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Gewalt kann zu Verletzungen führen, die akut versorgt werden müssen. Das Notaufnahmepersonal kommt deshalb in Kontakt mit Personen, denen Gewalt widerfahren ist und wird mit deren spezifischen Versorgungsanforderungen konfrontiert. In welchem Umfang dies erfolgt, ist in Deutschland weitgehend unbekannt. Es interessierte, wie häufig Gewaltfolgen in Notaufnahmen behandelt werden und wie hoch die Zwölf-Monatsprävalenz der Patientinnen und Patienten ist. Handlungsunsicherheiten der Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte sollten ermittelt werden. Das Personal aus drei hessischen Notaufnahmen wurde dazu angeleitet, einen Monat lang eine standardisierte Befragung nach Gewalt mit einer modifizierten Version des Partner Violence Screen (PVS)durchzuführen und wurde im Umgang mit gewaltbetroffenen Patientinnen und Patienten geschult. Die Rate der ermittelten Akutbehandlungen von Gewaltfolgen lag bei 4,3 % bis 18,5 %. Die routinemäßige Befragung der Patientinnen und Patienten nach Gewalt konnte nicht durchgängig realisiert werden. Die gewonnenen Daten können deshalb nur für eine der drei Kliniken auf einen Zwölf-Monatszeitraum übertragen werden. Im Rahmen der Schulungen konnten Handlungsunsicherheiten identifiziert und thematisiert werden. Notaufnahmen versorgen Gewaltopfer. Vor allem in der Versorgung chirurgischer Fälle ist dies alltäglich. Ein Gewaltscreening durchzuführen, scheint derzeit für Notaufnahmen nur schwierig realisierbar zu sein. Verbindliche Versorgungsstandards fehlen. Die Bereitschaft an Schulungen zum Umgang mit gewaltbetroffenen Patientinnen und Patienten teilzunehmen, ist vor allem bei Pflegekräften gegeben.
Die UNESCO-Biosphärenreservate sollen Modellregionen für nachhaltige Entwicklung sein. Nachhaltige Entwicklung umfasst ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz stehen in einem engen Verhältnis zueinander. So kann Verbraucherschutz als Mittel zur Schaffung von Nachhaltigkeit in vielen Bereichen der Gesellschaft betrachtet werden. Dabei kommt insbesondere den Verbraucherrechten und deren tatsächlicher Durchsetzung eine elementare Funktion für den Verbraucherschutz zu. Im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön wurde seit dessen Einrichtung im Jahre 1991 eine Vielzahl an beispielhaften Projekten der nachhaltigen Regionalentwicklung angestoßen und durchgeführt, so etwa in Hessen die Qualifizierungsinitiative „Frauen im Landtourismus“. Im Rahmen dieses Projekts sollte vor allem Frauen aus dem landwirtschaftlichen Bereich die Möglichkeit eröffnet werden, durch den Erwerb entsprechender Zusatzqualifikationen Zusatzeinkommen etwa im Hoftourismus oder der Direktvermarktung zu generieren. Aus diesem Projekt ist der Verein Rhöner Durchblick hervorgegangen. Einige dieser beispielhaften Projekte wurden nicht nur bis in die Gegenwart fortgeführt, sondern auch entsprechend weiterentwickelt. Dies trifft zum Beispiel auf das Partnerbetriebssystem des Vereins Natur- und Lebensraum Rhön (VNLR) zu, das als Ausgangspunkt für die Entwicklung der Dachmarke Rhön gesehen werden kann.
Die Frage des Erfolges (Zielerreichung) gewinnen bei der Pflege von Kulturlandschaften durch die anwendbaren Programme (Vertragsnaturschutz usw.) immer mehr an Bedeutung. Erfolgs- und Effizienzkontrollen werden in Zukunft die Ausgaben innerhalg der Landschaftspflege lenken müssen. Einen Beitrag hierzu soll dieser Bericht leisten.
Die frühzeitige und fundierte Regelung der Unternehmensnachfolge stellt eine zentrale Herausforderung zur nachhaltigen Sicherung des Unternehmenswertes mittelständischer Unternehmen dar. Angesichts der konstatierten hohen wirtschaftlichen Relevanz des Mittelstandes gibt es gute Gründe, sich der Nachfolgethematik explizit auch in der Region Fulda zu widmen, um einen der maßgeblichen Bausteine zur Sicherung der regionalen Wirtschaftskraft zu analysieren. Die vorliegende Publikation ist ein Ergebnis des Forschungsprojektes „Unternehmensnachfolge im Mittelstand“, welches durch Frau Prof. Dr. Irina Kohler, Professorin für controllingorientierte Unternehmensführung am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Fulda durchgeführt wurde.
Abstract
Forest-based carbon credits are crucial in most Emissions Trading Schemes as they offer a cost-efficient means of offsetting hard-to-abate emissions. To date, this has not been the case in the European Union Emissions Trading Scheme (EU ETS). However with the Paris Agreement rulebook now finalized, there could be an opportunity to revive this flexibility mechanism in European climate policy. Based on 24 expert interviews, we examined the forest potential within the EU ETS across short, medium, and long-term time frames. We found that the compliance system will remain blocked until 2030, but there is a greater likelihood of transitioning towards the inclusion of forest-based removals and reductions in the long term. Although forestry projects have faced significant reluctance in the EU, there is unanimous agreement on the importance of both technological solutions and such initiatives for climate protection. To fully leverage the potential of forest activity in the future, it will be necessary to adopt different methods and tools (e.g., liability regimes), stricter legislation on socio-economic factors (e.g., land use rights), overcoming implementation hurdles (e.g., do not compromise deterrence through mitigation), and maintaining an open political stance. This study provides a comprehensive perspective on the barriers and potentials of forestry projects within the compliance system of the EU which is essential to be addressed when re-opening the discussion on future eligibility. The implication of the findings suggest an immediate start to adopt to the barriers for carbon credit readiness in the next phase of the EU ETS beginning of 2030.
Die Ortschaften der Rhön waren bis Mitte des vergangenen Jahrhunderts flächendeckend über das Straßennetz erschlossen. Dieses wurde für den motorisierten Verkehr weiter ausgebaut. Bedingt durch die deutsche Teilung fehlen jedoch leistungsfähige Bundesfernstraßen durch das Zentrum der Rhön (Hohe Rhön und Umgebung). Überörtliche Verkehre werden bis heute über die B 27 und B 84 im nördlichen Bereich und die B 279 im südlichen Bereich gelenkt. Verkehre von überregionaler Bedeutung werden über die Autobahnen 7 und 4 im Westen und Norden und über die A 71 im Osten der Rhön geführt. Die Planung der B 87neu als möglichst direkte Linie zwischen den zentralen Orten Fulda und Meinigen mit Anbindung Zella-Mehlis/Suhl wird den regionalen Verkehr zwischen diesen Zentren begünstigen. Zugleich stellt diese Linie eine kurze Verbindung der Wirtschaftsräume Halle/Leipzig und Frankfurt/Rhein-Main über Erfurt her. Die von Thüringen ausdrücklich gewünschte Leistungsfähigkeit für überregionale Fernverkehre wird einen erhöhten Anteil Schwerverkehr auf die Achse A 71/B 87 und B87n, fortgeführt durch die A 66, ziehen. Die erhöhten Verkehrsbelastungen des Fernverkehrs werden tags und überproportional nachts Zusatzbelastungen in die Rhön tragen. Die Rhön wird auch nach Realisierung der B 87n in verkehrsarmen Räumen umweltverträglich zu erfahren sein. Entlang der Trasse wird ein wachsender Fernverkehr die Rhön durchfahren. Der Bedarf für diese Straße wurde gesetzlich bestimmt. Auch die Maßgaben für den Umweltschutz sind rechtlich normiert. Eine weitergehende Umweltvorsorge für das Biosphärenreservat Rhön bleibt allerdings entlang der geplanten Trasse auf der Strecke.
Das Angebot „Frühstückswochen“ stellt die gesunde Ernährung in den Mittelpunkt und wurde als offizielles Projekt der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausgezeichnet. Der Verein „Naturpark und Biosphärenreservat Bayerische Rhön“ wird sich um die Verlängerung der Anerkennung der „Frühstückswochen“ als ein UNESCO-Dekade Projekt „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ bemühen.
Eine zentrale Rolle für das Gelingen der Umsetzung des angerissenen Konzepts dürfte der Fortbildung der Umweltbildungsmultiplikatoren zukommen, die über ihr Fachwissen hinaus, Kenntnisse aufweisen sollten aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, der Moderation und Präsentation. Die Volkshochschulen können bei der Bewältigung der dargelegten Aufgaben einen nicht unerheblichen Beitrag leisten. Erfolgreich werden die Bemühungen aller Beteiligten aber wahrscheinlich nur sein, wenn es gelingt, eine länderübergreifende Vernetzung und Koordination der gesamten Umweltbildungsaktivitäten zu erreichen.
Vor der Implementierung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sind kurzfristige Maßnahmen notwendig, um die Belastung von Beschäftigten in der Langzeitpflege zu verringern und Gefahren für die Pflegequalität zu vermeiden. Kurzfristig notwendig ist insbesondere die bundesweite Festlegung einer durchschnittlichen Relation aus Pflegekräften und Pflegebedürftigen von 1:2 im Tagdienst und 1:20 im Nachtdienst bei einer Fachkraftquote von 50 Prozent.
Zwar sind die Gehälter in der Langzeitpflege in den letzten Jahren auch aufgrund der hohen Nachfrage nach Pflegekräften gestiegen. Die Lücke zum Vergütungsniveau in der Krankenpflege konnte jedoch nicht geschlossen werden. Eine Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist unter den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Scheitern verurteilt. Bessere Umsetzungschancen hat die Erstreckung von Tarifverträgen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
Die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen ist nicht gleichbedeutend mit dessen Implementierung und Finanzierung. Ohne begleitende Maßnahmen des Gesetzgebers besteht die Gefahr, dass die wissenschaftlich abgeleiteten Betreuungsrelationen in der Praxis aus finanziellen Gründen unterlaufen werden und damit wirkungslos bleiben. Diese Entwicklung kann durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 83 SGB XI vermieden werden. Eine solche Verordnung ersetzt landesspezifische Vereinbarungen durch eine bundeseinheitliche Anwendung des wissenschaftlich abgeleiteten Standards.
Im derzeitigen System sind die Rahmenvertragspartner dafür zuständig, die Einhaltung von vertraglich vereinbarten oder von der Bundesregierung verordneten Personalstandards zu überwachen und zu sanktionieren. Dies ist keine tragfähige Lösung, weil weder Kostenträger noch Einrichtungsträger ein nachhaltiges Interesse an einer adäquaten Personalausstattung haben. Das Monitoring von Personalstandards mit einer entsprechenden Sanktionierung bei Abweichungen ist daher als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu begreifen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass Einrichtungen mit dauerhaft niedrigen Personalschlüsseln von Sanktionierungen bedroht sind, die von einer Kürzung der Vergütung bis hin zur vorübergehenden oder auch dauerhaften Schließung reichen.
In der derzeitigen Finanzierungslogik der Pflegeversicherung führen steigende Personalkosten durch eine adäquate Personalausstattung und eine leistungsgerechte Bezahlung zu steigenden Eigenanteilen der Pflegebedürftigen. Vor diesem Hintergrund ist eine Umkehrung der Finanzierungslogik zu fordern. Eine Festschreibung der Eigenanteile auf niedrigem Niveau stellt sicher, dass steigende Personalkosten nicht zu steigenden finanziellen Belastungen für die Pflegebedürftigen führen.
Unter Transitionen werden hier allgemein unstete, diskontinuierliche Übergangsprozesse verstanden. In der Selbstbeobachtung erscheinen sie z.B. als Brüche, überraschende Ereignisse, ungeahnte Chancen oder nie für möglich gehaltene Schocks. Retrospektiv jedenfalls – positiv wie negativ bewertet – als entscheidende Weichenstellungen, die später nachfolgende Entscheidungen in einschneidendem Umfang wenn schon nicht determinieren, so jedenfalls aber nachhaltig oder dauerhaft prägen. Als unstet werden sie deswegen eingeschätzt, weil Akteure heute davon zunehmend „unvorhergesehen“ und nicht planbar betroffen sind.