitorientierung in der kommunalen Gesundheitsförderung im ländlichen Raum hin zu einer Ressourcenorientierung geschaffen. Als theoretischer Ausgangspunkt dienten die Habitustheorie von Pierre Bourdieu und das salutogenetische Modell der Gesundheit von Aaron Antonovsky.
Im Ergebnis wurde eine partizipative Strategie für aktivierende Ansätze der Gesundheitsförderung entwickelt, welche die soziokulturellen Ressourcen in der Gemeinde berücksichtigt. Mit der Versachlichung dieses soziokulturellen Empowerments im Konzept der Gemeindewerkstatt LETHE können kommunale und individuelle ökonomische, soziale und kulturelle Ressourcen als Ausdruck des lokalen Gemeinschaftsgefühls wieder miteinander verbunden und als Lernprozess gefestigt werden.
Das UNESCO-Biosphärenreservat Rhön und die Hochschule Fulda könnten – so die Vision – auf dem oben skizzierten Weg eine systematische Kooperation beginnen und damit national, ggf. sogar international eine gewisse Bedeutung erlangen. Dabei wäre unter anderem auch die Mitarbeit in bisher selbst in Wissenschaftskreisen offensichtlich weitgehend unbekannten oder unbeachteten Forschungsinitiativen – wie etwa der sozialwissenschaftlichen Initiative MOST (Management of Social Transformations Programme) der UNESCO – denkbar und wünschenswert. Allerdings gilt, dass es ohne Sozialwissenschaftler keine sozialwissenschaftliche und somit wirklich fächerübergreifende, den Anforderungen der Nachhaltigkeit entsprechende Biosphärenreservatsforschung geben wird, was auch durch die Forschungsarbeit sozial- und kulturwissenschaftlich orientierter Geographen nicht ausgeglichen werden kann.
Die vorgelegte Zwischenevaluation bezieht sich auf die Stadtteilentwicklung in Fulda Ostend/
Ziehers-Süd (2016-2021). 2014 wurde das Stadtgebiet Ostend/Ziehers-Süd neu in das
Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. 2016 erfolgte die Veröffentlichung des Integrierten Handlungskonzepts (IHK), das „für die Stadt Fulda die Grundlage für eine Stabilisierung und Aufwertung des Stadtgebiets Ostend/Ziehers-Süd bereitstellen“ soll (IHK 2016, S. 3). Die Zwischenevaluation, die darauf zielt, wissenschaftlich abgesicherte Daten zur Umsetzung des Programms und der im IHK ausgewiesenen Projekte zu erhalten, ist qualitativ angelegt. Sie umfasst eine summative Evaluation (Prof. Dr. habil. Jutta Buchner-Fuhs, unter Mitarbeit von Heike Krönung, Dipl. Sozialpädagogin) und eine formative Evaluation (Prof. Dr. Stefan Weidmann). Der Bericht endet mit einem gemeinsamen Ausblick auf Ergebnisse des Evaluations-Workshops „Zwischenbilanz: Sozialer Zusammenhalt Ostend/Ziehers-Süd“.
Wie zahlreichen Veröffentlichungen der letzten Zeit zu entnehmen ist, stehen Unternehmen der Gütertransportlogistik u. a. vor der Herausforderung, Berufs-kraftfahrer_innen zu rekrutieren und an sich zu binden. Unter dem Dach "Sozial nachhaltiges Personalmanagement" wurde eine Befragung von Logistikunternehmen durchgeführt, deren Ergebnisse Aufschluss zur derzeitigen Handhabung der Gewinnung und Bindung von Fahrerpersonal sowie zur Verankerung von sozialer Nachhaltigkeit in ihren Organisationen geben. Die der Studie zugrunde gelegten Annahmen wurden z. T. bestätigt; abweichende Rückmeldungen wurden näher untersucht und hinterfragt. Die durch die Umfrage ermittelte Ausgangssituation in den teilnehmenden Logistik-unternehmen diente als Basis zur Eruierung von Optimierungsmaßnahmen, welche als Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden. Das vorliegende Diskussionspapier konzentriert sich auf ausgewählte Aspekte der gesamten Untersuchung, denen besondere Aufmerksamkeit beizumessen ist.
Abstract
Over the course of the European Sovereign Debt Crisis members of the euro area have put up significant resources to stabilize the financial situation of a few fellow member states. In Germany, this support is subject to a controversial discussion. One aspect in that is the extent of support provided. Using the financial assistance provided to Greece as an example, this paper sheds some light on the financial burden for Germany in comparison to other member states of the euro area, especially Estonia, Latvia and Lithuania. This implies not only an interesting comparison of strains between large and small economies but also between original and later euro area members.
Keywords: euro area, debt crisis, exposure, Greece, Baltic states, Germany
Hektik, Stress und Zeitknappheit scheinen die Zeit, in der wir leben, in hohem Maß zu prägen. Die Nahrungsaufnahme wird dementsprechend in Zusammenhang gebracht mit: Fast Food, Convenience-Produkten, keine Zeit zum Einkaufen, Zubereiten und Verspeisen der Lebensmittel, Verlust an Esskultur usw. Die internationale Bewegung Slow Food hat sich dagegen zum Ziel gesetzt, die genannten Merkmale derzeitiger Nahrungsaufnahme zurückzudrängen oder zum Verschwinden zu bringen. Essen soll wieder in Ruhe, in der Gemeinschaft, mit qualitativ hochwertigen und traditionellen Lebensmitteln stattfinden. Voraussetzung von Slow Food ist demnach Slow Life. Aber ist Slow Life in unserer Zeit überhaupt lebbar? Ist Slow Life realisierbar oder nur ein frommer Wunsch? In den folgenden Ausführungen soll diesen Fragen anhand der Problematisierung verschiedener Zeitmodelle nachgegangen werden.
Bis in die Nachkriegszeit war das wesentliche Merkmal der Rhöner Dörfer die Überschaubarkeit, eine kompakte Struktur mit klarer innerer Gliederung. Und es waren bei allem Wandel die regionalen Faktoren, die das Gesicht der Dörfer prägten. Das raue Klima, die Topographie der Orte und die hauptsächlich kuppengeprägte Morphologie dieses Teils des Mittelgebirges Rhön und seine landwirtschaftlich und handwerklich geprägte Wirtschaftsweise bestimmten Form und Entwicklung von Siedlung, Haus und Hof ebenso wie die Herrschaftsverhältnisse, die Erbteilung und die überlieferten Traditionen.
2021 wurden in der Kernstadt Fulda 2000 Personen über 65 Jahren postalisch zu ihrem Alltag und ihrer Lebensgestaltung befragt. In einem Überblick über unterschiedliche Lebensbereiche wird das Bild der Alltagsversorgungsmöglichkeiten und -hindernisse älterer Menschen deutlich. Handlungsempfehlungen für soziale und kommunale Unterstützung ergänzen die Zahlen.
Am Beispiel des Cadmiumaustrags durch den militärischen Übungsbetrieb wird durch eine begrenzte Untersuchung ein Beitrag zu der Frage geleistet, ob die militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes Wildflecken mit dem Konzept des umgebenden Biosphärenreservats Rhön vereinbar ist. Es wurde in einer angrenzenden Fläche des Biosphärenreservats eine höhere Cadmiumbelastung festgestellt als auf einer Vergleichsfläche innerhalb des Truppenübungsplatzes. Geltende Grenz- und Richtwerte werden jedoch nicht überschritten.
Hintergrund und Zielsetzung: Studienergebnisse zeigen, dass sich ein geringes Ausmaß an Gesundheitskompetenz negativ auf die Gesundheit bzw. das Gesundheitsverhalten auswirken, zu häufigeren Krankenhauseinweisungen führen und Folgekosten für die Gesundheitsversorgung verursachen können. Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser, Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe) können durch gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz und zum kompetenten Umgang mit Gesundheitsinformationen ihrer Mitarbeitenden, Patient*innen bzw. Klient*innen beitragen. Dies wird als organisationale Gesundheitskompetenz verstanden und stellt einen wichtigen Bestandteil einer patient*innen-orientierten Versorgung in Gesundheitseinrichtungen dar.
Im Rahmen des Projekts "Entwicklung der Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung - ein Kooperationsprojekt zwischen der AOK PLUS und der Hochschule Fulda" (EwiKo) wurde eine "Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Entwicklung der organisationalen Gesundheitskompetenz" erstellt. Die "Schritt-für-Schritt-Anleitung" umfasst sieben Schritte, um Maßnahmen zur Stärkung der organisationalen Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung umzusetzen. Ziel dabei ist es, Strukturen zu einer nachhaltigen Etablierung der organisationalen Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung aufzubauen und die Gesundheitskompetenz von Leitungspersonen, Mitarbeitenden und Patient*innen bwz. Klient*innen zu verbessern.
Methodik: Im Projekt "EwiKo" erfolgte die (partizipative) Entwicklung, Erprobung und Evaluation von Maßnahmen zur Stärkung der organisationalen Gesundheitskompetenz in n=6 Einrichtungen der Gessundheitsversorung (n=2 Krankenhäuser, n=2 Einrichtungen der Pflege, n=2 Einrichtungen der Eingliederungshilfe). In Anlehnung an den "Plan-Do-Check-Act" (PDCA)-Zyklus, welcher die Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz bildete, ließen sich sieben Schritte ableiten, die auf dem Weg zur gesundheitskompetenten Einrichtung durchlaufen werden müssen.
Ergebnisse: Zu Beginn erfolgt die "Planung von Maßnahmen" ("Plan"), d.h. die Einrichtungen machen sich mit dem Thema Gesundheitskompetenz vertraut (Schritt 1), bilden eine multiprofessionelle "Arbeitsgruppe (AG) Gesundheitskompetenz" (Schritt 2), führen eine Bedarfserhebung mittels eines (digitalen) Selbstchecks zur Messung der Gesundheitskompetenz durch (Schritt 3) und legen anhand der Ergebnisse des Selbstchecks sog. Handlungsfelder und Ziele zur Stärkung der Gesundheitskompetenz fest (Schritt 4). Daraufhin folgt das "Durchführen von Maßnahmen" ("Do"), d.h. Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz werden in der Einrichtung mittels Praxisleitfäden umgesetzt (Schritt 5). Die umgesetzten Maßnahmen bzw. die Zielerreichung werden durch erneutes Durchführen der Bedarfsprüfung mittels Selbstchecks überprüft ("Check") (Schritt 6). Schließlich werden in Schritt 7 die Maßnahmen angepasst, verstetigt, verbessert oder ggf. wiederholt bzw. neue Maßnahmen umgesetzt ("Act").
Schlussfolgerung: Die "Sieben Schritte zur gesundheitskompetenten Einrichtung" ermöglichen eine bedarfsorientierte und benutzer*innen-freundliche Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung. Die "Schritt-für-Schritt-Anleitung" befähigt Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, sich strukturiert und schrittweise auf den Weg zur gesundheitskompetenten Einrichtung zu begeben, Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz strategisch zu planen, diese kontinuierlich durchzuführen, zu evaluieren und auf allen Ebenen der Einrichtung nachhaltig zu implementieren.
Hintergrund: Der Effekt einer Reduzierung der Salzaufnahme auf den Blutdruck wird gegenwärtig intensive diskutiert. Die aktuelle Ernährungsweise in industrialisierten Ländern ist gekennzeichnet durch einen sehr hohen Natriumgehalt. Gleichzeitig finden sich in vielen dieser Länder hohe Inzidenz- und Prävalenzraten für Hypertonie. Es be-steht daher die Frage, ob eine bevölkerungsbasierte Intervention zur Salzreduktion einen sinnvollen Ansatz zur Prävention von Hypertonie darstellt. Methoden: Im Rahmen dieser Arbeit wurde zur Bewertung der Effektivität und Sicher-heit einer bevölkerungsweiten Salzrestriktion in verarbeiteten Lebensmitteln eine um-fassende Analyse der verfügbaren Evidenz vorgenommen. Hierzu wurden die Ergeb-nisse einer Vielzahl unterschiedlicher Studientypen berücksichtigt, die die Beziehung zwischen Natriumaufnahme und Blutdruck untersuchen. Zudem wurden Ergebnisse und Erfahrungen aus Langzeitinterventionen zur Prävention von kardiovaskulären Er-krankungen hinzugezogen. Auf dieser Grundlage wurde anschließend mithilfe des Computersimulationsmodells PREVENT eine quantitative Schätzung des Effekts einer Senkung des mittleren Blutdrucks auf die Inzidenz und Prävalenz der Hypertonie in Deutschland durchgeführt. Ergebnisse: Eine moderate Reduzierung der Salzaufnahme würde einen geringen aber entscheidenden blutdrucksenkenden Effekt haben und zu einer Verschiebung der Blutdruckverteilungskurve der deutschen Bevölkerung in Richtung einer theoretisch minimalen Risikoexposition führen. Über einen Zeitraum von 50 Jahren würde es im Vergleich zu einem Referenzszenario ohne Veränderung des Blutdruckniveaus zu ei-ner entscheidenden Abnahme in den absoluten Inzidenz- und prävalenzraten der Hy-pertonie kommen. In Abhängigkeit von unterschiedlichen Interventionsszenarien be-trägt die Gesamtzahl vermeidbarer inzidenter Hypertoniefälle bis zum Jahr 2046 545.000, 830.000 bzw. 1.1 Millionen. Die Hypertonieprävalenz würde sich im Vergleich zum Referenzszenario entsprechend um bis zu 6.8 Millionen Personen reduzieren. Schlussfolgerungen: Eine Restriktion des Salzgehalts in verarbeiteten Lebensmitteln stellt einen effektiven und sicheren Ansatz für eine bevölkerungsbasierte Intervention zur Verringerung der Krankheitslast durch Hypertonie in Deutschland dar. Um eine rasche und umfassende Umsetzung zu gewährleisten, sollte die Politik legislative Maßnahmen intensiv überdenken, um sicherzustellen dass alle Menschen gleicherma-ßen von dieser Intervention profitieren und somit ein maximaler Nutzen erreicht wird.
Rundblick Rhön ; 2016,11/12
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Rundblick Rhön ; 2015,03
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Rundblick Rhön ; 2015,02
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Rundblick Rhön ; 2014,12
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Seit 2008 untersuchen die beiden Autoren regelmäßig den Stand des Risikomanagements in der Speditions- und Logistikbranche. Diese Untersuchungen werden mittels empirischer Erhebungen durchgeführt. Das vorliegende Discussion Paper dokumentiert die Ergebnisse der aktuellsten Erhebung aus dem Jahre 2015. Dabei weist die Studie unter anderem den Anwendungsgrad des Risikomanagements aus, die Verankerung in der Aufbauorganisation sowie die Nutzung von Methoden und IT-Anwendungen. Abschließend stellt sie den wahrgenommenen Nutzen des Risikomanagements für Logistikdienstleister dar.
Abstract
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) publizierte Anfang 2015 die „Sicherheitsstrategie für die Güterverkehrs- und Logistikwirtschaft – Schutz kritischer Infrastrukturen und verkehrsträgerübergreifende Gefahrenabwehr“. Dieses Dokument offenbart erhebliche Erkenntnisdefizite hinsichtlich der Kritikalität logistischer Infrastrukturen durch potenzielle Bedrohungen wie Naturkatastrophen, Unfälle oder terroristische Angriffe. Damit wird deutlich: Deutschland ist auf Risiken, die nach Eintritt einen wesentlichen Einfluss auf die logistische Infrastruktur haben, nur bedingt vorbereitet.
Im Rahmen des Projektes RIMA-KIL „Risikomanagement für kritische Infrastrukturen in der Logistik“ wurden nun verschiedene Ansätze zur Identifizierung und Bewertung von Risiken für die kritische logistische Infrastruktur entwickelt, untersucht und katalogisiert. Das entstandene Methodenset, welches sich Methoden sowohl des Risikomanagements als auch des Operations Research bedient, gibt dem Anwender einen umfassenden Überblick über existierende und praxiserprobte Ansätze. Ferner gibt es in vielen Fällen eine Bewertung über die Anwendbarkeit im logistischen Kontext an.
Mit Hilfe der Methoden, die RIMA-KIL übersichtlich katalogisiert hat, kann ein Entscheider geeignete Tools zur Risikoidentifikation und Risikobewertung umsetzen und vorhandene Risiken so erkennen und proaktiv oder auch reaktiv managen. Auf Basis dieses Erkenntnisgewinns ist es anschließend einem Infrastrukturbetreiber erst möglich das Gesamtnetzwerk entsprechend auszubauen um auch beim Risikoeintritt adäquat vorbereitet zu sein.
Um sowohl praxisrelevante als auch wissenschaftlich innovative Ergebnisse zu erzielen, wurde das Projekt interdisziplinär mit Beteiligten aus Forschung und Praxis durchgeführt. Regelmäßige Koordinationstreffen mit Infrastrukturbetreiber und -nutzern, sowie zahlreiche Präsentationen auf wissenschaftlichen Fachkonferenzen stellten ein ständiges Feedback und somit mögliche Verbesserungen sicher.
Unter dem Titel RHÖN IM FLUSS startete die Zoologische Gesellschaft Frankfurt e.V. (ZGF)am 1. Juni 2003 gemeinsam mit den drei Verwaltungsstellen des Biosphärenreservats in Bayern, Hessen und Thüringen sowie der länderübergreifenden informellen Arbeitsgemeinschaft Artenschutz im Biosphärenreservat Rhön ein Projekt zur Revitalisierung von Fließgewässern. Die Initiative für das Vorhaben entstand aus dem Projekt „Artenschutz im Biosphärenreservat Rhön“, welches die ZGF seit 1996 fördert. Projektziel ist, in der Landschaft zahlreiche Exempel zu setzen, um zu zeigen, was zu tun ist und wie dieses bewerkstelligt werden kann. Längerfristig soll das Projekt zum „Selbstläufer“ werden. Es bleibt zu hoffen, dass die „Welle“ der positiven Beispiele auch zu den vielen anderen Fließgewässern in der Rhön schwappt und vielfältige Nachahmung erfährt.
Für einen begradigten und ausgebauten Abschnitt der Ulster am „Ulstersack“ im Grenzgebiet Hessen/Thüringen sind im Rahmen des Projekts „Rhön im Fluss“ Maßnahmen zur Revitalisierung des Gewässers vorgesehen. Neben der Bestandsvermessung und einer Gewässerschau wurde nach dem LAWA-Vor-Ort-Verfahren eine Strukturgüterhebung durchgeführt. Durch ausgesuchte Maßnahmen zur Förderung der Eigenentwicklung soll das in der EU-Wasserrahmenrichtlinie postulierte Umweltqualitätsziel des guten ökologischen Zustands bis zum Jahr 2015 erreicht werden. Mit Blick auf das fließgewässertypische Leitbild werden Einzelmaßnahmen entwickelt und als Maßnahmenkombinationen in drei Varianten vorgestellt. Gleichzeitig wird zur Quantifizierung des Erfolgs die erwartete Strukturgüteverbesserung dargelegt. Neben der Berechnung der Wasserspiegellagen wurde eine Kosten-Wirksamkeitsanalyse zur Bewertung der Kosteneffizienz vorgenommen. Die Ausweisung eines ausreichend breiten Uferrandstreifens als Entwicklungs- und Sukzessionsfläche ist wesentliche Voraussetzung für den Umsetzungserfolg. Die für die Planungsphase gewählte Projektabwicklung ist auf ähnlich gelagerte Projekte übertragbar.
Die vorliegende Arbeit stellt die Grundlagen für die Projektumsetzung und soll als Hilfe zur weiteren Entscheidungsfindung dienen. Im Zuge der Bearbeitung wurde seitens der zuständigen thüringischen Wasserwirtschaftsverwaltung das Anliegen vorgetragen, eine in unmittelbarer Nachbarschaft gelegene Fläche in einer Größe von ca. 2 ha mit in die Planungsüberlegungen einzubeziehen.
Climate change is a global challenge, with estimated mitigation costs ranging from $1.6 to $3.8 trillion per year. As a pioneer in climate action, the European Union has the most exten-sive emissions trading system worldwide (90% of the global value of $759 billion in 2021). In this paper, we review the European Union's climate strategy, emphasizing the EU Emissions Trading System (EU ETS) development, and the role of tropical forest carbon credits for off-setting. We argue that the European Union continues to leave a significant potential of trop-ical forests as natural carbon sinks unattended. In contrast, we reveal that the regulators can learn from the experiences made in the past and the finalization of the rulebook for Article 6 of the Paris Agreement. We present a proposal on changes to the EU ETS regulation by con-verting the European Commission's proposal to increase the linear reduction factor from 2.2% to 4.2% to the eligibility of forest carbon credits, resulting in additional funding poten-tial for forestry projects to increase necessary carbon sinks. Simultaneously, allowing flexibil-ity of investing to a limited extent in neutralization projects mitigates the risk of overstress-ing regulated companies to reach the emission reduction targets.
Unabhängig davon, wie sie geführt werden und ob sie modernen useumspädagogischen Ansprüchen genügen, sind Regionalmuseen ein unverzichtbarer Bestandteil des Kulturgutes des Biosphärenreservats Rhön. Sie sind als Kleinode zu behandeln, denn ein jedes für sich präsentiert nicht nur einen Teil der Kultur und Naturgeschichte der Region, sondern auch seine eigene Geschichte. Auch ein „verstaubtes“ Museum mit skurrilen Ausstellungsstücken ist Teil der Rhön und hat seinen Charme. Nur nützt der Charme nichts, wenn die Besucher fern bleiben und das Museum wirtschaftlich in seiner Existenz bedroht ist. In solchen Fällen sind Engagement, Einfallsreichtum und die Bereitschaft zu Investitionen des Trägers erforderlich.
Fazit: eine Trasse mit einem angenommenen täglichen Verkehrsaufkommen von 13 000 und mehr Fahrzeugen wäre möglicherweise wirtschaftlich, zerstörte aber nachhaltig das Biosphärenreservat. Dass es dabei nicht um Regionalentwicklung gehen kann, zeigt die letzte Verkehrszählung, nach der mehr als 90 Prozent der Fahrzeuge zum überregionalen (Schwer-) Verkehr gehörten. Bei der erwähnten Verkehrszählung (Drucksache 16/2145 Hess. Landtag vom 14.6.2004), wurde ein Verkehrsaufkommen von etwas mehr als 1 300 Fahrzeugen pro Tag registriert. Damit erscheint durchaus fraglich, ob eine Steigerung um den Faktor 10 und so die Wirtschaftlichkeit erreicht werden kann. Maßvoller Ausbau der vorhanden Landstraßen, wie es die BI fordert, wäre für die Rhön und ihre Bewohner wie für die Bürger der Stadt Tann die bessere und kostengünstigere Lösung.
Regionale Kooperationen sind grundsätzlich nicht neu, sondern beschreiben vielmehr eine seit langem praktizierte und vielfach bewährte Form insbesondere der kommunalen Zusammenarbeit. Mittlerweile existieren eine Vielzahl unterschiedlicher Kooperationsansätze verschiedenster räumlicher Abgrenzung und inhaltlicher Ausrichtung innerhalb einer (abgegrenzten) Region, die sich zusätzlich zu den traditionellen Institutionen mit Fragen der Regionalentwicklung auseinandersetzen. Die Folge dieser "Flut an Kooperationen" ist ein unübersichtliches Geflecht an Institutionen, Initiativen, Kooperationen und Entwicklungskonzepten innerhalb eines abgegrenzten Raumes. Der Frage, wie sich diese Vielzahl der Kooperationen innerhalb einer Region räumlich, personell und inhaltlich überlagern und verknüpfen, wie sich also die "Flut an Kooperationen" in der Region auswirkt usw., soll in dieser Arbeit am Beispiel der Untersuchungsregion Main-Rhön (Bayern nachgegangen werden.
Der Verein Natur und Lebensraum Rhön e. V. (VNLR) führt für sein Fachforum „Lebensgrundlagen, Lebensqualität, Identität“ neben a) Tourismuskonzept, b) „Wanderwelt Nr.1“, c) Ausbildung von Gästeführern, und d) Nachhaltiger Tourismus unter d) das Rhöner Brauchtum als Aufgabenfeld an (www.biosphaerenreservat-rhoen.de/wir/foren.html). Sichtbar wird hier besonders die Verbindung von Identität und heimatverbundenem Brauchtum. Die Regionale Arbeitsgemeinschaft der fünf Landkreise der Rhön (ARGE Rhön) präsentiert die „Dachmarke Rhön“ als erstes mit dem Ziel, die „gemeinsame Rhöner Identität zu fördern“ (www.rhoen.de/dachmarke/index.html). SCHLIEPHAKE/ORF und KÜHNE/BEHNEN betrachten in diesem Band Heimatbindung bzw. regionale Identität in der Rhön aus empirischer Sicht, während sich RAMMING hier diesen beiden Seiten eines Themas eher von der kulturwissenschaftlichen Seite und in Verbindung mit dem „Koffer-Projekt“ des Freilandmuseums Fladungen/Rhön nähert.
Regionen – ob städtisch oder ländlich geprägt – stehen im Hinblick auf ihr kommuniziertes Profil vor einer besonderen Herausforderung. Wie soll der Unterschied zwischen Rhön und Vogelsberg oder zwischen Eifel und Hunsrück eindeutig und nachvollziehbar nach außen kommuniziert werden? Was macht diese Landschaften sowie ihre Produkte und Dienstleistungen einzigartig und damit unverwechselbar? Das Image einer Region wird immer aus sehr differenzierten Quellen gespeist. Dazu zählen unterschiedliche Branchen, Organisationen und Unternehmen, Teilregionen und Kommunen, Vereine und Verbände sowie die Bevölkerung und deren Mentalität selbst. Wenn Zielgruppen oder Kunden ein weitgehend eindeutiges Bild über eine Region, ihre Produkte und Dienstleistungen vermittelt bekommen sollen, benötigen sie unverwechselbare Orientierungshilfen.
Wie die Forschung zur Akzeptanz von Biosphärenreservaten anzulegen ist, hängt entscheidend von der konkreten Aufgabenstellung ab – sie ist nicht auf ein einziges Modell einzuengen. Will man vor allem die Bevölkerung im Biosphärenreservat selbst stärker für die Idee begeistern, so ist deren repräsentative Befragung unbedingt notwendig, um mögliche Hürden und Ansatzpunkte für mehr Engagement erkennen zu können. Geht es hingegen primär um eine bessere Außenwirkung, also um mehr Anziehungskraft auf Fremde, die dem Biosphärenreservat zugeneigt sind – vom Touristen bis zum Unternehmer –, so muss sich Forschung besonders auf diese Personenkreise konzentrieren, und zwar auch mit speziell auf sie zugeschnittenen empirischen Erhebungen.
Dieser Beitrag knüpft an unseren Artikel in Heft 2/2005 (LAHNER/POLLERMANN 2005) an, der Zwischenergebnisse eines DFG-Forschungsprojekts am Institut für Umweltplanung1 der Leibniz Universität Hannover vorgestellt hat (FÜRST et al. 2006). Die „Fortsetzung“ basiert auf den Ergebnissen des Forschungsprojekts sowie der daran anknüpfenden Dissertation zum Thema „Regional Governance in Biosphärenreservaten“ (LAHNER 2009). „Regional Governance“ wird hier verstanden als netzwerkartige Kooperation zwischen Akteuren der staatlichen, marktwirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Teilsysteme, die dauerhaft das Ziel verfolgt, Gemeinschaftsaufgaben der regionalen Entwicklung zu bearbeiten. Bezüglich der so geleisteten Steuerung stehen Prozesse und Regelsysteme im Vordergrund, die kollektives Handeln unterschiedlicher Akteure ermöglichen und dadurch unterschiedliche Handlungslogiken verbinden können. Ziel der Arbeit war es, einen Beitrag zur Erforschung der Entwicklung solcher Regional Governance-Arrangements im Zusammenhang mit dem Schutz natürlicher Ressourcen zu leisten. Als Untersuchungsgegenstand wurde das Schutzgut „Natur und Landschaft“ in Biosphärenreservaten (BR) gewählt. Denn das Konzept der „Biosphärenreservate“ (§ 25 BNatSchG) verfolgt eine kooperative Naturschutzstrategie, die nachhaltige Regionalentwicklung mit Naturschutzzielen in Einklang bringen soll. Regional Governance scheint eine besonders geeignete Steuerungsform darzustellen. Denn die Anforderungen an die UNESCO-Biosphärenreservate, und damit auch an das BR Rhön, bedingen eine netzwerkartige, sektorübergreifende Koordinationsform. Zudem wird vermutet, dass Natur und Landschaft hier „place-Effekte“ ausüben, die katalysierend auf die Regional Governance-Prozesse wirken. Dabei geht der Begriff „place“ über ein rein territoriales Raumverständnis hinaus, indem „place“ auch als Raum sozialer Interaktionen verstanden wird.
Die traditionellen Planungs-, Problemlösungs- und Entwicklungsmechanismen in der staatlichen Aufgabenerfüllung, in der kommunalen und regionalen Planung sowie in der Wirtschafts- und Strukturpolitik konnten auf die gravierenden weltwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen der letzten 30 Jahre nicht mehr adäquat reagieren. Als neuer Steuerungsmechanismus haben sich vielmehr informelle Netzwerke sowie stärker handlungs- und umsetzungsorientierte Formen der Zusammenarbeit auf der regionalen Ebene herausgebildet und damit zu einem Bedeutungsgewinn der Region als Handlungsebene beigetragen. Den aktuellen theoretischen Bezugsrahmen für die Veränderungen genannter staatlicher und kommunaler Steuerungsmuster bildet das Konzept der Regional Governance. Unter Regional Governance werden hier alle Formen gesellschaftlicher Steuerung (auf regionaler Ebene) verstanden, die die institutionalisierten Formen der Steuerung in Form formaler Organisations- und Verfahrensregeln sowie der politischen Führung im Kern durch Kooperation öffentlicher und privater Akteure ergänzen (BENZ 2003, S. 505; EINIG/FÜRST/KNIELING 2003, S. I; FÜRST 2003). Mit dem Ansatz verbindet sich also eine vergleichsweise „weiche“ regionale „Steuerung“ und Entwicklung, die auf einer mehr oder weniger institutionalisierten Zusammenarbeit S. 334; FÜRST/SCHUBERT 1998, S. 354).
Vor dem Hintergrund insbesondere solcher Rahmenbedingungen wie Globalisierung, EU-Regionalpolitik, dem „Wandel des Staates“ (vgl. FÜRST 1998) sowie der Rolle der Regionen beim wirtschaftlichen Strukturwandel ist eine Aufwertung der Region festzustellen (vgl. BENZ & FÜRST 2003, S. 18; BENZ ET AL. 1999). In diesem Zusammenhang ist der Governance-Begriff im wissenschaftlichen Diskurs in vielfältiger Verwendung in Mode gekommen (vgl. KOOIMAN 1993 und 1999; RHODES 1996). Im folgenden Beitrag werden mit Regional Governance netzwerkartige Politikkonventionen der Selbststeuerung, die staatliche, zivilgesellschaftliche und privatwirtschaftliche Akteure verbinden, bezeichnet.
Der außerordentlich exponierte Flächenverbrauch im BR Rhön wird inzwischen auch in der Region kritisch bewertet. Im „Regionalen Entwicklungskonzept Lebensraum Rhön 2007-2013 (REK)“ wird in zahlreichen Punkten an die erwähnte überregionale Debatte und deren Vorschläge zur Reduzierung des Flächenverbrauchs und der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ angeknüpft und der Forderungskatalog auf die Situation in der Rhön präzisiert. Im Kapitel „Dorferneuerung und -entwicklung“ wird dazu formuliert: „Durch konsequente Anwendung der Programmvorgaben (Verzicht auf Neubau-Gebiete, Primat der Innenentwicklung) muss in der Gebietskulisse dem übderdurchschnittlichen Wachstum der Siedlungsflächen entgegengewirkt werden. Trotz ausreichenden innerörtlichen Flächen- und Umnutzungspotenzials kommt es noch immer zur Ausweisung teilweise unmaßstäblicher Neubau-Gebiete im Außenbereich. Diese Entwicklung leistet der Tendenz zur Verödung von Dorfkernen Vorschub“.17 Dies wird dort im Weiteren präzisiert und mit Bezug zu einzelnen Gemeinden konkretisiert, ein hoffnungsvoller Ansatz.
Durch den Landesverband für Höhlen- und Karstforschung Hessen e.V. wurden im Biosphärenreservat Rhön insgesamt 1.021 Quellen mit faunistischem Schwerpunkt kartiert und untersucht. Die gute Qualität der unbeeinträchtigten Quellen lässt sich aufgrund verschiedener Leitarten hervorragend dokumentieren. So wurden beispielsweise zahlreiche grundwasserbesiedelnden Krebsarten, die endemisch nur in Rhön und Vogelsberg vorkommende Rhön-Quellschnecke, der als Glazialrelikt geltende Alpenstrudelwurm und quellbewohnende Wassermilben nachgewiesen. Das vorgefundene Artenspektrum spricht für ein weitgehend intaktes Ökosystem im Grundwasserkörper und in den unbeeinflussten Quellregionen des Biosphärenreservats. An einzelnen Quellstandorten wurden aber auch anthropogene Beeinflussungen festgestellt, die nachhaltig in den Lebensraum Quelle eingreifen. In mehreren Untersuchungsberichten, die im Auftrag der Verwaltungsstellen des Biosphärenreservats Rhön angefertigt wurden, konnten die Gefährdungen der einzelnen Quellen aufgezeigt und Maßnahmenvorschläge unterbreitet werden. Es wäre wichtig, die Kartierungsarbeiten im Biosphärenreservat Rhön auch in Zukunft fortzusetzen, da bisher nur ein kleiner Teil der Quellstandorte bekannt ist und hinsichtlich des Artenspektrums noch einige zoologische Überraschungen zu erwarten sind. Erstmals in Deutschland besteht hier die Möglichkeit, eine Mittelgebirgsregion flächendeckend und länderübergreifend zu untersuchen. Da alle Quellen nach den gleichen Untersuchungsmethoden erfasst werden, ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleistet.
Biosphärenreservate wurden als Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung definiert. In diesen Regionen soll ein verändertes Mensch-Natur-Verhältnis erprobt, gelernt und weiterentwickelt werden. Ausgelöst wurde die Biosphärenreservats-Strategie durch die Erkenntnis eines gestörten Mensch-Natur-Verhältnisses in den 70er Jahren. Die Biosphärenreservats- Konzeption fügt sich ein in den modernen Fortschrittsglauben der Wissenschaften. Nach nun fast 35 Jahren Forschungsarbeiten im MAB-Programm und nach knapp 25 Jahren Biosphärenreservatsstrategie muss ein international vereinbartes Evaluierungskonzept erarbeitet und zur vergleichenden Bewertung von Biosphärenreservaten angewandt werden. Der Ansatz des „Biosphere Reserve Integrated Monitoring BRIM“ könnte die Basis für ein solches Evaluierungskonzept werden. Die Unterschiedlichkeit in den Ausgangsbedingungen einzelner Biosphärenreservate wurde an den Beispielen Biosphärenreservat Rhön und Biosphärenreservat Sierra del Rosario (Kuba) skizziert. Es wird angeregt, ausgehend von der BRIM-Konzeption, ein internationales Evaluierungsprojekt über den bisherigen Ansatz hinaus auszuarbeiten und durchzuführen.
Für das prozessgeleitete Arbeiten in der Ernährungsberatung und -therapie wurden von europäischen Hochschulen in Zusammenarbeit mit Berufsverbänden wissenschaftlich fundierte und unabhängige Empfehlungen erarbeitet. Mit der Frage, wie ihr Transfer in die Praxis gelingen kann, beschäftigte sich das „Modellprojekt für die diätetische Versorgung im Raum Fulda“ (MoDiVe) in seiner Laufzeit von 2018-2022 intensiv. Die gezielte, partizipativ angelegte Transferforschung lieferte tiefe Einblicke in Strukturen, Abläufe und Herausforderungen der Ernährungsberatung und -therapie. Begleitend wurden Feedbackschleifen mit Ernährungsfachkräften und Reflexionen im Diätetikforum Fulda, Fortbildungsveranstaltungen für Ernährungsfachkräfte in Osthessen, initiiert. Die daraus entstandenen Qualitätsstandards wurden nun in eine Praxisanleitung mit dem Titel „Prozessgeleitet Arbeiten in der Ernährungsberatung und -therapie – Anleitung und Übungen“ überführt. Die Praxisanleitung enthält differenzierte Ergebnisse der umfassenden Transferforschung, die die einzelnen Beratungsschritte transparent darstellen. Sie beginnt mit einer allgemeinen Übersicht zum prozessgeleiteten Arbeiten in der Diätetik. In den nachfolgenden Kapiteln werden das Diätetische Assessment, die Diätetische Diagnosestellung, die Planung und die Umsetzung der diätetischen Intervention und abschließend die Diätetische Outcome Evaluation behandelt. Vertieft wird die konkrete Umsetzung durch ein praktisches Fallbeispiel und Fragen, die zur Reflexion des eigenen beruflichen Handelns anregen.
Prozess- und Wirkungsbeschreibung | Fallstudie Kassel-Bettenhausen
Das partizipative Forschungsprojekt „Age4Health – Gesunde Stadtteile für Ältere“ war ein Teilprojekt des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsverbundes PartKommPlus. In zwei Forschungsförderphasen (02/2015–01/2018; 02/2018–01/2021) untersuchte und förderte das Projekt gemeinsam mit professionellen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie bürgerschaftlich Engagierten und (älteren) Bürger:innen kommunale Gestaltungsmöglichkeiten für die gelingende Beteiligung Älterer – insbesondere auch in schwierigen Lebenslagen – im Stadtteil (Fallstudie Kassel-Bettenhausen) sowie im ländlichen Raum (Fallstudie Witzenhausen) und damit die Entwicklung von inklusiven und gesundheitsförderlichen Nachbarschaften.
In der Prozess- und Wirkungsbeschreibung werden Projektentwicklungen und -prozesse der in der Stadt Kassel im Stadtteil Bettenhausen durchgeführten Fallstudie anhand ausgewählter zentraler Projektbausteine (Runder Tisch »Gesund Älterwerden in Bettenhausen«, »Café Agathe«, Stadtteilspaziergänge, Pilotprojekt »Hausbesuch – Beratung und Information rund ums Älterwerden in Kassel-Bettenhausen«) beschrieben und die (Aus-)Wirkungen dieser partizipativen Forschungs- und Handlungsprozesse reflektiert.
Wirkungsbeschreibung | Fallstudie Witzenhausen
Das partizipative Forschungsprojekt „Age4Health – Gesunde Stadtteile für Ältere“ war ein Teilprojekt des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsverbundes PartKommPlus. In zwei Forschungsförderphasen (02/2015–01/2018; 02/2018–01/2021) untersuchte und förderte das Projekt gemeinsam mit professionellen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie bürgerschaftlich Engagierten und (älteren) Bürger:innen kommunale Gestaltungsmöglichkeiten für die gelingende Beteiligung Älterer – insbesondere auch in schwierigen Lebenslagen – im Stadtteil (Fallstudie Kassel-Bettenhausen) sowie im ländlichen Raum (Fallstudie Witzenhausen) und damit die Entwicklung von inklusiven und gesundheitsförderlichen Nachbarschaften.
In der Prozess- und Wirkungsbeschreibung werden Projektentwicklungen und -prozesse der in Witzenhausen (Werra-Meißner-Kreis) durchgeführten Fallstudie anhand ausgewählter zentraler Projektbausteine (Steuerungsgruppe, Runder Tisch » Älterwerden in Witzenhausen«, Seniorentreff, „Begegnungswoche »Schlemmen & Schnuddeln«“) beschrieben und die (Aus-)Wirkungen dieser partizipativen Forschungs- und Handlungsprozesse reflektiert.
Based on a first video conference: small and middle sized companies in Russia and Germany: A comparative view organized by University "Interregional Institute of Economics and Law", Saint Petersburg/Russia and the University of Applied Sciences – Faculty of Business, Fulda/Germany held on 20th May 2010. Both institutes decided to organize a follow-up conference on January 27th 2011. Again the focus was to compare both markets for international operating companies in reasons for going abroad. The following papers are the outcome of this conference and were presented on the one hand by Fulda master students and on the other hand by Master Students from Saint Petersburg. The overall focus was again a comparative work from a company point of view. Hereby the main research question was to present different case studies based on a heterogeneous group of German-based companies in terms of size and branches. Success and failure in international management activities are discussed on an empirical and statistical basis. Furthermore the students from both institutes learnt also some practical matters like for example how can a foreign company establish its legal presence in Russia?
Die Dissertationsarbeit untersucht das Professionalisierungsverständnis Sozialer Arbeit verschiedener Akteur_innen der Praxis vor dem Hintergrund ihrer, sich zum Zeitpunkt der Erhebung transformierenden organisationalen Rahmenbedingungen. Theoretische Überlegungen führen zur Annahme, dass die Einschätzungen darüber, was unter Professionalisierung zu verstehen ist und was dafür getan werden muss, in Abhängigkeit von der jeweiligen organisationalen Sozialisation sowie der eingenommenen Perspektive divergieren. Divergierende Einschätzungen aufgrund unterschiedlicher organisational geprägter Erfahrungs- und Handlungsgrundlagen können deshalb als Herausforderung betrachtet werden, weil die Soziale Arbeit, will sie sich als Profession entwickeln, nicht ihr professionelles Selbstverständnis von den Organisationen abhängig machen darf. Klassische Professionalisierungstheorien beschreiben Professionen nämlich als autonome Berufsgruppen, die nicht dem Staat oder der Wirtschaft usw. unterliegen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Problem, dass eine Professionalisierung Sozialer Arbeit nur bedingt weiterverfolgt werden kann, wenn ihre in der Praxis arbeitenden Mitglieder ihre Professionalisierungseinschätzungen von den Organisationen prägen lassen.
Die Ergebnisse zeigen, dass auch im untersuchten Feld das Handeln der befragten Akteur_innen von den Organisationen geprägt wird, Einschätzungen zur Professionalisierung des Handlungsfeldes sogar mit organisationalen Rahmenbedingungen gleichgesetzt werden, jedoch alle Interviewten gewillt sind, soziale Hilfe je nach Situation und Anliegen zu kommunizieren. Ihre Vorstellungen davon, insbesondere wie sich Soziale Arbeit entwickeln soll, unterscheiden sich dabei allerdings.
The 1st Jordanian Conference on Logistics in the Mashreq Region was organized within the framework of the research project “JOINOLOG”, funded by the German Ministry of Education and Science.
The project’s conclusion and introduction to an audience of peers was the 1st Jordanian Conference on Logistics in the Mashreq Region (JCLM1), conducted on November 14th and 15th, 2023. These are the proceedings of this final event. They consolidate the shared efforts of all participants and speakers in JCLM1. The collection of these scientific results aims to promote logistical sciences and its transfer into application, which is reflected by their multidimensional presentation in this document.
Ersatzteillogistik sorgt dafür, dass die für die Instandhaltung und/oder Reparatur von Anlagen, Betriebsmitteln und Endprodukten benötigten Ersatzteile in der notwendigen Menge, Art und Qualität beim entsprechenden Bedarfsträger zur richtigen Zeit möglichst kostengünstig be-reitgestellt werden. Ihr kommt generell, insbesondere auch als Differenzierungsmerkmal in hart umkämpften Märkten, eine steigende Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund, die mit einer zunehmenden Verlagerung zu Logistikdienstleistern verbunden ist, stellt sich die Frage, welches Potenzial die Region Berlin/Brandenburg für die Abwicklung der Ersatzteillogistik bietet. Das Ziel der vorliegenden Studie ist daher, auf Basis einer empirischen Erhebung das Potenzial der der Region Berlin/Brandenburg für die Ab-wicklung ersatzteillogistischer Aktivitäten abzuschätzen. Dabei werden unterschiedliche Fra-gen geklärt: Welche Bedeutung weist die Ersatzteillogistik für den Unternehmenserfolg auf? Welches Outsourcingpotenzial bietet die Ersatzteillogistik? Nutzen produzierende Unterneh-men ein Ersatzteilzentrum in der Region Berlin/Brandenburg und wie zufrieden sind sie mit dieser Standortentscheidung? Welche Gründe sprechen aus Unternehmenssicht gegen ein Er-satzteilzentrum in Berlin/Brandenburg?
In der vorliegenden Arbeit sollen durch die Auswertung von Literatur sowohl die positiven als auch die negativen Effekte, die der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen mit sich bringt, dargelegt werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen schädlichen oder nützlichen Einfluss auf Natur- und Kulturlandschaften nimmt.
We explore whether the integration of carbon offsets into investment portfolios improves perfor-mance. Our results show that investment strategies that include such offsets achieve higher Sharpe Ratios than the diversified benchmark portfolios. The efficient frontier of optimal portfolio choices is shifted upwards as a result of including compliance and voluntary carbon offsets in the portfolio. Our results also show that while diversified portfolios may benefit from carbon offsets integration, voluntary carbon offsets are significantly more sensitive to exogenous shocks than compliance carbon allowances. All these results are novel and may encourage investors to invest in such sustainable asset classes.
Der demographische Wandel wird in den nächsten Jahrzehnten gravierende Auswirkungen auf den ökonomischen und den gesellschaftlichen Bereich im Biosphärenreservat Rhön haben. Er betrifft jeden Bewohner und wird das Zusammenleben maßgeblich verändern. Das Problem muss von allen Verantwortlichen rechtzeitig erkannt werden. Die entsprechenden Konsequenzen sind zu ziehen, vor allem sind Lösungen zu finden, die die angespannte Lage der öffentlichen Haushalte berücksichtigen. Nur dann wird sich die Rhön als attraktiver ländlicher Lebensraum weiterentwickeln können.
In der internationalen Literatur ist ein enger Zusammenhang zwischen einer guten Personalausstattung in der stationären Krankenhauspflege und einer qualitativ hochwertigen Versorgung gut dokumentiert. Die Sterblichkeit von Patientinnen und Patienten in Kliniken mit einer besseren Ausstattung an qualifizierten Pflegekräften ist niedriger als in Kliniken mit einer geringeren Personalausstattung in der Pflege. Außerdem kann eine gute Personalausstattung in der Pflege entscheidend zur Vermeidung von Stürzen beitragen. Umgekehrt gibt es starke Anzeichen dafür, dass eine niedrige Personalausstattung Fehler bei der Medikation begünstigt und die Gefahr von Infektionen im Krankenhaus erhöht. Zudem sinkt bei einer guten Personalausstattung die vom Pflegpersonal subjektiv empfundene Unterversorgung. Die Situation in der stationären Versorgung in Deutschland ist seit 1996 jedoch davon gekennzeichnet, dass sich die Personalausstattung in der Pflege bei deutlich steigenden Anforderungen kontinuierlich verschlechtert hat. Vor dem Hintergrund der internationalen Evidenz gefährden dieser anhaltende Trend und die daraus resultierende Arbeitsverdichtung für die Pflegenden die Qualität der Versorgung und die Gesundheit der Patientinnen und Patienten.
Es besteht akuter Handlungsbedarf, damit eine verbesserte Personalausstattung in den Krankenhäusern, Abteilungen und Stationen schnell wirksam werden kann. Die Gutachter schlagen daher folgendes Maßnahmenpaket vor – den „Pakt für gute Pflege“. Erstens erklären die Bundesländer die ehemals an allen Akutkliniken geltende Pflegepersonal-Regelung (PPR) als Instrument zur Berechnung der Personalmindestausstattung mit Wirkung vom 1. Januar 2015 für verbindlich. Die Bundesländer überwachen außerdem die Einhaltung der auf der Grundlage der PPR errechneten Personalmindestausstattung in den Krankenhäusern des jeweiligen Landes und veröffentlichen sowohl die IST- als auch die SOLL-Personalausstattung an den jeweiligen Kliniken. Die Bundesländer tragen zweitens ein Drittel des notwendigen Finanzbedarfs, indem sie sich verpflichten, die Finanzierung der Investitionen in den Jahren 2015 bis 2017 zu erhöhen. Die Kostenträger finanzieren ein weiteres Drittel des notwendigen Finanzbedarfs über eine Erhöhung der jeweiligen Landesbasisfallwerte. Durch die Überwachungsfunktion der Bundesländer muss sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Mittel auch für die Einhaltung der Personalmindeststandards in der Pflege verwendet werden. Die Kliniken finanzieren das verbleibende Drittel des notwendigen Finanzbedarfs durch interne Umschichtungen bzw. Effizienzsteigerungen. Kliniken, die schon heute quer zum landesweiten Trend eine hinreichende Personalausstattung in der Pflege aufgebaut haben, müssen so einen geringeren Finanzierungsanteil tragen als solche Kliniken, die einen unterdurchschnittlichen Personalbestand vorhalten. Während eines Übergangszeitraums von drei Jahren muss ein optimiertes Instrument zur objektiven Ermittlung des Pflege- und Personalbedarfs entwickelt werden, mit dessen Hilfe die Personalausstattung in der Pflege dauerhaft verbessert wird.
Naturschutzmanagement kann mit zwei gegensätzlichen Ansätzen verfolgt werden (STOLL-KLEEMANN 2002): Die „ecology-first“-Perspektive sieht ihre Prioritäten strikt in der Dominanz ökologischer Prinzipien. Dagegen stellt die „people-included“-Perspektive die Menschen vor Ort in das Zentrum eines nachhaltigen Ressourcenmanagements, sie geht von einer Wechselwirkung zwischen der Integrität von Ökosystemen und nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweisen der lokalen Bevölkerung aus. Ressourcenmanagement ist umfassend zu verstehen: Es schließt die biotischen Ressourcen (Biodiversität)ein. Der Begriff des Managements meint nicht allein die Steuerung der direkten wirtschaftlichen Nutzung von Ressourcen, sondern auch von Nichtnutzung, die erforderlich ist, um bestimmte Ressourcen zu erhalten – wie für den Erhalt natürlicher Prozesse und davon abhängiger Biodiversität (Wildnisschutz).
Für alle diese Aspekte ist entscheidend, dass Naturschutz hierbei nicht verengt verstanden wird, sondern als eine vernetzende und umfassende Aufgabe, die mit dem gesamten Umweltaufgabenbereich durchdrungen ist und die notwendigen Bezüge insbesondere zur Landnutzung und der Land- und Forstwirtschaft und diesbezüglichen Kooperationen herstellt. Partizipationen sind also nicht bilateral oder einseitig auszugestalten. Sie müssen darauf gerichtet sein, zu tragfähigen und konsensualen Entscheidungen zwischen verschiedenen Akteuren im Raum zu kommen. Naturschutz ist verbunden mit dem Ressourcenschutz und einer nachhaltigen Wirtschaftsweise. Daher muss Naturschutz ökonomischen und sozialen Anforderungen gleichermaßen das Augenmerk schenken, um ihnen angemessen gerecht zu werden. Nur in diesem Dreiklang sind Erfolge dauerhaft erreichbar.
Hintergrund: Adipositas hat sich zu einem weltweiten Gesundheitsproblem entwickelt. Als innovativer Ansatz rückt Nudging vermehrt in den Fokus. Ohne Einschränkung der Wahlmöglichkeiten lassen sich Entscheidungen durch die gezielte Gestaltung der Umgebung unbemerkt lenken. In der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) könnten so Ernährungsentscheidungen positiv beeinflusst werden. Potenzial von Nudging zur Prävention der Adipositas ist denkbar. Zielsetzung: Ziel der Arbeit ist es, die Wirkung von Nudging in der AHV offenzulegen, um schlussfolgernd die Bedeutung für die Adipositasprävention einordnen zu können. Methodik: Eine systematische Literaturrecherche wurde via PubMed und Cochrane Library durchgeführt. Unter den 42 Treffern erfüllten sieben Publikationen die Einschlusskriterien. Ergebnisse: Nudging lenkt die Speisenauswahl zu kalorien- und fettärmeren Produkten. Gleichzeitig wird die Auswahl von Speisen reich an Vitamin C und Ballaststoffen sowie Obst und Gemüse erhöht und Speisen reich an Energie, Fett und gesättigten Fettsäuren reduziert. Schlussfolgerung: Deutlich wird, dass Nudging in der AHV die Speisenauswahl positiv beeinflussen kann, es werden gesündere Konsumentscheidungen bewirkt. Das könnte zur Umsetzung der Ernährungsempfehlungen zur Vorbeugung einer Gewichtszunahme beitragen. Nudging könnte somit bestehende adipositaspräventive Maßnahmen ergänzen. Künftige Studien könnten durch längere Interventionszeiträume und größere Stichproben aussagekräftigere Ergebnisse generieren.
Schlüsselwörter: Adipositas, Nudging, Prävention, Außer-Haus-Verpflegung